Haltung und Schlachtung von Bruderhähnen #TiHo-Tierschutz-Tagung 2021 – Teil 2

Dr. Eva Moors, die Geflügelspezialistin des niedersächsischen LAVES, zeigte in Ihrem Vortrag Probleme bei der Bruderhahnmast und der anschließenden Schlachtung auf. Eine spezielle gesetzliche Regelung für solche Tiere gibt es (noch) nicht, es gelten also das Tierschutzgesetz allgemein und, weil die Hähne zum Zweck der Fleischerzeugung gehalten werden, im Prinzip die Vorschriften der TierSchNutztV für Masthühner.

Im Verhalten aber gleichen Bruderhähne eher Junghennen, nicht Masthühnern. Sie sind deutlich agiler und neigen, mit zunehmendem Alter, zu Auseinandersetzungen mit Artgenossen und deswegen seine die Haltungsanforderungen auch vergleichbar mit denen der Junghennenaufzucht, sagt Eva Moors.

Nach 85 Tagen Mast erreichen Bruderhähne ihr Schlachtgewicht von 1,5 kg. Überträgt man nun die zulässige Besatzdichte für Masthühner (mit 1,5 kg), kommt man zu 23,2 Hähnen pro Quadratmeter Stallfläche (entspricht 35 kg/m2). Weil jedoch jeder Bruderhahn etwa 400 cm2 Fläche abdeckt, blieben nur 7% freie nutzbare Fläche pro Tier. Das LAVES empfiehlt besser 18 Tiere je m2 einzustallen, damit die Unterbringung als verhaltensgerecht betrachtet werden kann.

Weitere Voraussetzung für die verhaltensgerechte Unterbringung seien, außer Einstreu, das frühzeitige und kontinuierliche Angebot geeigneter Beschäftigungsmöglichkeiten und eine Strukturierung des Stalls. Also Pickblöcke und Stroh-/Luzerneheuballen sowie Bretter und Blenden (Versteckmöglichkeiten). Außerdem erhöhte Ebenen oder Sitzstangen (ab 21. Lebenstag min. 10 cm, ab 1,5 kg Körpergewicht min. 14 cm je Tier).

Ein Problem könne auftreten, wenn die Hähne Futter- und Tränkelinien zum Aufbaumen nutzen. Deren Statik sei eher nicht für solche Belastungen ausgelegt und auch eine physiologische Ruhestellung für die Tiere kaum möglich.

Besondere Bedeutung habe, so Frau Dr. Moors, die spezielle Sachkunde des Betreuungspersonals im Umgang mit den Bruderhähnen. Frühzeitiges Erkennen und Vorbeugen von Verhaltensstörungen wie Federpicken und Kannibalismus sein essentiell1

Für die Schlachtung schließlich kämen nur spezielle Betriebe infrage (wie z. B. solche für Legehennen), weil die Schlachtkörper ganz andere Maße aufweisen, wie die von Masthühnern. Rentabel für einen Schlachtbetrieb sei die Schlachtung von Bruderhähnen aber nur, wenn entsprechende Kapazitäten frei seien und große Partien der männlichen Legehybriden angeliefert würden.

Weil der Brustfleischanteil beim Bruderhahn geringer und das Fleisch insgesamt fester sei, landete das Fleisch am Ende überwiegend in Verarbeitungsware wie z. B. Frikassee. Dieses Marktsegment wird allerdings schon durch die Schlachtung von Althennen bedient, weswegen heute schon ein Großteil der Bruderhähne am Ende im Tierfutter landet. Weil aber die Tötung von Tieren zu Fütterungszwecken nach §1 des Tierschutzgesetzes keinen vernünftigen Grund darstellt, handelte es sich eigentlich um einen Straftatbestand. Außerdem würde das „tierschutzfachliche Problem“ ja auch nur verlagert: statt Eintagsküken zu Futterzwecken zu töten, mäste man die Hähne, um sie dann ebenso zu verfüttern.

Eva Moors vermutet zwar, dass die Bruderhahnmast nur eine Übergangslösung sein wird, bis die Geschlechtsbestimmung im Ei flächendeckend etabliert ist, trotzdem aber sei eine bundeseinheitliche Regelung für die Haltung männlicher Legehybriden dringend erforderlich. Die formalrechtlich zulässige Haltung analog der Masthühner sei einfach nicht mit §2 TierSchG vereinbar.

Niedersachsen habe, auf Basis der Mindesthaltungsanforderungen an die Junghennenaufzucht, einen entsprechenden Vorschlag erarbeitet und bereits dem BMEL zugeleitet. Die Tatsache, dass in diesem Jahr allein in Niedersachsen 5,8 Mio. Bruderhähne aufgezogen werden, unterstreicht die Dringlichkeit der Forderung nach einer gesetzlichen Regelung.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein