Kostendruck setzt Eierwirtschaft massiv zu: BVei-Appell an den LEH für faire Preisverhandlungen

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Vor dem Hintergrund einer sich zuspitzenden Belastungssituation der deutschen Eierwirtschaft hat sich Henner Schönecke, Vorsitzender des Bundesverbands Ei e. V. (BVEi) und ZDG-Vizepräsident, heute mit einem eindringlichen Appell für faire Preise an den Lebensmitteleinzelhandel in Deutschland gewandt. Schönecke macht dabei deutlich, dass die Eierwirtschaft aufgrund stark gestiegener Kosten aktuell unter einem katastrophalen finanziellen Druck steht. Das komplette Schreiben des BVEi-Vorsitzenden lautet:

„Sicher beobachten Sie als Entscheider mit Verantwortung aufmerksam die jüngsten Entwicklungen auf dem Agrar- und Ernährungs-Sektor. Hier zeichnet sich bereits seit Monaten eine dramatische Situation ab. Die Preise für Futtermittel haben sich deutlich verteuert – teilweise mit Steigerungsraten von bis zu 40 Prozent!

Doch damit nicht genug: Neben den stark anwachsenden Futtermittelpreisen belasten steigende Fracht- und Verpackungskosten wie auch deutlich gestiegene Kosten für Kartonagen und Eier-Kleinverpackungen die Rentabilität unserer Unternehmen erheblich. Legehennenhalter, Packstellen und Eiervermarkter stehen unter einem katastrophalen Kostendruck. Eine Entspannung in 2022 ist nicht zu erwarten, zumal auch die konsequente Verwendung von Non-GMO-Soja aus entwaldungsfreien Lieferketten in der Eiererzeugung eine große logistische und finanzielle Herausforderung darstellt.

Als Eierwirtschaft versorgen wir zusammen mit Ihnen als Partner im Lebensmitteleinzelhandel die Menschen in Deutschland mit qualitativ hervorragenden Lebensmitteln. Um diesem Anspruch auch weiter gerecht zu werden, braucht es faire Preise in der gesamten Erzeugungs- und Vermarktungskette von Eiern in allen Haltungsformen. Mit betrachtet werden müssen dann auch geänderte rechtliche Vorgaben und deren Auswirkungen auf die Kosten, wie es beim Ausstieg aus dem Kükentöten der Fall ist. Die Futtermittelpreise zeigen auch hier Wirkung und verteuern die Aufzucht der Bruderhähne bei einem Futterbedarf von rund 6 kg pro Tier ganz erheblich in einer Größenordnung von etwa 20 %.

Wenn unsere Mitgliedsbetriebe aufgrund der dramatischen Rahmenbedingungen am Markt ohne auskömmliche Erlöse nur noch um ihr wirtschaftliches Überleben kämpfen, verlieren wir den Standort Deutschland – und Sie als Lebensmitteleinzelhandel die sichere Versorgung mit Eiern, erzeugt und vermarktet nach handelsseitig gewünscht hohen und kontrollierten Standards. Es braucht auch ein klares Bekenntnis des Lebensmitteleinzelhandels, den hohen Erzeugungsstandard bei Schaleneiern auch konsequent bei in Lebensmitteln verarbeiteten Eiern einzufordern.

Sie haben die Chance, das in den Gesprächen mit Ihren Eierlieferanten zu ändern! Die Verbraucherinnen und Verbraucher bei Ihnen im Lebensmitteleinzelhandel somit darauf vertrauen dürfen, dass Sie verantwortlich handeln und dabei fair mit den Erzeugern umgehen.

Bitte verstehen Sie unseren Appell als partnerschaftliche Handreichung, um gemeinsam ein Höfesterben im Bereich der Geflügelwirtschaft zu verhindern und langfristig für Versorgungssicherheit bei Eiern aus und in Deutschland zu sorgen.

Gesprochen werden muss auch über ein neues Modell an Einkaufsvereinbarungen, wie derart dynamische Marktentwicklungen – in die eine, wie in die andere Richtung – künftig noch besser und marktgerechter abgebildet werden können.

Nehmen Sie mein heutiges Schreiben gerne zum Anlass, bei einem persönlichen Gespräch ergebnisoffen und vertrauensvoll in den vertieften Austausch zu gehen. Wir freuen uns auf Ihren Gesprächsvorschlag!“

Quelle: ZDG

Virale Zoonosen beim Wirtschaftsgeflügel: Gefahr für den Menschen?

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Einige der in Deutschland und Europa vorkommenden viralen Erkrankungen des Wirtschaftsgeflügels haben zoonotisches Potential. Bei der Übertragung dieser Erreger über Speziesgrenzen hinweg besteht die Gefahr einer Adaptation an den menschlichen Organismus mit erheblichen Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit im Fall einer fortgesetzten Mensch-zu-Mensch-Übertragung. Neben den Folgen, die hochkontagiöse, pathogene Erreger für die Tierbestände, Tierhalter und die Wirtschaft haben, ist dies ein weiterer Grund, Bekämpfungsmaßnahmen für bestimmte Tierseuchen rechtlich festzulegen. Hierzu referierte Dr. Christine Ahlers, Fachtierärztin für Geflügel an der Tierseuchenkasse Thüringen kürzlich bei einer Online-Fortbildung dwer Firma MSD.

Unter den viralen Zoonosen des Wirtschaftsgeflügels hat die hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) in Deutschland aktuell die größte Bedeutung. Ebenso wie die Newcastle Krankheit (ND) und die niedrigpathogene Aviäre Influenza (NPAI, LPAI) ist sie anzeigepflichtig, und Schutzmaßnahmen sind rechtlich vorgeschrieben. Wegen der großen Variation in Virulenz und klinischer Symptomatik bei aviären Influenzaviren und aviärem Paramyxovirus Typ 1, dem Erreger der ND, enthalten die Rechtsakte exakte Falldefinitionen. Eine Anzeigepflicht besteht auch für Infektionen mit dem West-Nil-Virus, das erstmals 2018 bei Vögeln in Deutschland nachgewiesen wurde und über Stechmücken übertragen wird. Die als Wirtschaftsgeflügel gehaltenen Spezies gelten jedoch als wenig empfänglich, eine Infektion ist in Deutschland bislang nicht aufgetreten. Theoretisch möglich ist auch die Übertragung von Rhabdoviren auf Geflügel durch Bisse tollwütiger Füchse.

Zur Früherkennung muss bei Verlusten von mehr als 2 %, Legeleistungseinbruch oder Abnahme der durchschnittlichen Gewichtszunahme um mehr als 5 % innerhalb von 24 Stunden das Vorliegen einer HPAIV-oder LPAIV-Infektion diagnostisch abgeklärt werden. In reinen Wassergeflügelbeständen ist eine Untersuchung auf HPAI und LPAI vorgeschrieben, wenn über mehr als 4 Tage die üblichen Verluste um mehr als das Dreifache ansteigen oder die übliche Gewichtszunahme oder Legeleistung um mehr als 5 % abfallen. (§ 4 Geflügelpest-Verordnung i.d.F. vom 15.10.2018)

In Deutschland ist die Impfung jedes Hühner- und Putenbestandes gegen ND vorgeschrieben (§ 7 Abs. 1 Geflügelpest-Verordnung i.d.F. vom 20.12.2005); Schutzimpfungen gegen HPAI und NPAI sind jedoch verboten (§ 8 Geflügelpest-Verordnung i.d.F. vom 15.10.2008).

Den größten Beitrag zur Vermeidung viraler Zoonosen beim Wirtschaftsgeflügel können betriebsindividuelle Biosicherheitskonzepte leisten. Ihre konsequente Umsetzung hat maßgeblichen Einfluss auf Eintrag und Verschleppung von Krankheitserregern und sollte regelmäßig kontrolliert werden.

Tipps zur Vorbeugung:
• Die 2017 in Niedersachsen entwickelte Al-Biosicherheitsampel ermöglicht eine Bewertung des betrieblichen Biosicherheitsstatus.

• Zur Durchführung der Desinfektion bei Tierseuchen hat das Friedrich-Loeffler-Institut detaillierte Empfehlungen über Mittel und Verfahren erarbeitet

• Insbesondere im Hinblick auf Erkrankungen mit zoonotischem Potential sind technische, organisatorische und hygienische Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten wichtig. Entsprechende Vorgaben sind in der Biostoffverordnung enthalten. Zum Schutz vor H PAIV hat der Ausschuss für biologische Arbeitsstoffe (ABAS) spezielle Maßnahmen in einer Empfehlung zusammengestellt.

Quelle: „Expertise 2021 – Konferenz von MSD Tiergesundheit“, Abstract Book

EU-Antibiotikadebatte: Auch Bundesparteien unterstützen wissenschaftlichen EMA-Vorschlag

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Traditionell zur Bundestagswahl befragt der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) die im Bundestag vertretenen Parteien zu aktuellen berufspolitischen tierärztlichen Themen, dieses Jahr unter anderem, ob sie eine Kategorisierung von Antibiotika, wie sie von der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) für Menschen und Tiere vorgeschlagen wird, befürworten. Erfreulich ist, dass bis auf die SPD, die bislang nicht geantwortet hat, alle angefragten Parteien den von der EU-Kommission vorgelegten wissenschaftlich fundierten Vorschlag der EMA für die Kategorisierung der Antibiotika unterstützen, der in Abstimmung mit der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), dem Europäischen Zentrum für Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC), der Welttiergesundheitsorganisation (OIE) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erarbeitet wurde.

„Die klaren Aussagen der Bundesparteien zu dem in der Diskussion stehenden Nachfolgerechtsakt zur EU-Tierarzneimittelverordnung 2019/6 sind ein deutlicher Fingerzeig und bestärken uns in unserer Forderung gegenüber dem EU-Parlament, den rechtssystematisch abgeklärten EMA-Vorschlag in der Sitzung Mitte September anzunehmen“, erklärt bpt-Präsident Dr. Siegfried Moder.

Mitte Juli stimmte der zuständige Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) des EU-Parlaments gegen den von der EU-Kommission vorgeschlagenen delegierten Rechtsakt über „Kriterien für die Einstufung antimikrobieller Mittel, die für die Behandlung bestimmter Infektionen beim Menschen vorbehalten sind“. Mehrheitlich im Ausschuss angenommen wurde dagegen ein vom zuständigen ENVI-Berichterstatter, Martin Häusling (MEP, Bündnis90/Die Grünen), eingebrachter Entschließungsantrag mit dem Ziel, die Kriterien noch strenger zu gestalten und so ein weitreichendes Verbot des Antibiotikaeinsatzes bei Tieren durchzusetzen. „Selbstverständlich sind auch wir für einen restriktiven Antibiotikaeinsatz in Veterinär- und Humanmedizin, doch hier geht es darum sicherzustellen, dass jedes Tier auch weiterhin behandelt werden kann, wenn es krank ist“, stellt Moder fest. „Die Abgeordneten haben offensichtlich verkannt, dass Antibiotikaklassen, die auf die Reserveliste gesetzt werden, nicht nur für lebensmittelerzeugende Tiere verboten werden, sondern für alle Tierarten, sofern nicht gleichzeitig die bereits vor zwei Jahren in Kraft getretene EU-Tierarzneimittelverordnung noch kurzfristig vor dem Start am 28. Januar 2022 geändert wird.

Die Direktorin der Generaldirektion Gesundheit (DG SANTE) in der EU-Kommission, Dr. Sabine Jülicher, hatte darauf bereits bei der Anhörung im Europaparlament am 28. Juni hingewiesen: „Wenn dieser Wirkstoff auf der Liste der Reserveantibiotika für Menschen ist, dann ist er den Menschen vorbehalten und darf dann in keiner Tierart verwendet werden. Es ist also ein entweder oder.“ Auch das Bundeslandwirtschaftsministerium und viele seit Jahren mit der Gesetzgebung vertraute Verbände teilen diese Einschätzung. „Nehmen die EU-Parlamentarier in ihrer Sitzung Mitte September also den ENVI-Antrag ohne die notwendigen umfangreichen Änderungen in der EU-VO 2019/6 an, geschieht genau das, was wir befürchten“, erläutert Moder. „Wesentliche Wirkstoffe gehen dann für die Veterinärmedizin verloren und die direkten Folgen – insbesondere für die Behandlung von vielen Tierarten, wie Meerschweinchen, Exoten, Zootieren, Pferden u.v.a. – wären dramatisch. Es entstünde sogar die abstruse Situation, dass Nutztiere noch über Jahre bis zum Entzug der Marktzulassungen der betreffenden Wirkstoffe wie bisher behandelt werden könnten, die anderen Tierarten jedoch schon ab dem nächsten Jahr dem dann schon greifendenden Umwidmungsverbot unterlägen und nicht mehr behandelt werden könnten. Grund dafür: Das Umwidmungsverbot greift sofort, wenn entsprechende Wirkstoffe nach dem jetzt diskutierten delegierten Rechtsakt für die Humanmedizin reserviert werden“, so Moder. „Vor allem drängt sich jedem, der die EU-VO 2019/6 im Detail kennt und die Diskussion in den letzten 10 Jahren begleitet hat, die Frage auf, wie alles Notwendige in nur vier Monaten bewerkstelligt werden soll, damit es nicht zum Therapienotstand in der Veterinärmedizin kommt.“

Die Antworten der Bundesparteien im Wortlaut können hier nachgelesen werden.

Quelle: bpt

Der Intelligenz von Ziegen erfolgreich auf der Spur

Erstmals gewinnt Wissenschaftler aus Deutschland begehrten New Investigator Award der International Society of Applied Ethology

Dr. Christian Nawroth hat als erster deutscher Nachwuchswissenschaftler den renommierten New Investigator Award der International Society of Applied Ethology gewonnen. Der Preis wird jährlich an junge Forschende verliehen, die zu Beginn ihrer Karriere außergewöhnliche wissenschaftliche Leistungen in der angewandten Ethologie erbracht haben.

Die Ethologie oder auch einfach Verhaltensbiologie ist eine Teildisziplin der Biologie, die die Grundlagen tierischen und menschlichen Verhaltens untersucht. Am Forschungsinstitut für Nutztierbiologie (FBN) wird seit über 30 Jahren auf diesem Gebiet exzellente Forschung bei Nutztieren betrieben.

Der Biologe Dr. Christian Nawroth gehört seit 2017 zum Institut für Verhaltensphysiologie am FBN. Seit vielen Jahren hat sich der 38jährige der Tierverhaltensforschung verschrieben und gilt als einer der aktivsten Nachwuchswissenschaftler auf diesem Gebiet. Vor allem geht es ihm darum, mit dem Wissen um das Verhalten der Tiere deren Haltungsumwelt und die Mensch-Tier-Interaktionen zu verbessern. Das internationale Preiskomitee würdigte nun seine bisherigen Leistungen und Publikationen in der Verhaltensforschung sowie sein Engagement für eine moderne Wissenschaftskommunikation.

International vernetzt und im regen Austausch
Insbesondere war Dr. Christian Nawroth einer der ersten, der nachweisen konnte, dass Schweine vom Menschen gegebene Hinweise verwenden können, um Nahrung zu lokalisieren, und dass Ziegen menschgerichtetes Verhalten zeigen, wenn sie mit einer Aufgabe konfrontiert werden, welche für sie nicht lösbar ist. Vor allem in der Verhaltungsforschung von Ziegen konnte der Dummerstorfer Wissenschaftler beachtliche Fähigkeiten der Tiere aufdecken. International sorgten die Ergebnisse immer wieder für eine vielbeachtete Resonanz. Die Forschung verfolgt das Anliegen, anhand der Lernfähigkeiten der Ziegen das Tierwohl in der Nutztierhaltung zu verbessern.

Der gebürtige Brandenburger und zweifache Vater, der an den Universitäten in Gießen und Würzburg Biologie studiert und zwei Jahre an der Queen Mary Universität in London geforscht hat, ist des Weiteren für seine proaktive Wissenschaftskommunikation gewürdigt worden. Auf dem von Wissenschaftlern bevorzugten Social-Media-Kanal Twitter hat er über 4.500 Follower (@GoatsThatStare). Als Gründer der Slackgruppe „Animal Welfare“ mit mittlerweile mehr als 800 Wissenschaftlern moderiert Dr. Christian Nawroth alle zwei Wochen Webinare zu Tierwohl und Tierverhalten. Außerdem bloggt er auf seiner Homepage (christiannawroth.wordpress.com) und veröffentlicht seine wissenschaftlichen Arbeiten mit Open Access Lizenzen.

Hintergrund International Society for Applied Ethology (ISAE)
Die Internationale Gesellschaft für angewandte Ethologie wurde am 4. Juni 1966 in Edinburgh (Schottland) als Society for Veterinary Ethology (SVE) gegründet. Sie wurde erweitert, um alle angewandten Aspekte der Ethologie und anderer Verhaltenswissenschaften abzudecken, die für Mensch-Tier-Interaktionen relevant sind, wie Landwirtschaft, Wildtiermanagement sowie die Haltung von Begleit- und Labortieren. Zum 25-jährigen Jubiläum im Jahr 1991 wurde die Gesellschaft in International Society for Applied Ethology (ISAE) umbenannt. Seit 2013 wird jährlich der New Investigator Award an erfolgreiche Nachwuchswissenschaftler vergeben.

www.applied-ethology.org
www.applied-ethology.org/New_Investigator_Award.html

Quelle: Forschungsinstitut für Nutztierbiologie (FBN)

Immunologie des neugeborenen Kalbes: Stress wirkt negativ #Expertise2021

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Die trächtige Kuh programmiert das Kälberimmunsystem schon, wenn das Kalb noch im Uterus ist. Das Immunsystem reagiert allerdings sehr empfindlich auf Stress. Ist die Haltung der Kühe suboptimal, ist der Umgang mit ihnen ruppig, haben sie Verletzungen oder gehen sie lahm, verursacht all das Stress bei der Kuh, was wiederum negativ auf das Immunsystem wirkt. Stress schwächt somit das Immunsystem und in der Folge beeinflusst er auch das Kälberimmunsystem, denn Kuhstressoren ändern die Vorprogrammierung des Kälberimmunsystems und damit die Darmentwicklung des Kalbes. Hierzu referierte Prof. Dr. Hans-Joachim-Schuberth von der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover kürzlich bei einer Online-Fortbildung.

Ein Beispiel für die negative Wirkung von Stress auf Kuh und Kalb ist Hitzestress. Die Zellen bilden sogenannte Hitze-Schock-Proteine. Diese verändern die Funktion der Immunzellen, in der Folge führt Hitze durch Veränderungen des Blutflusses zu einem durchlässigen Darm, „leaky gut“ genannt. Durch die Durchlässigkeit gelangen Endotoxine aus dem Darm ins Blut und führen im Körper zu entzündlichen Reaktionen, welche wiederum das Immunsystem dauerhaft belasten. Nicht von ungefähr steigen im Sommer die Mastitisfälle an. Die Folgen von Stress können sich über Monate bis Jahre im Körper halten, selbst das ungeborene Kalb kann schon Folgen vom Stress seiner Mutter erleiden.

Des Weiteren beeinflussen maternale Stressoren die Entstehung des Kolostrums, stören eine adäquate Darmentwicklung und hemmen die Aufnahme von Nährstoffen und bioaktiven Molekülen. Kälber werden mit einem nur teilweise programmierten Immunsystem geboren. Ihr Darmimmunsystem ist kaum ausgebildet, es kann sich erst durch den Schutz der maternalen Antikörper im Kolostrum ausbilden. Wichtig dabei ist, dass der Darm ca. 80 % aller Immunzellen beinhaltet, er ist damit das größte Immunsystem im Körper. Demnach hat auch die Ernährung großen Einfluss auf das Immunsystem. In den letzten Jahren ist das Mikrobiom im Darm, also die Gesamtvielfalt der Darmkeime, verstärkt in den wissenschaftlichen Fokus geraten. Die Darm-Gehirn-Achse wirkt über ungünstige Keime im Darm auf das Gehirn und die Gehirn-Darm-Achse wirkt über Stress auf den Darm. Eine vielfältige Keimzusammensetzung ist gut für das Immunsystem, eine Verschiebung der Keime in eine bestimmte Richtung schwächt das Immunsystem. Die Darm-Gehirn-Achse soll sich rasch entwickeln. Gutes Kolostrum hilft dabei.

Metaboliten des Darmmikrobioms steuern das Immunsystem in der Peripherie und letztlich auch die Impferfolge. Eine Schwächung des Immunsystems könnte ein Grund dafür sein, warum Impfungen manchmal nicht richtig wirken. Nur ein gesundes Immunsystem kann eine Impfantwort produzieren. Hat es bereits mit anderen Infektionen zu tun, kann es auf die Impfung nicht so reagieren wie erwünscht. Impfungen trainieren das angeborene Immunsystem von Neugeborenen. Aber auch die Muttertiervakzination kann zur immunologischen Programmierung der Kälber beitragen.

Quelle: „Expertise 2021 – Konferenz von MSD Tiergesundheit“, Abstract Book

Metabolische Programmierung: Fütterung des Kalbes in den ersten Lebenswochen möglichst üppig #Expertise2021

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Einerseits verkörpern Kälber das Leistungspotential der Milchkuhherden von morgen, andererseits ist die gesamte Kälber- und Jungrinderaufzucht mit sehr großen Kosten – im Durchschnitt der Betriebe mehr als 2000 €/Tier – verbunden. Diese beiden Aspekte verdeutlichen, dass die Haltung, Fütterung und Pflege der Kälber zum großen Teil darüber entscheidet, ob mit gesunden, leistungsbereiten Tieren zukünftig das Einkommen erzielt werden kann. Die Kälberaufzucht legt einen ganz essentiellen Grundstock hierfür. Hierzu referierte kürzlich auf einer Online-Fortbildung Frau Prof Dr. Katrin Mahlkow-Nerge von der FH Kiel.

Aus der Kinderheil- und Ernährungskunde ist bekannt, dass Erbinformationen durch Umweltbedingungen nachhaltig beeinflusst werden. So können in frühen, sensiblen, prägenden Wachstumsphasen „positive“ Merkmale durch Managementmaßnahmen beeinflusst werden, die sich im Phänotyp (z.B. spätere Milchleistung) manifestieren können. In diesem Zusammenhang kommt der Biestmilchversorgung der Kälber eine nicht hoch genug einzuschätzende Bedeutung zu (Stichwort „metabolische Programmierung“). Erste Hinweise dafür lieferten Untersuchungen von Faber et al. (2005). Diejenigen Kühe, die als neugeborene Kälber mit 4 I Biestmilch versorgt wurden, gaben im Vergleich zu denen, die als Kalb nur 2 I Biestmilch erhielten, aber ansonsten identisch gehalten und gefüttert wurden, im Durchschnitt der ersten 2 Laktationen täglich 0,9 kg mehr Milch.

Eine ausreichende Immunglobulinversorgung neugeborener Kälber mit möglichst viel qualitativ hoch-wertigem Kolostrum, dieses innerhalb der ersten 4 Lebensstunden durch den Menschen verabreicht, ist die beste „Lebensversicherung“ für ein Kalb.

Der weitere Tränkeplan sollte vorsehen, den Kälbern zumindest in den ersten 3 bis 4 Lebenswochen höchstmögliche Milchmengen anzubieten (am besten ad libitum) und darüber hinaus (ggf. bis zu 8 Wochen) dann täglich ebenfalls noch bis zu 10 (12) I/Kalb. Dabei ist nicht primär wichtig, ob die Tränke mit Vollmilch oder Milchaustauscher erfolgt. Bei der Vollmilchtränke sind vor allem die Hygiene und der entsprechende Zusatz sogenannter Vollmilchaufwerter zu beachten. Bei einer Milchaustauschertränke ist neben der Konzentration des Milchaustauschers in der Tränke besonders die Qualität des Milchaustauschers zu berücksichtigen. In den ersten 4 Lebenswochen muss unbedingt ein Milchaustauscher mit höchstmöglichem Magermilchanteil verwendet werden, da kleine Kälber milchfremde Bestandteile noch nicht ausreichend verdauen können.

