Fall von Geflügelpest im Landkreis Aurich – Putenzuchtbetrieb betroffen – Biosicherheitsmaßnahmen einhalten

In einem Putenzuchtbetrieb mit rund 8.400 Tieren im Landkreis Aurich wurde die Geflügelpest festgestellt. Die amtlichen Proben wurden im Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) positiv auf das hochpathogene aviäre Influenza-Virus des Subtyps H5N1 getestet. Darauf macht das niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML) aufmerksam. Der Landkreis Aurich hat die erforderlichen Schutzmaßnahmen eingerichtet und führt Untersuchungen in Nachbarbetrieben durch. Die Tiere werden entsprechend den Vorgaben des EU-Tiergesundheitsrechts tierschutzgerecht getötet. Es handelt sich um den ersten Fall in Niedersachsen seit Juli dieses Jahres.

Das ML appelliert an die niedersächsischen Betriebe, die Biosicherheitsmaßnahmen unbedingt strikt einzuhalten. Tierhalterinnen und Tierhalter, die Auffälligkeiten (zum Beispiel vermehrte Todesfälle oder eine verminderte Futter- und Wasseraufnahme) in ihrem Bestand bemerken, sollten sich umgehend beim Veterinäramt melden. Bisher gab es 2024 drei Ausbrüche der Geflügelpest in niedersächsischen Betrieben: Im Januar wurde die anzeigenpflichtige Seuche in einer Hühnerhaltung im Landkreis Emsland und in einer Legehennen-Freilandhaltung im Landkreis Northeim sowie im Juli in einem Legehennen-Betrieb in der Grafschaft Bentheim festgestellt. Bei Wildvögeln wurden der jüngsten Nachweise in Niedersachsen im Oktober bei einem Sturmvogel auf der Insel Baltrum im Landkreis Aurich und im November bei einem Schwan in der Region Hannover festgestellt. Im Jahr 2023 waren insgesamt 17 Betriebe mit rund 220.700 Tieren betroffen.

Hintergrund:
Das hochpathogene aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5 zirkuliert inzwischen ganzjährig im Wildvogelbestand und verursacht bei Geflügel die so genannte Vogelgrippe (Geflügelpest). In den Vereinigten Staaten wurde eine Infektion mit dem Vogelgrippe-Virus bei Milchkühen festgestellt. Einen Impfstoff gibt es derzeit nicht. Das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) hatte als Reaktion auf die Feststellungen 213 Tankmilchproben aus niedersächsischen Milchviehhaltungen auf aviäres Influenzavirus untersucht. Dabei wurde das Virus nicht nachgewiesen.

Weltweit wurde das hochpathogene aviäre Influenzavirus zudem mehrfach bei wildlebenden Säugetieren nachgewiesen. Diese vermehrten Nachweise könnten darauf hindeuten, dass sich das Virus besser an Säugetiere anpasst. In Niedersachsen werden seit 2023 in einem Monitoring wild lebende Prädatoren wie zum Beispiel Füchse, Waschbären und Marder auf Influenzaviren untersucht. Bei sechs Füchsen wurde im Jahr 2023 eine Infektion mit dem hochpathogenen aviären Influenzavirus Subtyp H5 nachgewiesen. In diesem Jahr wurde das Virus bislang nicht nachgewiesen. Es ist jedoch weiterhin davon auszugehen, dass die Influenzaviren aufgrund der hohen Viruslast in der Wildvogelpopulation auch auf Säugetiere übertragen werden können, die intensiven Kontakt zur Wildvögeln haben. Das ML macht vor diesem Hintergrund darauf aufmerksam, dass Fälle bei Säugetieren weiterhin intensiv und sehr aufmerksam beobachtet werden müssen. Das LAVES hat in Kooperation mit der Tierärztekammer Niedersachsen daher im Sommer ein Projekt gestartet, bei dem eine mögliche Anpassung des Virus an Säugetiere verfolgt werden soll. Untersucht werden Tupfer-Proben von Katzen, die sich im Freien aufhalten und dadurch Kontakt zu Wildvögeln haben könnten. Das LAVES und die Tierärztekammer bitten die praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzte in Niedersachsen um Unterstützung dieses Projekts und die Einsendung von entsprechenden Proben.

Weitere Informationen zur Vogelgrippe.

Eine Hilfestellung für die Optimierung der betrieblichen Biosicherheit bietet das „Niedersächsische Biosicherheitskonzept für Geflügel haltende Betriebe“ (Download)

Das Infoblatt „Verhaltensregeln für kleine Geflügelhobbyhaltungen“ gibt eine Übersicht über die wichtigsten Biosicherheitsmaßnahamen für kleine Geflügel-Hobbyhaltungen: Download.

Quelle: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz