Vogelgrippe breitet sich aus: Biosicherheit weiter ernst nehmen

Nach dem großen Seuchenzug 2016/2017 sind Niedersachsens Geflügelhalter und hunderttausende Tiere nun wieder stark betroffen von der Ausbreitung der Geflügelpest. „In diesem Winter ist das Virus nach allen bisherigen Erkenntnissen besonders aggressiv“, stellt Georg Meiners fest. Er ist der Vorsitzende im Tierseuchen-Ausschuss des Landvolks Niedersachsen.

Und nicht nur in Niedersachsen sind Geflügelbestände betroffen: Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) meldet in seiner Risikoeinschätzung vom 16.02.2021, dass in Deutschland seit dem 30.10.2020 über 600 HPAIV (Hochpathogenes Aviäres Influenza-Virus) H5-Fälle (Subtyp 5) bei Wildvögeln, 59 Ausbrüche bei Geflügel, davon drei bei gehaltenen Vögeln in Tierparks festgestellt worden sind. Außerdem meldeten 25 europäische Länder Wildvogelfälle bzw. Ausbrüche von HPAIV des Subtyps H5 bei gehaltenen Vögeln. Das Risiko der Ausbreitung in Wasservogelpopulationen und des Eintrags in Geflügelhaltungen und Vogelbeständen (z.B. zoologische Einrichtungen) wird als hoch eingestuft. In Gebieten mit einer hohen Dichte von Geflügelhaltungen ist von einem hohen Eintragsrisiko durch Verschleppung des Virus zwischen Geflügelhaltungen (Sekundärausbrüche) auszugehen. Überwachungsmaßnahmen hinsichtlich toter oder kranker Wildvögel sollten unverzüglich weiter intensiviert sowie die Biosicherheit in den Geflügelhaltungen überprüft und optimiert werden.

Für ein schnelles Erkennen von Verdachtsfällen bei Geflügel ist eine erhöhte Wachsamkeit wichtig: Sind die Tiere teilnahmslos und schlapp und legen die Hühner deutlich weniger Eier, muss sofort ein Tierarzt hinzugezogen werden.

Wildenten und -gänse können das Virus über weite Strecken verschleppen. Bei Kontakt mit solchen Tieren kann Nutzgeflügel erkranken – und auffällig ist derzeit laut Georg Meiners, dass besonders häufig Putenmasten betroffen sind. „Die Ställe sind sehr offen gebaut, dadurch hat es das Virus leichter“, erläutert der Landwirt.

Ähnlich gefährlich ist die Lage bei Mobilställen. Diese dürfen während der Aufstallungspflicht nicht mehr verzogen werden. Je nach Risikolage ist es empfehlenswert, die Mobilställe frühzeitig auf den Winterstellplatz zu schaffen oder sie im Fall der Aufstallungspflicht an den Hof zu holen, empfiehlt die Landwirtschaftskammer. Die Versorgungswege werden kurz gehalten und die Gefahr der Einschleppung reduziert. Auch wenn eine Reihe von gesetzlich angeordneten Maßnahmen erst ab einer Bestandgröße von 1.000 Tieren verpflichtend gelten, sollten sich auch kleinere Bestände an die Biosicherheitsmaßnahmen halten.

In vielen Bundesländern gilt zwar nicht landesweit, aber bereits in einigen Gebieten und Landkreisen die Stallpflicht für Geflügel.

Das FLI bietet eine umfangreiche Checkliste zur Vermeidung der Einschleppung der Geflügelpest auf seiner Homepage an.

Quelle: Der Hoftierarzt, Dr. Heike Engels, Landvolk Niedersachsen, FLI

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