Neues Gutachten zur Straußenhaltung – #TiHo-Tierschutztagung 2019

Bereits 1994 veröffentlichte das BMEL ein erstes Gutachten zu den Mindestanforderungen an die Haltung von Straußenvögeln (außer Kiwis). Vor zwei Jahren wurde eine Expertengruppe mit der Überarbeitung des Gutachtens beauftragt und am 14. März dieses Jahrs die neue Fassung veröffentlicht. Dr. Michaele Knoll Sauer (LGL Bayern) stellte die Inhalte auf der Tierschutztagung 2019 vor, mit dessen Veröffentlichung sich einige Änderungen für Straußenhalter, speziell bei Neu- und Umbauten ergeben.

Für ein Zuchttrio sind jetzt 2.500 qm statt bisher 1.000 qm Gehegefläche vorgeschrieben und sogar 3.000 qm, wenn deine ganzjährige Beweidung nicht möglich ist. Auch der Flächenbedarf verschiedener Altersgruppen wurde neu bestimmt, ebenso die maximalen Gruppengrößen (angefangen mit 20qm Fläche für Tiere bis zur 2. Lebenswoche und einer Gruppengröße von 25 Tieren dieses Alters).

Zur Einfriedung empfiehlt sich eine Doppelzaun, mit einer Maschenweite, die deutlich größer als ein Straußenkopf ist.

Der Boden eines Geheges muss rutschfest sein und darf höchstens zu 10% verschlammen. Eine Grasnarbe soll ganzjährig vorhanden sein, häufig genutzte Bereiche mit Kies oder Sand aufgeschüttet werden.

Für alle Tiere muss ein trockener Sandbadeplatz vorhanden sein (Substrathöhe min. 20 cm), dessen Gesamtfläche altersgemäß angepasst werden muss. Ebenso ist pro Tier mindestens 1 qm Sonnenschutz vorgeschrieben. Ebenso muss ein Unterstand angeboten werden.

Weitere Vorsorge gegen Kälte und Nässe sind nicht erforderlich, allerdings müssen die Strauße vor kaltem und starkem Wind sowie starker Sonneneinstrahlung geschützt werden. Eine Stallheizung ist nur in der Aufzuchtphase erforderlich.

Für den Tierseuchenfall muss ein Unterbringungskonzept erstellt und ein Bestandsbuch geführt werden. Zusätzlich ein (jährlich überarbeitetes) schriftliches Programm zur tiermedizinischen Versorgung und Behandlung und Ernährung. Die tägliche persönliche Tierkontrolle ist natürlich Pflicht.

Das aktuelle Gutachten ist hier im PDF-Format abrufbar.

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