Mit Flugblättern und Gesprächen will das Landvolk Niedersachsen zu Beginn der Sommerferien in Niedersachsen und dem zu erwartenden Reiseverkehr auf Autobahnen und Bundesstraßen auf die Gefahren der immer weiter nach Westeuropa vorrückenden Afrikanische Schweinepest (ASP) aufmerksam zu machen. Am 6. Juli soll dieser Aktionstag stattfinden: Niedersachsenweit werden dann Landwirte mehrsprachige Info-Zettel zu dieser Tierseuche an Lkw-Fahrer und Urlauber verteilen. Mit der Aktion will das Landvolk verhindern, dass die Seuche in Deutschland und Niedersachsen Einzug hält.
Auf Polnisch, Rumänisch, Litauisch und in weiteren sechs Sprachen ist dieser Info-Flyer gefasst. „Die ASP ist für den Menschen ungefährlich, doch für Schweine und Wildschweine ist dieses hochansteckende und anzeigepflichtige Virus tödlich“, sagt Landvolkpräsident Albert Schulte to Brinke. Das Landvolk Niedersachsen will auf die für viele Verbraucherinnen und Verbraucher unbekannte Seuche hinweisen und informieren, wie sie als Urlauber der osteuropäischen Länder die Ausbreitung der ASP mit verhindern können. Gerade die Autobahnraststätten und -parkplätze, wo Urlauber und LKW-Fahrer Pause machen, um sich zu stärken, sind Quellen der Verbreitung.
Übertragen wird ASP entweder durch direkten Kontakt von Tier zu Tier oder indirekt durch Kontakt zu virusbehafteten Personen, Kleidung, Futtermitteln, Schlacht- oder Speiseabfällen, Nahrungsmitteln, Gülle/Mist sowie sonstigen Gerätschaften oder Fahrzeugen (Viehtransporter). Die mitgebrachte Salami aus Ungarn kann zum Beispiel das Virus enthalten. Das ist für den Menschen ungefährlich, aber der am Rastplatz entsorgte Wurstrest stellt eine Nahrungs- und somit
Verbreitungsquelle für Wildschweine dar. „Experten schätzen das Risiko des Eintrags von ASP nach Deutschland entlang der Fernstraßen als hoch ein. Deshalb informieren wir“, sagt Schulte to Brinke. Es gelte zu verhindern, dass das Virus sich aufgrund des stetigen Transitverkehrs Richtung Osten auf diesen Wegen ausbreitet. Trotz großer Bemühungen seitens der Pharmaindustrie gibt es gegen ASP keinen Impfstoff. Das Einschleppen des Virus nach Niedersachsen hätte somit fatale Folgen für die hiesige Landwirtschaft.
Auf dem Deutschen Bauerntag in Wiesbaden wurde der Holstein-Zuchtbetrieb Pohlmann aus Diemelsee in Nordhessen als „Ausbildungsbetrieb des Jahres 2018“ ausgezeichnet. Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied betonte die herausragende Bedeutung der landwirtschaftlichen Berufsausbildung für die Zukunft der Branche. „Die jungen Menschen in der landwirtschaftlichen Ausbildung bilden das Fundament für unser Zukunft.“ DBV-Vizepräsident Werner Schwarz, der gleichzeitig Vorsitzender des DBV-Fachausschusses Berufsbildung ist, würdigte in seiner Laudatio die vorbildliche Integration der Auszubildenden in die Familie und das soziale Umfeld der Dorfgemeinschaft. „Ihr Einfühlungsvermögen als Ausbilder, gepaart mit einer breiten Persönlichkeitsbildung und einer fundierten fachlichen Ausbildung macht Sie zu einem eindrucksvollen, vorbildlichen Praxisbeispiel für eine hervorragende berufliche Ausbildung“, so Schwarz. Christian Pohlmann, Betriebsleiter und Ausbilder, wird stellvertretend für 360 Ausbildungsbetriebe in Hessen und mehr als 10.000 aktiven Ausbildungsbetrieben in der deutschen Landwirtschaft für besondere Verdienste um die landwirtschaftliche Berufsausbildung geehrt.
Seit 1989 vermittelte Christian Pohlmann 35 angehenden Landwirten das Rüstzeug für ihren späteren Beruf. Mit viel Gespür für junge Menschen lernen die Auszubildenden auf dem Milchviehbetrieb nicht nur mit Kühen umzugehen, sondern erhalten auch eine breite Persönlichkeitsbildung. Die Auszubildenden schätzen die gute Qualität der Ausbildung und das familiäre Betriebsklima.
Christian Pohlmann betonte in seinen Dankesworten, dass es wichtig sei, den jungen Menschen Spaß an der Tätigkeit und am Beruf Landwirt/in mitzugeben.
Die Ehrung für vorbildliches betriebliches Ausbildungsengagement wird im Rahmen der Nachwuchskampagne des DBV seit 2007 jährlich auf dem Deutschen Bauerntag für hervorragende Leistungen von Landwirtinnen und Landwirten in der Ausbildung verliehen.
Die TVT fordert mehr Tierschutz durch Aufklärung der Verbraucher statt Lobbyarbeit beim Thema betäubungslose Ferkelkastration.
Ab 2019 ist die betäubungslose Ferkelkastration zur Verhinderung des Ebergeruchs gesetzlich verboten. Diskutiert werden verschiedene Alternativen und dabei kristallisieren sich zwei Methoden heraus, die von verschiedenen Gruppen präferiert werden.
Vermarkter und Bauernverbände setzen auf den sogenannten 4. Weg, die Kastration unter Lokalanästhesie durch die Halter. Von der TVT und anderen Tierschutzorganisationen wird diese Alternative vehement abgelehnt. Sie setzen auf die „tierfreundlichste“ Alternative, die Impfung gegen den Geruch. Dagegen sprechen sich Vermarkter und Bauernverbände aus. Teilweise werden Tierärzte, die Schweinebestände betreuen, sogar unter Druck gesetzt, diese Alternative ebenso abzulehnen. Als Hauptargument wird angeführt, dass die Verbraucher möglicherweise die Impfung nicht akzeptieren.
Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V., mit mehr als 1.300 tierärztlichen Mitgliedern deutschlandweit vertreten, kann diese Haltung nicht nachvollziehen. „Warum sollte der Verbraucher tierfreundlicher produziertes Schweinefleisch ablehnen?“ so Thomas Blaha, Vorsitzender der TVT. „Hier wäre Aufklärung gefragt und wir sehen die Vermarkter, also die Lebensmittelhändler, in der Pflicht. Der 4. Weg mag die einfachste Lösung sein, mit einer Entscheidung für die Lokalanästhesie wäre aber für die „armen Schweine“ nichts gewonnen, denn sie werden immer noch kastriert und die Schmerzausschaltung ist nicht gewährleistet. Damit wäre die Chance für den Tierschutz, den das gesetzliche Verbot der betäubungslosen Kastration eröffnet hat, vertan.“
Mit der Impfung wird bei den männlichen Ferkeln die Hodenfunktion unterdrückt und damit die Entstehung des Ebergeruchs. Zusätzlich reduziert sich auch das typische Eberverhalten, nämlich der Drang zu Rangkämpfen, der bei nicht geimpften Ebern vielfach zu Verletzungen führt. Zwei Injektionen mehr sind im Lichte der ohnehin zahlreichen Impfungen, die den Tieren im Interesse der Gesunderhaltung zugemutet werden, nur eine geringe zusätzliche Belastung, so die TVT. Auf der Grundlage einer großen Vielzahl von wissenschaftlichen Untersuchungen bescheinigt die Europäische Lebensmittel-sicherheitsbehörde EFSA dem Fleisch von geimpften Tieren eine völlige gesundheitliche Unbedenklichkeit und in mehreren Ländern (z.B. Australien und Belgien) wird die Impfung seit fast zehn Jahren durchgeführt.
Die Verabreichung einer Lokalanästhesie (also die Verabreichung mehrerer Spritzen) in Hoden und Samenstränge ist für die Tiere hingegen hochgradig schmerzhaft, sie sind durch die Fixation und Injektion gestresst und eine ausreichende Schmerzausschaltung während der Prozedur kann nicht garantiert werden, abgesehen davon, dass auch hinterher die Schmerzausschaltung in der Heilungsphase sichergestellt werden muss.
Am 14. Juni 2018 veröffentlichte die niederländische Überwachungsbehörde SDa (Stichting Diergeneesmiddelenautoriteit) ihren neuesten Bericht über den Einsatz von Antibiotika bei Nutztieren im Jahr 2017. Die SDa stellt fest, dass es vielen Unternehmen in allen Sektoren gelungen sei, die geringe Nutzung von Antibiotika im Jahr 2017 zu konsolidieren, und dass es in einigen Fällen weitere Senkungen gab.
Im Einzelnen nennt die Behörde für Puten -23,7, Broiler -7,8%, Kalbfleisch -3,6% und für Schweine -1,9%. Der Antibiotikaeinsatz in den Bereichen Milchvieh und Rindermast ist 2017 leicht um 1,5% bzw. 2,7% gestiegen. Für die SDa verharrt die Anwendung in diesen beiden Bereichen auf einem akzeptabel niedrigen Niveau.
Insgesamt betragen die Reduzierungen seit 2009 in der Kälbermast 40%, in der Schweinehaltung 58%, beim Milchvieh 47% und in der Hähnchenmast 74%.
Der Verkauf – nicht Einsatz – „kritischer Wirkstoffe“ (Antibiotika der 3.Generation, inkl. Fluorchinolone), die für die Humanmedizin von besonderer Bedeutung sind, ist in den Niederlanden 2017 um 25% zurückgegangen. Der Umsatz von Colistin ging um 11% zurück. In allen Tiersektoren bleibt der Colistin-Konsum unter dem niedrigsten Richtwert, der von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) für die Verwendung von Colistin empfohlen wird.
Neues Benchmarking-System
Für die Zukunft ist sind zwei Arten von Benchmark-Werten geplant:
Ein Wert für eine akzeptable Nutzung wird für (Teil-) Sektoren ermittelt, die sich durch regelmäßige Nullnutzung, eine geringe Streuung der Nutzung zwischen Unternehmen und eine begrenzte Nutzungsvariation im Zeitverlauf auszeichnen. Dieser Richtwert gilt für Masthähnchen, Mastschweine, Sauen/Ferkel, den gesamten Rindersektor und einen Teil des Kalbfleischsektors (Roséfleisch).
Das SDa-Expertengremium geht davon aus, dass bei einer großen Mehrheit der Unternehmen in diesen (Teil-) Sektoren ein verantwortliches Gleichgewicht zwischen Tiergesundheit und Antibiotika-Einsatz besteht. In diesem Teil (Sektoren) gibt es jedoch auch Unternehmen mit einer (sehr) hohen Nutzung.
Das Expertengremium weist darauf hin, dass diese Unternehmen eine entscheidende Rolle bei der Aufrechterhaltung und weiteren Verbreitung von Antibiotikaresistenzen spielen. Die SDa empfiehlt deshalb ein strengeres Maßnahmenpaket bei größeren Überschreitungen der Benchmark-Wert.
Im neuen System gibt es nur einen Benchmark-Wert anstelle der bisher verwendeten Klassifizierung mit Ziel-, Signal- und Aktionsbereich (grün, orange und rot). Der Signalbereich entfällt und dies bedeutet, dass jedes Unternehmen, das den Benchmark-Wert überschreitet, in den Aktionsbereich fällt und Maßnahmen ergreifen muss, um seine Nutzung zu reduzieren.
Die obige Tabelle zeigt die aktuellen und neuen Benchmark-Werte (BMW) für die (Teil-) Sektoren. In einigen Sektoren, in denen ein akzeptabler Richtwert festgelegt wurde, wurde der neue Richtwert stark angepasst. Im Fleischsektor beispielsweise wurde der Richtwert von 10 auf 5 Tagesdosen pro Tier und Jahr gesenkt. Aufgrund dieser Anpassung werden einige Unternehmen, die bisher im grünen Bereich lagen, nun im roten Bereich landen.
In den meisten (Teil-) Sektoren, für die ein „vorläufiger Referenzwert“ festgelegt wurde, wurde der alte Referenzwert nicht angepasst, da relativ viele Unternehmen in diesen (Teil-) Sektoren den alten Referenzwert nicht erreichen. Diese Benchmarks bleiben relativ hoch. Das mag daran liegen, dass die „alte“ Benchmark erst relativ spät etabliert wurde (z. B. bei Ferkeln) oder dass das Benchmarking noch nicht zum gewünschten Ergebnis geführt hat (wie bei der Mastkälberhaltung). Im letztgenannten Sektor ist der Antibiotikaeinsatz relativ hoch. Benchmarking führte hier nicht zu einer substanziellen Zunahme von Unternehmen im „grünen Bereich“.
Der nächste Schritt ist die Implementierung dieser neuen Benchmark-Werte. Noch in diesem Sommer will das Ministerium mit den verschiedenen Erzeugergruppen und der Königlich-Niederländischen Gesellschaft für Veterinärmedizin diskutieren, wie das neue Benchmarking implementiert werden kann. In diesen Konsultationen soll auch über eine klare Übergangsfrist und eine schrittweise Reduzierung der bisherigen Benchmarking-Werte verhandelt werden.
Tierärzte sollten sich von Verbänden nicht unter Druck setzen lassen
Ab dem 01.01.2019 wird es in Deutschland verboten sein, Ferkel ohne Betäubung zu kastrieren. Der Bayerische Bauernverband (BBV) hat sich in einem aktuellen Schreiben an alle bayerischen Schweinehalter gewandt, in dem u. a. das Unverständnis der Ablehnung des „4. Wegs“ verschiedener Organisationen thematisiert wird. Die Bundestierärztekammer (BTK) spricht sich nochmals entschieden gegen die Anwendung des sogenannten „4. Wegs“ durch den Tierhalter als Alternative zu der betäubungslosen Ferkelkastration aus und nennt gern erneut die Gründe.
Voraussetzung für die Rechtskonformität der chirurgischen Ferkelkastration unter Lokalanästhesie ist das Erreichen einer wirksamen Schmerzausschaltung, wie die Bundesregierung zuletzt auf eine kleine Anfrage der FDP zur „Zukunft der deutschen Ferkelerzeugung nach dem 31.12.2018“ mitteilte. Nach bisherigen Studien wird bei der Ferkelkastration mit Procain aber keine ausreichende Schmerzausschaltung erreicht. Damit erfüllt dieses Verfahren eindeutig nicht die Vorgaben des Tierschutzgesetzes. Ein Arzneimittel, das den Anforderungen einer lokalen Anästhesie genügt, existiert derzeit nicht. Es gibt zurzeit drei rechtlich mögliche Alternativen: Die Ebermast, die Immunokastration oder „Eberimpfung“ (Improvac) zur Verminderung des Ebergeruchs sowie die Kastration unter Allgemeinanästhesie. Beim „4. Weg“ soll dem Tierhalter die Verabreichung eines Betäubungsmittels zur örtlichen Schmerzausschaltung erlaubt werden. Davor warnt der Präsident der BTK, Dr. Uwe Tiedemann: „Jede Anästhesie – das gilt auch für die lokale Betäubung – ist eine anspruchsvolle und risikobehaftete tierärztliche Tätigkeit!“
Es ist zwar gängige Praxis, kleine Eingriffe unter Lokalanästhesie vorzunehmen. Doch nach bisherigen wissenschaftlichen Untersuchungen, gibt es bei der örtlichen Betäubung der Ferkel deutliche Nachteile. „Die Belastung der Tiere durch Fixation und mehrfache Injektionen ist ähnlich wie bei der betäubungslosen Kastration und der Schmerz wird je nach Applikationsart nur teilweise ausgeschaltet. Dazu kommt, dass Injektionen in Richtung der Samenstränge oft nicht präzise platziert werden können – schon gar nicht, wenn sie durch Laien im Akkord vorgenommen werden. Abgesehen von dem Risiko einer nicht ausreichenden Schmerzausschaltung durch eine ungenaue Applikation, ist bei dieser Vorgehensweise nicht auszuschließen, dass versehentlich auch eine lebensgefährliche intravasale Injektion erfolgen kann. Auch können Wundheilungsstörungen in Folge des Vorfalls der betäubten Samenstrangstümpfe vorkommen. Wenn der „4. Weg“ also nicht nur eine kostengünstige Täuschung des Verbrauchers sein soll, muss eine wirksame Schmerzausschaltung garantiert sein – und das ist wissenschaftlich bisher nicht erwiesen. Aus diesen Gründen lehnen wir diesen Weg ausdrücklich ab“, betont Tiedemann.
Die BTK appelliert an alle praktizierenden Tierärzte, denen der Fragebogen des BBV vorgelegt wird, sich gegen die Lokalanästhesie als geeignete Methode zur Ferkelkastration zu positionieren.
Bewerbungsfrist startet am 2. Juli 2018 und endet am 1. Oktober 2018
Mitmachen können Nutztierhalter, Fachexperten und Wissenschaftler
Die Initiative Tierwohl (ITW) hat den „Innovationspreis Tierwohl“ ins Leben gerufen. Ab dem 2. Juli 2018 können sich Schweine-, Hähnchen- und Putenhalter, Fachexperten sowie Wissenschaftler mit ihren innovativen Ideen und Projekten für den Preis bewerben. Die ITW zeichnet Ideen aus, die das Tierwohl, dessen Messbarkeit beziehungsweise die Tiergesundheit in der Nutztierhaltung von Schweinen, Hähnchen und Puten fördern. Für bereits umgesetzte Ideen können die Bewerber ebenso ein Preisgeld erhalten wie auch für erst ausformulierte Ideen oder Konzepte. Darüber hinaus unterstützt die ITW im Rahmen des „Innovationspreis Tierwohl“ Projekte zur praktischen Umsetzung neuester Erkenntnisse für mehr Tierwohl durch eine finanzielle Förderung. Einsendeschluss für die Bewerbungsunterlagen für ein Preisgeld oder eine Projektförderung ist der 1. Oktober 2018.
„Wir glauben, dass es eine ganze Menge innovativer Ansätze in der Landwirtschaft, insbesondere in der Nutztierhaltung gibt“, erklärt Dr. Alexander Hinrichs, Geschäftsführer der Initiative Tierwohl. „Uns geht es darum, diesen Ansätzen zum Durchbruch zu verhelfen. Dazu gehört, dass Konzepte in der Praxis erprobt werden müssen. Dazu gehört aber auch, dass innovative Ideen überhaupt erst einmal bekannt werden. Wir wollen mit dem ‚Innovationspreis Tierwohl‘ möglichst vielen solcher Ansätze zu ihrem Durchbruch verhelfen, damit Ideen, die ein Plus an Tierwohl, Messbarkeit des Tierwohls oder Tiergesundheit bringen, auch auf breiter Ebene umgesetzt werden können. Das Kriterium der Umsetzbarkeit in möglichst vielen Betrieben ist dem Grundprinzip der ITW gemäß auch beim ‚Innovationspreis Tierwohl‘ ein extrem wichtiges Beurteilungskriterium für die Jury.“
Die Jury besteht aus den Mitgliedern des Beraterausschusses der ITW. Sie entscheidet darüber, welche Projekte den Zuschlag einer Projektförderung erhalten oder welche Ideen mit einem Preisgeld belohnt werden. „Es ist uns sehr wichtig zu betonen, dass auch einfache und kleine Maßnahmen zu mehr Tierwohl führen können“, so Hinrichs. „Deshalb ist für uns nicht der Aufwand entscheidend, der betrieben wurde, sondern der Nutzen für die Tiere und die Frage, ob sich die Idee in vielen Betrieben umsetzen lässt. Ich möchte daher vor allem den Tierhaltern Mut zur Bewerbung zusprechen. Auch eine kleine Idee kann großen Nutzen stiften und von der ITW dafür prämiert werden.“
Die Gewinner des Preisgelds erhalten jeweils 10.000 Euro, die Zweitplatzierten 7.000 Euro und die Drittplatzierten 5.000 Euro. Die Höhe der Projektförderung ist dagegen nicht festgelegt. Sie wird von der konkreten Bewertung der Projekte und den voraussichtlichen Kosten abhängen. Die ITW plant den „Innovationspreis Tierwohl“ jährlich auszuloben. Weiterführende Informationen finden Interessierte hier.
Quelle: Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH
Bis Ende 2019 müssen etliche Schlachtbetriebe neue elektrische Betäubungsgeräte anschaffen, da eine EU-Verordnung die Verwendung vieler der vorhandenen Geräte nur noch bis dahin erlaubt. Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. kritisiert, dass es für die Hersteller der Betäubungsgeräte keine Verpflichtung gibt, die tierschutzkonforme Funktion ihrer Geräte vor Inverkehrbringen zu prüfen. Dies führt für die Betriebe zu Rechtsunsicherheiten und kann zu unzureichenden Betäubungen vor der Schlachtung und damit zu massiven Tierschutzproblemen führen. Deshalb fordert die TVT in einem Brief an Bundesministerin Julia Klöckner, eine Zulassungspflicht für Ruhigstellungs- und Betäubungsgeräte in die „Tierschutz-Schlachtverordnung“ aufzunehmen. Bis zu einer verpflichtenden Zulassung muss ein freiwilliges Prüfsiegel eingeführt werden. Wirtschafts-beteiligte sollen die Möglichkeit haben, Betäubungsgeräte bei einer unabhängigen Institution freiwillig prüfen zu lassen.
Eine Studie der Ludwig Maximilians Universität München sowie zahlreiche Erfahrungen aus der Überwachungspraxis zeigen, dass es schon jetzt bei der Elektrobetäubung von Schweinen häufig zu einer unzureichenden Betäubung kommt.
In den vergangenen Jahren hat die technische Entwicklung der elektrischen Betäubungsgeräte zusätzlich dazu geführt, dass es nunmehr deutlich mehr Möglichkeiten gibt, die komplexen Geräte zu programmieren und somit auch mehr Fehlerquellen. Die Ursachen für unzureichende Betäubungen sind hierbei für den Anwender als auch für das amtliche Kontrollpersonal häufig schwer zu erkennen und somit auch schwer abzustellen.
Laut TVT soll vor Inverkehrbringen unbedingt überprüft werden, dass die vorgeschriebenen Anzeigen, Warneinrichtungen und Aufzeichnungen funktionieren. Vor allem soll überprüft werden, ob die tatsächlich resultierenden Stromformen, Frequenzen und Strom-modulationen überhaupt eine effektive Betäubung gewährleisten können.
„Eine Zulassungspflicht für Betäubungsgeräte ist zwingend erforderlich, bei der für jeden Gerätetyp die tatsächliche Eignung für die Betäubung der vorgesehenen Tierkategorien nachgewiesen werden muss“, so Thomas Blaha, Vorsitzender der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V.
Alle Merkblätter der TVT finden Sie auf der Homepage der TVT
Quelle: Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V.
Jedes Jahr im Sommer erreicht das Team rund um Joep Driessen von CowSignals Fragen aus der ganzen Welt zu einem bestimmten Verhalten der Kühe: „Unsere Kühe drängen sich zu einem bestimmten Zeitpunkt des Tages (gegen Mittag) in einem bestimmten Bereich der Scheune zusammen und bewegen sich nicht“, so Jan Hulsen, Mitgründer von Vetvice. Dieses Verhalten hört jeden Tag zur gleichen Zeit am Ende des Nachmittags auf und ist im Herbst verschwunden, wenn die Temperatur sinkt.
Die Experten von Vetvice haben eine Menge dieser Fälle überprüft und ihre Schlussfolgerung ist, dass es durch die Suche nach Frischluft verursacht wird. Kühe stehen als Gruppe in dem Teil des Stalls, in dem die Luft frisch ist, und meiden die Bereiche, wo es nicht frisch ist.
Eine Verhaltenskomponente ist die Tatsache, dass sich Kühe in der Natur als Reaktion auf stechende und beißende Insekten gruppieren. Die Experten glauben nicht, dass Insekten die Hauptursache für das Kuscheln sind, aber es ist bekannt, dass Insekten nicht an Orten mit gutem Luftstrom gefunden werden. Dieser Instinkt kann also das Kuschelverhalten verstärken.
Das Team von CowSignals rät, einmal im den Stall herum zu gehen, wenn die Kühe sich wieder aneinander drängen, und die Nase zu benutzen, um die Luft an verschiedenen Stellen zu beurteilen. Ihre Erfahrung ist, dass Kühe immer an Orten stehen, an denen die Luft frisch ist und dass die Luft an anderen Orten feucht und warm sein kann, manchmal sogar unangenehm wegen der Schadgase aus der Gülle.
In einer beträchtlichen Anzahl von Fällen, die sie sich angesehen haben, begann das Verhalten ziemlich abrupt. Dies waren alle Fälle eines Umbaus oder eines Gebäudes, das die Belüftung des Stalls beeinflusste.
Eine unzureichende Belüftung verursacht mehr Schäden und Probleme, als die meisten Milchbauern wissen. Eine schlechte Lüftung führt dazu, dass Kühe mehr Energie in die Abkühlung investieren müssen, was zu Hitzestress führt. Es erzeugt auch einen höheren Infektionsdruck für Bakterien und Viren, was zu mehr Hufproblemen und Euterinfektionen führt. Darüber hinaus führt der Mangel an frischer Luft zu höheren Ammoniakkonzentraten.
Landwirte, die ihren Stall bzw. dessen Lüftung verbessern wollen, sollten zunächst einen Experten einen Lüftungsplan für ihren gesamten Stall erstellen lassen. Dies ist die Grundlage. Dies beinhaltet auch einen Plan mit Vorkehrungen zur Bewältigung von Hitzestress.
Die unabhängigen Experten von Vetvice können diese Pläne für erstellen: Nico Vreeburg (vreeburg@vetvice.nl / 06 51 83 43 96), Bertjan Westerlaan (westerlaan@vetvice.nl / 06 27 45 46 62) und Wiebe Veenstra (veenstra @ vetvice.nl / 06 52 31 10 91).
Die Fixierung von Sauen in der Abferkelbucht ist ein Auslaufmodell. Am 19. Juni lud die ISN zu einer Infoveranstaltung nach Vestrup-Bakum, auf der aktuelle Forschungsergebnisse zum Thema präsentiert wurden.
In Österreich dürfen Sauen in Zukunft höchstens zeitweise fixiert werden, außerdem wurden in unserem Nachbarland neue Mindestmaße für Buchten festgelegt. Da aber aktuell keine passenden Buchten auf dem Markt sind, hat ein Verbund aus wissenschaftlichen Einrichtungen, Stallbaufirmen, schweinehaltenden Betrieben und der Landwirtschaftskammer Österreich verschiedene Konzepte entwickelt und in der Praxis getestet. Das Projekt „Pro-SAU“ wurde im Sommer 2017 abgeschlossen und dessen Ergebnisse präsentierte PD Dr. Isabel Hennig-Pauka, die neue Leiterin der TiHo-Außenstelle Bakum (und in ihrer ehem. Funktion als Leiterin der Schweineklinik Wien Mitglied des österreichischen Projekt-Teams).
Spätestens ab 1. Januar 2033 dürfen in Österreich Sauen im Abferkelbereich nur noch zeitweise, d.h. bis zum Ende der kritischen Lebensphase der Ferkel, fixiert werden. Die Abferkelbuchten müssen außerdem eine Mindestfläche von 5.5 m2 sowie eine Mindestbreite von 160 cm aufweisen. Die Buchten müssen so gestaltet sein, dass der Abferkelstand zu öffnen ist und sich die Sauen einige Tage nach der Geburt frei in der Bucht bewegen können.
Auch der Zeitraum für die Gruppenhaltung von tragenden Sauen wurde verlängert. Die Tiere dürfen nach dem Absetzen nur noch für den Zeitraum von max. 10 Tagen zum Decken einzeln gehalten werden. Für Neu- und Umbauten gilt diese Regelung schon seit März 2012, für alle anderen Betriebe gilt eine Übergangszeit bis zum 1. 1. 2033.
Aus sieben Prototypen entwickelten die Österreicher drei Bucht-Varianten (LK-Buchten), die anschließend in drei Forschungs- und sechs Praxisbetrieben getestet wurden: Eine „Flügelbucht“
Foto Pro-SAU
eine „Knickbucht“
Foto Pro-SAU
und die „Trapezbucht“.
Foto Pro-SAU
Zusätzlich wurden die beiden bereits verfügbaren Buchtentypen „SWAP“ und „Pro Dromi“ in den Test einbezogen.
Da die höchsten Ferkelverluste innerhalb der 1. Lebenswoche zu erwarten sind, wurden folgende Fixierungsvarianten gewählt:
Fixierungsvariante 6 Fixierung im Abferkelstand ab einem Tag vor dem errechneten Geburtstermin (114. Trächtigkeitstag) bis zum 6. Lebenstag der Ferkel
Fixierungsvariante 4 Fixierung im Abferkelstand ab einem Tag vor dem errechneten Geburtstermin (114. Trächtigkeitstag) bis zum 4. Lebenstag der Ferkel
Fixierungsvariante 3 Fixierung im Abferkelstand beginnend nach Abschluss der Geburt bis zum 4. Lebenstag der Ferkel
Fixierungsvariante 0 (Kontrolle): Keine Fixierung der Sau während des gesamten Aufenthalts in der Abferkelbucht (freie Abferkelung)
Unter den Verlustursachen stehen Erdrückungen mit ca. 90% an erster Stelle. Die freie Abferkelung (Variante 0) führte in allen Buchtentypen zu den höchsten Ferkelverlusten: in den drei neu entwickelten LK-Buchten durchschnittlich 16,95 %, in Pro Dromi 20,77 % und in SWAP 21,26%
Bei Fixierung der Sau für drei Tage post partum (Varianten 3 und 4) konnten die Ferkel-verluste deutlich vermindert werden. Variante 3: LK = 13,25%, Pro Dromi = 16,40% und SWAP = 16,80% und Variante 4: LK = 10,71%, Pro Dromi = 13,34% und SWAP = 13,68%. Eine längere Fixierung (Variante 6) erbrachte: LK = 12,40%, Pro Dromi = 15,39% und SWAP = 15,77%.
In ihrem Kurzbericht zum Versuch schreiben die österreichischen Forscher: „Die Fixierung der Sau einen Tag vor dem errechneten Geburtstermin (Variante 4) bietet bezüglich der Ferkelmortalität tendenzielle Vorteile verglichen mit einer Fixierung nach Ende der Geburt (Variante 3). Die Fixierungsvariante 3 mit freier Sau in der Geburtsphase führt zu einem erhöhten Auftreten von gefährlichen Positionswechseln im Vergleich zu allen anderen Varianten.“
Die Aufzuchtleistungen in den LK-Buchten (Varianten 4 + 6), sind mit denen in kon-ventionellen Abferkelbuchten mit permanenter Fixierung der Sau vergleichbar. Allerdings muss der Ferkelerzeuger beim Einsatz der neuen LK-Buchten mit deutlich höheren Investitions- und Arbeitskosten rechnen (Investitionen + 28,3 % zur konventionellen 4 m2-Bucht und Arbeitskosten ca. + € 10 je Sau und Jahr). Unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten schneiden Pro Dromi und SWAP jedoch deutlich schlechter ab.
Eine Finanzierung des Mehraufwands über den Markt hält Dr. Hennig-Pauka für wenig wahrscheinlich. Hier sei vielmehr staatliche Förderung gefragt.
Und die Österreicher heben in ihrem Abschlussbericht hervor, zentrale Bedeutung hätten in Zukunft Zucht auf Mütterlichkeit und hohe Ferkel-Vitalität, noch größere Würfe dagegen seien kontraproduktiv.
Den gesamten Pro-SAU-Forschungsbericht gibt es hier zum Download
Carla Brüning von der Landwirtschaftskammer Nieder-sachsen, stellte erste Ergebnisse aus dem Verbundprojekt InnoPig vor. Der Schlussbericht wird zwar erst im Herbst vorliegen (in den alleine neue Doktorarbeiten einfließen werden), aber die Zahlen aus den Versuchs-stationen in Wehnen und Futterkamp sind schon jetzt bemerkenswert.
Neben herkömmlichen Abferkelbuchten mit Ferkelschutzkorb (zur Kontrolle mit 5,2 m2 je Sau) wurden an beiden Standorten Freilaufbuchten (7,3 m2 je Sau) sowie Gruppenbuchten für ferkelführende Sauen (7,5 m2 je Sau) installiert. Die Sauen in Gruppenhaltung lernen sich bereits einige Tage vor dem Abferkeltermin kennen und haben Gelegenheit eine Rangordnung zu etablieren.
In insgesamt neuen Durchgängen mit 156 Würfen (ca. 50 je Haltungssystem) wurden folgende Kennzahlen ermittelt:
Die Saugferkelverluste lagen in der Gruppenhaltung bei 20,1 %, in der Freilaufbucht bei 25,4 % und im Ferkelschutzkorb bei 12,8%. Zu den meisten Verlusten kam es in den ersten vier Lebenstagen der Ferkel, wobei Erdrückungen an erster Stelle standen: in Gruppenhaltung mit 66 %, in der Freilaufbucht mit 67%, im Ferkelschutzkorb nur zu 34%.
Das Geburtsgewicht der Ferkel war in allen drei Haltungsformen praktisch identisch, die Tageszunahmen und Absetzgewichte unterscheiden sich dann allerdings merklich: Freilaufbucht 250 g LM/Tag – Absetzgewicht 8,23 kg; Ferkelschutzkorb 230 g LM/Tag – 7,54 kg Absetzgewicht; Gruppenhaltung 200 g LM/Tag – 5,44 kg Absetzgewicht. Auch die Sauen zeigten in der Gruppe die höchsten Gewichtsverluste.
So hatte der Ferkelschutzkorb die geringsten Saugferkelverluste und den höchsten Wurfmassenzuwachs (wegen der höheren Anzahl abgesetzter Ferkel). Und, dies hob Carla Brüning am Ende ihres Vortrags hervor, Gruppen-Haltung heißt immer auch Gruppen-Erkrankung und deshalb Gruppen-Medikation. Ein Zielkonflikt der in der Diskussion um weitere Antibiotika-Reduktionen klar benannt werden muss.
Entwaldung, Treibhausgasemissionen, Biodiversitätsverlust, Stickstoffverluste – die heutige landwirtschaftliche Futtermittelproduktion für Rinder, Schweine und Hühner hat enorme Auswirkungen auf Umwelt und Klima. Eine landlose Produktion von Futtermitteln könnte dazu beitragen, die kritischen Auswirkungen in der landwirtschaftlichen Lebensmittelversorgungskette zu mildern. Proteinreiche Mikroben aus dem Industrielabor werden in Zukunft voraussichtlich mehr und mehr traditionelles Kraftfutter ersetzen. Eine neue Studie, die jetzt in der Fachzeitschrift Environmental Science & Technology veröffentlicht wurde, untersucht erstmals auf globaler Ebene das wirtschaftliche und ökologische Potenzial dieses Eiweißfutter-Ersatzes für Schweine, Rinder und Hühner in der Landwirtschaft. Würden nur 2 Prozent des Viehfutters durch Mikroben ersetzt, könnten bereits 5 Prozent der landwirtschaftlichen Treibhausgasemissionen, der globalen Ackerfläche und der globalen Stickstoffverluste in der Landwirtschaft vermieden werden.
