Überraschende Ergebnisse: Tierschutzrelevante Befunde an deutschen Schlachthöfen #TiHo-Tierschutztagung 2026

Werden Tierschutz-Probleme in Schlachtbetrieben öffentlich diskutiert, geht es in den allermeisten Fällen um die unsachgemäße oder ungenügende Betäubung von Schlachttieren.

Dr. Anika Lücking vom BSI Schwarzenbek hat auf der diesjährigen Tierschutztagung eine retrospektive Analyse von Betriebsüberprüfungen seit 2019 vorgestellt und kam dabei zu recht überraschenden Ergebnissen.

Sie bewertete in ihrer Arbeit sämtliche Abläufe im Schlachthof:
• Anlieferung an der Rampe,
• Wartebereich,
• Zutrieb,
• Betäubung,
• Entblutung,
• betriebliche Eigenkontrolle.

Es wurden insgesamt 62 Betriebsbesuche auf 45 verschiedenen Rinder- und Schweineschlachtbetrieben in acht Bundesländern in die Untersuchung einbezogen. Die 38 Rinderschlachtbetriebe wandten die Bolzenschussbetäubung an, von den 24 Schweineschlachtbetrieben setzen 13 Elektro- und 11 CO2-Betäubung ein.

Grundlage der Bewertung waren die TierSchlV VO 1099/2009 und das Handbuch Schlachtung des bsi. Das angewandte bsi-Bewertungsschema ist vierstufig: Positiv (1), verbesserungswürdig (2), nicht ausreichend (3) und akut tierschutzrelevant (4).

Alle Betriebsbereiche wurden bewertet und insgesamt 94 Einzelpunkte einbezogen, aus deren Bewertung sich dann eine Gesamtbeurteilung ergab. Wird ein Unterpunkt mit (3) oder (4) bewertet, kann das Gesamtergebnis nicht mehr positiv ausfallen. Liegen zwei Unterpunkte bei (3) oder (4), lautet die Gesamtbeurteilung „nicht ausreichend“.

Betrachtet man die verschiedenen Stationen im Schlachthaus und bewertet sie jeweils mit positiv (p), verbesserungswürdig (v) oder nicht ausreichend (n) ergibt sich folgendes Bild:

Entgegen der landläufigen Erwartungen ist die Betäubung gar nicht das größte Problem. Über 80%-90% der Betriebe werden in den drei Unterkategorien mit (1) oder (2) bewertet. Deutlich schlechter sieht es dagegen in den vorgelagerten Bereichen aus.

Anlieferung
Sollen Rinder oder Schweine vom LKW abgeladen werden, darf es z. B. keine Hindernisse oder Ablenkungen geben (Schienen, reflektierende Gegenstände, wechselnde Bodenbeläge, verschmutzte, rutschige Böden, Stufen). Denn die Tiere sollten möglichst verhaltensgerecht und weitestgehend selbstständig laufen und nicht ständig angetrieben werden müssen.

Die Entladerampe sollte keine starke Abwärtsneigung aufweisen und bei der betrieblichen Überwachung muss insbesondere auf Tiere geachtet werde, die einen erhöhten Betreuungsbedarf haben, etwa verletzte Schweine oder ausrangierte Milchkühe und Kühe mit prallvollen Eutern. Und natürlich sollte die Wartezeit vor der Entladung so gering wie möglich ausfallen.

Wartestall
Hier kommt es auf eine passende Aufteilung des Stalls an: trittfeste Böden, geeignete und zwischengereinigte Liegeflächen sowie Seitenschutz. Hier, wie schon bei der Anlieferung, gilt es Lärm zu vermeiden (etwa durch klirrende Ketten). Jederzeit muss auch die Wasserversorgung gewährleistet und ein Aufsprungschutz vorhanden sein (insbesondere wenn auch Bullen aufgestallt werden).

Sehr große Buchten, in denen verschiedene Tiergruppen zusammenkommen und dadurch alle Tiere zusätzlich gestresst werden, sind ebenfalls nicht tierschutzgerecht. Bei Schweinen kommt es hier immer wieder zu Problemen mit Rangkämpfen, die zu Verletzungen und auch zu Kreislaufproblemen führen. Eigentlich ist der Wartestall aber dazu da, die Tiere nach dem Transport nochmals zur Ruhe kommen zu lassen.

Zutrieb
Hier ist das Grundlayout oft schon ein Problem. Häufige Richtungswechsel, Bodenveränderungen, enge Kurven, Pfützen, Reflexionen, offene Wände, die den Blick nach allen Seiten freigeben und die Tiere ebenso stressen, wie offene Fenster. Wie schon beim Abladen sollten beim Zutrieb Rinder und Schweine selbstständig laufen und nicht ständig angetrieben werden müssen.

Häufig ist auch der Blick in die Schlachthalle frei und vor allem der dortige Lärm zu hören. Bei Rindern gäbe es auch oft zu kurze (zu alte) Fallen, für immer größer werdende Tiere, führte Dr. Anika Lücking weiter aus. Bei Schweinen in CO2 Betrieben bemängeln die Fachleute vom bsi oft die Treibsschilder, weil sie entweder zu viel Druck ausüben oder klapprig sind und eine Verletzungsgefahr darstellen.

Durchführung der Betäubung
Hier sieht das bsi hauptsächlich Probleme bei der Geräte-Anzeige der Schlüsselparameter, Fehleranzeigen und die entsprechende Aufzeichnung, vor allem bei Elektro- und CO2 Betäubung.

Selbstverständlich muss beim Einsatz von Elektrozangen die sichere Herzdurchströmung gewährleistet sein, wie beim Rind der korrekt angesetzte Bolzenschuss. Auch sind Instandhaltung und Reinigung der Bolzenschussgeräte – gerade in Kleinstbetrieben – immer wieder ein Problem.

Wesentlich ist auch die Kontrolle der Betäubung während der Entblutung, also direkt nach der Betäubung bis zum Stich. Das Tier sei ja nicht sofort tot, aber bei der Kontrolle gäbe es immer wieder Mängel, weil nicht genug drauf geachtet würde und teilweise auch nicht geachtet werden könne, wenn die Tiere gleich hinter einer Wand verschwinden, erklärte die Referentin.

Betäubungseffektivität
Bei der Betäubungseffektivität wurden bei 62 Untersuchungen bei fünf Betrieben Mängel festgestellt. Die betroffenen (vor allem kleineren) Betriebe setzten Bolzen- oder Elektrobetäubung ein. Zwischen 0,6-16% (!) der Tiere wurden dort nicht ausreichend betäubt. Ursächlich seien dabei meist mehrere Faktoren: schwache Geräte, zu geringe Stromstärken, Wartungsmängel, später und mangelhafter Stich und mangelnde Sachkunde, z. B. beim Ansatz.

Gerade hier könne sie sich den Einsatz von KI, zumindest als Unterstützung, sehr gut vorstellen, betonte Dr. Anika Lücking am Schluss ihres Vortrags.