Übergangszeitraum in der Umsetzung des Tierarzneimittelgesetzes

Die Tierärztekammer Niedersachsen weist aktuell darauf hin, dass Maßnahmenpläne zur Antibiotikaminimierung nach Kennzahlüberschreitung derzeit nur für die Nutzungsarten Mastschweine > 30 kg, Masthähnchen und Mastputen verpflichtend einzureichen sind. Allerdings sei Stichtag für das Kalenderhalbjahr 2022/II bereits der 01. April 2023 gewesen. Weiter heißt es:

Die Maßnahmenpläne für das Kalenderhalbjahr 2023/I werden dann bis zum 01. Oktober 2023 fällig.

Für die Tierhalter*innen der Nutzungsarten:
• Milchkühe
• zugekaufte Kälber bis 12 Monate
• Saugferkel
• Ferkel bis 30kg
• Zuchtsauen und -eber
• Legehennen zur Konsumeiproduktion und
• Junghennen zur Konsumeiproduktion

gilt die Pflicht des § 58 zur Verringerung der Behandlung mit Antibiotika durch das Einreichen von Maßnahmenplänen gemäß der Übergangsregelung im § 94 TAMG erst ab 01. Januar 2024!

Somit ist die Pflicht des § 58 TAMG zur Einreichung von Maßnahmenplänen nach Kennzahlüberschreitung für die genannten sieben Nutzungsgruppen bis dahin ausgesetzt.

Die „alten“ Nutzungsarten Mastkälber bis 8 Monate, Mastrinder ab 8 Monate und Mastferkel bis 30 kg entfallen im TAMG; somit sind für diese auch bereits für das Halbjahr 2022/II keine Maßnahmenpläne mehr einzureichen.

Basierend auf den dargestellten Regelungen müssen die Maßnahmenpläne zu allen aktuellen Nutzungsarten für das Kalenderhalbjahr 2023/II bis 01. April 2024 beim Veterinäramt eingereicht werden.

Alle anderen Regeln des TAMG gelten trotzdem bereits!
Die Angaben zu den Nutzungsarten nach § 54 TAMG und die Mitteilungen über Tierhaltungen nach § 55 TAMG müssen die Tierhalter*innen bereits erledigen. Auf dieser Basis sind auch bereits vollumfänglich die tierärztlichen Mitteilungen über Arzneimittelverwendungen gem. § 56 TAMG durchzuführen.

Quelle: Tierärztekammer Niedersachsen

EFSA-Empfehlungen zum Tierwohl von Legehennen und Broilern

Die Bewertungen der Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA dienen der EU-Kommission als Maßstab für die anstehende Überarbeitung der EU-Tierschutz-Gesetzgebung. Jetzt hat die Behörde Empfehlungen für die Haltung von Masthühnern und Legehennen veröffentlicht.

Hintergrund: Legehennenhaltung
▪ Im Einklang mit ihrer „Farm to Fork“-Strategie überprüft die Europäische Kommission (EC) die Tierschutzgesetzgebung, einschließlich der Richtlinie 1999/74/EC des Rates, die Mindeststandards für den Schutz von Legehennen festlegt.
▪ Darüber hinaus forderte eine Europäische Bürgerinitiative (EBI) von 2018 – das sogenannte „Ende des Käfigzeitalters“ – ein Verbot der Nutzung einzelner Ställe und Käfige für Legehennen neben anderen Nutztierarten.
▪ Die EFSA hat bereits in den Jahren 2005 und 2015 Gutachten zum Tierwohl von Legehennen vorgelegt.
▪ Das Wissenschaftliche Gremium für Tiergesundheit und Tierschutz (AHAW) der EFSA hat diese Bewertung durchgeführt.

Was war der Auftrag an die EFSA?
▪ Bereitstellung einer wissenschaftlichen Grundlage für überarbeitete Maßnahmen zum Wohlergehen von Legehennen, Junghennen und Legehennen im Betrieb.
▪ Beschreibung der relevantesten Haltungssysteme, die in Europa verwendet werden.
▪ Identifikation der relevanten Auswirkungen auf das Wohlergehen für jedes System zusammen mit den damit verbundenen tierbasierten Maßnahmen (ABM – Animal Based Measures) und Gefahren, die Auswirkungen auf das Wohlergehen haben können.
▪ Empfehlung von Maßnahmen zur Vermeidung oder Behebung der Gefahren und/oder zur Minderung der Folgen für das Tierwohl.
▪ Vergleich der Risiken, die mit der Verwendung von Käfigen und käfigfreien Systemen verbunden sind, einschließlich der Aufzucht von Legehennen ohne Schnabelbehandlung.
▪ Empfehlung von ABMs, die im Schlachthof gesammelt werden können, um das Wohlergehen der Legehennen auf dem Betrieb zu überwachen.

Wie hat die EFSA diese Arbeit durchgeführt?
▪ Das AHAW-Gremium befolgte die methodischen Leitlinien der EFSA für die Entwicklung von Tierschutzmandaten im Zusammenhang mit der „Farm-to-Fork“-Strategie.
▪ Das Gremium prüfte sowohl Peer-Review-Literatur als auch graue Literatur (nicht im Buchhandel erhältlich, meist von Institutionen veröffentlicht) sowie Informationen, die vom Europäischen Forum der Nutztierzüchter (EFFAB) und den wissenschaftlichen Netzwerken der EFSA bereitgestellt wurden.
▪ Die Erhebung von Expertenwissen und eine Unsicherheitsanalyse wurden gemäß den Leitlinien der EFSA durchgeführt. Ein innovatives Verhaltensmodell wurde verwendet, um den Raum abzuschätzen, der benötigt wird, um Verhaltensbedürfnisse auszudrücken.
▪ Die verwendeten Daten decken den Zeitraum zwischen 2004 und November 2022 ab.

Was waren die Einschränkungen der derzeit verfügbaren Daten?
▪ Über Jung- und Legehennen waren nur begrenzt Daten verfügbar.
▪ Unsicherheiten wurden auch bezüglich der Zusammenhänge zwischen Gruppengröße, Besatzdichte und Gruppenstress festgestellt.

Was sind die wichtigsten Ergebnisse?
Elf hochrelevante Wohlfahrtsfolgen wurden identifiziert:
▪ Knochenläsionen (einschließlich Frakturen und Luxationen)
▪ Gruppenstress
▪ Unfähigkeit, unerwünschtes sexuelles Verhalten zu vermeiden
▪ Unfähigkeit, Erkundungs- oder Nahrungssuchverhalten auszuleben
▪ Unfähigkeit, Komfortverhalten auszuleben
▪ Isolationsstress
▪ Prädationsstress (Angst vor einem Angriff durch ein Raubtier)
▪ Bewegungseinschränkung
▪ Ruheprobleme
▪ Hauterkrankungen
▪ Weichteilläsionen und Schäden an Federn, Krallen und Schnabel

Die relevantesten ABMs für die Erfassung in Schlachthöfen zur Überwachung des Wohlergehens von Legehennen im landwirtschaftlichen Betrieb sind die Gesamtsterblichkeit im landwirtschaftlichen Betrieb, Gefiederschäden, Wunden, (Brust-)Knochenbrüche und Schlachtkörperverwurf.

Wichtige Implikationen und Empfehlungen
▪ Vögel sollten in käfigfreien Systemen gehalten werden.
▪ Protokolle zur Messung von Tierschutzindikatoren müssen für alle kommerziellen Hybriden definiert werden (z. B. Brustbeinbrüche und Gefiederzustand), um weitere Fortschritte bei der genetischen Selektion zu fördern und es den Erzeugern zu ermöglichen, Stämme mit einem verringerten Risiko von Knochen- und Weichteilläsionen und Hautschäden auszuwählen.
▪ Es sollte immer lockere (trockene, sandartige) Einstreu zur Verfügung stehen, ergänzt durch frisches Einstreumaterial und anderen Anreicherungen, die den Komfort und das Erkundungsverhalten unterstützen.
▪ Vorbeugenden Maßnahmen gegen Federpicken sollten umgesetzt werden, damit die Schnabelbehandlung beendet kann.
▪ Unterbringung von Herden mit leicht zugänglichen, erhöhten Plattformen und/oder Sitzstangen, um allen Vögeln ein gleichzeitiges Ausruhen zu ermöglichen und den Vögeln zu ermöglichen, einander auszuweichen.
▪ Eine überdachte Veranda, um die Besatzdichte tagsüber zu reduzieren, wenn die Vögel am aktivsten sind, und Wahlmöglichkeiten zwischen Temperatur, Lichtverhältnissen und Substratqualität.
▪ In Klimazonen, in denen keine überdachte Veranda bereitgestellt werden kann, sollte zusätzlicher Platz geschaffen werden.
▪ Einführung harmonisierter Bewertungsmethoden und -systeme in den Betrieben zur Überwachung von Sterblichkeit und Wunden, Gefiederschäden, Brustbeinbrüchen und Schlachtkörperverwurf bei der Schlachtung. Solche Tools können verwendet werden, um das Tierschutzniveau in landwirtschaftlichen Betrieben in Europa zu überwachen.
▪ Junghennen mit Heizplatten (die einige Aspekte einer Mutterhenne nachahmen, indem sie einen warmen und dunklen Ruhebereich bieten) zur Verringerung der Ängstlichkeit während der Aufzucht und der anschließenden Legeperiode. Das Aufzucht-System sollte die Entwicklung der Navigationsfähigkeit unterstützen.
▪ Reduktion der Aggression männlicher gegenüber weiblichen Tieren, z. B. durch Verringerung des Anteils männlicher Tiere (unter 1:10); Hähne auf reduzierte Aggression selektieren; Einbau einer Trennwand, damit Hühner den Hähnen entkommen können; und so auch Vögeln ähnlichen Alters ermöglichen, miteinander zu interagieren.

Hintergrund: Masthähnchenhaltung

Was sind die wichtigsten Ergebnisse?
▪ Neunzehn höchst relevante Wohlfahrtsfolgen aktuell verwendeter Produktionssysteme wurden identifiziert:
▪ Knochenläsionen
▪ Kältestress
▪ Unfähigkeit, Komfortverhalten auszuleben
▪ Unfähigkeit, Erkundungs- oder Nahrungssuchverhalten auszuleben
▪ Isolationsstress
▪ Magen-Darm-Erkrankungen
▪ Länger andauernder Durst
▪ Hitzestress
▪ Länger andauernder Hunger
▪ Umgang mit Stress
▪ Bewegungsstörungen
▪ Prädationsstress (Angst vor einem Angriff durch ein Raubtier)
▪ Bewegungseinschränkung
▪ Ruheprobleme
▪ Gruppenstress
▪ Schäden an Weichgewebe und Integument (Haut).
▪ Nabelschnurerkrankungen
▪ Unfähigkeit, unerwünschtes sexuelles Verhalten zu vermeiden
▪ Sensorische Unter- und Überstimulation

Für Eintagsküken:
▪ Ein Nahrungsentzug von mehr als 48 Stunden führt zu „anhaltendem Hunger“, der sich nachteilig auf das Wohlbefinden der Tiere auswirkt.
▪ Heizplatten (Bedingungen, die das Verhalten einer Mutterhenne simulieren) fördern das Ruheverhalten und reduzieren sensorische Reizüberflutung.

Für Masthühner, die zur Fleischerzeugung gehalten werden:
▪ Die derzeitigen Besatzdichten beeinträchtigen das Wohlergehen der Broiler.
▪ Eine Besatzdichte von mehr als 11 kg/m2 verstärkt die Fußballendermatitis, verringert die Gehfähigkeit und beeinträchtigt Komfort und Erkundungsverhalten.
▪ Bröckelige Einstreu (trocken, sandartig) ist für Masthühner unerlässlich, um Komfort, Erkundungs- und Nahrungssuchverhalten ausleben zu können.
▪ Zugängliche erhöhte Plattformen für Masthähnchen reduzieren das Risiko von Bewegungsproblemen, Raubstress und fördern das Ruheverhalten.
▪ Ammoniakgehalte über 15 ppm beeinträchtigen das Wohlergehen von Masthühnern.

Für Broiler-Elterntiere:
▪ Futter- und Wasserrestriktion verursachen länger andauernden Hunger bzw. Durst.
▪ Eine weitere genetische Selektion auf schnelleres Wachstum wird die negativen Folgen für das Wohlergehen verschärfen.
▪ Die Unterbringung von Großeltern, Urgroßeltern und reinen Stammbaumlinien in einzelnen unfruchtbaren Käfigen führt zu Isolation und Umgangsstress; beeinträchtigtem Erkundungs-, Futtersuch- und Komfortverhalten; beeinträchtigtem Ruhen; und Bewegungseinschränkung.
▪ Zugängliche Sitzstangen für Broiler-Elterntiere verringern das Risiko von Bewegungsproblemen, Raubstress und fördern das Ruheverhalten.
▪ Verstümmelungen wie das Kürzen des Schnabels, das Entzehen, das Entklauen und das Kürzen von Kämmen werden in der gesamten EU bei Broiler-Elterntieren häufig durchgeführt und beeinträchtigen das Tierwohl. Sie können durch geeignete Managementpraktiken vermieden werden.

Die relevantesten ABMs zur Überwachung des Wohlergehens im landwirtschaftlichen Betrieb in Schlachthöfen sind die Gesamtsterblichkeit im landwirtschaftlichen Betrieb, das Vorhandensein von Wunden, der Schlachtkörperverwurf und Fußballendermatitis.

Wichtige Implikationen und Empfehlungen
▪ Begrenzung der Wachstumsrate von Broilern auf maximal 50 g/Tag.
▪ Erhebliche Reduktion der Besatzdichte, um den Verhaltensbedürfnissen von Broilern gerecht zu werden.
▪ Bereitstellung trockener und bröseliger Einstreu bereitstellen und nach der zweiten Produktionswoche neue Einstreue
▪ Bereitstellung einer überdachten Veranda für Broiler und Broiler-Elterntiere ab einem Alter von 2 Wochen.
▪ Zugang zu einem Außenbereich, der zu 70 % mit Vegetation bedeckt ist.
▪ Bereitstellung zugänglicher erhöhter Plattformen mit Rampen für Masthähnchen und Sitzstangen für Masthähnchen-Elterntiere.
▪ Vermeidung aller Formen von Verstümmelungen bei Broiler-Elterntieren.
▪ Vermeidung von Käfigen, Futter- und Wasserbeschränkungen bei Broiler-Elterntieren.
▪ Entwicklung alternativer Methoden, die durch Precision Livestock Farming-Technologien ermöglicht werden, um Daten zu sammeln.
▪ Ammoniakkonzentration im Stall unter 15 ppm.
▪ Umgebungsbeleuchtung von mindestens 20 Lux.
▪ Transport befruchteter Eier, (Schlupf im Stall) anstatt Eintagsküken zu transportieren.
▪ Während der Inkubation sollte die Eierschalentemperatur 37,8 °C nicht überschreiten.
▪ Gesamtsterblichkeit im landwirtschaftlichen Betrieb, verletzte Tiere, Verwurf des Schlachtkörpers und Fußballendermatitis sollten im Schlachthof überwacht werden.

Weitere Forschung wird empfohlen zu:
▪ Einsatz von Precision Livestock Farming-Technologien.
▪ Besonderheiten von erhöhten Plattformen und Sitzstangen.
▪ Konzentrationen von Ammoniak, CO2 und Staub in Ställen.
▪ Einfluss der Gruppengröße auf das Wohlergehen von Masthähnchen.
▪ Auswirkung der Bereitstellung von feuchtem Futter in Brütereien auf das Wohlergehen von Eintagsküken.

Quelle: EFSA

Epigenetischer Fingerabdruck als Herkunftsnachweis für Hühnchen, Shrimps und Lachs

Bio-Freilandhühnchen oder Legebatterie? Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) haben ein neues Nachweisverfahren entwickelt, das solche Haltungsunterschiede aufdecken kann. Das so genannte epigenetische Verfahren beruht auf der Analyse der charakteristischen Muster von chemischen Markierungen am Erbgut der Tiere.

Wurde der Lachs für das Abendessen mit Freunden tatsächlich wild gefangen oder stammt er nicht vielleicht doch aus der Aquakultur? Was ist von der angeblichen „Bioqualität“ der Shrimps für den Meeresfrüchtesalat zu halten? Und durfte das Hähnchen für den Sonntagsbraten sein Leben wirklich im Freiland verbringen?

Labore für Lebensmittelanalytik können solche Fragen nur bedingt beantworten. Auch sind dazu in der Regel aufwändige Untersuchungen erforderlich, bei denen mehrere Tests kombiniert werden müssen. Eine möglicherweise einfachere Lösung stellt nun ein Team um Frank Lyko vom DKFZ gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen vom Chemie-Unternehmen Evonik vor. Ihr neuer Ansatz: Sie analysieren den charakteristischen Fingerabdruck der chemischen Markierungen am Erbgut der Tiere.

„Die Frage der Herkunft von Lebensmitteln wird für die Verbraucher zunehmend zum Kaufargument – besonders, wenn es um tierische Produkte und damit auch um das Tierwohl geht“, sagt Lyko. „Wir haben nun ein erstaunlich sensibles Nachweisverfahren etabliert, das viele der Umweltfaktoren abbildet, die für das Wohlergehen der Tiere relevant sind.“

Unser Erbgut, die DNA, ist über und über besetzt mit Millionen von chemischen Markierungen. Dabei handelt es sich um so genannte Methylgruppen, die wichtige biologische Funktionen ausüben. Sie entscheiden darüber, welche Gene in der Zelle abgelesen und in Proteine übersetzt werden.

