Göttinger Agrarökologen erforschen Nahrungsnetze von Bestäubern und natürlichen Gegenspielern

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Agrarökologen der Universität Göttingen haben in Zusammenarbeit mit Wissen-schaftlerinnen und Wissenschaftlern der Universitäten Gießen und Würzburg nachgewiesen, dass sich Pflanzen- und Insektengemeinschaften durch die Verkleinerung von Kalk-magerrasen ändern und so auch die Struktur von Nahrungsnetzen zwischen diesen Arten beeinflussen. Mit diesen Ergebnissen kann vorhergesagt werden, wie stabil diese Netze sind, wenn der Lebensraum weiter eingeschränkt wird. Die Studie ist in der Fachzeitschrift Nature Ecology & Evolution erschienen.

Die Wissenschaftler erforschten Nahrungsnetze, welche aus den vielfältigen Interaktionen zwischen Pflanzen und deren bestäubenden Insekten sowie zwischen Insekten und deren Gegenspielern bestehen. Solche natürlichen Gegenspieler sind beispielsweise parasitische Wespen, welche sich in Insektenlarven entwickeln und letztendlich den Wirt töten. Die Agrarökologen untersuchten diese Lebensgemeinschaften auf Kalkmagerrasen-Inseln in der Umgebung von Göttingen. Kalkmagerrasen sind arten- und blütenreiche Gras- und Grünlandbiotope. Sie stellen in strukturarmen Agrarlandschaften wichtige Lebensräume für gefährdete Pflanzen und Tiere dar. Allerdings ist auch ihr Erhalt zunehmend bedroht.

„Nahrungsnetze sind fundamentale Bestandteile von Ökosystemen. Sie waren auf kleinen Kalkmagerrasen weniger komplex als auf großen Flächen, was die Funktion der Ökosysteme beeinträchtigen kann“, erläutert Prof. Dr. Teja Tscharntke, Leiter der Abteilung Agrarökologie. Die Wissenschaftler untersuchten zudem, wie sich eine fortschreitende Flächenabnahme der Kalkmagerrasen auswirken könnte. „Die Fläche der untersuchten Kalkmagerrasen ist seit den 1960er Jahren um 50 Prozent zurückgegangen“, ergänzt Dr. Ingo Grass, Erstautor der Studie. „Simulationen möglicher zukünftiger Artenverluste zeigen, dass insbesondere die hochspezialisierten Nahrungsnetze zwischen Insektenlarven und ihren parasitischen Wespen wenig anpassungsfähig und deshalb besonders gefährdet sind.“

Quelle: Georg-August-Universität Göttingen

Neu: Variodose gegen PCV2 & M.hyo

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MSD Tiergesundheit meldet aktuell, ihr gebrauchsfertiger Kombi-Impfstoff zum klinischen Schutz vor PCV2 und M.hyo (porcines Circovirus Typ2 und Mycoplasma hyopneumoniae) sei ab sofort als Variodose sowohl als Einmalimpfung oder als Zweimalimpfung einsetzbar. Diese Zulassungserweiterung ist bisher einmalig im Bereich der Kombinationsimpfstoffe.

Seit April 2015 wird der gebrauchsfertige Kombinationsimpfstoff von MSD europaweit als Einmalimpfung eingesetzt. Es kann jedoch Bedingungen geben, in denen eine Zweimal-impfung Vorteile bietet, z. B. bei der Gefahr einer frühen Infektion mit PCV2 oder M.hyopneumoniae. Die Variodose zur variablen Anwendung als Einmal- oder Zweimal-impfung, wurde auf Antrag des Herstellers jetzt durch die Europäische Kommission zugelassen.

Zusätzlich zu dem bisher bewährten und weiterhin gültigen Impfschema von einmalig 2 ml ab der dritten Lebenswoche, besteht nun auch die Möglichkeit der Zweimalanwendung mit dem gleichen Impfstoff. Die Ferkel können jetzt mit 2 Injektionen zu jeweils 1 ml schon ab einem Alter von drei Tagen mit einem Abstand von mindestens 18 Tagen geimpft werden.

Ausführliche Informationen gibt Ihnen Ihr Tierarzt.

Quelle: MSD Tiergesundheit

Offener Brief der TVT zum Thema Ferkelkastration

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Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz meldet sich in einem „Offenen Brief“ an die Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner:

Sehr geehrte Frau Bundesministerin,

der Gesetzgeber hat ein Ende der betäubungslosen Ferkelkastration zum 01.01.2019 festgeschrieben und damit einen wichtigen Schritt zu mehr Tierschutz in der Schweine-haltung getan. Das war möglich, da es mit der Impfung gegen den Ebergeruch eine direkt einsetzbare, wirksame und tierschutzkonforme Alternative zur chirurgischen Kastration gibt.

Leider wird von Seiten der beteiligten Wirtschaftskreise, vom Handel und den Verarbeitern und dadurch beeinflusst auch von der Landwirtschaft, diese tierschonende, wirtschaftlich vertretbare und für die Verbraucherinnen und Verbraucher völlig ungefährliche Methode (1) abgelehnt. Stattdessen wird eine Fristverlängerung gewünscht. Das heißt, dass weiterhin Ferkel betäubungslos kastriert werden sollen, um die örtliche Betäubung (Lokalanästhesie) als sogenannten 4. Weg zu ermöglichen, die aus tierschutzfachlichen Gründen abgelehnt werden muss. Aus der Sicht des Tierschutzes ist weder die Fristverlängerung noch der 4. Weg eine akzeptable Option.

