VerLak: Mehr Tiergesundheit durch verlängerte Laktation?

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Am 1. August wurden in Berlin die Ergebnisse des Projekts „VerLak“ vorgestellt. Ziel war durch die Verlängerung der Laktationsperiode und selektives Trockenstellen den Antibiotikaeinsatz bei Milchkühen zu minimieren.

Das Projekt lief vom 01.01.2021 bis zum 31.08.2025 und umfasst 10 Milchviehbetriebe in Mittel- und Norddeutschland mit insgesamt 1.300 Kühen. Eine Kontrollgruppe mit 65 Kühen wurde wie gewohnt besamt, bei einer Versuchsgruppe von 65 Kühen wurde dies nach neuen Vorgaben getan.  ​

Dr. Christian Fidelak (IFN Schönow e.V.) referierte zu den „Effekten einer verlängerten freiwilligen Wartezeit auf Fruchtbarkeit und Eutergesundheit“ und führte aus, dass

  • späte Besamung zu schlechterer Tragquote und frühzeitigem Trockenstellen führt
  • bessere Eutergesundheit am Laktationsende selektives Trockenstellen erleichtert
  • längere Laktation positive ökonomische Auswirkungen hat
  • aber auch zunehmende Unruhe in der Herde durch nicht genutzte Brunsten entsteht. ​

Fruchtbarkeit
Laktationslänge stieg in den Versuchsgruppen um 41 Tage bei den Jung- und um 48 Tage bei den Altkühen. Beim Erstbesamungserfolg gab es keine signifikanten Unterschiede und auch der Besamungsindex und -aufwand zeigten keine signifikanten Unterschiede.

Eutergesundheit
Die Zellzahlen zum Trockenstellenlagen in der Versuchsgruppe bei 134 Tsd/ml, in der Kontrollgruppe bei 107 Tsd/ml. ​Bakteriologisch unauffällig waren 70% der Kühe in der Versuchsgruppe und 75% in der Kontrollgruppe. ​Nach dem Kalben: 76% unauffällig in der Versuchsgruppe, 79% in der Kontrollgruppe.

Insgesamt profitieren Erstkalbinnen von früherer Besamung, Altkühe von späterer. ​Bei der Eutergesundheit zeigten sich wenige Effekte durch die verlängerte Laktation. ​Die strategische Verlängerung der freiwilligen Wartezeit bewertete der Referent positiv.

Emmeline Wahls (LFA MV, Dummerstorf) sprach über „Effekte auf die Abgangsraten und –ursachen“.

Startlaktation

  • Insgesamt 1.216 Tiere wurden ausgewertet, davon 604 in der Kontrollgruppe und 612 in der Versuchsgruppe. ​
  • Es gab insgesamt 263 Abgänge, davon 133 in der Kontrollgruppe und 130 in der Versuchsgruppe.
  • Die Abgangsraten betrugen 22,0 % in der Kontrollgruppe und 21,2 % in der Versuchsgruppe.
  • Die Zwischenkalbezeit betrug 406 ±68,8 Tage in der Kontrollgruppe und 451 ±63,3 Tage in der Versuchsgruppe, was einen signifikanten Unterschied zeigt.
  • Die Abgangsursachen durch Unfruchtbarkeit betrugen 8,77 % in der Kontrollgruppe und 8,01 % in der Versuchsgruppe, ohne signifikanten Unterschied.

 Folgelaktation

  • Insgesamt 901 Tiere wurden in der Folgelaktation ausgewertet, mit 456 in der Kontrollgruppe und 445 in der Versuchsgruppe. ​
  • Es gab 339 Abgänge, davon 172 in der Kontrollgruppe und 167 in der Versuchsgruppe.
  • Die Abgangsraten betrugen 37,7 % in der Kontrollgruppe und 37,5 % in der Versuchsgruppe.
  • Bis Tag 30 post partum gab es 61 Abgänge, davon 30 in der Kontrollgruppe und 31 in der Versuchsgruppe.
  • Die Abgangsraten durch Unfruchtbarkeit, Euter- und Stoffwechselerkrankungen waren ebenfalls nicht signifikant unterschiedlich zwischen den Gruppen.

Im Vortrag von Anna-Luise Böhm (FFG, Berlin) ging es um „Effekte auf die Körperkondition“. Die Körperkondition wurde durch den Body Condition Score (BCS) bewertet, dessen Skala von 1 (stark unterernährt) bis 5 (stark überfüttert) in 0,25er Schritten reicht. Wichtige Zeitpunkte für die BCS-Bonitur sind: zum Trockenstellen, zur Kalbung und 5-10 Tage nach der Kalbung. ​

Die Körperkondition der Projekttiere zeigte signifikante Unterschiede zu jener der Kontrollgruppe. ​

  • Die Versuchsgruppe (V) hatte einen BCS von 2,8, während die Kontrollgruppe (K) bei 2,6 lag.
  • Der p-Wert von 0,0018 zeigt einen signifikanten Unterschied im BCS zwischen den Gruppen.
  • Die individuelle Besamung hatte einen positiven Einfluss auf die Körperkondition der Milchkühe. ​
  • Die Versuchstiere lagen überwiegend im physiologisch günstigen BCS-Bereich. ​
  • Betriebsbedingte Unterschiede im BCS-Niveau wurden festgestellt, was auf standort- und managementbedingte Effekte hinweist.

Prof. Dr. Volker Krömker (Steinbeis FZ MW, Hannover) widmete sich dem Aspekt „Effekte auf den Antibiotikaeinsatz zur Mastitisbekämpfung“. Bei der Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes in der Mastitisbekämpfung nannte er ​selektives Trockenstellen und gezielte Mastitistherapie als zentrale Maßnahmen. Frühzeitiges Erkennen von Problemen könne Neuinfektionen reduzieren und mehr Prävention führe zu weniger Neuinfektionen und geringeren Risiken.

Die Ergebnisse der Interventionsstudie zur Laktationsverlängerung zeigten zwar, dass die Verlängerung der Laktation den Antibiotikaeinsatz in der Mastitisbekämpfung beeinflussen kann, aber

  • Klinische Mastitiden: 30,4 % in der Kontrollgruppe vs. 22,3 % in der Versuchsgruppe (nicht signifikant).
  • Antibiotische Dosen lokal: 0,34 vs. 0,21; systemisch: 0,065 vs. 0,085.
  • In der ersten 30 Tage der Folgelaktation: 6,3 % vs. 4,8 % klinische Mastitiden (nicht signifikant).

Behandlungen zum Trockenstellen bei verlängerter Laktation

  • Heilungsrate: 58,9 % in der Kontrollgruppe vs. 58,2 % in der Versuchsgruppe (nicht signifikant).
  • Neuinfektionsrate: 34,4 % vs. 31,1 % (nicht signifikant).
  • Verlängerung der Laktation um 45 Tage führt zu 11 % weniger antibiotischen Trockenstellern pro Jahr.

Die Verlängerung der Laktation führe zu weniger antibiotischen Trockenstellern, aber nicht zu einer signifikanten Senkung der Mastitiden oder Antibiotikaeinsatz pro Tag. Mögliche Gründe für fehlende Signifikanz wären: kurze Verlängerung, große Unterschiede zwischen Betrieben und unzureichende Studiengröße.

Dr. Jens Unrath (FFG, Berlin) beschrieb die Anforderungen an VerLak-Betriebe“ und nannte

  • Routinemäßigen Besamungsbeginn zwischen dem 42. und 60. Laktationstag.
  • Jahresmilchleistungen müsse über 9.000 kg liegen.
  • Nutzung eines Herdenmanagementprogramms zur Dokumentation von Prozessdaten. ​
  • Durchführung einer 4-wöchigen Milchkontrolle erforderlich.
  • Bereitstellung qualitativ geeigneter Milchproben und Bereitschaft zur Vorstellung des Betriebs. ​

Eine verlängerte Laktation böte den Teilnehmern zahlreiche betriebliche und gesundheitliche Vorteile.

  • Reduzierung des Antibiotikaverbrauchs über die Zeit.
  • Optimierung der Milchleistung pro Laktation. ​
  • Förderung von Tiergesundheit und Tierwohl.
  • Betriebswirtschaftliche Vorteile wie reduzierte Remontierung und bessere Persistenz.
  • Weniger Kalbungen und geringere Gesundheitsrisiken durch tierangepassten Besamungsstart.

Allerdings seien Geduld und Mut zu Veränderungen notwendig, ebenso eine gute Vorbereitung für eine erfolgreiche Laktation. ​Das VerLak-Management erfordere Teamarbeit zwischen Landwirt, Berater und Tierarzt und individuelle Anpassungen seien notwendig, um die spezifischen Anforderungen jedes Betriebs zu erfüllen.

Die Folien zu allen Vorträgen sind als PDF-Dateien auf der Website der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei MV abrufbar. Darunter auch zwei Praxisberichte von Markus Deffner (Schwaighausen) und von Biolandbetrieb Hof Backensholz (Oster-Ohrstedt).

Mobile Geflügelschlachtung #TiHo-Tierschutztagung 2025

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Carolina Sophia Heide, Tierärztin am ITTN der Tierärztlichen Hochschule Hannover, widmete Ihren Vortrag auf der diesjährigen Tierschutztagung dem Thema „Mobile Geflügelschlachtung“. Einleitend zählte sie deren Vorteile auf:

• vollmobile Schlachtung (mobiler Anhänger)
• Vermeidung von Transport
• schonendes aufrechtes Fangen
• kurze Warte- und Nüchterungszeiten
• Stressminimierung
• Minimierung von Transport-Verletzungen und -Verlusten

Grundsätzlich ist die mobile Geflügelschlachtung mit und ohne EU-Zulassung möglich. Ohne EU-Zulassung dürfen bis zu 10.000 Tiere pro Jahr und Betrieb geschlachtet werden. Die Einheiten sind bei der zuständigen Behörde zu registrieren und es dürfen nur eigene Tiere im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb geschlachtet werden.

Der Tierhalter ist verantwortlich für die gesamte Lebensmittelkette, also Schlachtung, Kühlung, Lagerung und Vermarktung des Geflügels. Will der Tierhalter sein Geflügel an den Einzelhandel abgeben, ist zweimal jährlich eine Schlachtuntersuchung durch die zuständige Behörde vorgeschrieben. Will er das Fleisch jedoch nur an Endkunden abgeben, muss diese Untersuchung nicht stattfinden.

Das Fleisch ist nach der Schlachtung unverzüglich auf 4 Grad Celsius herunterzukühlen, die Reinigung und Desinfektion des Anhängers sollte in Eigenkontrollunterlagen protokolliert werden. Eine Erfolgskontrolle ist jedoch nicht vorgeschrieben und Endprodukt darf direkt an den Endkunden oder den Einzelhandel im Umkreis unter 100 Kilometer vermarktet werden. Es ist eine Grobzerlegung möglich, aber keine Weiterverarbeitung des Fleisches in EU zugelassenen Verarbeitungsbetrieben.

EU-zugelassenen Schlachtmobile sind quasi vollwertige Schlachthöfe auf Rädern. Deswegen gelten entsprechend auch alle einschlägigen EU-Verordnungen (852/2004, 853 2004, 1099/2009). Es dürfen mehr als 10.000 Tiere pro Betrieb im Jahr geschlachtet werden und in der Regel ist immer ein Amtsveterinär oder ein amtlicher Tierarzt vor Ort, um die Lebendtier- und Fleischuntersuchung durchzuführen. Das ermöglicht es auch Kleinstgruppen – Tiere aus verschiedenen Betrieben – zu schlachten.

Bei der EU zugelassenen Schlachtung ist die Vermarktung über 100 Kilometer uneingeschränkt möglich und das Fleisch darf an Fleischverarbeitungsbetriebe zur Produktion von z. B. Hühnerfrikassee oder Wurst abgegeben werden, was Vermarktungsmöglichkeiten auch für Legehennen bietet.

Die technischen Voraussetzungen für mobiles Schlachten sind in jedem Fall:

• ebener, befestigter Untergrund
• Trinkwasseranschluss ½ Zoll
• 16 und 32 A Starkstromanschluss
• Schmutzwasserablauf (Kanalisation)
• Gesonderte Entsorgung von Blut und Federn (Kat. 3 Material)
• Kühlmöglichkeit auf 4 Grad Celsius
• Örtliche Nähe zu Tierbeständen ist zu vermeiden

Das Personal für die mobile Geflügelschlachtung muss einen Sachkundenachweis nach Tierschutzschlachtverordnung (§ 4, Abs. 8) besitzen, gemäß § 43, Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes belehrt worden sein sowie eine Hygieneschulung nach § 4 Lebensmittelhygieneverordnung absolviert haben.

Mit vier Arbeitskräften (zwei im Schwarzbereich, zwei im Weißbereich) sind in der Regel 80 Masthühner oder 120 Legehennen pro Stunde zu schaffen. Bei großem Geflügel, z. B. Puten werden in der Regel maximal 15 Tiere je Stunde geschlachtet.

Wieviel Zeit für die Reinigung einzukalkulieren ist, hängt vom Verschmutzungsgrad der Schlachteinheit ab. Werden z. B. in den Wintermonaten viele Gänse geschlachtet, kann die Nassreinigung auch mal viereinhalb Stunden in Anspruch nehmen. Hinzu kommt noch die anschließende Abtrocknungszeit mit Desinfektion. Selbstredend sind Biosicherheit und fachgerechte Desinfektion bei der mobilen Schlachtung von zentraler Bedeutung!

Fazit:
Die mobile Schlachtung eignet sich vielleicht eher für kleinere Betriebe mit Direktvermarktung, wenn die eingangs erwähnten Vorteile den Endkunden direkt vermittelt werden können. Andererseits sinken die Einzeltierkosten bei größeren Partien, was auch für den Zusammenschluss mehrerer Betriebe sprechen könnte.

E-Magazin „Der Hoftierarzt“ 4/2025 erschienen!

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„Der Hoftierarzt“ Ausgabe 3/2025 steht für Sie zum Abruf bereit und bietet folgende Themen:

• VerLak: Mehr Tiergesundheit durch verlängerte Laktation?

• Herdvision: Automatisierte Überwachung

• cit Fliegenfalle FlyCage6: Fliegen auf der Weide bekämpfen

• Epizootische Hämorrhagische Krankheit (EHD)

• Patura Rillenboden Active Duo: Laufganggestaltung

• GEA DairyRotor T8600: Neues Melksystem

• Lumpy Skin Disease (LSD) in Europa

• Mastitis: Wie ziehe ich richtig Milchproben?

• Holm & Laue: Effiziente Eimerreinigung Kälberfütterung

• Früher Absetzen mit KALBI TMR NOVA

• Starke Sauen – starke Ferkel: Mit Fütterung und Monitoring zum optimalen Mikrobiom

• KI und Digitalisierung – Revolution im Stall?

• Studien machen deutlich: Schweine mit Schmerzsymptomen brauchen Schmerztherapie

Das Tiergesundheits-Magazin für Nutztierhalter erscheint alle zwei Monate im praktischen PDF-Format. Jetzt 1 x registrieren, 1 x in der Bestätigungs-Mail „OK“ klicken und gleich kostenfrei downloaden und lesen!

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Bundesprogramm für den Umbau der Tierhaltung läuft aus – BMLEH gibt neue Fristen für Landwirtinnen und Landwirte bekannt

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Die Förderung des Baus tiergerechter Schweineställe wird zukünftig wieder über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) erfolgen. Hintergrund ist, dass vom Bundesprogramm für den Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung (BUT) nicht die erhoffte Impulswirkung ausgegangen ist. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) will den Fokus daher auf wirklich wirksame Investitionen in der Landwirtschaft richten. Dafür ist die GAK das richtige Instrument. Das ohnehin befristete Bundesprogramm läuft entsprechend früher aus. Damit wird zudem ein effizienterer Einsatz von Haushaltsmitteln gewährleistet und dem Wunsch vieler Bundesländer entsprochen. Die für Landwirtinnen und Landwirte relevanten veränderten Fristen wird das BMLEH am Freitag, den 12. September 2025, im Bundesanzeiger veröffentlichen, um Planungssicherheit zu gewährleisten.

Dazu sagt Bundesminister Alois Rainer: „Placebo-Programme helfen unseren Landwirtinnen und Landwirten nicht weiter. Daher bündeln wir in Zeiten knapper Kassen die finanziellen Ressourcen und setzen bei der Förderung auf die Kompetenz der Länder und das bewährte Instrument der GAK. Wir setzen uns für verlässliche Rahmenbedingungen genauso ein wie für das Tierwohl.“

Das BMLEH wird Gespräche mit den Ländern führen, um den Übergang der Förderung von Stallumbauten zurück in die GAK bestmöglich zu unterstützen. Weiterhin sind alle Interessierten aufgerufen zu prüfen, ob eine Förderung durch das BUT, das eine Förderung von bis zu 60 Prozent der Kosten ermöglicht, in den kommenden Monaten in Betracht kommt.

Hintergrund:
Mit dem Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der landwirtschaftlichen Tierhaltung werden Investitionen in besonders tier- und umweltgerechte Schweineställe und die laufenden Mehrkosten einer solchen Haltung gefördert. Dabei gibt es sowohl eine investive Förderung wie auch eine Förderung der laufenden Mehrkosten. Das BMLEH hat entschieden, in beiden Förderrichtlinien die Antragsfristen und die Gesamtlaufzeit zu verkürzen. Für Landwirte, die von der Förderung durch das BUT profitieren wollen, heißt das konkret: Anträge für die Investive Förderung können noch bis Ende April 2026 gestellt werden. Die konsumtive Förderung läuft 2028 aus.

Das Bundesprogramm war 2024 aufgelegt worden. Aktuell wurden auf investive Förderung 271 Anträge gestellt, im Bereich der konsumtiven Förderungen beläuft sich die Zahl der Anträge auf Zuwendung in diesem Jahr auf 413.

Quelle: BMLEH

Wie Bienen den Himmel entschlüsseln

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Bienen nutzen den Stand der Sonne am Himmel zur Orientierung – selbst dann, wenn sie von Wolken verdeckt wird. Ein internationales Forschungsteam unter Beteiligung Konstanzer Forschender hat nun herausgefunden, wie ein spezieller Bereich im Auge sie dabei unterstützt.

Die Suche nach Nektar kann eine Honigbiene auf ihr unbekannten Routen kilometerweit von ihrem Stock wegführen – und doch findet sie immer den Weg zurück. Der Stand der Sonne dient ihr dabei sogar dann als eine Art Kompass, wenn die direkte Sicht durch Wolken oder andere Objekte verhindert ist. Diese Fähigkeit verdanken die Bienen dem speziellen Aufbau ihrer Facettenaugen, mit denen sie Muster aus polarisiertem Licht am Himmel analysieren, die dem menschlichen Auge verborgen bleiben.

Ein Forschungsteam der Universität Konstanz und der Universität Ljubljana hat nun herausgefunden, wie das Bienenauge dies ermöglicht. Dazu untersuchten sie in ihrer aktuellen Studie, veröffentlicht in Biology Letters of the Royal Society Publishing, wie einige lichtempfindliche Zellen im Auge der Bienen miteinander verknüpft sind. Sie entdeckten in dem gen Himmel gerichteten Bereich des Bienenauges, dass ein Signal, das eine Zelle aufnahm, auch in anderen registriert wurde. Diese unerwartete Verbindung erzeugt ein weniger detailliertes, aber genaueres Bild des polarisierten Lichts am Himmel.

Eine Facette unter vielen
Im Gegensatz zum menschlichen Auge, bei dem eine einzelne Linse das Licht aus der Umgebung auf unsere Sehzellen bündelt, ist das Auge der Bienen aus tausenden kleinen Einzelaugen oder „Facetten“ zusammengesetzt, von denen jedes seine eigene Linse hat. Diese Art von Auge wird daher auch als Komplex- oder Facettenauge bezeichnet. Die Facettenaugen der Biene weisen dabei zwei unterschiedliche Areale auf. „Der Großteil der Facetten erzeugt zusammen ein scharfes Bild der Umgebung. Im oberen Bereich des Auges gibt es jedoch eine Gruppe von Facetten, die anders funktionieren und für die Erfassung des polarisierten Himmelslichts zuständig sind. Die haben wir uns genauer angesehen“, sagt Georgios Kolyfetis. Er ist Doktorand in der Arbeitsgruppe des Biologen James Foster am Fachbereich Biologie der Universität Konstanz und Co-Autor der Studie.

„Jede dieser lichtempfindlichen oberen Facetten ist weniger sensibel als die im Rest des Auges. So wird die Biene nicht geblendet, wenn sie mit diesem Teil ihres Auges permanent in den Tageshimmel schaut“, erklärt er weiter. Was zunächst sinnvoll erscheint, hat jedoch seinen Preis: Die verringerte Empfindlichkeit dieser Facetten verhindert zugleich die Wahrnehmung von kleineren Veränderungen am Himmel. „Während der Rest der Welt schärfer wiedergegeben wird, sieht der Himmel für eine Biene eher wie ein Aquarellbild aus, in dem benachbarte Pinselstriche einfach ineinander übergehen und Details verschwinden“, erklärt Studienleiter James Foster das Phänomen. „Gerade dadurch ist dieser Bereich des Auges jedoch besonders gut darin, großflächige Polarisationsmuster am Himmel wahrzunehmen.“

Gemeinsamer Einsatz für ein ganzes Bild
Um das zu verstehen, lohnt ein Blick auf die Funktionsweise des menschlichen Auges. Beim Betrachten der Umgebung fängt es einzelne Bildpunkte ein und baut daraus ein Gesamtbild zusammen. Bei schlechten Lichtverhältnissen oder nachts gelingt diese exakte Wahrnehmung nicht mehr. Das Auge gleicht das aus, indem es benachbarte Bildpunkte zusammenfasst. Zugunsten der Verstärkung des Lichtsignals gehen dabei Details verloren. Wissenschaftler*innen sprechen bei dieser Art der Verschaltung benachbarter Bereiche von „räumlicher Summation“. Wie die aktuelle Studie zeigt, arbeitet die obere Facettengruppe der Bienenaugen derartig zusammen – nur eben dauerhaft statt nachts.

Ganz gleich ist die Funktion jedoch nicht. „Bei den Augen von Säugetieren oder dem Menschen fassen Nervenzellen die Signale von mehreren Lichtrezeptoren zusammen und leiten dieses Gesamtsignal dann an das Gehirn weiter. Bei Bienen hingegen sind einige der Lichtzellen direkt miteinander verbunden“, erklärt Gregor Belušič, Neurobiologe an der Universität Ljubljana und Co-Autor der Studie. „Jede einzelne Facette reagiert also auch auf das, was ihre Nachbarn sehen.“

Nur das sehen, was wichtig ist
Doch wozu das Ganze? Das unscharfe Abbild der Umgebung über ihnen könnte dazu dienen, Unwichtiges auszublenden und sich nur auf das große Ganze zu konzentrieren. „Eine Biene registriert und analysiert das Polarisationsmuster des Lichts am Himmel und schlussfolgert daraus den Stand der Sonne. Danach richtet sie dann wiederum ihren inneren Kompass aus. Störfaktoren wie Wolken oder immer wechselnde Äste über ihnen werden dabei schlicht nicht wahrgenommen“, fasst Kolyfetis zusammen.

Die Entdeckung dieser Funktionsweise von Bienenaugen ist nicht nur biologisch interessant, sondern könnte auch der Weiterentwicklung moderner Technologien dienen. „Denkbar wäre beispielsweise eine Übertragung dieser Strategie auf die Navigation autonomer Fahrweisen. Kameras könnten als eine Art Himmelskompass dienen, wenn GPS- und Magnetsignale unzuverlässig sind oder ausfallen“, nennt Foster eine Möglichkeit. Da Bienen diese Leistung mit einer kleinen Gruppe von Facetten vollbringen, könnten „künstliche Bienenaugen” eine preiswerte Ergänzung zu autonomen Navigationssystemen sein.

Originalpublikation: George E. Kolyfetis, Gregor Belušič, James J. Foster: „Electrophysiological recordings reveal photoreceptor coupling in the dorsal rim areas of honeybee and bumblebee eyes” (2025), Biol. Lett. 21: 20250234; DOI: 10.1098/rsbl.2025.0234

Quelle: Universität Konstanz

Live-Webinar „Stress lass nach – Warum weniger Stress im Kälberstall mehr Gesundheit und Wachstum bringt“ – am 16. 9. um 19 Uhr

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MSD Tiergesundheit veranstaltet ein kostefreies Webinar für Landwirte und schreibt dazu:

„Stress wirkt sich negativ auf Gesundheit, Tierwohl und Wachstum von Kälbern aus und beeinträchtigt damit die Leistung als zukünftige Milchkuh. Wir zeigen Ihnen, welche Stressfaktoren es gibt, wie Sie Stress im Kälberstall vermeiden und die Gesundheit Ihrer Kälber 24/7 überwachen – für mehr Sicherheit und Kontrolle, Freiheit und Flexibilität in der Milchviehhaltung.“

Programm

19:00 – 19:25
Welche Stressfaktoren beeinflussen die Gesundheit von Kälbern und welche Gegenmaßnahmen gibt es?
Dr. Kirsten Stemme

19:25 – 19:50
Wie SenseHub® Dairy Youngstock bei der Gesundheitsüberwachung von Kälbern hilft und was die Kurven verraten
Vivien Brockmann

19:50 – 20:00
Diskussion und Abschluss
Alle Referentinnen

Anmeldung zum kostenfreien MSD-Webinar am Dienstag, 16.09.2025, 19:00 – 20:00 Uhr.

Mit den Bienen ins Schwärmen geraten – Am Sonntag 7. 9. 2025

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Tag der offenen Tür im LAVES Institut für Bienenkunde Celle – Sonntag, 7. September, 10.30 Uhr bis 17 Uhr

Sie sind klein, perfekt organisiert, lebenswichtig und unersetzlich im Kreislauf der Natur – die Bienen. Mehr als 20.000 Bienenarten gibt es weltweit, doch nur wenige von ihnen produzieren Honig oder Bienenwachs. Dennoch leisten alle Bienen eine unschätzbare Arbeit: Durch ihre Bestäubungstätigkeit spielen sie eine ökologisch und ökonomisch wichtige Rolle in der Produktion und Qualitätssicherung von hochwertigen Lebensmitteln wie Obst, Gemüse und Nüssen und nicht zuletzt auch bei der Erhaltung der biologischen Vielfalt.

Am Sonntag, den 7. September, von 10.30 Uhr bis 17 Uhr lädt das Institut für Bienenkunde Celle (IB Celle) des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zum jährlichen Tag der offenen Tür ein. Das Institutsgelände am Rande der Celler Altstadt, direkt am Französischen Garten (Herzogin-Eleonore-Allee 5), steht an diesem Tag offen, um die faszinierende Welt der Honig- und Wildbienen zu erkunden und ins Schwärmen zu geraten.

Einblicke und Demonstrationen für die ganze Familie
Dieser Tag bietet Besucherinnen und Besuchern die Gelegenheit, sich über die Arbeit und das Leben von Bienen zu informieren: Wie viele Wild- und Honigbienenarten gibt es in Deutschland? Wie bestäuben Bienen Blüten, wie entsteht eigentlich Honig und wie kommt er ins Glas? Wie werden Königinnen gezüchtet? Wie organisiert sich das Bienenvolk? Welche Arbeit leisten Imkerinnen und Imker? Vorgestellt wird neben der modernen Imkerei auch die Bienenhaltung in Strohkörben, die berühmte und einst weit verbreitete Betriebsweise der Lüneburger Heideimkerei. Ein besonderes Highlight der Institutsanlage: Das Heidebienenmuseum, im historischen Treppenspeicher von 1607, in dem die Bienenhaltung in Strohkörben als wichtiges niedersächsisches Kulturgut gesondert präsentiert wird.

In dem 30.000 Quadratmeter großen Institutsgarten können Besucherinnen und Besucher Bienen in speziellen Beobachtungsstöcken live bei der Arbeit zusehen. An den Infoständen der verschiedenen Fachbereiche erfahren Gäste mehr über die vielseitigen Aufgaben des Instituts – von der Honig- und Wachsproduktion über die Zucht von Bienenköniginnen, die Vorbeugung und Behandlung von Bienenkrankheiten bis hin zu Untersuchungstätigkeiten in der Qualitätskontrolle von Honig.

Für interessierte Laien werden zur vollen Stunde zwischen 11 und 14 Uhr Führungen angeboten. Für tiefere imkerliche Fragen stehen die Imkerinnen und Imker sowie die Imkerfachberatung des Instituts an verschiedenen Stationen zur Verfügung. Auch für die kleinen Besucherinnen und Besucher ist ein spannendes Programm geplant rund um die faszinierende Welt der Bienen.

Das LAVES Institut für Bienenkunde in Celle ist ein in Niedersachsen einzigartiges Kompetenzzentrum für alle Belange der Bienenhaltung. Es unterstützt seit beinahe einem Jahrhundert die Imkerei durch Aus- und Fortbildung, Beratung und Öffentlichkeitsarbeit sowie durch Honiganalytik und Zuchtarbeit.

Über den Betrieb der institutseigenen Imkerei und die Laborarbeit im Bereich der Honig- und Pollenanalyse sowie der Diagnostik von Bienenkrankheiten hinaus unterhält das Institut einen Fachberatungsdienst. Dieser berät und unterstützt landesweit bei anspruchsvollen Maßnahmen, wie beispielsweise der krankheitsbedingten Sanierung von Bienenbeständen.

Außerdem bildet das Institut Tierwirtinnen und Tierwirte der Fachrichtung Imkerei aus, sowohl in der innerbetrieblichen Ausbildung mit bis zu sechs Auszubildenden, als auch als eine von bundesweit zwei Berufsschulen für den fachspezifischen Berufsschulunterricht im sogenannten „Winterblock“.

Das LAVES ist eine zentrale Behörde des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in Niedersachsen. Es ist landesweit zuständig für die Untersuchung und Beurteilung von amtlichen Proben aus allen Prozess- und Produktionsstufen der Lebensmittelkette. Das IB Celle ist eines von sechs Instituten des LAVES und ein in Niedersachsen einzigartiges Kompetenzzentrum für alle Belange der Bienenhaltung. Fünf weitere Institute gehören zum LAVES: zwei Lebensmittel- und Veterinärinstitute (Oldenburg, Braunschweig/Hannover), das Institut für Fische und Fischereierzeugnisse (Cuxhaven), das Institut für Bedarfsgegenstände (Lüneburg), und das Futtermittelinstitut (Stade).

Die in Oldenburg angesiedelten Fachabteilungen übernehmen unmittelbare Vollzugsaufgaben und stehen den Behörden der Landkreise beratend zur Seite.

Nähere Informationen zum Tag der offenen Tür 2025 finden Sie unter www.laves.niedersachsen.de

Schweiz geht gegen Blauzungenvirus und Kälbergrippe vor

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Blauzungenvirus
Seit Juli treten in der Schweiz wieder vermehrt Fälle von BTV-3 auf. Zum Teil gibt es regionale Häufungen von Fällen. Bisher melden die Veterinärämter meist nur milde Krankheitssymptome bei geimpften Tieren aber schwerwiegende Erkrankungen inklusive Todesfälle bei nicht geimpften Tieren

Der Bund unterstützt die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit und die Epizootische Hämorrhagische Krankheit (EHD) mit 10 Millionen Franken. Tierhalter können rückwirkend pro grundimmunisiertes Tier und für jeden Serotyp Verbilligungen für den verabreichten Impfstoff erhalten.

Impfung von Marktkälbern gegen Kälbergrippe
Erkrankungen der Atemwege waren und sind ein zentrales Problem in der Kälber- und Großviehmast. Gemäß dem Schweizer „Informationssystem Antibiotika in der Veterinärmedizin (ISABV)“ wurden 2023 etwa 364.000 antibiotische Behandlungen von Kälbern und Aufzuchtrindern in der Schweiz durchgeführt – was wiederum von Medien, Konsumenten und Bundesämtern zunehmend kritisiert wird.

Als eine Maßnahme, um die Tiergesundheit zu verbessern und den Einsatz von Antibiotika zu reduzieren, hat der Schweizer Bauernverband auf Empfehlung der Task Force ”Kälber” und auf Antrag der Schweizer Rindviehproduzenten (SRP) im Rahmen der Sitzung der Fachkommission Viehwirtschaft am 27. Januar 2025 beschlossen, die Impfung gegen Enzootische Bronchopneumonie bei Kälbern, die im Alter von weniger als 57 Tagen verstellt werden, sowohl auf Geburtsbetrieben wie auf Folgebetrieben für zunächst drei Jahre als obligatorische Maßnahme in die QM-Anforderungen aufzunehmen.

Die Impfung ist seit dem 01.07.2025 flächendeckend Pflicht für alle Kälber auf Geburtsbetrieben, die vor 57 Tagen verkauft werden sollen. Die Ausnahmen sind in den QM-Richtlinien klar definiert. Die Impfung ist laut den Tierarztpraxen gut angelaufen und es steht genügend Impfstoff zur Verfügung.

