Offener Brief an MEP Martin Häusling zu seiner Pressemitteilung vom 10. September

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Sehr geehrter Herr Abgeordneter Häusling,

mit Erstaunen haben wir Ihre Pressemitteilung vom 10.09.2021 zur Kenntnis genommen. Sie beziehen sich darin auf ein Factsheet der EU-Kommission zum in der Diskussion stehenden Delegierten Rechtsakt (DR), der antimikrobielle Mittel für die Humanmedizin reservieren soll, und suggerieren der Öffentlichkeit, die aufgeführten Fakten seien ein Novum, obgleich Sie es als verantwortlicher Berichterstatter des EU-Parlaments besser wissen sollten.

Denn das Factsheet fasst doch lediglich die Inhalte des ursprünglich von der Kommission vorgelegten, wissenschaftlich fundierten Entwurfs der Europäischen Arzneimittelbehörde für die Kategorisierung der Antibiotika zusammen, der in der Sitzung des EU-Umweltausschusses am 13. Juli auf Ihre maßgebliche Initiative hin abgelehnt wurde, weil er Ihnen nicht weit genug geht. Im Gegensatz zur Kommission haben Sie ein komplettes Anwendungsverbot von Fluorchinolonen, Cephalosporinen der 3.und 4. Generation, Polymyxinen und Makroliden in der Tiermedizin gefordert, von dem alle Tierarten mit dramatischen Auswirkungen für ihre Therapie betroffen sind, sofern die Einzeltierbehandlung nicht in das zugrundeliegende Gesetz, die EU-Tierarzneimittelverordnung 2019/6, aufgenommen wird. Sie selbst weisen in Ihrer Pressemitteilung sogar darauf hin, dass die Kommission dieses Gesetz explizit nicht ändern will, abgesehen davon, dass dafür auch keine Mehrheit bei den Mitgliedsstaaten und wohl auch nicht im EU-Parlament vorhanden ist.

Die o. g. Antibiotika-Wirkstoffklassen sind jedoch essenziell für die Tiermedizin, sodass ein Verbot eben genau nicht dem dritten Kriterium im DR der Kommission entspricht (essenziell für Human- und Tiergesundheit). Sie unterstellen uns Fake-News zu verbreiten und rufen uns allen Ernstes auf, wir sollten Schadensbegrenzung betreiben, weil wir sonst endgültig bewiesen hätten, dass uns die Belange der Kleintierpraxen unterm Strich weniger wichtig sind als die Interessen einiger weniger Praxen, die ihr Geld vor allem in der Geflügelindustrie und Schweinehaltung verdienen? Das ist mehr als grotesk und erinnert an die erfolglose Schlammschlacht ihres Spitzenkandidaten Jürgen Trittin im Wahlkampf 2013, der uns Tierärzte/innen pauschal als ‚Drogendealer‘ diskreditiert hat.

Nochmal zur Erinnerung: Wohlwissend um die u. U. strengeren Regelungen hat sich der bpt von Anfang an für den wissenschaftlich ausgewogenen One-Health-Ansatz der EU-Kommission ausgesprochen, weil wir uns der Verantwortung für die Gesundheit von Mensch und Tier bewusst sind. Und, sehr geehrter Herr Häusling, wie oft sollen wir es noch sagen: Wir Tierärzte/innen sind nicht für die Haltungsformen in der Nutztierhaltung verantwortlich. Sie als Politiker schon. Als Politiker können sie das ändern, wir Tierärzte/innen sind Kraft unserer Berufsordnung hingegen primär dazu verpflichtet, Krankheiten bei Tieren zu verhindern oder zu heilen. Das ist unser Auftrag, für den wir uns einsetzen. Darin unterstützen uns auch mehr als 600.000 Tierhalter/innen mit Ihren Unterschriften. Das ist ein großer Vertrauensbeweis in unsere medizinische Kompetenz.

Sie dagegen versuchen seit Wochen mit der Verbreitung nebulöser Informationen und der Verquickungen unterschiedlicher Themen unseren Verband zu diskreditieren. Das alles hätte leicht verhindert werden können, wenn Sie in den letzten Wochen das Gespräch zu uns gesucht oder Ihre Parteivorsitzenden Frau Baerbock und Herr Habeck unser Dialogangebot vom 25. August angenommen hätten. Das war aber ganz offensichtlich nicht gewollt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Siegfried Moder
bpt-Präsident

Tierschutzrelevanz von Klauenerkrankungen beim Rind #TiHo-Tierschutz-Tagung 2021 – Teil 3

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Dr. Andrea Fiedler von der Praxisgemeinschaft für Klauengesundheit, München wies in ihrem Vortrag eindrücklich auf die Tierschutzaspekte von Klauenerkrankungen beim Rind hin. Lahmheit deutet immer auf Schmerz und ist allein deswegen schon tierschutzrelevant. Schmerzen führen aber auch zur Bewegungsreduktion, mit darauffolgend verminderter Futteraufnahme, Ketose, Azidose, Immunsuppression, Entzündungen …

Um Anzeigen für Klauenprobleme möglichst frühzeitig zu erkennen, sollte jeder Rinderhalter die Grundlagen des „locomotion scoring“ beherrschen und seine Herde am besten täglich, mindestens aber wöchentlich kontrollieren. Bei der Klauenpflege ist dies ohnehin unabdingbar. Werkzeuge zur Betriebsanalyse wie „Cows and more“ können hierbei helfen.

Wer frühzeitig Lahmheiten erkennen will, kann entsprechende Fähigkeiten z. B. über E-Learning erwerben oder auch den „Diagnoseschlüssel zu Klauenerkrankungen“ der VetMedUni Wien nutzen, der als PDF mit zahlreichen Bildern zur Verfügung steht.

Ziel des „locomotion scoring“ sei, so führte die Tierärztin aus, dass 85% der Herde den Noten 1 oder 2 entsprechen, weniger als 15% mit 3 oder 4 bewertet werden und keine einzige Kuh die Note 5 bekommt. Mit einem geschulten Blick lassen sich viele Tiere sehr schnell schon am Futtertisch beurteilen: ist die Rückenlinie völlig gerade? Zeigt eine Kuh vielleicht mit einem „Ausfallschritt“ Schmerzvermeidung?

Ihre Lösungsansätze fasste die Klauenspezialistin aus München so zusammen:

Klauenpflege der Herde
Auswertung der entsprechenden Dokumentation
Ursachenbeseitigung durch
– Klauenpflege alle 3-4 Monate
– Nachbehandlungen!
– Bewegungsbeurteilung durch einen zertifizierten Scorer
– Haltungsbedingungen überprüfen mittels z. B. Cows and More
– Zusammenarbeit Tierarzt- Landwirt – Klauenpfleger beim Maßnahmenplan

Foto oben: Buchseite aus „Rinder gesund halten“ von Prof. Barbara Benz, Dr. Agnes Richter und Prof. Thomas Richter. Rezension hier

E-Magazin „Der Hoftierarzt“ Ausgabe 4/2021 steht zum Abruf bereit

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Der Hoftierarzt“ Ausgabe 4 / 2021 steht für Sie zum Abruf bereit und bietet folgende Themen:

• Mastitis: Selektives Trockenstellen nach Plan
• Kurz notiert: Erfolgreichere Aufzucht mit der „Kälberschule“
• Kurz notiert: Infografik – Wie werden Rinder in Deutschland gehalten?
• Achtung Streptokokken: Allzu oft am Krankheitsgeschehen beteiligt!
• Aktuelles Interview: Streptokokken-Infektion: Lieber Sauen impfen statt Ferkel behandeln?
• Kurz notiert: PRRS: Blutprobe weiterhin Goldstandard in der Frühdiagnostik
• Aktueller Buchtipp: Milchziegenhaltung – Produktionsverfahren planen und kalkulieren
• Infektiöse Bronchitis: Coronavirus schädigt Legeapparat
• Imkertipp: Spätsommer heißt Varroakontrolle und -behandlung

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Haltung und Schlachtung von Bruderhähnen #TiHo-Tierschutz-Tagung 2021 – Teil 2

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Dr. Eva Moors, die Geflügelspezialistin des niedersächsischen LAVES, zeigte in Ihrem Vortrag Probleme bei der Bruderhahnmast und der anschließenden Schlachtung auf. Eine spezielle gesetzliche Regelung für solche Tiere gibt es (noch) nicht, es gelten also das Tierschutzgesetz allgemein und, weil die Hähne zum Zweck der Fleischerzeugung gehalten werden, im Prinzip die Vorschriften der TierSchNutztV für Masthühner.

Im Verhalten aber gleichen Bruderhähne eher Junghennen, nicht Masthühnern. Sie sind deutlich agiler und neigen, mit zunehmendem Alter, zu Auseinandersetzungen mit Artgenossen und deswegen seine die Haltungsanforderungen auch vergleichbar mit denen der Junghennenaufzucht, sagt Eva Moors.

Nach 85 Tagen Mast erreichen Bruderhähne ihr Schlachtgewicht von 1,5 kg. Überträgt man nun die zulässige Besatzdichte für Masthühner (mit 1,5 kg), kommt man zu 23,2 Hähnen pro Quadratmeter Stallfläche (entspricht 35 kg/m2). Weil jedoch jeder Bruderhahn etwa 400 cm2 Fläche abdeckt, blieben nur 7% freie nutzbare Fläche pro Tier. Das LAVES empfiehlt besser 18 Tiere je m2 einzustallen, damit die Unterbringung als verhaltensgerecht betrachtet werden kann.

Weitere Voraussetzung für die verhaltensgerechte Unterbringung seien, außer Einstreu, das frühzeitige und kontinuierliche Angebot geeigneter Beschäftigungsmöglichkeiten und eine Strukturierung des Stalls. Also Pickblöcke und Stroh-/Luzerneheuballen sowie Bretter und Blenden (Versteckmöglichkeiten). Außerdem erhöhte Ebenen oder Sitzstangen (ab 21. Lebenstag min. 10 cm, ab 1,5 kg Körpergewicht min. 14 cm je Tier).

Ein Problem könne auftreten, wenn die Hähne Futter- und Tränkelinien zum Aufbaumen nutzen. Deren Statik sei eher nicht für solche Belastungen ausgelegt und auch eine physiologische Ruhestellung für die Tiere kaum möglich.

Besondere Bedeutung habe, so Frau Dr. Moors, die spezielle Sachkunde des Betreuungspersonals im Umgang mit den Bruderhähnen. Frühzeitiges Erkennen und Vorbeugen von Verhaltensstörungen wie Federpicken und Kannibalismus sein essentiell1

Für die Schlachtung schließlich kämen nur spezielle Betriebe infrage (wie z. B. solche für Legehennen), weil die Schlachtkörper ganz andere Maße aufweisen, wie die von Masthühnern. Rentabel für einen Schlachtbetrieb sei die Schlachtung von Bruderhähnen aber nur, wenn entsprechende Kapazitäten frei seien und große Partien der männlichen Legehybriden angeliefert würden.

Weil der Brustfleischanteil beim Bruderhahn geringer und das Fleisch insgesamt fester sei, landete das Fleisch am Ende überwiegend in Verarbeitungsware wie z. B. Frikassee. Dieses Marktsegment wird allerdings schon durch die Schlachtung von Althennen bedient, weswegen heute schon ein Großteil der Bruderhähne am Ende im Tierfutter landet. Weil aber die Tötung von Tieren zu Fütterungszwecken nach §1 des Tierschutzgesetzes keinen vernünftigen Grund darstellt, handelte es sich eigentlich um einen Straftatbestand. Außerdem würde das „tierschutzfachliche Problem“ ja auch nur verlagert: statt Eintagsküken zu Futterzwecken zu töten, mäste man die Hähne, um sie dann ebenso zu verfüttern.

Eva Moors vermutet zwar, dass die Bruderhahnmast nur eine Übergangslösung sein wird, bis die Geschlechtsbestimmung im Ei flächendeckend etabliert ist, trotzdem aber sei eine bundeseinheitliche Regelung für die Haltung männlicher Legehybriden dringend erforderlich. Die formalrechtlich zulässige Haltung analog der Masthühner sei einfach nicht mit §2 TierSchG vereinbar.

Niedersachsen habe, auf Basis der Mindesthaltungsanforderungen an die Junghennenaufzucht, einen entsprechenden Vorschlag erarbeitet und bereits dem BMEL zugeleitet. Die Tatsache, dass in diesem Jahr allein in Niedersachsen 5,8 Mio. Bruderhähne aufgezogen werden, unterstreicht die Dringlichkeit der Forderung nach einer gesetzlichen Regelung.

Agrarministerin Barbara Otte-Kinast: „Jeder muss seinen Beitrag zur Krisenbewältigung leisten.“

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Mit einem deutlichen Apell endete am 6.9. das Branchengespräch Schwein im niedersächsischen Landwirtschaftsministerium. Agrarministerin Barbara Otte-Kinast formulierte in der Videokonferenz eine deutliche Erwartung an die Marktpartner: „Jeder muss seinen Beitrag zur Krisenbewältigung leisten: „Wir brauchen ein klares Bekenntnis des Handels zur deutschen Produktion.

Dies muss dringend auch die Stufe der Sauenhalter beinhalten. Wer den Verbrauchern regionale Produkte oder ausschließlich Ware aus den Haltungsstufen 3 und 4 verspricht, muss den Bauern Planungssicherheit durch langfristige Verträge geben. Aber auch die Landwirtschaft ist gefordert. Das Angebot ist immer noch zu groß. Inzwischen muss doch klar sein: Wenn die Nachfrage nicht da ist, dann benötigen wir auch weniger Schweine.“

Die Ministerin betonte, dass für Niedersachsen mit dem drohenden Strukturbruch viel mehr auf dem Spiel steht, als die endgültige Schließung einiger Hoftüren. „Die Landwirtschaft ist der Motor im ländlichen Raum. Wenn der stottert, dann läuft hier nichts mehr rund.“ Sie drängte daher auf eine zügige Implementierung des Konzepts der Borchert-Kommission, um die Zukunftsfähigkeit der deutschen Nutztierhaltung abzusichern. Bei der Agrarministerkonferenz wird Niedersachsen einen Antrag einbringen, um zwischen Bund und Ländern ein abgestimmtes Vorgehen gegen die Strukturkrise zu erreichen. In Niedersachsen gibt es rund 5000 Betriebe mit 8,195 Millionen Schweinen.

