Erlass an den Landkreis Aurich verbietet den Export von 270 Zuchtrindern – Erneuter Appell an den Bund
Die Abfertigung eines Transports von 270 tragenden Zuchtrindern nach Marokko hat das niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML) am heutigen Freitag untersagt. Der Erlass wurde dem Landkreis Aurich als zuständiger Behörde übersandt. Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast: „Der Tierschutz hat für mich eine hohe Priorität. Deshalb gibt es keinen Freifahrtschein für diesen Transport mit tragenden Kühen nach Marokko. Leider müssen wir davon ausgehen, dass Tierschutzmindeststandards dort vor Ort nicht eingehalten werden. Deshalb verbieten wir diesen Transport.“
Konkret vertritt das Ministerium in dem Erlass die Rechtsauffassung, dass bei einem Export ein tierschutzwidriger Vorgang zu erwarten ist. Die ca. 270 Zuchtrinder würden mit hinreichender Wahrscheinlichkeit in Marokko tierschutzwidrig behandelt, weil bei einer Schlachtung der Tiere Tierschutzmindeststandards nicht gewährleistet sind. Das Schlachten ohne Betäubung (Schächten) ist gängige Praxis, dies ist in Deutschland nur in begründeten Ausnahmefällen und unter strengen Voraussetzungen unter Vermeidung von erheblichen Schmerzen und Leiden zulässig ist. Dabei ist es aus Sicht des ML irrelevant, dass es sich um Zuchttiere handelt. Die Rinder könnten aufgrund des Tiergesundheitsrechts nicht zurück in die EU gelangen und würden dementsprechend zwangsläufig in Marokko geschlachtet. Der Tierschutz ist seit 2002 als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Die Staatszielbestimmung verpflichtet dazu, dem Tierschutz zu einem möglichst hohen Stellenwert im Rechts- und Wertesystems zu verhelfen.
Ob der betroffene Unternehmer gegen den Erlass des ML klagt, bleibt abzuwarten. In diesem Fall würde ein Gericht darüber entscheiden, ob der Transport der 270 Zuchtrinder nach Marokko durchgeführt wird. Auch vor diesem Hintergrund appelliert Landwirtschaftsministerin Otte-Kinast noch einmal an den Bund: „Wir brauchen ein Verbot der Beförderung von Tieren in Drittstaaten, in denen die Einhaltung des Tierschutzes nicht gewährleistet ist. Die Entschließung des Bundesrates liegt seit Februar vor – der Bund muss nun endlich handeln!“
In der Entschließung fordern die Länder den Bund auf, von einer im Tierschutzgesetz enthaltenen Ermächtigungsgrundlage (§ 12 Abs. 2 Nr. 3 TierSchG) Gebrauch zu machen. Danach kann der Export von Rindern in bestimmte Länder verboten werden, wenn die Gefahr besteht, dass den Tieren in den Bestimmungsstaaten durch unsachgemäße Haltung und Umgang bis zu ihrer Tötung erhebliche Leiden, Schmerzen und Schäden zugefügt werden. Parallel setzt Ministerin Otte-Kinast sich auf EU-Ebene für einen besseren Tierschutz ein: „Die aus dem Jahr 2005 stammende Verordnung braucht dringend eine Überarbeitung!“ Aus Sicht der Ministerin müssten insbesondere individuelle Notfallpläne für Transportrouten verbindlich vorgelegt werden.
Quelle: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz