Neuester Sachstand zum Schmerzempfinden von Hühnerembryonen

Die „Wissenschaftlichen Dienste“ des Bundestages haben sich zur aktuellen Forschung in der Frage, ab wann Hühnerküken Schmerzen empfinden geäußert.

Bisher sei man davon ausgegangen, dass Hühnerembryonen vor dem 7. Bruttag sicher keine Schmerzen empfinden können, dies aber mindestens ab dem 15. Bruttag der Fall ist. „Für die Zeitspanne zwischen dem siebten Entwicklungstag bis zum 15. Tag gab es unterschiedliche Auffassungen, und es wurde darauf hingewiesen, dass es dazu weiterer wissenschaftlicher Studien bedürfe. In der vorliegenden Arbeit werden auch Stu- dien aufgeführt, die den Zeitraum zwischen dem 7. und 15. Bebrütungstag beleuchten und nach 2017 erschienen sind“, heißt es im aktuellen Bericht.

In einer Studie aus 2020 stellten Reitmayer et al. den Erkenntnisstand zur Entwicklung des Schmerzempfindens des Hühnerembryos zusammen und zitieren verschiedene frühere Arbeiten nach denen am 13. Tag das Hühnerhirn voll entwickelt ist. Die „American Veterinary Association“ ginge dagegen von einem Bewusstsein bei 50% der Inkubationszeit aus (Tag 10,5). Eine russische Studie von 1961 spräche von reflexhaften Reaktionen des Embryos auf „mechanischen, kälte- oder wärmespezifischen Reizungen der Haut“ am 7. Tag. „Geschmacksrezeptoren reagieren am 9.-10. Tag, Geruchsrezeptoren am 16.-17. Tag, der vestibuläre Apparat und der Sehapparat am 17.-18. Tag und der Gehörapparat am 20. Entwicklungstag“ heißt es im Sachstandbericht.

Mellor et al. (2007) argumentierten, dass Küken mindestens bis zum 17. Tag bewusstlos und in einem schlafähnlichen Zustand seien und „die Entwicklung von rudimentären neuronalen Strukturen hin in Richtung zunehmender Größe, Komplexität und anatomischer Reife darauf schließen lasse, dass Bewegungen der Körper- und Gliedmaßen erst ab 60% der Inkubationszeit (ca. 13. Tag) durch spinale und/oder subkortikale neuronale Strukturen gesteuert würden. Vor-kortikale und kortikale Strukturen seien anfangs elektrisch still (bis 60% der Inkubation), dann seien sporadische Spikes (70% der Zeit) und kurze Perioden von EEG-Aktivität messbar. Eine kontinuierliche undifferenzierte EEG-Aktivität entwickele sich bei 80% der Inkubationszeit und -reife voll aus in schlafähnliche Muster, wie sie nach dem Schlüpfen erkennbar seien (90% der Zeit).“

Nach derzeitiger Gesetzeslage sind ab dem 1. 1. 2024 nur noch Methoden zur Geschlechtsbestimmung im Ei erlaubt, die vor dem 7. Bruttag funktionieren. Es ist allerdings nicht zu erwarten, dass entsprechende Systeme bis dahin Marktreife erlagen.

Unter Berücksichtigung des aktuellen Sachstandberichts könnte nun aber die Untersuchungsfrist verlängert werden (etwa bis zum 12. Bruttag). Damit dürften dann verschiedene derzeit angewandte Methoden über den Jahreswechsel hinaus angewandt werden.

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