Geflügelpest: Landwirtschaftsministerium hebt Aufstallungspflicht für Hausgeflügel in NRW auf

Ministerin Ursula Heinen-Esser: Die Zahl der infizierten Wildvögel ist erfreulicherweise stark rückläufig, für eine vollständige Entwarnung ist es noch zu früh

Das Landwirtschaftsministerium hebt die im April angeordnete Aufstallungspflicht für Hausgeflügel auf. Für die Geflügelhalter in den betroffenen Regierungsbezirken Arnsberg, Detmold und Münster bedeutet dies, dass sie seit Montag (17. Mai 2021) ihre Tiere wieder draußen halten dürfen. „Auch wenn die Zahl der mit der Wildvogelpest infizierten Tiere erfreulicherweise weiterhin stark rückläufig ist, ist es für eine vollständige Entwarnung noch zu früh“, sagte Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser und betonte:
Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz unserer Hausgeflügelbestände sind weiterhin zwingend zu beachten. Bei der Freilandhaltung von Geflügel ist sicherzustellen, dass Wildvögel keinen Zugang zu Futter- oder Wasserquellen des Hausgeflügels bekommen können, um Kontakte zu Wildvögeln so weit wie möglich zu verhindern.“

Seit dem 15. April 2021 ist in den nordrhein-westfälischen Hausgeflügelhaltungen kein Fall von Geflügelgrippe mehr aufgetreten. Auch bei Wildvögeln in Nordrhein-Westfalen wird das Virus nur noch sporadisch nachgewiesen. Das Friedrich-Loeffler-Institut hat in seiner Risikoeinschätzung vom 26. April 2021 das Risiko der Ausbreitung der Infektion in Wasservogelpopulationen ebenso wie die Gefahr des Eintrags in Geflügelhaltungen und Vogelbestände als mäßig herabgestuft. Gründe sind steigende Außentemperaturen und der fortgesetzte Rückzug von Wildvögeln in die nördlichen Brutgebiete. Die Aufstallungsanordnung galt nach einem Erstausbruch der hochpathogenen Geflügelpest im Kreis Gütersloh ab dem 2. März 2021 zunächst für den Regierungsbezirk Detmold. Aufgrund weiterer Ausbrüche im westfälischen Raum wurde am 25. März 2021 auch in den Regierungsbezirken Münster und Arnsberg die Stallpflicht für Hausgeflügel angeordnet. Seit dem 3. März war die Geflügelpest in insgesamt 13 nordrhein-westfälischen Betrieben ausgebrochen. Zusätzlich wurde das Virus seit November 2020 bei 29 Wildtieren nachgewiesen. Mitte April 2021 sind im Kreis Coesfeld und Anfang Mai 2021 im Kreis Wesel noch vereinzelte Fälle unter Wildvögeln aufgetreten.

Bürgerinnen und Bürger sind daher weiterhin aufgerufen, Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln oder Greifvögeln dem Veterinäramt des jeweiligen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt zu melden. Von dort aus wird das Einsammeln und Beproben der Tiere organisiert. Verendete oder krank erscheinende Tiere sollen nicht berührt, eingesammelt oder selbst vom Fundort verbracht werden.

Weitere Informationen zum Thema „Geflügelpest“ beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW.

Quelle: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Jetzt kostenfrei downloaden als PDF: Der Hoftierarzt 2/2021

Rinder: Einsparpotentiale bei Wurmbehandlungen
Schwimmschicht ade – Brottrunk in der Schweinemast
Neues zur Ödemkrankheit und zum Schwanzbeißen
Parasiten: Wenn bei Schafen und Ziegen der Wurm drin ist
Imkertipp: Bienenhaltung bitte nur mit Fachwissen
Fliegenbekämpfung: Jedes Frühjahr wieder oder geht es auch anders?
und
umfangreicher Schwerpunkt Geflügel


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Geschlechtsbestimmung im Ei oder Zweinutzung – gibt es einen Königsweg? #Expertise2021

Auch wenn Verbraucher Zweinutzungshühner gerne favorisieren, sind diese doch wirtschaftlich keine Alternative. Sie legen 20% weniger (und kleinere) Eier, setzen weniger Fleisch (insbesondere an der Brust) an und schneiden auch unter ökologischen Gesichtspunkten schlechter ab, als spezialisierte Linien: ihr um 25% höherer Futterbedarf widerspricht schlicht jedem Nachhaltigkeitsdenken.

Prof. Dr. Rudolf Preisinger, der sich seit sage und schreibe 12 Jahren mit Techniken zur Geschlechtsbestimmung im Ei beschäftigt, beschrieb im Rahmen der „Expertise 2021“ den aktuellen Stand der Entwicklung.

Zwar gebe es aktuell 15 Forschungsprojekte weltweit, aber von einer marktreifen Lösung seien die allermeisten weit entfernt, führte der Chief Technical Officer der EW Group gleich zu Beginn aus. Marktreif seien derzeit nur die Verfahren von Seleggt In Ovo und PLANTegg, für die Legehennenhalter Preisaufschläge von € 4,00 (Seleggt), € 3,30 – € 4,00 (In Ovo) und € 4,00 – € 5,00 (PLANTegg) pro Henne bezahlen müssen. Die Hyperspektralanalyse als nicht-invasives Verfahren, verursache Mehrkosten pro Henne von € 1,10, sei aber ausschließlich bei Braunlegern anwendbar.

Bei der klassische Hahnenaufzucht bis zur 11. oder 12. Woche, müsse mit zusätzlichen € 3,50 gerechnet werden. Es bestehe also Kostengleichheit, weshalb zurzeit zahlreiche Legehennenhalter die Aufzucht der (Bruder-)Hähne favorisieren. Dies wurde in der jüngsten Vergangenheit begünstigt durch einen schwächeren Enten- und Broilermarkt, weswegen leere Ställe für die Junghähne vorhanden gewesen seien. Auch würden viele dieser Hähne im benachbarten Ausland, vor allem in Polen, aufgezogen und in spezialisierten Suppenhennen-Schlachtereien geschlachtet. Denn: Bei Fleischfülle und -beschaffenheit seien ihre Schlachtkörper denen von Suppenhennen sehr ähnlich.

Seleggt wird schon seit geraumer Zeit in Deutschland (für EDEKA) eingesetzt. Mit der Hyperspektralanalyse (Markenname CHEGGY) können heute sogar schon 20.000 Eier pro Stunde sortiert werden. Kosteneffizient und nicht-invasiv, aber eben nur bei Braunlegern, die allerdings auch 75% des EU-Marktes ausmachen. In Frankreich, Belgien, Spanien und Italien ist CHEGGY bereits im Einsatz und sogar bei LSL in Deutschland.

Aber: die Untersuchung per Hyperspektralanalyse funktioniert – ebenso wie Seleggt – erst ab dem 13. Bruttag und wäre damit über den 1. 1. 2024 hinaus in Deutschland nur dann gesetzeskonform, wenn vor der Tötung der Hahnenembryos eine Betäubung erfolgen würde. Ein entsprechendes Verfahren zur Elektrobetäubung des Embryos im Ei sei denn auch tatsächlich in der Entwicklung, aber noch nicht praxisreif, verreit Preisinger.

Mit dem Ramanspektroskopie-Verfahren der TU Dresden lassen sich Eier bereits am 5. Bruttag sortieren. Die Genauigkeit liege im Labormaßstab aber bislang noch unter 95%, sagte Referent; in wenigen Monaten solle jedoch klar sein, ob diese Schwelle überschritten werden könne.

Um die erhebliche Menge an Bruteiern zukünftig überhaupt bewältigen zu können, müssten vom 1. Januar 2022 an auf jeden Fall sämtliche Verfahren zur Geschlechtsbestimmung zum Einsatz kommen oder die Junghahnenaufzucht im großen Stil organisiert werden, betonte Rudolf Preisinger.

Vor dem 7. Bruttag ist ein Schmerzempfinden bei den Embryonen nicht vorhanden, weil die nötigen Reizleitungen noch nicht ausgebildet sind. Ob zwischen dem 8. und dem 14. Tag Schmerzen verursacht würden sei unklar, ab dem 15. Tag jedoch gesichert. Da ab dem 1. 1. 2024 nur noch vor dem 7. Bruttag gesext werden darf, müsse man sich auf die Sortierung von jährlich ca. 70 Mio. Bruteiern einstellen und (wegen der unvermeidlichen Fehlerquote sämtlicher Verfahren) im Anschluss sehr, sehr viele Junghähne aufziehen.

Über Expertise 2021
Unter dem Titel „Prävention im Wandel“ fand vom 6. bis 8. Mai 2021 die „Expertise 2021“, eine virtuelle Konferenz von MSD Tiergesundheit zur Fortbildung von Nutztier-Tierärzten, statt. Hochkarätige Referenten stellten neueste Forschungsergebnisse für Rinder, Schweine und Geflügel vor.

Förderbescheid im Rahmen der Bundesinitiative „Ställe der Zukunft“ virtuell übergeben

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Mit Forschung zu mehr Tierwohl – Institut für Nutztierbiologie Dummerstorf startet Innovationsnetzwerk für gesunde und „glückliche“ Kühe

Das Forschungsinstitut für Nutztierbiologie in Dummerstorf hat sich erfolgreich bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) für die Förderung eines Innovationsnetzwerkes im Rahmen der Nutztierstrategie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft beworben. Die geförderten Innovationsnetzwerke sollen Experimentierställe entwickeln, die die Grundlage für „Ställe der Zukunft“ in der praktischen Tierhaltung darstellen. Der Parlamentarische Staatssekretär Hans-Joachim Fuchtel (MdB) im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat den Förderbescheid in einer Videokonferenz virtuell übergeben.

Grundlage ist die Richtlinie zur Förderung der Einrichtung von Innovationsnetzwerken und Experimentierställen zur Entwicklung von „Ställen der Zukunft“ für die Rinder-, Schweine- und Geflügelhaltung vom 2. Januar 2020.

„Das Programm ist auf die Entwicklung in der landwirtschaftlichen Praxis realisierbarer Stallbaukonzepte und innovativer Methoden für die Rinder-, Schweine- und Geflügelhaltung ausgerichtet, die das Tierwohl verbessern und damit zur gesellschaftlichen Akzeptanz beitragen sollen“, betonte FBN-Vorstand Prof. Dr. Klaus Wimmers. „Das gibt uns Rückenwind, da wir seit vielen Jahren die Verbesserung von Tierwohl und Tiergesundheit als Forschungsschwerpunkt in den Mittelpunkt unserer Arbeit stellen. Umfassende Investitionen in neue und modernisierte Ställe für Milchkühe in den letzten Jahren haben die Haltungsbedingungen für die Tiere verbessern können, aber in der Digitalisierung, ‚Smart Farming‘ und der Entwicklung und Nutzung von Biomarkern steckt noch viel Potenzial für weitere zukünftige Verbesserungen.“

Das Ziel ist der „Milchviehstalls der Zukunft“
Das FBN hat den Zuschlag für den Aufbau eines Netzwerkes „Innovationen für gesunde und „glückliche“ Kühe erhalten, an dem unter der Leitung des Forschungsinstitutes für Nutztierbiologie Dummerstorf auch die Hochschule Neubrandenburg, die Tierärztliche Hochschule Hannover, die Landwirtschaftskammer Niedersachsen sowie das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie in Sachsen und das Friedrich-Loeffler-Institut auf der Insel Riems beteiligt sind. Das Netzwerk unter Projektleitung der Tierärztin Dr. Lisa Bachmann verfolgt als Zielstellung unter anderem die Entwicklung von Ställen, die auf die Sinneswahrnehmung und physiologischen Bedürfnisse der Tiere ausgerichtet sind. Zudem sollen wirtschaftliche und tiergerechte Managementkonzepte zur angepassten Laktationsdauer und für den Umgang mit männlichen Milchrindkälbern bearbeitet werden. Weiterhin ist den Antragstellern die Biosicherheit von Milchviehställen und die Nutzung von Weide und Auslaufflächen ein wichtiges Anliegen. Alle Maßnahmen sollen dazu dienen, das Tierwohl zu verbessern, aber auch helfen, den Einsatz von Antibiotika zu minimieren und die tierhaltungsbedingten Emissionen zu reduzieren.

„Die Fördersumme ist für den ersten Schritt im Rahmen der Bundesinitiative gedacht, innerhalb der nächsten sechs Monate ein innovatives Stallbaukonzept zu erarbeiten, um die beschriebenen Ziele umzusetzen“, erläuterte Dr. Lisa Bachmann. „Alle Lösungen, die von dem Innovationsnetzwerk erarbeitet werden, stellen das Wohlbefinden der Tiere in den Mittelpunkt und sollen in einem weiteren Projektantrag mit einer anschließenden Laufzeit von drei Jahren für den Bau eines ‚Milchviehstalls der Zukunft‘ als Experimentierstall in Dummerstorf münden.“

Messsysteme für die Kuhgesundheit auf dem Prüfstand
Außer den Kriterien zu Tierwohl, Tiergesundheit und Umweltwirkungen, die durch Forschungsergebnisse zur Verfügung stehen, sollen auch die Sinneswahrnehmung und das arttypische Verhalten von Kühen und Kälbern in die Bewertung von Maßnahmen mit einfließen. Dazu soll unter anderem die vom Landwirtschaftlichen Bildungszentrum (LBZ) Echem der Landwirtschaftskammer Niedersachsen entwickelte Virtual-Reality-Brille, die die visuelle Wahrnehmung von Kühen simuliert, genutzt werden.

Auch die am FBN vorhandenen Systeme zur Erfassung von Tierverhalten und Tiergesundheit sollen in das Projekt integriert werden. Das betrifft beispielsweise Elektronische Fress-Wiegetröge zur Messung der Futter- und Wasseraufnahme, den Moo-Monitor zur Erfassung von Aktivitäten, Fress- und Liegezeiten, die Trittschallplatte zur Überwachung der Gliedmaßengesundheit sowie den Kälbertränkeautomaten für die Einzel- und Gruppenfütterung und diverse Videoaufzeichnungen für verhaltensphysiologische Untersuchungen, zur Beurteilung der Körperkondition und Geburtsüberwachung.

Quelle: Leibniz-Institut für Nutztierbiologie (FBN

Forum angewandte Forschung 2021

Neueste Versuchsergebnisse zur Rinder- und Schweinefütterung digital präsentiert

Die diesjährige digitale 21. Arbeitstagung „Forum angewandte Forschung in der Rinder- und Schweinefütterung“ am 27. und 28. April. 2021 stand unter dem Schwerpunkt „Tierwohl ↔ Nutztier ↔ Bioökonomie“. Plenarbeiträge zu fütterungsassoziierten Verhaltensproblemen und ein umfassender Plenumsvortrag mit anschließender Diskussion wurden um jeweils einen Workshop „Das Nutztier (Rind, Schwein) im Fokus“ ergänzt. Daneben wurden in 44 Beiträgen die neuesten Versuchsergebnisse seitens öffentlicher Versuchseinrichtungen und aus der Wirtschaft/Industrie präsentiert.

Der Tagungsband kann zum Preis von 20 € über den Verband der Landwirtschaftskammern, Geschäftsstelle VFT, Haus Düsse 2, 59505 Bad Sassendorf, Tel. 02945 9690 540, Fax 02945 9690 542, E-Mail k-h.gruenewald@vlk-agrar.de bezogen werden.

Tierwohl ↔ Nutztier ↔ Bioökonomie
Ausgehend von gesellschaftlicher Kritik zu grundsätzlichen Fragen der Tiernutzung ist die Tierhaltung (speziell Haltungssysteme u. a.) neu zu hinterfragen. Dabei sollte das Nutztier im Fokus stehen und die Haltung auf die Bedürfnisse des Tieres ausgerichtet sein. Einerseits gilt es, das Tierwohl zu gewährleisten, andererseits ist über den Transfer von für den Menschen nicht direkt essbarer Biomasse in Lebensmittel der Beitrag der Nutztierfütterung in der Bioökonomie hervorzuheben. Dr. Antje Schubbert vom Friedrich-Loeffler-Institut, Institut für Tierschutz und Tierhaltung, ging auf die Anforderungen der Tiere an die Nahrungsaufnahme (Beschäftigung mit Futtersuche, Futter- und Nährstoffaufnahme), insbesondere die „natürlichen“ Verhaltensweisen und resultierendes Fehlverhalten bei deren Unterdrückung ein. Als Ursache für Fehlverhalten wurden u. a. die fehlende Beschäftigungszeit mit der Futteraufnahme und die mangelnde Sättigung bei der modernen Haltung und Vorlage von nährstoffreichem/konzentriertem leicht verdaulichem Futter in reizarmer Umgebung angesprochen. In den Workshops wurde dies für die Bereiche Rind und Schwein mit jeweils drei Beiträgen (zu Verhalten, Haltungssystemen, Futter/Fütterung) einzeln vertieft. Ausgehend von den natürlichen Verhaltensweisen bei verschiedenen Funktionskreisen (Abliegen, Aufstehen, Futtersuche, Nestbau …) erfolgt die Beurteilung der derzeit genutzten Haltungs-/Fütterungssysteme auf deren Schwächen und mögliche Verbesserungen. Dazu ist eine gesamtbetriebliche Sicht notwendig, damit einzelne Bereiche „zusammenpassen“ und so auch praktisch umsetzbar sind. Im Einzelnen betrifft das auch mögliche Änderungen in der Wahl der Futterkomponenten und der Fütterungstechnik und v. a. höhere Freiheitsgrade für die Tiere bei der Futterwahl.

Als praktische Beispiele wurden die zusätzliche Gabe von Kräutern (mit sekundären Pflanzeninhaltsstoffen) für Rinder bzw. eine zweite Futterstrecke mit faserreichem „Beschäftigungsfutter“ für Schweine angesprochen.

Können wir uns in Zukunft überhaupt noch Tierhaltung leisten?
Mit diesem Titel zeigte Prof. Dr. Wilhelm Windisch von der Technischen Universität München ausgehend von den Herausforderungen zu Klimaschutz (Nährstoff-/Schadgasemissionen), Nahrungskonkurrenz (Trog – Teller) sowie Nahrungsmittelversorgung der steigenden Weltbevölkerung auf, dass Nutztiere grundsätzlich nicht als Umweltverschmutzer anzusehen sind. Im Gegenteil – die Tierhaltung beschleunige die Biomasse-Produktion und liefert dazu hochwertige Lebensmittel. Dies liege am Alleinstellungsmerkmal der Nutztiere, aus nicht essbarer Biomasse über die Verdauung und den Stoffwechsel der Tiere für den Menschen nutzbare Biomasse (essbares Protein) = Lebensmittel zu erzeugen. Um die Nahrungsversorgung der Weltbevölkerung zu sichern, sei langfristig der Anteil pflanzlicher Nahrungskomponenten deutlich zu erhöhen. Hierbei unterstütze die Tierhaltung, da sowohl absolutes Grünland und Nebenprodukte der Lebensmittel-Herstellung (nicht essbar) als auch Lebensmittel-Reste nutzbar gemacht würden. Dabei sei die Nahrungsproduktion im Gesamtsystem zu betrachten und nicht nur einzelne Kulturen mitten in oder aus der Fruchtfolge. Und da auch die Emissionen auf das Gesamtsystem zu beziehen sind, sei die Tierhaltung letztlich fachlich notwendig – der Umfang und die Intensität dabei an die regionale Situation anzupassen.

Weitere aktuelle Versuchsergebnisse wurden im Bereich Rind zu den Themen „Aufzucht/Mast“, „Fütterungsstrategien & Controlling“, „Emissionen“, „N- und P-reduzierte Fütterung“, „Fütterungssysteme“, „Mineralstoffe“ und „Futterbewertung“, im Bereich Schwein zu den Themen „Protein- und Aminosäuren-Versorgung“, „P-Reduzierung“, „Beschäftigungs-/Sättigungsfutter“ und „Zusatzstoffe“ vorgestellt und intensiv von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern diskutiert.

Das Forum angewandte Forschung in der Rinder- und Schweinefütterung ist die bundesweite Plattform für den Austausch von Versuchsergebnissen der praxisorientierten Forschung und die Abstimmung methodischer Vorgehensweisen. Ausrichter ist der VLK in Zusammenarbeit mit der DLG unter Mitwirkung des FLI und des VDLUFA.

