Gesündere Schweine durch faserreiches Ergänzungsfutter

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Das faserreiche Ergänzungsfutter tremoVital® stabilisiert den Verdauungsprozess von Schweinen und trägt zur optimierten Darmgesundheit bei.

Immer mehr Landwirte setzen in der Tierernährung auf Naturprodukte, um den Einsatz von Medikamenten in den Beständen zu reduzieren. TREMONIS bietet jetzt mit der Wirkstoffmischung tremoVital® eine neue, sehr gut wirksame Lösung zur Stabilisierung des Verdauungsprozesses und damit zur besseren Gesundheit von Schweinen in kritischen Phasen.

In dem neuen Ergänzungsfutter tremoVital® kommen Biertreber aus bester Braugerste, Bierhefe, Karottentrester, Erbsenschalen und ein Hefezellwandprodukt als hochwertige natürliche Faserträger zusammen mit optional erhältlichen Darmstabilisatoren zum Einsatz. Die spezielle abgestimmte Wirkstoffmischung trägt zu einem gesunden intestinalen Mikrobiom und zu einer regulierten Kotbeschaffenheit bei und schafft so einen Mehrwert in Ferkelaufzucht und Mast.

Frühe Ergänzung schon zum Ferkelaufzuchtfutter
In der Zeit der Umstellung von milchbetontem auf getreidereiches Futter reagieren Verdauung und Immunsystem der Ferkel erkennbar positiv auf die frühzeitige Ergänzung des üblichen Ferkelaufzuchtfutters durch eine Gabe von tremoVital®. „Die wissenschaftlich aufeinander abgestimmten Faserstoffe beeinflussen die frühe Entstehung eines robusten, vielfältigen Mikrobioms und eines abwehrkräftigen, gesunden Ferkeldarms. Insbesondere die Kotbeschaffenheit wird durch ein Plus an ausgewogenen, verdaulichen Faserstoffen reguliert“, beschreibt Lotte Giza, Tierärztin und verantwortliche Produktmanagerin bei der Tremonis GmbH, einige der Effekte von tremoVital®.

Positive Auswirkung auf Aufzucht und Mast
Die Entwicklung eines abwehrkräftigen Ferkels kann schon in einer sehr frühen Lebensphase durch ein Plus an optimierten Fasern in der ersten festen Nahrung begünstigt werden. Die in tremoVital® enthaltenen Faserfraktionen ergänzen sich vorteilhaft und weisen ein ausgewogenes Verhältnis an Ballaststoffen auf.

Hochwertige und hygienisch sichere Faserstoffe sowie hochverdauliches Protein unterstützen das Verdauungssystem und sind deshalb in einer darmlabilen Phase der Ferkelaufzucht besonders wünschenswert. Die Faserstoffe werden im Dickdarm mikrobiell unter Bildung kurzkettiger, gesundheitsfördernder Fettsäuren verdaut. Gleichzeitig können sie Schadbakterien, Sporen und Wasser binden. „Die Faserstoffe im Biertreber können in der richtigen Faserkombination zu erstaunlichen Effekten auf den Darm führen. Sie nähren die „guten“ Bakterien durch spezielle, präbiotische Eigenschaften. Zudem ist das Eiweiß aus der fermentierten Braugerste für Ferkel hochverdaulich und unterstützt die Darmschleimhaut“, so Giza.

Verkürzte Aufzuchtdauer, geringere Gesamtmortalität
Fütterungsversuche auf Praxisbetrieben belegen die positive Wirkung von tremoVital®: Die um etwa 7 Tage verkürzte Aufzuchtdauer und die um ca. 50,8 g höheren Tageszunahmen bei annähernd gleichem Futterverbrauch bedeuten mehr Umtriebe pro Jahr und Tierplatz (+0,7 %) und damit 1,12 % mehr Ferkel im Jahr, auf die die Fixkosten umgelegt werden können.

Neben der geringeren Sterberate aufgrund von Darmerkrankungen (-0,8 %) war auch die Gesamtmortalitätsrate um 1,5 % geringer; darüber hinaus konnte der durchfallbedingte Medikamenteneinsatz bei den Versuchstieren reduziert werden. Das Fazit von Landwirt Antonius Jahn aus NRW ist deshalb eindeutig: „Wichtig ist mir, dass die Ferkel die ersten drei Wochen nach dem Absetzen trocken sind. tremoVital® im Futter hat das geschafft – was hinten raus in der Leistung schon einen Unterschied macht.“

tremoVital® ist jetzt bei kooperierenden Tierärzten oder den regionalen TREMONIS Handelsvertretern (https://www.tremonis.de/kontakt/ihre-ansprechpartner-im-aussendienst.html) erhältlich. TREMONIS bietet Landwirten, wenn gewünscht, auch eine technische Lösung zum Eindosieren.

