Nanoplastik in Tierzellen nachgewiesen – FBN-Studie warnt vor möglichen Folgen

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Forschende am Forschungsinstitut für Nutztierbiologie (FBN) in Dummerstorf und der Universität Udine haben die Aufnahme von Nanoplastik in Nutztierzellkulturen nachgewiesen. Die Ergebnisse liefern Hinweise auf mögliche Risiken für Tiergesundheit, Fleischerzeugung und auch für die Ernährungssicherheit des Menschen.

Plastiktüten, Verpackungen, Joghurtdeckel – was achtlos weggeworfen wird, zerfällt über Jahre zu winzigen Plastikteilchen. Sie landen in Böden, Gewässern und schließlich in unserer Nahrungskette. Zwar haben zahlreiche Studien bereits gezeigt, dass Mikroplastik Meerestiere, Vögel und Insekten schädigen kann, doch die Auswirkungen von Nanoplastik auf Nutztiere sind bislang kaum erforscht.

Im Unterschied zu Mikroplastik (1 µm – 5 mm) gibt es derzeit kaum adäquate Analysemethoden zum Nachweis von Nanoplastik (< 1 µm) in Mensch und Tier. Forschende gehen jedoch davon aus, dass sich auch diese kleinen Partikel in Geweben anreichern können.

FBN-Studie: Nanoplastik dringt in Nutztierzellkulturen ein
In der gemeinsamen Studie haben Forschende des FBN und der Universität Udine nachgewiesen, dass Nanoplastikpartikel aus Polystyrol in Zellkulturen von Rindern und Schweinen aufgenommen werden. Diese Aufnahme führte zu Veränderungen, die langfristig die Zellfunktion und Gesundheit der Tiere beeinträchtigen könnten.

„Da wir über Nanoplastik noch viel zu wenig wissen und der Nachweis schwierig ist, sind unsere Ergebnisse besonders wichtig, um die Risiken besser abschätzen zu können“, erläutert Dr. Anja Baufeld von der Arbeitsgruppe Zellphysiologie und Reproduktion am FBN. „Als wir sahen, dass Nanoplastik in die Zellen eindringt, wussten wir, dass dies weitreichende Folgen haben könnte“, so Baufeld weiter.

Folgen für Fruchtbarkeit und Fleischerzeugung möglich
Untersucht wurden Granulosazellen von Rindern, die eine wichtige Rolle bei der Fortpflanzung spielen, sowie Myoblasten von Schweinen, aus denen Muskelgewebe gebildet wird. Bereits geringe Konzentrationen führten zu mikroskopisch sichtbaren Einlagerungen. Diese könnten die Fruchtbarkeit der Tiere sowie deren Produkte beeinträchtigen.

Risiken für den Menschen nicht ausgeschlossen
Nutztiere sind Teil der menschlichen Nahrungskette. Direkte gesundheitliche Risiken für Verbraucher lassen sich derzeit nicht ableiten. Dennoch mahnen die Forschenden, die langfristigen Folgen von Mikro- und Nanoplastik genauer zu untersuchen.

„Unsere Forschung zeigt, dass Nanoplastik nicht nur ein Umweltproblem ist, sondern potenziell auch direkte Folgen für die Gesundheit von Nutztieren haben könnte. Diese ersten Hinweise machen deutlich, wie wichtig es ist, Plastikverschmutzung noch intensiver zu erforschen, um mögliche Risiken sowohl für Tiere als auch für Menschen frühzeitig einschätzen zu können“, sagt Baufeld.

Die Studie wurde in der Fachzeitschrift Science of The Total Environment veröffentlicht. Sie bildet eine wichtige Grundlage, um die Auswirkungen von Nanoplastik auf Tiere besser zu verstehen – und mögliche Risiken für Umwelt und Mensch zu minimieren. Auch in weiteren Arbeiten hat Dr. Anja Baufeld die Effekte von Mikro- und Nanoplastik untersucht, unter anderem in einer Übersichtsarbeit zu möglichen Risiken für Wiederkäuer als wichtiger Bestandteil der menschlichen Ernährung (Animals 2024, 14(2), 350; https://doi.org/10.3390/ani14020350) sowie zu deren Auswirkungen auf die Reproduktion und Tiergesundheit insgesamt (Animals 2023, 13(7), 1132; https://doi.org/10.3390/ani13071132).

Am Forschungsinstitut für Nutztierbiologie wird das Thema Plastikverschmutzung und ihre Auswirkungen auf Nutztiere auch künftig weiter intensiv erforscht.

Quelle: Forschungsinstitut für Nutztierbiologie (FBN)

Webinar „Wasserlinse: Futtermittel der Zukunft?“ 14. 11. 2025

Der Verbund Transformationsforschung agrar Niedersachsen lädt ein zum
Webinar „Wasserlinse: Futtermittel der Zukunft? – Potenziale und Herausforderungen“ für die Agrar- und Ernährungswirtschaft: Freitag 14. November 2025, von 09:00 bis 11:00 Uhr.

trafo:agrar schreibt dazu: „Auf Grundlage der Ergebnisse des EIP geförderten Projektes Rewali („Reduktion des Nährstoffeintrages in Gewässer sowie Produktion von Futtermittel durch Wasserlinsen“) diskutieren wir gemeinsam mit landwirtschaftlicher Praxis, den Forschenden der Universität Göttingen und vielen weiteren Akteuren aus Wirtschaft und weiteren Projekten Nutzen, Aufwand und Herausforderungen bei Anbau, Futterpotenzial und Nachhaltigkeit der eiweißreichen kleinen Wasserpflanze mit Filterpotenzial.

Nutzen Sie die Gelegenheit, sich mit Expert:innen und Projektpartner:innen zu vernetzen und im Rahmen inspirierender Vorträge neue Impulse für Ihre Arbeit zu gewinnen. Das detaillierte Programm folgt in Kürze.“

Anmeldung unter: www.trafo-agrar.de/anmeldung

Den Link zum Webinar erhalten Sie nach Anmeldung kurz vor Veranstaltung.

Tierschutz in der Nutztierhaltung: kleine Wiederkäuer – 30. Deutscher Tierärztetag in Dortmund

Beim 30. Deutschen Tierärztetag in Dortmund befasste sich ein Arbeitskreis mit dem Thema „Tierschutz in der Nutztierhaltung“ und hier speziell mit den kleinen Wiederkäuern. Dr. Henrik Wagner (JLU Gießen) fasste im Anschluss eine ganze Reihe von Forderungen Schafe, Ziegen und Neuweltkameliden (NWK) betreffend zusammen.

Zuallererst forderten die Tierärzte den Gesetzgeber auf, bürokratische Hürden für die Zulassung von Medikamenten abzubauen und dem Therapienotstand bei den kleinen Wiederkäuern entgegenzuwirken.

Es komme etwa bei Geburten häufig zu gestörten Verläufen, sog. Dystokien. Dann bräuchten Tierärzte eigentlich ein Präparat, das die Gebärmutter zum Erschlaffen bringt, um Lämmer sicher ans Licht der Welt zu bringen. Clenbuterol aber sei nur für Rinder und Pferde zugelassen.

Ein Lamm zu extrahieren ginge meist noch, berichtete Dr. Wagner aus eigener Praxis. Aber bei Neuwelt-Crias, mit ihren sehr langen Hälsen und sehr langen Extremitäten, sei es höchst schwierig Verletzungen bei der Geburtshilfe zu vermeiden.

Ähnliches gelte für NSAIDs (nichtsteroidale Antirheumatika) bei der Schmerzbehandlung. Hier gebe es für die kleinen Wiederkäuer kaum zugelassene Präparate. Deshalb müssten Tierärzte Medikamente, die eigentlich nur für andere Tierarten zugelassen sind, umwidmen.

In solchen Fällen verhielten sich jedoch Tierhalter oft zögerlich, weil dann eine entsprechende Wartezeit einzuhalten sei. Insbesondere
Bio-Tierhalter überlegten oft zweimal, ob sie solche Medikamente anwenden wollen oder nicht, weil sich nach den Richtlinien ihrer Verbände die vorgeschriebenen Wartezeiten verdoppeln.

Auch seien in den letzten Jahren immer wieder gewisse Impfstoffe, etwa gegen Clostridien, gar nicht lieferbar gewesen. Sehe ein Impfplan diese aber in bestimmten Intervallen vor, könne es zu einer „Impflücke“ und damit zu vermeidbaren Verlusten kommen. Und das obwohl es innerhalb der EU andere vergleichbare Impfstoffe gibt, die in Deutschland aber aus gesetzlichen Gründen nicht verwendet werden dürfen.

Des Weiteren fordere die Tierärzteschaft einen Sachkundenachweis, bevor die Haltung von kleinen Wiederkäuern überhaupt aufgenommen wird, sowie verpflichtende jährliche Fortbildungen und dies auch für nicht gewerbsmäßige Haltungen. Auch gebe es gar keine Leitlinien oder Haltungsempfehlungen für Neuweltkameliden. Hier solle schnellstens Abhilfe geschaffen werden.

Weiter führte Dr. Wagner aus, es existiere zwar eine gesetzliche Vorgabe zur Einzeltierkennzeichnung von NWK, diese werde aber noch nicht umgesetzt. Auch sollten die Tiere in der HIT-Datenbank erfasst und in die Tierseuchenkasse aufgenommen werden. Ein NWK-Pass analog zum Equidenpass sei ebenfalls wünschenswert. Schließich fehlten Forschungsgelder für Schaf, Ziege und NWK um, einheitliche Zucht-Programme auf Gesundheitsmerkmale etablieren zu können.

Bundesländer in denen es noch keinen Tiergesundheitsdienst gibt, werden aufgefordert solche Stellen zu schaffen und mit qualifiziertem Personal – auch für kleine Wiederkäuer – auszustatten.

Es bräuchte darüber hinaus einen „Fachtierarzt für kleine Wiederkäuer“ und Weiterbildungsangebote nach einheitlichen Leitlinien. Hier seien die Tierärztekammern gefordert.

“Last but not least“ müssten die Organisationen der Tierärzteschafft zur Bedrohung von Nutztieren durch Wölfe und Luchse Stellung beziehen, um Nutztierhaltung in Deutschland auch für die Zukunft zu sichern.

Antibiotikaabgabe in Tiermedizin leicht gestiegen

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Polypeptidantibiotika auf niedrigstem Wert seit 2011, leichter Anstieg bei Fluorchinolonen und Cephalosporinen der 3. und 4. Generation

Die Menge der in der Tiermedizin abgegebenen Antibiotika ist in Deutschland im Jahr 2024 leicht gestiegen. Laut Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wurden insgesamt 562 Tonnen Antibiotika an Tierärzte und weitere Empfänger abgegeben. Das ist ein Plus von 34 Tonnen (6,4 %) gegenüber dem Vorjahr. Im Vergleich zu 2011, dem ersten Jahr der Erfassung, beträgt der Rückgang 67 Prozent.

Von den 562 Tonnen (t) Antibiotika, die 2024 abgegeben wurden, entfallen wie in den Vorjahren die größten Mengen auf Penicilline (222 t) und Tetrazykline (113 t). Es folgen Sulfonamide (62 t), Makrolide (53 t), Aminoglykoside (37 t) und Polypeptidantibiotika (31 t).

© BVL
Von den Antibiotika, die von der Weltgesundheitsorganisation WHO als Wirkstoffe mit besonderer Bedeutung für die Therapie beim Menschen eingestuft werden (Highest Priority Critically Important Antimicrobials for Human Medicine), sind für Polypeptidantibiotika erneut geringere Mengen abgegeben worden als im Vorjahr (Colistin; 31 t; -7,4 %). Damit erreichten diese ihren bisher niedrigsten Wert seit dem Jahr 2011. Für die Fluorchinolone wurde ein leichter Anstieg der Abgabemengen um 0,2 t verzeichnet (+3,5 %). Auch die Abgabemenge von Cephalosporinen der 3. und 4. Generation stieg leicht um 0,1 t im Vergleich zum Vorjahr (+4,4 %).

„Trotz des geringen Anstiegs bewegen sich die Antibiotikaabgabemengen auf einem im Vergleich zum Jahr 2011 sehr niedrigen Niveau und haben sich stabilisiert. Die in Deutschland getroffenen Maßnahmen zum verantwortungsvollen Antibiotikaeinsatz sind wirksam und für die Human- und Veterinärmedizin von Bedeutung“, erklärt Prof. Dr. Gaby-Fleur Böl, Präsidentin des BVL.

Die gemeldeten Wirkstoffmengen lassen sich nicht einzelnen Tierarten zuordnen, da die Mehrzahl der Tierarzneimittel, welche diese Wirkstoffe enthalten, für die Anwendung bei verschiedenen Tierarten zugelassen ist.

Aufgrund gesetzlicher Änderungen werden seit dem Jahr 2023 nicht nur Antibiotika erfasst, die von pharmazeutischen Unternehmen und Großhändlern an Tierärzte abgegeben werden, sondern zum Beispiel auch an Apotheken, Veterinärbehörden und Hochschulen. Bedingt durch die Änderungen sind die erfassten Zahlen deshalb nur eingeschränkt mit denen der vorherigen Jahre (2011-2022) vergleichbar. Ein zuverlässiger Trend ist erst wieder in zukünftigen Jahren ableitbar.

Hintergrundinformation
Die Entwicklung und die Verbreitung von Antibiotikaresistenzen stellen eine globale Herausforderung in der Human- und Veterinärmedizin dar. Der Transfer von antibiotikaresistenten Bakterien und Resistenzgenen ist wechselseitig zwischen Mensch, Tier und Umwelt möglich.

Seit dem Jahr 2011 sind pharmazeutische Hersteller und Inhaber einer Großhandelsvertriebserlaubnis gesetzlich dazu verpflichtet, die Mengen an Antibiotika, die jährlich an Tierärztinnen und Tierärzte, sowie seit 2023 auch an weitere Empfänger gemäß § 45 Abs. 6 Nr. 1 Tierarzneimittelgesetz, in Deutschland abgegeben werden, zu melden. Diese Daten werden im Tierarzneimittel-Abgabemengen-Register (TAR) erfasst und durch das BVL validiert, ausgewertet und veröffentlicht.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

Epizootische Hämorrhagische Krankheit (EHD) in Europa – Überblick und Impfsituation

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Die Epizootische Hämorrhagische Krankheit (EHD) ist eine durch Mücken übertragene Viruserkrankung, die Rinder betrifft und der Blauzungenkrankheit (BTV) virologisch und symptomatisch stark ähnelt. Beide Erkrankungen gehören zur Familie der Reoviridae und zur Gattung Orbivirus. In der EU wurde EHD erstmals 2022 in Italien nachgewiesen, gefolgt von Ausbrüchen in Spanien und Portugal im November desselben Jahres. Im Herbst 2023 erreichte das Virus Frankreich. Zwischen Juni 2024 und Mai 2025 wurden über 3.800 Ausbrüche registriert.

Die Übertragung erfolgt durch verschiedene Culicoides-Mückenarten, von denen etwa zehn als potenzielle Vektoren gelten. Besonders relevant ist Culicoides obsoletus, die auch in Nordeuropa weit verbreitet ist. Mücken legen täglich Distanzen von etwa 5 Kilometern zurück, können mit Rückenwind jedoch über 100 Kilometer fliegen und somit zur raschen Verbreitung des Virus beitragen, sogar über Meeresflächen, wie beispielsweise von Sizilien nach Spanien. Die Hauptaktivität der Mücken liegt in den wärmeren Monaten; im Süden Frankreichs reicht sie von Ende Januar bis in den späten Dezember.

Das Virus weist derzeit sieben bekannte Serotypen auf. In der EU ist aktuell Serotyp 8 aktiv, der vor allem bei adulten Rindern Krankheitserscheinungen verursacht. Zwischen den Serotypen besteht nur eine limitierte Kreuzimmunität. Die Inkubationszeit beträgt durchschnittlich fünf Tage (Spanne: 2 bis 10 Tage). Die klinische Ausprägung ist hochvariabel und reicht von subklinischen bis hin zu schweren Verläufen. Die Morbidität liegt bei etwa 10 %, die Mortalität bei etwa 1 %.

Klinisch ist EHD schwer von der Blauzungenkrankheit zu unterscheiden, da viele Symptome überlappen. Diese reichen von unspezifischen Allgemeinerscheinungen wie Fieber, Lethargie, Inappetenz und Milchleistungsabfall bis zu ausgeprägten Ödemen, Ulzerationen in Maul, Nase und Verdauungstrakt, Hyperämie der Konjunktiven und Schleimhäute, starkem Nasen- und Augenausfluss sowie Lungenödemen, Pleuraergüssen und hämorrhagischen Veränderungen in verschiedenen Organen. Eine Diagnose allein anhand der klinischen Symptome ist daher nicht möglich. Differentialdiagnosen umfassen unter anderem BTV, Maul- und Klauenseuche, infektiöse bovine Rhinotracheitis (BHV-1), Bovine Virusdiarrhöe/Mucosal Disease (BVD) sowie das bösartige Katarrhalfieber (OHV-2).

Die Diagnostik ist anhand der Klinik nicht möglich. Sie erfolgt über den direkten Erregernachweis, beispielsweise durch Virusanzucht oder PCR aus Blut- und Gewebeproben. Die Serotypisierung ist möglich, und PCR-Tests sind spezifisch für EHD, sodass keine Kreuzreaktionen mit BTV auftreten, das ist ein wichtiger Aspekt, insbesondere im Kontext von Exportuntersuchungen.

Zur Bekämpfung des EHD-Virus steht nun ein neuer Impfstoff zur Verfügung. Dieser wird Rindern ab einem Alter von zwei Monaten in zwei Dosen (je 4 ml, subkutan) im Abstand von drei Wochen verabreicht. Die Immunität beginnt 21 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung. Die Dauer der Immunität ist derzeit noch nicht bekannt. Der Impfstoff ist 18 Monate haltbar und kann nach Anbruch noch 10 Stunden verwendet werden. Es bestehen keine Wartezeiten für Milch oder Fleisch. Die Verpackungseinheit umfasst 25 Dosen (100 ml).

Die Impfsituation in Europa ist heterogen:
In Spanien, Portugal, den Niederlanden, der Schweiz sowie auf Guernsey und Jersey ist die Impfung freiwillig. Auch in Frankreich ist die Impfung freiwillig, wobei in bestimmten Regionen ein sogenannter Impfgürtel als Schutzzone eingerichtet wurde. Innerhalb dieser Zone werden die Impfkosten finanziell ausgeglichen. In Belgien besteht eine Impfpflicht für Rinder ab sechs Monaten, die bis September 2025 gilt; die Regierung übernimmt einen Teil der Kosten. Luxemburg setzt auf eine freiwillige, aber staatlich finanzierte Impfung als präventive Strategie. In Deutschland und Österreich ist die Impfung aktuell ebenfalls freiwillig.

Quelle: Der Hoftierarzt (auf Basis von Pressekonferenz-Unterlagen der Ceva Tiergesundheit GmbH)

Impfkonzept Prime-Boost von Boehringer Ingelheim verbessert Kälbergesundheit nachhaltig

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Trotz standardmäßiger intranasaler Impfung gegen Atemwegserkrankungen erkrankten Kälber in einem staatlichen Versuchsbetrieb regelmäßig an enzootischer Bronchopneumonie (EBP). Die betroffenen Tiere zeigten teils schwere Verläufe, lange Behandlungen und eine verzögerte Entwicklung.

Ein neuer Impfansatz brachte nun den Durchbruch: Im Rahmen eines Praxisversuchs wurde ein erweitertes Impfkonzept („Prime-Boost“) mit Impfstoffen der Firma Boehringer Ingelheim getestet. Die Kälber der Versuchsgruppe erhielten zunächst – wie bisher – bis zur 2. Lebenswoche eine intranasale Impfung gegen BRSV (Bovine Respiratory Synzytial-Virus) und das PI3-Virus (Bovine Parainfluenza 3). Zusätzlich folgten ca. in der 5. und 8. Lebenswoche zwei subkutane Injektionen mit einem inaktivierten Impfstoff, der dieselben Virusstämme sowie Mannheimia haemolytica enthält.

Das Ergebnis: Eine im Vergleich zur Kontrollgruppe – die nur die intranasale Impfung erhielt – signifikant höhere Gewichtszunahme von 7,9 kg bis zum Alter von fünf Monaten! Dies verdeutlicht die Wirksamkeit des erweiterten Impfkonzepts.

Der Versuch bestätigt eindrucksvoll den Nutzen der modernen Impfstrategie „Prime-Boost“ und zeigt: Die Kombination der intranasalen Impfung für schnellen Schutz und die Injektion für langanhaltenden Schutz bieten eine nachhaltige Immunisierung gegen die wichtigsten Erreger des Bovine Respiratory Disease (BRD)-Komplexes.

Weitere Informationen unter: https://www.vetmedica.de/atemwegserkrankungen

oder Dr. Andreas Steinbeck, Tel.: +49 – 151 68946711

Lumpy Skin Disease (LSD) in Europa – Die aktuelle Lage

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Die Lumpy Skin Disease (LSD) oder auch Knötchenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Viruserkrankung bei Rindern, die durch Capripoxviren verursacht wird. Ursprünglich in Afrika und dem Nahen Osten endemisch, hat sich die Krankheit in den letzten Jahren zunehmend auch in Europa und Südostasien ausgebreitet. Die Übertragung erfolgt vor allem mechanisch durch blutsaugende Insekten (z. B. Stechmücken oder Bremsen), was insbesondere in den warmen Monaten ein erhöhtes Risiko für Ausbrüche bedeutet, da die Vektoren dann besonders aktiv sind.

Erste Fälle in der Region traten 2012 im Mittleren Osten auf, gefolgt von einem Ausbruch in Griechenland im Jahr 2015. Ein Jahr später, 2016, kam es zu einem großflächigen Seuchenzug in Südosteuropa. Von dort breitete sich LSD entlang des Balkans in nordwestliche Richtung aus. Durch umfassende Impfmaßnahmen in betroffenen Ländern wie Griechenland, Bulgarien, Nordmazedonien, Kosovo, Montenegro und Albanien konnte die Seuche bis Ende 2017 weitgehend unter Kontrolle gebracht werden. Auch in den Folgejahren wurden Impfprogramme fortgeführt, sodass nach dem letzten gemeldeten Ausbruch in der Türkei im Jahr 2021 vorübergehend keine weiteren Fälle in Südosteuropa auftraten, bis zum Mai 2025.

Parallel dazu kam es in mehreren südostasiatischen Ländern zu einem Anstieg der LSD-Fälle, was die zunehmende globale Ausbreitung des Virus unterstreicht. Am 23. Juni 2025 wurde schließlich der erste Fall in Italien (Sardinien) gemeldet, gefolgt von einem weiteren Ausbruch am 25. Juni in Norditalien (Mantua, Lombardei). Nur wenige Tage später, am 30. Juni 2025, meldete Frankreich seinen ersten LSD-Fall in der Region Savoie, nahe der Schweizer Grenze. Am 2. Juli 2025 folgten zusätzliche Ausbrüche auf Sardinien. Diese Entwicklungen deuten auf eine erneute, ernstzunehmende Ausbreitung in Südeuropa hin.

Typische Symptome bei infizierten Rindern sind Fieber und charakteristische knotige Hautveränderungen (Noduli), die meist an Kopf, Hals, Rücken sowie an Euter und Zitzen auftreten. Diese Hautveränderungen können auch unauffällig sein und nur durch Abtasten erkannt werden. Begleitend werden häufig Lymphknotenschwellungen, Nasen- und Augenausfluss sowie allgemeine Schwäche und Leistungseinbußen beobachtet. Besonders problematisch ist auch die Gefahr von Aborten bei tragenden Tieren. In vielen Fällen verläuft die Infektion jedoch auch subklinisch oder asymptomatisch, was die Diagnosestellung zusätzlich erschwert.

Bei Verdacht auf LSD ist sofort das zuständige Veterinäramt zu benachrichtigen. Verdachtsfälle sollten schnellstmöglich abgeklärt werden, um eine Weiterverbreitung zu verhindern. Für den direkten Erregernachweis eignen sich insbesondere Proben von betroffenen Hautstellen – etwa Krusten, Noduli, Hautstanzen oder Geschabsel. Ergänzend können Blutproben sowie Nasen- und Speicheltupfer verwendet werden. Alle Proben sind an das Nationale Referenzlabor (NRL) für LSD am Friedrich-Loeffler-Institut (Insel Riems, Greifswald) zu senden. Eine rasche Diagnostik und entschlossenes Handeln sind entscheidend, um die Ausbreitung dieser Tierseuche in Europa einzudämmen.

Die aktuellen Ausbrüche der LSD sind ca. 200 km von der deutschen Grenze entfernt. Das FLI schätzt das Risiko einer Einschleppung von LSD nach Deutschland derzeit noch als gering ein, sofern die Schutzmaßnahmen in den bisher betroffenen Ländern greifen. Hier der Link zur Risikoeinschätzung:

Quelle: Der Hoftierarzt, mit Informationen des Friedrich-Löffler-Institutes (FLI)

Zuerst erschienen im E-Magazin „Der Hoftierarzt“ 4/2025

Vielfältige Weiden – mehr Milch und weniger Methan?

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Weidemilch steht für artgerechte Tierhaltung und nachhaltige Landwirtschaft. Die Kühe verbringen den Großteil des Jahres auf der Weide und fressen vor allem frisches Gras oder Heu. Das hat auch Vorteile für die Umwelt: Dauergrünland fördert Biodiversität, schützt den Boden und bindet Kohlenstoffdioxid. Stark abhängig von Wetter und Vegetationsperiode, stehen Betriebe gleichzeitig vor Herausforderungen.

Produktiver soll die Haltung sein, wenn Weideland eine große Vielfalt an Gräsern, Kräutern sowie Leguminosen wie Klee und Lupinen aufweist. Mit einer Meta-Analyse auf der Grundlage verschiedener Studien hat ein Forschungsteam der Universität Göttingen diese Strategie überprüft. Das Ergebnis: Wie vielfältig das Weideland ist, wirkt sich laut Studie nicht auf die Milchproduktion aus und auch nicht auf die Emissionen des Treibhausgases Methan, das Kühe vor allem beim Rülpsen ausstoßen. Ein höherer Anteil an Leguminosen kann hingegen die Milchproduktion fördern. Die Ergebnisse wurden in der Fachzeitschrift Food and Energy Security veröffentlicht.

In der Meta-Analyse über 16 Studien verglichen die Forschenden Grasflächen mit vielfältiger Vegetation und weniger artenreiches Weideland im Hinblick auf die Milchproduktion und Methan-Emissionen der Kühe sowie den Nährwert des Futters. Dass dabei keine eindeutigen Zusammenhänge nachweisbar waren, kann auch methodische Gründe haben, wie Erstautor Dr. Martin Komainda aus der Abteilung Graslandwissenschaft der Universität Göttingen erklärt: „Zehn der Studien dauerten zehn Tage oder weniger. Die Primärproduktivität und der Nährwert von Grünlandflächen schwanken jedoch innerhalb von Jahreszeiten und zwischen Jahren. Um das besser zu berücksichtigen, braucht es mehr ganzjährige und mehrjährige Studien.“ Pflanzenarten, die sich auf die Methan-Emissionen auswirken könnten, kamen auf den untersuchten Flächen zudem kaum vor.

Einen Trend zeigt die Studie dennoch auf: Je mehr Leguminosen auf den Weideflächen wuchsen, desto höher war die Milchleistung der Kühe. Die artenreichen Weideflächen wiesen allerdings nicht deutlich höhere Anteile dieser Pflanzen auf als die Vergleichsflächen. Doch Artenvielfalt im Weideland lohnt sich, betonen die Forschenden: „Betriebe sollten die Vorteile vielfältiger Grünlandflächen im Hinblick auf die Gesamtproduktivität und Ökosystemleistungen berücksichtigen, anstatt unmittelbare Verbesserungen bei der Milchproduktion oder Methan-Reduktion zu erwarten.“

Die Studie wurde vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat gefördert.

Quelle: Georg-August-Universität Göttingen

Sicheres Futter für sichere Lebensmittel

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Erfreuliche Resultate bei Tierfutterkontrollen
Wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) anlässlich des Internationalen Nutztiertages am 2. Oktober mitteilt, gab es bei den amtlichen Kontrollen der in Deutschland eingesetzten Futtermittel im Jahr 2024 nur geringfügige Beanstandungsquoten.

Im vergangenen Jahr haben die Überwachungsbehörden der Länder risikoorientiert in 14.317 Futtermittelbetrieben 16.880 Inspektionen durchgeführt. Dazu zählten sowohl Betriebe der Primärproduktion als auch Hersteller von Futtermitteln.

Bei diesen Kontrollen wurden insgesamt 13.362 Proben überwiegend von Futtermitteln für Nutztiere entnommen. Anschließend wurden sie unter anderem anhand von 52.786 Einzelbestimmungen auf unerwünschte Stoffe wie beispielsweise Dioxine, Mykotoxine und Schwermetalle untersucht. Zur Untersuchung auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln wurden 213.507 Einzelbestimmungen durchgeführt. Insgesamt betrug die Beanstandungsquote bei den Untersuchungen auf unerwünschte Stoffe sowie auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln weniger als zwei Prozent.

„Diese geringe Belastungsquote zeigt das hohe Niveau der Futtermittelsicherheit in Deutschland, und das wiederum ist eine wichtige Voraussetzung für die Erzeugung sicherer Lebensmittel“, kommentiert BVL-Präsidentin Prof. Dr. Gaby-Fleur Böl die Kernbefunde der Jahresstatistik und ergänzt: „Die Ergebnisse zeigen, wie wirksam die Kontrolle sowohl der Lebens- als auch der Futtermittel in Deutschland ist.“

Hintergrund
Die Kontrolle von Futtermitteln sowohl für lebensmittelliefernde Tiere als auch für Heimtiere wird in verschiedenen Rechtsvorschriften auf europäischer sowie auf nationaler Ebene geregelt. Für die Durchführung der Kontrollen sind in Deutschland die Überwachungsbehörden der Länder zuständig. Die Kontrollen erfolgen hierbei risikoorientiert und schließen auch Futtermittelimporte mit ein. Die Ergebnisse werden von den Ländern an das BVL berichtet und in einer Jahresstatistik zusammengestellt.

Grundlage der Kontrollen ist das Kontrollprogramm Futtermittel, das unter Beteiligung der Bundesländer, des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH), des BVL und des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) jeweils für einen Zeitraum von fünf Jahren erstellt wird. Mit einem ziel- und risikoorientierten Ansatz dient es der Gewährleistung von sicheren Futtermitteln. Das Kontrollprogramm ist Bestandteil des Mehrjährigen Nationalen Kontrollplanes (MNKP).

Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen zum Kontrollprogramm Futtermittel finden Sie auf den Internetseiten des BVL und des BMLEH.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

Bundesratsentschließung zum Tierschutz bei Tiertransporten

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Der Bundesrat hat am 26. September 2025 eine Entschließung zum Tierschutz bei Tiertransporten und dem Export von Nutztieren in Drittstaaten (außerhalb der EU) verabschiedet. Darin werden folgende Punkte hervorgehoben:

Tierschutz bei Tiertransporten
Der Bundesrat hebt hervor, dass es beim Export von Nutztieren in bestimmte Drittstaaten gravierende Tierschutzverstöße gegeben hat, die ohne geeignete Maßnahmen der Veterinärbehörden nicht verhindert werden können.

Er fordert die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für eine Regulierung einzusetzen, die sicherstellt, dass lebenden Nutztieren beim Transport in Drittstaaten keine schweren Tierschutzverstöße drohen.

Der Transport lebender Tiere in Drittländer sollte nur erlaubt sein, wenn das Drittland eine Erklärung zur Einhaltung des Gesundheitskodex der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) abgibt.

Regelungen und Veterinärbescheinigungen
Die Bundesregierung wird gebeten, konkrete Vorgaben zur Verbesserung des Tierschutzes beim Transport in Drittstaaten im Rahmen der Überarbeitung der EU-Tierschutz-Transportverordnung zu erarbeiten.

Eine bilaterale Abstimmung von Veterinärbescheinigungen für den Export von Wiederkäuern zu Zuchtzwecken soll erneut geprüft werden, da die Rücknahme dieser Bescheinigungen nicht zu einer Verbesserung des Tierschutzes geführt hat.

In den Veterinärbescheinigungen sollen Tierschutzkriterien festgelegt werden, um sicherzustellen, dass nur in Drittstaaten exportiert wird, die ein vergleichbares Tierschutzniveau einhalten.

Begründung und Notwendigkeit
Der Bundesrat betont die Notwendigkeit klarer und rechtssicherer Lösungen auf europäischer Ebene, um Tierschutzverstöße bei der Ausfuhr lebender Tiere zu verhindern.

Die EU sollte ermächtigt werden, bei festgestellten Tierschutzverstößen ein Untersuchungsverfahren einzuleiten und den Export in das betreffende Drittland zu untersagen, bis die Mängel behoben sind.

Die Verantwortung für die Einhaltung der Tierschutzstandards darf nicht allein auf die Wirtschaft abgewälzt werden; es sind verbindliche Regelungen erforderlich, um den Tierschutz zu gewährleisten.

Kommentar
Eine solche Initiative war längst überfällig. Mehrfach sind in der Vergangenheit Tierärzte solchen Transporten nachgefahren und haben schwere Verstöße gegen den Tierschutz dokumentiert. Egal ob LKW- oder Schiffstransporte – es wurden regelmäßig eklatante Missstände bezeugt, fotografiert und gefilmt.

Immer wieder widmeten sich in den letzten Jahren auch Referenten bei der TiHo-Tierschutztagung dem Thema und appellierten an politisch Verantwortliche in Deutschland und Europa endlich wirksam einzugreifen. So auch dieses Jahr: Dr. Alexander Rabitsch, Tierarzt aus Österreich, berichtete von seinen Erlebnissen, als er einem Rindertransport in die Türkei nachreiste.

Er zeigte Bilder von Fahrzeugen und Ställen an Zwischenstationen, deren Böden 20 cm hoch mit Exkrementen bedeckt sind. Darin stehen, liegen. sterben trächtige Kühe.

Transporte wurden an der türkischen Grenze nicht umgehend abgefertigt, LKW parkten stundenlang in der prallen Sonne und um die dort aufgeladenen Tiere kümmerte sich niemand. Der Tierarzt reiste sogar in die Türkei ein und dokumentierte den Weitertransport von Rindern in völlig ungeeigneten Fahrzeugen, mit viel zu geringer Deckenhöhe und dafür ohne Laderampe.

Man kann nur hoffen, dass die Initiative des Bundesrates Erfolg hat und schnellstens entsprechende Vereinbarungen mit den betreffenden Ländern getroffen werden. Von zentraler Bedeutung wird aber dann die Kontrolle sein: von Dokumenten zu Rastplätzen, Ruhepausen und Umladestationen, von Transportfahrzeugen und vor allem Kontrollen des Zustands der Tiere nach Eintreffen am Bestimmungsort. Optimal wäre es natürlich damit Kontrolleure des Ursprungslandes zu betrauen.

Und schließlich: Auch wenn in vielen muslimischen Ländern eine Betäubung grundsätzlich gestattet ist, erlaubt der WOAH-Kodex auch die Halal-Schlachtung („Bei einer Schlachtung ohne Betäubung muss die Fixierung den Kopf des Tieres festhalten und seinen Körper stützen.“). Vielerorts werden Rinder aber immer noch betäubungslos durch einen Schnitt durch Halsschlagader und Luftröhre getötet. Dr. Rabitsch legte in Hannover dazu schwer erträglichen Bildern aus der Türkei vor, die wir hier lieber nicht zeigen wollen.

Die Bundesrats-Drucksache 310/25 steht hier im PDF-Format bereit.

Den Gesundheitskodex für Landtiere der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) finden Sie hier.

Ein ausführlicher Bericht der Amtstierärztin Dr. Gabriele Fuchs zu ihren Erfahrungen mit Tiertransporten ist hier als Podcast abrufbar.

Tagung über Nachhaltigkeitsberichterstattung und Klimaschutzziele am 29.10.2025 in Göttingen

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Die Anforderungen an Transparenz und Nachhaltigkeit in der Land- und Ernährungswirtschaft steigen – und mit ihnen der Druck auf Betriebe, über ihre Klima- und Umweltauswirkungen zu berichten.

Was bedeutet das konkret für landwirtschaftliche Unternehmen?

Unsere Tagung – in Kooperation mit dem 3N Kompetenzzentrum – bringt Landwirtinnen und Landwirte, Unternehmen aus der Lebensmittelwirtschaft, Banken und Branchenvertretungen an einen Tisch. Gemeinsam wollen wir informieren, diskutieren und Impulse für tragfähige Lösungen geben.

Wann? Am 29.10.2025 von 10 bis 16 Uhr
Wo? Alte Mensa, Georg-August-Universität Göttingen

Freuen Sie sich auf die spannende Keynote von Erik Guttulsröd, Stellv. Geschäftsführer des DLG-Fachzentrums Landwirtschaft, und auf inspirierende Dialogrunden – für einen transdisziplinären Wissensaustausch und die kooperative Entwicklung von Lösungen.

Weitere Informationen zum Programm und direkt hier anmelden.

Quelle: Verbund Transformationsforschung agrar Niedersachsen

Fraunhofer IDMT auf der Aquaculture Europe 2025: Intelligente akustische Überwachung fördert nachhaltige Aquakultur

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Das Fraunhofer-Institut für Digitale Medientechnologie IDMT präsentiert ab heute und bis zum 25. September 2025 auf der internationalen Fachmesse für Aquakultur in Valencia (Spanien) ein System zur intelligenten akustischen Überwachung von technischen Anlagen der Aquakulturbetriebe. Ziel ist es, dass die Betriebe nachhaltiger und effizienter arbeiten und dass das Wohlbefinden der Tiere verbessert wird.

Weltweit gibt es schätzungsweise mehrere zehntausend Aquakulturbetriebe, die jährlich über 130 Millionen Tonnen Fisch produzieren. Durch ineffiziente Fütterung und technische Ausfälle entstehen erhebliche Umweltbelastungen und wirtschaftliche Verluste. Gerade in kreislaufbasierten Aquakulturanlagen, Netzkäfigsystemen und großen Fischzuchtbetrieben kann eine intelligente akustische Anlagenüberwachung entscheidend zur Effizienzsteigerung beitragen.

Mit Unterwassermikrofonen, sogenannten Hydrophonen, werden die Strömungsgeräusche von Wasserpumpen und Belüftungssystemen in Echtzeit direkt in den Fischhaltebecken aufgenommen. Diese Geräusche werden mit intelligenter Signalverarbeitung und Machine Learning-Algorithmen analysiert und automatisiert mit zuvor definierten Sollwerten abgeglichen.

Weichen die akustischen Muster von den erwarteten Signalen ab – etwa durch verstopfte Leitungen, defekte Pumpen oder veränderte Betriebsbedingungen – kann das System frühzeitig auf mögliche Störungen hinweisen. So lassen sich einerseits Beeinträchtigungen oder sogar Verluste in der Fischhaltung durch Schäden an den Pumpenanlagen vermeiden und andererseits die Zuverlässigkeit und Effizienz der technischen Infrastruktur steigern.

»Wer eine große Fischzuchtanlage betreibt, weiß, wie wichtig einwandfrei funktionierende Pumpen und Belüftungssysteme für den täglichen Betrieb sind. Unser akustisches Monitoring sorgt hier für mehr Sicherheit: Störungen sind früh hörbar, werden zuverlässig erkannt und man kann sofort Maßnahmen einleiten. Das spart teure Reparaturkosten. Und ganz besonders wichtig: unsere akustische Überwachung sorgt dafür, dass die Anlagen zuverlässig laufen und somit das Wohl der Tiere in den Aufzuchtanlagen sichergestellt wird«, erklärt Jakob Bergner, Projektleiter am Fraunhofer IDMT.

Neben der Überwachung der Pumpentechnik bietet die Technologie auch das Potenzial für die Überwachung des Verhaltens und des Gesundheitszustands der Fische. Dafür können die Geräusche der Tiere aufgenommen und mit Künstlicher Intelligenz ausgewertet werden.

Die akustische Analyse in Aquakulturbecken liefert neben Anlagenparametern auch Hinweise auf die Fütterungsaktivität, das Stress-Level oder mögliche Erkrankungen der Fische. So können anhand der Saug- und Schluckgeräusche während der Fütterung Rückschlüsse auf das Verhalten der Tiere gezogen werden – ohne Einsatz zusätzlicher Kameratechnik oder Eingriffe in die Anlage. Und auch an den Flossenschlägen und Wasserbewegungen kann festgestellt werden, ob die Fische in den Aquakulturanlagen ruhig und entspannt oder eher gestresst sind.

Die Analyse der akustischen Daten von Fischen bietet etwa einen wichtigen Hebel zur Optimierung der Fütterung: Übermäßige Fütterung in Netzgehegen (Marikultur) führt zu Umweltbelastungen, da überschüssiges Futter Nährstoffe ins Wasser abgibt und die Wasserqualität verschlechtert.

Durch gezieltes akustisches Monitoring und eine Anpassung der Fütterungsprozesse können zudem jährlich viele Tonnen Futter eingespart werden. Das senkt die Kosten, reduziert Umweltbelastungen und hilft gleichzeitig, Krankheiten durch Überfütterung zu vermeiden. »Mit unserem akustischen Überwachungssystem leisten wir also einen wichtigen Beitrag für eine effizientere Fischaufzucht und eine nachhaltige Aquakultur«, betont Jakob Bergner.

Besucherinnen und Besucher können die Technologie direkt am Stand 173 »Aquaculture@Fraunhofer« erleben. An einem interaktiven Demonstrator zeigen die Forschenden des Fraunhofer IDMT, wie technische Störungen an Pumpen und Belüftungssystemen in Echtzeit akustisch erkannt werden.

Quelle: Fraunhofer-Institut für Digitale Medientechnologie IDMT

Bienen und andere Bestäuber: So hilft künstliche Intelligenz beim Artenschutz

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Forschende der Uni Hohenheim entwickeln ein Kamerasystem, das Bestäuber anhand ihres Flugmusters erkennt. Das Gerät soll Informationen für den Artenschutz liefern.

Sie werden immer seltener: Hummeln, andere Wildbienen und weitere Bestäuber. Bisher mangelt es jedoch an Daten dazu, wie es um die Insektenvielfalt auf unterschiedlichen Flächen steht. Diese Informationen sind allerdings erforderlich, um passende Maßnahmen für den Insektenschutz ergreifen zu können. Ein Grund für diese Daten-Lücken: Gängige Methoden zur Insekten-Erfassung schaden den Tieren häufig nicht nur, sie sind auch mit einem großen Zeit- und Arbeitsaufwand verbunden. Ein Forschungsprojekt der Landesanstalt für Bienenkunde an der Universität Hohenheim in Stuttgart sowie der Hochschulen Niederrhein und Karlsruhe und dem Start-up apic.ai könnte bald ein einfaches Vorabmonitoring ermöglichen: Das interdisziplinäre Team entwickelt derzeit eine Kamera, die Bestäuber mithilfe von KI automatisch über ihr Flugmuster erfassen und klassifizieren kann. Das langfristige Ziel: Die intelligenten Kameras sollen in Zukunft auch über mehrere Tage platziert werden können und so z. B. Informationen über die vorhandene Insektenvielfalt auf städtischen Flächen liefern.

„Von Nistmöglichkeiten bis hin zu speziellen Blühmischungen – die Maßnahmen zum Insektenschutz sind vielfältig. Urbane Räume können ein herrliches Refugium für Wildbienen sein“, sagt Dr. Kirsten Traynor, Leiterin der Landesanstalt für Bienenkunde an der Universität Hohenheim. „Aber um passende Schutzkonzepte zu entwickeln und dem Insektensterben entgegenzuwirken, brauchen wir erst einmal Informationen darüber, wo und wie häufig unterschiedliche Bestäubergruppen noch vorkommen.“

Dabei sei vor allem der Schutz bestäubender Insekten essentiell, ergänzt Leland Gehlen, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Landesanstalt für Bienenkunde der Universität Hohenheim: „Bestäuber wie Hummeln, zahlreiche andere Wildbienenarten, aber auch viele weitere Insektengruppen, wie Schmetterlinge und Schwebfliegen sind essentiell für den Erhalt der Biodiversität – aber auch für die Lebensmittelproduktion.“

„Bisher ist es jedoch sehr zeit- und arbeitsaufwendig, das Insektenvorkommen zu untersuchen, weshalb es an Zahlen und Daten mangelt“, fügt Doktorand Michael Glück hinzu. Die Überwachung einzelner Flächen – das sogenannte Monitoring – erfordere in der Regel den Einsatz mehrerer Insektenkundlerinnen und Insektenkundlern. So würden neben fachkundlichen Beobachtungen auch Fallen zu den gängigen Monitoring-Methoden zählen: „Etabliert haben sich zum Beispiel zeltartige Malaise-Fallen und sogenannte Farbschalen“, sagt der Biologe.

Künstliche Intelligenz erfasst Bestäuber automatisch
Im Projekt BeeVision feilt Dr. Traynors Team deshalb seit über einem Jahr an einer voll automatisierten und insektenschonenden Methode zur Erfassung von Bestäubern. Die Idee: „Statt eines Menschen übernimmt ein KI-System das Monitoring. Dieses erkennt anhand des Flugmusters, welche Bestäubergruppen zu sehen sind“, erklärt Michael Glück.

Hierfür nutzen die Forschenden sogenannte Event-Kameras, die die Bewegungen und Flügelschläge der Insekten aufzeichnen. „Die Kamera nimmt alle Bewegung im Kamerasichtfeld von vier Metern auf. Über diese Aufnahmen läuft anschließend unsere KI. Anhand des Flugmusters ordnet diese das Insekt einer von sechs Bestäuber-Großgruppen zu und klassifiziert es zum Beispiel als eine Hummel oder Schwebfliege.“ Eine genaue Bestimmung sei mit dem System bei vielen Arten nicht möglich. „Hierfür sind übliche Methoden wie Fallen weiterhin unerlässlich.“

BeeVision vereint Expertise aus Data Science, KI und Insektenkunde
Eine besondere Herausforderung sei das Training der KI: „Wir mussten ihr nicht nur beibringen, Bewegungen im Hintergrund auszublenden, wie zum Beispiel im Wind wehende Blätter, sondern auch, einzelne Flugbahnen und Bestäubergruppen voneinander zu unterscheiden“, sagt Leland Gehlen.

Hierfür haben die beiden Mitarbeiter der Bienenkunde zahlreiche Aufnahmen unterschiedlicher Bestäuber angefertigt – vor einem neutralen Hintergrund: „Zunächst haben wir unterschiedliche Bestäuber mit dem Kescher eingefangen. Unsere Kamera haben wir dann mit Blick auf eine Hauswand platziert, vor der wir die Insekten einzeln freigelassen haben. So konnten wir sichergehen, dass nur die Flugbahn und die Flügelschläge des Insekts aufgezeichnet werden“, erklärt Michael Glück.

Inzwischen ist das BeeVision-System sogar in der Lage, die Flugbahnen mehrerer Insekten im Bild zu identifizieren. „Möglich wird all das erst durch unsere Projektpartner: Die Hochschulen Niederrhein und Karlsruhe kümmern sich um die technische Umsetzung – z. B. die Entwicklung der Kameratechnik und das Programmieren der KI“, ergänzt Leland Gehlen.

Kamerasystem könnte langfristiges Monitoring ermöglichen
An einigen Stellen sei ihr System noch nicht ganz ausgereift, sagt Michael Glück: „Unsere BeeVision-Kamera ist z. B. noch nicht in der Lage, die Bestäuber richtig zu zählen.“ Seit dem Start des Projekts im Januar 2024 habe sich jedoch einiges getan: „Diese Kameras werden immer leichter und kompakter. Vor einem Jahr mussten wir noch sehr viel Equipment mit ins Feld nehmen, um Aufnahmen zu machen. Nun benötigen wir lediglich unsere Kamera und ein Notebook.“

Die Entomologen sind zuversichtlich, dass die Kameratechnik in Zukunft zudem erschwinglicher werden und z. B. das mehrtägige Monitoring auf städtischen Flächen ermöglichen könnte: „Viele der bisherigen Monitoring-Methoden bieten Fachleuten lediglich eine Momentaufnahme. Wenn sich die BeeVision-Kameras künftig in größeren Mengen produzieren ließen, könnte man sie über mehrere Tage hinweg von Sonnenaufgang bis -untergang auf einer Fläche aufstellen. So ließe sich zum Beispiel nachvollziehen, welchen Effekt ein Blühstreifen auf die Bestäubervielfalt hat oder ob neue Vertikalflächen im städtischen Bereich die Bestäuberpopulationen anlocken“, sagt Dr. Kirsten Traynor. „Für die Biologie und den Artenschutz wäre das auf jeden Fall ein großer Gewinn.“

HINTERGRUND: Zum Projekt „BeeVision“
Das Projekt BeeVision ist im Januar 2024 in Kooperation mit dem Unternehmen apic.ai, der Hochschule Niederrhein und der Hochschule Karlsruhe mit einer Laufzeit von zwei Jahren gestartet. Gefördert wird das interdisziplinäre Projekt durch die Carl-Zeiss-Stiftung.

Weitere Informationen: https://bienenkunde.uni-hohenheim.de/beevision

Quelle: Universität Hohenheim

Neues Ergänzungsfuttermittel: MethiFit unterstützt Milchkühe beim Laktationsstart

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Mit MethiFit präsentiert die innoMOO GmbH, der Spezialist für das Gesundheitstracking bei Kühen, ein neues, speziell entwickeltes Ergänzungsfuttermittel für Milchkühe. Ziel ist es, die Tiere insbesondere rund um den Laktationsbeginn optimal zu unterstützen – eine Phase, in der der Organismus der Kuh besonders gefordert ist.

MethiFit enthält eine synergetische Kombination aus Sorbitol, Cholin, Methionin, Betain, Niacin sowie eine hohe Dosis an Vitamin B12. Diese Inhaltsstoffe fördern die Leberfunktion, verbessern den Fettstoffwechsel und tragen zur Entgiftung sowie zum Abtransport von Triglyceriden aus der Leber bei. Gleichzeitig wirkt das Produkt antioxidativ gegen oxidativen Stress, unterstützt durch chelatiertes Zink und Vitamin E.