Quelle: Rindergesundheit Schweiz

Kostenfreies Webinar am 3. 9. 2025: Kälberflechte – viel mehr als ein Schönheitsfehler!

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Der Schweizer Kälbergesundheitsdienst bietet ein kostenfreies Webinar zur Kälberflechte an und schreibt dazu:

„Jeder, der regelmäßig mit Kälbern arbeitet, kennt das Problem: schließlich ist die Kälberflechte (Trichophytie) die häufigste Hautkrankheit beim jungen Kalb. Sie wird durch Pilze (Trichophyton verrucosum) verursacht und kann zu einem ernsthaften Problem werden, wenn fast jedes Tier einer Gruppe ausgedehnte Hautveränderungen aufweist. Auf eine spontane Heilung zu warten ist dann keine Option, denn die Entwicklung der Tiere verzögert sich über Wochen und Monate und zudem besteht das Risiko einer Übertragung auf den Menschen.

Was also ist zu tun? Behandeln? Impfen? UV-C-Lampe? Diese und weitere Fragen stehen im Mittelpunkt dieses Webinars!“

Programm
19.30 – 20.00
Martin Kaske, Rindergesundheit Schweiz
Kälberflechte – das darf und muss nicht sein!

20.15 – 20.40
Markus Stucki, Melior
Erfahrungen mit UV-C-Lampen auf Betrieben mit Kälberflechte

20.40 – 21.00
Julia Ruf-Ritz, Tierärztin, Viehdoktor AG, Hüntwangen ZH
Kälberflechte: meine Erfahrungen aus der Rinderpraxis

Tierhalter oder andere Interessierte können sich ohne Voranmeldung direkt ins Zoom-Meeting einwählen. Die Anmeldung ist bis 17:00 Uhr am 3. September möglich.

Anmelde-Link

BfR-Bericht zu Antibiotika-Verbrauchsmengen und Therapiehäufigkeit 2024

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Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) legt auf seiner Homepage einen ausführlichen Bericht zu Antibiotika-Verbrauchsmengen und Therapiehäufigkeit im Jahr 2024 vor und schreibt u. a.:

Insgesamt wurden in Deutschland im Jahr 2024 bei den erfassten Tierarten knapp 507 t antimikrobieller Wirkstoffe verbraucht. Die 507 t erfasster antimikrobieller Wirkstoffe stellen eine Zunahme um 6 % gegenüber dem Vorjahr dar. Dabei entfielen 461 t oder etwa 91 % auf Tiere, die in die Antibiotika-Minimierung einbezogen sind und 45 t (9 %) auf solche in der Antibiotika-Beobachtung. Dies bedeutet für die in der Antibiotika-Minimierung erfassten Verbrauchsmengen eine Zunahme um 10 %, für die Verbrauchsmengen in der Antibiotika-Beobachtung dagegen einen Rückgang um 24 %. Diese Entwicklungen lassen sich zum Teil darauf zurückführen, dass in den neu geschaffenen Nutzungsarten insgesamt mehr Betriebe als noch im Vorjahr erfasst wurden, Betriebe in vielen Nutzungsarten von der Antibiotika-Beobachtung in die Antibiotika-Minimierung umkategorisiert wurden und in den alten Nutzungsarten der Antibiotika-Einsatz in der Antibiotika-Minimierung trotz sinkender Betriebszahlen angestiegen ist. Grundsätzlich gilt, dass es während des noch immer stattfindenden Anlaufens des Erfassungssystems schwierig ist, die Effekte steigender Betriebszahlen, der Umkategorisierung zwischen Antibiotika-Beobachtung und Antibiotika-Minimierung, den damit einhergehenden Verschiebungen bei der Betriebsgrößenzusammensetzung und der tatsächlichen Änderung des Antibiotika-Einsatzes auf Betriebsebene auseinanderzuhalten.

Gesamtverbrauchsmengen
Die Gesamtverbrauchsmengen konnten vor allem sechs Wirkstoffklassen zugeordnet werden: Den größten Anteil hatten – wie in den vergangenen Jahren – Penicilline (218 t), was einer Zunahme um 2 % entspricht, gefolgt von Tetrazyklinen (101 t; +10 %), Makroliden (51 t; +9 %), Sulfonamiden (41 t; +17 %), Polypeptidantibiotika (30 t; keine Änderung zum Vorjahr) sowie Aminoglykosiden (31 t; +8 %). Es gab keine Wirkstoffklasse, in der ein Rückgang der absoluten Verbrauchsmengen verzeichnet wurde. Der Anteil der zur AMEG-Kategorie B gehörenden Polypeptidantibiotika an der Gesamtmenge ist von 6,3 % auf 5,9 % zurückgegangen. Es bedarf jedoch weiterer Anstrengungen, diesen Anteil weiter zu reduzieren.

Wie in den vergangenen Jahren entfiel der größte Anteil der Verbrauchsmengen auf die Mastschweine, in denen 112,2 t eingesetzt wurden, ein Anstieg um 9 % im Vergleich zum Vorjahr. Dahinter folgten Ferkel (78,5 t; +15 %) und Mastputen (73,7 t; +9 %), zugegangene Kälber (53,6 t; +26 %) und Masthühner (50,8 t; +1 %) sowie Zuchtschweine (41,4 t; +10 %) und Milchkühe (36,5 t; +4 %). Die zugegangenen Kälber sind damit die erste der neuen Nutzungsarten in der Antibiotika-Minimierung, die eine der alten Nutzungsarten bei den Verbrauchsmengen überholen. Insgesamt bestätigt sich, dass die Erfassung dieser Nutzungsarten sinnvoll war und ist. Saugferkel sowie Jung- und Legehenne wiesen Verbrauchsmengen unter 10 t auf.

Entwicklung der Antibiotika-Resistenz
Aufgrund der Untersuchung der Proben von Tierpopulationen im zweijährigen Wechsel liegen für das Jahr 2024 nur zu Masthühnern und Mastputen bei der Schlachtung neue Daten vor.

E-coli von Masthähnchen wiesen zwischen 2014 und 2024 einen signifikanten Rückgang der Resistenzraten gegenüber Chloramphenicol, Tigecyclin und gegenüber Colistin auf. Allerdings wiesen sie auch einen signifikanten Anstieg der Resistenzraten gegen Sulfamethoxazol auf. Kurzfristig zeigte sich ein signifikanter Anstieg der Resistenz der Isolate von Masthähnchen gegen Ampicillin und Trimethoprim, sowie ein signifikanter Rückgang der Resistenz gegenüber Nalidixinsäure zwischen 2022 und 2024.

E-coli von Mastputen bei der Schlachtung wiesen zwischen 2014 und 2024 signifikant sinkende Resistenzraten gegenüber Tetrazyklin, Sulfamethoxazol, Trimethoprim, Gentamicin, Azithromycin, Nalidixinsäure, Ceftazidim, Tigecyclin und Colistin auf. Auch der Anteil der multiresistenten Isolate ging zurück. Kurzfristig, also zwischen 2022 und 2024 sanken die Resistenzraten der Isolate von Mastputen gegenüber Gentamicin, Colistin und Nalidixinsäure signifikant. Gegenüber Cefotaxim und Ceftazidim wurde 2024 erstmals bei Isolaten von Mastputen keine Resistenz mehr beobachtet. Ein signifikanter Anstieg der Resistenzraten wurde bei E. coli von der Mastpute gegenüber keinem Antibiotikum beobachtet.

Link zum Download des Berichts (PDF)

Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)

Silvia Breher neue Beauftragte der Bundesregierung für Tierschutz

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Das Bundeskabinett hat die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Silvia Breher, heute zur neuen Beauftragten der Bundesregierung für Tierschutz berufen. Dies erfolgte auf Vorschlag von Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer. Breher tritt ihr Amt am 1. September 2025 an. Sie folgt auf Ariane Kari, die die Aufgabe 2023 übernommen hat.

Dazu sagt die neue Tierschutzbeauftragte Silvia Breher: „Der Einsatz für den Schutz der Tiere ist ein Herzensanliegen für mich. Ich freue mich, jetzt auch als Beauftragte ganz offiziell erste Ansprechpartnerin für Tierschutz zu sein. Danke an Bundesminister Alois Rainer und die Bundesregierung für die Ernennung und das Vertrauen. Seit fast 25 Jahren ist Tierschutz im Grundgesetz verankert. Dennoch bleibt nach wie vor viel zu tun. Die Information der Bürgerinnen und Bürger über die Bedeutung des Themas und die Aufklärung der Tierhalterinnen und Tierhalter sind wichtig. Das werde ich fortsetzen. Zahlreiche Tierschutzthemen sind jedoch in den vergangenen Jahren gut gemeint angegangen, aber nie umgesetzt worden. Für die Tiere kommt es aber auf konkrete Änderungen und Verbesserungen an. Ich werde mich daher unter anderem dafür einsetzen, dass die verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen zügig auf den Weg gebracht wird. Damit schaffen wir eine Transparenz, die Produzenten und Vollzugsbehörden hilft. Wir brauchen zudem dringend eine Regelung beim Onlinehandel mit Tieren und echte Rückendeckung für die Tierheime, wo so viel hervorragende ehrenamtliche Tätigkeit geleistet wird.“

Bundesminister Alois Rainer erklärt: „Tierschutz ist und bleibt ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Silvia Breher verbindet Erfahrung mit Durchsetzungsfähigkeit. Wer etwas verändern will, muss auch gehört werden. Dafür ist Silvia Breher an der richtigen Position. Als engagierte und versierte Abgeordnete des Deutschen Bundestages und als Parlamentarische Staatssekretärin wird sie eine Kämpferin für den Tierschutz sein und diesen in Deutschland weiter voranbringen. Zugleich ist die Neubesetzung eine bürokratisch schlanke Lösung in Zeiten knapper Kassen. Ich möchte Ariane Kari für ihr Engagement danken. Sie hat wichtige Pionierarbeit im Tierschutzbereich geleistet.“

Weitergehende Informationen:

Die Beauftragte der Bundesregierung für Tierschutz befasst sich mit allen Bereichen des Tierschutzes, wirkt an dessen Weiterentwicklung mit und fördert die Zusammenarbeit und den Austausch innerhalb des Bundes sowie zwischen Bund, Ländern und Verbänden. Dass Parlamentarische Staatssekretärinnen oder Staatssekretäre zusätzlich Beauftragte der Bundesregierung sind, ist in der Bundesregierung geübte Praxis – ob bei der Integrationsbeauftragten oder der Mittelstandsbeauftragten.

Silvia Breher wurde am 23. Juli 1973 in Löningen geboren. Von 2000 bis 2018 arbeitete die Juristin als selbständige Rechtsanwältin. Seit 2017 ist sie Abgeordnete des Deutschen Bundestages und war unter anderem als Berichterstatterin ihrer Fraktion für Tierschutz zuständig. Seit 2019 ist sie zudem stellvertretende Vorsitzende der CDU Deutschlands. Am 6. Mai 2025 wurde sie zur Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat ernannt.

Quelle: BMLEH

Neues Projekt schafft Datenbasis für Karpfenteichwirtschaft

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Die Landesanstalt für Landwirtschaft mit ihrem Institut für Fischerei (IFI) hat ein zukunftsweisendes Projekt zur Stärkung und Weiterentwicklung der Karpfenteichwirtschaft in Bayern gestartet. Zuständig dafür ist die IFI-Außenstelle in Höchstadt an der Aisch. Ziel des Projekts „TeichTestNetz“ ist es, durch eine jährliche Datenerhebung von bayernweit 100 repräsentativen Karpfenteichen erstmals eine fundierte und objektive Grundlage über die Situation und Entwicklung der Branche zu schaffen. Interessierte Betriebe können sich melden.

Die Karpfenteichwirtschaft in Bayern kann auf eine teils tausendjährige Tradition zurückblicken. Sie ist ein wichtiger Bestandteil der regionalen Landwirtschaft und Naturlandschaft. Dennoch fehlt es bislang an einer umfassenden, wissenschaftlich abgesicherten Datenbasis, die sowohl den Betrieben selbst als auch der Wissenschaft, Politik und Öffentlichkeit ein realistisches Bild der aktuellen Lage und der Entwicklungsmöglichkeiten vermittelt.

Das neue Projekt „TeichTestNetz“ setzt genau hier an: Über einen Zeitraum von mehreren Jahren werden auf 100 ausgewählten Karpfenteichen in ganz Bayern detaillierte Produktions- und Vermarktungsdaten erhoben. Im Fokus stehen dabei neben den Produktionsmengen und Verlusten vor allem wirtschaftliche Aspekte – also die Frage, wie rentabel und zukunftsfähig die Teichwirtschaft in Bayern ist. Der Leiter der Außenstelle für Karpfenteichwirtschaft, Dr. Martin Oberle, ist sich sicher: „Mit diesem Projekt schaffen wir eine wichtige Grundlage, um die Entwicklung und Probleme der Karpfenteichwirtschaft in Bayern auch für Branchenfremde nachvollziehbar zu machen. Die gewonnenen Daten helfen uns, gemeinsam Maßnahmen umzusetzen, welche die Teichwirtschaft nachhaltig stärken und zukunftsfähig machen.“

Vorgehen und Methodik
Die Besonderheit des Projekts: Pro Teilnehmer-Betrieb wird während der gesamten Projektlaufzeit – also bis Ende 2029 – nur ein durchschnittlicher Teich erfasst. Dadurch bleiben Rückschlüsse auf den gesamten Betrieb ausgeschlossen und die Anonymität gewahrt. Gleichzeitig ermöglicht diese Herangehensweise eine besonders detaillierte Erfassung der Situation auf Teich-Ebene. Durch eine repräsentative Verteilung der Projekt-Teiche über ganz Bayern ist eine Hochrechnung möglich, sodass die Gesamtheit der Daten ein realistisches Abbild der bayerischen Teichwirtschaft ergibt. Die wissenschaftliche Projektbearbeiterin, Lena Bächer, nennt die Vorteile an diesem Vorgehen: „Kein teichwirtschaftlicher Betrieb muss bei der Teilnahme Sorge haben, dass seine Daten nachverfolgbar in die Öffentlichkeit gelangen. Wir als Institut für Fischerei können gleichzeitig mit der detaillierten und kontinuierliche Datenerhebung langfristige Trends erkennen und diese anonymisiert veröffentlichen. Dies schafft eine wissenschaftlich fundierte Argumentationsbasis.“

Die teilnehmenden Betriebe erhalten jährlich ein einfaches, an bestehende Dokumentationspflichten angelehntes Abfrageblatt – wahlweise in Papierform oder digital. Der Zeitaufwand für die Teichwirte und Teichwirtinnen wird dadurch so gering wie möglich gehalten. Bei erstmaliger Teilnahme sind Betriebsbesuche durch die wissenschaftliche Projektbearbeiterin Lena Bächer geplant, um die Betriebe persönlich kennenzulernen, offene Fragen zu klären und das Ausfüllen der Unterlagen zu unterstützen. Nach Rücksendung der Abfrageblätter erhalten die Betriebe eine Aufwandsentschädigung und auf Wunsch eine individuelle Wirtschaftlichkeits- und Effizienzberechnung.

Das Projekt wird durch Mittel des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) finanziert, vom IFI geleitet und in enger Zusammenarbeit mit dem Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern e.V. (LKV) sowie den Fischereifachberatungen umgesetzt. Die Auswahl der 100 Teiche erfolgt direkt durch das IFI oder über die Ringberater des LKV. Interessierte Karpfenteichwirte können sich jedoch auch selbst beim IFI melden und einen ihrer Teiche für die Teilnahme vorschlagen.

Bedeutung und Ausblick
Die gesammelten und ausgewerteten Daten werden jährlich anonymisiert bzw. in Form von Mittelwerten veröffentlicht und dienen als Grundlage für wissenschaftliche Analysen, gezielte Beratung und die Weiterentwicklung von Fördermaßnahmen sowie für politische Entscheidungsprozesse. Ziel ist es, die Rahmenbedingungen für die Teichwirtschaft in Bayern nachhaltig zu verbessern – etwa durch Anpassungen in der Förderung oder Gesetzgebung. Langfristig ist es wünschenswert, dass die teilnehmenden Betriebe auch nach Ende des Projekts weiterhin jährlich ihre Daten melden. So kann die geschaffene Datenbasis zu einer echten Entwicklungskurve ausgebaut werden, die nicht nur einzelnen Betrieben, sondern der gesamten Branche zugutekommt. Eine möglichst breite Beteiligung stärkt die Aussagekraft der Ergebnisse und hilft, die Zukunft der bayerischen Karpfenteichwirtschaft zu sichern.

Quelle: Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL)

Amt der Bundestierschutzbeauftragten wird fortgeführt

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Bundestierärztekammer betont Relevanz und Bedeutung für den Tierschutz

Die Bundestierärztekammer (BTK) begrüßt die Entscheidung des Bundesministers Alois Rainer das Amt der Bundestierschutzbeauftragten fortzuführen. Die BTK wünscht der vorgeschlagenen Kandidatin, der Parlamentarischen Staatssekretärin Silvia Breher, bei Übernahme des Amtes eine erfolgreiche Hand für die bevorstehenden Entscheidungen und setzt auch künftig auf einen konstruktiven Dialog und einen wertschätzenden fachlichen Austausch. „Notwendige Maßnahmen im Tierschutz – sowohl im Bereich der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung als auch bei Heim- und Hobbytieren – müssen weiterhin mit Nachdruck benannt und die Tierärzteschaft aktiv in die Gestaltung tierschutzrelevanter Themen eingebunden werden. Die BTK bietet hierfür ihre umfassende Expertise und Unterstützung ausdrücklich an“, betont BTK-Präsident Ltd. VD Dr. Holger Vogel.

So ist eine klare Positionierung der Bundesregierung zur Nutztierhaltung und zu Tiertransporten dringend erforderlich. Landwirt:innen benötigen Planungssicherheit, um mehr Tierschutz in ihren Betrieben umsetzen zu können. Hierfür sollten unbedingt auch die bestehenden Lücken der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung geschlossen werden. Nach wie vor fehlen gesetzliche Haltungsanforderungen für erwachsene Rinder, Mastputen, Wassergeflügel, Junghennen, Geflügelelterntiere und Bruderhähne. Ein wichtiger Schritt ist außerdem die Einführung eines obligatorischen Prüf- und Zulassungsverfahrens für Stallsysteme. Die Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass selbst neu gebaute Ställe nach heutigen „Tierwohlkriterien“ häufig noch zu gesundheitlichen Problemen bei den Tieren führen. Eine entsprechende Verordnungsermächtigung ist bereits im Tierschutzgesetz verankert und sollte nun zeitnah umgesetzt werden.

Mit großer Sorge blickt die BTK zudem auf die immer wieder dokumentierten Missstände bei der Schlachtung von Tieren. Die BTK sieht daher die verpflichtende Einführung von Videoüberwachung in allen Schlachtbetrieben – vom Abladen der Tiere bis zum vollständigen Entbluten – als notwendig an. Eine Differenzierung nach Betriebsgröße oder Schlachtzahlen sollte es dabei nicht geben, da Tierschutzkriterien am Einzeltier zu messen sind. Im Bereich Heim- und Hobbytiere gibt es dringenden Handlungsbedarf z. B. bezüglich der Einführung einer bundesweiten Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen, des verpflichtenden Sachkundenachweises für Tierhaltende, der Regulierung des Onlinehandels mit Tieren sowie der Überarbeitung des § 11b Tierschutzgesetz („Qualzuchtparagraf“) zu einem wirksamen und vollziehbaren Verbot von Qualzuchten.

Um diese und weitere Maßnahmen wirksam umzusetzen zu können, spricht sich die BTK für die umfassende und zeitnahe Novellierung des Tierschutzgesetzes aus.

Quelle: Bundestierärztekammer

Kann eine chemische Dekontamination helfen, Geflügelfleisch „keimarm“ zu machen?

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Das Bundesinstitut für Risikobewertung schreibt aktuell auf seiner Homepage:

„Geflügelfleisch ist im Vergleich zu anderen Lebensmitteln relativ häufig mit Krankheitserregern wie Campylobacter oder Salmonellen belastet. Diese können beim Menschen Magen-Darm-Erkrankungen verursachen. Die Erreger besiedeln bereits die lebenden Tiere und können im Schlachtprozess durch Kreuzkontamination auf das Fleisch übertragen werden.

Um Infektionen durch belastete Lebensmittel zu vermeiden, sollte von der Aufzucht der Tiere über den Schlachtprozess bis zum Vertrieb ein ganzheitliches Hygienekonzept verfolgt werden. Wo diese Maßnahmen nicht ausreichen, könnte der Einsatz von Dekontaminationsverfahren diese Strategien unterstützen.“

Das BfR hat Fragen und Antworten zum Thema hier zusammengestellt.

AHV StopLac Tablet: Die Zukunft des Trockenstellens

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StopLac ist ein Produkt in Bolusform, das speziell für Milchkühe entwickelt wurde, um das Trockenstellen zu unterstützen. Es wirkt, indem es die Milchleistung reduziert, was zu einem abrupten Trockenstellen beiträgt. Dieses Produkt wurde entwickelt, um das allgemeine Wohlbefinden von Kühen während dieser kritischen Phase durch eine Veränderung der Pansenfermentation zu verbessern.

Hauptmerkmale und Vorteile:

• Erleichtert das Trockenstellen durch Reduzierung der Milchproduktion: StopLac verändert kurzfristig die Pansenfermentation, reduziert so effektiv die Milchleistung und macht den Trockenstellprozess reibungsloser und besser handhabbar.

• Verbessert das Wohlbefinden rund um das Trockenstellen: Durch die Reduktion der Milchleistung verbessert StopLac den Komfort und die Gesundheit der Kühe.

• Weniger Euterschwellung und Milchverlust: StopLac hilft, Schwellung des Euters und Milchverlust zu minimieren, sorgt für eine bessere Eutergesundheit und reduziert das Infektionsrisiko.