Weitere Informationen online

Quelle: Tremonis

Ab sofort zum Download bereit: „Der Hoftierarzt“ E-Magazin 5/2020

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Inhalt

Kälberhaltung auf dem Prüfstand: Was hat sich bewährt, wo gibt es neue Erkenntnisse?
Seite 2

Infektionskette unterbrechen durch Mykoplasmenimpfung der Sau?
Seite 5

Schwanzbeißen – Neue Lösungskonzepte gesucht
Seite 6

Warum das 4-fach geschützte Ferkel – Vorteile für die gesamte Lieferkette bietet
Seite 12

Mögl. Ursache für Schwanzbeißen und -spitzennekrosen können Darmentzündungen sein
Seite 12

Parafilariose: Klimawandel begünstigt parasitäre Erkrankungen
Seite 13

Nicht nur im Sommer ein Problem: Ektoparasiten in der Geflügelhaltung
Seite 14

Imkertipp: Mäuse, Specht und Co. als Winterfeinde der Bienen
Seite 19

Mit Fermentgetreide Clostridien in Schach halten
Seite 20

Das E-Magazin für Nutztierhalter erscheint alle zwei Monate im praktischen PDF-Format. Jetzt kostenfrei registrieren.

Tierschutz in der Schweinefleischerzeugung – Feldstudie untersucht Immunokastration

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Ein neues Verbundvorhaben begleitet eine Initiative von Landwirtinnen und Landwirten sowie Landwirtschaftsorganisationen zur Erprobung der sogenannten Immunokastration als Alternative zur chirurgischen Ferkelkastration. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft fördert das Vorhaben bei dem die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU), die Georg-August-Universität Göttingen und das Max-Rubner-Institut Kulmbach sowie diverse Schlacht- bzw. Verarbeitungsbetriebe zusammenarbeiten.

Der Fokus der Untersuchungen liegt dabei auf der Bewertung der Schlachtkörperzusammensetzung und der Fleisch- beziehungsweise Fettbeschaffenheit als Grundlage für eine qualitätsgerechte Bezahlung. Darüber hinaus werden die Verarbeitungseigenschaften in umfangreichen sensorischen Verbraucherstudien überprüft. Um auch die Umweltwirkungen quantifizieren zu können, wird mittels Simulationsmodellen eine Ökobilanzierung vorgenommen. „Von dem Projekt erhoffen wir uns Erkenntnisse darüber, mit welcher Variation bei den Schlacht- und Befunddaten sowie in der Fleisch- und Fettbeschaffenheit zu rechnen ist und welches die wichtigsten Ursachen für die auftretende Variation sind“, so der Projektkoordinator Professor Joachim Krieter von der Agrar- und Ernährungswissenschaftlichen Fakultät der CAU. „So ist es uns möglich, Beratungsempfehlungen zur Optimierung der Mast von immunkastrierten Tieren abzuleiten.“

Der Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration muss bis Ende 2020 umgesetzt sein. Als praxisrelevante und rechtskonforme Alternativen stehen die Jungebermast und die sogenannte Immunkastration sowie die chirurgische Kastration unter Injektions- bzw. Inhalationsnarkose zur Verfügung. Bei der Immunkastration wird mittels zweimaliger Impfung die Steroidproduktion in den Hoden unterbrochen und somit das Entstehen von ebertypischen Geruchsabweichungen und Verhaltensweisen beseitigt. Obwohl die Immunkastration weltweit seit 20 Jahren im Einsatz ist, bestehen in Deutschland damit nur sehr begrenzte praktische Erfahrungen auf allen Stufen der Wertschöpfungskette.