Quelle: Verband der Landwirtschaftskammern

Ministerin Otte-Kinast untersagt Langstreckentransport nach Marokko

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Erlass an den Landkreis Aurich verbietet den Export von 270 Zuchtrindern – Erneuter Appell an den Bund

Die Abfertigung eines Transports von 270 tragenden Zuchtrindern nach Marokko hat das niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML) am heutigen Freitag untersagt. Der Erlass wurde dem Landkreis Aurich als zuständiger Behörde übersandt. Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast: „Der Tierschutz hat für mich eine hohe Priorität. Deshalb gibt es keinen Freifahrtschein für diesen Transport mit tragenden Kühen nach Marokko. Leider müssen wir davon ausgehen, dass Tierschutzmindeststandards dort vor Ort nicht eingehalten werden. Deshalb verbieten wir diesen Transport.“

Konkret vertritt das Ministerium in dem Erlass die Rechtsauffassung, dass bei einem Export ein tierschutzwidriger Vorgang zu erwarten ist. Die ca. 270 Zuchtrinder würden mit hinreichender Wahrscheinlichkeit in Marokko tierschutzwidrig behandelt, weil bei einer Schlachtung der Tiere Tierschutzmindeststandards nicht gewährleistet sind. Das Schlachten ohne Betäubung (Schächten) ist gängige Praxis, dies ist in Deutschland nur in begründeten Ausnahmefällen und unter strengen Voraussetzungen unter Vermeidung von erheblichen Schmerzen und Leiden zulässig ist. Dabei ist es aus Sicht des ML irrelevant, dass es sich um Zuchttiere handelt. Die Rinder könnten aufgrund des Tiergesundheitsrechts nicht zurück in die EU gelangen und würden dementsprechend zwangsläufig in Marokko geschlachtet. Der Tierschutz ist seit 2002 als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Die Staatszielbestimmung verpflichtet dazu, dem Tierschutz zu einem möglichst hohen Stellenwert im Rechts- und Wertesystems zu verhelfen.

Ob der betroffene Unternehmer gegen den Erlass des ML klagt, bleibt abzuwarten. In diesem Fall würde ein Gericht darüber entscheiden, ob der Transport der 270 Zuchtrinder nach Marokko durchgeführt wird. Auch vor diesem Hintergrund appelliert Landwirtschaftsministerin Otte-Kinast noch einmal an den Bund: „Wir brauchen ein Verbot der Beförderung von Tieren in Drittstaaten, in denen die Einhaltung des Tierschutzes nicht gewährleistet ist. Die Entschließung des Bundesrates liegt seit Februar vor – der Bund muss nun endlich handeln!“

In der Entschließung fordern die Länder den Bund auf, von einer im Tierschutzgesetz enthaltenen Ermächtigungsgrundlage (§ 12 Abs. 2 Nr. 3 TierSchG) Gebrauch zu machen. Danach kann der Export von Rindern in bestimmte Länder verboten werden, wenn die Gefahr besteht, dass den Tieren in den Bestimmungsstaaten durch unsachgemäße Haltung und Umgang bis zu ihrer Tötung erhebliche Leiden, Schmerzen und Schäden zugefügt werden. Parallel setzt Ministerin Otte-Kinast sich auf EU-Ebene für einen besseren Tierschutz ein: „Die aus dem Jahr 2005 stammende Verordnung braucht dringend eine Überarbeitung!“ Aus Sicht der Ministerin müssten insbesondere individuelle Notfallpläne für Transportrouten verbindlich vorgelegt werden.

Quelle: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Bundesprogramm Nutztierhaltung – neues Projekt „Innovationsnetzwerk Rind“ startet

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Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert im Rahmen des Bundesprogramms Nutztierhaltung das Vorhaben „Bildung eines Netzwerks zur Erstellung eines Tierwohl-Konzepts unter Berücksichtigung der Sinneswahrnehmung von Kühen zur Erforschung von innovativen Haltungs- und Managementlösungen von Milchkühen und deren Nachzucht“.

Ziel ist der Aufbau eines Innovationsnetzwerks für die Tierart Rind, bei dem die Fragestellungen insbesondere bezogen auf das Tier, seine Bedürfnisse, sein Verhalten, seine Sinneswahrnehmung und Haltungsumwelt beantwortet werden sollen. Dabei werden unter anderem unterschiedliche Stallbaukonzepte für die Abkalbung mit muttergebundener Aufzucht oder Haltung von Kälbern und Kühen in Familienherden erarbeitet und die bedarfsgerechte Fütterung, die Nutzung von Ausläufen und Weiden, die Aufzucht sowie die Mast männlicher Milchrindkälber thematisiert. Die bauliche Umsetzung der erarbeiteten Konzepte ist in einem anschließenden Folgeprojekt geplant.