Offensichtlich soll der 4. Weg politisch durchgedrückt werden. Dabei spricht Vieles dagegen: Es existiert kein dafür zugelassenes Medikament und es muss vermutlich sogar das Tierschutzgesetz geändert werden. Diskutiert wird hier, den Begriff der „Schmerz-ausschaltung“ gegen „wirksame Schmerzminderung“ zu ersetzen. Allein diese Diskussion zeigt, dass selbst Befürworter des 4. Weges wissen, dass eben keine ausreichende Schmerzausschaltung erfolgt. Viele wissenschaftliche Untersuchungen und praktische Erfahrungen belegen dies (2).

Es steht also zu erwarten, dass zukünftig eine große Anzahl unzureichend betäubter Ferkel kastriert wird, was einen schweren Verstoß nicht nur gegen das Tierschutzrecht, sondern auch gegen die ethische Verpflichtung darstellt, schonend mit unseren Mitgeschöpfen umzugehend. Videos davon werden von Tierschutzorganisationen sicherlich nach kurzer Zeit veröffentlicht. Das wird, neben den rechtlichen Konsequenzen, zu einem weiteren – und begründeten – Imageverlust des Schweinefleisches führen und damit nicht nur die Landwirtschaft, sondern auch die Verarbeiter und den Einzelhandel hart treffen.

Dass die Akzeptanz der Impfung gegen den Ebergeruch in der Bevölkerung fehle, ist durch nichts belegbar, auch der Bundesregierung liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass eine breite Masse der Verbraucher Fleisch von Tieren, bei denen die Immunokastration angewandt wurde, ablehnt (3). Die Sorge, dann würden alle für Deutschland nötigen Ferkel aus dem Ausland importiert, entbehrt der Grundlage, wenn alle geimpften Tiere vom deutschen Einzelhandel abgenommen werden.

Sehr geehrte Frau Ministerin Klöckner, aus Sorge um das Wohlergehen der Tiere, aber auch um das Image der Landwirtschaft bitten Sie die unterzeichnenden Tierärztinnen und Tierärzte der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz dem Drängen nach einer Zulassung der Lokalanästhesie und einer Fristverlängerung zu widerstehen, sich für die Impfung auszusprechen und die politischen Rahmenbedingungen für die Marktakzeptanz der Impfung zu schaffen.

Mit freundlichen Grüßen
für die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. (TVT)

Prof. Dr. Thomas Blaha (Vorsitzender der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V.)
apl. Prof. Dr. Elisabeth große Beilage
Dr. Sylvia Heesen
Dr. Agnes Richter
Prof. Dr. Thomas Richter

Fußnoten
(1) Auf der Grundlage einer großen Vielzahl von wissenschaftlichen Untersuchungen bescheinigt die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA dem Fleisch von geimpften Tieren eine völlige gesundheitliche Unbedenklichkeit und in mehreren Ländern (z.B. Australien und Belgien) wird die Impfung seit fast zehn Jahren durchgeführt. Für die Ferkel bedeutet dies nur zwei weitere Injektionen mehr, die im Lichte der ohnehin zahlreichen Impfungen, die den Tieren im Interesse der Gesunderhaltung zugemutet werden, eine geringe zusätzliche Belastung sind.

(2) Wirksam könnte die Schmerzausschaltung allenfalls sein, wenn das Mittel sehr präzise zunächst in den Hodensack und dann mit einer zweiten Injektion an die Austrittsstelle des Samenstranges aus der Bauchhöhle, den sogenannten Leistenkanal, gesetzt würde. Eine Injektion lediglich in den Hoden, wie sie im Ausland teilweise angewandt wird, verursacht nach Leidig et al. (2009) und Rittershaus (2009) erhebliche Schmerzen und kommt deshalb in Deutschland nicht in Frage. Außerdem gibt es derzeit kein in Deutschland für diese Indikation zugelassenes Arzneimittel. Zusätzlich wäre noch ein Schmerzmittel zu injizieren. Ein Tierhalter, der seine 300 Sauen (eine übliche Anzahl für einen Familienbetrieb) im 3-Wochen Rhythmus managt, muss alle 3 Wochen ca. 300 männliche Ferkel kastrieren, wozu er in der Realität bisher weniger als 5 Stunden Zeit benötigt. Zur örtlichen Betäubung und zur Reduzierung des Schmerzes nach der Operation, müsste der Tierhalter zusätzlich insgesamt 1500 Injektionen äußerst präzise verabreichen. Eine so große Anzahl von Injektionen mit der nötigen Genauigkeit tierschonend und wirksam in praxisrelevanter Zeit durchzuführen ist unmöglich.

(3) Drucksache 19/2202 des Deutschen Bundestages vom 14.05.2018, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Carina Konrad, Grigorios Aggelidis, Christine Aschenberg-Dugnus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP, S. 7

Die Milch macht’s: Kompetenznetzwerk FoCus stellt Abschlussbericht vor

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Die Ergebnisse von acht Jahren Forschung entlang der Wertschöpfungskette von Milch legt FoCus nun in einem umfassenden Abschlussbericht dar.

Von der Pflanze über die Fütterung und Tiergesundheit, von Milchkühen bis hin zur Wirkung verarbeiteter Milchprodukte auf den Menschen sowie deren Kaufverhalten: An dem fach-übergreifenden Kompetenznetzwerk „Food Chain Plus“ (FoCus), das im März 2010 von der Agrar- und Ernährungswissenschaftlichen Fakultät (AEF) der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) ins Leben gerufen wurde, waren fast 30 nationale und internationale Institutionen sowie Wirtschaftspartner beteiligt. Die Ergebnisse von acht Jahren Forschung entlang der Wertschöpfungskette von Milch legt FoCus nun in einem umfassenden Abschlussbericht dar.

Ziel von FoCus war es, gesundheitsfördernde Inhaltsstoffe in der Milch zu identifizieren und in Milchprodukten zu nutzen. Dazu erarbeitete das Kompetenznetzwerk neue Ansätze zur Verbesserung der Tiergesundheit und der Stoffwechselleistung, entdeckte bislang unbe-kannte Funktionalitäten von Milchinhaltsstoffen und etablierte innovative Untersuchungen zur Gesundheit und zum Verhalten von 1.800 Konsumentinnen und Konsumenten. Im Zuge des Projekts erschienen zahlreiche wissenschaftliche Publikationen und Abschlussarbeiten.

Kieler-Interventions-Kohorte

Viele ernährungsbedingte Zivilisationskrankheiten wie beispielsweise Adipositas und Typ 2 Diabetes werden mit entzündlichen Veränderungen im Körper in Verbindung gebracht. Inwieweit dabei eine entzündungshemmende Ernährungsweise und funktionalisierte Milchprodukte helfen können, zeigten Untersuchungen innerhalb der Kieler-Interventions-Kohorte (KIK), an der 1.800 Probandinnen und Probanden beteiligt waren. Für Unter-suchungen des menschlichen Stoffwechsels wurden Daten wie Größe, Gewicht, aber auch Blut- und Urinproben erfasst. So zeigte sich zum Beispiel, dass bestimmte Fettstoff-wechselstörungen besser durch eine entzündungshemmende als durch eine fettarme Diät behandelt werden können. Die Probandinnen und Probanden der KIK beantworteten auch Fragen zu ihrem Kaufverhalten von funktionalisierten Milchprodukten und Lebensmitteln wie etwa Joghurtprodukte. Die Analyse ergab, dass sich die Kaufwahrscheinlichkeit für funktionelle Joghurtprodukte mit steigendem Einkommen und steigendem Alter erhöht. Außerdem kauften tendenziell eher Frauen als Männer und in Großstädten lebende Menschen funktionelle Joghurtprodukte. Die Leitung der KIK lag bei Dr. Matthias Laudes, der seit 2011 die im Rahmen von FoCus dauerhaft implementierte Professor für klinische Ernährungsmedizin innehat. Laudes fungiert damit als Bindeglied zwischen Medizinischer Fakultät und AEF.

„Die aufgebaute Kieler-Interventions-Kohorte und die daraus gewonnenen Ergebnisse waren nicht nur für die FoCus-Forschung nützlich. Sie stehen darüber hinaus dauerhaft für andere Forschungsprojekte zu Verfügung. Außerdem dienen sie zur Qualifizierung von Studierenden und des wissenschaftlichen Nachwuchses“, sagt Dr. Karin Schwarz, Leiterin der Abteilung für Lebensmitteltechnologie am Institut für Humanernährung und Lebensmittelkunde der CAU sowie Netzwerksprecherin von FoCus.

Teilprojekt „LactoTrans“

Das von Schwarz geleitete Teilprojekt „LactoTrans“ befasste sich mit Proteinen als mikro- und nanostrukturierte Transporter für funktionelle hydrophobe, also nicht in Wasser lösliche, Inhaltsstoffe, die der menschliche Organismus nur schwer aufnehmen kann. Um sie besser für den menschlichen Organismus nutzbar zu machen, entwickelten Expertinnen und Experten für Tierernährung, Tierzucht, Ernährungsmedizin und Agrarökonomie ein verzehrfähiges Kaffee-Milchgetränk mit gesundheitsfördernder Wirkung. Das Besondere an dem Getränk ist der darin enthaltene Knoblauch, den man weder riechen noch schmecken kann. Möglich macht das das Molkenprotein β-Lactoglobulin (BLG). Das BLG bindet den bioaktiven Wirkstoff Allicin, der für Knoblauch und andere Laucharten typische Aromastoff, den der menschliche Körper nur schwer aufnehmen kann, und maskiert damit den Knoblauch. Getestet wurde das Getränk an neun Probandinnen und Probanden der KIK: „Erste Analysen von Atemgas und Urin deuten darauf hin, dass das mit dem funktionellen Inhaltsstoff angereicherte Getränk ein verzehrfähiges Lebensmittel ergibt, das physiologisch relevante Mengen Allicin mit hoher Bioverfügbarkeit liefert,“ sagt Dr. Julia K. Keppler, wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Abteilung für Lebensmitteltechnologie. Die Arbeitsgruppe meldete ein entsprechendes Patent an.