„Unsere Bolusformel wurde speziell für die Zeit vor und während des Kalbens entwickelt. Sie hilft, Futterumstellungen zu erleichtern und Energiedefiziten vorzubeugen“, so Lothar Weber, Geschäftsführer von innoMOO. MethiFit steigert die Verwertung von Glukosevorstufen und optimiert so die Energieversorgung in der kritischen Phase des Starts in die Laktation.

Bildquelle: innoMOO

Das Produkt eignet sich besonders für Milchkühe:

• mit erhöhtem Körperfettanteil rund um das Kalben,
• in dritter oder höherer Laktation,
• mit hohem genetischem Leistungspotenzial,
• bei Anzeichen von Appetitlosigkeit.

Eine Dosis besteht aus zwei Bolusgaben, die oral 10 bis 15 Tage vor dem Kalben verabreicht werden. Bei Appetitlosigkeit kann eine einmalige Gabe erfolgen. Die Wirkstoffe werden innerhalb von 24 Stunden vollständig freigesetzt.

MethiFit trägt zur allgemeinen Gesunderhaltung bei und kann zur Steigerung der Milchleistung vor dem Laktationspeak eingesetzt werden. Es ist kühl und trocken zu lagern und hat eine Haltbarkeit von zwei Jahren ab Herstellungsdatum.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
innoMOO GmbH – Gesundheitstracking für Kühe
Lothar Weber
Telefon: + 49 176 43502811
E-Mai: lothar.weber@innoMOO.de
www.innoMOO.de

Unternehmensinformation
innoMOO GmbH – Gesundheitstracking für Kühe
Das Unternehmen wurde im August 2022 gegründet, um innovative Produkte für Milchviehbetriebe auf den deutschen Markt zu bringen. Die Produktpalette umfasst Sensortechniken für Kühe, kleine Wiederkäuer und spezielle Futterkomponenten für kleine und große Wiederkäuer.

innoMOO ist exklusiver ENGS-Vertriebspartner. ENGS ist seit vielen Jahren Spezialist auf dem Gebiet der Kuhortung und Gesundheitsüberwachung von Kühen. ENGS-Produkte sowie ausgewählte Ergänzungsfuttermittel wie Pectolit® und MethiFit werden in Deutschland über die innoMOO GmbH vertrieben.

Im Fokus des Unternehmens stehen innovativ denkende Tierärzte und Landwirte. InnoMOO steht für persönliche Beratung sowie technisches und wissenschaftliches Know-how.

Kontakt Unternehmen
innoMOO GmbH – Gesundheitstracking für Kühe
Lothar Weber
In der Au 7
53577 Neustadt (Wied)
Telefon: + 49 176 43502811
E-Mai: lothar.weber@innoMOO.de
www.innoMOO.de

Rote Liste einheimischer Nutztierrassen 2025: Schafrassen und Angorakaninchen stärker bedroht

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Die Rote Liste gefährdeter Nutztierrassen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zeigt: 60 Prozent der einheimischen Groß- und Kleintierrassen sind gefährdet. Bei den Großtieren, also Rind, Schwein, Pferd, Esel, Schaf und Ziege sind dies 59 von 83 einheimischen Rassen, bei den Kleintieren wie Geflügel und Kaninchen sind es 64 von 125 Rassen. Gleich vier der einheimischen Schafrassen wurden in eine höhere Gefährdungskategorie eingestuft.

Die insgesamt schwierige Situation der Schafhaltung in Deutschland schlägt sich auch auf die Bestandszahlen der einheimischen Schafrassen nieder. Besondere Herausforderungen stellen Tierseuchen wie zum Beispiel die Blauzungenkrankheit und die zunehmenden Wolfsübergriffe dar. Die Bestände des Braunen Bergschafs, des Merinolangwollschafs und der Weißen Gehörnten Heidschnucke sind stark rückläufig, weshalb die Rassen in die Erhaltungspopulation hochgestuft werden mussten. Das Merinolandschaf, das zu den wichtigsten Wirtschaftsrassen in Deutschland zählt, musste nun erstmalig aufgrund der sinkenden Zuchttierpopulationen als gefährdet eingestuft werden. Von den insgesamt 24 einheimischen Schafrassen gelten nur noch die neu gezüchteten Rassen Nolana und Braunes Haarschaf als nicht gefährdet.

Angorakaninchen „extrem gefährdet“
Die Bestände der wollproduzierenden Angorakaninchen sinken weiter drastisch. Verbunden mit einer sinkenden Anzahl an Züchterinnen und Züchtern dieser sehr alten Rasse ist das Grund zur Besorgnis. Zur Sicherung der Rasse wird zurzeit daran gearbeitet, erstmals Sperma von Kaninchen in die Deutsche Genbank landwirtschaftlicher Nutztiere einzulagern.

Bei den Rinderrassen haben sich die Bestände des Murnau-Werdenfelser Rinds und des Glanrinds um eine Kategorie in die Beobachtungspopulation verbessert. Bei Schweinen, Pferden und Ziegen gab es keine Veränderungen.

Erstmals Esel als einheimische Nutztierrassen aufgenommen
Mit dem Deutschen Esel und dem Thüringer Waldesel ist in diesem Jahr eine ganz neue Tierart auf der Liste der einheimischen Nutztierrassen vertreten. Beide Rassen sind als nicht gefährdet eingestuft.

Größere Vielfalt bei einheimischen Geflügelrassen
Enthielt die Liste der einheimischen Geflügelrassen bisher nur Nutzgeflügelrassen, die vor 1949 in Deutschland gezüchtet wurden, wurde diese grundlegend überarbeitet und ausgebaut: Sie unterscheidet nun sowohl zwischen Rassen, die in Deutschland entstanden oder nach Deutschland eingeführt wurden und inzwischen bodenständig sind, als auch nach der Herkunft der verschiedenen Farbenschläge. Dies ist ein großer Fortschritt für die differenzierte Erfassung der Rassevielfalt. Sie führt nun insgesamt 61 Hühner- und Zwerghühnerrassen, 14 Entenrassen, elf Gänserassen, fünf Putenrassen und vier Taubenrassen. Vorher waren 55 Nutzgeflügelrassen als einheimisch registriert.

Was können Verbraucher tun, um Nutztierrassenvielfalt zu erhalten?
Mit dem Kauf sogenannter „Vielfaltsprodukte“, also Fleisch, Wolle, Milch und Eier von einheimischen oder gefährdeten Rassen, kann jede und jeder Einzelne dazu beitragen, die Vielfalt in den Landschaften und Ställen zu erhalten und damit ein Zeichen für Regionalität und Kulturgut zu setzen.
Auf nationaler Ebene wird neben der Erhaltung gefährdeter Rassen auf dem landwirtschaftlichen Betrieb (On-Farm), auch an der Ex-situ-Erhaltung, dem Kryokonservieren von vermehrungsfähigem Material in Genbanken, gearbeitet.

Die Broschüre „Einheimische Nutztierrassen in Deutschland und Rote Liste gefährdeter Nutztierrassen 2025“ stellt das Informations- und Koordinationszentrum Biologische Vielfalt (IBV) in der BLE unter www.genres.de/fachportale/nutztiere/rote-liste-nutztierrassen zur Verfügung. Gedruckte Exemplare können per Mail an ibv@ble.de vorbestellt werden.

Quelle: BLE

Tierschutzprobleme bei Haltung und Nutzung von Neuweltkameliden #TiHo-Tierschutztagung 2025

Auf der Tierschutztagung 2025 hielt Dr. Henrik Wagner einen – um es vorwegzunehmen – einigermaßen erschütternden Vortrag über Neuweltkameliden (NWK). Vor allem Lamas und Alpakas erfreuen sich in Deutschland wachsender Beliebtheit und werden nicht nur aus Liebhaberei oder wegen der Wolle gehalten, sondern auch bei den verschiedensten Veranstaltungen eingesetzt. Etwa bei:

Alpaka Yoga, Blind Dating mit Alpakas, Dinner auf der Weide, Wasser- oder Mondschein-Wanderungen und sogar Videomeetings.

Jedoch sind die Tiere nicht nur für die meisten dieser Aktivitäten nicht wirklich geeignet, ihre Halter haben auch häufig keine Ahnung von deren Bedürfnissen und einer tiergerechten Haltung. Speziell bei den Alpakas steigen die Tierzahlen in Deutschland stetig, aber die Neu-Halter eigneten sich „Fachwissen“ oft über Social Media oder von anderen Haltern an, führte Dr. Wagner aus.

Alpakas und Lamas sind keine Kuscheltiere, sondern Flucht- und Distanztiere, die zwar neugierig, aber gleichzeitig vorsichtig sind. Wasserwanderungen sind einfach nicht tiergerecht und Nachtwanderungen mit brennenden Fackeln für die ziemlich nachtblinden Tiere schon gar nicht. Das Reiten auf Lamas und Alpakas ist gleich ganz verboten (auch für Kinder), kommt aber immer wieder vor.

Für die Haltung und Nutzung gibt es derzeit nur wenige fachliche Leitlinien. Natürlich das Tierschutzgesetz und ein allgemeines Säugetiergutachten, aber auch TVT-Leitlinien und die Empfehlungen des NWK-Vereins.

Das Säugetiergutachten fordert z. B. mindestens 300 qm für bis zu 6 erwachsene Tiere und für jedes weitere Tier jeweils 25 qm zusätzlich. Danach stünden 394 Tiere auf einem Hektar. TVT und NWK-Verein hingegen empfehlen mindestens 1.000 qm für die ersten beiden (mehr als 6 Monate alten) Tiere und 100 qm für jedes weitere Tier. Dann wären es allerdings nur noch 92 Tiere pro Hektar!

Nach den Erfahrungen des Referenten erkennen viele Tierhalter auch gesundheitliche Probleme nicht. Diverse Untersuchungen zeigten häufig Entzündungen im Maulbereich, Zahn- und Fußprobleme, Magen- und Darmentzündungen sowie Ektoparasiten (Milben, Zecken). Bis hin zu einem „plötzlich“ verendeten Tier, bei dem der Befund einer pathologischen Untersuchung Kachexie und Anämie lautete. Extreme Abmagerung und Blutarmut hatte der Tierhalter nicht erkannt.

Welche – teils extreme – gesundheitlichen Probleme und Missbildungen bei Lamas und Alpakas Dr. Wagner selbst als Tierarzt schon behandelt hat, zeigte er eindrücklich anhand zahlreicher Fotos, die wir allerdings lieber nicht im Internet veröffentlichen möchten.

Lamas – Bild von Petra auf Pixabay

Dr. Wagners Lösungsvorschläge für die Nutzung von NWK lauten z. B., dass Tierhalter Stress-Reaktionen und -Signale der Tiere interpretieren können müssen; dass bei Wanderungen Ruhephasen eingeplant und Rückzugsbereiche angeboten werden und, dass die Kunden vorab eine fachliche Einweisung erhalten.

Auch müsse schon bei der Planung von Wanderungen über Streckenlänge und deren Beschaffenheit nachgedacht werden, ebenso wie häufig NWK (etwa pro Woche) eingesetzt werden sollen und welche äußeren Umstände herrschen können (Hitze, Regen, Untergrund).

Da Lamas und Alpakas im Zukauf teuer sind, wollen viele Halter gerne selber züchten. Wenn dabei allerdings Vliesqualität wichtiger als Tiergesundheit ist, anatomische Fehl- und Missbildungen oder gar genetisch bedingte Erkrankungen nicht erkannt und betroffene Tiere nicht von der Zucht ausgeschlossen werden, bekommt eine solche Zucht Tierschutzrelevanz. Auch hierzu legte der Tierarzt eine ganze Reihe drastischer Fotos vor.

Dr. Henrik Wagner forderte am Ende seines Vortrags Leitlinien für Haltung und Nutzung von Neuweltkameliden, verbindliche Weiterbildungsangebote und die Unterstützung einer nationalen Fachstelle, die bereits an der Uni Gießen gegründet wurde. Sie finanziert sich durch Spenden sowie Einnahmen durch Dienstleistungen und kooperiert mit dem NWK-Verein.

Die „Nationale Fachstelle für Neuweltkameliden“ will Tierschutz und Tierwohl in NWK-Haltungen verbessern und Fachwissen an alle Interessengruppen vermitteln. Sie fordert die Ausweitung der Forschung zu AWK und den Ausbau der Lehre an den Universitäten. Der Kontakt zur Fachstelle ist ganz einfach über ihre Homepage möglich.

VerLak: Mehr Tiergesundheit durch verlängerte Laktation?

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Am 1. August wurden in Berlin die Ergebnisse des Projekts „VerLak“ vorgestellt. Ziel war durch die Verlängerung der Laktationsperiode und selektives Trockenstellen den Antibiotikaeinsatz bei Milchkühen zu minimieren.

Das Projekt lief vom 01.01.2021 bis zum 31.08.2025 und umfasst 10 Milchviehbetriebe in Mittel- und Norddeutschland mit insgesamt 1.300 Kühen. Eine Kontrollgruppe mit 65 Kühen wurde wie gewohnt besamt, bei einer Versuchsgruppe von 65 Kühen wurde dies nach neuen Vorgaben getan.  ​

Dr. Christian Fidelak (IFN Schönow e.V.) referierte zu den „Effekten einer verlängerten freiwilligen Wartezeit auf Fruchtbarkeit und Eutergesundheit“ und führte aus, dass

  • späte Besamung zu schlechterer Tragquote und frühzeitigem Trockenstellen führt
  • bessere Eutergesundheit am Laktationsende selektives Trockenstellen erleichtert
  • längere Laktation positive ökonomische Auswirkungen hat
  • aber auch zunehmende Unruhe in der Herde durch nicht genutzte Brunsten entsteht. ​

Fruchtbarkeit
Laktationslänge stieg in den Versuchsgruppen um 41 Tage bei den Jung- und um 48 Tage bei den Altkühen. Beim Erstbesamungserfolg gab es keine signifikanten Unterschiede und auch der Besamungsindex und -aufwand zeigten keine signifikanten Unterschiede.

Eutergesundheit
Die Zellzahlen zum Trockenstellenlagen in der Versuchsgruppe bei 134 Tsd/ml, in der Kontrollgruppe bei 107 Tsd/ml. ​Bakteriologisch unauffällig waren 70% der Kühe in der Versuchsgruppe und 75% in der Kontrollgruppe. ​Nach dem Kalben: 76% unauffällig in der Versuchsgruppe, 79% in der Kontrollgruppe.

Insgesamt profitieren Erstkalbinnen von früherer Besamung, Altkühe von späterer. ​Bei der Eutergesundheit zeigten sich wenige Effekte durch die verlängerte Laktation. ​Die strategische Verlängerung der freiwilligen Wartezeit bewertete der Referent positiv.

Emmeline Wahls (LFA MV, Dummerstorf) sprach über „Effekte auf die Abgangsraten und –ursachen“.

Startlaktation

  • Insgesamt 1.216 Tiere wurden ausgewertet, davon 604 in der Kontrollgruppe und 612 in der Versuchsgruppe. ​
  • Es gab insgesamt 263 Abgänge, davon 133 in der Kontrollgruppe und 130 in der Versuchsgruppe.
  • Die Abgangsraten betrugen 22,0 % in der Kontrollgruppe und 21,2 % in der Versuchsgruppe.
  • Die Zwischenkalbezeit betrug 406 ±68,8 Tage in der Kontrollgruppe und 451 ±63,3 Tage in der Versuchsgruppe, was einen signifikanten Unterschied zeigt.
  • Die Abgangsursachen durch Unfruchtbarkeit betrugen 8,77 % in der Kontrollgruppe und 8,01 % in der Versuchsgruppe, ohne signifikanten Unterschied.

 Folgelaktation

  • Insgesamt 901 Tiere wurden in der Folgelaktation ausgewertet, mit 456 in der Kontrollgruppe und 445 in der Versuchsgruppe. ​
  • Es gab 339 Abgänge, davon 172 in der Kontrollgruppe und 167 in der Versuchsgruppe.
  • Die Abgangsraten betrugen 37,7 % in der Kontrollgruppe und 37,5 % in der Versuchsgruppe.
  • Bis Tag 30 post partum gab es 61 Abgänge, davon 30 in der Kontrollgruppe und 31 in der Versuchsgruppe.
  • Die Abgangsraten durch Unfruchtbarkeit, Euter- und Stoffwechselerkrankungen waren ebenfalls nicht signifikant unterschiedlich zwischen den Gruppen.

Im Vortrag von Anna-Luise Böhm (FFG, Berlin) ging es um „Effekte auf die Körperkondition“. Die Körperkondition wurde durch den Body Condition Score (BCS) bewertet, dessen Skala von 1 (stark unterernährt) bis 5 (stark überfüttert) in 0,25er Schritten reicht. Wichtige Zeitpunkte für die BCS-Bonitur sind: zum Trockenstellen, zur Kalbung und 5-10 Tage nach der Kalbung. ​

Die Körperkondition der Projekttiere zeigte signifikante Unterschiede zu jener der Kontrollgruppe. ​

  • Die Versuchsgruppe (V) hatte einen BCS von 2,8, während die Kontrollgruppe (K) bei 2,6 lag.
  • Der p-Wert von 0,0018 zeigt einen signifikanten Unterschied im BCS zwischen den Gruppen.
  • Die individuelle Besamung hatte einen positiven Einfluss auf die Körperkondition der Milchkühe. ​
  • Die Versuchstiere lagen überwiegend im physiologisch günstigen BCS-Bereich. ​
  • Betriebsbedingte Unterschiede im BCS-Niveau wurden festgestellt, was auf standort- und managementbedingte Effekte hinweist.

Prof. Dr. Volker Krömker (Steinbeis FZ MW, Hannover) widmete sich dem Aspekt „Effekte auf den Antibiotikaeinsatz zur Mastitisbekämpfung“. Bei der Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes in der Mastitisbekämpfung nannte er ​selektives Trockenstellen und gezielte Mastitistherapie als zentrale Maßnahmen. Frühzeitiges Erkennen von Problemen könne Neuinfektionen reduzieren und mehr Prävention führe zu weniger Neuinfektionen und geringeren Risiken.

Die Ergebnisse der Interventionsstudie zur Laktationsverlängerung zeigten zwar, dass die Verlängerung der Laktation den Antibiotikaeinsatz in der Mastitisbekämpfung beeinflussen kann, aber

  • Klinische Mastitiden: 30,4 % in der Kontrollgruppe vs. 22,3 % in der Versuchsgruppe (nicht signifikant).
  • Antibiotische Dosen lokal: 0,34 vs. 0,21; systemisch: 0,065 vs. 0,085.
  • In der ersten 30 Tage der Folgelaktation: 6,3 % vs. 4,8 % klinische Mastitiden (nicht signifikant).

Behandlungen zum Trockenstellen bei verlängerter Laktation

  • Heilungsrate: 58,9 % in der Kontrollgruppe vs. 58,2 % in der Versuchsgruppe (nicht signifikant).
  • Neuinfektionsrate: 34,4 % vs. 31,1 % (nicht signifikant).
  • Verlängerung der Laktation um 45 Tage führt zu 11 % weniger antibiotischen Trockenstellern pro Jahr.

Die Verlängerung der Laktation führe zu weniger antibiotischen Trockenstellern, aber nicht zu einer signifikanten Senkung der Mastitiden oder Antibiotikaeinsatz pro Tag. Mögliche Gründe für fehlende Signifikanz wären: kurze Verlängerung, große Unterschiede zwischen Betrieben und unzureichende Studiengröße.

Dr. Jens Unrath (FFG, Berlin) beschrieb die Anforderungen an VerLak-Betriebe“ und nannte

  • Routinemäßigen Besamungsbeginn zwischen dem 42. und 60. Laktationstag.
  • Jahresmilchleistungen müsse über 9.000 kg liegen.
  • Nutzung eines Herdenmanagementprogramms zur Dokumentation von Prozessdaten. ​
  • Durchführung einer 4-wöchigen Milchkontrolle erforderlich.
  • Bereitstellung qualitativ geeigneter Milchproben und Bereitschaft zur Vorstellung des Betriebs. ​

Eine verlängerte Laktation böte den Teilnehmern zahlreiche betriebliche und gesundheitliche Vorteile.

  • Reduzierung des Antibiotikaverbrauchs über die Zeit.
  • Optimierung der Milchleistung pro Laktation. ​
  • Förderung von Tiergesundheit und Tierwohl.
  • Betriebswirtschaftliche Vorteile wie reduzierte Remontierung und bessere Persistenz.
  • Weniger Kalbungen und geringere Gesundheitsrisiken durch tierangepassten Besamungsstart.

Allerdings seien Geduld und Mut zu Veränderungen notwendig, ebenso eine gute Vorbereitung für eine erfolgreiche Laktation. ​Das VerLak-Management erfordere Teamarbeit zwischen Landwirt, Berater und Tierarzt und individuelle Anpassungen seien notwendig, um die spezifischen Anforderungen jedes Betriebs zu erfüllen.

Die Folien zu allen Vorträgen sind als PDF-Dateien auf der Website der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei MV abrufbar. Darunter auch zwei Praxisberichte von Markus Deffner (Schwaighausen) und von Biolandbetrieb Hof Backensholz (Oster-Ohrstedt).

Mobile Geflügelschlachtung #TiHo-Tierschutztagung 2025

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Carolina Sophia Heide, Tierärztin am ITTN der Tierärztlichen Hochschule Hannover, widmete Ihren Vortrag auf der diesjährigen Tierschutztagung dem Thema „Mobile Geflügelschlachtung“. Einleitend zählte sie deren Vorteile auf:

• vollmobile Schlachtung (mobiler Anhänger)
• Vermeidung von Transport
• schonendes aufrechtes Fangen
• kurze Warte- und Nüchterungszeiten
• Stressminimierung
• Minimierung von Transport-Verletzungen und -Verlusten

Grundsätzlich ist die mobile Geflügelschlachtung mit und ohne EU-Zulassung möglich. Ohne EU-Zulassung dürfen bis zu 10.000 Tiere pro Jahr und Betrieb geschlachtet werden. Die Einheiten sind bei der zuständigen Behörde zu registrieren und es dürfen nur eigene Tiere im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb geschlachtet werden.

Der Tierhalter ist verantwortlich für die gesamte Lebensmittelkette, also Schlachtung, Kühlung, Lagerung und Vermarktung des Geflügels. Will der Tierhalter sein Geflügel an den Einzelhandel abgeben, ist zweimal jährlich eine Schlachtuntersuchung durch die zuständige Behörde vorgeschrieben. Will er das Fleisch jedoch nur an Endkunden abgeben, muss diese Untersuchung nicht stattfinden.

Das Fleisch ist nach der Schlachtung unverzüglich auf 4 Grad Celsius herunterzukühlen, die Reinigung und Desinfektion des Anhängers sollte in Eigenkontrollunterlagen protokolliert werden. Eine Erfolgskontrolle ist jedoch nicht vorgeschrieben und Endprodukt darf direkt an den Endkunden oder den Einzelhandel im Umkreis unter 100 Kilometer vermarktet werden. Es ist eine Grobzerlegung möglich, aber keine Weiterverarbeitung des Fleisches in EU zugelassenen Verarbeitungsbetrieben.

EU-zugelassenen Schlachtmobile sind quasi vollwertige Schlachthöfe auf Rädern. Deswegen gelten entsprechend auch alle einschlägigen EU-Verordnungen (852/2004, 853 2004, 1099/2009). Es dürfen mehr als 10.000 Tiere pro Betrieb im Jahr geschlachtet werden und in der Regel ist immer ein Amtsveterinär oder ein amtlicher Tierarzt vor Ort, um die Lebendtier- und Fleischuntersuchung durchzuführen. Das ermöglicht es auch Kleinstgruppen – Tiere aus verschiedenen Betrieben – zu schlachten.

Bei der EU zugelassenen Schlachtung ist die Vermarktung über 100 Kilometer uneingeschränkt möglich und das Fleisch darf an Fleischverarbeitungsbetriebe zur Produktion von z. B. Hühnerfrikassee oder Wurst abgegeben werden, was Vermarktungsmöglichkeiten auch für Legehennen bietet.

Die technischen Voraussetzungen für mobiles Schlachten sind in jedem Fall:

• ebener, befestigter Untergrund
• Trinkwasseranschluss ½ Zoll
• 16 und 32 A Starkstromanschluss
• Schmutzwasserablauf (Kanalisation)
• Gesonderte Entsorgung von Blut und Federn (Kat. 3 Material)
• Kühlmöglichkeit auf 4 Grad Celsius
• Örtliche Nähe zu Tierbeständen ist zu vermeiden

Das Personal für die mobile Geflügelschlachtung muss einen Sachkundenachweis nach Tierschutzschlachtverordnung (§ 4, Abs. 8) besitzen, gemäß § 43, Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes belehrt worden sein sowie eine Hygieneschulung nach § 4 Lebensmittelhygieneverordnung absolviert haben.

Mit vier Arbeitskräften (zwei im Schwarzbereich, zwei im Weißbereich) sind in der Regel 80 Masthühner oder 120 Legehennen pro Stunde zu schaffen. Bei großem Geflügel, z. B. Puten werden in der Regel maximal 15 Tiere je Stunde geschlachtet.

Wieviel Zeit für die Reinigung einzukalkulieren ist, hängt vom Verschmutzungsgrad der Schlachteinheit ab. Werden z. B. in den Wintermonaten viele Gänse geschlachtet, kann die Nassreinigung auch mal viereinhalb Stunden in Anspruch nehmen. Hinzu kommt noch die anschließende Abtrocknungszeit mit Desinfektion. Selbstredend sind Biosicherheit und fachgerechte Desinfektion bei der mobilen Schlachtung von zentraler Bedeutung!

Fazit:
Die mobile Schlachtung eignet sich vielleicht eher für kleinere Betriebe mit Direktvermarktung, wenn die eingangs erwähnten Vorteile den Endkunden direkt vermittelt werden können. Andererseits sinken die Einzeltierkosten bei größeren Partien, was auch für den Zusammenschluss mehrerer Betriebe sprechen könnte.

E-Magazin „Der Hoftierarzt“ 4/2025 erschienen!

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„Der Hoftierarzt“ Ausgabe 3/2025 steht für Sie zum Abruf bereit und bietet folgende Themen:

• VerLak: Mehr Tiergesundheit durch verlängerte Laktation?

• Herdvision: Automatisierte Überwachung

• cit Fliegenfalle FlyCage6: Fliegen auf der Weide bekämpfen

• Epizootische Hämorrhagische Krankheit (EHD)

• Patura Rillenboden Active Duo: Laufganggestaltung

• GEA DairyRotor T8600: Neues Melksystem

• Lumpy Skin Disease (LSD) in Europa

• Mastitis: Wie ziehe ich richtig Milchproben?

• Holm & Laue: Effiziente Eimerreinigung Kälberfütterung

• Früher Absetzen mit KALBI TMR NOVA

• Starke Sauen – starke Ferkel: Mit Fütterung und Monitoring zum optimalen Mikrobiom

• KI und Digitalisierung – Revolution im Stall?

• Studien machen deutlich: Schweine mit Schmerzsymptomen brauchen Schmerztherapie

Das Tiergesundheits-Magazin für Nutztierhalter erscheint alle zwei Monate im praktischen PDF-Format. Jetzt 1 x registrieren, 1 x in der Bestätigungs-Mail „OK“ klicken und gleich kostenfrei downloaden und lesen!

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Bundesprogramm für den Umbau der Tierhaltung läuft aus – BMLEH gibt neue Fristen für Landwirtinnen und Landwirte bekannt

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Die Förderung des Baus tiergerechter Schweineställe wird zukünftig wieder über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) erfolgen. Hintergrund ist, dass vom Bundesprogramm für den Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung (BUT) nicht die erhoffte Impulswirkung ausgegangen ist. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) will den Fokus daher auf wirklich wirksame Investitionen in der Landwirtschaft richten. Dafür ist die GAK das richtige Instrument. Das ohnehin befristete Bundesprogramm läuft entsprechend früher aus. Damit wird zudem ein effizienterer Einsatz von Haushaltsmitteln gewährleistet und dem Wunsch vieler Bundesländer entsprochen. Die für Landwirtinnen und Landwirte relevanten veränderten Fristen wird das BMLEH am Freitag, den 12. September 2025, im Bundesanzeiger veröffentlichen, um Planungssicherheit zu gewährleisten.

Dazu sagt Bundesminister Alois Rainer: „Placebo-Programme helfen unseren Landwirtinnen und Landwirten nicht weiter. Daher bündeln wir in Zeiten knapper Kassen die finanziellen Ressourcen und setzen bei der Förderung auf die Kompetenz der Länder und das bewährte Instrument der GAK. Wir setzen uns für verlässliche Rahmenbedingungen genauso ein wie für das Tierwohl.“

Das BMLEH wird Gespräche mit den Ländern führen, um den Übergang der Förderung von Stallumbauten zurück in die GAK bestmöglich zu unterstützen. Weiterhin sind alle Interessierten aufgerufen zu prüfen, ob eine Förderung durch das BUT, das eine Förderung von bis zu 60 Prozent der Kosten ermöglicht, in den kommenden Monaten in Betracht kommt.

Hintergrund:
Mit dem Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der landwirtschaftlichen Tierhaltung werden Investitionen in besonders tier- und umweltgerechte Schweineställe und die laufenden Mehrkosten einer solchen Haltung gefördert. Dabei gibt es sowohl eine investive Förderung wie auch eine Förderung der laufenden Mehrkosten. Das BMLEH hat entschieden, in beiden Förderrichtlinien die Antragsfristen und die Gesamtlaufzeit zu verkürzen. Für Landwirte, die von der Förderung durch das BUT profitieren wollen, heißt das konkret: Anträge für die Investive Förderung können noch bis Ende April 2026 gestellt werden. Die konsumtive Förderung läuft 2028 aus.

Das Bundesprogramm war 2024 aufgelegt worden. Aktuell wurden auf investive Förderung 271 Anträge gestellt, im Bereich der konsumtiven Förderungen beläuft sich die Zahl der Anträge auf Zuwendung in diesem Jahr auf 413.

Quelle: BMLEH