Im Gegensatz zur lebenslang stabilen Abfolge der DNA-Bausteine können die Methyl-Markierungen neu angeheftet oder aber wieder entfernt werden. Das geschieht in Anpassung an biologische Erfordernisse. So ändert sich beim Menschen das Methyl-Muster, das so genannte „Methylom“, im Zuge von Krankheiten oder im Verlauf des Alters. Die Gesamtheit dieser reversiblen Steuerelemente am Erbgut wird als Epigenetik bezeichnet.

Welchen Einfluss Umweltfaktoren auf das Methylom haben, ist nicht immer leicht nachzuweisen. Frank Lykos Labor im DKFZ hat mit dem Marmorkrebs einen idealen Modellorganismus gefunden, um zu dieser Frage umfassende Expertise zu sammeln: „Alle Marmorkrebse haben ein identisches Erbgut, sie sind also ein einziger Klon. Daher wird die Untersuchung von umweltbedingten Änderungen im Methylierungsmuster auch nicht durch abweichende genetische Faktoren verfälscht“, erklärt der Biologe Lyko.

Für die Methylom-Analyse nutzen die Forscher eine spezielle Technik der DNA-Sequenzierung, mit der sie jeden einzelnen methylierten DNA-Baustein identifizieren können. Lyko und Kollegen konnten so Marmorkrebs-Populationen aus verschiedenen Teilen der Welt eindeutig identifizieren. Dabei gelang die Unterscheidung von Tieren aus sauberen oder eutrophierten Gewässern oder aus der Laborhaltung. Auch den zeitlichen Verlauf der Anpassung des Methylierungsmusters beim Wechsel zwischen zwei Haltungsformen konnten die Forscher mitverfolgen.

Ermutigt durch diese eindeutigen Ergebnisse weitete das Team die Methylom-Analysen erfolgreich auf Tiere aus, die auf dem Speiseplan des Menschen stehen. Dieses Projekt führten sie in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen von Evonik durch.

Die Forscher konnten Shrimps aus verschiedenen Aufzuchtanlagen unterscheiden. Das Methylom von Lachsen aus langsam fließenden Flüssen weicht ab von dem ihrer Artgenossen, die in Gebirgsbächen lebten. Bei Hühnern wirkten sich der Haltungsbetrieb und dessen Futterangebot auf das Muster der Methylierung aus. „Die Umwelt-und Lebensbedingungen hinterlassen bei allen untersuchten Organismen einen spezifischen Fingerabdruck im Methylom. Der fällt bei einem Freilandhähnchen anders aus als bei einer Massentierhaltung im Stall“, sagt Frank Lyko.

„Die Methyl-Fingerabdrücke könnten als wichtiger Biomarker die Möglichkeiten der Lebensmittelanalytik erweitern“, sagt DKFZ-Forscherin Sina Tönges. „Allerdings ist die Sequenzierung, wie wir sie in dieser Studie angewandt haben, ein aufwändiges Verfahren, das nicht routinemäßig in der Lebensmittelanalytik durchgeführt werden kann. Wir arbeiten daher gemeinsam mit Evonik daran, ein Testsystem für das Methylom-Fingerprinting zu entwickeln, das auch in der Breite Einzug in die Labore halten kann.“

Quelle: Deutsches Krebsforschungszentrum

Studie: Kein Schmerzempfinden bei Hühnerembryonen vor dem 13. Bebrütungstag

BMEL hält Änderungen im Tierschutzgesetz für nötig, um Rechtssicherheit zu schaffen

Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen setzt das Schmerzempfinden bei Hühnerembryonen nicht vor dem 13. Bebrütungstag ein – und damit deutlich später als bislang angenommen. Das ist das Ergebnis einer vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in Auftrag gegebenen Studie. Damit gibt es keine wissenschaftliche Grundlage, um das Tierschutzgesetz in seiner jetzigen Form zu belassen. Dieses sieht vor, dass ab 2024 eine Geschlechtsbestimmung im Ei vor dem 7. Bebrütungstag stattfinden muss. Die Regelung war mit der Novelle des Tierschutzgesetzes zum Verbot des sogenannten Kükentötens am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Allerdings stehen den Brütereien absehbar keine entsprechenden frühzeitig wirksamen Verfahren zur Verfügung. Der neue wissenschaftliche Erkenntnisstand erfordert folglich eine Änderung des Tierschutzgesetzes hinsichtlich der Geschlechtsbestimmung im Hühner-Ei, um Rechtssicherheit zu schaffen.

Die Studie ist Teil des vorgeschriebenen Berichts des BMEL an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages, der bis zum 31. März 2023 zum „Stand der Entwicklung von Verfahren und Methoden zur Geschlechtsbestimmung im Hühner-Ei vor dem siebten Bebrütungstag“ informieren soll. Diese Regelung war mit der Novelle des Tierschutzgesetzes zum Verbot des sogenannten Kükentötens am 1. Januar 2022 in Kraft getreten.

Die Studie zum Schmerzempfinden kommt im Wesentlichen zu dem Ergebnis:
• Bis einschließlich Bebrütungstag 12 ist davon auszugehen, dass Hühnerembryonen keine Schmerzen empfinden können.
• Ab Bebrütungstag 13 kann ein Schmerzempfinden der Hühnerembryonen nicht mehr ausgeschlossen werden.

Hintergrund:
Das BMEL hat die Studie im Zusammenhang mit dem „Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes – Verbot des Kükentötens“ vom 18. Juni 2021 in Auftrag gegeben, um den wissenschaftlichen Kenntnisstand weiterzuentwickeln. Projektpartner der Studie waren:

• Klinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin
• Klinikum rechts der Isar, München
• Technische Universität München
• TUM School of Life Sciences

Das Schmerzempfinden wurde anhand der elektrischen Aktivität des Gehirns der Embryonen, deren Blutdruck und Herzfrequenz sowie deren Bewegungen untersucht.