Um das Vorhaben erfolgreich durchzuführen erhalten das Institut für Nutztierbiologie und seine assoziierten Projektpartner (Friedrich-Loeffler-Institut, Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Hochschule Neubrandenburg und Tierärztliche Hochschule Hannover) eine Fördersumme von zunächst 67.657,80 Euro. Der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Hans-Joachim Fuchtel, hat den entsprechenden Förderbescheid am Donnerstag digital übergeben.

Hans-Joachim Fuchtel: „Durch die konsequente Weiterentwicklung der Haltungsbedingungen wollen wir das Tierwohl in den Ställen verbessern. Deshalb fördern wir im Rahmen des Bundesprogramms Nutztierhaltung das neue Projekt „Innovationsnetzwerk Rind“, das die Erstellung eines Tierwohl-Konzepts zum Ziel hat. Es geht darum, Wissen und innovative Ideen an einer Stelle zu bündeln und so die Rinderhaltung zukunftsfähig zu machen.“

Hintergrund:
Das Bundesprogramm Nutztierhaltung ist ein wesentlicher Teil der Nutztierstrategie des Bundes. Das Gesamtkonzept der Nutztierstrategie wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft initiiert, um den großen Herausforderungen einer zukunftsfähigen Landwirtschaft in Deutschland Rechnung zu tragen. Mit der Projektträgerschaft des Bundesprogramms Nutztierhaltung hat das BMEL die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung beauftragt.

Detaillierte Informationen finden Sie auch unter www.nutztierhaltung.de

Bundesprogramm Nutztierhaltung – neues Projekt „Innovationsnetzwerk Schwein“ startet

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert im Rahmen des Bundesprogramms Nutztierhaltung das Vorhaben „Einrichtung von Innovationsnetzwerken und Experimentierställen zur Entwicklung von ‚Ställen der Zukunft‘ für Schweine“.

Ziel ist der Aufbau eines Innovationsnetzwerks Schwein. In diesem Netzwerk werden unterschiedliche Experten zusammenkommen, um innovative und zukunftsfähige Haltungssysteme (Zukunftsställe) für die Schweinehaltung in Deutschland zu entwickeln. Im Fokus des Netzwerks stehen bauliche Lösungen, die auf die Anforderungen der Stufe 3 des geplanten, staatlichen Tierwohlkennzeichens abzielen. Vorranging wird bei der Konzipierung das Tierwohl betrachtet, aber auch die Umweltverträglichkeit und die Wirtschaftlichkeit der Innovationen werden in die Betrachtung miteinbezogen. Im Anschluss sollen in einem Folgeprojekt die erarbeiteten Konzepte in Experimentierställen baulich umgesetzt und erprobt werden.

Um das Vorhaben erfolgreich durchzuführen erhält das Bildungs- und Wissenszentrum Boxberg eine Fördersumme von 118.186 Euro. Der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Hans-Joachim Fuchtel, hat den Förderbescheid am Donnerstag digital übergeben.

Hans-Joachim Fuchtel: „Es ist wichtig, Wissen und innovative Ideen für zukunfts- und umsetzungsfähige Haltungssysteme und Stallsysteme zu bündeln und weiterzuentwickeln. Das Innovationsnetzwerk Schwein bietet dafür eine gute Plattform, die wir im Rahmen des Bundesprogramm Nutztierhaltung fördern.“

Hintergrund:
Das Bundesprogramm Nutztierhaltung ist ein wesentlicher Teil der Nutztierstrategie des Bundes. Das Gesamtkonzept der Nutztierstrategie wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft initiiert, um den großen Herausforderungen einer zukunftsfähigen Landwirtschaft in Deutschland Rechnung zu tragen. Mit der Projektträgerschaft des Bundesprogramms Nutztierhaltung hat das BMEL die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung beauftragt. Gleichzeitig mit der Projektträgerschaft wurde im Referat Tierhaltung, Modellvorhaben Tier, eine Geschäftsstelle eingerichtet.

Detaillierte Informationen finden Sie auch unter www.nutztierhaltung.de

Quelle: BMEL

Schluss mit Fliegen und Dysenterie in der Schweinehaltung!

