Tierschutz für Rinder verbessert: Kälber unter vier Wochen dürfen nur noch sediert und mit Schmerzmitteln kastriert werden

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Niedersachsen geht einen weiteren Schritt für mehr Tierschutz in der Nutztierhaltung. Die nach dem bundesweiten Tierschutzgesetz aktuell ohne Betäubung zulässige Kastration von unter vier Wochen alten männlichen Kälbern darf in Niedersachsen ab sofort nur noch unter Gabe eines Beruhigungsmittels (Sedierung) und eines mindestens 24 Stunden wirkenden Schmerzmittels durchgeführt werden.

Möglich wird die Initiative des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums durch eine Regelung im Bundesgesetz. Danach sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die Schmerzen oder Leiden während und nach dem Kastrieren sachgerecht zu minimieren. Darüber hinaus empfiehlt Niedersachsen den Betrieben auf Grundlage der sogenannten „Europaratsempfehlung für das Halten von Rindern des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen“, das Kastrieren männlicher Rinder jeden Alters ausschließlich mit Betäubung durchzuführen. Mit einer Sedation und Schmerzmittelgabe soll zum einen das Tierleid reduziert werden und zum anderem auch die Sicherheit während des Eingriffs erhöht werden, da das Tier ruhiggestellt ist und keine schmerzbedingten Abwehrreaktionen zeigt.

Landwirtschafts- und Tierschutzministerin Miriam Staudte: „Es gibt immer noch Stimmen, die behaupten, ein junges bis zu vier Wochen altes Kalb würde keine Schmerzen empfinden, wenn ihm die Hoden ohne Betäubung entfernt werden. Das ist mir absolut unverständlich. Warum soll für Kälber etwas anderes gelten, als für Ferkel, die ja seit 2021 nur noch betäubt kastriert werden dürfen? Nicht nur der gesunde Menschenverstand lässt das anzweifeln. Selbst die Wissenschaft sagt mittlerweile, dass eine Kastration unabhängig vom Alter einen schmerzhaften, belastenden Eingriff darstellt. Auch wenn ich mir eine bundesweite Lösung gewünscht hätte, die die betäubungslose Kastration männlicher Kälber verbietet, ist das für den Tierschutz in Niedersachsen ein Schritt nach vorn. Das bestätigen auch landwirtschaftliche Praktiker, die unseren Schritt befürworten.“

Die in der letzten Legislatur begonnene Überarbeitung des Bundestierschutzgesetzes sah vor, diese Ausnameregelung für junge Kälber zu streichen. Aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen kam es allerdings nicht mehr dazu.

„In ganz Deutschland ist dieser schmerzhafte und leidvolle Eingriff immer noch gängige Praxis. Das Verbot der betäubungslosen Kastration männlicher Kälber war einer von vielen guten Vorschlägen bei der Überarbeitung des Bundestierschutzgesetzes“, betont Staudte „Mir ist es unverständlich, warum weder der Bundeslandwirtschaftsminister noch seine parlamentarische Staatssekretärin und neue Bundestierschutzbeauftragte immer noch keinerlei Initiative entwickelt haben, die so dringend notwendige, begonnene Novelle wieder aufzunehmen. Hierum habe ich die Bundesebene jetzt noch einmal eindringlich persönlich gebeten.“

Die betäubungslose Kastration unter vier Wochen alter männlicher Kälber sowie die damit verbundene Sedation und Schmerzmittelgabe dürfen auch durch eine andere Person (als einen Tierarzt bzw. eine Tierärztin) vorgenommen werden, die die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat (§ 6 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 TierSchG). Die zuständige Behörde hat nach Prüfung im Einzelfall und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit festzulegen, welche Nachweise sie dafür fordert. Die sachkundige Person sollte ihre fachliche Einweisung in diese Tätigkeiten durch eine tierärztliche Bestätigung nachweisen können.

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Alternativen zum Kupieren gesucht

Von Fides Marie Lenz, LWK Nordrhein-Westfalen

Probleme durch einen vollgekoteten oder vollurinierten Schwanz können tierschutzrelevant werden, sei es durch Entzündungen oder den Befall durch Fliegenmaden und -larven. Gleichzeitig beobachten Praktiker bei langen Schwänzen die für das Tier schmerzhafte Problematik von Schwanzbrüchen.

In Deutschland sah der letzte Entwurf zur Novellierung des Tierschutzgesetzes ein Kupierverbot innerhalb der nächsten 8 Jahre vor. Wie es hier nun weitergeht ist noch offen. Aktuell ist in Deutschland das Schwanzkürzen bei Lämmern via Ausnahmeregelung bis zum 8. Lebenstag erlaubt. Während in Deutschland das Kupierverbot noch nicht erlassen ist, hat zum Beispiel die Schweiz schon einen Stichtag festgelegt. Ab dem 1. Februar 2040 soll es ein Kupierverbot geben.

So oder so ist es jedoch sinnvoll, Alternativen zum Kupieren des Schwanzes zu etablieren. Das Tierwohlkompetenzzentrum (TWZ) Schaf hat drei Jahre mit 25 Betriebe und 12 Schafrassen intensiv an der Thematik gearbeitet. Die Projektleitung liegt beim Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen.

Das TWZ Schaf hat die Tiergesundheit bei unkupierten Schafen genauestens erfasst und auf einem Infotag in Haus Düsse vorgestellt. Kernthemen waren die enge Zusammenarbeit mit dem bestandsbetreuenden Tierarzt und eine bedarfsgerechte Schwanzschur sowie die Ausrichtung des Managements ganz klar auf Durchfallprophylaxe.

Die Auswertungen der Vagintaltupfer zeigen weniger Vaginalkeime bei Tieren mit unkupierten Schwänzen. Ein langer Schwanz hat also keine negative Auswirkung auf die Fruchtbarkeit der Schafe, sondern schützt den Vaginalbereich selbst im verschmutzten Zustand vor dem Eindringen von Keimen.

Für Tierhalter von Schafen mit langen und bewollten Schwänzen ist das Vermeiden von Durchfällen essentiell. Dazu muss der Schäfer die Fütterung, die Parasitenbekämpfung, das Weidemanagement und die Pflege der Schafe sowie eine eventuell nötige Impfprophylaxe intensiv aufeinander abstimmen.

Eine weitere Schwierigkeit für die Schafhalter ist die Schwanzschur: Viele Betriebe haben keine passende Technik und müssen Akku- Schermaschinen für eine bedarfsgerechte Schwanzschur anschaffen. Die Maschinen sind allerdings bisher fast nur im Ausland erhältlich.

Die Schafbranche muss neben den Anpassungen in der Haltung auch die Zucht auf kürzere Schwänze vorantreiben. Zwei für die Zucht relevante Parameter sehen günstig aus: Die Heritabilität – also die Erblichkeit – ist hoch und wurde je nach Rasse mit etwa 0,6 nachgewiesen. Gleichzeitig ist die phänotypische Varianz auch innerhalb der Schafrassen hoch. Dies ist eine gute Ausgangsbasis für die züchterische Bearbeitung. Eine Korrelation zwischen Körpergewicht und Schwanzlänge scheint zu bestehen, auch weitere Korrelationen zu anderen Merkmalen können nicht ausgeschlossen werden. Züchter müssen die züchterische Bearbeitung genau überwachen und begleiteten, damit sie nicht gleichzeitig negative Merkmale verstärken. Daten zu erfassen ist dabei essentiell: Jeder Züchter ist angehalten, Geburtsgewicht und Schwanzlänge zu notieren. Gebrauchshalter können dafür in Zukunft das neue Herdenmanagementtool von vit Verden nutzen, welches das TWZ Schaf entwickelt hat. Da die Rassen ohnehin schon nur in geringen Populationen vorkommen, müssen Schafhalter auch einen genetischen Verlust verhindern. In ersten Versuchen zeigte sich bereits, dass durch gezielte Anpaarung von Tieren mit kürzeren Schwänzen – verglichen mit den anderen Tieren der Herde – eine Verschiebung zum vorherigen Mittelwert nach einer Generation möglich ist. Bei einem Versuch am Oberen Hardthof in Hessen ließ sich dadurch bei Merinolandschafen schon ein im Durchschnitt 1 cm kürzerer Schwanz erreichen.

Zuerst erschienen im E-Magazin „Der Hoftierarzt“ 4-2025

BTK warnt vor dramatischer Lage bei Geflügelpestausbrüchen

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Veterinärwesen ist systemrelevant, Labore und Behörden müssen gestärkt werden

Angesichts der aktuellen Geflügelpestsituation wiederholt die Bundestierärztekammer (BTK) ihre Forderung an Bund und Länder, unverzüglich die erforderlichen Mittel bereitzustellen und bürokratische Hürden abzubauen. In den letzten Wochen wurden in mehreren Bundesländern hochpathogene H5N1-Ausbrüche sowohl bei gehaltenem Geflügel als auch bei Wildvögeln festgestellt. In Norddeutschland mussten in dieser Woche bereits große Tierbestände gekeult werden. Bei Wildvögeln sind laut Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) erstmals Kraniche betroffen.

Dieses akute Seuchengeschehen zeigt wieder deutlich, wie wichtig eine unverzügliche Stärkung und verlässliche Finanzierung der Veterinärverwaltungen auf kommunaler, Landes- und Bundesebene sowie der Untersuchungslabore und der nationalen Referenzlabore ist. Nur durch ausreichende personelle Kapazitäten, moderne Diagnostik und kurzfristig verfügbare Finanzmittel können Seucheneinsätze schnell, koordiniert und fachgerecht durchgeführt werden. Tierseuchenausbrüche verlangen den Veterinärämtern und beteiligten Laboren höchste Einsatzbereitschaft ab: Kontaktermittlung, Probenahme, schnelle Labordiagnostik, Errichtung von Sperrzonen, Beratung der Tierhaltenden und Durchführung notwendiger Seuchenbekämpfungsmaßnahmen – all das erfordert Personal, Schutz- und Diagnostikausstattung sowie schnelle finanzielle Mittel für Entschädigungen und Einsatzkosten. Nicht nur die mittlerweile regelmäßig auftretenden Ausbrüche der hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI) stellen die Veterinärverwaltungen vor Herausforderungen. Auch die Afrikanische Schweinepest, Blauzungenkrankheit, der Ausbruch von Maul- und Klauenseuche Anfang des Jahres, Ausbrüche von Lumpy Skin Disease in Frankreich und Italien sind Mahnung für erhöhte Aufmerksamkeit und schnelles Reaktionsvermögen.

„Die Veterinärverwaltungen sind auf allen Ebenen unverzichtbar für den Schutz der Tiergesundheit und der öffentlichen Gesundheit. Jetzt kommt es darauf an, den Seuchenausbruch konsequent zu beherrschen, die Weiterverbreitung zu minimieren und die Folgen für Handel und Wirtschaft so gering wie möglich zu halten. Zugleich gilt es, unnötiges Tierleid zu verhindern“, sagt BTK-Präsident Ltd. VD Dr. Holger Vogel. Die BTK fordert Politik und Verwaltung zu einem raschen, koordinierten Handeln auf: Stabile Finanzierungszusagen, auskömmlich ausgestattete Untersuchungslabore und eine dauerhafte Stärkung der veterinärmedizinischen Infrastruktur sind notwendig, um aktuelle und zukünftige Tierseuchen wirksam zu bekämpfen.

Quelle: Bundestierärztekammer

Mit Maschinellem Lernen Ausbrüche der Vogelgrippe in Europa vorhersagen

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Lokale Faktoren wie saisonale Temperatur, der jahresabhängige Wasser- und Vegetationsindex oder Daten zur Tierdichte können genutzt werden, um regionale Ausbrüche der Vogelgrippe in Europa vorherzusagen. Das zeigen die Arbeiten eines Forschungsteams unter Leitung des Epidemiologen, Mathematikers und Statistikers Prof. Dr. Joacim Rocklöv. Die Forscherinnen und Forscher der Universität Heidelberg entwickelten ein auf Maschinellem Lernen basierendes Modell, das anhand verschiedener Indikatoren Ausbruchsmuster der hochpathogenen aviären Influenza in Europa mit hoher Genauigkeit voraussagen kann. Der Modellierungsansatz und eine gezielte Datenerhebung könnten so einen Beitrag zu proaktiven Präventionsmaßnahmen leisten.

Die hochpathogene aviäre Influenza-Virus-Infektion – umgangssprachlich als Vogelgrippe oder Geflügelpest bezeichnet – betrifft in erster Linie Vögel. Vermehrt kommt es aber auch zu Infektionen bei Säugetieren. Dadurch steigt nach Angaben der Wissenschaftler die Wahrscheinlichkeit, dass das Virus auf den Menschen überspringt. Um Ausbrüche der Vogelgrippe besser vorhersagen und ihnen frühzeitig entgegenwirken zu können, entwickelte das Team von Prof. Rocklöv am Interdisziplinären Zentrum für Wissenschaftliches Rechnen und am Heidelberger Institut für Global Health ein Modell, das verschiedene Indikatoren für einen möglichen Ausbruch zusammenführt und für die Modellierung Methoden des Maschinellen Lernens nutzt.

Trainiert wurde das Modell mit Daten zu Ausbrüchen der Vogelgrippe, die zwischen 2006 und 2021 für Europa dokumentiert sind. Als potentielle Ausbruchs-Indikatoren identifizierten die Heidelberger Wissenschaftler dabei lokale Faktoren wie die Temperatur- und Niederschlagsbedingungen, die Wildvogelarten, die Dichte der Geflügelhaltung, die Beschaffenheit der Vegetation und die Wasserstände. Durch die Zusammenführung dieser komplexen, in Abhängigkeit von Jahreszeit und Region miteinander wechselwirkenden Variablen konnten die Forscherinnen und Forscher Ausbruchsmuster mit einer Genauigkeit von bis zu 94 Prozent modellieren.

„Die Kombination unseres Modellierungsansatzes mit einer gezielten Datenerhebung kann dazu beitragen, Hochrisikogebiete und Jahreszeiten, zu denen Ausbrüche der Vogelgrippe wahrscheinlich sind, genauer zu kartieren“, betont Joacim Rocklöv. Der Wissenschaftler forscht als Alexander von Humboldt-Professor in einer Reihe von Projekten an der Universität und am Universitätsklinikum Heidelberg zu Auswirkungen von Klima- und Umweltveränderungen auf die öffentliche Gesundheit. Die Forschungsergebnisse könnten nach Angaben von Prof. Rocklöv dazu genutzt werden, regionale Überwachungsprogramme in ganz Europa neu auszurichten und die Früherkennung zu verbessern.

Die Forschungsarbeiten wurden von der Alexander von Humboldt-Stiftung und der Europäischen Union im Rahmen des „Horizon Europe“-Programms gefördert. Die Ergebnisse sind in der Fachzeitschrift „Scientific Reports“ erschienen.

Quelle: Universität Heidelberg

One Health: Fliegen bedrohen Hausschweine mit Staphylococcus aureus

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Das Bakterium Staphylococcus aureus ist allgegenwärtig und in der Regel harmlos. Allerdings kann das Bakterium auch pathogen sein und seine resistenten Formen sind als „Krankenhauskeim“ bekannt. Mitverantwortlich für die Resistenzen sind Viehzucht und Landwirtschaft – ein klassisches Szenario von One Health, wo die Gesundheit von Umwelt, Tier und Mensch im Zusammenhang gesehen wird. Eine aktuelle Studie der Veterinärmedizinischen Universität Wien zeigt nun, dass Fliegen bei der Entwicklung der Resistenzen eine wichtige Rolle spielen. Sie fungieren bei Hausschweinen als Überträger.

Das Bakterium Staphylococcus aureus, insbesondere seine Methicillin-resistente Form (MRSA), stellt aufgrund seiner Resistenz gegen β-Lactam-Antibiotika und seiner häufigen Multiresistenz eine erhebliche Herausforderung für die öffentliche Gesundheit dar. MRSA aus der Tierhaltung (LA-MRSA), insbesondere der klonale Komplex 398 (CC398), ist in der Schweinehaltung zu einem mehr oder weniger fixen Bestandteil des Keimspektrums geworden.

Neue Erkenntnisse deuten darauf hin, dass Fliegen als Überträger fungieren könnten. „Wir untersuchten deshalb das Vorkommen und die molekulare Charakterisierung von MRSA bei Stubenfliegen (Musca domestica) und Stechfliegen (Stomoxys calcitrans) in österreichischen Schweinezucht-Betrieben. Uns ging es darum, mehr über ihre Rolle bei der Übertragung von MRSA und der Verbreitung von Resistenzen zu erfahren“, umreißt Studien-Letztautor Lukas Schwarz vom Klinischen Zentrum für Populationsmedizin bei Fisch, Schwein und Geflügel der Vetmeduni.

Hoher Anteil von Multiresistenzen in MRSA aus Schweinebetrieben
MRSA wurde in 41,7 % der 24 untersuchten Schweinezuchtbetriebe nachgewiesen, wobei Isolate in Stubenfliegen (53,2 %), Stechfliegen (19,1 %), Stiefelstrumpfproben (17,0 %) und Staubwischproben (10,6 %) identifiziert wurden. „Alle Isolate waren Cefoxitin-resistent und gehörten zu CC398, wobei sie verschiedene Resistenzgene trugen“, erklärt Studien-Erstautorin Flora Hamar.

Die Resistenz beschränkte sich nicht auf β-Lactame. Die Forscher:innen wiesen eine Resistenz gegen Tetracyclin (100 %), Erythromycin (74 %), Clindamycin (74 %) und Ciprofloxacin (32 %) sowie Trimethoprim-Sulfamethoxazol (17 %) nach. Bei 94 % der Isolate wurde eine Multiresistenz (MDR) festgestellt. Über die Ursache des Erwerbs der Multiresistenz kann nur gemutmaßt werden, soll aber in einem Folgeprojekt näher untersucht werden.

Stubenfliegen gefährlicher als Stechfliegen, One-Health-Maßnahmen gefordert
Stubenfliegen (26 %) waren häufiger Überträger von MRSA als Stechfliegen (9,4 %), was auf ihr Potenzial als bedeutende Vektoren hinweist. Umweltproben (Stiefelstrumpf- und Staubwischproben) bestätigten die weit verbreitete Kontamination in Ställen. „Unsere Studie belegt die hohe Prävalenz von LA-MRSA in österreichischen Schweineproduktionsbetrieben und identifiziert Fliegen als Vektoren, die zu seiner Verbreitung beitragen“, betont Lukas Schwarz. „Diese Ergebnisse unterstreichen die Bedeutung robuster Biosicherheitsmaßnahmen, einschließlich einer wirksamen Fliegenbekämpfung und strenger Hygieneprotokolle, um MRSA-Risiken in landwirtschaftlichen Umgebungen zu mindern.“ Strategien im Bereich der öffentlichen Gesundheit sollten sich laut den Wissenschafter:innen auf einen sorgsamen Einsatz von Antibiotika und einen One-Health-Ansatz konzentrieren, um die Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen bei Menschen, Tieren und in der Umwelt merklich einzudämmen. Dafür gibt es integrierte Kontrollmaßnahmen um beispielsweise Stubenfliegen- und Wadenstecherpopulationen in Viehställen zu kontrollieren und somit die Verbreitung von Resistenzen über den Vektor Fliege zu anderen Ställen und/oder in die Umwelt zu reduzieren.

Quelle: Veterinärmedizinische Universität Wien

Mastitis: Wie ziehe ich richtig Milchproben?