Quelle: Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

Geflügelpest bei Wildvogel im Landkreis Cuxhaven bestätigt

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Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast ruft zur Einhaltung der Biosicherheits-Maßnahmen auf

Bei einer Stockente, die im Landkreis Cuxhaven geschossen wurde, konnte das hochansteckende Geflügelpest-Virus vom Subtyp H5 nachgewiesen werden. Eine entsprechende Bestätigung erhielt das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML) aus dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) als nationales Referenzlabor. Außerdem wurde bei einer weiteren Wildente (Pfeifente) aus dem Landkreis Cuxhaven im Lebensmittel-und Veterinärinstitut (LVI) Oldenburg der Virus vom Subtyp H5 nachgewiesen. Die Proben befinden sich bereits zur Feststellung der Pathogenität beim FLI.

„Die Befunde sind Anlass für eine extrem hohe Wachsamkeit im Land“, sagte Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast. Sie rief die Geflügelhalter in Niedersachsen dazu auf, ihre Tiere zu schützen und die Biosicherheitsmaßnahmen konsequent auf den Betrieben umzusetzen. Auch in anderen norddeutschen Küstenländern wurden in den vergangenen Tagen zunehmend infizierte, verendete Wildvögel gefunden.

Das Landwirtschaftsministerium hat aufgrund der Häufungen und des andauernden Vogelzuges und unter Berücksichtigung der aktuellen Risikobewertung des FLI die niedersächsischen Landkreise und kreisfreien Städte mit Erlass vom 3. November 2020 aufgefordert, eine Risikobewertung nach den Vorgaben der Geflügelpest-Verordnung durchzuführen. Die Risikobewertung ist wesentliche Voraussetzung für die Anordnung einer Stallpflicht für Freilandgeflügel durch den zuständigen Landkreis bzw. die zuständige kreisfreie Stadt.

Hintergrund:
Die hoch ansteckende aviäre Influenza, auch Geflügelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und daher staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Erkrankungserscheinungen zu massenhaftem Verenden führen kann. Die Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (GeflPestSchV) enthält Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen.

Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Seuchenlage hat das FLI am 2. November 2020 seine Risikoeinschätzung zum Auftreten der der HPAIV H5 in Deutschland aktualisiert. Demnach wird das Risiko des Eintrags des HPAIV H5 in Geflügelhaltungen als hoch eingestuft. Sofern eine weitere Ausbreitung des Virus vor allem im Wildvogelbereich erfolgt, kann nach Einschätzung des FLI die Aufstallung von Freilandgeflügel in betroffenen Regionen als wirksame Methode zur Verhinderung der Viruseinschleppung in Erwägung gezogen werden.

Im Jahr 2016/17 ereignete sich das europaweit bislang größte Geflügelpestgeschehen, von dem Niedersachsen auch stark betroffen war. Der letzte Geflügelpestausbruch in Niedersachsen wurde im März 2020 in einem Putenbestand im Landkreis Aurich festgestellt.

Die Bevölkerung ist aufgerufen, Beobachtungen von unnormalen Verhaltensweisen bei Wasservögeln (z.B. unkoordiniertes Kopfkreisen) sowie Totfunde von Wildvögeln den Veterinärbehörden sofort zu melden, um die Früherkennung zu forcieren.

Quelle: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Tiergesundheit: Dummerstorfer Wissenschaftler entwickeln Frühwarnsystem für trächtige Milchkühe

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EU erkennt neuen Parameter für Stoffwechselstabilität als Patent an

Im Zeitraum um die Geburt sind hochleistende Milchkühe starken Stoffwechselbelastungen ausgesetzt. Dies kann unter anderem zu Beeinträchtigungen des Immunsystems mit erhöhter Krankheitsanfälligkeit sowie zur Verminderung der Leistungsfähigkeit und des Wohlbefindens führen. Wissenschaftlerinnen am Leibniz-Institut für Nutztierbiologie Dummerstorf (FBN) ist es erstmalig gelungen, einen physiologischen Marker zu identifizieren, der sichere Aussagen zur Stoffwechselstabilität von Milchkühen erlaubt. Dieser Forschungserfolg von PD Dr. Monika Röntgen und Dr. Sandra Erdmann wurde jetzt als europäisches Patent* anerkannt.

Das Patent basiert auf innovativen Untersuchungen zur Herzfrequenzvariabilität (HRV) von hochleistenden Milchkühen, die durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) gefördert worden sind. „Bislang gibt es in der Nutztierhaltung von Milchkühen keine verlässlichen Werte, die eine vorausschauende Aussage zur Entwicklung ihrer Gesundheit nach dem Abkalben ermöglichen“, sagte Studienleiterin PD Dr. Monika Röntgen. „Durch die nicht-invasive Bestimmung eines einzigen Parameters können jetzt bereits vier Wochen vor dem Abkalben Milchkühe mit guter Stoffwechselstabilität, hoher Nahrungsaufnahme und Milchleistung sowie solche mit verringerter Stoffwechselstabilität und erhöhtem Krankheitsrisiko erkannt werden. Mit unserem Parameter haben wir eine wissenschaftliche Grundlage gelegt, um künftig die drei wichtigen Säulen Gesundheit, Tierwohl und Leistungsvermögen effektiver in Einklang zu bringen.“

Schwellenwert markiert gesundheitliche Gefährdung
Es hat sich gezeigt, dass hinsichtlich der Anpassungsfähigkeit von Milchkühen an Stoffwechselbelastungen eine hohe Variabilität existiert. Im Unterschied zu Risikotieren können andere Tiere deutlich besser mit dieser Beanspruchung des Stoffwechsels umgehen, stellen sich schneller mit gezielten Regulationsprozessen darauf ein und bleiben gesund und leistungsfähig. „Wir haben daher nach Parametern, Biomarkern und Methoden gesucht, mit denen diese Gruppen frühzeitig, also bereits in der Trächtigkeit unterschieden werden können. Die rechtzeitige Erkennung von Risikokühen erlaubt vorbeugende Maßnahmen im Herdenmanagement und ist somit ein wichtiger Faktor zur Erhöhung des Tierwohls“, so die Veterinärmedizinerin.

Bisher wird eine Vielzahl von Einflussgrößen, wie Stoffwechselparameter, Entzündungsfaktoren und Hormone genutzt, um den Körperzustand der Kühe in der Frühlaktation (Milchabgabe) zu ermitteln. Sie reflektieren den aktuellen Zustand der Tiere und erlauben die Diagnostik von bestehenden Erkrankungen, sind jedoch als Frühwarnsystem zur Beschreibung der Anpassungsfähigkeit an die Stoffwechselanforderungen nicht geeignet. Die nach dem Abkalben notwendige körperliche Anpassung der Kühe wird durch das Zusammenspiel einer Vielzahl von Regulationsmechanismen erreicht, wobei Hormone und das vegetative Nervensystem eine wichtige Rolle spielen. Die Aktivität des vegetativen Nervensystems kann nach Aufzeichnung von Elektrokardiogrammen (EKG-Kurven) durch mathematische Analyse der Herzfrequenzvariabilität (HRV) ermittelt werden.

„Wir haben herausgefunden, dass sich Kühe mit normaler oder reduzierter Stoffwechselstabilität eindeutig in der Ausprägung des nichtlinearen HRV-Parameters Maxline (Lmax) unterscheiden“, so Röntgen. Ein weiterer entscheidender Vorteil im Gegensatz zu anderen Herzdaten sei die Unabhängigkeit des Parameters von aktuellen Einflüssen wie beispielsweise der Stoffwechsellage oder der Bewegungsaktivität der Kühe.

„Mit dem wissenschaftlich fundierten Lmax-Schwellenwert steht dem Landwirt künftig ein Instrument zur Verfügung, mit dem trächtige Kühe mit erhöhtem Stresslevel und Erkrankungsrisiko vorausschauend erkannt und vorbeugende Maßnahmen eingeleitet werden können. Somit ist es auch möglich, betriebswirtschaftliche Risiken durch Behandlungskosten, Leistungsausfall und verringerte Fruchtbarkeit deutlich zu reduzieren.“

Ausblick – wie geht es weiter?
In einem nächsten Schritt soll in einer größeren Feldstudie die Praxiseinführung in der Milchrindhaltung erprobt werden. Die Herzfrequenz wird dazu mit einem während der Versuchsreihen am FBN speziell entwickelten Rinder-Gurt mit Elektroden und Sender aufgezeichnet und einer handelsüblichen Auswerteeinheit zugeleitet. Über eine Auswertungssoftware wird der individuelle Lmax-Wert der entsprechenden Milchkuh berechnet und anschließend mit dem Lmax-Schwellenwert verglichen. Der Rinderhalter erhält dann die Information über die Gruppenzuordnung.

Foto: FBN
Die Herzfrequenzen von Milchkuh Sunny wurden mittels eines Gurtes erfasst und ausgewertet.