„Kühe, Schweine und Hühner werden mit sehr proteinreichem Futter gemästet. Inzwischen wird die Hälfte der auf Ackerland angebauten Proteine an Tiere verfüttert“, sagt Benjamin Leon Bodirsky, Autor der Studie des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK). Ohne drastische Veränderungen im Agrar- und Ernährungssystem wird der steigende Bedarf an Nahrungs- und Futtermitteln, der mit unserer fleischreichen Ernährung einhergeht, wohl zu kontinuierlicher Entwaldung, Verlust der biologischen Vielfalt, Stickstoffbelastung und klimawirksamen Treibhausgasemissionen führen. Neuerdings ist eine neue Technologie im Gespräch, die diese negativen Umweltauswirkungen verringern könnte: Mikroben werden mit Energie, Stickstoff und Kohlenstoff kultiviert, um Proteinpulver herzustellen. Dieses kann dann etwa anstelle von Sojabohnen an Tiere verfüttert werden. Die Züchtung von Futterprotein in industriellen Anlagen statt auf Ackerland könnte helfen, einige Umwelt- und Klimaauswirkungen der Futtermittelproduktion zu mildern. Da die Produktion recht günstig ist dürfte sich mikrobielles Protein als Kraftfutterersatz auch ohne Subventionen durchsetzen.“
Für die Studie haben die Wissenschaftler Modellsimulationen zu wirtschaftlichem Potenzial und Umweltauswirkungen der mikrobiellen Proteinproduktion untersucht. Nach diesen Simulationen werden bis 2050 weltweit zwischen 175-307 Millionen Tonnen Mikroben an Tiere verfüttert um Kraftfutter zu ersetzen. Dies entspricht nur 2 Prozent des gesamten Viehfutters. Hierdurch könnte jedoch mehr als 5 Prozent der globalen Ackerflächen, Treibhausgasemissionen und Stickstoffverluste eingespart werden – nämlich 6 Prozent bei der Ackerfläche, 7 Prozent bei den Treibhausgasemissionen der Landwirtschaft und 8 Prozent bei den globalen Stickstoffverlusten.
„In der Praxis könnten gezüchtete Mikroben wie Bakterien, Hefen, Pilze oder Algen proteinreiche Pflanzen vom Acker wie Sojabohnen oder Getreide ersetzen. Entwickelt wurde diese Methode ursprünglich während des Kalten Krieges für die Raumfahrt. Energie, Kohlenstoff und Stickstoffdünger werden dabei im Labor zur industriellen Produktion proteinreicher Mikroben eingesetzt“, erklärt Ilje Pikaar von der University of Queensland in Australien.
Für ihre neue Studie haben die Forscher fünf verschiedene Wege zur Züchtung von Mikroben in Betracht gezogen: Durch den Einsatz von Erdgas oder Wasserstoff könnte die Futtermittelproduktion vollständig von der Anbaufläche entkoppelt werden. Diese landlose Produktion vermeidet jede Verschmutzung durch die landwirtschaftliche Produktion, geht jedoch auch mit einem enormen Energiebedarf einher. Alternativ können auch Zucker, Biogas oder Synthesegas aus der Landwirtschaft durch die Mikroben zu hochwertigem Eiweiß veredelt werden. Durch die Nutzung der Photosynthese wird bei diesen Verfahren keine externe Energiequelle benötigt, sie führt aber auch zu geringeren Umweltvorteilen, teilweise sogar zu einem Anstieg der Stickstoffbelastung und der Treibhausgasemissionen.
„Die Fütterung von mikrobiellem Eiweiß würde die Produktivität der Tiere nicht beeinträchtigen“, betont die Autorin Isabelle Weindl vom PIK. „Im Gegenteil, es könnte sogar positive Auswirkungen auf das Wachstum der Tiere oder die Milchproduktion haben. Aber auch wenn die Technologie wirtschaftlich rentabel ist, könnte die Einführung dieser neuen Technologie immer noch auf Hindernisse treffen – etwa Gewohnheiten in der Betriebsführung, Risikoaversion gegenüber neuen Technologien, fehlenden Marktzugang oder mangelnden Marktanreizen. „Eine Bepreisung von Umweltschäden in der Landwirtschaft könnte diese Technologie jedoch noch wettbewerbsfähiger machen“, so Weindl.
„Trotz der positiven Ergebnisse ist klar, dass eine Umstellung auf mikrobielles Protein aus dem Labor allein nicht ausreicht, um unsere Landwirtschaft nachhaltig zu verändern“, sagt Alexander Popp vom PIK. Um die Umweltauswirkungen der Lebensmittelversorgungskette wirksam zu reduzieren, seien große strukturelle Veränderungen im Agrar- und Ernährungssystem genauso nötig wie Veränderungen bei der Ernährung selbst hin zu mehr Gemüse. „Für unsere Umwelt und das Klima, aber auch für die eigene Gesundheit haben wir auch die Option, tierische Produkte teilweise durch das Essen von mehr Obst und Gemüse zu ersetzen. Und nach weiteren Fortschritten in der Technologie könnte mikrobielles Protein aus dem Labor auch ein direkter Bestandteil unserer Ernährung werden – Astronautennahrung für jedermann“.