Zucht und Haltung unkupierter Schafe ist möglich – „TWZ-Schaf“ stellt Ergebnisse vor

Mit gezielten Anpassungen in der Fütterung, dem Parasiten- und Herdenmanagement sowie in der Genetik ist die Zucht und tierschutzgerechte Haltung unkupierter Schafe möglich. Dies ist das zentrale Ergebnis des Projekts „Tierwohlkompetenzzentrum Schaf“ (TWZ-Schaf) im Bundesprogramm Nutztierhaltung (BUNTH). Das Projektteam entwickelte außerdem ein digitales Herdenmanagementtool, das ab sofort allen schaf- und ziegenhaltenden Betrieben zur Verfügung steht. Am 29. März 2025 werden die Ergebnisse auf einer Abschlussveranstaltung an der Justus-Liebig-Universität Gießen vorgestellt. Die Anmeldung ist ab sofort möglich.

Im Verbundprojekt „TWZ-Schaf“ wurden die bereits vorliegenden Erkenntnisse aus dem Modell- und Demonstrationsvorhaben (MuD) Tierschutz „Verzicht auf das Kupieren des Schwanzes bei Schaflämmern“ auf Praxisbetrieben weiterbearbeitet, vertieft und wissenschaftlich evaluiert. Die Ergebnisse zeigen, dass die Rückzüchtung auf kürzere Schwanzlängen durch eine gezielte Selektion der Zuchttiere mit kurzen Schwanzlängen in einzelnen Rassen möglich ist, und die Zucht auf kürzere Schwanzlängen insgesamt keinen „züchterischen Rückschritt“ bedeutet.

Dieser Aspekt sowie die gezielte Anpassung in Fütterung, Parasiten- und Herdenmanagement unkupierter Schafe werden am 29. März 2025 auf der Abschlussveranstaltung „Schafhaltung 2.0 – Tierschutz, Management und Zucht innovativ gedacht!“ ausführlich beleuchtet. Die Teilnahme ist kostenfrei, um Anmeldung bis zum 25. März 2025 wird gebeten

Erfolgreiches, nachhaltiges Herdenmanagement dank digitalem Tool
Das Herdenmanagement-Tool „Serv.it OviCap“, das in diesem Projekt entwickelt wurde, bietet verschiedene Möglichkeiten, Daten zu erfassen und einen aktuellen Überblick über den eigenen Bestand zu bekommen. So können das Weidetagebuch, Ablammungen und durchgeführte Maßnahmen wie Impfungen und Auffälligkeiten digital erfasst und dokumentiert werden. Darüber hinaus kann die Betriebsregistriernummer (VVVO-Nummer) verzeichnet werden. Ferner können die Geburtsgewichte und die entsprechenden Schwanzlängen der Lämmer eingetragen werden. So hat die Praxis direkt ein Tool für die mögliche Zucht auf kürzere Schwanzlängen.

Broschüre „Die Haltung und Zucht von unkupierten Schafen“
Damit allen Interessierten die wichtigsten Projekterkenntnisse gebündelt zur Verfügung stehen, wurde die Broschüre „Die Haltung und Zucht von unkupierten Schafen“ entwickelt. Diese enthält außerdem Verlinkungen zu erarbeiteten Erklär- und Fachvideos. Die kostenfreie Broschüre steht ab sofort hier zum Download zur Verfügung.

Hintergrund
Das vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) im Bundesprogramm Nutztierhaltung (BUNTH) geförderte Vorhaben „TWZ-Schaf“ startete am 01. Oktober 2021 und endet am 31. März 2025. Die Projektkoordination liegt beim Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen; Projektpartner sind die Justus-Liebig-Universität Gießen und das FiBL Deutschland e. V.. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ist Projektträger.

Ein Ziel des Verbundprojektes ist es, die Kompetenzen für Tiergesundheit und Tierschutz beim Schaf zu bündeln. Zudem werden Haltungs- und Zuchtempfehlungen für schafhaltende Betriebe entwickelt, die die Tiergesundheit unter besonderer Berücksichtigung der Selektion auf kürzere Schwanzlängen verbessern.

Das „TWZ-Schaf“ unterstützt Interessierte als Ansprechpartner bei allen Fragen der tierwohlgerechten Schafhaltung. Link

Quelle: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

Prof. Robby Andersson: Wissen alle worum es beim Tierwohl geht? #Bioland Schweinefachtagung 2025

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Wo steht das Bio-Schwein in Bezug auf das Tierwohl? Wo sollte es hingehen und wie könnte die Vorgehensweise aussehen? Das fragte Prof. Dr. Robby Andersson (Hochschule Osnabrück) seine Zuhörer, anlässlich der diesjährigen Schweinefachtagung des Bioland-Verbandes.

Die babylonische Sprachverwirrung um den Begriff „Tierwohl“ werde gemeinhin unterschätzt, sagte Andersson. Mehr Tierwohl setze 1) Erfassung von Indikatoren, 2) Bewertung von Maßnahmen und 3) Interpretation von Verhalten voraus. Und: ohne Tiergesundheit gehe es gar nicht! Zum Tierwohl trage bei, wenn Tiere Umweltfaktoren als beherrschbar wahrnehmen, Belastungen nicht zu Überforderung führen, sondern kompensiert werden können (Broom & Johnson, 1993).

Aufs Tierwohl gerichtetes Herdenmanagement setze messbare Kriterien und Parameter voraus, mit deren Hilfe Prozesse gesteuert werden können. Indikatoren seien Hinweisgeber auf komplexe Zusammenhänge, z. B. beim Schwanzbeißen und seinen vielen Ursachen.

Stress etwa lasse sich messen anhand der Adrenalinausschüttung – allerdings nur innerhalb weniger Minuten. Der Cortisol-Level dagegen bleibe über mindestens vier Stunden stabil. Zur Untersuchung von Stressindikatoren eigne sich die Blutentnahme eher weniger (Fixierung, Sedierung, Gefahren für Mensch und Tier). Dagegen seien Metaboliten von Stresshormonen in Kotproben leicht und über längere Zeiträume zu sammeln und zu untersuchen.

Allein mehr Platz und angereicherte Funktionsbereiche garantierten kein Tierwohl, das Management habe besondere Bedeutung, betonte Anderson. Und beim Management habe wiederum die Tiergesundheit spezielle Bedeutung. Daten zur Gesundheit müssten erfasst und bewertet, geeignete Maßnahmen ergriffen und anschließend wiederum bewertet werden. In digitalen Systemen müssten dazu Daten erst zu Informationen verknüpft und Erwartungskorrirdore entwickelt werden, die mehr auf Alarm- als auf Grenzwerten basierten.

Dass bestimmte Haltungssysteme weniger Stress fürs Tier bedeuten, müsse nachgewiesen werden. Die Messung von Cortisol/Corticosteron böte sich hierfür an, ebenso wie die Erfassung von Verhaltensanomalien. Nicht „Bauchgefühl und Weltanschauung“ sollten entscheiden, sondern physiologische Werte und ethologische Informationen.

„Auch im Biobereich herrsch Fachkräftemangel und Weiterbildung ist dauerhaft erforderlich“, sagte Andersson und ob Online-Formate hierfür immer geeignet sind, sei die Frage. Nach seiner Erfahrung überschätzten junge Leute oft ihre Kompetenz erheblich! Aus- und Weiterbildung würden auch deshalb immer wichtiger, weil „tierbürtige“ Informationen oft unbekannt seien bzw. ungenutzt blieben. Tierwohl sei eben eng mit der Kompetenz des Menschen verbunden.

Prof. Andersson verwies in diesem Zusammenhang auf das Thünen-Projekt „Tierwohl in der ökologischen Landwirtschaft – Tiergerechtheit weiterentwickeln und transparent machen“
und auf das nationale Tierwohlmonitoring „NaTiMon“, das in den Literaturangaben über 1.400 Indikatoren beim Schwein auflistet!

Weiterhin drei Impfstoffe gegen Blauzungenkrankheit gestattet

BMEL erlässt Eilverordnung zum Schutz von Rindern, Schafen oder Ziegen

Per Eilverordnung gestattet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die weitere Anwendung von drei Impfstoffen gegen Infektionen mit dem Virus der Blauzungenkrankheit des Serotyps 3 (Bluetongue virus, BTV-3). Damit reagiert das BMEL auf das zu erwartende saisonbedingte Wiederaufflammen des BTV-3-Infektionsgeschehens, das mit den steigenden Temperaturen im Frühjahr und der damit verbundenen steigenden Aktivität der Gnitzen verbunden ist, einer Mückenart, die das BTV-3 überträgt. Die Anwendung ist auf zunächst sechs Monate befristet. Die Änderung der BTV-3-Impfgestattungsverordnung war dringend erforderlich, da zwar zwei BTV-3-Impfstoffe durch die EU-Kommission zugelassen sind, diese aber nicht rechtzeitig im Markt verfügbar zu sein könnten.

