Die Zukunft der Rinderzucht neu definieren

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Leibniz-Wissenschaftler aus MV koordinieren millionenschweres internationales Forschungsprojekt

Wissenschaftler aus der EU, Kanada und Australien starten im September unter der Federführung des FBN ein großangelegtes Forschungsvorhaben, um Funktionen in der Erbsubstanz zu finden, die für die Diversität und Veränderung von Merkmalen bei Rindern relevant sind (BovReg*). Weltweit beteiligen sich daran zwanzig führende Labore, deren Mitarbeiter aus unterschiedlichsten Fachbereichen ein globales interdisziplinäres Team bilden. Koordiniert wird das EU-Projekt mit einem Fördervolumen in Höhe von 6 Mio. Euro und einer Laufzeit von vier Jahren im Rahmen des EU-Forschungsprogramms H2020 von Professorin Dr. Christa Kühn, der Leiterin des FBN-Institutes für Genombiologie.
„Das FBN ist nicht nur erstmals der zentrale Koordinator eines derart bedeutenden EU-Projektes. Neben dem Projektmanagement sind wir auch mit zwei Teilinstituten, nämlich der Genombiologie und Fortpflanzungsbiologie, maßgeblich in der Forschung vertreten“, betonte FBN-Vorstand Professor Dr. Klaus Wimmers. „Dafür erhält das FBN EU-Forschungsgelder von insgesamt 1,1 Mio. Euro.“ Der offizielle Start (Kick-off) des Forschungsprojektes mit Wissenschaftlern aus allen 15 Partnerländern findet am 23. und 24. September in Dummerstorf statt.

Die Entschlüsselung des Rindes
Die Rinderhaltung steht im Spannungsfeld zwischen einer wesentlichen Rolle für eine effiziente Welternährung einerseits und kritischen Diskussionen hinsichtlich Tierwohls und Umweltfolgen andererseits. Trotz enormer Fortschritte in der funktionellen Genomanalyse und den modernen molekularbiologischen Forschungsmethoden bestehen nach wie vor große Wissenslücken im Verständnis der Wechselwirkungen zwischen Erbanlagen und Umwelteinflüssen, die letztendlich das Erscheinungsbild eines Tieres, z.B. des Rindes, prägen.

„Das Forschungskonsortium wird daher eine umfassende Karte der funktionell aktiven Regionen im Rindergenom erstellen und aufklären, wie genetische Variationen sich innerhalb von verschiedenen Rassen oder zu unterschiedlichen Entwicklungsphasen auswirken“, erläuterte Prof. Christa Kühn. „Diese Schlüsselinformationen werden für eine zukunftsfähige Nutztierhaltung in der Praxis sowie auch für die Grundlagenforschung dringend benötigt.“

Mit BovReg werden detaillierte Kenntnisse über Merkmale des Rindes in Bezug auf Robustheit, Gesundheit und biologische Effizienz gewonnen. In dem Projekt geht es speziell auch um Eutergesundheit und eine Begrenzung des Einsatzes von Antibiotika in der Tierhaltung. Neben den Experten aus der Rinderforschung sind in dem Verbund zahlreiche Spezialisten aus der Bioinformatik, Molekulargenetik, quantitativen Genetik, Tierzucht, Reproduktionsphysiologie, aber auch aus der Ethik und den Sozialwissenschaften vertreten. Aus den genetischen Analysen sollen internationale Standards erarbeitet und neue bioinformatische Methoden etabliert werden, die in das weltweite molekularbiologische Kompetenznetzwerk „Functional Annotation of Animal Genomes“ einfließen und allen Wissenschaftlern zur Verfügung stehen. Parallel zur ENCODE-Initiative, die sich der Funktionsweise des menschlichen Genoms widmet, befasst sich FAANG mit der Identifizierung funktionaler Schaltstellen in der tierischen Erbinformation. Das Know-how soll gezielt auch für bislang wenig verbreitete Rinderrassen von lokaler Bedeutung nutzbar sein und damit zur Erhaltung der biologischen Vielfalt der Nutztiere beitragen.

*BovReg – Identification of functionally active genomic features relevant to phenotypic diversity and plasticity in cattle (Identifizierung von funktional aktiven Bereichen im Genom, die für die Diversität und Plastizität von Merkmalen von Rindern relevant sind.)

Quelle: Leibniz-Institut für Nutztierbiologie (FBN)

Nachhaltige Nutztierhaltung in den Niederlanden

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Carola Schouten, niederländische Ministerin für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität, hat am 4. September einen „Kamerbrief“ an die Zweite Kammer des niederländischen Parlaments veröffentlicht, in dem sie ihre Pläne für größere Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft vorstellt.

Im Abschnitt über Nutztiere werden fünf Sektorpläne beschrieben (Schweine,
Milchvieh, Geflügel, Kälber und Milchziegen), nach denen die Tierhaltung in den Niederlanden weiterentwickelt werden soll. Diese Pläne sollen allerdings nicht statisch gelten, sondern während ihrer Implementierung fortlaufend neuen Erkenntnisse angepasst werden. Die Pläne sehen u. a. vor:

Schweine
+ Bis 2030 Entwicklung ganzheitlich-nachhaltiger Ställe zur Reduktion von Ammoniak bis 85%, Treibhausgasen bis 90%, Geruchsemissionen bis 70% und Feinstaub bis 50%
+ Entwicklung eines integralen Benchmarkentings für Tiergesundheit und Tierschutz
+ Entwicklung und Einführung eines digitalen Tierpasses ab 2022 für jedes Schwein
+ Für das routinemäßige Schwanzkupieren wurde, im Einvernehmen mit der Branche, ein Enddatum für 2030 festgelegt.

Milchvieh
+ Integrierter Ansatz für Methan- und Ammoniakemissionen in Übereinstimmung mit den Vereinbarungen des Klimaabkommens
+ Tierschutz- und Jungtierüberwachung im gesamten Bestand
+ Quartalsweise Veröffentlichung der Zahlen zur Kälbersterblichkeit

Kälber
+ Installation von min. 10 Demonstrations-Ställen, basierend auf einem integralen Design für Emissionsminderung und tierfreundlichen Böden sowie „smart collection“ von Gülle (Feucht- und Festanteile) bis 2020-2024
+ Bis 2024 sollen rund 1/3 der Ställe entsprechend angepasst sein, bis 2028 kann sich diese Zahl auf 2/3 verdoppeln
+ Das Reduktionsziel für den Antibiotika-Einsatz lautet, die Zahl der Unternehmen mit rotem Punktestand (Hochverbraucher) im Vergleich zu 2017 um 25% im Jahr 2022 und 50% im Jahr 2024 zu verringern
+ Ein „Vital Calf Health Score“ soll im Zeitraum 2020-2023 erstellt werden
+ Bis zum Jahr 2030 soll der Import von Kälbern, vor allem aus ferneren Ländern, um 20% sinken

Geflügel
+ Halbierung der Partikel-Emissionen innerhalb von 10 Jahren
+ Entwicklung hin zu 100% Non-Food- (für menschlichen Verzehr ungeeigneten) Rohstoffen
+ Entwicklung eines Benchmarkings zur Überwachung der Sterblichkeitsraten

Milchziegen
+ Bis 2022 sollen 100% der Milchziegenhalter am Programm für eine nachhaltige Ziegenmilchkette teilnehmen
+ Ein Monitoring für Antibiotika-Einsatz wird gestartet
+ Es werden Messungen von Treibhausgas- und Ammoniakemissionen durchgeführt

Kamerbrief zum Download (niederländisch)

Neues Gutachten zur Straußenhaltung – #TiHo-Tierschutztagung 2019

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Bereits 1994 veröffentlichte das BMEL ein erstes Gutachten zu den Mindestanforderungen an die Haltung von Straußenvögeln (außer Kiwis). Vor zwei Jahren wurde eine Expertengruppe mit der Überarbeitung des Gutachtens beauftragt und am 14. März dieses Jahrs die neue Fassung veröffentlicht. Dr. Michaele Knoll Sauer (LGL Bayern) stellte die Inhalte auf der Tierschutztagung 2019 vor, mit dessen Veröffentlichung sich einige Änderungen für Straußenhalter, speziell bei Neu- und Umbauten ergeben.

Für ein Zuchttrio sind jetzt 2.500 qm statt bisher 1.000 qm Gehegefläche vorgeschrieben und sogar 3.000 qm, wenn deine ganzjährige Beweidung nicht möglich ist. Auch der Flächenbedarf verschiedener Altersgruppen wurde neu bestimmt, ebenso die maximalen Gruppengrößen (angefangen mit 20qm Fläche für Tiere bis zur 2. Lebenswoche und einer Gruppengröße von 25 Tieren dieses Alters).

Zur Einfriedung empfiehlt sich eine Doppelzaun, mit einer Maschenweite, die deutlich größer als ein Straußenkopf ist.

Der Boden eines Geheges muss rutschfest sein und darf höchstens zu 10% verschlammen. Eine Grasnarbe soll ganzjährig vorhanden sein, häufig genutzte Bereiche mit Kies oder Sand aufgeschüttet werden.

Für alle Tiere muss ein trockener Sandbadeplatz vorhanden sein (Substrathöhe min. 20 cm), dessen Gesamtfläche altersgemäß angepasst werden muss. Ebenso ist pro Tier mindestens 1 qm Sonnenschutz vorgeschrieben. Ebenso muss ein Unterstand angeboten werden.

Weitere Vorsorge gegen Kälte und Nässe sind nicht erforderlich, allerdings müssen die Strauße vor kaltem und starkem Wind sowie starker Sonneneinstrahlung geschützt werden. Eine Stallheizung ist nur in der Aufzuchtphase erforderlich.

Für den Tierseuchenfall muss ein Unterbringungskonzept erstellt und ein Bestandsbuch geführt werden. Zusätzlich ein (jährlich überarbeitetes) schriftliches Programm zur tiermedizinischen Versorgung und Behandlung und Ernährung. Die tägliche persönliche Tierkontrolle ist natürlich Pflicht.

Das aktuelle Gutachten ist hier im PDF-Format abrufbar.

Puten mit ungekürztem Schnabel – #TiHo-Tierschutztagung 2019

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Jedem Putenmäster ist bewusst Der Verzicht aufs Schnabelkürzen wird – über Kurz oder Lang – bundesweit kommen. Dr. Eva Moors (LAVES) stellte anlässlich der diesjährigen Tierschutztagung in Hannover die Empfehlungen einer „Arbeitsgruppe Puten“ im Rahmen des niedersächsischen Tierschutzplans vor.

Ab der 6. Lebenswoche sollten demnach Quader-Strohballen (zum Bepicken und Aufbäumen) angeboten werden, ebenso Heu in Körber, Netzen oder Ballen, sowie Pickblöcke mit grobkörnigen Einschlüssen oder auch Futterspender. Neben Stallklima und Beleuchtung kämen Futter und Rationsgestaltung die größte Bedeutung zu.

Bei den mittlerweile zahlreichen Feldversuchen habe sich erwiesen, dass bei Haltung von Puten mit intakten Schnäbeln intensive Tierkontrollen unabdingbar seien (mindestens 3- bis 4-mal täglich). Pickopfer könnten so schnellstmöglich separiert und ggf. notgetötet werden. Nach Absprache mit dem Tierarzt könnten vorübergehend auch Kochsalz, Magnesium oder Elektrolyte dem Trinkwasser beigemischt werden, was sich in der Praxis als hilfreich erwiesen habe.

Ein besonderes Problem stellt sich bei Putenhähnen: Mit einsetzender Geschlechtsreife ist aggressives Picken vor allem an Kopf und Stirnzapfen zu beobachten, das häufig zu schweren Verletzungen führt. Dank züchterisch verbesserter Beingesundheit und entsprechend höherer Mobilität, leben die Hähne ihre Aggressionen derart aus, dass auch Tierbetreuer und Amtstierärzte (bei der Schlachtgeflügeluntersuchung) nicht ohne spezielle Schutzmaßnahmen durch die Herde gehen können. Tierkontrolle und Nachstreuen werden in den letzten beiden Mastwochen genauso erschwert, wie das Separieren kranker oder die Entnahme toter Tiere.

Mit ihrer Empfehlung, unkupierte Puten zunächst in kleinen Versuchsgruppen zu halten und so individuelle Erfahrungen zu sammeln, liegt Eva Moors sicher richtig. Die Idee, monetäre Anreize für einen Kupierverzicht in der konventionellen Putenmast über einen Fond zu finanzieren, in den Halter von kupierten Herden einzahlen, damit Einbußen der Betriebe mit unkupierten Puten ausgeglichen werden können, dürfte dagegen auf wenig Gegenliebe stoßen.

Ein früherer Schlachttermin, bevor die Hähne das aggressivste Lebensalter erreichen, würde natürlich zu finanziellen Einbußen führen. Und auch die Einstallung nur weiblicher Tiere, wie es in Biobetrieben Usus ist, stellt nicht unbedingt eine Lösung dar. Zwar sind Hennen einfacher zu halten, aber Teilstückverwürfe am Schlachthof wegen Pickverletzungen nehmen auch bei ihnen zu.

(Über Praxis-Versuche in MuD-Betrieben zur Minimierung von Federpicken bei Mastputen haben wir bereits im März berichtet.)

Verbundforschung unter Göttinger Leitung untersucht neue Wege der Weidebewirtschaftung

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„Die moderne Viehhaltung verstärkt den Druck, Ackerflächen für die Futterproduktion zu nutzen. Das Ergebnis: Moderne Milchviehbetriebe treiben ihre Kühe gar nicht mehr auf die Weide“, vermeldet die Universität Göttingen in ihrer neuesten Pressemeldung. Im Projekt „GreenGrass“ untersuchen Forscherinnen und Forscher in einem überregionalen und interdisziplinären Verbund unter Leitung der Universität Göttingen, wie weidende Tiere zurück in die Landschaft gebracht und neue Wege einer nachhaltigen und effizienten Weidewirtschaft geschaffen werden können.

„Die zunehmende Intensivierung insbesondere der Milchviehhaltung bedrohen die Vielfalt des Grünlands und damit auch die Vielfalt an Pflanzen- und Insektenarten“, so Prof. Dr. Johannes Isselstein, Leiter der Abteilung Graslandwissenschaft der Universität Göttingen und Sprecher des Verbunds. Doch wie soll die Rückkehr zur Weidewirtschaft mit Milchkühen und Rindern funktionieren? Der Verbund nimmt dazu die Weiterentwicklung innovativer Technologien wie virtuelle Zäune und das Monitoring des saisonalen Angebots an Futterpflanzen auf der Weide durch modernste Fernerkundungssysteme ins Visier. Mit Hilfe dieser Technologien soll der immense Arbeitsaufwand der Weidewirtschaft reduziert und eine nachhaltige Weidenutzung ermöglicht werden. „Eine effiziente Weidewirtschaft kann den Nährstoffbedarf der Kühe weitgehend über frisches Gras decken und gleichzeitig die Menge an Kraft- und Ergänzungsfutter reduzieren“, so Isselstein.

Mit virtuellen Zäunen kann die Bewegung der Tiere auf der Weide gesteuert werden. Die Rinder verknüpfen dabei einen Warnton mit einem aversiven Reiz, sodass sie die virtuell gesetzte Grenze zu einer Teilfläche der Weide nicht mehr überschreiten. „Nach einer kurzen Lernphase haben die Rinder mehrheitlich die Assoziation des virtuellen Zauns anhand des Warntons erlernt und passen sich auch bei räumlicher Verschiebung der Fläche innerhalb weniger Stunden an“, sagt Dr. Juliane Horn von der Abteilung Graslandwissenschaft und Koordinatorin des Projekts. „Es gibt allerdings individuelle Unterschiede zwischen den Tieren. Einige meiden sofort nach dem ersten Kontakt den abgegrenzten Weidebereich, andere Tiere testen die virtuellen Zäune häufiger aus. Um das Tierwohl und die Praxistauglichkeit zu gewährleisten, müssen diese Unterschiede bei der Weiterentwicklung der Technologie berücksichtigt werden.“ Durch die Möglichkeit, virtuelle Zäune räumlich und zeitlich variabel zu setzen, kann die strukturelle und biologische Vielfalt des Grünlands verbessert werden, zum Beispiel können gezielt Altgrasstreifen und Habitate für bodenbrütende Vögel gefördert werden.

Die Verbundpartner aus Forschung, Wirtschaft und landwirtschaftlicher Praxis nehmen auch die transparente Produktion von Milch, Fleisch und öffentlichen Gütern aus dieser neuen Weidebewirtschaftung sowie deren sachgemäße Vergütung in den Blick. Das Verbundprojekt wird im Rahmen der BMBF-Richtlinie „Agrarsysteme der Zukunft“ über einen Zeitraum von fünf Jahren mit insgesamt 5,5 Millionen Euro gefördert, 1,3 Millionen gehen an die Universität Göttingen.

Quelle: Georg-August-Universität Göttingen

Niedersachsen untersagt Rindertransporte

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Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast untersagt Rindertransporte in die Drittländer Kasachstan, Usbekistan und Süd-Ostrussland. Ein entsprechender Erlass, damit Transporte nicht genehmigt werden, wurde heute an die zuständigen Behörden versandt.

Begründung: Nach vorliegenden Informationen muss davon ausgegangen werden, dass die im Rahmen von Tiertransportgenehmigungsverfahren
angegebenen Versorgungsstationen auf der Route Kasachstan/Usbekistan/Süd-Ostrussland nicht oder nur in unzureichenden Zustand existieren. Konkret handelt es sich dabei um Stationen in der Region Smolensk und Kaluga, in Moskau und in der Region Samara. „Die Erkenntnisse, die wir über diese Routen haben, sind erschütternd. Keine der dortigen Versorgungsstationen erfüllt die Vorgaben. Der Tierschutz muss bei jedem Transport, egal wie lange er ist, gewährleistet sein“, legte Ministerin Otte-Kinast fest.

Ausdrücklich wird in dem Erlass darauf hingewiesen, dass „in besonderem Maße“ die Plausibilität zu prüfen sei, falls andere Transportrouten in Richtung Kasachstan, Usbekistan bzw. Süd-Ostrussland beantragt werden.

Quelle: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Unsicherheit bei Schlachthöfen: Nur noch vier Monate Zeit für Anschaffung und Nachrüstung elektrischer Betäubungsgeräte und -anlagen

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Unklar ist, ob die derzeit auf dem Markt angebotenen Geräte für tierschutzkonforme Betäubung geeignet sind, da keine Bauartzulassung mit Funktionsprüfung erfolgt. Tierärztliche Verbände fordern deshalb eine entsprechende Zulassungspflicht.

Das Thema Elektrobetäubung von Schweinen im Rahmen der Schlachtung führt regelmäßig zu Schlagzeilen. Nicht nur von Journalisten, sondern auch bei wissenschaftlichen Untersuchungen und amtlichen Kontrollen werden dabei inakzeptabel hohe Quoten an schlecht betäubten Schweinen festgestellt. Bis Ende 2019 müssen etliche Schlachtbetriebe aufgrund einer EU-Verordnung neue elektrische Betäubungsgeräte und -anlagen anschaffen oder Altgeräte umrüsten. Allerdings gibt es keine Zulassungspflicht, bei der die angebotenen Geräte auf ihre grundlegende Eignung für tierschutzkonforme Betäubung in der praktischen Anwendung geprüft werden.

Deshalb fordern die Bundestierärztekammer (BTK), der Bundesverband der beamteten Tierärzte (BbT), der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt), die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz (TVT) und die Bundesarbeitsgemeinschaft Fleischhygiene, Tierschutz und Verbraucherschutz, dass das für Tierschutz zuständige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine Zulassungspflicht für Betäubungsgeräte auf den Weg bringt. Bis dahin sollte übergangsweise ein freiwilliges Prüfverfahren für Elektrobetäubungsgeräte durch ein unabhängiges Bundesinstitut angeboten werden.

Die Verfügbarkeit geprüfter bzw. zugelassener Geräte würde Schlachtbetrieben Rechtssicherheit beim Gerätekauf bieten, der zuständigen Behörde die Kontrolle erleichtern und nicht zuletzt eine erhebliche Verbesserung für den Tierschutz bei der Schlachtung mit sich bringen. Bislang überlässt die Bundesregierung den einzelnen Schlachtbetrieben die praktische Funktionsprüfung der Betäubungsgeräte.

