Ministerin Otte-Kinast: „Durchbruch beim Ausstieg aus dem Kükentöten“

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Es sei ein wichtiger Schritt für das Forschungsprojekt zur Entwicklung eines Verfahrens zur frühen spektroskopischen Geschlechtsbestimmung im Hühnerei, schreibt das niedesächsische Landwirtschaftsministerium:

Die Methode wird nun vom Projektpartner Agri Advanced Technologies (AAT) aus Visbek in die Praxis überführt. Ziel ist es, die Methode zu automatisieren und bis zur Serienreife weiterzuentwickeln. Dazu sagt Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast: „Das sind sehr gute Nachrichten! Der Einsatz des Verfahrens in der Praxis ist ein Durchbruch beim Ausstieg aus dem Kükentöten. Nun geht es darum, die Abläufe noch weiter zu optimieren, um die Methode möglichst schnell in vielen Brütereien einzusetzen.“ Das Landwirtschaftsministerium hat mit einer Projekt-Förderung von rund 250.000 Euro zum Erfolg des Forschungsprojektes der Technischen Universität (TU) Dresden beigetragen. Den letzten Impuls für die Entscheidung, das Verfahren nun in der Praxis zu testen, gab ein groß angelegter Versuch im Institut für Tierschutz und Tierhaltung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) in Celle. Von den vielversprechenden Fortschritten hatte sich Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast Anfang Mai dieses Jahres selbst vor Ort überzeugt.

Das Töten von männlichen Küken ist in Deutschland seit dem 1. Januar 2022 – bis auf wenige Ausnahmen – verboten. Ab 2024 sind darüber hinaus Verfahren zur Geschlechtsbestimmung nach dem 7. Bebrütungstag verboten. Die Geschlechtsbestimmung im Ei ermöglicht es, dass männliche Küken – die keine Eier legen und nicht so viel Fleisch ansetzen wie Masthähnchen – dann gar nicht erst schlüpfen. Wissenschaftler gehen heute davon aus, dass die Embryos bis zum 7. Bruttag noch keine Schmerzen empfinden. Die im Forschungsprojekt verwendete so genannte spektroskopische in-ovo-Geschlechtsbestimmung ist ein optisches Verfahren, das bereits ab dem dritten Bruttag das Geschlecht im Hühnerei detektieren kann. Es ist international das gegenwärtig einzige bekannte Verfahren der in-ovo Geschlechtsbestimmung, das so frühzeitig eingesetzt werden kann. Der gesamte Prozess fand bislang unter Laborbedingungen statt und soll nun als ganzheitliches Verfahren vollautomatisiert erfolgen.

Zum Verfahren:
Bei dem Verfahren wird zuerst die Luftkammer im Ei detektiert, die Schale dann mit einem CO2-Laser perforiert und der Schalendeckel abgehoben. Die Geschlechterbestimmung erfolgt mittels Spektroskopie in den extraembryonalen Blutgefäßen, wodurch die Entwicklung des Embryos nicht negativ beeinträchtigt wird. Die Genauigkeit des Verfahrens liegt bei 96 Prozent. Nachdem das Geschlecht bestimmt ist, erfolgt bei den weiblichen Embryos der Verschluss der Schale. In einem Brutversuch beim FLI Celle im Frühjahr konnte jetzt gezeigt werden, dass das Verfahren die Schlupfraten der weiblichen Tiere nicht beeinträchtigt.

Hintergrund:
In Niedersachsen werden rund 20 Millionen Bruteier für Legehennen – und damit rund die Hälfte Deutschlands – produziert. Damit ist Niedersachsen in einer besonderen Verantwortung. Aus diesem Grund fördert Niedersachsen seit 2020 das Projekt der Technischen Universität (TU) Dresden, mit dem das in einem Verbundprojekt unter Federführung der Universität Leipzig entwickelte frühe spektroskopische Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Hühnerei zur Serienreife weiterentwickelt werden soll. Als Partner aus der Praxis unterstützt die Firma Agri Advanced Technologies (AAT) aus Visbek das Projekt.

Quelle: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

„Qualzucht“ beim Nutztier? – #TiHo-Tierschutztagung 2022

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Bereits 2019 konstituierte sich bei der Bundestierärztekammer eine Arbeitsgruppe „Tierschutz in der Nutztierzucht“, um tierärztliche Positionen im Zusammenhang mit leistungsassoziierten Krankheiten bei Nutztieren zu erarbeiten. Dr. Silvia Heesen (Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz) stellte nun die gemeinsamen Positionen auf der Tierschutztagung 2022 vor.

Weil die Zucht von Milchvieh noch vergleichsweise häufig in Deutschland stattfindet, hat die Arbeitsgruppe sich zunächst mit der Milchviehzucht befasst. Hierzu hat sie eine Dissertation initiiert zum Thema „Tierschutzrelevante Zuchtprobleme beim Milchvieh – Interaktion zwischen dem Zuchtziel „Milchleistung“ und dem vermehrten Auftraten von Produktionskrankheiten, ein systematischer Review“ (Alina Bauer, FU Berlin). Zusätzlich wertete die Arbeitsgruppe statistische Daten aus.

Die Nutzungsdauer einer HF-Kuh liegt in Deutschland zwischen 2 und 3,5 Jahren und ein Großteil der Tiere erreicht so nicht ihr Leistungsoptimum, das ab der 3. oder 5. Laktation zu erwarten ist. Laut BRS-Bericht 2019 lag die Abgangsrate von MLP-Kühen bei 36,2%. Als häufigste Abgangsgründe wurden genannt:

Fruchtbarkeitsstörungen 20,5%
Eutererkrankungen/Mastitis 12,8%
Klauen- und Gliedmaßenerkankungen 11,5%
Sonstige Erkrankungen 6,3%
Stoffwechselstörungen 3,7%

54,5% aller Abgänge (ca. 700.000 MLP-Kühe) schieden demnach wegen sog. „Produktionskrankheiten“ aus, die mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Einzeltier einhergehen. Managementprobleme und mangelhafte Tierhaltung könnten für diese Zahlen sicher nicht allein verantwortliche gemacht werden, weswegen die Frage nach züchterischen Möglichkeiten zur Verbesserung der Tiergesundheit gestellt werden müsse.

In zahlreichen Studien wurden Korrelationen wischen Milchleistung und Stoffwechselstörungen wir z. B. Ketose, aber auch vermehrtes Auftreten kliinischer Mastitiden, Nachgeburtsverhalten bzw. Fruchtbarkeitsstörungen ermittelt. Die generelle Problematik ließe sich daran verdeutlichen, so Dr. Heesen, dass die Beziehung zwischen steigender Milchleistung und unzureichender Futteraufnahme zu Beginn der Laktation in der Zucht nicht berücksichtigt wurde.

Auch wenn durch die Einführung des Relativzuchtwerts Gesundheit die Möglichkeiten der Zuchtwertschätzung zur Verbesserung der Tiergesundheit deutlich verbessert wurden, sei trotzdem zu befürchten, dass das Verhältnis von RZ-Milch (36%) zu RZ-Gesundheit (18%) weiterhin nicht ausreiche, das genetische Krankheits-Risiko bei HF-Kühen zu verhindern.

Die EU-Tierzuchtverordnung verlange von Züchtern zwar einerseits Tiergesundheit und Robustheit der Tiere zu verbessern, erkenne aber ebenso die Leistungsfähigkeit wegen damit verbundener Wettbewerbsfähigkeit als Zuchtziel an. Tierschutzrechtlich problematisch werde es allerdings, führte die Referentin aus, wenn eine Kuh leistungsbedingt überfordert würde und davon auszugehen sei, dass züchterisch bedingte hohe Milchleistung ursächlich für Stoffwechsel- und Fruchtbarkeitsstörungen, Labmagenverlagerungen, Eutererkrankungen sei. Für diesen Zusammenhang spräche die hohe Krankheits-Inzidenz zu Beginn der Laktation durch den schnellen Leistungsanstieg.

Die Bundestierärztekammer hat ein Positionspapier „Leistungen der Milchkühe und deren Gesundheitsrisiken“ veröffentlicht und einschlägige Organisationen zur Diskussion der tierärztlichen Einschätzungen aufgefordert. Die DGFZ hat bereits eine ausführliche Stellungnahme veröffentlicht und moniert, die züchterischen Bemühungen zur Verbesserung der Tiergesundheit würden nicht ausreichend gewürdigt. Einigkeit besteht aber in der Beurteilung, dass zu viele Kühe zu früh die Betriebe verlassen.

Nach einem Gespräch von Vertretern der DGFZ, des bpt und der Arbeitsgruppe lautete das Fazit: „Auch wenn Tierärzte keinen unmittelbaren Einfluss auf das Zuchtgeschehen nehmen können, wird von allen Beteiligten für erforderlich gehalten, die bundesweite Erfassung von Tiergesundheitsdaten unserer Milchkühe mit tierärztlicher Unterstützung zu optimieren, so dass nicht nur projektbezogen, sondern bundesweit valide Daten zur Tiergesundheit in die Zuchtwertschätzung einfließen können.“

TwistPak®: Mehr Komfort und Zeitersparnis bei der Schweineimpfung

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TwistPak® beschleunigt das frische Mischen von Ingelvac CircoFLEX® und Ingelvac MycoFLEX® nahezu um das Fünffache.
Innovative Technologie reduziert die Arbeitsbelastung von Schweinehaltern.
Impfstoffflaschen-Design erhielt 2021 den Red Dot Design Award für seine Benutzerfreundlichkeit und hygienische Anwendung.

Boehringer Ingelheim, ein weltweit führendes Unternehmen im Bereich Tiergesundheit, kündigt seine neueste Innovation an: TwistPak®, ein neuartiges System zum frischen Mischen von Impfstoffen. Es ermöglicht Schweinehaltern, zwei Impfstoffe, Ingelvac CircoFLEX® und Ingelvac MycoFLEX®, bequem und schnell zu mischen. TwistPak® wird ab Oktober dieses Jahres deutschlandweit in allen bisherigen Handelsformen von Ingelvac CircoFLEX® und Ingelvac MycoFLEX® verfügbar sein.

Kundinnen und Kunden wollen sich darauf verlassen können, dass Impfstoffe richtig gemischt werden, der Mischprozess einfach, hygienisch, sicher und schnell verläuft (1). Derzeit erfordert das frische Mischen von zwei Impfstoffen eine Transfernadel. Die neuen TwistPak-Impfstoffflaschen® verfügen über ein einzigartiges, hygienisches Verbindungssystem am Boden. Dieses ermöglicht es, zwei Flaschen mit einer einfachen Drehung zu verbinden. Die Produkte können so nach Bedarf flexibel als monovalenten oder frisch gemischten kombinierten Impfstoff verwendet werden.

Optimierter Impfprozess für Schweinebestände
„TwistPak® vereinfacht das frische Mischen von Impfstoffen signifikant“, sagt Dr. Daniel Brüggemann, Head of Marketing Swine in Deutschland bei Boehringer Ingelheim. „Durch die neuen TwistPak®-Flaschen verknüpfen wir die bewährte Qualität und Wirksamkeit von Ingelvac CircoFLEX® und Ingelvac MycoFLEX® mit einem hohen Maß an Komfort beim Mischen beider Impfstoffe. Das ist eine tolle Erweiterung unseres FLEX-Portfolios, denn jeder Schweinebestand ist anders und unsere Kunden benötigen Flexibilität in der Erstellung von Impfprotokollen sowie in der Anwendung der Impfstoffe.“

PCV2-Virus und Porcine Circovirus-assoziierte Erkrankung (PCVAD)
Ingelvac CircoFLEX® immunisiert gegen das PCV2-Virus und Ingelvac MycoFLEX® verhindert, dass Schweine an dem Mycoplasma hyopneumoniae (Mhyo) erkranken. Beide Krankheitserreger kommen deutschlandweit in nahezu allen Betrieben vor und können erhebliche wirtschaftliche Kosten verursachen.

Boehringer Ingelheim war das erste Unternehmen, das 2009 mischbare PCV2- und Mhyo-Schweineimpfstoffe auf den Markt brachte. Ziel des Unternehmens ist es, die Anzahl der Injektionen zu reduzieren. Gleichzeitig wird die Arbeitsbelastung von Schweinehalter verringert, ohne die Wirksamkeit und Sicherheit zu beeinträchtigen.

Red Dot Design Award für innovatives Impfstoffflaschen-Design
Die neuen TwistPak-Impfstoffflaschen® verfügen über ein einzigartiges, hygienisches Verbindungssystem am Boden. Dieses ermöglicht es, zwei Flaschen mit einer einfachen Drehung zu verbinden. Dadurch werden beide Flaschen dauerhaft miteinander verbunden und können in allen gängigen Impfgeräten verwendet werden. Das TwistPak-Konzept® und das ergonomische Design, sind das Ergebnis fortschrittlicher Fertigungstechnologien. Aus diesem Grund wurde TwistPak®, gemeinsam mit dem Industriedesign- und Produktentwicklungsunternehmen DESIGNquadrat, mit dem Red Dot Design Award 2021 in der Kategorie Produktdesign ausgezeichnet.

Referenzen
(1) Bahlmann, J. (2020) Schweineproduzent benötigt vor Ort frisches Mischen von PCV-2 / M.hyo-Impfstoffen in den USA, Deutschland und China. Tagungsband IPVS 2020, Rio de Janeiro. S.680

Quelle: Boehringer Ingelheim

DLG-Innovation Award in Gold: Active Cleaner – Reinigungsroboter von Wasserbauer

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Sachgebiet 12: Technik für Fest- und Flüssigmist sowie Geflügelkot

Die Emissionsminderung in der Tierhaltung ist eines der zentralen Themen der Zukunft. Wenn dies bereits durch die Entfernung der Emissionsquellen geschieht und damit auch gleichzeitig dem Tierwohl dient, da die Tiere eine saubere Haltungsumgebung bekommen, ist dies eine Win-win-Situation für das Tier, die Umwelt und den Tierhalter zugleich.

Der Active-Cleaner-Reinigungsroboter der Wasserbauer GmbH ist ein vollautomatisches, auf KI-Technologie basiertes, revolutionäres System für Pferdeställe, das genau diese Eigenschaften erfüllt. Die kamerageführte KI-Technik analysiert in Echtzeit die gesammelten Daten und erkennt das zu entsorgende Mistmaterial (Pferdeäpfel). Hat das Gerät mehrere Mistansammlungen identifiziert, errechnet es automatisch die optimale Streckenführung, sammelt vollautomatisiert das Material, wertet die Größe und Menge aus und entlädt den Mist an einer entsprechenden Stelle wieder.

So werden die Mistansammlungen und damit Emissionsquellen vollautomatisch aus dem Bereich des Pferdestalles entfernt und damit gleichzeitig die Haltungsumgebung gesäubert. Auf diese Weise wird nicht nur die Luftqualität im Tierbereich verbessert, sondern auch die Sauberkeit der Einstreu und damit des Pferdes erhöht. Dies führt zudem zu erheblichen Arbeitszeiteinsparungen bei einer eher unbeliebten Tätigkeit in der Pferdehaltung.

Quelle: EuroTier

DLG-Innovation Award in Gold: Stimulor® StressLess von Siliconform

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Sachgebiet 10: Melk- und Kühltechnik

Technische Lösungen im Stall sind immer ein Kompromiss, der möglichst alle tierindividuellen Eigenschaften umfassen sollte. Dies gilt auch für unterschiedliche Zitzengrößen, mit dem Problem, dass die Zitzengummis bei großen Zitzen oft zu dicht abschließen und das Gewebe belasten, während es bei kleinen Zitzen zu Lufteinbrüchen und Abfallen des Melkzeugs kommt.

Die völlig andere, wellenförmige Konstruktion des Stimulor StressLess unterscheidet diesen Zitzengummi deutlich von herkömmlichen Lösungen. Mit der integrierten adaptiven Lippe können unterschiedliche Zitzengrößen mit dem gleichen Zitzengummi gemolken werden. Die neue wellenartige Konzeption der Lippe reagiert auf die Druckdifferenz im Zitzengummi und lässt wenn nötig Außenluft zum Ausgleich einströmen. Dadurch wird ein überhöhtes Kopfvakuum verhindert, ein Klettern des Melkbechers hinausgezögert und Gewebebelastungen verringert. Auf die gleiche Weise kontrolliert bzw. schließt die wellenförmige Struktur zum richtigen Zeitpunkt wieder und stabilisiert das Kopfvakuum auf idealem Niveau, um den Becher am Euter zu halten. Ungewollte Lufteinbrüche oder ein Abfallen der Becher werden dadurch verhindert.

Aufgrund der wellenförmigen Ausformung seines Kopfes passt sich der Stimulor StressLess den unterschiedlichen Zitzengrößen einer Herde gut an und sichert auf diese Weise eine gleichmäßige Melkung der Kühe.