Fliegen sind nicht nur lästig, sie übertragen auch die Erreger der Dysenterie und anderer Krankheiten von der Gülle auf den Tierbestand. Die Erreger der Dysenterie werden mit dem Kot ausgeschieden. In der Gülle bleiben sie bis zu 8 Monate ansteckungsfähig. Gleichzeitig ist die im Stall lagernde Gülle eine ideale Brutstätte für Fliegen. Der Kampf gegen die Dysenterie ist nur zu gewinnen, wenn der Infektionsdruck bereits aus der Gülle heraus gestoppt wird. Unterbrechen Sie diesen Teufelskreis! Behandeln Sie die im Stall verbleibende Gülle mit Alzogur®! Das sorgt über viele Wochen für einen wirksamen Schutz vor Fliegen und Dysenterie.

* Stoppt die Fliegenplage an ihrem Ausgangspunkt
* Bekämpft den Dysenterie-Erreger
* Unterbricht den Infektionskreislauf

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Mehr Informationen zu Alzogur® finden Sie auch auf der Homepage des Unternehmens.

Quelle: AlzChem Trostberg GmbH

EuGH bestätigt Neonikotinoidverbot

2013 hatten die Konzerne Syngenta und Bayer CropScience gegen die Entscheidung der EU-Kommission geklagt, den Einsatz der Neonikotinoide Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam einzuschränken. Begründet wurde die Klage damit, die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hätte die Wirkstoffe ungenau und unvollständig geprüft. Das Europäische Gericht hatte die Klage im Mai 2018 in vollem Umfang abgewiesen. Dagegen hatte Bayer CropScience wiederum Rechtsmittel eingelegt und beantragt, das Urteil und die Anwendungsbeschränkungen aufzuheben. Heute wiesen die Luxemburger Richter die Klage des Chemiekonzerns zurück.

Der Präsident des Deutschen Imkerbundes e.V., Torsten Ellmann, begrüßt das Urteil: „Unser Verband setzt sich seit Jahren für eine Stärkung des Bienen- und Produktschutzes ein, der durch die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln nicht gefährdet werden darf. Zur chronischen und subletalen Wirkung von Neonikotinoiden auf Honigbienen wurden viele Untersuchungen durchgeführt und festgestellt, dass diese Wirkstoffe unter anderem den Reproduktionserfolg von Königinnen und Drohnen beeinflussen, die Mittel Auswirkungen auf die Entwicklung der Futtersaftdrüsen von Ammenbienen haben, das Lern- und Orientierungsverhalten beeinflussen sowie die Abläufe im komplexen Bienenstocksystem stören. Die Richter haben mit ihrem heutigen Urteil bestätigt, dass die Anwendungseinschränkung zu Recht besteht.“

Über den Deutschen Imkerbund
Der Deutsche Imkerbund e.V. vertritt als Dachorganisation die Interessen von über 130.000 Imkern seiner 19 Mitgliedsverbände und ist damit der größte europäische Zusammenschluss. Zweck des Deutschen Imkerbundes e.V. ist es, die Bienenhaltung zu fördern und zu verbreiten, damit durch die Bestäubungstätigkeit der Honigbiene an Wild- und Kulturpflanzen eine artenreiche Natur erhalten bleibt. Zum Schutz aller Blüten besuchenden Insekten wirkt der Deutsche Imkerbund e.V. im Naturschutz und in der Landschaftspflege mit.

Gemeinsam leisten unsere Imkereien, die ganz überwiegend in der Freizeit rund 900.000 Bienenvölker betreuen, einen unverzichtbaren Beitrag für eine reichhaltige und intakte Umwelt durch die Sicherung der Bestäubung mit einem volkswirtschaftlichen Nutzen von rd. 3 Mrd. Euro jährlich.

Die enge Verflechtung von Naturschutz und der Wahrung imkerlicher Interessen schafft zugleich die Voraussetzungen für unverfälschte und hochwertige Bienenerzeugnisse. Der Deutsche Imkerbund e.V. wahrt für seine Mitglieder als Markeninhaber die Schutzrechte und besonderen Qualitätsanforderungen der seit 1925 patentierten Kollektivmarke Echter Deutscher Honig als Warenzeichen für Honig aus heimischen Regionen.

Quelle: Deutscher Imkerbund e.V.