Frohes Fest!

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Herzlichen Dank an alle Leserinnen und Leser, Autorinnen und Autoren für den fruchtbaren Austausch in diesem Jahr!

Die Themen der E-Magazin Ausgabe 6/2020 und der Sonderausgabe Geflügel finden Sie hier. Ebenso den Link zur Anmeldung für den kostenfreien Bezug des Magazins im PDF-Format ab 2021.

Geflügelpest: Ministerin Otte-Kinast stellt Krisenfall fest

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Referenzlabor bestätigt hochpathogene Variante im Landkreis Oldenburg

Das nationale Referenzlabor des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) hat heute (Dienstag) den Verdacht auf Geflügelpest in einem Mastputenbetrieb im Landkreis Oldenburg bestätigt. Demnach handelt es sich um die hoch ansteckende Variante der Geflügelpest H5N8. Betroffen ist ein Betrieb mit 13.000 Tieren. Der Landkreis hat bereits auf Grundlage der Geflügelpest-Verordnung als Vorsichtsmaßnahme die Tötung der Puten angeordnet. Ein Sperrbezirk mit einem Radius von drei Kilometern um den Seuchenausbruch wurde eingerichtet. Zusätzlich gibt es ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von zehn Kilometern.

Es ist der zweite Fall von Geflügelpest innerhalb dieser Woche in Niedersachsen. Bereits am Montag musste der Landkreis Cloppenburg die Räumung eines Bestandes von 17.000 Puten vollziehen. Auch dort war das aggressive H5N8 Virus nachgewiesen worden.

Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast: „Wir nehmen leider eine große Dynamik wahr. Deshalb habe ich heute den Tierseuchenkrisenfall für Niedersachsen festgestellt, die Aktivierung des Tierseuchenkrisenzentrums in meinem Ministerium und die Errichtung des Krisenkoordinierungsstabes beim LAVES angeordnet.“ Die Ministerin steht dem Landeslenkungsstab vor, der sich aus einem interministeriellen Krisenstab, Verbänden, Kammern und Vertretern der Tierseuchenkasse zusammensetzt. Außerdem wurde das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) einbezogen.

Die aggressive Vogelgrippe ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Eine Übertragung auf Menschen wurde bislang nicht festgestellt. Seit November 2020 ist das Virus in mehreren deutschen Küstenländern aufgetaucht. In vielen niedersächsischen Regionen kam es insgesamt zu 45 Ausbrüchen der Geflügelpest bei Wildvögeln. Deshalb haben viele Landkreise in Niedersachsen bereits ein Aufstallungsgebot für Freilandgeflügel erlassen.

Quelle: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

NEU: Schluckimpfung gegen Ileitis mit Wirkung auf das Mikrobiom kann die Salmonellentiter bei der Schlachtung reduzieren

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Die praktischen Erfahrungen zeigen es schon lange, nun ist es offiziell: Nur die Schluckimpfung gegen Ileitis kann Salmonellen reduzieren. Dieses betrifft mit Lawsonien und Salmonellen co-infizierte Schweine. In Anbetracht von 90 % Lawsonien-positiven Mastbeständen könnte dies für Sie interessant sein. Die Schluckimpfung gegen Ileitis führt zu einer günstigen Veränderung des Darmmikrobioms, was die Grundlage für die Salmonellenreduktion ist.

Die Schluckimpfung gegen Ileitis kann in Beständen die Salmonellenantikörpertiter zum Schlachtzeitpunkt signifikant reduzieren, das heißt den Salmonellen OD-Wert senken. Ergebnisse aus deutschen Mastbetrieben haben gezeigt, dass die Schluckimpfung gegen Ileitis zu einer Salmonellenreduktion sowohl in Kategorie III, wie auch Kat II-oder -I-Betrieben führt.

Nur der orale Lebendimpfstoff gegen Ileitis schützt Schweine also nicht nur vor den Auswirkungen einer Infektion mit Lawsonien (PIA, subklinische Ileitis, PHE), sondern trägt zusätzlich zur Senkung des Salmonellendrucks bei.

Die Schluckimpfung gegen Ileitis reduziert nachweislich:

• Darmläsionen infolge einer Lawsonia intracellularis-Infektion,
• Wachstumsschwankungen und
• krankheitsbedingte Zunahmeverluste
• Salmonellentiter bei der Schlachtung
• und verändert das Darmmikrobiom vorteilhaft.

Noch mehr Informationen unter www.ileitis.de

Quelle: Boehringer Ingelheim

Initiative Tierwohl: So profitieren Schweinehalter von Sonderzahlung durch Lidl und Kaufland

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• Initiative Tierwohl (ITW) erhält eine Sonderzahlung in Höhe von 50 Millionen Euro von Lidl und Kaufland
• Mittel werden dafür genutzt, zusätzliche Anreize für die Teilnahme an der ITW zu setzen und die Einführung der Nämlichkeit zu unterstützen
• Ferkelerzeuger und Schweinmäster erhalten eine Einmalzahlung und eine mittelfristige Erhöhung des Tierwohlentgelts

Die Initiative Tierwohl (ITW) wird Anfang 2021 eine zusätzliche finanzielle Förderung in Höhe von 50 Millionen Euro erhalten. Die Schwarz Gruppe (Lidl und Kaufland) hatte der Initiative Tierwohl diese Mittel vor dem Hintergrund der aktuell äußerst schwierigen Situation der Schweinehalter zur Verfügung gestellt. Mit dem Geld sollen die Schweinehalter unterstützt werden, die in der nächsten Programmphase mitmachen und so zur Steigerung des Tierwohls und der weiteren Verbreitung des ITW-Siegels auf Schweinefleischprodukten beitragen.

Alle an der Programmphase 2021-2023 teilnehmenden schweinehaltenden Betriebe erhalten eine Einmalzahlung von 3.000,- Euro, wenn sie bis spätestens 30. Juni 2021 ein ITW-Audit erfolgreich bestanden haben. Zusätzlich erhalten Ferkelerzeuger über die gesamte Programmlaufzeit eine um 1,- Euro erhöhte Vergütung von dann insgesamt 4,07 Euro pro Tier. Schweinemäster erhalten für jedes Mastschwein, das im Zeitraum 1. Juli 2021 bis 31. Dezember 2021 geschlachtet wird, neben dem bereits festgelegten Tierwohlentgelt in Höhe von 5,28 Euro einen zusätzlichen Aufschlag von 1,- Euro, der direkt aus dem Fonds der ITW an die Tierhalter ausgezahlt wird. Das haben die ITW-Gesellschafter in Abstimmung mit Lidl und Kaufland beschlossen.

Klaus Gehrig (Schwarz Gruppe): „Wir freuen uns, dass die konkrete Umsetzung der Auszahlung so schnell gemeinsam mit der ITW ausgearbeitet und beschlossen werden konnte. Ein gutes Signal für die Landwirte und ein wichtiges Signal für mehr Tierwohl.“

„Die Kennzeichnung von Schweinefleisch mit dem ITW-Siegel ab Juli 2021 und die damit verbundene notwendige Ausweitung der ITW ist eine enorme Herausforderung für die Branche. Insbesondere für die Schweinehalter sind die damit verbundenen strategischen Entscheidungen für ihren Betrieb von großer Tragweite. Wir freuen uns, dass wir durch die Sonderzahlung von Lidl und Kaufland eine zusätzliche finanzielle Unterstützung bei dieser Entscheidung geben können“, erklärt Dr. Alexander Hinrichs, Geschäftsführer der Initiative Tierwohl. „Erst recht in der aktuell angespannten wirtschaftlichen Lage bei den Tierhaltern hilft uns diese zusätzliche Vergütung unserem Ziel näher zu kommen.“

Bislang haben sich bereits 4.416 Schweinehalter für die neue Programmphase ab 2021 angemeldet. In den Ställen der dann teilnehmenden Sauenhalter, Ferkelaufzüchter und Mäster werden ab 2021 nach derzeitigem Stand jährlich rund 24,7 Millionen Schweine gehalten – darunter 14,6 Millionen Mastschweine. Ab Januar 2021 startet dann die nächste Möglichkeit der Registrierung für schweinehaltende Betriebe.