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Ein wirksames Vorgehen gegen Mastitis beginnt mit einer sauberen und gezielten Diagnostik. Nur wer weiß, welche Erreger im Betrieb Probleme bereiten, kann passende Behandlungen und vorbeugende Maßnahmen ergreifen. Ein zentraler Bestandteil dabei ist die korrekte Entnahme von Viertelgemelksproben zur bakteriologischen Untersuchung.

Warum Milchproben untersuchen?
Euterentzündungen treten häufig auf und oft steigt gleichzeitig der Zellgehalt der Tankmilch. Eine fundierte Diagnostik beantwortet Fragen wie: Welche Erreger sind beteiligt? Soll behandelt werden und wenn ja, womit? Besonders bei erhöhten Zellzahlen, akuten Euterentzündungen oder ausbleibendem Behandlungserfolg ist eine Laboranalyse zielführend.

Milchproben richtig entnehmen – der Schlüssel zur Diagnose
Die Aussagekraft jeder Untersuchung steht und fällt mit der korrekten Probenentnahme. Optimal geeignet sind Anfangsgemelksproben aus jedem der vier Euterviertel eines Tieres. Auch wenn nur ein Viertel klinisch auffällig ist, sollten alle Viertel beprobt werden. Das erlaubt dem Labor den Vergleich gesunder und infizierter Viertel und das Aufdecken subklinischer Infektionen.

Ablauf der korrekten Probennahme:

• Vorbereitung: Probenröhrchen, 70 % Alkohol, Euterpapier oder saubere Watte bereithalten.

• Vormelken: Die ersten Strahlen jedes Viertels in einen Vormelkbecher geben, um Keime aus dem Strichkanal auszuspülen.

• Reinigung: Die Zitze mit Euterpapier säubern.

• Desinfektion: Die Zitzenkuppe mit Alkohol gründlich desinfizieren. Zuerst die am weitesten vom Melker entfernte Zitze, zuletzt die nächstgelegene Zitze desinfizieren.

• Probenentnahme: Ohne die Röhrchenöffnung zu berühren, die Probe direkt in das sterile Röhrchen melken. Zuerst die am nächsten zum Melker befindlichen Zitzen beproben, danach die entfernteren Zitzen.

• Lagerung: Proben rasch kühlen (Kühlschrank oder Gefrierfach) und zügig ins Labor schicken.

Wird dieser Ablauf nicht eingehalten, besteht das Risiko, dass Kontaminanten (z. B. Hautkeime) das eigentliche Erregerbild überlagern. Die Folge sind falsche oder unbrauchbare Ergebnisse.

In akuten Fällen: Behandeln und Beproben
Bei schweren Mastitisfällen darf die Therapie nicht verzögert werden. Trotzdem sollte die Milchprobe vor der ersten Antibiotikagabe entnommen werden. Falls dies nicht möglich war, kann auch parallel zur laufenden Behandlung beprobt werden. Bleibt der Therapieerfolg aus, hilft die Erregerbestimmung bei der Anpassung der Behandlung.

Subklinische Mastitis erkennen
Bei chronisch erhöhter Zellzahl ohne sichtbare Entzündung ist die gezielte Beprobung besonders sinnvoll. Es empfiehlt sich, mindestens zehn zellzahlauffällige Tiere (bzw. 10 % der Herde) mit Viertelgemelksproben zu untersuchen. So lassen sich subklinische Infektionen und deren Erreger gezielt identifizieren.

Antibiotikaeinsatz gezielt absichern
Die Auswahl der eingesetzten Antibiotika – auch bei Trockenstellern – sollte auf Laborergebnissen beruhen. Dies ist nicht nur therapeutisch sinnvoll, sondern auch arzneimittelrechtlich vorgeschrieben. Eine fundierte Diagnostik schützt vor unnötigem Antibiotikaeinsatz und hilft, Resistenzen zu vermeiden.

Erreger- und Resistenzbestimmung
Im Labor erfolgt die Identifikation der Erreger sowie deren Antibiotikaempfindlichkeit (z. B. mittels Plättchentest). Hierbei werden Hemmhöfe um antibiotikahaltige Testplättchen auf einem Nährboden ausgewertet. Wichtig: Die Erreger müssen vorab isoliert werden, um eine aussagekräftige Resistenzprüfung durchzuführen. Eine direkte Ausbringung der Milch auf Nährboden ist nicht zielführend, da oft Kontaminanten schneller wachsen als die Mastitis-Erreger.

Keine Behandlung ohne Diagnostik?
Ein Antibiogramm ist kein Therapieauftrag, sondern ein diagnostisches Hilfsmittel. Es zeigt, welche Wirkstoffe nicht eingesetzt werden sollten. Ob eine Behandlung notwendig ist – und wenn ja, mit welchem Präparat – muss im Einzelfall entschieden werden, idealerweise in Abstimmung mit dem Hoftierarzt.

Fazit
Eine gezielte Mastitisbehandlung beginnt im Melkstand: Nur korrekt gewonnene Milchproben erlauben eine fundierte Erregerdiagnose und ermöglichen eine verantwortungsvolle, rechtssichere und wirksame Therapie. Unsaubere Probennahmen gefährden nicht nur das Untersuchungsergebnis, sondern im schlimmsten Fall auch die Tiergesundheit. Deshalb gilt: Diagnostik beginnt mit der sauberen Probenentnahme.

Kontakt: https://www.tiergesundheitundmehr.de/ansprechpartner
Mehr zur Eutergesundheit www.ubrocare.de

Nanoplastik in Tierzellen nachgewiesen – FBN-Studie warnt vor möglichen Folgen

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Forschende am Forschungsinstitut für Nutztierbiologie (FBN) in Dummerstorf und der Universität Udine haben die Aufnahme von Nanoplastik in Nutztierzellkulturen nachgewiesen. Die Ergebnisse liefern Hinweise auf mögliche Risiken für Tiergesundheit, Fleischerzeugung und auch für die Ernährungssicherheit des Menschen.

Plastiktüten, Verpackungen, Joghurtdeckel – was achtlos weggeworfen wird, zerfällt über Jahre zu winzigen Plastikteilchen. Sie landen in Böden, Gewässern und schließlich in unserer Nahrungskette. Zwar haben zahlreiche Studien bereits gezeigt, dass Mikroplastik Meerestiere, Vögel und Insekten schädigen kann, doch die Auswirkungen von Nanoplastik auf Nutztiere sind bislang kaum erforscht.

Im Unterschied zu Mikroplastik (1 µm – 5 mm) gibt es derzeit kaum adäquate Analysemethoden zum Nachweis von Nanoplastik (< 1 µm) in Mensch und Tier. Forschende gehen jedoch davon aus, dass sich auch diese kleinen Partikel in Geweben anreichern können.

FBN-Studie: Nanoplastik dringt in Nutztierzellkulturen ein
In der gemeinsamen Studie haben Forschende des FBN und der Universität Udine nachgewiesen, dass Nanoplastikpartikel aus Polystyrol in Zellkulturen von Rindern und Schweinen aufgenommen werden. Diese Aufnahme führte zu Veränderungen, die langfristig die Zellfunktion und Gesundheit der Tiere beeinträchtigen könnten.

„Da wir über Nanoplastik noch viel zu wenig wissen und der Nachweis schwierig ist, sind unsere Ergebnisse besonders wichtig, um die Risiken besser abschätzen zu können“, erläutert Dr. Anja Baufeld von der Arbeitsgruppe Zellphysiologie und Reproduktion am FBN. „Als wir sahen, dass Nanoplastik in die Zellen eindringt, wussten wir, dass dies weitreichende Folgen haben könnte“, so Baufeld weiter.

Folgen für Fruchtbarkeit und Fleischerzeugung möglich
Untersucht wurden Granulosazellen von Rindern, die eine wichtige Rolle bei der Fortpflanzung spielen, sowie Myoblasten von Schweinen, aus denen Muskelgewebe gebildet wird. Bereits geringe Konzentrationen führten zu mikroskopisch sichtbaren Einlagerungen. Diese könnten die Fruchtbarkeit der Tiere sowie deren Produkte beeinträchtigen.

Risiken für den Menschen nicht ausgeschlossen
Nutztiere sind Teil der menschlichen Nahrungskette. Direkte gesundheitliche Risiken für Verbraucher lassen sich derzeit nicht ableiten. Dennoch mahnen die Forschenden, die langfristigen Folgen von Mikro- und Nanoplastik genauer zu untersuchen.

„Unsere Forschung zeigt, dass Nanoplastik nicht nur ein Umweltproblem ist, sondern potenziell auch direkte Folgen für die Gesundheit von Nutztieren haben könnte. Diese ersten Hinweise machen deutlich, wie wichtig es ist, Plastikverschmutzung noch intensiver zu erforschen, um mögliche Risiken sowohl für Tiere als auch für Menschen frühzeitig einschätzen zu können“, sagt Baufeld.

Die Studie wurde in der Fachzeitschrift Science of The Total Environment veröffentlicht. Sie bildet eine wichtige Grundlage, um die Auswirkungen von Nanoplastik auf Tiere besser zu verstehen – und mögliche Risiken für Umwelt und Mensch zu minimieren. Auch in weiteren Arbeiten hat Dr. Anja Baufeld die Effekte von Mikro- und Nanoplastik untersucht, unter anderem in einer Übersichtsarbeit zu möglichen Risiken für Wiederkäuer als wichtiger Bestandteil der menschlichen Ernährung (Animals 2024, 14(2), 350; https://doi.org/10.3390/ani14020350) sowie zu deren Auswirkungen auf die Reproduktion und Tiergesundheit insgesamt (Animals 2023, 13(7), 1132; https://doi.org/10.3390/ani13071132).

Am Forschungsinstitut für Nutztierbiologie wird das Thema Plastikverschmutzung und ihre Auswirkungen auf Nutztiere auch künftig weiter intensiv erforscht.

Quelle: Forschungsinstitut für Nutztierbiologie (FBN)

Webinar „Wasserlinse: Futtermittel der Zukunft?“ 14. 11. 2025

Der Verbund Transformationsforschung agrar Niedersachsen lädt ein zum
Webinar „Wasserlinse: Futtermittel der Zukunft? – Potenziale und Herausforderungen“ für die Agrar- und Ernährungswirtschaft: Freitag 14. November 2025, von 09:00 bis 11:00 Uhr.

trafo:agrar schreibt dazu: „Auf Grundlage der Ergebnisse des EIP geförderten Projektes Rewali („Reduktion des Nährstoffeintrages in Gewässer sowie Produktion von Futtermittel durch Wasserlinsen“) diskutieren wir gemeinsam mit landwirtschaftlicher Praxis, den Forschenden der Universität Göttingen und vielen weiteren Akteuren aus Wirtschaft und weiteren Projekten Nutzen, Aufwand und Herausforderungen bei Anbau, Futterpotenzial und Nachhaltigkeit der eiweißreichen kleinen Wasserpflanze mit Filterpotenzial.

Nutzen Sie die Gelegenheit, sich mit Expert:innen und Projektpartner:innen zu vernetzen und im Rahmen inspirierender Vorträge neue Impulse für Ihre Arbeit zu gewinnen. Das detaillierte Programm folgt in Kürze.“

Anmeldung unter: www.trafo-agrar.de/anmeldung

Den Link zum Webinar erhalten Sie nach Anmeldung kurz vor Veranstaltung.

Tierschutz in der Nutztierhaltung: kleine Wiederkäuer – 30. Deutscher Tierärztetag in Dortmund

Beim 30. Deutschen Tierärztetag in Dortmund befasste sich ein Arbeitskreis mit dem Thema „Tierschutz in der Nutztierhaltung“ und hier speziell mit den kleinen Wiederkäuern. Dr. Henrik Wagner (JLU Gießen) fasste im Anschluss eine ganze Reihe von Forderungen Schafe, Ziegen und Neuweltkameliden (NWK) betreffend zusammen.

Zuallererst forderten die Tierärzte den Gesetzgeber auf, bürokratische Hürden für die Zulassung von Medikamenten abzubauen und dem Therapienotstand bei den kleinen Wiederkäuern entgegenzuwirken.

Es komme etwa bei Geburten häufig zu gestörten Verläufen, sog. Dystokien. Dann bräuchten Tierärzte eigentlich ein Präparat, das die Gebärmutter zum Erschlaffen bringt, um Lämmer sicher ans Licht der Welt zu bringen. Clenbuterol aber sei nur für Rinder und Pferde zugelassen.

Ein Lamm zu extrahieren ginge meist noch, berichtete Dr. Wagner aus eigener Praxis. Aber bei Neuwelt-Crias, mit ihren sehr langen Hälsen und sehr langen Extremitäten, sei es höchst schwierig Verletzungen bei der Geburtshilfe zu vermeiden.

Ähnliches gelte für NSAIDs (nichtsteroidale Antirheumatika) bei der Schmerzbehandlung. Hier gebe es für die kleinen Wiederkäuer kaum zugelassene Präparate. Deshalb müssten Tierärzte Medikamente, die eigentlich nur für andere Tierarten zugelassen sind, umwidmen.

In solchen Fällen verhielten sich jedoch Tierhalter oft zögerlich, weil dann eine entsprechende Wartezeit einzuhalten sei. Insbesondere
Bio-Tierhalter überlegten oft zweimal, ob sie solche Medikamente anwenden wollen oder nicht, weil sich nach den Richtlinien ihrer Verbände die vorgeschriebenen Wartezeiten verdoppeln.

Auch seien in den letzten Jahren immer wieder gewisse Impfstoffe, etwa gegen Clostridien, gar nicht lieferbar gewesen. Sehe ein Impfplan diese aber in bestimmten Intervallen vor, könne es zu einer „Impflücke“ und damit zu vermeidbaren Verlusten kommen. Und das obwohl es innerhalb der EU andere vergleichbare Impfstoffe gibt, die in Deutschland aber aus gesetzlichen Gründen nicht verwendet werden dürfen.

Des Weiteren fordere die Tierärzteschaft einen Sachkundenachweis, bevor die Haltung von kleinen Wiederkäuern überhaupt aufgenommen wird, sowie verpflichtende jährliche Fortbildungen und dies auch für nicht gewerbsmäßige Haltungen. Auch gebe es gar keine Leitlinien oder Haltungsempfehlungen für Neuweltkameliden. Hier solle schnellstens Abhilfe geschaffen werden.

Weiter führte Dr. Wagner aus, es existiere zwar eine gesetzliche Vorgabe zur Einzeltierkennzeichnung von NWK, diese werde aber noch nicht umgesetzt. Auch sollten die Tiere in der HIT-Datenbank erfasst und in die Tierseuchenkasse aufgenommen werden. Ein NWK-Pass analog zum Equidenpass sei ebenfalls wünschenswert. Schließich fehlten Forschungsgelder für Schaf, Ziege und NWK um, einheitliche Zucht-Programme auf Gesundheitsmerkmale etablieren zu können.

Bundesländer in denen es noch keinen Tiergesundheitsdienst gibt, werden aufgefordert solche Stellen zu schaffen und mit qualifiziertem Personal – auch für kleine Wiederkäuer – auszustatten.

Es bräuchte darüber hinaus einen „Fachtierarzt für kleine Wiederkäuer“ und Weiterbildungsangebote nach einheitlichen Leitlinien. Hier seien die Tierärztekammern gefordert.

“Last but not least“ müssten die Organisationen der Tierärzteschafft zur Bedrohung von Nutztieren durch Wölfe und Luchse Stellung beziehen, um Nutztierhaltung in Deutschland auch für die Zukunft zu sichern.

Antibiotikaabgabe in Tiermedizin leicht gestiegen

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Polypeptidantibiotika auf niedrigstem Wert seit 2011, leichter Anstieg bei Fluorchinolonen und Cephalosporinen der 3. und 4. Generation

Die Menge der in der Tiermedizin abgegebenen Antibiotika ist in Deutschland im Jahr 2024 leicht gestiegen. Laut Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wurden insgesamt 562 Tonnen Antibiotika an Tierärzte und weitere Empfänger abgegeben. Das ist ein Plus von 34 Tonnen (6,4 %) gegenüber dem Vorjahr. Im Vergleich zu 2011, dem ersten Jahr der Erfassung, beträgt der Rückgang 67 Prozent.

Von den 562 Tonnen (t) Antibiotika, die 2024 abgegeben wurden, entfallen wie in den Vorjahren die größten Mengen auf Penicilline (222 t) und Tetrazykline (113 t). Es folgen Sulfonamide (62 t), Makrolide (53 t), Aminoglykoside (37 t) und Polypeptidantibiotika (31 t).

© BVL
Von den Antibiotika, die von der Weltgesundheitsorganisation WHO als Wirkstoffe mit besonderer Bedeutung für die Therapie beim Menschen eingestuft werden (Highest Priority Critically Important Antimicrobials for Human Medicine), sind für Polypeptidantibiotika erneut geringere Mengen abgegeben worden als im Vorjahr (Colistin; 31 t; -7,4 %). Damit erreichten diese ihren bisher niedrigsten Wert seit dem Jahr 2011. Für die Fluorchinolone wurde ein leichter Anstieg der Abgabemengen um 0,2 t verzeichnet (+3,5 %). Auch die Abgabemenge von Cephalosporinen der 3. und 4. Generation stieg leicht um 0,1 t im Vergleich zum Vorjahr (+4,4 %).

„Trotz des geringen Anstiegs bewegen sich die Antibiotikaabgabemengen auf einem im Vergleich zum Jahr 2011 sehr niedrigen Niveau und haben sich stabilisiert. Die in Deutschland getroffenen Maßnahmen zum verantwortungsvollen Antibiotikaeinsatz sind wirksam und für die Human- und Veterinärmedizin von Bedeutung“, erklärt Prof. Dr. Gaby-Fleur Böl, Präsidentin des BVL.

Die gemeldeten Wirkstoffmengen lassen sich nicht einzelnen Tierarten zuordnen, da die Mehrzahl der Tierarzneimittel, welche diese Wirkstoffe enthalten, für die Anwendung bei verschiedenen Tierarten zugelassen ist.

Aufgrund gesetzlicher Änderungen werden seit dem Jahr 2023 nicht nur Antibiotika erfasst, die von pharmazeutischen Unternehmen und Großhändlern an Tierärzte abgegeben werden, sondern zum Beispiel auch an Apotheken, Veterinärbehörden und Hochschulen. Bedingt durch die Änderungen sind die erfassten Zahlen deshalb nur eingeschränkt mit denen der vorherigen Jahre (2011-2022) vergleichbar. Ein zuverlässiger Trend ist erst wieder in zukünftigen Jahren ableitbar.

Hintergrundinformation
Die Entwicklung und die Verbreitung von Antibiotikaresistenzen stellen eine globale Herausforderung in der Human- und Veterinärmedizin dar. Der Transfer von antibiotikaresistenten Bakterien und Resistenzgenen ist wechselseitig zwischen Mensch, Tier und Umwelt möglich.

Seit dem Jahr 2011 sind pharmazeutische Hersteller und Inhaber einer Großhandelsvertriebserlaubnis gesetzlich dazu verpflichtet, die Mengen an Antibiotika, die jährlich an Tierärztinnen und Tierärzte, sowie seit 2023 auch an weitere Empfänger gemäß § 45 Abs. 6 Nr. 1 Tierarzneimittelgesetz, in Deutschland abgegeben werden, zu melden. Diese Daten werden im Tierarzneimittel-Abgabemengen-Register (TAR) erfasst und durch das BVL validiert, ausgewertet und veröffentlicht.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

Epizootische Hämorrhagische Krankheit (EHD) in Europa – Überblick und Impfsituation

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Die Epizootische Hämorrhagische Krankheit (EHD) ist eine durch Mücken übertragene Viruserkrankung, die Rinder betrifft und der Blauzungenkrankheit (BTV) virologisch und symptomatisch stark ähnelt. Beide Erkrankungen gehören zur Familie der Reoviridae und zur Gattung Orbivirus. In der EU wurde EHD erstmals 2022 in Italien nachgewiesen, gefolgt von Ausbrüchen in Spanien und Portugal im November desselben Jahres. Im Herbst 2023 erreichte das Virus Frankreich. Zwischen Juni 2024 und Mai 2025 wurden über 3.800 Ausbrüche registriert.

Die Übertragung erfolgt durch verschiedene Culicoides-Mückenarten, von denen etwa zehn als potenzielle Vektoren gelten. Besonders relevant ist Culicoides obsoletus, die auch in Nordeuropa weit verbreitet ist. Mücken legen täglich Distanzen von etwa 5 Kilometern zurück, können mit Rückenwind jedoch über 100 Kilometer fliegen und somit zur raschen Verbreitung des Virus beitragen, sogar über Meeresflächen, wie beispielsweise von Sizilien nach Spanien. Die Hauptaktivität der Mücken liegt in den wärmeren Monaten; im Süden Frankreichs reicht sie von Ende Januar bis in den späten Dezember.

Das Virus weist derzeit sieben bekannte Serotypen auf. In der EU ist aktuell Serotyp 8 aktiv, der vor allem bei adulten Rindern Krankheitserscheinungen verursacht. Zwischen den Serotypen besteht nur eine limitierte Kreuzimmunität. Die Inkubationszeit beträgt durchschnittlich fünf Tage (Spanne: 2 bis 10 Tage). Die klinische Ausprägung ist hochvariabel und reicht von subklinischen bis hin zu schweren Verläufen. Die Morbidität liegt bei etwa 10 %, die Mortalität bei etwa 1 %.

Klinisch ist EHD schwer von der Blauzungenkrankheit zu unterscheiden, da viele Symptome überlappen. Diese reichen von unspezifischen Allgemeinerscheinungen wie Fieber, Lethargie, Inappetenz und Milchleistungsabfall bis zu ausgeprägten Ödemen, Ulzerationen in Maul, Nase und Verdauungstrakt, Hyperämie der Konjunktiven und Schleimhäute, starkem Nasen- und Augenausfluss sowie Lungenödemen, Pleuraergüssen und hämorrhagischen Veränderungen in verschiedenen Organen. Eine Diagnose allein anhand der klinischen Symptome ist daher nicht möglich. Differentialdiagnosen umfassen unter anderem BTV, Maul- und Klauenseuche, infektiöse bovine Rhinotracheitis (BHV-1), Bovine Virusdiarrhöe/Mucosal Disease (BVD) sowie das bösartige Katarrhalfieber (OHV-2).

Die Diagnostik ist anhand der Klinik nicht möglich. Sie erfolgt über den direkten Erregernachweis, beispielsweise durch Virusanzucht oder PCR aus Blut- und Gewebeproben. Die Serotypisierung ist möglich, und PCR-Tests sind spezifisch für EHD, sodass keine Kreuzreaktionen mit BTV auftreten, das ist ein wichtiger Aspekt, insbesondere im Kontext von Exportuntersuchungen.

Zur Bekämpfung des EHD-Virus steht nun ein neuer Impfstoff zur Verfügung. Dieser wird Rindern ab einem Alter von zwei Monaten in zwei Dosen (je 4 ml, subkutan) im Abstand von drei Wochen verabreicht. Die Immunität beginnt 21 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung. Die Dauer der Immunität ist derzeit noch nicht bekannt. Der Impfstoff ist 18 Monate haltbar und kann nach Anbruch noch 10 Stunden verwendet werden. Es bestehen keine Wartezeiten für Milch oder Fleisch. Die Verpackungseinheit umfasst 25 Dosen (100 ml).

Die Impfsituation in Europa ist heterogen:
In Spanien, Portugal, den Niederlanden, der Schweiz sowie auf Guernsey und Jersey ist die Impfung freiwillig. Auch in Frankreich ist die Impfung freiwillig, wobei in bestimmten Regionen ein sogenannter Impfgürtel als Schutzzone eingerichtet wurde. Innerhalb dieser Zone werden die Impfkosten finanziell ausgeglichen. In Belgien besteht eine Impfpflicht für Rinder ab sechs Monaten, die bis September 2025 gilt; die Regierung übernimmt einen Teil der Kosten. Luxemburg setzt auf eine freiwillige, aber staatlich finanzierte Impfung als präventive Strategie. In Deutschland und Österreich ist die Impfung aktuell ebenfalls freiwillig.

Quelle: Der Hoftierarzt (auf Basis von Pressekonferenz-Unterlagen der Ceva Tiergesundheit GmbH)

Impfkonzept Prime-Boost von Boehringer Ingelheim verbessert Kälbergesundheit nachhaltig

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Trotz standardmäßiger intranasaler Impfung gegen Atemwegserkrankungen erkrankten Kälber in einem staatlichen Versuchsbetrieb regelmäßig an enzootischer Bronchopneumonie (EBP). Die betroffenen Tiere zeigten teils schwere Verläufe, lange Behandlungen und eine verzögerte Entwicklung.

Ein neuer Impfansatz brachte nun den Durchbruch: Im Rahmen eines Praxisversuchs wurde ein erweitertes Impfkonzept („Prime-Boost“) mit Impfstoffen der Firma Boehringer Ingelheim getestet. Die Kälber der Versuchsgruppe erhielten zunächst – wie bisher – bis zur 2. Lebenswoche eine intranasale Impfung gegen BRSV (Bovine Respiratory Synzytial-Virus) und das PI3-Virus (Bovine Parainfluenza 3). Zusätzlich folgten ca. in der 5. und 8. Lebenswoche zwei subkutane Injektionen mit einem inaktivierten Impfstoff, der dieselben Virusstämme sowie Mannheimia haemolytica enthält.

Das Ergebnis: Eine im Vergleich zur Kontrollgruppe – die nur die intranasale Impfung erhielt – signifikant höhere Gewichtszunahme von 7,9 kg bis zum Alter von fünf Monaten! Dies verdeutlicht die Wirksamkeit des erweiterten Impfkonzepts.

Der Versuch bestätigt eindrucksvoll den Nutzen der modernen Impfstrategie „Prime-Boost“ und zeigt: Die Kombination der intranasalen Impfung für schnellen Schutz und die Injektion für langanhaltenden Schutz bieten eine nachhaltige Immunisierung gegen die wichtigsten Erreger des Bovine Respiratory Disease (BRD)-Komplexes.

Weitere Informationen unter: https://www.vetmedica.de/atemwegserkrankungen

oder Dr. Andreas Steinbeck, Tel.: +49 – 151 68946711

Lumpy Skin Disease (LSD) in Europa – Die aktuelle Lage

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Die Lumpy Skin Disease (LSD) oder auch Knötchenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Viruserkrankung bei Rindern, die durch Capripoxviren verursacht wird. Ursprünglich in Afrika und dem Nahen Osten endemisch, hat sich die Krankheit in den letzten Jahren zunehmend auch in Europa und Südostasien ausgebreitet. Die Übertragung erfolgt vor allem mechanisch durch blutsaugende Insekten (z. B. Stechmücken oder Bremsen), was insbesondere in den warmen Monaten ein erhöhtes Risiko für Ausbrüche bedeutet, da die Vektoren dann besonders aktiv sind.

Erste Fälle in der Region traten 2012 im Mittleren Osten auf, gefolgt von einem Ausbruch in Griechenland im Jahr 2015. Ein Jahr später, 2016, kam es zu einem großflächigen Seuchenzug in Südosteuropa. Von dort breitete sich LSD entlang des Balkans in nordwestliche Richtung aus. Durch umfassende Impfmaßnahmen in betroffenen Ländern wie Griechenland, Bulgarien, Nordmazedonien, Kosovo, Montenegro und Albanien konnte die Seuche bis Ende 2017 weitgehend unter Kontrolle gebracht werden. Auch in den Folgejahren wurden Impfprogramme fortgeführt, sodass nach dem letzten gemeldeten Ausbruch in der Türkei im Jahr 2021 vorübergehend keine weiteren Fälle in Südosteuropa auftraten, bis zum Mai 2025.

Parallel dazu kam es in mehreren südostasiatischen Ländern zu einem Anstieg der LSD-Fälle, was die zunehmende globale Ausbreitung des Virus unterstreicht. Am 23. Juni 2025 wurde schließlich der erste Fall in Italien (Sardinien) gemeldet, gefolgt von einem weiteren Ausbruch am 25. Juni in Norditalien (Mantua, Lombardei). Nur wenige Tage später, am 30. Juni 2025, meldete Frankreich seinen ersten LSD-Fall in der Region Savoie, nahe der Schweizer Grenze. Am 2. Juli 2025 folgten zusätzliche Ausbrüche auf Sardinien. Diese Entwicklungen deuten auf eine erneute, ernstzunehmende Ausbreitung in Südeuropa hin.

Typische Symptome bei infizierten Rindern sind Fieber und charakteristische knotige Hautveränderungen (Noduli), die meist an Kopf, Hals, Rücken sowie an Euter und Zitzen auftreten. Diese Hautveränderungen können auch unauffällig sein und nur durch Abtasten erkannt werden. Begleitend werden häufig Lymphknotenschwellungen, Nasen- und Augenausfluss sowie allgemeine Schwäche und Leistungseinbußen beobachtet. Besonders problematisch ist auch die Gefahr von Aborten bei tragenden Tieren. In vielen Fällen verläuft die Infektion jedoch auch subklinisch oder asymptomatisch, was die Diagnosestellung zusätzlich erschwert.

Bei Verdacht auf LSD ist sofort das zuständige Veterinäramt zu benachrichtigen. Verdachtsfälle sollten schnellstmöglich abgeklärt werden, um eine Weiterverbreitung zu verhindern. Für den direkten Erregernachweis eignen sich insbesondere Proben von betroffenen Hautstellen – etwa Krusten, Noduli, Hautstanzen oder Geschabsel. Ergänzend können Blutproben sowie Nasen- und Speicheltupfer verwendet werden. Alle Proben sind an das Nationale Referenzlabor (NRL) für LSD am Friedrich-Loeffler-Institut (Insel Riems, Greifswald) zu senden. Eine rasche Diagnostik und entschlossenes Handeln sind entscheidend, um die Ausbreitung dieser Tierseuche in Europa einzudämmen.

Die aktuellen Ausbrüche der LSD sind ca. 200 km von der deutschen Grenze entfernt. Das FLI schätzt das Risiko einer Einschleppung von LSD nach Deutschland derzeit noch als gering ein, sofern die Schutzmaßnahmen in den bisher betroffenen Ländern greifen. Hier der Link zur Risikoeinschätzung:

Quelle: Der Hoftierarzt, mit Informationen des Friedrich-Löffler-Institutes (FLI)

Zuerst erschienen im E-Magazin „Der Hoftierarzt“ 4/2025

Vielfältige Weiden – mehr Milch und weniger Methan?

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Weidemilch steht für artgerechte Tierhaltung und nachhaltige Landwirtschaft. Die Kühe verbringen den Großteil des Jahres auf der Weide und fressen vor allem frisches Gras oder Heu. Das hat auch Vorteile für die Umwelt: Dauergrünland fördert Biodiversität, schützt den Boden und bindet Kohlenstoffdioxid. Stark abhängig von Wetter und Vegetationsperiode, stehen Betriebe gleichzeitig vor Herausforderungen.

Produktiver soll die Haltung sein, wenn Weideland eine große Vielfalt an Gräsern, Kräutern sowie Leguminosen wie Klee und Lupinen aufweist. Mit einer Meta-Analyse auf der Grundlage verschiedener Studien hat ein Forschungsteam der Universität Göttingen diese Strategie überprüft. Das Ergebnis: Wie vielfältig das Weideland ist, wirkt sich laut Studie nicht auf die Milchproduktion aus und auch nicht auf die Emissionen des Treibhausgases Methan, das Kühe vor allem beim Rülpsen ausstoßen. Ein höherer Anteil an Leguminosen kann hingegen die Milchproduktion fördern. Die Ergebnisse wurden in der Fachzeitschrift Food and Energy Security veröffentlicht.

In der Meta-Analyse über 16 Studien verglichen die Forschenden Grasflächen mit vielfältiger Vegetation und weniger artenreiches Weideland im Hinblick auf die Milchproduktion und Methan-Emissionen der Kühe sowie den Nährwert des Futters. Dass dabei keine eindeutigen Zusammenhänge nachweisbar waren, kann auch methodische Gründe haben, wie Erstautor Dr. Martin Komainda aus der Abteilung Graslandwissenschaft der Universität Göttingen erklärt: „Zehn der Studien dauerten zehn Tage oder weniger. Die Primärproduktivität und der Nährwert von Grünlandflächen schwanken jedoch innerhalb von Jahreszeiten und zwischen Jahren. Um das besser zu berücksichtigen, braucht es mehr ganzjährige und mehrjährige Studien.“ Pflanzenarten, die sich auf die Methan-Emissionen auswirken könnten, kamen auf den untersuchten Flächen zudem kaum vor.

Einen Trend zeigt die Studie dennoch auf: Je mehr Leguminosen auf den Weideflächen wuchsen, desto höher war die Milchleistung der Kühe. Die artenreichen Weideflächen wiesen allerdings nicht deutlich höhere Anteile dieser Pflanzen auf als die Vergleichsflächen. Doch Artenvielfalt im Weideland lohnt sich, betonen die Forschenden: „Betriebe sollten die Vorteile vielfältiger Grünlandflächen im Hinblick auf die Gesamtproduktivität und Ökosystemleistungen berücksichtigen, anstatt unmittelbare Verbesserungen bei der Milchproduktion oder Methan-Reduktion zu erwarten.“

Die Studie wurde vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat gefördert.

Quelle: Georg-August-Universität Göttingen

Sicheres Futter für sichere Lebensmittel

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Erfreuliche Resultate bei Tierfutterkontrollen
Wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) anlässlich des Internationalen Nutztiertages am 2. Oktober mitteilt, gab es bei den amtlichen Kontrollen der in Deutschland eingesetzten Futtermittel im Jahr 2024 nur geringfügige Beanstandungsquoten.

Im vergangenen Jahr haben die Überwachungsbehörden der Länder risikoorientiert in 14.317 Futtermittelbetrieben 16.880 Inspektionen durchgeführt. Dazu zählten sowohl Betriebe der Primärproduktion als auch Hersteller von Futtermitteln.

Bei diesen Kontrollen wurden insgesamt 13.362 Proben überwiegend von Futtermitteln für Nutztiere entnommen. Anschließend wurden sie unter anderem anhand von 52.786 Einzelbestimmungen auf unerwünschte Stoffe wie beispielsweise Dioxine, Mykotoxine und Schwermetalle untersucht. Zur Untersuchung auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln wurden 213.507 Einzelbestimmungen durchgeführt. Insgesamt betrug die Beanstandungsquote bei den Untersuchungen auf unerwünschte Stoffe sowie auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln weniger als zwei Prozent.

„Diese geringe Belastungsquote zeigt das hohe Niveau der Futtermittelsicherheit in Deutschland, und das wiederum ist eine wichtige Voraussetzung für die Erzeugung sicherer Lebensmittel“, kommentiert BVL-Präsidentin Prof. Dr. Gaby-Fleur Böl die Kernbefunde der Jahresstatistik und ergänzt: „Die Ergebnisse zeigen, wie wirksam die Kontrolle sowohl der Lebens- als auch der Futtermittel in Deutschland ist.“

Hintergrund
Die Kontrolle von Futtermitteln sowohl für lebensmittelliefernde Tiere als auch für Heimtiere wird in verschiedenen Rechtsvorschriften auf europäischer sowie auf nationaler Ebene geregelt. Für die Durchführung der Kontrollen sind in Deutschland die Überwachungsbehörden der Länder zuständig. Die Kontrollen erfolgen hierbei risikoorientiert und schließen auch Futtermittelimporte mit ein. Die Ergebnisse werden von den Ländern an das BVL berichtet und in einer Jahresstatistik zusammengestellt.

Grundlage der Kontrollen ist das Kontrollprogramm Futtermittel, das unter Beteiligung der Bundesländer, des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH), des BVL und des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) jeweils für einen Zeitraum von fünf Jahren erstellt wird. Mit einem ziel- und risikoorientierten Ansatz dient es der Gewährleistung von sicheren Futtermitteln. Das Kontrollprogramm ist Bestandteil des Mehrjährigen Nationalen Kontrollplanes (MNKP).

Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen zum Kontrollprogramm Futtermittel finden Sie auf den Internetseiten des BVL und des BMLEH.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

Bundesratsentschließung zum Tierschutz bei Tiertransporten

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Der Bundesrat hat am 26. September 2025 eine Entschließung zum Tierschutz bei Tiertransporten und dem Export von Nutztieren in Drittstaaten (außerhalb der EU) verabschiedet. Darin werden folgende Punkte hervorgehoben:

Tierschutz bei Tiertransporten
Der Bundesrat hebt hervor, dass es beim Export von Nutztieren in bestimmte Drittstaaten gravierende Tierschutzverstöße gegeben hat, die ohne geeignete Maßnahmen der Veterinärbehörden nicht verhindert werden können.

Er fordert die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für eine Regulierung einzusetzen, die sicherstellt, dass lebenden Nutztieren beim Transport in Drittstaaten keine schweren Tierschutzverstöße drohen.

Der Transport lebender Tiere in Drittländer sollte nur erlaubt sein, wenn das Drittland eine Erklärung zur Einhaltung des Gesundheitskodex der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) abgibt.

Regelungen und Veterinärbescheinigungen
Die Bundesregierung wird gebeten, konkrete Vorgaben zur Verbesserung des Tierschutzes beim Transport in Drittstaaten im Rahmen der Überarbeitung der EU-Tierschutz-Transportverordnung zu erarbeiten.

Eine bilaterale Abstimmung von Veterinärbescheinigungen für den Export von Wiederkäuern zu Zuchtzwecken soll erneut geprüft werden, da die Rücknahme dieser Bescheinigungen nicht zu einer Verbesserung des Tierschutzes geführt hat.

In den Veterinärbescheinigungen sollen Tierschutzkriterien festgelegt werden, um sicherzustellen, dass nur in Drittstaaten exportiert wird, die ein vergleichbares Tierschutzniveau einhalten.

Begründung und Notwendigkeit
Der Bundesrat betont die Notwendigkeit klarer und rechtssicherer Lösungen auf europäischer Ebene, um Tierschutzverstöße bei der Ausfuhr lebender Tiere zu verhindern.

Die EU sollte ermächtigt werden, bei festgestellten Tierschutzverstößen ein Untersuchungsverfahren einzuleiten und den Export in das betreffende Drittland zu untersagen, bis die Mängel behoben sind.

Die Verantwortung für die Einhaltung der Tierschutzstandards darf nicht allein auf die Wirtschaft abgewälzt werden; es sind verbindliche Regelungen erforderlich, um den Tierschutz zu gewährleisten.

Kommentar
Eine solche Initiative war längst überfällig. Mehrfach sind in der Vergangenheit Tierärzte solchen Transporten nachgefahren und haben schwere Verstöße gegen den Tierschutz dokumentiert. Egal ob LKW- oder Schiffstransporte – es wurden regelmäßig eklatante Missstände bezeugt, fotografiert und gefilmt.

Immer wieder widmeten sich in den letzten Jahren auch Referenten bei der TiHo-Tierschutztagung dem Thema und appellierten an politisch Verantwortliche in Deutschland und Europa endlich wirksam einzugreifen. So auch dieses Jahr: Dr. Alexander Rabitsch, Tierarzt aus Österreich, berichtete von seinen Erlebnissen, als er einem Rindertransport in die Türkei nachreiste.

Er zeigte Bilder von Fahrzeugen und Ställen an Zwischenstationen, deren Böden 20 cm hoch mit Exkrementen bedeckt sind. Darin stehen, liegen. sterben trächtige Kühe.

Transporte wurden an der türkischen Grenze nicht umgehend abgefertigt, LKW parkten stundenlang in der prallen Sonne und um die dort aufgeladenen Tiere kümmerte sich niemand. Der Tierarzt reiste sogar in die Türkei ein und dokumentierte den Weitertransport von Rindern in völlig ungeeigneten Fahrzeugen, mit viel zu geringer Deckenhöhe und dafür ohne Laderampe.

Man kann nur hoffen, dass die Initiative des Bundesrates Erfolg hat und schnellstens entsprechende Vereinbarungen mit den betreffenden Ländern getroffen werden. Von zentraler Bedeutung wird aber dann die Kontrolle sein: von Dokumenten zu Rastplätzen, Ruhepausen und Umladestationen, von Transportfahrzeugen und vor allem Kontrollen des Zustands der Tiere nach Eintreffen am Bestimmungsort. Optimal wäre es natürlich damit Kontrolleure des Ursprungslandes zu betrauen.

Und schließlich: Auch wenn in vielen muslimischen Ländern eine Betäubung grundsätzlich gestattet ist, erlaubt der WOAH-Kodex auch die Halal-Schlachtung („Bei einer Schlachtung ohne Betäubung muss die Fixierung den Kopf des Tieres festhalten und seinen Körper stützen.“). Vielerorts werden Rinder aber immer noch betäubungslos durch einen Schnitt durch Halsschlagader und Luftröhre getötet. Dr. Rabitsch legte in Hannover dazu schwer erträglichen Bildern aus der Türkei vor, die wir hier lieber nicht zeigen wollen.

Die Bundesrats-Drucksache 310/25 steht hier im PDF-Format bereit.

Den Gesundheitskodex für Landtiere der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) finden Sie hier.

Ein ausführlicher Bericht der Amtstierärztin Dr. Gabriele Fuchs zu ihren Erfahrungen mit Tiertransporten ist hier als Podcast abrufbar.

Tagung über Nachhaltigkeitsberichterstattung und Klimaschutzziele am 29.10.2025 in Göttingen

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Die Anforderungen an Transparenz und Nachhaltigkeit in der Land- und Ernährungswirtschaft steigen – und mit ihnen der Druck auf Betriebe, über ihre Klima- und Umweltauswirkungen zu berichten.

Was bedeutet das konkret für landwirtschaftliche Unternehmen?

Unsere Tagung – in Kooperation mit dem 3N Kompetenzzentrum – bringt Landwirtinnen und Landwirte, Unternehmen aus der Lebensmittelwirtschaft, Banken und Branchenvertretungen an einen Tisch. Gemeinsam wollen wir informieren, diskutieren und Impulse für tragfähige Lösungen geben.

Wann? Am 29.10.2025 von 10 bis 16 Uhr
Wo? Alte Mensa, Georg-August-Universität Göttingen

Freuen Sie sich auf die spannende Keynote von Erik Guttulsröd, Stellv. Geschäftsführer des DLG-Fachzentrums Landwirtschaft, und auf inspirierende Dialogrunden – für einen transdisziplinären Wissensaustausch und die kooperative Entwicklung von Lösungen.

Weitere Informationen zum Programm und direkt hier anmelden.

Quelle: Verbund Transformationsforschung agrar Niedersachsen

Fraunhofer IDMT auf der Aquaculture Europe 2025: Intelligente akustische Überwachung fördert nachhaltige Aquakultur

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Das Fraunhofer-Institut für Digitale Medientechnologie IDMT präsentiert ab heute und bis zum 25. September 2025 auf der internationalen Fachmesse für Aquakultur in Valencia (Spanien) ein System zur intelligenten akustischen Überwachung von technischen Anlagen der Aquakulturbetriebe. Ziel ist es, dass die Betriebe nachhaltiger und effizienter arbeiten und dass das Wohlbefinden der Tiere verbessert wird.

Weltweit gibt es schätzungsweise mehrere zehntausend Aquakulturbetriebe, die jährlich über 130 Millionen Tonnen Fisch produzieren. Durch ineffiziente Fütterung und technische Ausfälle entstehen erhebliche Umweltbelastungen und wirtschaftliche Verluste. Gerade in kreislaufbasierten Aquakulturanlagen, Netzkäfigsystemen und großen Fischzuchtbetrieben kann eine intelligente akustische Anlagenüberwachung entscheidend zur Effizienzsteigerung beitragen.

Mit Unterwassermikrofonen, sogenannten Hydrophonen, werden die Strömungsgeräusche von Wasserpumpen und Belüftungssystemen in Echtzeit direkt in den Fischhaltebecken aufgenommen. Diese Geräusche werden mit intelligenter Signalverarbeitung und Machine Learning-Algorithmen analysiert und automatisiert mit zuvor definierten Sollwerten abgeglichen.

Weichen die akustischen Muster von den erwarteten Signalen ab – etwa durch verstopfte Leitungen, defekte Pumpen oder veränderte Betriebsbedingungen – kann das System frühzeitig auf mögliche Störungen hinweisen. So lassen sich einerseits Beeinträchtigungen oder sogar Verluste in der Fischhaltung durch Schäden an den Pumpenanlagen vermeiden und andererseits die Zuverlässigkeit und Effizienz der technischen Infrastruktur steigern.

»Wer eine große Fischzuchtanlage betreibt, weiß, wie wichtig einwandfrei funktionierende Pumpen und Belüftungssysteme für den täglichen Betrieb sind. Unser akustisches Monitoring sorgt hier für mehr Sicherheit: Störungen sind früh hörbar, werden zuverlässig erkannt und man kann sofort Maßnahmen einleiten. Das spart teure Reparaturkosten. Und ganz besonders wichtig: unsere akustische Überwachung sorgt dafür, dass die Anlagen zuverlässig laufen und somit das Wohl der Tiere in den Aufzuchtanlagen sichergestellt wird«, erklärt Jakob Bergner, Projektleiter am Fraunhofer IDMT.

Neben der Überwachung der Pumpentechnik bietet die Technologie auch das Potenzial für die Überwachung des Verhaltens und des Gesundheitszustands der Fische. Dafür können die Geräusche der Tiere aufgenommen und mit Künstlicher Intelligenz ausgewertet werden.

Die akustische Analyse in Aquakulturbecken liefert neben Anlagenparametern auch Hinweise auf die Fütterungsaktivität, das Stress-Level oder mögliche Erkrankungen der Fische. So können anhand der Saug- und Schluckgeräusche während der Fütterung Rückschlüsse auf das Verhalten der Tiere gezogen werden – ohne Einsatz zusätzlicher Kameratechnik oder Eingriffe in die Anlage. Und auch an den Flossenschlägen und Wasserbewegungen kann festgestellt werden, ob die Fische in den Aquakulturanlagen ruhig und entspannt oder eher gestresst sind.

Die Analyse der akustischen Daten von Fischen bietet etwa einen wichtigen Hebel zur Optimierung der Fütterung: Übermäßige Fütterung in Netzgehegen (Marikultur) führt zu Umweltbelastungen, da überschüssiges Futter Nährstoffe ins Wasser abgibt und die Wasserqualität verschlechtert.

Durch gezieltes akustisches Monitoring und eine Anpassung der Fütterungsprozesse können zudem jährlich viele Tonnen Futter eingespart werden. Das senkt die Kosten, reduziert Umweltbelastungen und hilft gleichzeitig, Krankheiten durch Überfütterung zu vermeiden. »Mit unserem akustischen Überwachungssystem leisten wir also einen wichtigen Beitrag für eine effizientere Fischaufzucht und eine nachhaltige Aquakultur«, betont Jakob Bergner.

Besucherinnen und Besucher können die Technologie direkt am Stand 173 »Aquaculture@Fraunhofer« erleben. An einem interaktiven Demonstrator zeigen die Forschenden des Fraunhofer IDMT, wie technische Störungen an Pumpen und Belüftungssystemen in Echtzeit akustisch erkannt werden.

Quelle: Fraunhofer-Institut für Digitale Medientechnologie IDMT

Bienen und andere Bestäuber: So hilft künstliche Intelligenz beim Artenschutz

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Forschende der Uni Hohenheim entwickeln ein Kamerasystem, das Bestäuber anhand ihres Flugmusters erkennt. Das Gerät soll Informationen für den Artenschutz liefern.

Sie werden immer seltener: Hummeln, andere Wildbienen und weitere Bestäuber. Bisher mangelt es jedoch an Daten dazu, wie es um die Insektenvielfalt auf unterschiedlichen Flächen steht. Diese Informationen sind allerdings erforderlich, um passende Maßnahmen für den Insektenschutz ergreifen zu können. Ein Grund für diese Daten-Lücken: Gängige Methoden zur Insekten-Erfassung schaden den Tieren häufig nicht nur, sie sind auch mit einem großen Zeit- und Arbeitsaufwand verbunden. Ein Forschungsprojekt der Landesanstalt für Bienenkunde an der Universität Hohenheim in Stuttgart sowie der Hochschulen Niederrhein und Karlsruhe und dem Start-up apic.ai könnte bald ein einfaches Vorabmonitoring ermöglichen: Das interdisziplinäre Team entwickelt derzeit eine Kamera, die Bestäuber mithilfe von KI automatisch über ihr Flugmuster erfassen und klassifizieren kann. Das langfristige Ziel: Die intelligenten Kameras sollen in Zukunft auch über mehrere Tage platziert werden können und so z. B. Informationen über die vorhandene Insektenvielfalt auf städtischen Flächen liefern.

„Von Nistmöglichkeiten bis hin zu speziellen Blühmischungen – die Maßnahmen zum Insektenschutz sind vielfältig. Urbane Räume können ein herrliches Refugium für Wildbienen sein“, sagt Dr. Kirsten Traynor, Leiterin der Landesanstalt für Bienenkunde an der Universität Hohenheim. „Aber um passende Schutzkonzepte zu entwickeln und dem Insektensterben entgegenzuwirken, brauchen wir erst einmal Informationen darüber, wo und wie häufig unterschiedliche Bestäubergruppen noch vorkommen.“

Dabei sei vor allem der Schutz bestäubender Insekten essentiell, ergänzt Leland Gehlen, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Landesanstalt für Bienenkunde der Universität Hohenheim: „Bestäuber wie Hummeln, zahlreiche andere Wildbienenarten, aber auch viele weitere Insektengruppen, wie Schmetterlinge und Schwebfliegen sind essentiell für den Erhalt der Biodiversität – aber auch für die Lebensmittelproduktion.“

„Bisher ist es jedoch sehr zeit- und arbeitsaufwendig, das Insektenvorkommen zu untersuchen, weshalb es an Zahlen und Daten mangelt“, fügt Doktorand Michael Glück hinzu. Die Überwachung einzelner Flächen – das sogenannte Monitoring – erfordere in der Regel den Einsatz mehrerer Insektenkundlerinnen und Insektenkundlern. So würden neben fachkundlichen Beobachtungen auch Fallen zu den gängigen Monitoring-Methoden zählen: „Etabliert haben sich zum Beispiel zeltartige Malaise-Fallen und sogenannte Farbschalen“, sagt der Biologe.

Künstliche Intelligenz erfasst Bestäuber automatisch
Im Projekt BeeVision feilt Dr. Traynors Team deshalb seit über einem Jahr an einer voll automatisierten und insektenschonenden Methode zur Erfassung von Bestäubern. Die Idee: „Statt eines Menschen übernimmt ein KI-System das Monitoring. Dieses erkennt anhand des Flugmusters, welche Bestäubergruppen zu sehen sind“, erklärt Michael Glück.

Hierfür nutzen die Forschenden sogenannte Event-Kameras, die die Bewegungen und Flügelschläge der Insekten aufzeichnen. „Die Kamera nimmt alle Bewegung im Kamerasichtfeld von vier Metern auf. Über diese Aufnahmen läuft anschließend unsere KI. Anhand des Flugmusters ordnet diese das Insekt einer von sechs Bestäuber-Großgruppen zu und klassifiziert es zum Beispiel als eine Hummel oder Schwebfliege.“ Eine genaue Bestimmung sei mit dem System bei vielen Arten nicht möglich. „Hierfür sind übliche Methoden wie Fallen weiterhin unerlässlich.“

BeeVision vereint Expertise aus Data Science, KI und Insektenkunde
Eine besondere Herausforderung sei das Training der KI: „Wir mussten ihr nicht nur beibringen, Bewegungen im Hintergrund auszublenden, wie zum Beispiel im Wind wehende Blätter, sondern auch, einzelne Flugbahnen und Bestäubergruppen voneinander zu unterscheiden“, sagt Leland Gehlen.

Hierfür haben die beiden Mitarbeiter der Bienenkunde zahlreiche Aufnahmen unterschiedlicher Bestäuber angefertigt – vor einem neutralen Hintergrund: „Zunächst haben wir unterschiedliche Bestäuber mit dem Kescher eingefangen. Unsere Kamera haben wir dann mit Blick auf eine Hauswand platziert, vor der wir die Insekten einzeln freigelassen haben. So konnten wir sichergehen, dass nur die Flugbahn und die Flügelschläge des Insekts aufgezeichnet werden“, erklärt Michael Glück.

Inzwischen ist das BeeVision-System sogar in der Lage, die Flugbahnen mehrerer Insekten im Bild zu identifizieren. „Möglich wird all das erst durch unsere Projektpartner: Die Hochschulen Niederrhein und Karlsruhe kümmern sich um die technische Umsetzung – z. B. die Entwicklung der Kameratechnik und das Programmieren der KI“, ergänzt Leland Gehlen.

Kamerasystem könnte langfristiges Monitoring ermöglichen
An einigen Stellen sei ihr System noch nicht ganz ausgereift, sagt Michael Glück: „Unsere BeeVision-Kamera ist z. B. noch nicht in der Lage, die Bestäuber richtig zu zählen.“ Seit dem Start des Projekts im Januar 2024 habe sich jedoch einiges getan: „Diese Kameras werden immer leichter und kompakter. Vor einem Jahr mussten wir noch sehr viel Equipment mit ins Feld nehmen, um Aufnahmen zu machen. Nun benötigen wir lediglich unsere Kamera und ein Notebook.“

Die Entomologen sind zuversichtlich, dass die Kameratechnik in Zukunft zudem erschwinglicher werden und z. B. das mehrtägige Monitoring auf städtischen Flächen ermöglichen könnte: „Viele der bisherigen Monitoring-Methoden bieten Fachleuten lediglich eine Momentaufnahme. Wenn sich die BeeVision-Kameras künftig in größeren Mengen produzieren ließen, könnte man sie über mehrere Tage hinweg von Sonnenaufgang bis -untergang auf einer Fläche aufstellen. So ließe sich zum Beispiel nachvollziehen, welchen Effekt ein Blühstreifen auf die Bestäubervielfalt hat oder ob neue Vertikalflächen im städtischen Bereich die Bestäuberpopulationen anlocken“, sagt Dr. Kirsten Traynor. „Für die Biologie und den Artenschutz wäre das auf jeden Fall ein großer Gewinn.“

HINTERGRUND: Zum Projekt „BeeVision“
Das Projekt BeeVision ist im Januar 2024 in Kooperation mit dem Unternehmen apic.ai, der Hochschule Niederrhein und der Hochschule Karlsruhe mit einer Laufzeit von zwei Jahren gestartet. Gefördert wird das interdisziplinäre Projekt durch die Carl-Zeiss-Stiftung.

Weitere Informationen: https://bienenkunde.uni-hohenheim.de/beevision

Quelle: Universität Hohenheim

Neues Ergänzungsfuttermittel: MethiFit unterstützt Milchkühe beim Laktationsstart

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Mit MethiFit präsentiert die innoMOO GmbH, der Spezialist für das Gesundheitstracking bei Kühen, ein neues, speziell entwickeltes Ergänzungsfuttermittel für Milchkühe. Ziel ist es, die Tiere insbesondere rund um den Laktationsbeginn optimal zu unterstützen – eine Phase, in der der Organismus der Kuh besonders gefordert ist.

MethiFit enthält eine synergetische Kombination aus Sorbitol, Cholin, Methionin, Betain, Niacin sowie eine hohe Dosis an Vitamin B12. Diese Inhaltsstoffe fördern die Leberfunktion, verbessern den Fettstoffwechsel und tragen zur Entgiftung sowie zum Abtransport von Triglyceriden aus der Leber bei. Gleichzeitig wirkt das Produkt antioxidativ gegen oxidativen Stress, unterstützt durch chelatiertes Zink und Vitamin E.

„Unsere Bolusformel wurde speziell für die Zeit vor und während des Kalbens entwickelt. Sie hilft, Futterumstellungen zu erleichtern und Energiedefiziten vorzubeugen“, so Lothar Weber, Geschäftsführer von innoMOO. MethiFit steigert die Verwertung von Glukosevorstufen und optimiert so die Energieversorgung in der kritischen Phase des Starts in die Laktation.

Bildquelle: innoMOO

Das Produkt eignet sich besonders für Milchkühe:

• mit erhöhtem Körperfettanteil rund um das Kalben,
• in dritter oder höherer Laktation,
• mit hohem genetischem Leistungspotenzial,
• bei Anzeichen von Appetitlosigkeit.

Eine Dosis besteht aus zwei Bolusgaben, die oral 10 bis 15 Tage vor dem Kalben verabreicht werden. Bei Appetitlosigkeit kann eine einmalige Gabe erfolgen. Die Wirkstoffe werden innerhalb von 24 Stunden vollständig freigesetzt.

MethiFit trägt zur allgemeinen Gesunderhaltung bei und kann zur Steigerung der Milchleistung vor dem Laktationspeak eingesetzt werden. Es ist kühl und trocken zu lagern und hat eine Haltbarkeit von zwei Jahren ab Herstellungsdatum.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
innoMOO GmbH – Gesundheitstracking für Kühe
Lothar Weber
Telefon: + 49 176 43502811
E-Mai: lothar.weber@innoMOO.de
www.innoMOO.de

Unternehmensinformation
innoMOO GmbH – Gesundheitstracking für Kühe
Das Unternehmen wurde im August 2022 gegründet, um innovative Produkte für Milchviehbetriebe auf den deutschen Markt zu bringen. Die Produktpalette umfasst Sensortechniken für Kühe, kleine Wiederkäuer und spezielle Futterkomponenten für kleine und große Wiederkäuer.

innoMOO ist exklusiver ENGS-Vertriebspartner. ENGS ist seit vielen Jahren Spezialist auf dem Gebiet der Kuhortung und Gesundheitsüberwachung von Kühen. ENGS-Produkte sowie ausgewählte Ergänzungsfuttermittel wie Pectolit® und MethiFit werden in Deutschland über die innoMOO GmbH vertrieben.

Im Fokus des Unternehmens stehen innovativ denkende Tierärzte und Landwirte. InnoMOO steht für persönliche Beratung sowie technisches und wissenschaftliches Know-how.

Kontakt Unternehmen
innoMOO GmbH – Gesundheitstracking für Kühe
Lothar Weber
In der Au 7
53577 Neustadt (Wied)
Telefon: + 49 176 43502811
E-Mai: lothar.weber@innoMOO.de
www.innoMOO.de