Bioland hat die verschiedenen Stufen der Tierwohl-Kennzeichen des Handels und des BMEL mit der EU-Ökoverordnung und den eigenen Verbandsrichtlinien verglichen. Der Verband schreibt in seiner neuesten Pressemitteilung, es falle auf, „dass die Haltungsform des Lebensmitteleinzelhandels (LEH) und der aktuelle Kriterienkatalog des staatlichen Tierwohlkennzeichens stellenweise selbst in den besseren Stufen nicht über den gesetzlichen Mindeststandard hinausreichten.“
Das staatliche Label ist in die Stufen (1) bis (3) aufgeteilt. Eine eigene Stufe für Bio-Fleisch ist nicht vorgesehen. Die Haltungsform des LEH reicht von Stufe (1), dem gesetzlichen Mindeststandard bis (4), wobei Stufe (4) Bio und konventionelle „Premium“-Haltung zusammenfasst.
Der Bioland-Präsident ist alarmiert: „Die beiden Labels grenzen an Verbrauchertäuschung. Beim Einkauf greifen Verbraucher zur vermeintlich besten Stufe und halten noch nicht einmal mit voller Garantie die wirklich bestmögliche Stufe, nämlich Bio, in den Händen“, so Jan Plagge. „Die Konsumenten brauchen Orientierung, anstatt Verwirrungstaktiken!“
Der Verband kritisiert darüber hinaus, dass die Einstiegsstufe bei beiden Labels die Stufe (1) ist. Es gilt also: Je höher die Stufe, desto besser die Tierhaltung. Dies ist der von Verbrauchern gelernten Kennzeichnung von Eiern, die seit Jahren etabliert ist, entgegengesetzt. Dort steht (0) für Bio, (1) für Freilandhaltung, (2) für Bodenhaltung und (3) für den gesetzlichen Mindeststandard.
Außerdem hätten die Schweine, auch in den höchsten Stufen der beiden Kennzeichnungssysteme, mehr als 50 Prozent weniger Platz im Stall (inklusive Auslauffläche) als es im Öko-Recht Standard ist (2,3 qm gegenüber maximal 1,5 qm). Auslauf erhielten die Tiere nur in den obersten Stufen. Auch im Bereich des Einsatzes von Antibiotika und Arzneimitteln weise keine der Stufen eine Einschränkung auf. Der Verbraucher dürfe hingegen davon ausgehen, dass mit jeder Stufe auch eine stufenweise Besserung der entscheidenden Kriterien einhergeht.
Auffallend sei zudem, dass die Haltungskriterien der Muttertiere und Ferkel nahezu ausgeklammert werden. Bei beiden Labels hat jedes Tier in allen Stufen nur den gesetzlichen Mindeststandard von maximal 2,5 qm Fläche zur Verfügung (gegenüber 7,5 qm nach EU-Ökoverordnung und Bioland). Auch Kastenstände, also die Fixierung von Sauen kurz vor und nach der Geburt, blieben erlaubt. Genauso wie das Kupieren der Schweineschwänze, welches lediglich beim staatlichen Tierwohllabel und da auch erst ab Stufe (2) nicht mehr erlaubt sei.
„Das staatliche Tierwohllabel und die Haltungsform sind kaum dazu geeignet, dem Verbraucher die Kaufentscheidung zu erleichtern. Sie verwirren mit komplizierten Abstufungen und berufen sich zu oft auf den gesetzlichen Mindeststandard, um sich wirklich mit dem Aufdruck „Tierwohl“-Label schmücken zu können“, resümiert Plagge und ergänzt: „Noch ist das freiwillige staatliche Tierwohllabel nicht gesetzlich verabschiedet worden. Es ist zu hoffen, dass Ministerin Klöckner Einsicht zeigt und die Kritik von Verbrauchern, Landwirten und ihren Kollegen auf politischer Ebene ernst nimmt.“
Quelle: Bioland
Was die vielen Label, vor allem wirtschaftlich, für Bio-Schweinehalter bedeuten können, war bereits auf der diesjährigen Internationalen Bioland-Schweinetagung ein Thema. Peter Spandau referierte dort über die Label-Flut im Einzelhandel und deren Bedeutung für die Bio-Schweinehalter. Ausführlicher Bericht hier.