Das hat fatale Folgen für den Tierschutz. „Das ist so, als müsste ein Autokäufer selbst prüfen, ob die Bremsen seines Neuwagens auch noch bei 180 km/h funktionieren. Selbst wenn Betäubungsgeräte sämtliche der im europäischen und nationalen Tierschutzschlachtrecht genannten elektrischen Anzeige- und Aufzeichnungsfunktionen sowie die Mindeststromparameter einhalten, ist dies kein Garant dafür, dass die Betäubungswirkung am Tier ausreichend ist. Einige Geräte sind dafür grundlegend ungeeignet“, so Prof. Thomas Blaha, stellvertretender Vorsitzender der TVT. Das hängt mit komplexen technischen Parametern zusammen, die nicht ausdrücklich im Tierschutzrecht geregelt sind.

„Die Bundesregierung muss von der Ermächtigung nach § 13a Abs. 5 TierSchG unverzüglich Gebrauch machen und ein Zulassungsverfahren für Betäubungsgeräte und -anlagen einführen. Die Tierschutz-Schlachtverordnung ist entsprechend dahingehend zu ergänzen, dass nur zugelassene Betäubungsgeräte und -anlagen verwendet werden dürfen“, fordert deshalb Dr. Uwe Tiedemann, Präsident der BTK.

Quelle: Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz TVT

Der Hoftierarzt E-Magazin 4/2019 – soeben erschienen

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Resistenzen können sich auch ohne Antibiotika-Einsatz verbreiten

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Antibiotikaresistenzen verbreiten sich nicht nur dort, wo viele Antibiotika eingesetzt werden, schließen ETH-Forschende aus Laborexperimenten. Das bedeutet: Um Resistenzen einzudämmen reicht es nicht, den Antibiotikaeinsatz zu reduzieren. Man sollte auch die Verbreitung resistenter Keime blockieren.

Bakterien sind immer häufiger resistent gegen die gängigen Antibiotika. Vermittelt werden die Resistenzen häufig durch Resistenzgene, welche von einer Bakterienpopulation zur nächsten springen können. Eine gängige Annahme: Die Resistenzgene verbreiten sich vor allem dann, wenn Antibiotika im Einsatz sind. Erklären lässt sich dies mit Darwins Lehre: Nur wo Antibiotika eingesetzt werden, ist ein resistentes Bakterium gegenüber anderen Bakterien im Vorteil. In einer Umgebung ohne Antibiotika ergeben sich für resistente Bakterien keine Vorteile. Daher sind Gesundheitsexperten besorgt über eine exzessive Verwendung von Antibiotika und mahnen zu einem restriktiveren Einsatz.

Ein Team von Forschenden unter der Leitung von Wissenschaftlern der ETH Zürich und der Universität Basel entdeckte nun allerdings bei Darmbakterien einen zusätzlichen, bisher unbekannten Verbreitungsmechanismus für Resistenzgene, der unabhängig ist vom Einsatz von Antibiotika. «Das heißt: Antibiotika restriktiv einzusetzen ist zwar richtig und wichtig. Diese Maßnahme reicht allerdings nicht aus, um die Verbreitung von Resistenzen zu vermeiden», sagt Médéric Diard, heute Professor am Biozentrum der Universität Basel und bis vor kurzem noch an der ETH Zürich tätig. «Wenn man die Verbreitung von Resistenzgenen eindämmen will, muss man auch bei den resistenten Mikroorganismen selbst ansetzen. Man sollte dafür sorgen, dass sich diese nicht verbreiten können, zum Beispiel durch wirksamere Hygienemaßnahmen oder Impfungen.» Diard leitete die Forschungsarbeit zusammen mit Wolf-Dietrich Hardt, Professor für Mikrobiologie an der ETH Zürich.