Weitergehende Informationen zur Vergütung werden interessierte Schweinehalter ab Anfang Januar 2021 unter www.initiative-tierwohl.de abrufen können.

Quelle: Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH

Boehringer Ingelheim übergibt Forschungszentrum an TiHo

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• Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover übernimmt Liegenschaften und Einrichtungen für eigene Forschung zum 1. April 2021
• Modernes Forschungszentrum bleibt für Region Hannover erhalten und wird durch die Stiftung Tierärztliche Hochschule für Forschung im Bereich Infektionsmedizin genutzt werden

Am 18. Dezember unterzeichneten Boehringer Ingelheim und die Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover (TiHo) einen Vertrag, nach dem die Liegenschaften des vormaligen Forschungszentrums für Tierimpfstoffe im Stadtteil Kirchrode an die TiHo übertragen werden. Zum 1. April 2021 wird die TiHo die Verantwortung für den Standort übernehmen und ihn künftig mit eigenem Personal für die wissenschaftlich-universitäre Arbeit nutzen. Die Forschungsarbeiten von Boehringer Ingelheim wird die TiHo nicht fortführen. Damit hat Boehringer Ingelheim die Suche für eine nachhaltige Nutzung des modernen Forschungszentrums für Tiergesundheit erfolgreich abgeschlossen.

„Wir freuen uns sehr, dass die Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover unsere Liegenschaft übernimmt. Damit kann die Hochschule die eigenen Forschungskapazitäten wesentlich erweitern und gleichzeitig bleibt das moderne Forschungszentrum der Region Hannover erhalten“, erklärt Sabine Nikolaus, Landesleiterin Deutschland bei Boehringer Ingelheim. „Die Einigung unterstreicht die gute, partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der TiHo.“

„Für die TiHo ist das eine einmalige Gelegenheit, unsere Forschungsstärke in der Infektionsmedizin weiter auszubauen“, sagt TiHo-Präsident Dr. Gerhard Greif. „Klimawandel, Globalisierung und der Verlust von Lebensräumen führen dazu, dass sich Infektionserreger immer besser ausbreiten können. Die Corona-Pandemie zeigt uns sehr schmerzvoll, was das bedeutet und wie wichtig die Infektionsforschung ist. Etwa zwei Drittel der Erreger, die bei Menschen zu Infektionskrankheiten führen können, werden zwischen Tier und Mensch übertragen. Es wird also immer wichtiger bei Infektionserkrankungen nicht nur auf das Tier und nicht nur auf den Menschen zu blicken, sondern das gesamte Infektionsgeschehen zu untersuchen.“

Boehringer Ingelheim wird die eigenen Arbeiten am Standort Hannover Ende 2020 einstellen. Hintergrund ist eine globale Neuausrichtung der Schwerpunkte in der Tiergesundheitssparte. Eine Übernahme der aktuell 129 Mitarbeitenden am Forschungszentrum Hannover ist nicht Teil der Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und der TiHo. Wie im Oktober 2020 verkündet, hat Boehringer Ingelheim mit dem Betriebsrat einen Interessenausgleich und Sozialplan verhandelt und umgesetzt. Neben finanzieller Unterstützung bietet das Unternehmen seinen Angestellten Hilfestellung bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz, nach Möglichkeit an anderen Standorten des Unternehmens.

Die künftige Forschung der TiHo auf dem Gelände
Der Standort Campus Bünteweg in Kirchrode gehört seit 1953 zur TiHo. Nach und nach wurden dort seit dieser Zeit Universitätsgebäude errichtet. Dementsprechend sind manche der Gebäude mehrere Jahrzehnte alt und entsprechend sanierungsbedürftig. Für die TiHo bietet der Neuerwerb kurzfristig die günstige Gelegenheit, Entwicklungsflächen für diese Arbeitsbereiche zu schaffen, die von den Sanierungen betroffen sein werden. Dazu zählen die Arbeitsbereiche Virologie, Biochemie oder Pharmakologie. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen in der molekularen Grundlagenforschung der Wirt-Erreger-Interaktion, Darmerkrankungen, Neuropharmakologie und den Abwehrstrategien des Immunsystems.

Über Infektionsforschung an der TiHo
Die TiHo legt seit Jahren einen Forschungsschwerpunkt auf infektionsmedizinische Themen und seit Jahren baut die TiHo ihre Ressourcen auf diesem Gebiet systematisch aus. Das zeigt sich in dem Bau des hochmodernen Research Centers for Emerging Infections and Zoonoses, in dem Forschungsarbeiten an Infektionserregern unter Bedingungen der Biologischen Sicherheitsstufe 3 möglich sind und am Gewinn erfolgreicher Infektionsforscherinnen und Infektionsforscher. Sehr sichtbar, wie gut sich die TiHo in diesem Bereich aufstellt, war die Vergabe der Alexander von Humboldt-Professur, dem höchstdotierten internationalen Forschungspreis in Deutschland, an die TiHo.

Quelle: Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover

Vorreiter in Europa: betäubungslose Ferkelkastration ab 1. Januar 2021 verboten

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Förderung des Bundesministeriums für Narkosegeräte stößt auf große Resonanz – Anträge in Höhe von rund 13,5 Millionen Euro bewilligt

Ab dem 1. Januar 2021 ist die betäubungslose Ferkelkastration in Deutschland verboten. Es tritt dann europaweit eine der strengsten Regelungen in Kraft: Eine vollständige Schmerzausschaltung muss garantiert sein. Ferkel können dann nur noch unter Vollnarkose kastriert werden. Anders als in anderen Mitgliedstaaten reicht eine lokale Betäubung oder Schmerzlinderung in Deutschland nicht aus.

Bundesministerin Julia Klöckner: „Die betäubungslose Ferkelkastration gehört bei uns mit dem Jahreswechsel der Geschichte an. Das ist ein entscheidendes Datum für mehr Tierschutz. Deutschland wird in Europa auch hier in der Klarheit der Regelung Vorreiter sein. Mit der Vorgabe der Schmerzausschaltung gehen wir über das geltende EU-Recht hinaus. Für die Tierhalter bedeutet das einen höheren Aufwand und Investitionen. Ihnen greifen wir unter die Arme, um die Umstellung zu ermöglichen. Gleichzeitig ist der Handel aufgefordert, auf die bestehenden Alternativen zu setzen.“

Zur betäubungslosen Ferkelkastration bestehen drei rechtskonforme Alternativen:
1. die Jungebermast,
2. die Impfung gegen Ebergeruch und
3. die Kastration unter Vollnarkose.

Um Wettbewerbsverzerrungen durch die strengeren Vorgaben zu verhindern, unterstützt das Bundeslandwirtschaftsministerium in vielfältiger Weise die Einführung der alternativen Verfahren und Methoden zur betäubungslosen Ferkelkastration.

So fördert das Ministerium etwa die Anschaffung von Narkosegeräten: Insgesamt wurden etwa 2.700 Förderanträge mit einem Volumen von rund 13,5 Millionen Euro bewilligt. Eine von Bundesministerin Klöckner vorgelegte Verordnung ermöglicht dabei die Durchführung der Vollnarkose mit dem Narkosemittel Isofluran durch den Landwirt oder andere sachkundige Personen. Voraussetzung dafür ist eine umfassende theoretische und praktische Schulung.

Darüber hinaus ist das Ministerium in Sachen Vermarktung in kontinuierlichem Kontakt mit dem Schlacht- und Verarbeitungssektor sowie dem Einzelhandel. Unterstützt werden zudem Forschungsprojekte zur Weiterentwicklung der Schweinehaltung. Außerdem informiert das BMEL die Verbraucherinnen und Verbraucher mit einer Broschüre und über die Homepage über die Thematik der betäubungslosen Ferkelkastration und die Alternativverfahren.

Quelle: BMEL

NRW: Tiertransporte in Drittstaaten nur bei gesicherter Einhaltung der Tierschutzanforderungen

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Initiative Nordrhein-Westfalens im Bundesrat: Bund soll prüfen, Rindertransporte in bestimmte Drittstaaten per se zu verbieten

Nordrhein-Westfalen setzt sich dafür ein, dass Rindertransporte in Drittstaaten verboten werden, sofern zu befürchten ist, dass die betroffenen Tiere im Drittstaat tierschutzwidrig behandelt oder unzureichend versorgt werden. Dieses wichtige Tierschutzanliegen ist am Freitag auf Initiative Nordrhein-Westfalens Thema im Bundesrat. Gemäß Antrag soll der Bund aufgefordert werden, auf Grundlage des Tierschutzgesetzes und nach Auswertung aller verfügbaren Informationen zu prüfen, Transporte von Rindern in bestimmte Drittstaaten per se zu verbieten. Welche Drittländer betroffen wären, liegt dann in der Entscheidungshoheit des Bundes.

„Uns ist nicht nur der Tierschutz beim Transport, sondern auch im Hinblick auf das zukünftige Schicksal der Tiere im Bestimmungsstaat ein wichtiges Anliegen. Sofern nicht amtlich sichergestellt werden kann, dass alle Tierschutzanforderungen während des Transports und im Zielland eingehalten werden, sollten Transporte untersagt werden“, so Staatssekretär Dr. Heinrich Bottermann. Ergänzend zur Bundesrats-Initiative setzt sich das Landwirtschaftsministerium auch auf europäischer Ebene für eine Überarbeitung des Tierschutztransportrechtes ein, um langfristig eine bessere Kontrollmöglichkeit der Transporte zu schaffen.

Nordrhein-Westfalen hatte bereits seit Juli 2020 die Abfertigung von Rindertransporten in Drittstaaten untersagt. Das Problem: Amtlichen Tierärzten fehlt vielfach der Zugang zu entscheidungsrelevanten Informationen zu Transportrouten und Transportbedingungen, um zu entscheiden, ob ein Tiertransport in einen Drittstaat entsprechend den rechtlichen Voraussetzungen durchgeführt werden kann oder nicht.

Ein Veterinäramt in Nordrhein-Westfalen hatte jüngst einen geplanten Rindertransport nicht gestattet, weil die Befürchtung bestand, dass der Tierschutz im Zielland nicht sichergestellt werden kann. Diese Entscheidung wurde vom Oberverwaltungsgericht Münster mit einem Eilbeschluss vom 10. Dezember 2020 gekippt, weil das Gericht die beschriebenen drohenden abstrakten Gefahren für die betroffenen Rinder nicht für ausreichend hält, um auf dieser Grundlage eine Transportabfertigung zu versagen. Eine Bewertung von Tierschutzgefahren für Rinder in bestimmten Zielstaaten könne abstrakt-generell nur durch den Bund erfolgen.

Quelle: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Forschungsteam unter Leitung der Universität Göttingen analysiert Sammelverhalten von Bienen anhand der Pollen-DNA

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Häufig werden Honigbienen, aber auch Hummeln für die Bestäubung von Nutzpflanzen eingesetzt. Das Aufstellen von Honigbienen- oder Hummelvölkern neben dem Feld garantiert aber nicht, dass die Zielpflanzen besucht werden, denn andere gleichzeitig blühende Pflanzenarten können gegebenenfalls attraktiver sein. Ein Team der Universität Göttingen hat zusammen mit Forscherinnen und Forschern der Hochschule Mittweida und des Julius Kühn-Instituts Braunschweig mit innovativen molekularbiologischen Methoden und traditioneller Mikroskopie das Pollen-Sammelverhalten von Honigbienen und Hummeln in Agrarlandschaften untersucht.

Sie zeigen, dass Hummeln, um ihren Bedarf an Eiweißnahrung zu stillen, viel mehr Pollen aus unterschiedlichen Pflanzengattungen nutzen als Honigbienen. Außerdem werden weniger Pollen von der Zielpflanze Erdbeere gesammelt, wenn viele Rapsfelder in der umgebenden Landschaft in Blüte sind. Die Ergebnisse sind in der Fachzeitschrift Molecular Ecology erschienen.

Die Forscherinnen und Forscher haben Honigbienen und Hummelvölker neben Erdbeerfeldern in der Region Göttingen und Kassel aufgestellt und Pollen von heimkehrenden Honigbienen und Hummeln gesammelt. Die Bienen sammeln den eiweißreichen Pollen vor allem für die Ernährung ihrer Nachkommen. Die Pollen-DNA wurde in enger Zusammenarbeit mit der Abteilung Molekularbiologie der Nutztiere und molekulare Diagnostik der Universität Göttingen und der Abteilung Biochemie/Molekularbiologie der Hochschule Mittweida untersucht. „Über die DNA können wir herausfinden, welche Pflanzengattungen die Bienen besucht haben und wie divers ihr Sammelverhalten ist. Dafür haben wir die Pollen-DNA sequenziert und die Sequenzen mit einer regional angelegten Datenbank der bei uns vorkommenden Pflanzengattungen verglichen“, so die Erstautorin Dr. Svenja Bänsch, Postdoktorandin in der Abteilung Funktionelle Agrobiodiversität der Universität Göttingen.

„Mit unserer Studie konnten wir zeigen, dass Honigbienen und Hummeln sehr unterschiedliche Pflanzen als Pollenquellen in der Landschaft nutzen. Insbesondere das breite Nahrungsspektrum von Hummeln, das sie vor allem in blütenreichen Lebensräumen finden, sollte bei der Planung von Naturschutzmaßnahmen berücksichtigt werden. Sowohl Honigbienen als auch Hummeln, deren Kolonien gekauft oder geliehen werden können, eignen sich als Bestäuber im Erdbeeranbau. Vorrangig sollten jedoch die natürlich vorkommenden Wildbienen gefördert werden“, schlussfolgert Prof. Dr. Catrin Westphal, Leiterin der Abteilung Funktionelle Agrobiodiversität der Universität Göttingen.

Quelle: Georg-August-Universität Göttingen

Initiative Tierwohl: 14,6 Mio. Mastschweine ab 2021

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Initiative Tierwohl schließt verlängerte Anmeldephase zur Programmphase 2021-2023 erfolgreich ab – Bislang bereits 4.416 schweinehaltende Betriebe für neue Programmphase angemeldet – Bislang 24,7 Mio. Ferkel und Mastschweine ab 2021

Die Initiative Tierwohl (ITW) vermeldet den erfolgreichen Abschluss der verlängerten Anmeldephase für das ITW-Programm 2021-2023. Nachdem sich während des ersten Abschnitts der Anmeldephase in September und Oktober bereits 3.677 schweinehaltende Betriebe angemeldet hatten, konnte die ITW in der Verlängerung weitere 739 Betriebe zulassen. In den Ställen der bislang angemeldeten Sauenhalter, Ferkelaufzüchter und Mäster werden daher ab 2021 voraussichtlich jährlich rund 24,7 Millionen Schweine gehalten – darunter 14,6 Millionen Mastschweine.

„Die Anzahl der bereits jetzt angemeldeten Tiere stimmt uns zuversichtlich“, erläutert Dr. Alexander Hinrichs, Geschäftsführer der Initiative Tierwohl. „Durch die verlängerte Anmeldephase konnten wir noch einmal über zwei Millionen Mastschweine zulassen, die ab 2021 jährlich von der ITW profitieren. Auch freut uns, dass wir weitere 121 Sauenhalter und Ferkelaufzüchter davon überzeugen konnten, sich ab 2021 weiterhin in der ITW zu engagieren. Insgesamt stellt die erfolgreiche Anmeldephase ein starkes Signal dar.“

Die Initiative Tierwohl strebt in der neuen Programmphase eine Ausweitung der Kennzeichnungsfähigkeit mit dem ITW-Siegel im Schweinefleischsortiment an. Ähnlich wie das bei Geflügelfleisch seit 2018 bereits gelungen ist, ist es das erklärte Ziel der ITW, auch bei Schwein die Umstellung ganzer Sortimentsbereiche im Handel von der Haltungsform Stufe 1 in die Stufe 2 zu ermöglichen. „Mit schon jetzt 14,6 Millionen Mastschweinen ist dieses Ziel noch greifbarer geworden“, so Hinrichs weiter.

Quelle: Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH

Klöckner: Europäisches Bekenntnis zu mehr Tierwohl und mehr Verbraucherorientierung

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Deutsche Präsidentschaft bringt europäisches Tierwohlkennzeichen auf den Weg – EU-Agrarrat beschließt Ratsschlussfolgerungen

In Brüssel hat die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, heute ein weiteres zentrales Ziel der deutschen Ratspräsidentschaft im Agrarbereich umgesetzt. Der Rat hat einstimmig Schlussfolgerungen für ein europaweit einheitliches Tierwohlkennzeichen beschlossen und die EU-Kommission beauftragt, hier aktiv zu werden. Die Ministerin hatte das Thema erstmalig auf die europäische Agenda gesetzt und treibt es mit dem Beschluss nun weiter voran. Bereits beim Informellen Treffen der EU-Agrarminister in Koblenz hatte sie dafür breite Zustimmung erreicht. Die Bundesministerin ist der Meinung, dass am Ende der Prüfung der Kommission das Ziel ein verpflichtendes EU-weites Tierwohlkennzeichen sein sollte.

Dazu erklärt Bundesministerin Klöckner: „Für mehr Tierwohl in Europa ist der heutige Beschluss ein klares Bekenntnis, ein großer Schritt voran. Wir wollen ein europaweit gleiches Verständnis für höhere Standards erreichen. Das schafft eine bessere Orientierung für die Verbraucher beim Einkauf. Ihrem Wunsch nach mehr Tiewohl sollen sie durch eine glaubwürdige und transparente Kennzeichnung Ausdruck verleihen können. Gleichzeitig ist es Anreiz für die Tierhalter, ihre Bemühungen werden sichtbar. Beim tierwohlgerechten Umbau ihrer Ställe wollen wir sie unterstützen. Auch die neue Gemeinsame Europäische Agrarpolitik trägt dem Tierschutz durch eine neue Finanzierungsmöglichkeit Rechnung.“

Wesentliche Punkte der Schlussfolgerungen des EU-Agrarrats:
• Es sollen einheitliche, transparente Kriterien für mehr Tierwohl entwickelt werden, die über den aktuellen gesetzlichen Mindeststandard hinausgehen.
• Ein EU-weites Tierwohlkennzeichen soll für alle Nutztierarten unter Berücksichtigung ihrer gesamten Lebensspanne entwickelt werden.
• Das Kennzeichen soll den Produzenten genügend Anreize bieten, ihre Tierwohlstandards zu erhöhen.
• Es soll ein einheitliches, geschütztes Logo entwickelt werden.

Quelle: BMEL