Dazu erklärt Dr. Ophelia Nick, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: „Eine Infektion mit der Blauzungenkrankheit verursacht großes Leid bei den Tieren und bei ihren Tierhaltern, im schlimmsten Fall können die infizierten Rinder, Schafe oder Ziegen daran sterben. Dank unserer Verlängerung der Ausnahmeregelung für drei maßgeschneiderte Impfstoffe gibt es aber die Möglichkeit, Tiere davor zu schützen. Die Zeit drängt jedoch: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Rinder, Schafe oder Ziegen impfen zu lassen – noch hat die Gnitzensaison nicht begonnen.“

Die Eilverordnung wird heute im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt damit bereits morgen in Kraft. Durch die Verlängerung der Ausnahmeregelung für die Impfstoffe ermöglicht das BMEL, dass erforderliche Grundimmunisierungen und Weiderholungsimpfungen empfänglicher Tiere noch vor Beginn der Gnitzensaison 2025 rechtskonform durchgeführt werden können. Alle Rinder-, Schaf- und Ziegenhalterinnen und -halter sind dazu aufgerufen, ihre Tiere gegen das Blauzungen-Virus (BTV-3) zu impfen. Eine Impfung stellt den besten Schutz der Tiere vor einer Erkrankung dar und hilft damit auch, wirtschaftliche Folgen für die Betriebe effektiv zu verringern. Bislang sind die Impfraten bei empfänglichen Tieren in Deutschland jedoch teilweise noch sehr niedrig.

Quelle: BMEL

E-Magazin „Der Hoftierarzt“ 1/2025 erschienen!

„Der Hoftierarzt“ Ausgabe 1/2025 steht für Sie zum Abruf bereit und bietet folgende Themen:

• Dauerhaft niedrige Zellzahlen: Welche Stellschrauben kann man nutzen?

• Update Blauzunge

• Update MKS

• BetaTrace®: Spurenelemente besser bioverfügbar

• Fulminant Vita-Konzentrat: Mineralfuttermittel zur kurzfristigen zusätzlichen Vitaminversorgung

• Tierärzte Atlas Deutschland 2024: Daten, Trends und Entwicklungen der
Tiergesundheitsbranche

• APP – Dauerbrenner bei den Atemwegsinfektionen

• Hiko1-CLICK: Antibakterieller Kälbersauger

• MiaBond Drink: Mykotoxine inaktivieren

• Klimawandel: Kann die Tierhaltung Teil der Lösung sein?

• Statistisches Jahrbuch über Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 2024

• Zoonose Q-Fieber: Neuer Leitfaden gibt Empfehlungen

• Barku: Neue Sitzstangen für gesunde Füße

• CalfRail DUO: Zu zwei groß werden

Das Tiergesundheits-Magazin für Nutztierhalter erscheint alle zwei Monate im praktischen PDF-Format. Jetzt 1 x registrieren, 1 x in der Bestätigungs-Mail „OK“ klicken und gleich kostenfrei downloaden und lesen!

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Boehringer Ingelheim: Einziger Mutterschutzimpfstoff zur Verhinderung von Kälberdurchfall*

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Neugeborenendurchfall verursacht hohe Kälberverluste und schwächt die Tiere für Folgeerkrankungen. Eine online-Umfrage unter Rinderhaltern ergab, dass nur 23 % ihre trächtigen Kühe gegen Kälberdurchfall impfen, aber immerhin 57 % ihre Kälber mit einer Impfung vor Rindergrippe schützen. Ein Drittel der „Nichtimpfer“ gab an über 5 % Kälberverluste zu haben. Das muss nicht sein, denn Kälber erhalten durch die Muttertierimpfung mit dem Impfstoff von Boehringer Ingelheim gegen Kälberdurchfall eine gezielte und aufgewertete passive Immunität über das Kolostrum.

Der Mutterschutzimpfstoff verhindert neonatalen Durchfall, der durch Rotaviren und E. coli F5 (K99) verursacht wird. Er reduziert das Auftreten und den Schweregrad von Coronavirus-bedingten Durchfallerkrankungen und verringert die Ausscheidung von Rota- und Coronaviren, so dass der Erregerdruck im Bestand sinkt. Damit starten Kälber mit den besten Voraussetzungen ins Leben.

Der Mutterschutzimpfstoff von Boehringer Ingelheim ist als One-Shot in einer Dosis von 2 ml einfach in der Trockenstehphase zu verabreichen und bietet eine sehr gute Verträglichkeit.

Für jeden Einsatz passend: Der Impfstoff steht in Handelsformen von 1, 5 und 25 Dosen zur Verfügung.

Für weitere Informationen: https://www.vetmedica.de/mutterschutzimpfung
*Rotavirus und E. Coli bedingter Kälberdurchfall

BMEL beantragt Hilfen für die durch die Maul- und Klauenseuche von Einschränkungen betroffenen Betriebe

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat bei der Europäischen Kommission Hilfen für die von der Maul- und Klauenseuche (MKS) betroffenen Milchviehbetriebe in der Sperr- und Überwachungszone sowie für sämtliche schweinehaltenden Betriebe in Brandenburg beantragt. Damit sollen Einkommensverluste, die durch Verbringungsverbote und hierdurch entstandene Marktstörungen in den Wochen nach dem MKS-Ausbruch entstanden sind, durch eine sogenannte Marktstützungsmaßnahme ausgeglichen werden. Brandenburg schätzt den entstandenen Schaden auf knapp 8 Millionen Euro.

Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir: „Die Maul- und Klauenseuche hat viele Betriebe in Brandenburg wirtschaftlich und emotional stark getroffen. Dank des beherzten Vorgehens aller zuständigen Stellen, der raschen Errichtung von Sperrzonen und dem Verbot des Transports von Tieren und tierischen Erzeugnissen im betroffenen Gebiet haben wir bisher keine weiteren Fälle zu verzeichnen. Damit wurde ein noch viel größerer Schaden für alle Betriebe in ganz Deutschland abgewendet. Unser Ziel ist es, dass kein einziger Hof aufgrund der Maul- und Klauenseuche seine Arbeit einstellen muss. Deshalb haben wir nach enger Abstimmung mit dem Land Brandenburg bei der Europäischen Kommission Hilfen für die unmittelbar betroffenen Betriebe beantragt. Die Betriebe in Brandenburg sind auf diese finanzielle Stützungsmaßnahme angewiesen, um weitermachen zu können. In Brüssel darf jetzt keine Zeit verloren werden.“

Um die Ausbreitung der MKS zu verhindern, hatte das Land Brandenburg vorübergehend ein sogenanntes „Stand still“ erlassen, also ein Verbot für den Transport von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Kameliden. Auch der Transport von tierischen Erzeugnissen war innerhalb der Schutz- und Überwachungszonen zu der Zeit verboten. Milchvieh- und schweinhaltende Betriebe waren von diesen Maßnahmen besonders betroffen. Auf Grund der Verbringungsverbote von Tieren und tierischen Erzeugnissen kam es im Land Brandenburg zu einem Schlachtstau bei Mastschweinen sowie zu einer Nichtabholung von Rohmilch, die entsorgt werden musste. Für die Erzeuger führte dies zu Preiseinbußen beziehungsweise Einkommensverlusten. Der Schaden der Milcherzeuger beträgt rund 882.000 Euro und bei den schweinhaltenden Betrieben in Brandenburg 7 Millionen Euro.

Der Antrag des BMEL erfolgt auf Basis des Artikels 220 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 der Gemeinsamen Marktordnung (GMO). Das Land Brandenburg hatte zuvor seinen nach Artikel 220 Absatz 5 Unterabsatz 2 GMO notwendigen Finanzierungsbeitrag zugesagt. Bei Bewilligung des Antrages könnte die Europäische Union 60 Prozent der Schadenssumme entschädigen.

Quelle: BMEL

Neuer Impfstoff: 4-fach Schutz für Ferkel in nur einem Arbeitsgang möglich

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Intradermaler Impfstoff schützt gegen zwei der häufigsten Schweinekrankheiten

Ab sofort ist es möglich, Ferkel in nur einem Arbeitsgang gegen die vier wichtigsten Krankheitserreger beim Schwein zu schützen. Der neue intradermale Kombi-Impfstoff von MSD Tiergesundheit bietet gleichzeitig Schutz gegen zwei der häufigsten Schweinepathogene: Porcines Circovirus Typ 2 (PCV2) und Mycoplasma hyopneumoniae (M. hyo). Mischbar mit dem Lawsonien- und gleichzeitig applizierbar mit dem PRRS-Impfstoff können Ferkel mit dem IDAL® Twin Gerät gegen die vier häufigsten Erreger in nur einem Arbeitsgang geschützt werden.

PCV2 und M. Hyo sind in der Schweineproduktion in Deutschland sehr weit verbreitet. Bis zu 100 % der Schweine sind bei der Schlachtung PCV2 seropositiv. Auch bei scheinbar gesunden Schweinen kann dies zu erheblichen Leistungseinbußen und damit Mehrkosten durch Futtermitteleinsatz für den Landwirt führen. Zudem sind PCV2 und M. hyo verursachte Erkrankungen mit einer erhöhten Krankheits- und Sterblichkeitsrate in Ferkelbeständen verbunden. Die gleichzeitige Infektion mit PCV2 und M. hyo kann zu schweren Atemwegserkrankungen und Lungenläsionen führen. Der neue Kombi-Impfstoff ermöglicht es Landwirten, Ferkel gegen beide Infektionserreger gleichzeitig zu impfen. Ein wichtiger Schritt für die Schweinegesundhgeit.

Für mehr Flexibilität im Stall: Die Verwendung der IDAL®-Technologie ermöglicht eine besonders tierfreundliche und effiziente Impfung, die den Stress für die Tiere minimiert und gleichzeitig die Arbeitsabläufe für Landwirte optimiert. Die intradermale Methode bietet entscheidende Vorteile für das Tierwohl, wie weniger Schmerzen und Stress für die Schweine, keine Erregerübertragung von Tier zu Tier durch verunreinigte Nadeln, reduzierte Gewebeschäden und kein Risiko von abgebrochenen Nadeln im Tier.

„Dieser Impfstoff ist für uns ein wichtiger Meilenstein, einen ganzheitlichen Ansatz zur Schweinegesundheit zu entwickeln, der sich positiv auf die Schweineproduktion weltweit auswirkt“, so Rika Jolie, Leiterin Globales Marketing Schwein, MSD Tiergesundheit. „Vorsorge ist entscheidend für die Verbesserung der Gesundheit und des Wohlbefindens von Schweinen, und dieser Impfstoff sowie seine Kompatibilität mit der IDAL®-Technologie ermöglichen tierfreundliche, effiziente Impfmaßnahmen, die die gesamte Schweinegesundheit unterstützen.“

Die Entwicklung geht weiter: Das ist der fünfte intradermale Impfstoff für Schweine von MSD Tiergesundheit. Mit dem IDAL® Twin-Gerät können Landwirte Ferkel in einem einzigen Schritt gegen die vier häufigsten Erreger beim Schwein impfen. Ein Meilenstein in der Schweinegesundheit.

Quelle: MSD

Antibiotikaverbrauch in der Humanmedizin steigt: Verordnungen 2023 erstmals wieder über dem Niveau vor der Pandemie

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Auch Verordnungen von Reserveantibiotika nehmen wieder zu

Im Jahr 2023 wurden insgesamt 36,1 Millionen Packungen Antibiotika im Wert von 792,1 Millionen Euro zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgerechnet. Damit liegen die Verordnungszahlen nun erstmals wieder über dem präpandemischen Niveau des Jah-res 2019. Das zeigt eine Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) auf Basis der Arzneimittelverordnungsdaten aller GKV-Versicherten. Nach einem Rückgang der Antibiotikaverordnungen in den sogenannten Corona-Jahren 2020 und 2021 stiegen die Verordnungen 2022 wieder, lagen aber weiterhin unter dem präpandemischen Niveau. Im Jahr 2022 betrug die Anzahl der Verordnungen noch 30,5 Millionen, 2023 stiegen diese dann um 18,4 Prozent an. Somit lagen die Verordnungen der aktuellen Auswertung zufolge um 6,1 Prozent höher als vor der Pandemie im Jahr 2019. Der Anteil der Verordnungen von Reserveantibiotika blieb trotz des insgesamt wieder steigenden Antibiotikaeinsatzes seit 2020 mit 43,4 Prozent relativ stabil. In absoluten Zahlen liegen die Verschreibungen von Reserveantibiotika nach einem Rückgang in den Corona-Jahren aber wieder auf einem ähnlichen Niveau wie 2019.