Kombination zweier Resistenzmechanismen
Verantwortlich für den neuentdeckten Verbreitungsmechanismus sind persistente Bakterien, auch Persister genannt. Seit einiger Zeit ist bekannt, dass nicht nur Bakterien mit Resistenzgenen eine Antibiotikabehandlung überleben, sondern auch diese Persister. Das sind Bakterien, die in einen temporären Dämmerzustand verfallen und ihren Stoffwechsel auf ein Minimum reduzieren können. Dadurch können sie von Antibiotika nicht mehr abgetötet werden. Bei den Salmonellen bilden sich diese «Schläfer-Formen», wenn die Bakterien vom Darminneren ins Körpergewebe eingedrungen sind. Im Gewebe können die Persister dann monatelang ein unauffälliges Dasein fristen, um später wieder aus ihrem Dämmerzustand zu erwachen. Sind die Bedingungen für das Überleben der Bakterien dann günstig, kann das zu einem Wiederaufflammen der Infektion führen.

Doch selbst, wenn die Persister keine neue Infektion verursachen, können sie sich nachteilig auswirken, wie die Wissenschaftler nun in der Fachzeitschrift Nature [https://rdcu.be/bQhUI] berichten. Bei den Salmonellen ist eine Kombination der beiden Resistenzmechanismen nämlich häufig: Persister, die zusätzlich kleine Erbgutstücke (Plasmide) mit Resistenzgenen tragen.

Reservoir für genetische Information
Wie die Forschenden in einem Mausmodell mit Salmonellen zeigten, sind diese Schläfer in der Lage, die Resistenz im Darm auch an andere Individuen der eigenen Art und sogar an solche anderer Arten weiterzugeben, etwa Kolibakterien aus der normalen Darmflora. Die Experimente zeigten, dass Persister ihre Resistenzgene sehr effizient weitergeben können, sobald sie aus dem Dämmerzustand erwachen und auf Bakterien treffen, die für eine Gen-Weitergabe empfänglich sind. «Die Resistenzplasmide nutzen also ihr persistentes Wirtsbakterium aus, um für längere Zeit in einem Wirt zu überleben und sich anschließend auf andere Bakterien zu übertragen. Das treibt ihre Verbreitung voran», erklärt ETH-Professor Hardt. Das Spezielle daran: Dieser Austausch geschieht völlig unabhängig davon, ob Antibiotika zugegen sind oder nicht.

Was die Forschenden bei Mäusen gezeigt haben, müsste nach ihrer Ansicht nun auch bei Nutztieren, die häufig unter Salmonelleninfektionen leiden, wie zum Beispiel Schweinen, genauer untersucht werden. Ebenfalls müsste untersucht werden, ob sich die Verbreitung von Resistenzen in Nutztierpopulationen durch Probiotika oder eine Impfung, die vor einer Salmonelleninfektion schützt, eindämmen ließe.

An dieser Forschungsarbeit beteiligt waren Forschende der ETH Zürich, der Universität Basel, des Universitätsspitals Basel und der Universität Uppsala. Die Arbeit wurde unterstützt durch das Nationale Forschungsprogramm Antimikrobielle Resistenz (NFP 72 [http://www.nfp72.ch/de]).

Quelle: Eidgenössische Technische Hochschule Zürich (ETH Zürich)

Forschung für neue Tierarzneimittel

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Die deutsche chemisch-pharmazeutische Industrie investiert jährlich hohe Summen in die Forschung. Mit rund 11,8 Milliarden Euro entsprechend 5 % des Umsatzes wurde 2018 ein neuer Rekord / eine neue Rekordsumme erreicht. Auch in der vergleichsweise kleinen Branche der veterinärpharmazeutischen Industrie hat Forschung einen hohen Stellenwert. Weltweit werden etwa 8 bis 10 % des Umsatzes von den Unternehmen der Branche in die Forschung investiert. Neue Medikamente für die Behandlung von Krankheiten bei Hund, Katze und Nutztieren, aber auch Impfstoffe können so bereitgestellt werden.

Obwohl deutlich kleiner als die chemische Industrie und der Markt für Humanarzneimittel, sind auch im Veterinärsektor hohe Aufwendungen erforderlich, um neue Produkte auf den Markt zu bringen. Bis zu zehn Jahre können zwischen der Entdeckung eines neuen Wirkstoffes bis zum Verkauf des fertigen Tierarzneimittels liegen. Die Kosten für die Entwicklung können bis zu 150 Millionen Euro betragen. Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit für Mensch, Tier und Umwelt werden im Rahmen des Zulassungsverfahrens geprüft.

Quelle: Bundesverband für Tiergesundheit e.V.