Über FoCus

Food Chain Plus (FoCus) ist eins von bundesweit fünf durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Kompetenznetzen der Agrarforschung. Die Forschungs¬aktivitäten gliedern sich in die vier Verbundprojekte „Fütterung und Tiergesundheit“, „Genetische Variabilität und funktionelle Milchinhaltsstoffe“, „Gesundheitliche Bewertung und Konsumentenverhalten“ und „Inflammation in neuronalen Geweben – Integrierte Bewertung von Interventionen“. Die AEF koordinierte das weitreichende Netzwerk, in dem zahlreiche Arbeitsgruppen der Fakultät sowie Partner aus Industrie und anderen Forschungseinrichtungen ihre Expertise einbrachten. Mehr über FoCus und alle Projektpartner unter www.focus.uni-kiel.de.

Der gesamte Abschlussbericht kann hier eingesehen werden:

Quelle: Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

Nachhaltige Fischzucht durch Mikroalgen

Die Bioökonomie, eine biobasierte und nachhaltige Industrie, nutzt biologische Ressourcen für die Produktion von Chemikalien, Wertstoffen, Energie, Nahrungs- und Futtermitteln. Prof. Dr. Irmtraud Horst von der Fakultät Angewandte Chemie der TH Nürnberg forscht an Mikroalgen mit dem Ziel eines progressiven Beitrags zur Bioökonomie. Im Forschungs-projekt „Mikroalgen für die nachhaltige Aquakultur“ analysieren die Wissenschaftlerin und ihr Team den Einsatz der Mikroalgen in der Fischzucht.

Mikroalgen sind mikroskopisch kleine Organismen und überall verbreitet. Es existieren mehr als 100.000 Arten, die an die unterschiedlichsten Lebensräume angepasst sind. Sie können in Gegenden kultiviert werden, die für Landpflanzen ungeeignet sind, wie beispielsweise auf offenen Meeresflächen, in Brackwasser- und Trockengebieten. „Durch die Mikroalgen sind wir in der Lage, vielfältige Produkte herzustellen, darunter pharma-zeutische Wirkstoffe, Kosmetikprodukte, Feinchemikalien, Farbstoffe, Nahrungsergänzungs-mittel, Massenchemikalien und Bioenergie. Trotzdem nutzt die Industrie momentan nur etwa zwanzig verschiedene Mikroalgenarten wirtschaftlich,“ so Prof. Dr. Irmtraud Horst. Ihr Ziel ist es, den Einsatz von Mikroalgen auszubauen.

Algen stellen mehrfach ungesättigte Fettsäuren her. Diese sind für den Menschen essentiell, der menschliche Organismus kann sie allerdings nicht selbst produzieren. Der Körper muss sie über die Nahrung aufnehmen, beispielsweise die mehrfach ungesättigten Omega-3-Fettsäuren durch den Verzehr von Fisch. Um eine nachhaltige Aquakultur zu ermöglichen und die mehrfach ungesättigten Fettsäuren im Fisch zu erhöhen, bieten sich die Mikroalgen als Futtermittel an.

Prof. Dr. Irmtraud Horst: „In unserem Projekt testen wir verschiedene Mikroalgen zur Produktion von mehrfach ungesättigten Fettsäuren. Dafür führen wir im Labor für Biotechnologie der TH Nürnberg kontinuierlich (bio-)chemische Analysen durch.“ Das Forschungsteam züchtet die Mikroalgen in unterschiedlichen Bioreaktoren und vergleicht ihr Wachstum. Durch die Änderungen physikalischer und chemischer Parameter, wie beispielsweise der Lichtintensität, der pH-Werte oder der Zuckerzugabe, optimieren die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die Entwicklung der Algen und ihren Lipidgehalt.

Da die Betreiberinnen und Betreiber von Aquakulturen die Mikroalgen direkt an die Fische verfüttern, müssen die Algen einige Voraussetzungen erfüllen: Die Algen dürfen eine bestimmte Größe nicht überschreiten, müssen leicht verdaulich sein, ausreichend schnell und dicht wachsen, frei von Toxinen sein und über die richtige Zusammensetzung an Nährstoffen verfügen. Das Forschungsteam der TH Nürnberg identifiziert in ihrem Projekt die Mikroalgen, die sich als Fischfutter für die Aquakulturen eignen.

Durch diese innovative Forschung gelingt es den Wissenschaftlerinnen und Wissen-schaftlern nicht nur, wertvolle Produkte zu synthetisieren, sondern gleichzeitig auch Abwässer zu reinigen. Derzeit kultiviert die Industrie die Mikroalgen in beleuchteten Bioreaktoren. Diese Methode ist allerdings für die Herstellung von Futtermitteln für die Aquakultur zu kostenintensiv. Das Forschungsteam untersucht die Bildung der Mikroalgen auf Abwässern, um so die Kultivierungskosten zu senken. Die Mikroalgen benötigen für ihr Wachstum unter anderem CO2, Stickstoff- und Phosphorverbindungen, die sie aus Industrieabwässern beziehen können. Das ermöglicht nicht nur die Kostensenkung, sondern gleichzeitig die Reinigung von Abwässern. Im Fokus stehen dabei Abwässer aus der Lebensmittelindustrie und salzreiche nitrathaltige Abwässer aus der Wasser-aufbereitung. „Damit bringt das Projekt auch viele Vorteile für Kläranlagen, für die Trinkwasseraufbereitung oder die Lebensmittelindustrie. Durch unsere systematische Arbeit mit mehreren Mikroalgen können wir zudem weiteren Industrien maßgeschneiderte Lösungen für ihr klärendes Abwasser und für die Produktion von Lipiden anbieten – mit Hilfe von Mikroalgen,“ erklärt Prof. Dr. Irmtraud Horst. Durch das Forschungsprojekt, das die Staedtler-Stiftung mit 40.000 Euro fördert, werden die Kosten für die Mikroalgen-kultivierung gesenkt, Abwasser von Stickstoff und Phosphat gereinigt und eine nachhaltige Aquakultur erreicht.

Quelle: Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm

Kaltes Plasma für sichere Lebensmittel

Bakterien wie Salmonellen und Listerien können verzehrfertige Lebensmittel, beispielsweise abgepackten Salat, Milchprodukte oder Aufschnitt, kontaminieren und schwere Krankheitssymptome beim Menschen auslösen. Forscherinnen und Forscher des Instituts für Lebensmittelqualität und -sicherheit der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover (TiHo) und der terraplasma GmbH konnten zeigen, dass eine neue Methode Bakterien auf Wurstprodukten abtöten kann. Für Ihre Untersuchungen behandelten sie kontaminierten Lachsschinken mit kaltem atmosphärischem Plasma – einem Gas mit antimikrobieller Wirkung, das geladene Teilchen enthält. Anschließend kühlten sie den Schinken bis zu 14 Tage bei acht Grad Celsius. Mit Erfolg: Im Vergleich mit unbehandeltem Lachsschinken konnten sie deutlich weniger Mikroorganismen auf dem behandelten Produkt nachweisen.

Wie wird kaltes atmosphärisches Plasma erzeugt?
Plasma entsteht, wenn einem Gas ausreichend Energie zugeführt wird – beispielsweise über ein elektrisches Feld. Dabei entstehen geladene Teilchen. „Diese Teilchen reagieren mit den Zellmembranen und dem Erbgut von Bakterien und zerstören sie. Menschliche und tierische Zellen bleiben dabei intakt“, erklärt Dr. Birte Ahlfeld aus dem Institut für Lebensmittelqualität und -sicherheit der TiHo. Die terraplasma GmbH, eine Ausgründung des Max-Planck-Instituts für extraterrestrische Physik in Garching, ist auf kaltes Plasma spezialisiert, das sich bereits unter Atmosphärendruck bildet und Zimmertemperatur hat. Für die aktuelle Studie entwickelte das Unternehmen ein Gerät, das kaltes Plasma aus Raumluft erzeugt: das Plasmatube-System. Die wesentlichen Bestandteile des Systems sind seine zwei zylindrischen Plasmaquellen, bestehend aus jeweils zwei elektrisch voneinander isolierten Elektroden. Wird eine Spannung an die Elektroden angelegt, lösen sich Elektronen aus ihrem Gitternetz und bewegen sich vom negativen zum positiven Pol. Auf ihrem Weg erzeugen sie aus einem Teil der umgebenden Gasmoleküle der Luft reaktive Teilchen, sodass eine Plasmawolke entsteht. „Die Fläche der Elektroden ist erweiterbar, so können wir vermutlich große Oberflächen mit kaltem Plasma behandeln. Das“, so Ahlfeld, „ist mit bisher untersuchten Verfahren noch nicht möglich gewesen.“

Im Einsatz gegen Mikroorganismen
Mit dem kalten Plasma behandelten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Lachsschinken, den sie zuvor mit Listerien und Salmonellen kontaminiert hatten. Dabei wendeten sie verschiedene Protokolle an: Sie variierten die Spannung des elektrischen Feldes, die Luftfeuchtigkeit des Gases sowie die Behandlungsdauer. Anschließend verglichen sie die Proben von behandeltem und unbehandeltem Lachsschinken hinsichtlich der Anzahl und der Art der noch lebenden Mikroorganismen. Ihr Ergebnis: Mit verschiedenen Ansätzen ließ sich die Bakterienzahl auf dem behandelten Schinken signifikant reduzieren – dennoch konnten sie in den Proben weiterhin Bakterien nachweisen. „Wir vermuteten allerdings, dass überlebende Mikroorganismen nach der Plasmabehandlung irreversibel geschädigt waren und eine anschließende Kühlung des Produktes sie doch noch inaktivieren könnte“, erklärt TiHo-Wissenschaftlerin Karolina Lis. Weitergehende Untersuchungen bestätigten diese Vermutung: Nachdem der behandelte Lachsschinken unter handelsüblicher Schutzgasatmosphäre verpackt und bei acht Grad Celsius gekühlt wurde, sank die Bakterienmenge im Gegensatz zu den Kontrollprodukten deutlich – zum Teil sogar unter die Nachweisgrenze. Auch das Verpacken unter Schutzgasatmosphäre spielt dabei eine Rolle: „Das Schutzgas enthält keinen Sauerstoff, stattdessen hohe Konzentrationen an Stickstoff und Kohlenstoffdioxid“, sagt Lis. „Dadurch werden sauerstoffabhängige Mikroorganismen in ihrem Wachstum gehemmt und im Schinken enthaltenes Fett wird nicht ranzig.“