Quelle: EuroTier

DLG-Innovation Award in Gold für GEA AutoDry

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Sachgebiet 9: Digitale Lösungen für das Herdenmanagement und die Qualitätssicherung / Smart Farming

Kühe mit hoher Milchleistung trocken zu stellen, birgt einige Risiken für die Gesundheit der Tiere. Hoher Euterinnendruck in den ersten Tagen nach dem Abmelken, fehlender Spüleffekt des Milchstroms während des Melkens und ein belasteter Stoffwechsel der Tiere durch eine drastische Reduktion der Energiezufuhr können Gesundheit und Wohlbefinden der Tiere beeinträchtigen. Um Euterentzündungen vorzubeugen, werden häufig Antibiotika eingesetzt.

Das System AutoDry ist eine innovative Funktion innerhalb der GEA-Herdenmanagementsoftware für konventionelle Melksysteme. Die Funktion lässt sich kuhindividuell aktivieren und bereitet die Kühe schonend und effektiv auf das Trockenstellen vor. AutoDry leitet die automatische Melkzeugabnahme nach Erreichen einer vordefinierten Zielmilchmenge ein. Circa zehn Tage vor dem Trockenstellen startet AutoDry und verringert über einen patentierten Algorithmus mit jedem weiteren Tag in Richtung Trockenstellen schrittweise die Milchproduktion.

Das automatisierte Trockenstellen der Kühe nach einem natürlichen Vorbild ist ein Pluspunkt für jedes wirtschaftliche Betriebskonzept und gleichzeitig ein aktiver Beitrag zur Steigerung der Nachhaltigkeit, gerade in Milchviehbetrieben mit hohen Leistungen. Mit AutoDry kann der Einsatz von Antibiotika reduziert, das Tierwohl gefördert und die Arbeitsbelastung verringert werden.

Quelle: EuroTier

DLG-Innovation Award in Gold für „Sound Talks“ von Boehringer Ingelheim

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Im Sachgebiet 5: Haltungs- und Fütterungstechnik Schwein wurde Boehringer Ingelheim zur diesjährigen „EuroTier“ eine Goldmedaille verliehen:

Husten, Schnupfen, Heiserkeit – klassische Atemwegserkrankungen können auch bei Schweinen auftreten. Die Folge sind ein vermindertes Wohlbefinden und eine erhöhte Anfälligkeit für Krankheiten sowie eine schlechtere Futterverwertung und verminderte Tageszunahmen, die zu untergewichtigen Schweine und uneinheitlichen Gruppen führen können und letztlich auch die Wirtschaftlichkeit gefährden.

Sound Talks ist ein System, das kontinuierlich den respiratorischen Gesundheitsstatus von Schweinen in Aufzucht und Mast analysiert.

Die im Stall installierten Monitore mit je sechs Mikrofonen erfassen alle Geräusche im Stall und können mithilfe eines Algorithmus Hustengeräusche von anderen Geräuschen unterscheiden. Da das System 24 Stunden pro Tag aufzeichnet, erfasst es anders als der Betreuer die Hustenintensität auch in der Ruhephase und kann somit bis zu fünf Tage früher als der Landwirt den Husten erkennen.

Sound Talks zeigt dem Tierhalter über ein Ampelsystem direkt im Stall oder über eine App auf dem Smartphone das Problem an. Dadurch ist es möglich, frühzeitig Lüftungsfehler zu korrigieren und durch schnelle Diagnostik den Primärerreger einer Atemwegsinfektion zu diagnostizieren.

Oft besteht die Möglichkeit, über symptomatische Einzeltier-Behandlung (Vitamine, Schleimlöser usw.) auf Antibiotika zu verzichten bzw. frühzeitig und gezielt nach Antibiogramm zu behandeln.

Das System ist neu auf dem Markt, in der Praxis erprobt, erhöht die Heilungschance, hilft den Antibiotikaeinsatz zu reduzieren und dokumentiert „Husten“ als Tierwohlindikator.

Quelle: EuroTier

Forderungen des 29. Deutschen Tierärztetags in Berlin

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Beschlüsse aus dem Arbeitskreis 3: Tierschutz für Nutztiere
Präventive Tiermedizin für den Tierschutz bei lebensmittelliefernden Tieren: Das Einzeltier im Fokus

Tierschutz bei landwirtschaftlichen Nutztieren umfasst einen Komplex verschiedener Themen, aus denen sich eine Vielzahl von Aufgaben und Verantwortlichkeiten – in den Bereichen Tier-gesundheit, Verhalten, Haltung, Zucht, Transport, Schlachtung – für die Tierärzteschaft ergibt. Angesichts der Komplexität der Aufgaben hat sich der Arbeitskreis 3 des 29. Deutschen Tier-ärztetages auf eine thematische Auswahl fokussiert. Die Analyse aktueller Tierschutzprobleme in der Nutztierhaltung zeigt, dass der Umgang mit schwer erkrankten oder verletzten Einzeltieren deutlicher Verbesserungen bedarf. Mangelhafter, tierschutzwidriger Umgang mit einzelnen erkrankten/verletzten Nutztieren bis hin zu eindeutiger Strafrelevanz gerät immer wieder in den Fokus der Öffentlichkeit. Den bestandsbetreuenden Tierärzt:innen wie auch den amtlichen Tierärzt:innen wird dabei eine Mitverantwortung zugeschrieben.

Nutztiere können grundsätzlich in allen Betriebsformen und Haltungssystemen erkranken bzw. sich verletzen. Die Tierhalter:innen müssen über die fachlichen Kenntnisse verfügen und ihre Betriebsabläufe so gestalten, dass die frühzeitige Erkennung erkrankter/verletzter Einzeltiere jederzeit gewährleistet ist. Sie müssen sich ihrer Verantwortung gegenüber dem Einzeltier bewusst sein und in der Entscheidung über die Therapie und Pflegemaßnahmen eng mit den bestandsbetreuenden Tierärzt:innen kooperieren. Auch die Entscheidung über die Unheilbarkeit einer schwerwiegenden Erkrankung/Verletzung, die eine unverzügliche Nottötung unabdingbar macht, ist in enger Abstimmung mit den behandelnden Tierärzt:innen zu treffen.

Bestandsbetreuende Tierärzt:innen verfolgen gemeinsam mit amtlichen Tierärzt:innen das Ziel, vermeidbare Schmerzen, Leiden und Schäden durch mangelhaften Umgang mit und mangelhafter Versorgung von erkrankten/verletzten Nutztieren zu verhindern.

1. Der Deutsche Tierärztetag fordert den Gesetzgeber auf, die Erlaubnispflicht für gewerbs-mäßige Tierhaltungen nach § 11 TierSchG auf landwirtschaftliche Nutztierhaltungen auszudehnen. Nur so kann präventiv sichergestellt werden, dass Haltungsanforderungen Be-achtung finden und Tierhalterinnen und Tierhalter ihre Sachkunde und Zuverlässigkeit vor Erlaubniserteilung nachweisen müssen. Über Nebenbestimmungen in der § 11-Erlaubnis sollten in diesem Zusammenhang betriebsindividuelle Tierbetreuungsschlüssel festgelegt werden. Regelmäßige Fortbildungsverpflichtungen für Tierhalter:innen und Tierbetreuer:innen von landwirtschaftlichen Nutztieren sind gesetzlich einzuführen.

Die Einführung der Erlaubnispflicht für landwirtschaftliche Nutztierhaltungen erfordert gemäß der VO (EU) 2017/625 zwingend eine angemessene personelle Ausstattung der Veterinärämter, um diese neuen und bereits bestehende Aufgaben wahrnehmen zu können.

2. Der Deutsche Tierärztetag fordert den Gesetzgeber erneut und nachdrücklich auf, eine zentrale Tiergesundheitsdatenbank zu schaffen, die es der amtlichen Kontrolle ermöglicht, risikobasierte Kontrollen in Nutztierhaltungen so durchzuführen, wie es in der Verordnung (EU) 2017/625 (OCR) europaweit vorgesehen ist. Damit amtliche Tierärztinnen und Tier-ärzte den Umgang mit kranken Einzeltieren überprüfen können, sind für jeden Nutztierbestand Tier- und Altersgruppen-bezogene Mortalitäten, Schlachttier- und Fleischuntersuchungsbefunde, wie auch Ergebnisse betriebsbezogener Falltieruntersuchungen systematisch zu erfassen, zu bewerten und der amtlichen Kontrolle wie auch den bestandsbetreuenden Tierärzten und Tierärztinnen zugänglich zu machen.

3. Der Deutsche Tierärztetag fordert den Gesetzgeber auf, analog zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Rahmenüberwachung (AVV Rüb) in der Lebensmittelüberwachung eine AVV Tierschutzüberwachung vorzulegen, die konkrete Risikobeurteilungen und daraus resultierende Kontrollfrequenzen für landwirtschaftliche Nutztierhaltungen festlegt.