60 % der neuen Infiltrationen von Bakterien im Euter treten während der Trockenstehzeit auf. Deshalb ist dies eine entscheidende Phase für Milchkühe. Eine effektive Handhabung des Trockenstellens ist für ihre Gesundheit und Produktivität unerlässlich. StopLac bietet eine zuverlässige und effiziente Lösung zur Unterstützung dieses Prozesses. Durch die Wahl von StopLac können Milcherzeuger das Wohlbefinden ihrer Herden verbessern und die Gesamtproduktivität des Betriebs steigern.

Weitere Infos

Zusammenhang von Management und Kälbergesundheit auf Auktionsmärkten

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In Québec (Kanada) werden Milchkälber, die nicht für die Mast vorgesehen sind, üblicherweise bereits im Alter von unter zwei bis drei Wochen auf Auktionsmärkte gebracht. Dort werden sie für die Kalb- oder Milchrindfleischproduktion weiterverkauft. Verschiedene klinische Beobachtungen während des Transports, auf dem Auktionsmarkt oder bei der Ankunft im Kälberaufzuchtbetrieb wurden mit einem erhöhten Morbiditätsrisiko in Verbindung gebracht, etwa mit Dehydration oder Nabelerkrankungen.

Ziel dieser Querschnittsstudie* war es, Zusammenhänge zwischen Kälbermanagement auf Milchviehbetrieben und dem klinischen Gesundheitszustand der Kälber beim Verkauf auf Auktionsmärkten zu quantifizieren. Dafür wurden an acht Verkaufstagen die beiden größten Auktionsmärkte Québecs besucht. Alle an diesen Tagen angebotenen Kälber wurden systematisch klinisch untersucht. Erfasst wurde dabei die Anzahl klinisch relevanter Befunde pro Kalb, darunter: sichtbare Nabelschnur, feuchter oder geschwollener Nabel, Nabelschmerzen, Dehydrationszeichen (z. B. anhaltende Hautfalte ≥ 2 Sekunden, eingesunkene Augen), Ausfluss aus Augen oder Nase, hängende Ohren, Gliedmaßenanomalien, Abmagerung oder stark verschmutztes Fell.

Im Anschluss an den Verkauf wurden die Herkunftsbetriebe kontaktiert, um einen standardisierten Fragebogen zum Kälbermanagement zu beantworten. Er enthielt Fragen zu allgemeinen Betriebsmerkmalen sowie zu Abkalbemanagement, Erstversorgung des Kalbes, Fütterung, Haltung und Transportpraktiken. Die Auswertung erfolgte mithilfe einer multivariablen Poisson-Regression.

Insgesamt wurden 3.656 Kälber von 1.349 Verkäufern untersucht. Fragebogendaten lagen für 847 Kälber von 409 Betrieben vor. Die mediane Anzahl verkaufter Kälber pro Betrieb lag bei 2 (Spanne: 1–19). Bei 44 % der Kälber (n = 376) war die Nabelschnur sichtbar. Die häufigsten Befunde waren Augenausfluss (n = 290, 34 %), Nabelschwellungen (n = 144, 17 %) sowie Anzeichen von Dehydration, z.B. eine anhaltende Hautfalte (n = 111, 13 %) oder eingesunkene Augen (n = 83, 9,8 %).

Laut dem finalen Regressionsmodell war die Inzidenzrate klinischer Befunde signifikant erhöht bei Kälbern, die im Durchschnitt jünger als 8 Tage verkauft wurden, im Vergleich zu solchen über 10 Tagen (IRR = 1,21; 95 %-KI: 1,04–1,41). Auch eine verzögerte Kolostrumgabe (>1 Stunde nach Geburt) war mit mehr Befunden assoziiert – besonders im Vergleich zur Kolostrumgabe innerhalb von 1 bis 2 Stunden (IRR = 1,73; 95 %-KI: 1,24–2,49). Weitere Risikofaktoren waren die Fütterung mit Milchaustauscher statt Rohmilch (IRR = 1,20; 95 %-KI: 1,06–1,37) sowie eine letzte Mahlzeit mehr als 3 Stunden vor dem Transport (IRR = 1,26; 95 %-KI: 1,04–1,53).

Diese Studie liefert wichtige Einblicke in betriebliche Managementfaktoren, die mit einem besseren oder schlechteren Gesundheitszustand junger Kälber beim Verkauf auf Auktionsmärkten für Kalb- und Rindfleisch zusammenhängen.

Was wir aus dieser Studie ableiten können
Sicherlich ist es eine kanadische Studie und die Verhältnisse dort sind nicht 1:1 auf Deutschland übertragbar. In Deutschland dürfen Kälber seit dem 1. Januar 2023 laut Tierschutztransportverordnung erst ab einem Alter von 28 Tagen auf deutschen Betrieben verkauft und transportiert werden, statt wie zuvor schon mit 14 Tagen. Die neue Regelung wurde aufgrund von tierschutzrechtlichen Bedenken und der Empfehlung von Tierärzten erlassen, da Kälber bis zu einem Alter von vier Wochen als „Tiere mit physiologischen Schwächen“ gelten und deshalb noch nicht transportiert werden sollten. In Kanada ist es seit 2020 verboten, Kälber unter 9 Tagen Lebensalter zu transportieren. Diese Studie zeigt aber unabhängig vom Land, dass verschiedene Managementfaktoren im Milchviehbetrieb mit dem Auftreten bestimmter körperlicher Befunde auf Auktionsmärkten zusammenhängen. Basierend auf den Studienergebnissen können folgende Maßnahmen positiv für die Kälber sein, so dass sie mit besserer Gesundheit in Kälbermastbetrieben eintreffen:

• die frühzeitige Verabreichung von hochwertigem Kolostrum kurz nach der Geburt,
• ein gutes Tränkeprogramm (Vollmilch statt Milchaustauscher),
• eine letzte Mahlzeit kurz vor dem Transport zum Auktionsmarkt und
• der Verkauf von Kälbern erst ab einem höheren Lebensalter (in Deutschland ab 28 Tagen).

Speziell die frühzeitige Verabreichung von hochwertigem Kolostrum ist der Schlüssel für eine bessere Kälbergesundheit. Sinnvoll ist es zu kontrollieren, ob die Kälber ausreichend Antikörper über das Kolostrum aufgenommen haben. Denn sicher kann man nur sein, wenn man den Eiweißanteil im Blut bestimmt. Der Wert des Gesamteiweiß im Blut sollte dabei > 58 g/l liegen, damit das Kalb ausreichend versorgt ist und eine gute Abwehr hat. Liegt der Wert darunter muss die Kolostrumqualität, die Kolostrummenge und der Zeitpunkt der Fütterung dringend hinterfragt werden. Diesen Check sollte man mindestens einmal jährlich bei 3 bis 10 Kälbern (bis zum 7. Lebenstag) zur präventiven Gesundheitsförderung durchführen. Haben die Kälber oft Durchfall oder Atemwegsprobleme, kann die Wurzel allen Übels im Kolostrummanagement liegen.

*Studie: Buczinski, Sebastian et al. (2025): Dairy farm management factors associated with clinical observations in young dairy calves sold at auction markets in Québec, Canada: A cross-sectional study. Journal of Dairy Science, Volume 108, Issue 5 p 5170-5181.

Quelle: Dr. Heike Engels, zuerst erschienen im E-Magazin „Der Hoftierarzt“ 3/2025

Umweltministerium weitet Herdenschutzmaßnahmen auf ganz NRW aus

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Beringmeier: „Die Ausweitung der Förderkulisse ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung – benötigt wird jedoch ein umfassendes Wolfsmanagement“

Der in der gesamten EU unter strengem Schutz stehende Wolf, hat sich in den vergangenen Jahren innerhalb Deutschlands stark ausgebreitet. Auch in Westfalen-Lippe sind Weidetierhalter vielerorts, trotz drastisch gestiegener Schutzmaßnahmen für ihre Tiere, von Übergriffen des Wolfes betroffen.

Tierhalterinnen und Tierhalter von Schafen, Ziegen und Gehegewild können zum Errichten von Herdenschutzmaßnahmen nur dann Landesfördermittel beantragen, wenn sich der Hof innerhalb eines festgelegten Wolfsgebietes, einer Pufferzone oder einem Wolfsverdachtsgebiet befindet. Aktuell gibt es landesweit mehrere einzelne Fördergebiete – laut NRW-Umweltministerium soll nun jedoch ganz NRW zum Wolfsgebiet erklärt werden.

Hubertus Beringmeier, Präsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes, sieht in der Entwicklung einen weiteren Schritt in die richtige Richtung: „Das Umweltministerium hat bekannt gegeben, dass ganz NRW als Wolfsgebiet ausgewiesen werden soll. Das ermöglicht es unseren Schafs- und Ziegenhaltern, den Schutz ihrer Tiere nun auch präventiv zu erhöhen, denn der Wolf macht nicht an den Grenzen der Förderkulissen halt. Gleichwohl ist das nur ein kleiner Schritt in die richtige Richtung – es braucht eine einheitliche Regulierung des Wolfes, die ein wirksames Wolfsmanagement sowie eine effektive Problemwolfentnahme einschließt. Das verstärkte Auftreten von Nutztierrissen und die in mehreren Fällen nachgewiesene Überwindung von Wolfsschutzzäunen verdeutlichen einen bestehenden Konflikt zwischen Weidetierhaltung und Wolf.“

Bernd Eichert, Weidetierhalter aus dem Kreis Olpe und „WLV-Wolfsexperte“, bestätigt diesen Eindruck und ergänzt: „Jeder Schutz für unsere Weidetiere, der finanziell unterstützt wird, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die geplante Förderung betrifft jedoch nicht alle Weidetiere – beispielsweise Pferde sind gänzlich davon ausgenommen. Die in den Wolfsgebieten stark betroffenen Weidetierhalter bekommen bereits jetzt eine Förderung für entsprechende Schutzmaßnahmen – eine zusätzliche Förderung verstehe ich als Weidetierhalter eher als „Beruhigung“ und Aufschiebens eines umfassenden Wolfsmanagements.“

Quelle: Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.

KI und Digitalisierung – Revolution im Stall? Interview mit Prof. Dr. Nicole Kemper, Tierärztliche Hochschule Hannover (Teil II)

Frau Prof. Kemper, im ersten Teil unseres Gespräches haben Sie bereits betont, wie wichtig die Mensch-Tier-Beziehung ist. Jetzt lese ich täglich von der KI-Revolution in allen Wirtschaftsbereichen und auch für die Nutztierhaltung existieren bereits zahlreiche KI-basierte Anwendungen: Mikrofone, die Husten im Schweinestall erkennen, Kameras, die Bewegungsmuster von Hühnern aufnehmen, Lahmheiten bei Kühen erkennen etc. Haben wir zukünftig auch im Stall so viel KI, dass der/die Tierhalter*in nur noch morgens mal kurz den PC anschalten muss, um Empfehlungen zur Behandlung der Tiere abzurufen?

Meiner Einschätzung nach sind wir davon noch recht weit entfernt. Ich glaube nicht, dass es so kommen wird. Solche KI-basierten Systeme sind Unterstützung – kein Ersatz.

Unsere aktuellen Forschungsarbeiten, unter anderem die Ergebnisse aus dem Experimentierfeld „DigiSchwein“ zeigen eindeutig das Potential bestimmter Sensoren und KI-basierter Systeme. Allerdings können, zumindest in der Schweinehaltung, die am Markt verfügbaren Teillösungen noch nicht zu einem richtigen Gesamtsystem zusammengefasst werden.

KI kann natürlich schon heute recht viel, aber die einzelnen Sensorsysteme in der Schweinehaltung sind oft proprietär. Das heißt, sie sind nicht ein übergeordnetes System integriert, das die gesamten Daten gebündelt nutzt, sondern einzelne Firmen haben einzelne Sensoren und Lösungen im Angebot. Die Konnektivität ist allerdings noch nicht so weit, dass sich zum Beispiel alles in einer App zusammenführen lässt.

Hinzu kommen dann noch Fragen zu Datenschutzgrundlagen und die oftmals wenig stabile Netzanbindung im landwirtschaftlichen Betrieb. Und auch die Zeitkontingente, die für die tägliche Wartung von Sensoren und Systemen eingeplant werden müssen, sollten nicht unterschätzt werden. So banale Sachen wie die Luftfeuchte, Stallstaub, Fliegen oder Spinnenweben können bei Sensoren oder Kameras die Funktionsfähigkeit massiv einschränken. Auf der anderen Seite sind einige Systeme schon über mehrere Jahre praxiserprobt und liefern zuverlässige, valide Ergebnisse. Dazu zählt beispielsweise die Hustenerkennung beim Schwein. Insgesamt sind wir aber noch weit von einer praxisreifen, allumfassenden Gesamtlösung entfernt.

Dann kommt ein genereller Punkt hinzu, der für alle Tierarten gilt: Ein 24/7-Monitoring ist natürlich sinnvoll, da das niemand personell leisten kann. Aaber die Erfahrung und das Gefühl für die Tiere im direkten Umgang, das Verantwortungsbewusstsein des Menschen kann kein Algorithmus übernehmen. Es liegt immer noch beim Tierhalter und der Tierhalterin, Entscheidungen zu treffen. Einen vollautomatisierten Stall wird es in unseren Strukturen nicht geben, wenn Tierwohl erreicht und gewahrt werden will.

In anderen Ländern, wo größere Tiergruppen intensiver gehalten und entsprechende Verluste in Kauf genommen werden, mag das zukünftig anders aussehen. Aber zu den Anforderungen, die wir an unsere heimische, tiergerechte Nutztierhaltung haben, passt der vollautomatische Stall ohne Menschen nicht – und zu unserer Verantwortung für unsere Nutztiere auch nicht-

Beim Milchvieh ist der Mensch-Tier-Kontakt ja noch recht intensiv und KI vielleicht nicht so entscheidend, aber wie sieht es beim Geflügel aus?

In der Geflügelhaltung mit hohen Tierzahlen ist die Einzeltierbetreuung schwieriger. So bekommt die Tierbetreuerin/der Tierbetreuer eine Panik in der Herde eventuell gar nicht mit, wenn gerade niemand im Stall ist. Hier können KI-basierte Kamerasysteme gut ungewöhnliche Tierbewegungen und generelles Verhalten erfassen und Warnsignale beispielsweise per App übermitteln. Flächendeckend sind solche Systeme noch nicht im Einsatz, aber dies wird sich vermutlich ändern.

In der Forschung haben wir schon einige automatisierte Monitoringsysteme getestet, etwa die automatisierte Erkennung von Federpicken bei Puten. Die Ergebnisse waren damals – es ist schon einige Jahre her – nicht ganz so vielversprechend. Die frühen Warnzeichen erkannte ein Mensch schneller. Aber die Technik entwickelt sich rasant weiter, so dass hier auch mit neuen Entwicklungen zu rechnen ist.

Ein weiteres Anwendungsbeispiel ist die automatisierte Erfassung des Tränkeverhaltens, also der pro Tier oder Tiergruppe aufgenommenen Wassermenge. Bei Absetzferkeln trinken die Tiere weniger, wenn eine Infektion im Anmarsch ist. Unsere Daten haben dies eindeutig belegt. Interessant dabei ist aber, dass zeitgleich auch die Mitarbeitenden im Betrieb erkannt haben, dass mit der Tiergruppe etwas nicht stimmt. Hier waren Mensch und Technik quasi gleich auf, die automatisierte Erkennung also auch nicht schneller als das Stallpersonal. Das finde ich beruhigend, da es unterstreicht, wie gut und wichtig die direkte Tierbetreuung ist.

Gibt es an der TiHo noch weitere „KI-Projekte“ beim Schwein?

Ja, unter anderem haben wir eine automatisierte Früherkennung von Schwanzbeißen anhand von Schreien getestet. Die Frage war: Treten in einer Bucht diese typischen hohen Schreie gehäuft auf, die ein gebissenes Schwein zeigt? Dazu hat ein Doktorand sehr, sehr aufwendige Untersuchungen durchgeführt. Wir haben evaluiert, ob diese Schreie aussagekräftig sind und ob sie eindeutig auch auf die betreffende Bucht zurückzuführen sind. Anhand von Videos wurde validiert, ob es sich bei den erkannten Schreien tatsächlich um ein Beiß-Ereignis handelte. Alle Tiere waren individuell markiert, so dass Gebissene und Beißer erkannt wurden.

Das System gibt ein Alarmsignal, wenn pro Stunde eine bestimmte Häufigkeit von Schreien überschritten wird. Dann lässt sich der Beißer anhand der Videos identifizieren und kann aus der Gruppe genommen werden. So ließ sich Schwanzbeißen in unseren Versuchen gut eindämmen. Gerade beim Schwanzbeißen als multifaktorielles Problem kann solch ein Monitoringsystem ein wertvoller Baustein und eine sinnvolle Ergänzung zur Prävention sein.

Zum Dauerthema Stallklima gibt es aber schon eine Menge automatisierter Systeme.

Ja, Stallklima-Monitoring, also die kontinuierliche Messung von Temperatur, Luftfeuchte, Zugluft oder auch Schadgasen ist teils relativ einfach und wird, im Zuge des Klimawandels, in Zukunft noch wichtiger werden. Solch ein Monitoring ist auch immer sinnvoll, wenn es um die Bewertung von Haltungssystemen unter verschiedenen Gesichtspunkten geht. So bewegen wir uns beispielsweise in frei belüfteten Ställen immer einem Spannungsfeld zwischen Stallklima, Tierwohl und Seuchenschutz. In Zeiten von Tierseuchen müssen solche Ställe, wie sie vor allem auch beim Geflügel zu finden sind, eventuell „dicht gemacht“, also zwangsbelüftet, werden. Dazu haben wir kürzlich ein Projekt abgeschlossen, in dem bewertet wurde, wie ein Masthühner-Stall nach Bedarf von frei- auf zwangsbelüftet umgerüstet werden kann, indem unter anderem die Jalousien geschlossen werden und das Lüftungssystem umgestellt wird. Dieses „Vorbereitet sein“ auf Tierseuchen oder Pandemien, auch unter dem Begriff „Pandemic Preparedness“ zusammengefasst, wird in Zukunft noch wichtiger werden.

Und wo sehen Sie noch Herausforderungen für eine ideale KI-Unterstützung?

Die Grundlage eines guten KI-Tools ist eine plausible Rohdatenerfassung. Dies setzt unter anderem robuste Sensoren voraus. Dass dies in der Stallumgebung schwierig ist, ist offensichtlich, denn ein Stall ist nun mal kein Reinraum. Manchmal machen auch die Tiere nicht das, was von ihnen erwartet wird. So ist es bei Stationen für die Einzeltier-Erkennung ungünstig, wenn zum Beispiel zwei Tiere die Station betreten, was eigentlich nicht so vorgesehen ist, aber wo die Tiere einen Weg finden, sich dort auch zu zweit gemütlich niederzulassen.

Ganz allgemein stellen bei KI-basierten-Systemen in landwirtschaftlichen Betrieben noch oft die Mobilfunkabdeckung und Breitbandverfügbarkeit ein Problem dar. Aber dabei wird sich in den nächsten Jahren sicher noch viel weiterentwickeln, genau wie bei den digitalen Entwicklungen allgemein. Abschließend: Trotz Digitalisierung und KI ist der Mensch durch seine Tierbeobachtung, Sinneswahrnehmung und der zentrale Faktor in der Tierbetreuung. Die Mensch-Tier-Beziehung ist und bleibt dabei der Schlüssel zu einer guten Nutztierhaltung!

Frau Prof. Kemper: herzlichen Dank für dieses aufschlussreiche Gespräch!

Link zum ersten Teil des Interviews “Allen Nutztieren soll es gut gehen“

Prof. Dr. Nicole Kemper leitet das Institut für Tierhygiene, Tierschutz und Nutztierethologie (ITTN) an der Tierärztlichen Hochschule Hannover

Link zum Institut

“Allen Nutztieren soll es gut gehen“ Interview mit Prof. Dr. Nicole Kemper, Tierärztliche Hochschule Hannover (Teil I)

Frau Prof. Kemper: Kürzlich forderten Sie auf einer TiHo-Veranstaltung es müsse „allen Nutztieren gut gehen“. Der Handel bietet ja aktuell fünf Haltungsstufen an, wäre es denn in ihrem Sinne, wenn man sagt; „Stall“ und „Stall und Platz“, also die Stufen eins und zwei, müssen gut sein und alles darüber darf dann „sehr gut“ sein. Oder brauchen wir überall „sehr gute“ Haltungsbedingungen?

Allen Nutztieren soll es gut gehen und es muss klar definiert sein, was wir damit meinen. Die Klassifizierung in diese unterschiedlichen Stufen bedeutet ja vordergründig betrachtet eigentlich Glück oder Pech der Geburt für die Tiere. Hier muss genau hingeschaut werden: Auch in Haltungsstufe 1, und vor allen Dingen 2 und höher, lässt sich gutes Tierwohl realisieren und muss auch realisiert werden. Es geht aus meiner Sicht weniger um das Label für die Verpackung, sondern darum, dass Tierwohl als Ergebnis – für das Tier – betrachtet wird und nicht einfach als Etikett. Gutes Tierwohl lässt sich zum Beispiel auch in Haltungsstufe 2 realisieren. Eine differenzierte Betrachtung ist wichtig, auch in den höheren Haltungsstufen: So kann es unter Umständen besser sein, wenn die Tiere z. B. einen Frischluftstall haben, aber keinen Auslauf, da ein Auslauf auch mit negativen Einflüssen auf die Tiergesundheit einhergehen kann, wenn er nicht optimal gestaltet ist. Es ist längst nicht so einfach wie Label uns oftmals suggerieren.

Wenn ich an die Hühner denke, weiß ich nicht, was die im Auslauf so alles fressen. Ich bin deshalb ein großer Fan von Wintergärten: da gibt es Klimareize, aber beispielsweise keine Zigarettenkippen, die sie aufpicken und keinen Habicht.

Ja, und beim Schwein genauso; Sonnenbrand ist ein Thema, denn ein „Klimareiz“ ist ja nicht immer zwingend positiv. Aktuell habe wir zum Prädatorendruck in der Geflügelhaltung ein Forschungsvorhaben im Rahmen unseren großen ZERN (Zukunft Ernährung Niedersachsen)-Verbundes, um genauer zu untersuchen, welche Bereiche nutzen Hühner im Auslauf überhaupt? Nutzen sie wirklich den gesamten Auslauf oder haben sie möglicherweise so viel Angst, dass Raubvögel von oben angreifen, dass sie sich nur engeren Stallbereich aufhalten? Wie lassen sich Schutzbereiche schaffen, die tatsächlich auch aufgesucht werden, wie Prädatoren vertreiben?

Hier kommt ein ganz wichtiger Aspekt ins Spiel: Wir haben in Sachen Biosicherheit unheimlich viel erreicht in den letzten Jahrzehnten. Im Auslauf ist der Eintrag von Erregern wie dem Aviären- Influenza-Virus ungehindert möglich. Es existiert ein Zielkonfliktzwischen Tierwohl durch mehr Auslauf und Biosicherheit. Hier muss eine genaue Abwägung und Ziel-Priorisierung erfolgen; und: ja manches lässt sich eben auch nicht realisieren und manche Risiken lassen sich nicht komplett ausschließen.

Stichwort „Sonnenbrand beim Schwein“: Im Sommer suchen Schweine mit Auslauf ja ihren Stall auf oder Hütten im Freiland oder nutzen dort eine Suhle. Aber im Frühjahr und Herbst, wenn es nicht so heiß ist, die Sonne aber schon, respektive noch richtig Kraft hat, können sie ruckzuck einen Sonnenbrand bekommen.

Ein wichtiges Thema: Wie können wir Ausläufe so gestalten, dass Schweine eben keinen Sonnenbrand bekommen? Hierzu wird demnächst ein Verbundprojekt starten, bei dem wir uns, gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer NRW auf Haus Düsse anschauen, wie die Auslaufnutzung bei Schweinen in der ökologischen Haltung und die Sonnenbrandprävention optimiert werden kann. Gegensteuern ließe sich übrigens auch mit nicht so hellen Schweinerassen – dies wäre eine Frage für die Tierzucht.

Überhaupt sind der Klimawandel und seine Folgen ein sehr großes Thema in der Nutztierhaltung. Wie schütze ich die Tiere vor hohen Temperaturen? Wie lassen sich Möglichkeiten der Kühlung schaffen? Und wie lassen sich dabei Folgewirkungen für die Umwelt minimieren?

Bei den niedrigen Haltungsstufen frage ich mich, ob Haltungsstufe 1 noch zukunftsfähig ist. Ich denke eher nicht, wenn man sieht, wo die Anforderungen des Lebensmitteleinzelhandels hingehen.

„Stall und Platz“ sollte dann vermutlich das Minimum werden.

Mit Blick auf das Tierwohl ist das so, auch wenn wir dann im internationalen Wettbewerb nicht überall wettbewerbsfähig sind.

Vielleicht helfen da die Erfahrungen mit dem niederländischen Label „Beter leven“, das ja seit Jahren sehr erfolgreich ist, mit Marktanteilen von 25-30% beim Schwein und 40% bei den Hühnern.

Etliche deutsche Geflügelmäster an der niederländischen Grenze beliefern ja auch „Beter leven“. Die mir bekannten Erfahrungsberichte sind durchweg positiv. Landwirte berichten, dass die Geflügelhaltung und der Umgang mit den Tieren so mehr Freude macht. Und das ist genau der Punkt: letztendlich müssen die Tierbetreuer erkennen, ob es den Tieren gut geht. Hier ist das Mensch-Tierverhältnis entscheidend. Das weiß auch jeder gute Landwirt/jede gute Landwirtin.

Deswegen finde ich die Bestrebungen des Einzelhandels gut, in die höheren Stufen zu gehen und diese von den Lieferanten zu fordern. Der Einzelhandel ist hier der größere Treiber als die Politik.

Der Eindruck drängt sich tatsächlich auf!

Wichtig ist es zu betonen, dass, wie schon erwähnt, das Tierwohl nicht automatisch besser ist, je höher die Haltungsform ist. Die Frage ist immer: Was sind die konkreten Auswirkungen der Haltungsumwelt auf das Tier? Kann das Tier in der jeweiligen Art des Haltungssystems ein gutes Tierwohl erleben?

Es ist bei näherer Betrachtung nicht einfach zu definieren, was eigentlich Tierwohl ausmacht. Jeder Verbraucher hat wahrscheinlich eine Vorstellung von einem „glücklichen Tier“. Das ist die Kuh auf der Weide, das ist die Henne, die im Freiland pickt oder das Schwein, das sich suhlen kann.

Das ist aber aus wissenschaftlicher Sicht, wenn auf die harten Fakten geschaut wird, nicht unbedingt so einfach. Ein sehr gutes Hilfsmittel sind dabei die objektiven Tierwohl-Indikatoren, also z. B. Schlachtbefunde, die etwa Parasitenbefall zeigen. Parasiten sind ein wichtiges Thema bei Auslaufhaltung. Weitere Tierwohl-Indikatoren sind zum Beispiel Fußballenveränderungen beim Geflügel, generelle Veränderungen an den Gliedmaßen, oder Organveränderungen.

Der Nachteil bei der Indikatoren-Bewertung am Schlachthof ist natürlich, dass die Beurteilung retrospektiv erfolgt: Erst am toten Tier wird faktenbasiert erkannt, wie es dem Tier in dem jeweiligen Haltungssystem während seines Lebens erging. Das Tier selbst hat nichts mehr davon. Diese Informationen können aber zur Verbesserung der Haltungsbedingungen für die Tiere in den folgenden Durchgängen genutzt werden.

Als Ergebnis könnte beispielsweise herauskommen: das Schwein wurde zwar in einem tollen Stall gehalten, war aber im Tierwohl beeinträchtigt. Wie aussagekräftig wäre dann eine hohe Label-Stufe?

Letztendlich ist es also immer wichtig, wie gut es dem Tier während seines Lebens wirklich erging. Deswegen ist die Mensch-Tierbeziehung so entscheidend: Der Mensch muss im Blick haben, wie es den Tieren geht und bei Auffälligkeiten den Spielraum haben zu handeln. In einem wirtschaftlich engen Rahmen kann das schwierig sein oder wenn etwa die Vorgaben der verschiedenen Stufen den Handlungsspielraum einschränken. Wichtig ist einfach, dass reale Möglichkeiten existieren, das Tierwohl zu bewerten und zu optimieren.

Frau Prof. Kemper: herzlichen Dank für das interessante Gespräch!

Link zum zweiten Teil des Interviews “KI und Digitalisierung – Revolution im Stall?“.

Prof. Dr. Nicole Kemper leitet das Institut für Tierhygiene, Tierschutz und Nutztierethologie (ITTN) an der Tierärztlichen Hochschule Hannover – Link zum Institut

Wie wirkt sich die Milchmenge vor dem Absetzen auf den Stoffwechsel junger Holsteinfärsen aus?

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Eine unzureichende Ernährung von Milchkälbern vor dem Absetzen wird mit späteren Nachteilen für ihre Stoffwechselgesundheit und Milchleistung in Verbindung gebracht. Allerdings sind die biologischen Mechanismen, die diesen Zusammenhang erklären, bislang noch nicht vollständig geklärt.

Ziel dieser Studie* war es deshalb, zu untersuchen, wie sich die Fütterung mit unterschiedlicher Milchmenge in den ersten Lebenswochen auf das Wachstum, den Glukosestoffwechsel, das Stoffwechselprofil und die Reproduktionsleistung von Holsteinfärsen langfristig auswirkt. Die Forschenden vermuteten, dass eine höhere Nährstoffzufuhr vor dem Absetzen den Stoffwechsel dauerhaft beeinflussen könnte und so möglicherweise die in früheren Studien beobachtete bessere Milchleistung erklärt.

Versuchsaufbau:
Insgesamt 86 Färsenkälber aus einem Milchviehbetrieb mit etwa 120 Kühen nahmen an der Studie teil. Sie wurden paarweise nach Parität und Geburtsdatum der Mutterkühe zusammen aufgestallt und erhielten alle dieselbe Menge Kolostrum. Anschließend wurden sie zufällig einer von zwei Gruppen zugeteilt:

• Erhöhte Fütterung: 8 Liter Milchaustauscher pro Tag (5,41 Mcal umsetzbare Energie)
• Eingeschränkte Fütterung: 4 Liter Milchaustauscher pro Tag (2,71 Mcal umsetzbare Energie)

Der Milchaustauscher enthielt 24 % Rohprotein, 18 % Rohfett und 45 % Laktose und wurde ab dem 2. Lebenstag bis zum 49. Tag gefüttert, dann wurde die Menge halbiert, und mit Tag 56 waren die Kälber vollständig abgesetzt.

Ab Woche 8 wurden alle Tiere gleich gefüttert und betreut sowie Zugang zu Wasser, pelletiertem Kälberstarter und gehäckseltem Weizenstroh. Alle Tiere hatten bis zur 10. Woche Einzeliglus. Die Betreuungspersonen wussten dabei nicht, welche Kälber welcher Gruppe angehörten.
Ergebnisse:

• Wachstum: Die Kälber mit erhöhter Milchmenge wuchsen in den ersten Wochen schneller und hatten am 70. Lebenstag ein um 9 kg höheres Körpergewicht. Dieser Unterschied war jedoch im Alter von 330 Tagen nicht mehr signifikant.

• Reproduktion: Es gab keine Unterschiede zwischen den Gruppen beim Alter der ersten Besamung, der Trächtigkeitsrate nach der ersten Besamung, dem Alter bei Konzeption oder der Anzahl der Besamungen pro Trächtigkeit.

• Stoffwechsel: Im Alter von 330 Tagen zeigten Blutanalysen Hinweise auf eine langfristige Beeinflussung bestimmter Stoffwechselwege (u. a. Carnitin-, Glycerolipid- und Purinstoffwechsel) durch die Fütterung in der Kälberphase.

• Beim Glukosetoleranztest im Alter von etwa 370 Tagen zeigte sich, dass die Färsen aus der eingeschränkt gefütterten Gruppe eine geringere Insulinsensitivität aufwiesen – bei ihnen waren die Insulinspiegel in den ersten 20 Minuten nach Glukosegabe niedriger (7,7 ng/ml gegenüber 10,3 ng/ml in der Hochfütterungsgruppe).

Fazit:
Eine intensivere Fütterung mit mehr Milchaustauscher in den ersten Lebenswochen hatte langfristige Effekte auf den Stoffwechsel der Färsen, insbesondere im Hinblick auf den Glukosestoffwechsel und bestimmte Stoffwechselwege. Allerdings zeigten sich keine langfristigen Unterschiede im Wachstum oder in der Fruchtbarkeit. Möglicherweise waren die Gruppen dafür zu klein, um solche Unterschiede statistisch sicher nachzuweisen.

*Studie: Leal, N.L. (2025): Effects of preweaning milk allowance on long-term metabolism in Holstein heifers. Journal of Dairy Science, Volume 108, Issue 5 p4988-4999, May 2025 Link

Quelle: Dr. Heike Engels, Der Hoftierarzt
Zuerst erschienen im E-Magazin „Der Hoftierarzt“ 3-25