Fazit
Das Forscher-Team konnte zeigen, dass kaltes atmosphärisches Plasma das gängige Konservierungsverfahren effektiv unterstützen kann. Lis betont weitere Vorteile: „Kaltes atmosphärisches Plasma zu erzeugen, ist relativ kostengünstig, da wir Raumluft als Arbeitsgas verwenden. Zudem ist es umweltfreundlich, da die Plasmaproduktion keinen Abfall erzeugt. Dass die Produkte nach der Behandlung gekühlt werden müssen, um gute Ergebnisse zu erzielen, ist kein großer Nachteil – Lachsschinken nach dem Verpacken zu kühlen, ist auch jetzt bereits vorgeschrieben.“ Weitere Untersuchungen sind jedoch nötig, bevor das Verfahren in einem größeren Maßstab eingesetzt werden könnte: „Wir möchten ein Behandlungsprotokoll entwickeln, das gegen alle relevanten Bakteriengattungen wirksam ist. Zudem müssen wir ausschließen, dass sich der Nährstoffgehalt, die Beschaffenheit und der Geschmack des Lebensmittels durch die Behandlung verändern. “

Die Ergebnisse ihrer Studie erschienen im Fachmagazin PLOS ONE

Quelle: Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover

Viel zu selten oder jede Woche eine Kontrolle im Stall?

Nutztierbestände werden in Deutschland nur alle Jubeljahre kontrolliert. Diesen Eindruck musste gewinnen, wer in den vergangenen Tagen die Zeitung aufschlug.

Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V. tritt diesem Eindruk in seiner neuesten Presse-Mitteilung mit Entschiedenheit entgegen. „Behördliche Kontrollen gehören für jeden Geflügelhalter zum völlig normalen Arbeitsalltag. Ausnahmslos jeder Durchgang wird im Stall von einem Amtsveterinär überprüft – das ist in der Nutztierhaltung in Deutschland einmalig“, so ZDG-Präsident Friedrich-Otto Ripke. In der Putenhaltung gäbe es im Rahmen dieser „Lebendtierbeschau“ entsprechend ca. drei bis vier amtliche Kontrollen pro Jahr, in der Hähnchenhaltung seien es sieben bis acht.

Wie hoch die Kontrolldichte in der deutschen Geflügelhaltung tatsächlich sei, will Rainer Wendt, ZDG-Vizepräsident und Vorsitzender des Bundesverbandes bäuerlicher Hähnchenerzeuger e. V. (BVH), exemplarisch für die Hähnchenhaltung aufzeigen. „Ich habe jede Woche mindestens einen Kontrollbesuch im Stall“, sagt Wendt, der in Niedersachsen rund 125.000 Hähnchen in drei Ställen hält. Konkret sähe das für seinen Betrieb so aus:

Amtsveterinär – mindestens zwei Kontrollen pro Durchgang
Zweimal während eines jeden Durchgangs kommt der Kreisveterinär zur obligatorischen Lebendtierbeschau vor dem Ausstallen in den Stall – einmal am ca. 25. Tag eines jeden Durchgangs vor dem Vorfangen, einmal vor dem endgültigen Ausstallen der Tiere am ca. 35. Tag. Darüber hinaus kann der Amtsveterinär auch jederzeit unangekündigt den Stall besuchen.

Bestandsbetreuender Tierarzt – mindestens zwei Kontrollen pro Durchgang
Ebenfalls mindestens zweimal während eines jeden Durchgangs überprüft der bestandsbetreuende Tierarzt die Gesundheit der Tiere im Stall – am 10. Tag vor der Impfung der Tiere, dann noch einmal um den 25. Tag herum vor dem Vorfangen. Zudem kommt der Tierarzt jederzeit auf Wunsch des Geflügelhalters bei Auffälligkeiten im Bestand in den Stall.

Berater des Vermarkters – mindestens zwei Kontrollen pro Durchgang
Gleichfalls mindestens zweimal während eines jeden Durchgangs sind die geschulten Berater des Geflügelfleischvermarkters im Bestand und kontrollieren Zustand und Wohlbefinden der Herde.

QS-System – mindestens eine Kontrolle alle zwei Jahre
Alle zwei Jahre findet das QS-Systemaudit statt, darüber hinaus ggf. zwischendurch unangekündigte Spotaudits (pro Jahr 50 Prozent der Betriebe). Die QS-Kontrollen sind grundsätzlich risikoorientiert, das heißt: Ist ein Betrieb auffällig geworden, hat er mit häufigeren Kontrollen zu rechnen, jährlich oder sogar alle sechs Monate.

Initiative Tierwohl – mindestens zwei Kontrollen pro Jahr
Nimmt ein Betrieb an der Initiative Tierwohl Geflügel (ITW) teil, kommen zudem mindestens zweimal jährlich unabhängige Kontrolleure im ITW-Auftrag in den Stall – zum großen ITW-Audit sowie zum unangekündigten „Bestandscheck“ mit Fokus auf tierwohlrelevante Kriterien.