Zum „Kükentöten“
Als Lebensmittel verwendete Hühner-Eier stammen weit überwiegend von Hühnern, die auf eine bestmögliche Legeleistung gezüchtet sind („Legerassen“). Dagegen stammt Hühnerfleisch hauptsächlich von Hühnern, die auf einen bestmöglichen Fleischansatz gezüchtet sind („Mastrassen“). Männliche Hühnerküken der Legerassen wurden in der Vergangenheit beinahe sämtlich am ersten Lebenstag getötet („Eintagsküken“), weil sie langsamer und weniger Fleisch ansetzen als Hühner der Mastrassen (und bekanntermaßen keine Eier legen). Dies betraf etwa 40 Millionen Küken jährlich.

Im Jahr 2019 hatte das Bundesverwaltungsgericht geurteilt, dass das routinemäßige Töten von Küken gegen die allgemeinen Grundsätze des Tierschutzgesetzes verstieß und mit diesem nur noch vorübergehend vereinbar war. In der Folge wurde das Tierschutzgesetz im Jahr 2021 um ein explizites „Verbot des Kükentötens“ ergänzt, das seit dem 1. Januar 2022 in Kraft ist.

Im EU- und weltweiten Maßstab ist das routinemäßige Töten der männlichen Küken der Legerassen insgesamt weiterhin gängige Praxis. Frankreich, Österreich und Luxemburg haben jedoch ebenfalls nationale Beschränkungen, die Niederlande eine verbindliche Reduktionsstrategie. Als Replik auf eine französisch-deutsche Initiative hat die Europäische Kommission auf der Tagung des Rates der Europäischen Union (Landwirtschaft und Fischerei) am 17. Oktober 2022 angekündigt, einen Vorschlag für eine EU-weite Beendigung des Kükentötens vorzulegen.

Quelle: BMEL

Tierwohl-Fleisch aus Deutschland nur mäßig attraktiv in anderen Ländern

Welche Ansprüche haben Verbraucherinnen und Verbraucher in anderen Weltregionen an Fleisch und welche Exportchancen hat Tierwohl-Fleisch aus Deutschland? Diese Fragen wurden am Thünen-Institut für Marktanalyse in Braunschweig in dem Forschungsprojekt „ExPoTiWo – Exportchancen von Tierwohl-Fleisch aus Deutschland“ untersucht. Ende März fand die Abschlussveranstaltung statt, bei der die Ergebnisse vorgestellt und diskutiert wurden.

Die Forschenden hatten vor allem Geflügel- und Schweinefleisch in den Blick genommen, da die Haltungsweisen bei diesen Tierarten in vielen europäischen Ländern öffentlich stark kritisiert werden. Basierend auf statistischen Marktdaten, wurden für Geflügelfleisch Dänemark, Frankreich, die Niederlande und Großbritannien als potenzielle Absatzmärkte untersucht, für Schweinefleisch fiel die Auswahl auf Japan, Südkorea, Italien und Polen. Zum Start des Projekts waren all diese Länder große Abnehmer von deutschem Geflügel- und Schweinefleisch.

Während bei den Zielländern für Schweinefleisch das Thema Tierwohl in Japan, Südkorea und Polen so gut wie keine Rolle spielt, gibt es in Italien eine kleine Gruppe an Konsumierenden, die sich dafür interessieren. In den untersuchten Ländern für Geflügelfleischexport stellt sich die Situation deutlich anders dar. In Dänemark, Frankreich, den Niederlanden und Großbritannien ist generell ein grundlegendes Wissen über Tierwohl vorhanden. In diesen vier Ländern gibt es etablierte Tierwohllabel, die zeigen, dass Tierwohl dort schon jetzt von großer Bedeutung ist. In allen acht betrachteten Ländern bleiben dennoch die Fleischqualität (Farbe, Marmorierung, Frische, etc.), das Herkunftsland sowie der Preis die wichtigsten Einkaufskriterien; der Aspekt Tierwohl ist von geringerer Bedeutung.

Fleisch aus Deutschland hat guten Ruf
Dennoch: Auch wenn in allen Untersuchungsländern heimische Produkte bevorzugt werden, genießt Fleisch aus Deutschland eine hohe Reputation und wird als sehr vertrauenswürdig eingestuft. Zudem gilt Deutschland als verlässlicher Handelspartner. Demnach vertrauen Konsumierende in den Untersuchungsländern deutschen Labeln und kaufen deutsches Fleisch, wenn die Qualität und der Geschmack besonders gut sind – und der Preis für deutsche Ware günstiger ist als für heimische. In den Untersuchungsländern für Geflügelfleisch spielen bessere Haltungsbedingungen (Tierwohl) eine wichtige Rolle. Hier hätte Geflügelfleisch aus Deutschland mit entsprechenden Nachweisen von höheren Tierwohlstandards auch Marktchancen. Diese Standards müssten allerdings durch entsprechende Informationen auch verbrauchergerecht kommuniziert werden, denn Tierwohl-Fleisch ist generell höherpreisig.

Ein wichtiges Ergebnis des Projekts war: Für jedes Untersuchungsland konnte eine potenzielle Zielgruppe für deutsches Tierwohl-Fleisch bestimmt werden. Je nach Land variiert der Anteil der tierwohlinteressierten und weltoffenen Konsumierenden zwischen 25 % und 43 %. Daneben gibt es in jedem Land auch Verbraucher*innen, die vor allem an günstigen Preisen interessiert sind und denen Tierwohl oder die Herkunft des Fleisches unwichtig sind. Bei Geflügelfleisch liegt dieser Anteil bei 13 bis 40 %; bei Schweinefleisch bei 31 bis 45 %. Eine weitere Gruppe (26 bis 44 %) hat eine starke Präferenz für heimische Produkte und ist zugleich an Tierwohl interessiert.

Rebecca Derstappen, die im Thünen-Institut an der Studie mitgewirkt hat, fasst die Ergebnisse wie folgt zusammen: „Das Exportpotenzial für deutsches Fleisch ist stark durch landesspezifische und kulturelle Gegebenheiten geprägt. Zurzeit sind die Exportchancen für deutsches Tierwohl-Fleisch wegen der hohen Produktionskosten als eher gering einzuschätzen.“ Dies müsse aber nicht auf Dauer so bleiben, sagt sie, denn in vielen europäischen Ländern seien Tierwohl-Label für Geflügelfleisch bereits gut eingeführt und hätten einen gewissen Marktanteil erobert. Anders beim Schweinefleisch: In den ausgewählten Exportländern spielt Tierwohl zum aktuellen Zeitpunkt eine eher untergeordnete Rolle.

Qualität stärker bewerben
Vor diesem Hintergrund liegt die größte Herausforderung für Politik und Wirtschaft darin, Tierwohl verständlicher und greifbarer zu kommunizieren. Dabei sollte der Wissensstand beim Thema Tierwohl gefördert werden. Hier können Informationskampagnen und gute Marketingstrategien, die sich an den jeweiligen Zielmärkten orientieren, hilfreich sein. Tierwohl-Fleisch ‚aus deutschen Landen‘ als Qualitätsprodukt zu vermarkten, stellt hier die wohl größte Herausforderung dar. Dabei erscheint es zielführend, den Aspekt Tierwohl in das umfassendere Thema Qualität und Nachhaltigkeit einzubinden, um größere Marktchancen zu erreichen. Derzeit, so zeigen die die Studienergebnisse, kann Tierwohl-Fleisch allenfalls als Nischen- oder Premiumprodukt exportiert werden.

Die Folien der Abschlussveranstaltung mit weitergehenden Daten und Informationen sind über diesen Link downloadbar.

Quelle: Johann Heinrich von Thünen-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei

Neuester Sachstand zum Schmerzempfinden von Hühnerembryonen

Die „Wissenschaftlichen Dienste“ des Bundestages haben sich zur aktuellen Forschung in der Frage, ab wann Hühnerküken Schmerzen empfinden geäußert.

Bisher sei man davon ausgegangen, dass Hühnerembryonen vor dem 7. Bruttag sicher keine Schmerzen empfinden können, dies aber mindestens ab dem 15. Bruttag der Fall ist. „Für die Zeitspanne zwischen dem siebten Entwicklungstag bis zum 15. Tag gab es unterschiedliche Auffassungen, und es wurde darauf hingewiesen, dass es dazu weiterer wissenschaftlicher Studien bedürfe. In der vorliegenden Arbeit werden auch Stu- dien aufgeführt, die den Zeitraum zwischen dem 7. und 15. Bebrütungstag beleuchten und nach 2017 erschienen sind“, heißt es im aktuellen Bericht.

In einer Studie aus 2020 stellten Reitmayer et al. den Erkenntnisstand zur Entwicklung des Schmerzempfindens des Hühnerembryos zusammen und zitieren verschiedene frühere Arbeiten nach denen am 13. Tag das Hühnerhirn voll entwickelt ist. Die „American Veterinary Association“ ginge dagegen von einem Bewusstsein bei 50% der Inkubationszeit aus (Tag 10,5). Eine russische Studie von 1961 spräche von reflexhaften Reaktionen des Embryos auf „mechanischen, kälte- oder wärmespezifischen Reizungen der Haut“ am 7. Tag. „Geschmacksrezeptoren reagieren am 9.-10. Tag, Geruchsrezeptoren am 16.-17. Tag, der vestibuläre Apparat und der Sehapparat am 17.-18. Tag und der Gehörapparat am 20. Entwicklungstag“ heißt es im Sachstandbericht.

Mellor et al. (2007) argumentierten, dass Küken mindestens bis zum 17. Tag bewusstlos und in einem schlafähnlichen Zustand seien und „die Entwicklung von rudimentären neuronalen Strukturen hin in Richtung zunehmender Größe, Komplexität und anatomischer Reife darauf schließen lasse, dass Bewegungen der Körper- und Gliedmaßen erst ab 60% der Inkubationszeit (ca. 13. Tag) durch spinale und/oder subkortikale neuronale Strukturen gesteuert würden. Vor-kortikale und kortikale Strukturen seien anfangs elektrisch still (bis 60% der Inkubation), dann seien sporadische Spikes (70% der Zeit) und kurze Perioden von EEG-Aktivität messbar. Eine kontinuierliche undifferenzierte EEG-Aktivität entwickele sich bei 80% der Inkubationszeit und -reife voll aus in schlafähnliche Muster, wie sie nach dem Schlüpfen erkennbar seien (90% der Zeit).“

Nach derzeitiger Gesetzeslage sind ab dem 1. 1. 2024 nur noch Methoden zur Geschlechtsbestimmung im Ei erlaubt, die vor dem 7. Bruttag funktionieren. Es ist allerdings nicht zu erwarten, dass entsprechende Systeme bis dahin Marktreife erlagen.

Unter Berücksichtigung des aktuellen Sachstandberichts könnte nun aber die Untersuchungsfrist verlängert werden (etwa bis zum 12. Bruttag). Damit dürften dann verschiedene derzeit angewandte Methoden über den Jahreswechsel hinaus angewandt werden.

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Influenza-Virus in Niedersachsen bei Füchsen nachgewiesen

Geflügelpest bei weiteren Säugetieren festgestellt – Anpassung an Säugetiere ist mit Vorsicht zu beobachten

Bei insgesamt vier Füchsen hat das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig-Hannover des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) die Geflügelpest (Hochpathogenes aviäres Influenza Virus) nachgewiesen. Ein Tier war im niedersächsischen Landkreis Schaumburg krank erlegt worden, bei den weiteren Füchsen handelt es sich um im Landkreis Hameln und in der Stadt Hannover tot aufgefundene Tiere sowie um ein im Landkreis Verden erlegtes Tier. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat die Infektionen aller vier Füchse bestätigt.

Das hochpathogene aviäre Influenzavirus des Subtyps H5N1 zirkuliert mittlerweile ganzjährig im norddeutschen Wildvogelbestand und verursacht bei Geflügel die so genannte Vogelgrippe bzw. Geflügelpest. Die Tierseuche führt aktuell in Niedersachsen und Deutschland zu großen Verlusten in Geflügelbeständen. Die kürzlich vermehrt bekannt gewordenen Nachweise von hochpathogenem aviären Influenzavirus H5N1 bei Säugetieren zum Beispiel bei Seehunden oder in Nerzfarmen deuten darauf hin, dass sich das Virus besser an Säugetiere anpasst. Um dieser Fragestellung nachzugehen, werden in Niedersachsen daher in einem Monitoring seit dem vergangenen Jahr Prädatoren wie zum Beispiel Füchse, Waschbären und Marder auf Influenzaviren untersucht. Bisher wurden 179 Untersuchungen durchgeführt. Dieses sind die ersten positiven Nachweise bei Füchsen in Niedersachsen und in Deutschland. Weltweit wurde das hochpathogene aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 bereits mehrfach bei verschiedenen wildlebenden Säugetieren nachgewiesen, unter anderem beim Rotfuchs, Waschbär, Luchs, Bär und Fischotter. Nachweise bei Füchsen gab es seit 2020 in Schweden, Finnland, Belgien, den Niederlanden, Irland, Norwegen, Estland, Japan, USA, Kanada und im Vereinigten Königreich. In Niedersachsen war im September 2022 bei einem verendeten Nasenbären in einem Tierpark das Virus der hochpathogenen aviären Influenza Subtyp H5 im FLI nachgewiesen worden.

Weltweit treten immer wieder Infektionen von Säugetieren auf. Das Virus scheint sich besser an Säugetiere anzupassen, nach derzeitigen Erkenntnissen aber nicht an den Menschen. Dennoch gilt es, die Entwicklung im Blick zu behalten. Daher bitten das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML) und das LAVES die Landkreise mit erhöhtem Aufkommen an Influenza-Virus-positiven Wildvögeln zur verstärkten Einsendung von tot aufgefundenen oder erlegten Säugetieren. Wie üblich sollten tote Tiere nicht ungeschützt angefasst werden. Die durchgeführten Untersuchungen ergaben keine Hinweise darauf, dass eine Übertragung von Fuchs zu Fuchs stattgefunden hat. Es erscheint wahrscheinlicher, dass sich die Füchse durch den Kontakt mit infizierten Wildvögeln angesteckt haben, zum Beispiel durch das Fressen eines infizierten Vogels.

In Deutschland ist bisher kein Fall von aviärer Influenza bei Menschen bekannt geworden. Wie in vielen anderen Ländern gibt es hierzulande Überwachungssysteme für Influenza, die in der Lage sind, solche Fälle frühzeitig zu erkennen. Der Verdacht, die Erkrankung und der Tod von Menschen an aviären Influenzaviren sind in Deutschland meldepflichtig. Bisherige Erfahrungen mit der Vogelgrippe haben gezeigt, dass vor allem Menschen mit engem Kontakt zu infiziertem Nutzgeflügel gefährdet sind. Insgesamt ist das Risiko jedoch auch dann als gering einzuschätzen. Das Niedersächsische Gesundheitsministerium macht darauf aufmerksam, dass sich durch den Vogelgrippe-Fund bei Füchsen in Niedersachsen bislang keine neue Gefährdungslage für den Menschen ergibt. Das ML macht darauf aufmerksam, dass die vermehrten Fälle bei Säugetieren allerdings genau beobachtet werden müssen.

Quelle: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Nicole Kemper mit Felix Wankel Tierschutz-Forschungspreis geehrt

Nicole Kemper erhält die mit 25.000 dotierte Auszeichnung für ihre wissenschaftlichen Arbeiten zur Haltung von Schweinen.

Professorin Dr. Nicole Kemper, Leiterin des Instituts für Tierhygiene, Tierschutz und Nutztierethologie an der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover (TiHo), erhält für ihr wissenschaftliches Lebenswerk zur tiergerechten Schweinehaltung den Felix Wankel Tierschutz-Forschungspreis 2023. Der Preis ist mit 25.000 Euro dotiert. „Die Auszeichnung ist eine große Ehre und zugleich weiterer Ansporn für mich. Ich hoffe, dass sie hilft, auf den Tierschutz in der Schweinehaltung aufmerksam zu machen und zu zeigen, dass eine zukunftsfähige Haltung machbar ist“, sagt Kemper.

Kemper forscht seit Jahren an unterschiedlichen Aspekten der Schweinehaltung, um die Lebensbedingungen der Tiere zu verbessern und den Tierschutz in der Schweinehaltung voranzutreiben. Die Jury würdigte besonders, dass es ein wichtiges Prinzip all ihrer Projekte ist, Lösungen zu erarbeiten, die in der Praxis gut umsetzbar sind, da ein hoher Tierschutz-Standard nur gemeinsam mit den Tierhaltenden erreicht werden kann. Die meisten ihrer Projekte sind interdisziplinär, indem sie Beteiligte aus Agrarwissenschaften, Veterinärmedizin und Wirtschaft zusammenbringt. Das begünstigt ihr Ziel, ihre Ergebnisse in der Praxis umzusetzen. Außerdem würdigte die Jury, dass Kemper in den vergangenen Jahren zahlreiche Drittmittelprojekte einwarb, etliche interdisziplinäre Forschungsprojekte durchführte, zahlreiche Nachwuchsforschende anleitete und in vielen Gremien mitwirkte. Ihr hohes Engagement zeige sich unter anderem in der Vielzahl international und national publizierter Forschungsergebnisse. Alle ihre Forschungsarbeiten zielten laut Jury darauf ab, die verschiedenen Anforderungen, die das Schwein an seine Haltungsumwelt stellt, abzudecken und das Wohlbefinden der Tiere zu steigern. In der Begründung für die Preisvergabe heißt es abschließend: Durch die Breite und Tiefe ihrer Forschungsarbeiten liefert Frau Kemper einen außerordentlichen Beitrag zur Verbesserung des Tierschutzes in der Schweinehaltung auf wissenschaftlicher Basis.