Auch wenn die notwendige Nährstoff- und Energieversorgung, zumindest der Kälber in den ersten 4 Wochen, nahezu ausnahmslos über die Milch erfolgen kann, ist auch ein uneingeschränkter Zugang der Tiere zum Festfutter [am besten hygienisch einwandfreies Heu und Kraftfutter; nach Fischer et al. (2007) kann ab 6 – 8 Lebenswochen auch TMR hochleistender Milchkühe sehr gut verdaut werden]. Die Kälber sollten am Ende der Tränkephase mindestens 2 kg TM Festfutter/Tier und Tag aufnehmen. Nicht zuletzt sei die große Bedeutung von Wasser erwähnt. Der Flüssigkeitsbedarf der Kälber ist i.d.R. deutlich höher als die aufgenommene Milchmenge. Das gilt umso mehr, je restriktiver Kälber mit Milch versorgt werden. Wasser – in einer Schale oder einem Eimer angeboten, nicht im Nuckeleimer – muss also stets zur Verfügung stehen, ist dieses doch das notwendigste und wichtigste „Futtermittel“.

Quelle: „Expertise 2021 – Konferenz von MSD Tiergesundheit“, Abstract Book

Boehringer Ingelheim: Seit 25 Jahren erfolgreich in der PRRS-Kontrolle

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Boehringer Ingelheim ist in Europa seit 25 Jahren stolzer Partner von Tierärzten und Schweinehaltern im Kampf gegen das Porcine Respiratorische und Reproduktive Syndrom, kurz PRRS. Das Portfolio umfasst mehrere modifizierte Lebendimpfstoffe gegen PRRS. Darüber hinaus bietet das Unternehmen durch kooperative Forschung, innovative Diagnostik und umfangreiche Serviceleistungen einen ganzheitlichen Ansatz in der PRRS-Kontrolle.

Als Vorreiter in der PRRS-Kontrolle führte Boehringer Ingelheim 1996 den weltweit ersten modifizierten PRRS-Lebendimpfstoff in vielen europäischen Ländern ein. Hinzu kamen im Jahr 2015 zwei neue PRRS-EU Impfstoffe. Der eine zielt speziell auf die Reduktion der Fruchtbarkeitsstörungen bei Jung- und Zuchtsauen ab und der zweite hat die Reduktion der Atemwegssymptome beim Ferkel zum Ziel. Mittlerweile hat Boehringer Ingelheim über 1,7 Milliarden Dosen an PRRS-Impfstoffen weltweit verkauft.

Als forschungsorientiertes Unternehmen schreibt Boehringer Ingelheim seit mittlerweile 16 Jahren den PRRS Research Award (PRRS-Forschungspreis) aus. Dieser Preis unterstützt die angewandte Forschung für eine verbesserte PRRS-Kontrolle. Mit über 48 Forschungsprojekten im Wert von 1,2 Mio. Euro fördert das Familienunternehmen weitere Innovationen zur Eindämmung von PRRSV-Infektionen. Damit trägt Boehringer Ingelheim stetig zur Verbesserung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit von Schweinen sowie zur Steigerung der Produktion und Gewinne seiner Kunden bei – jetzt und auch in Zukunft.

Erfahren Sie mehr unter www.prrs.de oder kontaktieren Sie gerne Dr. Daniel Brüggemann, Tel.: +49 (6132) 77-6609, daniel.brueggemann@boehringer-ingelheim.com.

Quelle: Boehringer Ingelheim

Der intelligente Stall – Wissenschaftler des FBN setzen neue Standards

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Jeder kennt sie, viele tragen sie am Handgelenk – Fitnesstrackinggeräte. Aber auch im Bereich Nutztierhaltung sind Trackingsysteme längst etabliert. Zunehmend werden Video- oder Indoor-Tracking-Systeme zur Erfassung individueller Parameter, wie unter anderem die Liegedauer der Tiere, eingesetzt. Die Informationen könnten aber auch zur Erforschung des Sozialverhaltens von Nutztieren, wie beispielsweise bei Milchkühen, genutzt werden – dafür kommt es aber auf eine besonders hohe Messgenauigkeit und Zeitauflösung an.

Effizientes und intelligentes Stallmanagement, welches das Wohl der Tiere in den Vordergrund rückt, ist eine hochkomplexe Herausforderung für Landwirtinnen und Landwirte. Mit Hilfe eines Echtzeit-Ortungssystems, auch RTLS genannt, können sie die Aktivitäten ihrer Tiere im Stall nachvollziehen. Dafür werden in den Ställen entsprechende Sensoren installiert, welche mit Tags kommunizieren, die an Halsbändern der Kühe befestigt sind. Diese Tags liefern im Sekundentakt Daten darüber, wo sich das Tier im Stall aufhält und können dazu genutzt werden, herauszufinden, wann und wie lange es an einem Ort verweilt. Diese Ergebnisse liefern Hinweise darauf, wo sich die Tiere bevorzugt aufhalten, wie lange sie mit der Futteraufnahme beschäftigt sind oder wie viele Stunden sie in ihren Liegeboxen verbringen. Aufgrund dieser Beobachtungen können Landwirtinnen und Landwirte Rückschlüsse auf die Gesundheit und das Wohlbefinden ihrer Tiere ziehen und die Haltungsbedingungen anpassen.