Quelle: ZDG

Im Jahr 2017 wurden in Bayern 5.455 Tonnen Speisefisch erzeugt

Zwei Drittel der Produktion entfielen auf den Gemeinen Karpfen und die Regenbogenforelle

Im Jahr 2017 wurden von den bayerischen Aquakulturbetrieben rund 5 455 Tonnen Speisefisch erzeugt. Nach Angaben des Bayerischen Landes-amts für Statistik entfielen 66,0 Prozent der Produktion auf den Gemeinen Karpfen (1 962 Tonnen) und die Regenbogenforelle (1 640 Tonnen). Annähernd drei Viertel der Speisefische wurden von lediglich 9,8 Prozent der großen Aquakulturbetriebe erzeugt. Die mittlere Teichfläche eines Betriebes betrug vier Hektar.

Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik wurden im Jahr 2017 von den Speisefisch produzierenden Aquakulturbetrieben in Bayern rund 5 455 Tonnen (t) Speisefisch erzeugt. Dies waren 100 t bzw. 1,8 Prozent weniger als im Jahr zuvor.

Der überwiegende Teil der in den Verkauf gegangenen Fische wurde von wenigen großen Betrieben (d.h. mit einer jährlichen Fischproduktion von 5 t und mehr) er-zeugt. So entfielen auf 9,8 Prozent der großen Aquakulturbetriebe fast drei Viertel (4 078 t) der zum Verzehr verkauften Fische.

In der Speisefischproduktion Bayerns dominierten der Gemeine Karpfen (1 962 t bzw. 36,0 Prozent der Gesamtspeisefischproduktion) sowie die Regenbogenforelle (1 640 t bzw. 30,1 Prozent). Die Karpfenproduktionsmenge war mit der des Vorjahres vergleichbar (- 0,2 Prozent bzw. 5 t). Die Regenbogenforellenerzeugung nahm hingegen um 10,0 Prozent (182 t) ab. 46,4 Prozent der erzeugten Karpfen stammten aus Mittel-franken (911 t) und 29,2 Prozent der Regenbogenforellen aus Oberbayern (478 t).

Die Aquakulturbetriebe bewirtschafteten eine oder mehrere Anlagenarten. Im Jahr 2017 gaben 1 851 Betriebe an, Teiche (ohne Forellenteiche) zu haben. Die mittlere Teichfläche je Betrieb betrug 4 Hektar. Forellenteiche, Becken und/oder Fließkanäle wiesen 770 Betriebe auf. Das durchschnittlich genutzte Wasservolumen dieser Anlagen betrug 1 907 m3 je Betrieb. Nur wenige Betriebe hatten Kreislaufanlagen (9 Betriebe) und/oder Netzgehege (3 Betriebe).

Die Ergebnisse basieren auf der gemäß der EU-Verordnung über die Vorlage von Aquakulturstatistiken bundesweit jährlich durchzuführenden Aquakulturerhebung. Ab dem Berichtsjahr 2015 wurden die Erfassungsgrenzen eingeführt. Diese lag für Teiche bei einer Gesamtwasserfläche von 0,3 Hektar, für Forellenteiche, Becken und Fließkanäle bei 200 m3. Alle anderen Anlagen (z. B. Kreislaufanlagen) wurden unabhängig von der Größe erfasst.

Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik

Menge der abgegebenen Antibiotika in der Tiermedizin sinkt weiter

Zugleich erneut moderater Anstieg der Abgabemengen für Antibiotika mit besonderer Bedeutung für die Therapie beim Menschen

Die Menge der in der Tiermedizin abgegebenen Antibiotika in Deutschland ist im Jahr 2017 erneut etwas zurückgegangen. Sie sank um neun auf 733 Tonnen (minus 1,2 %). Zwischen 2011 – dem ersten Jahr der Erfassung – und 2017 ging die Gesamtmenge der abgegebenen Antibiotika von 1706 auf 733 Tonnen zurück (minus 57 %). Das ergab die Auswertung der inzwischen im siebten Jahr erhobenen Abgabemengendaten für Antibiotika durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Dem gegenüber steht allerdings für den gleichen Zeitraum ein Anstieg der abgegebenen Menge an Fluorchinolonen. Diese Wirkstoffklasse ist für die Therapie beim Menschen von besonderer Bedeutung.

Im Jahr 2017 wurden 733 Tonnen (t) Antibiotika von pharmazeutischen Unternehmen und Großhändlern an Tierärzte in Deutschland abgegeben. Die Hauptabgabemengen bilden wie in den Vorjahren Penicilline mit etwa 269 t und Tetrazykline mit etwa 188 t, gefolgt von Polypeptidantibiotika (Colistin) mit 74 t und Sulfonamiden (62 t) sowie Makroliden (55 t). Von den von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) als Wirkstoffe mit besonderer Bedeutung für die Therapie beim Menschen eingestuften Antibiotikaklassen (Critically Important Antimicrobials for Human Medicine) wurden im Vergleich zum Vorjahr höhere Mengen abgegeben (Zunahme: 0,556 t Fluorchinolone bzw. rund 4,7 t Colistin). Gegenüber dem ersten Erfassungsjahr 2011 hat die Abgabe von Colistin aber um ca. 42 % abgenommen, die Abgabe von Fluorchinolonen ist für den gleichen Zeitraum um rund 20 % gestiegen. (Anhang – Tab. 1: Vergleich der Abgabemengen der Wirkstoffklassen 2011 bis 2017)
Die gemeldeten Wirkstoffmengen lassen sich nicht einzelnen Tierarten zuordnen, da die Mehrzahl der Wirkstoffe für die Anwendung bei verschiedenen Tierarten zugelassen ist.

Von 2011 bis 2017 hat die Menge an abgegebenen Antibiotika in fast allen Regionen abgenommen. Absolut gesehen ist in der Postleit-Region 49 weiterhin mit Abstand die höchste Abgabemenge (ca. 300 t) zu verzeichnen. Für den Erfassungszeitraum von sieben Jahren wurden für die folgenden Postleit-Regionen 01, 03, 07, 08, 09, 14, 17, 18, 23, 25, 27, 29, 31, 32, 33, 34, 37, 39, 44, 46, 48, 59, 77, 94, 97 Abnahmen von 60 % und mehr berechnet.


Abb.: Regionale Zuordnung der Antibiotika-Abgabemengen 2017

Der Einsatz von Tierarzneimitteln dient dem Ziel, kranke Tiere zu behandeln und damit die Tiergesundheit und den Tierschutz zu fördern. Der Einsatz ist gleichermaßen auf den Schutz des Verbrauchers ausgerichtet. Die Resistenz von Bakterien gegen Antibiotika stellt mittlerweile eine globale Bedrohung in der Human- und Veterinärmedizin dar. Der Transfer von antibiotikaresistenten Bakterien und/oder der Transfer von Resistenzgenen zwischen Mensch und Tier sind wechselseitig möglich.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

Tierschutzkontrollen in Niedersachsen

Im Juni diesen Jahres richteten die „Grünen“ im niedersächsischen Landtag eine Kleine Anfrage an die Landesregierung zu „Tierschutzkontrollen in der Landwirtschaft“. Vor allem ging es hier um die Häufigkeit von Kontrollen.

In seiner Antwort verweist das Landwirtschaftsministerium auf die Regelungen der EU-Kontroll-Verordnung VO (EU) 2017/625, welche „risikobasierte Kontrollplanungen sowie – über compliance hinaus – die Wirksamkeit und Eignung von Kontrollen und Kontroll-systemen“ fordert.

„Dies wird nicht nur im Sinne eines ständigen Verbesserungsprozesses in jeder zuständigen Behörde selbst laufend überwacht, sondern auch durch ein landesweites System interner Audits jährlich überprüft. Damit kann nachweislich festgestellt werden, dass die Ziele der EU-Kontroll-Verordnung in niedersächsischen Behörden des gesundheitlichen Verbraucher-schutzes erfüllt sind. Seit europaweiter Einführung dieses ganzheitlichen Ansatzes spielt die Anzahl von Kontrollen eine nachgeordnete Rolle. Es geht vielmehr um die geeignete, risikobasierte Auswahl sowie die Qualität von Kontrollen, die durch landesweit vereinbarte Standard-Abläufe, geeignete Ausstattung und Schulung sowie ständige Überprüfung der Wirksamkeit gewährleistet wird“ heißt es weiter in der Antwort.

die Landesregierung berichtet von Schwierigkeiten, geeignete Bewerberinnen und Bewerber für den amtstierärztlichen Dienst zu gewinnen und plant deshalb, die Zahl der Referendars-Stellen für die Vorbereitung auf den amtstierärztlichen Dienst ab 2019 um 50 % zu er-höhen. „Ferner plant die Landesregierung die Einführung des Berufsbildes der Veterinär-assistentin/des Veterinärassistenten, um zusätzliches qualifiziertes Personal zur Unter-stützung der Amtstierärztinnen und Amtstierärzte in Niedersachsen einsetzen zu können.“

Von 2013 bis 2018 stieg die Zahl der amtstierärztlichen Stellen in Niedersachsen von 205,11 auf 237,79 (+15,9%).

Vergleicht man die Anzahl der niedersächsischen Betriebe, die rechnerisch jeder Tierarzt zu betreuen hat, so waren dies im Jahr 2013 484 Betriebe und 2017 nur noch 376 (-28,7%). Die Kontrollquote wird für 2013 mit 6,1% (insges. 6.071 Kontrollen) und für 2017 mit 5,2% (insges. 4.487 Kontrollen) ausgewiesen.

Beanstandungen wurden insgesamt festgehalten in:
24,9% der Kälberhaltungen
37,7% der Schweinehaltungen
35,4% Rinderhaltungen
9,8 % der Legehennenhaltungen

Häufig kam es zu Beanstandungen der Gebäude (Kälber 65,9%, Schweine 30,3%, Rinder 58,9%, Legehennen 33,3 %) und der Mindestbeleuchtung (Kälber 24,5%, Schweine 41,1%, Legehennen 19,0 %). Auch bei „Fütterung/Tränke und beigefügten Stoffen“ traten häufiger Mängel auf (Kälber 49,0 %, Schweine 22,9%, Rinder 37,5%, Legehennen 42,9 %). Mangelnde Bewegungsfreiheit wurde bei Kälbern in 14,9% der Fälle moniert und bei Rindern 13,9%, dagegen bei Schweinen nur in 5,4% und bei Legehennen 9,5% der Fälle.

Quelle: Niedersächsische Landesregierung