Der seit 2014 rückläufige Trend bei den Antibiotikaverordnungen wurde durch den Anstieg der Verschreibungen seit 2022 unterbrochen. Helmut Schröder, Geschäftsführer des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO), sagt: „Der erneute Verordnungsanstieg von Antibiotika der Reserve ist besorgniserregend, denn er könnte die Gefahr von Resistenzen weiter verschärfen, was gerade im Falle von lebensbedrohlichen Erkrankungen dramatische Auswirkungen hätte.“

Reserveantibiotika sind Medikamente, für deren Einsatz eine strenge Indikation vorgesehen ist; diesem sollte der Nachweis eines multiresistenten Erregers vorausgegangen sein. Sie sind eine der letzten Therapieoptionen, wenn herkömmliche Antibiotika nicht mehr wirken, und können eingesetzt werden, wenn bei schweren, potenziell tödlich verlaufenden Infektionen der Erregernachweis nicht abgewartet werden kann. Zwar steigt der Anteil der Reserveantibiotika an der Gesamtzahl der Antibiotikaverordnungen in den letzten Jahren nicht wesentlich an, allerdings werden Reserveantibiotika mit 15,7 Millionen Verordnungen im Jahr 2023 (plus 21,0 Prozent im Vergleich zum Vorjahr) immer noch zu häufig verordnet. „Reserveantibiotika sind eine wertvolle Notfalloption – doch die abermals steigenden Verordnungszahlen deuten darauf hin, dass ihr zurückhaltender Einsatz noch nicht konsequent genug gelingt“, so Schröder.

Deutliche regionale Unterschiede beim Einsatz von Reserveantibiotika
Im Jahr 2023 wurden gesetzlich Krankenversicherten insgesamt 323,7 Millionen Tagesdosen Antibiotika verordnet. Statistisch ergibt dies für 1.000 GKV-Versicherte 486 Antibiotikaverordnungen. Davon entfallen 275 Verordnungen auf Standard- und 211 auf Reserveantibiotika.

In den verschiedenen Regionen Deutschlands zeigen sich erhebliche Unterschiede im Antibiotikaeinsatz. Im Vergleich der Verordnungszahlen der Kassenärztlichen Vereinigungen wurde in der ambulanten Versorgung in Hamburg mit 328 Antibiotikaverordnungen je 1.000 GKV-Versicherte vergleichsweise zurückhaltend verordnet. Den Spitzenplatz bei den Antibiotikaverordnungen im Jahr 2023 belegt das Saarland mit 539 Antibiotikaverordnungen je 1.000 GKV-Versicherte. Der geringste Verordnungsanteil der Reserveantibiotika an allen Antibiotika wird mit 33,3 Prozent in Bremen erreicht, der höchste Anteil der Reserveantibiotika mit 53,4 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern. „Obwohl bei diesen Betrachtungen die regional unterschiedliche Alters- und Geschlechtsstruktur der GKV-Versicherten sowie deren Morbidität unberücksichtigt bleiben, sollten diese teils drastischen regionalen Unterschiede bei Umfang und Struktur der Antibiotikaverordnung Anlass sein, regionale Verschreibungsgewohnheiten kritisch zu hinterfragen“, so Schröder.

Antibiotikaverbrauch in der Tierhaltung weiterhin rückläufig
Auch der Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung verstärkt das Problem der Resistenzbildung, da die Wirkstoffe zum Beispiel über den Konsum von Fleisch oder über das Grundwasser auch vom Menschen aufgenommen werden. Zur medizinischen Versorgung der Patientinnen und Patienten in Deutschland sind im Jahr 2023 insgesamt rund 310 Tonnen Antibiotika zum Einsatz gekommen (14 Prozent mehr im Vergleich zum Vorjahr), während das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit rund 529 Tonnen an Tierärztinnen und Tierärzte abgegebene Antibiotikamengen ermittelt hat. Anders als im humanmedizinischen Bereich setzt sich im veterinären Bereich der Abwärtstrend beim Einsatz von Antibiotika fort: Insgesamt wurden im Jahr 2023 11 Tonnen weniger (minus 2,1 Prozent) Antibiotika als Tierarzneimittel abgegeben. Dies ist der niedrigste Wert seit Beginn der Erfassung 2011. Maßgeblich hat hierzu eine Anpassung im Tierarzneimittelgesetz beigetragen, nach welcher der Antibiotikaeinsatz in der Nutztierhaltung auf das therapeutisch unverzichtbare Mindestmaß reduziert werden soll. Seit 2023 werden auch Antibiotika erfasst, die zum Beispiel durch Veterinärbehörden, Apotheken und Hochschulen an Tierärztinnen und -ärzte abgegeben werden; zuvor wurden nur Abgaben durch pharmazeutische Unternehmer erfasst. In der Tiermedizin konnte in den letzten zehn Jahren die abgegebene Antibiotikamenge um 57,3 Prozent reduziert werden (2014: 1.238 Tonnen), in der Humanmedizin nur um 8,7 Prozent (2014: 39,6 Millionen Verordnungen). „Da Antibiotikaresistenzen keine Mensch-Tier-Unterscheidung kennen, brauchen wir eine konsequente Reduktion des Antibiotikaeinsatzes nicht nur beim Tier, sondern auch beim Menschen“, so Schröder.

Im Jahr 2023 keine neuen Antibiotika-Wirkstoffe entwickelt
In den letzten zehn Jahren waren nur acht von insgesamt 367 neu auf den Markt gebrachten Wirkstoffen Antibiotika. Mit dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungsgesetz (ALBVVG) werden seit Juni 2023 finanzielle Anreize für pharmazeutische Unternehmen geschaffen, um neue antibiotische Wirkstoffe zu entwickeln, 2018 hatte das Bundesministerium für Bildung und Forschung bereits bis zu 500 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um in einem Zeitraum von zehn Jahren unter anderem die Entwicklung neuer Antibiotika zu fördern.

Schröder: „Es bleibt abzuwarten, ob diese Incentives wirklich zur Entwicklung neuer antibiotischer Arzneimittel beitragen. Der erneute Anstieg der Verordnungen von Antibiotika und Reserveantibiotika sowie die ausgetrocknete Pipeline neuer antibiotischer Wirkstoffe in den letzten Jahren machen den regulatorischen Handlungsbedarf deutlich. So sollte einerseits ein indikationsgerechter und zurückhaltender Gebrauch angemahnt werden und andererseits die öffentlich finanzierte Forschungsförderung bei den pharmazeutischen Unternehmen zum gewünschten Ergebnis führen“, so Schröder. Damit könnten die Todesfälle durch Folgen von Antibiotikaresistenzen, die das Institut für Health Metrics und Evaluation weltweit jährlich auf 1,3 Millionen Menschen – bis zu 9.700 Todesfälle allein in Deutschland – schätzt, der Vergangenheit angehören.

Quelle: Wissenschaftliches Institu der AOK (WIdO)

Mehr Infos des WIdO

BVL veröffentlicht Kennzahlen zum Antibiotika-Einsatz 2024

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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die bundesweiten Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit für Rinder, Schweine, Hühner und Puten für das Jahr 2024 (01. Januar 2024 – 31. Dezember 2024) veröffentlicht.

Die Kennzahlen stehen für den Vergleich mit den betrieblichen Therapiehäufigkeiten des 2. Halbjahres 2024 bereit. Betriebe, welche die Kennzahl 2 überschreiten, müssen einen schriftlichen Maßnahmenplan zur Senkung des Antibiotikaeinsatzes erarbeiten und der zuständigen Überwachungsbehörde vorlegen. Bei einer Überschreitung von Kennzahl 1 muss der Tierhalter zusammen mit seinem Tierarzt die Ursachen für den häufigen Antibiotikaeinsatz ermitteln und ggf. Maßnahmen ergreifen, die diesen reduzieren.

Quelle: BVL

Schwanzbeißen rechtzeitig erkennen: Kann künstliche Intelligenz unterstützen?

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Von Dr. Veronika Drexl, Schweinespezialberatung Schleswig-Holstein

Wie wichtig die Auseinandersetzung mit dem Halten von unkupierten Schweinen ist, zeigt die geplante Änderung des Tierschutzgesetztes. Hier soll eine weitere Reduzierung von nicht-kurativen Eingriffen festgeschrieben werden. Welche Indikatoren bei der Früherkennung von Schwanzbeißen helfen können, wurden im Rahmen des Konsortialprojektes zum Kupierverzicht beim Schwein (KoVeSch) ermittelt. Ein weiteres Ziel dieses Projektes war es, mithilfe dieser Indikatoren eine automatische Früherkennung von Schwanzbeißen mittels künstlicher Intelligenz zu entwickeln.

Im Projekt wurden nicht nur Daten am Lehr- und Versuchszentrum (LVZ) Futterkamp, sondern auch an der Versuchsstation (VS) Wehnen erfasst. Auf den beiden Standorten wurde zwischen Oktober 2019 bis 2021 die Haltung von unkupierten Schweinen in konventionellen (Vergleichsbuchten) sowie optimierten Buchten (KoVeSch-Buchten) in der Ferkelaufzucht (FAZ) und Mast erprobt. Weitere Managementmaßnahmen in den KoVeSch-Buchten zur Reduzierung von Stress, welcher zu Schwanzbeißen führen kann, war das buchtenweise Umstallen von der FAZ in die Mast. Hierbei fand keine Durchmischung der Tiere statt. Ebenso war es das Ziel, dass die KoVeSch-Buchten sich in der FAZ und der Mast ähneln. So wechselten die Schweine bei Umstallung in die Mast in eine größere Bucht, erkannten dort allerdings die Elemente aus der FAZ wieder. In Tabelle 1 finden sich die Kennwerte der VS Wehnen.

Geeignete Indikatoren finden
Nach der Ermittlung der bedeutendsten Indikatoren für die Entstehung von Schwanzverletzungen wurden diese selektiert. Das bedeutet, es wurden nur diese bedeutendsten Indikatoren für die automatische Früherkennung von Schwanzbeißen herangezogen. Die selektierten Indikatoren waren für die FAZ die Schwanzhaltung, Hautverletzungen, der Therapieindex in der Säugezeit, der Wasserverbrauch, die Aktivität und die Abluftrate. In der Mast waren die selektierten Indikatoren die Schwanzhaltung, Erkrankungen des Bewegungsapparats, die Aktivität und die Abluftrate. Die Entwicklung der automatischen Früherkennung zeigt schematisch Abbildung 2.

In einem ersten Schritt wurde ein Vorhersagemodell (Neuronales Netz) anhand der Daten vom LVZ Futterkamp erstellt. Dabei wurde mittels künstlicher Intelligenz zuerst das Vorhersagemodell trainiert mit den Daten der selektierten Indikatoren und dem Auftreten von Schwanzverletzungen. Anschließend wurde getestet, ob dieses Vorhersagemodell nur anhand der selektierten Indikatoren das Auftreten von Schwanzverletzungen vorhersagen kann. In einem weiteren Schritt wurde getestet, ob mit dem entwickelten Vorhersagemodell auch auf anderen Betrieben das Auftreten von Schwanzverletzungen anhand der selektierten Indikatoren vorhergesagt werden kann. Hierfür wurden die Daten der VS Wehnen verwendet. Die Genauigkeit der Vorhersage wurde im ersten und im zweiten Schritt als Übereinstimmung zwischen dem wahren und vorhergesagten Vorkommen von Schwanzverletzungen pro Tag ermittelt.

Untersucht wurden verschiedene Vorhersagezeiträume: Einen Tag vor dem Auftreten von Schwanzverletzungen wurden diese mit den Daten des Vortages der selektierten Indikatoren vorhergesagt. Zusätzlich wurde untersucht, ob bis zu fünf Tage vor dem Auftreten von Schwanzverletzungen diese bereits vorhergesagt werden können. Ebenso wurde getestet, ob ein bis fünf Tage vor dem Auftreten von Schwanzverletzungen die Daten der selektierten Indikatoren verwendet werden sollen.


Zuerst erschienen im zweimonatlichen Hoftierarzt E-Magazin. Zum kostenfreien Abo bitte einfach hier anmelden und dann den Link in der Bestätigungs-Mail anklicken. Anschließend den ganzen Artikel in der letzten Ausgabe weiterlesen:

 

Zuerst erschienen im E-Magazin „Der Hoftierarzt 6/2024