Werdegang
Professorin Dr. Nicole Kemper leitet seit 2013 das Institut für Tierhygiene, Tierschutz und Nutztierethologie der TiHo. Nach ihrem Tiermedizinstudium in Leipzig und ihrer Dissertation über das Vorkommen relevanter Zoonose-Erreger in der finnischen Rentierhaltung begann sie ihre intensiven Forschungsarbeiten zur Nutztierhaltung. Zunächst war sie am Institut für Tierzucht und Tierhaltung an der Christian-Albrechts-Universität in Kiel als PostDoc und Nachwuchsgruppenleiterin tätig. Dort habilitierte sie sich, absolvierte die Weiterbildung zur Fachtierärztin für Mikrobiologie und zur Fachtierärztin für Tierhygiene sowie zum Diplomate of the European College of Porcine Health Management (ECPHM). Anschließend war sie von 2010 bis zu ihrem Ruf nach Hannover Professorin für Hygiene und Reproduktionsphysiologie der Nutztierhaltung an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Ihre Forschungsarbeiten haben stets im Fokus, Tierhaltungen zukunftsorientiert, nachhaltig und tiergerecht zu gestalten. Insbesondere der wissenschaftlich basierte Tierschutz bei Schweinen ist ihr ein großes Anliegen.

Der Felix Wankel Tierschutz-Forschungspreis
Die Tierärztliche Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München vergibt den Felix Wankel Tierschutz-Forschungspreis in der Regel alle zwei Jahre für hervorragende, experimentelle und innovative wissenschaftliche Arbeiten. Das Ziel bzw. Ergebnis der ausgezeichneten Arbeiten muss es sein, Tierversuche zu ersetzen oder einzuschränken, den Tierschutz generell zu fördern, die Gesundheit und tiergerechte Unterbringung von Versuchs-, Heim- und Nutztieren zu gewährleisten oder die Grundlagenforschung zur Verbesserung des Tierschutzes zu unterstützen. Der Preis ist mit maximal 30.000 Euro dotiert.

Felix Wankel entwickelte Abdichtungen von Motoren und konstruierte Drehkolbenmaschinen. Seine bekannteste Erfindung ist der Kreiskolbenmotor, besser bekannt als „Wankelmotor“. Felix Wankel war ein innovativer Techniker und Erfinder, sein privates Leben aber bestimmte die Liebe zum Tier. Darum stiftete er den ersten deutschen Tierschutz-Forschungspreis, der 1972 zum ersten Mal verliehen wurde.

Weitere Informationen: www.felix-wankel-forschungspreis.de

Quelle: TiHo

Neues Produkt gegen Kryptosporidien beim Kalb

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Mit dem neuen Produkt gegen Kryptosporidien bietet das Veterinärmedizin-Unternehmen Ceva Tiergesundheit seit Dezember 2022 ein Medikament, das gegen Kryptosporidiose und Kolibazillose beim Kalb zugelassen ist. Die einzelligen Parasiten, die Kryptosporidiose bei Saugkälbern verursachen können, sind allein oder als Mischinfektion für bis zu 57 % der Durchfälle in den ersten vier Lebenswochen von neugeborenen Kälbern verantwortlich. Und noch immer ist Durchfall in diesem Zeitraum mit 28 % Anteil die häufigste Todesursache bei den Kälbern. Durch die neue Zulassung ist es jetzt möglich, bei der Behandlung dieser schweren Erkrankung neue Wege zu gehen.

Bisher war für die Behandlung einer Kryptosporidien-Infektion und zur Vorbeugung und Verminderung des Durchfalls nur ein Antiprotozo ikum verfügbar. Das jetzt zugelassene Medikament ist damit ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Tiergesundheit, denn:

• Das Medikament beruht auf dem Antibiotikum Paromomycin. Dieser Wirkstoff ist gut einsetzbar, da er nicht zu den Reserveantibiotika gehört.

• Darüber hinaus hat Paromomycin eine hohe therapeutische Breite und eine deutlich bessere Verträglichkeit als das bisher eingesetzte Halofuginon, das bei Überdosierung Vergiftungserscheinungen hervorrufen kann und nicht bei geschwächten Tieren eingesetzt werden sollte.

• Im Gegensatz dazu ist das neue Produkt viel verträglicher, selbst bei versehentlicher leichter Überdosierung oder verlängerter BehandlungsdauerEs kann auch geschwächten Tieren bedenkenlos verabreicht werden.

• Der Einsatzbereich beschränkt sich nicht nur auf die Kryptosporidiose, sondern es ist auch zur Behandlung der Kolibazillose bei Saugkälbern geeignet und kann auch in der Schweinehaltung bei Ferkeln eingesetzt werden. Beim Saugkalb beträgt die Behandlungsdauer bei Kryptosporidiose nur 5 Tage.

Das neue Medikament überzeugt auch in der Praxis durch seine flexible und einfache Anwendbarkeit. Es ist aufgrund der flüssigen Formulierung sofort einsatzbereit. Es ist anwendbar in Wasser, Milch oder im Milchaustauscher und kann direkt oral verabreicht werden. Durch den neutralen Geschmack erzielt das Medikament eine gute Akzeptanz bei den Tieren und erleichtert die Verabreichung. Erhältlich ist das Produkt in drei verschiedenen Packungsgrößen in 250-, 500- und 1000-ml-Flaschen.

Weitere Informationen unter www.ceva.de

Quelle: Ceva Tiergesundheit