4. Der Deutsche Tierärztetag fordert den Gesetzgeber auf, die Rechtsgrundlage zu schaffen, die es ermöglicht, Kontrollen in Verarbeitungsbetrieben für tierische Nebenprodukte (VTN) zur Erhebung tierschutzrelevanter Befunde und Rückverfolgung der Tiere zum Herkunftsbetrieb durchzuführen, um diese Befunde im Rahmen der Risikobewertung landwirtschaftlicher Nutztierhaltungen nutzen zu können.

5. Der Deutsche Tierärztetag fordert, im Sinne des Staatsziels Tierschutz im Grundgesetz Verstößen gegen das Tierschutzgesetz eine hohe Priorität einzuräumen.

Der Deutsche Tierärztetag fordert die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften für den Tierschutz. Tierschutzstraftatbestände sollen in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden.

6. Der Deutsche Tierärztetag fordert, dass in Ausbildungsbetrieben und Fakultäten der Agrarwissenschaft sowie in allen sonstigen Einrichtungen beruflicher Bildung (z.B. Landwirtschaftskammern, Berufsschulen) sichergestellt wird, dass in der Aus-, Fort- und Weiterbildung von tierbetreuenden Personen Sachkunde und Fähigkeit zur Erkennung der Behandlungsbedürftigkeit kranker und verletzter Tiere auch in einem frühen Krankheits-stadium und die unverzügliche Umsetzung von Maßnahmen zur angemessenen Behandlung und Pflege sicher gewährleistet sind. Insbesondere ist auch das nötige Wissen für die rechtzeitige und fachgerechte Nottötung schwer und unheilbar kranker Tiere nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch in den Ausbildungsbetrieben zu vermitteln.

7. Der Deutsche Tierärztetag fordert die Landwirtschaftskammern und die landwirtschaftlichen Verbände auf, die Landwirte bei der Anwendung digitaler Instrumente zur Erfassung und Auswertung tiergesundheits- und tierschutzrelevanter Daten zu fördern. Die Erfassung und systematische Auswertung und Dokumentation dieser Daten ermöglicht eine zeitnahe risikoorientierte Einstufung der Betriebe und erleichtert die betriebsindividuelle Bewertung der Tiergesundheit.

8. Der Deutsche Tierärztetag fordert die veterinärmedizinischen Bildungsstätten auf, die klinische Ausbildung am kranken Tier grundsätzlich zu stärken und in diesem Rahmen den Studierenden Kriterien zu vermitteln, die erlauben, die Heilbarkeit und Unheilbarbar-keit von Erkrankungen/Verletzungen bei Nutztieren sicher zu differenzieren. Den Studierenden soll zudem verstärkt die praktische Durchführung von rechtskonformen Verfahren vermittelt werden, um unheilbar kranke einzelne Tiere von Schmerzen, Leiden und Schäden zu erlösen.

Der Deutsche Tierärztetag fordert, dass im Rahmen der tierärztlichen Fort- und Weiterbildung für Tierärzt:innen, die in der Nutztierpraxis arbeiten, die praktischen Fähigkeiten zur Durchführung der Nottötung vermittelt werden, um im Rahmen der tierärztlichen Bestands-betreuung praktisch unterstützend und beratend gegenüber Tierhalterinnen und Tierhaltern auftreten zu können.

9. Die Tierärzteschaft verpflichtet sich, die vertraglichen Grundlagen der Bestandsbetreuung so anzupassen, dass die Verantwortlichkeiten zur Behandlung und Pflege erkrankter Einzeltiere und ggf. die Erlösung unheilbar kranker Tiere zwischen Tierhalter:in und bestandbetreuender Tierärztin/bestandsbetreuendem Tierarzt für jeden Bestand betriebsindividuell eindeutig geregelt sind.
Die Nottötung von Rindern sollte aus Tierschutzgründen nur durch Tierärzt:innen erfolgen.

10. Die Tierärzteschaft verpflichtet sich, ein grundlegendes Konzept für eine präventive Ko-operation zur Optimierung des Umgangs mit einzelnen kranken Nutztieren zwischen bestandsbetreuender Tierärztin/bestandsbetreuendem Tierarzt und den für die Durchführung von Kontrollen zuständigen amtlichen Tierärzt:innen zu erarbeiten. Die Anforderungen aus Artikel 25 (Tiergesundheitsbesuche) und Artikel 26 (Überwachungspflicht der zu-ständigen Behörde) der VO (EU) 2016/429 (Tiergesundheitsrechtsakt) erfordern die beschriebene Konkretisierung der Zusammenarbeit.

Quelle: Bundestierärztekammer

Verleihung der Robert-von-Ostertag-Plakette an Prof. Thomas Richter

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Anlässlich des Deutschen Tierärztetags hat die BTK Prof. Dr. Thomas Richter mit der Robert-von-Ostertag-Plakette geehrt. Prof. Richter wurde damit für seine Verdienste um den Berufsstand aus-gezeichnet. Er ist u. a. Vorsitzender des BTK-Tierschutzausschusses und besonders engagiert in der Forschung mit dem Ziel der Verbesserung der Bedingungen in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung. Die Bundestierärztekammer verleiht die Robert-von-Ostertag-Plakette seit 1964. Sie erinnert an den Veterinärmediziner Robert von Ostertag. Der gebürtige Schwäbisch Gmünder entwickelte das nach ihm benannte Programm zur Bekämpfung der Tuberkulose, das in Deutschland und in der Schweiz eingeführt wurde. Darüber hinaus war von Ostertag federführend an der Ein-führung des ersten deutschen Fleischbeschaugesetzes beteiligt, was ihm das oft gebrauchte Prädikat „Vater der Fleischbeschau“ einbrachte.

Quelle: Bundestierärztekammer

Transportfähigkeit von Rindern – #TiHo-Tierschutztagung 2022

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Dr. Kathrin Herzog vom niedersächsischen LAVES hielt einen Vortrag über die Grundregeln zur Beurteilung der Transportfähigkeit von Rindern. Was im Grunde recht einfach ist, gerät in der täglichen Praxis oft in Vergessenheit. Und kann doch ernste Folgen für Tier und Mensch haben!

Die einschlägige VO (EG) Nr. 1/2005 schreibt in Artikel 3 vor: „Niemand darf eine Tierbeförderung durchführen oder veranlassen, wenn den Tieren dabei Verletzungen oder unnötiges Leiden zugefügt werden könnten.“

Allein die Möglichkeit der Schädigung eines Tieres reicht also aus und die Verantwortung trifft Tierhalter, Transporteur und Tierarzt. Tiere müssen transportfähig und nicht etwa bereits zuvor verletzt sein, physiologische Schwäche oder pathologische Zustände verbieten den Transport.

Ausschlusskriterien seien nicht nur große offene Wunden, Organvorfälle oder Hochträchtigkeit, so Herzog. Schon wenn keine schmerzfreie Bewegung oder Bewegung nur mit Hilfe möglich ist, dürften Nutztiere nicht befördert werden. Hierzu reiche es bereits aus, wenn sie nicht alle vier Gliedmaßen gleichmäßig belasten könnten, betonte Frau Dr. Herzog. Könnten Tiere nämlich im Transportfahrzeug nicht sicher stehen, Beschleunigungen, Bremsungen und Kurvenfahrten nicht ausgleichen, drohten ihnen Schmerzen, Leiden oder Schäden.

Da §2 Nr. 3 des Tierschutzgesetzes von jedem Halter Sachkunde in Ernährung, Pflege und Unterbringung verlangt, muss er oder sie z. B. Lahmheiten erkennen und behandeln, bevor ein Transport infrage kommt. Von Transporteuren wird ein Befähigungsnachweis verlangt, der auch die Beurteilung der Transportfähigkeit betrifft. Im Zweifel ist ein Tierarzt hinzuzuziehen, von dem die Beurteilungsfähigkeit erst recht verlangt wird.

Tierärzte und Tierärztinnen können die Transportfähigkeit von Nutztieren, nach entsprechender Untersuchung, bescheinigen. Allerdings begäben sie sich in Gefahr belangt zu werden, wenn darin etwa zu lesen sei:

„Die Kuh hat eine Hüftluxation rechts und ist sonst klinisch unauffällig und transportfähig.“

„Die Kuh wird zur Schlachtung überwiesen Aufgrund einer Klauenbeinfraktur h. l wird sie das Ende der Trächtigkeit nicht erreichen.“

„Das Rind sollte unverzüglich der Schlachtung zugeführt werden, da eine schwere Lahmheit vorliegt.“

Die LWK NRW bietet einen kostenfreien Leitfaden „Transportfähigkeit und Schlachtfähigkeit von Rindern richtig bewerten“ an, den die Referentin jedem Tierhalter wärmstens empfiehlt (Download).