Die Beteiligten machten deutlich, dass kein Ende der Preisspirale in Sicht ist. Seit der Erzeugerpreis auf 1,30 Euro/kg Schlachtgewicht gefallen ist, geht die Angst vor einem „noch nie dagewesenen Strukturbruch“ in der Branche um. Positiv wurden deshalb die Signale der REWE Gruppe gewertet. Diese kündigte an, rund 95 Prozent der Produkte als „5D“ auszuzeichnen: Geburt, Aufzucht, Mast, Schlachtung und Zerlegung in Deutschland.

„Wir erwarten diese Selbstverpflichtungserklärung vom gesamten Handel“, erklärte Ministerin Barbara Otte-Kinast.

Es wurde deutlich, dass dem Verlust der Wettbewerbsfähigkeit mit zwei Maßnahmen entgegengesteuert werden muss:

1. Höhere deutsche Tierwohl-Standards werden durch geeignete
Finanzierungsmodelle flankiert, wie dies die Borchert-Kommission
vorgeschlagen hat. Mehr Platz für die Tiere in den Ställen bedeutet
dann auch weniger Schweine.
2. Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) wird mittelfristig so angepasst,
dass die Erbringung höherer Tierwohl- und Umweltstandards
alternative Einkommensmöglichkeiten für Landwirte eröffnet.

Agrarministerin Barbara Otte-Kinast: „Die Zeit drängt, die Not der Schweinehalter wächst täglich. Wir brauchen zwingend Hilfe von der Bundespolitik“.

Quelle: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Aktuelle Tierschutzthemen aus Sicht des BMEL #TiHo-Tierschutz-Tagung 2021 – Teil 1

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Am 2. und 3. September fand die jährliche Tierschutztagung in Hannover statt. Wie schon im Vorjahr zwar „nur“ online, aber mit neuem Teilnehmerrekord. Vor allem Amtsveterinäre nehmen regelmäßig die Gelegenheit wahr, Praktiker-Vorträge zu Fragen von Tiergesundheit und -haltung, zu Transport und Schlachtung zu hören und sich über Fragen des Tierschutzes zu informieren.

Den Anfang macht traditionell Dr. Katharina Kluge vom BMEL. Sie berichtet über aktuelle Tierschutzthemen aus Sicht des Ministeriums, neue Verordnungen, Gesetze und solche die noch „in der Pipeline sind“.

So wurde in diesem (Wahl-)Jahr das Verbot des Kükentötens zum 1.1.2022 beschlossen, doch andere Vorhaben schafften es nicht mehr auf die Tagesordnung des Bundestages und sind daher „der Diskontinuität unterfallen“, wie es im Amtsdeutsch heißt. Der nächste Bundestag und die nächste Ministeriums-Spitze kann die Themen dann wieder aufgreifen oder neu bewerten.

Dies betrifft

1) Tierschutzkontrollen an Tierkörpern für tierschutzbezogene Kontrollen an Rinder- und Schweinekadavern in Betrieben, die tierische Nebenprodukte verarbeiten. Ein entsprechender Gesetzestext ist ausformuliert und wird mit größter Wahrscheinlichkeit in der nächsten Legislaturperiode im Bundestag behandelt werden.

2) gilt das Gleiche für ein Gesetz zum staatlichen Tierwohlkennzeichen. Alle Eckpunkte und inhaltlichen Details, auch zu Haltungsanforderungen, wurden hierzu ausformuliert. Ob und in welcher Form ein entsprechendes Gesetz verabschiedet wird, hängt wohl vor allem von der nächsten Ministerin/dem nächsten Minister ab.

Auf dem Weg dagegen sind Änderungen in der Tierschutztransportverordnung. Sie betreffen Temperaturüberschreitungen, Transporte bei hohen Temperaturen und die Anhebung des Mindesttransportalters von Kälbern von 14 auf 28 Tage. Hier läuft das EU-Notifizierungsverfahren bis mindestens 25. Oktober 2021, die Verkündung schließt sich an.

Auf EU-Ebene ist eine Tierschutz-Transportverordnung angekündigt, die Transporte bei extremen Temperaturen, Transport nicht abgesetzter Tiere und lange Beförderungen in Drittländer regeln soll. Frau Dr. Kluge rechnet mit dem Abschluss der EU-Beratungen im Jahr 2024.

In Deutschland schließlich steht die Anbindehaltung von Rindern auf der Agenda des BMEL und wird – unabhängig vom Wahlausgang – mit Sicherheit in absehbarer Zukunft thematisiert.

Durchfall bei Saugkälbern: Mit einfachen Maßnahmen Situation verbessern

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Von Anna-Maria Ertel, Dr. Ilka Steinhöfel, Mariana Bartschies, Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)

Bei dem Wort „Kälberdurchfall“ läuten bei nahezu allen Milcherzeugern mit eigener Jungviehaufzucht die Alarmglocken. Nicht umsonst wird diese Erkrankung auch als die wirtschaftlich bedeutendste Erkrankung in der Rinderaufzucht bezeichnet. Ein krankes Kalb verursacht dem Halter hohe Kosten. Das Problem ist hinreichend bekannt, das Wissen um die Erkrankung und ihre Ursachen eigentlich auch, und doch ändert sich kaum etwas an dieser Situation. Eine sächsische Studie geht der Problematik auf den Grund.
Jede Erkrankung im Kälberalter schmälert die Chance, dass aus dem Kalb einmal eine leistungsstarke, gesunde und langlebige Milchkuh wird. In den ersten Lebenstagen der Kälber gehören Durchfallerkrankungen zu den häufigsten Störungen. Das belegte auch eine 2016 durchgeführte Monitoring-Untersuchung des LfULG. 60 sächsische Betriebe nahmen nach einem Aufruf freiwillig an dieser Untersuchung teil. Dazu wurden die Betriebe mittels eines Fragebogens zur Versorgung ihrer Kälber befragt und in jedem Betrieb 10 Kälber ausgewählt, welche in der ersten Lebenswoche und an zwei weiteren Terminen jeweils im Abstand von einer Woche untersucht wurden. Zu diesen Untersuchungen wurde auch von jedem der 10 Kälber Kotproben genommen, welche von der LUA in Leipzig und dem Institut für Parasitologie auf potenzielle Durchfallerreger untersucht wurden.

Ergebnis alarmierend
Das Ergebnis war sehr ernüchternd. Nur in vier Betrieben hatte keines der 10 untersuchten Kälber an den drei Untersuchungstagen Durchfall. In 41 Betrieben (67,2 %) lag die Durchfallquote bei den untersuchten Kälbern bei 50 % und darüber. Insgesamt wiesen von den 554 untersuchten Kälbern, 313 (55,7 %) zu mindestens an einem der Termine eine suppige oder wässrige Kotkonsistenz auf. Den höchsten Anteil von Durchfallsymptomen zeigten Kälber, deren Untersuchungstermin auf den 7., 8. oder 9. Lebenstag fiel, und zwar 40 %, 47 % bzw. 51 % (siehe Abbildung). Aber auch ca. ein Viertel der im Alter von 1-2 Tagen untersuchten Kälber zeigten diese Symptome.


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Antibiotika-Verbot versus Tierschutz: TVT fordert sinnvollere Maßnahmen, um Resistenzen und Tierhaltungsmängel zu beseitigen

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Aktuell wird ein Antrag diskutiert, die von der Europäischen Arzneimittel Agentur (EMA) und anderen wissenschaftlichen Institutionen vorgesehene Verordnung für Tierarzneimittel wesentlich zu verschärfen und die meisten der jetzt für Tiere zugelassenen Antibiotika für deren Behandlung zu verbieten. Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. (TVT) unterstützt die Zielrichtung des Antrags, nämlich Antibiotika-Resistenzen zu vermeiden und tierschutzwidrige Praktiken in der Nutztierhaltung zu unterbinden. Allerdings sei die Einschränkung der Behandlungsmöglichkeiten für Nutz-, Haus- und Heimtiere dafür keineswegs zielführend. „Tieren eine notwendige antibiotische Behandlung zu verweigern ist tierschutzwidrig! Ein Verbot dieser Behandlungen trägt kaum dazu bei, Antibiotikaresistenzen zu vermeiden oder das Tierwohl bei Nutztieren zu verbessern. Hier sind in den jeweiligen Themenbereichen eigene Strategien zu verfolgen.“, so Dr. Andreas Franzky, Vorsitzender der TVT. Deshalb unterstützt die TVT, ebenso wie der Deutsche Tierschutzbund, die Initiativen der Bundestierärztekammer (BTK) und des Bundesverbandes praktizierender Tierärzte (bpt), die sich gegen das Verbot aussprechen.

Am 28. Januar 2022 tritt die Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über Tierarzneimittel in Kraft. Im Zusammenhang mit dieser Verordnung muss eine Reihe weiterer, sog. delegierter Verordnungen erlassen werden. Eine dieser Verordnungen regelt, welche Antibiotika zukünftig der Behandlung von Menschen vorbehalten bleiben. Die von der Europäischen Arzneimittel Agentur (EMA) und anderen wissenschaftlichen Institutionen vorgesehene Verordnung sieht auch weiterhin die Möglichkeit vor, Tiere verantwortungsvoll und wirksam zu behandeln.

Nun hat Martin Häusling, Abgeordneter im Europaparlament und Mitglied im EU-Agrarausschuss einen Antrag in das Europaparlament eingebracht, diese Verordnung wesentlich zu verschärfen und die überwiegende Mehrheit der jetzt für Tiere zugelassenen Antibiotika zu verbieten. Dieses hätte weitreichende Folgen für die antibiotisch Behandlung erkrankter Tiere. Durch das Verbot sollen laut Häusling die Entstehung von Antibiotikaresistenzen beim Menschen eingedämmt und tierschutzwidrige Praktiken in der Nutztierhaltung, beendet werden können. Die TVT unterstützt diese Ziele, diese sind allerdings über ein Behandlungsverbot absolut nicht zu erreichen.

Die Argumentation, dass die Anwendung von Antibiotika in der Tierhaltung die Resistenzen bei den Menschen fördert, ist nur bedingt richtig. Nur ein sehr geringer Prozentsatz der beim Tier auftretenden Resistenzen geht auf den Menschen über und betrifft in erster Linie Landwirte und Tierärzte. Der allergrößte Teil der beim Menschen auftretenden Resistenzen – wie zum Beispiel multiresistente Krankenhauskeime – werden von diesen selbst produziert. Gleichwohl ist es wichtig, im Sinne des One-Health-Ansatzes sowohl in der Tiermedizin als auch in der Humanmedizin für einen verantwortungsvollen Umgang mit Antibiotika und eine Verringerung des Einsatzes von Antibiotika zu sorgen.

In der Tiermedizin wird dieses schon seit 2011 durch verschiedene Maßnahmen umgesetzt, so dass sich der Verbrauch an antibiotischen Wirkstoffen seitdem um mehr als 50 % verringert hat. So lag im Jahr 2020 der Antibiotikaverbrauch in der Tiermedizin erstmalig unter dem in der Humanmedizin.

Für eine weitere Senkung des Antibiotikaeinsatzes ist es notwendig, das Tierwohl bei der Tierhaltung und der Tierzucht, insbesondere beim Geflügel, deutlich zu verbessern. Gut gehaltene Tiere, bei deren Zucht keine extremen Leistungen, sondern eine stabile Gesundheit in Vordergrund stehen, werden weit seltener antibiotisch behandelt als Tiere, deren natürlichen Anpassungsfähigkeiten durch extreme Zuchtziele und eine defizitäre Haltung überfordert werden. Dem muss durch strengere gesetzliche Regelungen in der Tierhaltung und der Tierzucht entgegengewirkt werden.

Bereits jetzt gibt es gesetzliche nationale Regelungen, die den Einsatz von Reserveantibiotika im Tierbereich weitgehend einschränken. Dieses betrifft die Cephalosporine der 3. und 4. Generation und die Fluorchinolone. Die oft angeführten Carbapeneme finden in der Tiermedizin gar keine Anwendung.

Die TVT fordert eine sachliche Diskussion fern von gegenseitigen polemischen Vorwürfen. So muss im Sinne des One-Health-Gedankens ein verantwortungsvoller Umgang mit Antibiotika gefördert werden und der Einsatz sowohl im Tier- als auch im Humanbereich weiter verringert werden.

Bei der Nutztierhaltung sind die rechtlich Anforderungen an die Zucht und Haltung deutlich zu verbessern, damit Gesundheit und Wohlbefinden den Einsatz von Antibiotika überflüssig machen.
Die Resolution des Herrn Häusling ist nicht geeignet, diese Ziele zu verfolgen.

Quelle: TVT

Drohendes EU-Antibiotikaverbot für Tiere: Tierärzteverband bittet Baerbock, Habeck, Laschet und Söder um Klarstellung

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Das Europaparlament entscheidet im September, ob vier für die Human- und Tiermedizin gleichermaßen wichtige antibiotische Wirkstoffklassen für die Behandlung von Tieren verboten werden sollen. Aus Tierarztsicht drohen gravierende Folgen für die Gesundheitsversorgung von Klein-, Heim- und Nutztieren sowie Pferden: Bestimmte Krankheiten können dann nicht mehr behandelt werden. Deutsche Europaabgeordnete spielen in der Vorbereitung und Unterstützung des Verbotsantrags eine wichtige Rolle. Sie positionieren sich dabei gegen einen wissenschaftsbasierten Regulierungsvorschlag der EU-Kommission – und auch gegen Positionen ihrer eigenen Parteien.

Der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) bittet deshalb die Bundesvorsitzenden von CDU, Armin Laschet, und CSU, Dr. Markus Söder, sowie von Bündnis 90/Die Grünen, Annalena Baerbock und Robert Habeck, um eine Klarstellung der Position ihrer Parteien im Vorfeld der finalen Abstimmung im Europäischen Parlament. „Unterstützen Sie den von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) erarbeiteten, wissenschaftsbasierten Kriterienkatalog der EU-Kommission, der die im internationalen Vergleich weitreichendste rechtliche Regulierung des Antibiotikaeinsatzes in der Tiermedizin darstellt? Oder unterstützen Sie den Gegenantrag, der vorsieht, dass vier – für die Human- und Tiermedizin gleichermaßen wichtige – antibiotische Wirkstoffklassen für die Tiermedizin verboten werden sollen?“, fragt bpt-Präsident Dr. Siegfried Moder die Parteivorsitzenden.

Die Sorge der Tierärzte: „Wenn der Verbotsantrag angenommen wird, könnte das dazu führen, dass wir kranke Klein-, Heim- und Nutztiere sowie Pferde nicht mehr behandeln können. Tiere müssten im Zweifelsfall sogar euthanasiert werden, weil bei bestimmten Indikationen die erforderlichen Tierarzneimittel nicht mehr zur Verfügung stehen“, sagt Moder und schreibt an die Parteivorsitzenden: „Sie können sich vorstellen, dass uns dieses Szenario mit großer Sorge erfüllt, v. a. weil es unserem Selbstverständnis als Tierärzte/innen, kranken Tieren helfen zu wollen und auch zu müssen, zuwiderläuft.“

Eine Klarstellung der Parteivorsitzenden ist aus bpt-Sicht notwendig, weil sich deutsche EU-Abgeordnete bei diesem Thema gegen Parteipositionen stellen. So hatte Bündnis 90/die Grünen auf bpt-Anfrage zum Thema EU-Antibiotikaregulierung Mitte August geantwortet (Zitat):

„Um Antibiotika gezielt einzusetzen und Resistenzen zu vermeiden, sollen vorrangig kranke Einzeltiere behandelt werden. Reserveantibiotika sollen der Humanmedizin vorbehalten werden, wobei kranken Tieren natürlich gezielt geholfen werden muss. Das deckt sich mit Empfehlungen der EMA (Hervorhebung bpt), bestimmte Kategorien bei Tieren nur dann zum Einsatz kommen zu lassen, wenn die öffentliche Gesundheit sonst gefährdet ist.“

Der Verbotsantrag im Europaparlament wurde aber federführend vom Grünen EU-Abgeordneten Martin Häusling aus Hessen initiiert. Dieser Antrag weist die EMA-Empfehlungen als „unzureichend“ zurück.

Auch bei der CDU/CSU gibt es abweichende Positionen. Die offizielle Parteiantwort auf eine bpt-Anfrage lautete (Zitat):

„CDU und CSU unterstützen diesen Ansatz (Anmerkung bpt: die Kriterien der EMA). Reserveantibiotika sind Arzneimittel der letzten Wahl und werden verabreicht, wenn sonst nichts mehr wirkt. Die Reserveliste muss aber wissenschaftlich fundiert sein. Es darf nicht zu einem Therapie-Notstand in der Tiermedizin kommen, denn auch kranke Tiere müssen behandelt werden können.“

Der Verbotsantrag konnte im ENVI-Ausschuss des EU-Parlaments aber nur eine Mehrheit erreichen, weil sich die Abgeordneten der EVP-Fraktion, zu der CDU/CSU gehören, mehrheitlich enthielten.

Auch der CDU-Politiker Dr. Peter Liese, gesundheitspolitischer Sprecher der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament, hat sich enthalten. Er bestätigt die Sorge der Tierärzte vor gravierenden Folgen bis hin zur Euthanasie. Der Humanmediziner wird in der Westfalenpost vom 21. August 2021 wie folgt zitiert (Passage aus dem Artikel):

„Die Frage ist doch: Muss man vielleicht bei einem Tier auf die bestmögliche Behandlung verzichten – oder will man riskieren, dass auch Menschen sterben, weil auch diese Antibiotika irgendwann ihre Wirkung verlieren?“ Liese hat diese Frage für sich beantwortet: Ja, Reserveantibiotika sollen dem Menschen vorbehalten werden – bei der Behandlung von Tieren müsse dann versucht werden, mit normalen Antibiotika zurecht zu kommen: „Im aller schlimmsten Fall muss es eingeschläfert werden. Das ist natürlich hart.“

Angesicht der zunehmend kontroverseren öffentlichen Diskussion über das drohende Antibiotikaverbot fordert der bpt eine klare Positionierung der Parteien vor der finalen Entscheidung im EU-Parlament Mitte September. „Wir Tierärzte unterstützen ausdrücklich den restriktiven Antibiotikaeinsatz in Veterinär- und Humanmedizin. Wir haben den Antibiotikaeinsatz europaweit um 34 und in Deutschland sogar um 60 Prozent reduziert“, betont bpt-Präsident Moder. „Ein pauschales Verbot ganzer Wirkstoffklassen schränkt die Behandlungsmöglichkeiten für Tiere aber unverantwortlich ein und wird deshalb von uns abgelehnt.“

Mehr zum europarechtlichen Hintergrund und Tierärzteprotest hier.

Quelle: bpt

Justus-Liebig-Universität Gießen und Friedrich-Loeffler-Institut kooperieren

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Welche Gefahr Zoonosen bedeuten – also Infektionen, die vom Tier auf den Menschen übergehen können –, führt uns seit eineinhalb Jahren die Corona-Pandemie nachdrücklich vor Augen. Um die Forschungen in diesem Bereich deutlich zu verstärken, haben die Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) und das Friedrich-Loeffler-Institut (Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, FLI) jetzt eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. Im Rahmen der Zusammenarbeit planen der Fachbereich Veterinärmedizin der JLU und das FLI auch die gemeinsame Berufung einer Professur für Internationale Tiergesundheit/One Health.

Die Infektionsmedizin spielt an der JLU (unter anderem in Zusammenarbeit mit der Philips-Universität Marburg, der Technischen Hochschule Mittelhessen, dem Paul-Ehrlich-Institut in Langen und der Goethe Universität Frankfurt) eine große Rolle, etwa im LOEWE-Schwerpunkt DRUID, der sich der Erforschung von vernachlässigten Tropenkrankheiten widmet. Bei diesen und weiteren armutsassoziierten sowie vernachlässigten Infektionskrankheiten fehlen Impfstoffe, und Therapiemöglichkeiten sind entweder nicht vorhanden oder so limitiert, dass eine Resistenzentwicklung gegen die wenigen verfügbaren Medikamente nach Ansicht von Expertinnen und Experten nur eine Frage der Zeit ist.

„Die Auswirkungen der plötzlichen Ausbreitung von Infektionskrankheiten, auf die wir nicht vorbereitet sind, können fatal sein“, erklärt Prof. Dr. Dr. h.c. Martin Kramer, der Dekan des Fachbereichs Veterinärmedizin. In diesem Bereich bestehe nach wie vor großer Nachholbedarf, so dass sich für den Fachbereich Veterinärmedizin und die Zusammenarbeit mit dem FLI zahlreiche Anknüpfungspunkte ergeben. „Dies gilt besonders für den One Health Ansatz, d.h. der ganzheitlichen Betrachtung der Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt“, ergänzt Prof. Dr. Dr. h.c. Thomas C. Mettenleiter, der Präsident des FLI. Die gemeinsamen Forschungen sollen dazu dienen, die Ursprünge von zoonotischen Infektionen besser zu verstehen und wirksame Präventionsmaßnahmen zu entwickeln.

Die 1607 gegründete Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) ist eine traditionsreiche Forschungsuniversität, die rund 28.000 Studierende anzieht. Neben einem breiten Lehrangebot – von den klassischen Naturwissenschaften über Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, Gesellschafts- und Erziehungswissenschaften bis hin zu Sprach- und Kulturwissen-schaften – bietet sie ein lebenswissenschaftliches Fächerspektrum, das nicht nur in Hessen einmalig ist: Human- und Veterinärmedizin, Agrar-, Umwelt- und Ernährungswissenschaften sowie Lebensmittelchemie. Unter den großen Persönlichkeiten, die an der JLU geforscht und gelehrt haben, befindet sich eine Reihe von Nobelpreisträgern, unter anderem Wilhelm Conrad Röntgen (Nobelpreis für Physik 1901) und Wangari Maathai (Friedensnobelpreis 2004). Seit dem Jahr 2006 wird die Forschung an der JLU kontinuierlich in der Exzellenzinitiative bzw. der Exzellenzstrategie von Bund und Ländern gefördert.

Als Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit widmet sich das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) der Gesundheit lebensmittelliefernder Tiere. Zentrale Aufgaben sind die Prävention, Diagnose und Bekämpfung von Tierseuchen, die Verbesserung der Tierhaltung und -ernährung sowie die Erhaltung und Nutzung tiergenetischer Ressourcen.

Quelle: FLI