Genauere Trackingdaten für verbessertes Tierwohl
Ein wichtiger Aspekt für das Wohl der Nutztiere sind ihre sozialen Beziehungen untereinander. Um auch das Sozialverhalten der Tiere erforschen zu können, muss erfasst werden, wie lange und wie oft sich zwei Tiere beieinander aufhalten. Zur Untersuchung des Sozialverhaltens mittels RTLS ist eine hohe Datenqualität notwendig. Forschende beim FBN konnten zeigen, dass bei einer punktgenauen Ausmessung des Stalls die RTLS-Datenqualität deutlich optimiert wird, was wiederum zu einer verbesserten Zuordnung von Zonen (wie z.B. Liegezone, Futterzone) führte, in denen sich die Tiere aufhielten und bewegten. Die wesentlich höhere Messgenauigkeit bedingt durch exaktere Kalibrierung des RTLS liefert genauere Daten, die weniger Schritte für die Datenaufbereitung erfordern. Zudem konnten die Forschenden zeigen, dass ein Zonenansatz Vorteile gegenüber einem distanzbasierten Ansatz bietet: Er kann unkomplizierter in verschiedenen Stallkonzepten angewandt werden und ist somit viel praxisorientierter.

Folgeprojekt: Können Kühe „Freundschaften“ schließen?
Eine erste Anwendungsmöglichkeit soll in einem Folgeprojekt erprobt werden, in dem herausgefunden werden soll, ob Milchkühe bevorzugte positive Beziehungen untereinander pflegen und wie sich Gruppendynamiken entwickeln. „Am Sozialverhalten der Tiere lassen sich wichtige Informationen ablesen, die zur Verbesserung ihres Wohlbefindens und ihrer Gesundheit genutzt werden können“, erklärte Dr. Jan Langbein vom Institut für Verhaltensphysiologie am FBN. „Wenn wir herausfinden, welche Milchkühe sich bevorzugt beieinander aufhalten, also enge ‘freundschaftliche‘ Beziehungen unterhalten, kann dies in der Zukunft beim Herdenmanagement berücksichtigt werden. In Folge wird das Stresslevel der Tiere gesenkt und ihre Gesundheit gefördert.“

Die Studie zur verbesserten Messgenauigkeit des RTLS wurde vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert und unter der Projektleitung von Dr. Nina Melzer vom Institut für Genetik und Biometrie des FBN im August im Fachjournal „Computers and Electronics in Agriculture“* publiziert.

„Wir haben detaillierte Empfehlungen für die Installation und die Validierung eines RTLS erarbeitet und konnten zeigen, dass dies insbesondere für Untersuchungen des Sozialverhaltens von Bedeutung ist“, erläuterte Dr. Nina Melzer, „Dies eröffnet nicht nur neue Forschungsfelder im Bereich Verhaltensforschung, sondern ermöglicht auch Landwirtinnen und Landwirten ein verbessertes Stallmanagement, bei dem das Tierwohl im Vordergrund steht.“

*Originalpublikation: Validation of a real-time location system for zone assignment and neighbor detection in dairy cow groups, Computers and Electronics in Agriculture, Volume 187, August 2021, 106280

Quelle: Forschungsinstitut für Nutztierbiologie (FBN)

Offener Brief zur Androhung rechtlicher Schritte von MEP Häusling / bpt-Unterschriftenkampagne

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Sehr geehrter Herr Abgeordneter Häusling,

mit Verwunderung haben wir Ihr Schreiben vom 11. August zur Kenntnis genommen, das unmittelbar nach Übersendung an uns bereits als Offener Brief an die Presse lanciert wurde. Offenbar geht es Ihnen also primär um die öffentliche Wirkung, nicht um den fachlichen Dialog mit uns.

Ganz sicher sehen wir uns nicht zu einer Richtigstellung unserer Kampagne veranlasst, stehen aber selbstverständlich auch weiterhin für eine seriöse politisch-inhaltliche Debatte zur Verfügung. Insbesondere würde uns dabei interessieren, wie Sie bis Januar 2022 die EU-Kommission dazu bewegen wollen, eine Änderung der Tierarzneimittelverordnung 2019/6 vorzuschlagen und gleichzeitig in nur fünf Monaten eine Mehrheit dafür bei Mitgliedsstaaten und EU-Parlament organisieren wollen. Denn die für die Behandlung von Klein- und Heimtieren sowie Pferden notwendige Ausnahme für die Einzeltierbehandlung ist ein extrem komplexer gesetzgeberischer Eingriff in die Systematik der Verordnung!

Dass Sie in Ihrer allerersten Kontaktaufnahme in dieser Sache mit uns weder den sachlichen noch politischen Dialog suchen, wie es Ihre Pflicht als von der Bevölkerung gewählter und von den Steuerzahlern bezahlter Abgeordneter wäre, sondern uns sofort mit juristischen Schritten drohen, belegt, dass Sie selbst genau wissen, dass Ihre Argumente weder inhaltlich noch politisch haltbar sind.

Für uns Tierärzte/innen ist die Gesundheit von Mensch und Tier gleichermaßen wichtig. Der Rückgang der Antibiotikamengen in der Tierhaltung über alle Wirkstoffklassen hinweg um über 60 % in nur acht Jahren belegt das eindrucksvoll.

Im Interesse unserer Mitglieder, vor allem aber im Interesse der Tiere und deren Wohlergehen und im Interesse der vielen Tausend Tierhalter/innen, die bereits die Unterschriftenkampagne gezeichnet haben, werden wir deshalb auch weiterhin auf die schwerwiegenden Fehler Ihrer offenbar primär vom Bundestagswahlkampf bestimmten Initiative aufmerksam machen.

Dr. Siegfried Moder
(bpt-Präsident)

Klöckner: Durchbruch für bessere Förderbedingungen auf EU-Ebene für Tierwohlställe

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Erfolgreiche Gespräche des Bundeslandwirtschaftsministeriums in Brüssel – Förderung von bis zu 80 Prozent der Investitionssumme möglich, keine zeitliche Begrenzung für Tierwohlmaßnahmen mehr

Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, treibt den Umbau der Nutztierhaltung seit ihrem Amtsantritt voran – hin zu mehr Tierwohl und gesellschaftlicher Akzeptanz. Die Ministerin hatte deshalb die so genannte Borchert-Kommission eingesetzt, die verschiedene Vorschläge zur Umsetzung und Finanzierung gemacht hatte. Diese wurden im Rahmen einer Machbarkeitsstudie sowie einer Politikfolgenabschätzung geprüft. Empfohlen wurde unter anderem eine Anpassung des auf EU-Ebene zulässigen Förderzeitraums und der maximalen Förderintensität. In Gesprächen mit dem EU-Parlament und der EU-Kommission hat das Bundesministerium das nun erreicht.

Julia Klöckner: „Beim Umbau zu Tierwohlställen können Tierhalter künftig auf bessere Fördermöglichkeiten zählen. Das bringt die notwendige Planungssicherheit und langfristiges Vertrauen in den Umbau der Tierhaltung. Wir haben in den Verhandlungen für die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik ab 2023 erreicht, dass Investitionen in höhere Tierwohl-Standards künftig mit bis zu 80 Prozent gefördert werden können – bislang waren nur 40 Prozent möglich, das haben wir verdoppelt! Daneben ist die Förderdauer für Tierwohlmaßnahmen nicht mehr auf sieben Jahre beschränkt, sondern unbegrenzt! Das sind entscheidende Punkte. Denn Landwirte brauchen Verlässlichkeit. Wenn sie ihre Ställe für mehr Tierwohl umbauen, müssen sie die Garantie haben, dafür die erforderliche Förderung zu erhalten – und das nicht nur für die Zeit einer Legislaturperiode. Denn die Abschreibungen für eine solche Investition sind keine Angelegenheit von vier Jahren. Dafür haben wir nun die Voraussetzungen geschaffen. Das ist ein großer Erfolg.“

Diese beiden Maßnahmen zählen zum Förderangebot der 2. Säule der Gemeinsamen europäischen Agrarpolitik (GAP), die in Deutschland durch die Bundesländer ausgestaltet und umgesetzt werden. Der Bund beteiligt sich an zentralen Maßnahmen der 2. Säule über die Ausgestaltung und nationalen Mitfinanzierung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Das Bundesministerium geht davon aus, dass sich die noch ausstehende Anpassung der beihilferechtlichen Regelungen an der Lösung orientieren wird, die für die GAP-Strategieplan-Verordnung gefunden wurde. Damit würde dieser Rahmen auch für rein national finanzierte Maßnahmen zur Anwendung kommen.

Nach der Strategieplan-Verordnung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) kann eine Verbesserung des Tierwohls mit Maßnahmen der 2. Säule der GAP noch gezielter unterstützt werden:

• Die Förderdauer für den Ausgleich höherer Leistungen darf sich nun auch bei Verpflichtungen zugunsten des Tierwohls auf mehr als sieben Jahre belaufen. Das war bisher nicht möglich.

• Für die Förderung von Investitionen zum Tierwohl ist die Obergrenze auf bis zu 80 Prozent erhöht worden. Auch das ist ein wichtiger Schritt, der merklich den Landwirten und dem Tierwohlziel hilft.

Quelle: BMEL