Für die Zukunft ist eine automatisierte Datenerfassung über Sensoren geplant. Darüber hinaus kann das Verfahren genutzt werden, um die Herdengesundheit und Zuchtstrategie langfristig durch Typisierung und Selektion weiblicher Tiere mit stabilem autonomen Regulationsvermögen und dadurch hoher Stoffwechselstabilität zu verbessern. „Unsere wissenschaftlichen Ergebnisse zeigen, dass solche Kühe in der Frühlaktation auch einen geringeren Stresslevel, ein höheres Nahrungsaufnahmevermögen und eine bessere Milchleistung aufweisen“, betonten die Wissenschaftlerinnen.

*Patentnummer: EP 3459446, PVA7128, Status 2020/08
Methode zur prädiktiven Identifizierung von Milchkühen mit reduzierter regulativer Kapazität und erhöhtem Krankheitsrisiko als Antwort auf Stoffwechselstress
(METHOD FOR IDENTIFYING A FARM ANIMAL HAVING AN IMPAIRMENT OF REGULATIVE CAPACITY IN RESPONSE TO METABOLIC STRESS)

Die Leibniz-Gemeinschaft
Die Leibniz-Gemeinschaft verbindet 93 selbständige Forschungseinrichtungen. Ihre Ausrichtung reicht von den Natur-, Ingenieur- und Umweltwissenschaften über die Wirtschafts-, Raum- und Sozialwissenschaften bis zu den Geisteswissenschaften. Leibniz-Institute widmen sich gesellschaftlich, ökonomisch und ökologisch relevanten Fragen. Sie betreiben erkenntnis- und anwendungsorientierte Forschung, auch in den übergreifenden Leibniz-Forschungsverbünden, sind oder unterhalten wissenschaftliche Infrastrukturen und bieten forschungsbasierte Dienstleistungen an. Die Leibniz-Gemeinschaft setzt Schwerpunkte im Wissenstransfer, vor allem mit den Leibniz-Forschungsmuseen. Sie berät und informiert Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Öffentlichkeit. Leibniz-Einrichtungen pflegen enge Kooperationen mit den Hochschulen – u.a. in Form der Leibniz-WissenschaftsCampi, mit der Industrie und anderen Partnern im In- und Ausland. Sie unterliegen einem transparenten und unabhängigen Begutachtungsverfahren. Aufgrund ihrer gesamtstaatlichen Bedeutung fördern Bund und Länder die Institute der Leibniz-Gemeinschaft gemeinsam. Die Leibniz-Institute beschäftigen rund 19.100 Personen, darunter 9.900 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Der Gesamtetat der Institute liegt bei mehr als 1,9 Milliarden Euro.
www.leibniz-gemeinschaft.de

Quelle: Leibniz-Institut für Nutztierbiologie (FBN)

Bei Extremwetterlagen: Freiland-Legehennen dürfen kurzzeitig aufgestallt werden

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Neue Regelungen für Niedersachsen gelten ab 1. November 2020
Fast ein Viertel der in Niedersachsen produzierten Eier kommen aus Betrieben mit dem Haltungssystem Freilandhaltung. Um Eier unter der Bezeichnung „Eier aus Freilandhaltung“ vermarkten zu dürfen, ist es nach geltendem EU-Recht erforderlich, dass die Legehennen tagsüber uneingeschränkten Zugang zu einem Auslauf im Freien haben und dies unabhängig vom Wetter. Extreme Witterungsverhältnisse wie Orkane oder starke Regenfälle können allerdings dazu führen, dass Tiere erkranken. Entschied sich der Tierhalter bislang für eine Aufstallung der Legehennen zum Schutz deren Gesundheit, durfte er die Eier nicht länger als Freilandeier vermarkten.

Dies ändert sich für alle Freilandbetriebe in Niedersachsen ab dem 1. November 2020 mit der neuen Regelung für extreme Witterungsbedingungen. Treten außergewöhnliche Wetterereignisse auf, die die Gesundheit und das Wohlbefinden der Legehennen beeinträchtigen, kann der Freilandzugang beschränkt werden. Als Grundlage für die vorliegende Regelung gilt das Erreichen der Unwetterwarnstufe „2 oder höher“ des Deutschen Wetterdienstes bei gleichzeitig niedrigen Tagestemperaturen von unter 5 Grad.

Wird der Zugang zum Freiland gemäß dieser Regelung beschränkt, so können die Eier für die Dauer von insgesamt maximal 16 Wochen weiterhin als Freilandeier gekennzeichnet und vermarktet werden. Der Zeitraum von 16 Wochen wird kumulativ und pro Durchgang (Herde) angewandt. Ab dem 1. November können Legehennenhalterinnen und -halter von dieser Regelung Gebrauch machen, indem sie bis spätestens 10 Uhr eine Meldung an das LAVES (auslaufbeschraenkung@laves.niedersachsen.de) schicken. Das entsprechende Formular sowie das Merkblatt zur Umsetzung der Regelung kann hier abgerufen werden:

Hintergrund:
Grundlage für die Vermarktung von „Eiern aus Freilandhaltung“ ist die Delegierte Verordnung (EU) 2017/2168 der Kommission vom 20. September 2017.

Diese regelt im Fall der konventionellen Freilandhaltung von Legehennen eine Beschränkung des Zugangs zum Auslauf bei folgenden Ereignissen:

– Veterinärrechtliche Bestimmungen zum Beispiel im Seuchenfall
– Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier

Entsprechend einem Auslegungshinweis der Kommission können auch außergewöhnliche Witterungsbedingungen, zu denen beispielsweise starke Regenfälle oder Sturm gehören, eine Auslaufbeschränkung rechtfertigen. Die Auslaufbeschränkungen sind zu beenden, sobald die oben genannten Gründe nicht mehr vorliegen.

Quelle: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Erste Fälle von „Vogelgrippe“ bei Wildvögeln in Norddeutschland – Hohes Risiko weiterer Ausbreitung und der Einschleppung in Nutzgeflügelbestände

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FLI rät zur Überprüfung der Biosicherheit in Geflügelhaltungen, Bevölkerung sollte tote Wildvögel melden

In Deutschland wurden am 30.10.2020 Fälle von Infektionen mit hochpathogenener aviärer Influenza (HPAI) / Vogelgrippe vom Subtyp H5 bei Wildvögeln nahezu zeitgleich an der Nord- und Ostseeküste sowie in Hamburg nachgewiesen. Diesen Ereignissen ging eine Serie von Ausbrüchen bei Geflügel und Wildvögeln in Russland und Kasachstan seit Ende Juli sowie in Israel und in den Niederlanden Mitte und Ende Oktober 2020 voran. Das Risiko weiterer Einträge von nach Deutschland, der Ausbreitung in Wasservogelpopulationen und des Eintrags in deutsche Nutzgeflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln wird als hoch eingestuft. Die festgestellten Virustypen wurden bisher nicht bei Menschen nachgewiesen. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) rät, Überwachungsmaßnahmen hinsichtlich toter oder kranker Wildvögel unverzüglich weiter zu intensivieren sowie die Biosicherheit in den Geflügelbetrieben zu überprüfen und ggf. zu optimieren. Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten unbedingt verhindert werden. Weitere Informationen gibt die aktuelle Risikoeinschätzung des FLI.

Das FLI stuft das Risiko weiterer Einträge von HPAI H5-Viren nach Deutschland als hoch ein. Die Ausbreitung von HPAI H5-Viren in Wasservogelpopulationen in Deutschland und ein Eintrag in deutsche Nutzgeflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln wird ebenfalls als hoch eingeschätzt.

Auffälliges Verhalten und Totfunde bei Wildvögeln sollten umgehend den Veterinärbehörden zur Bergung und Untersuchung gemeldet werden. In Zoos und Geflügelhaltungen, insbesondere mit Auslauf- und Freilandhaltung, sollten Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen dringend überprüft und wenn nötig optimiert werden.

Oberste Priorität hat der Schutz der Nutzgeflügelbestände vor einem Eintrag und der möglichen weiteren Verbreitung von HPAIV Infektionen. Hierzu müssen die einschlägig empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen und Überwachungs- bzw. Abklärungsuntersuchungen überprüft und unbedingt konsequent eingehalten werden. Zur Einhaltung von Grundregeln der Biosicherheit sind Geflügelhalter gesetzlich verpflichtet. Außerdem ist die Errichtung einer funktionierenden physischen Barriere zwischen den Habitaten von wilden Wasservögeln (z.B. Gewässer, Felder auf denen sich Gänse, Enten oder Schwäne sammeln) und den Geflügelhaltungen wesentlich. Berücksichtigt werden müssen auch indirekte Eintragswege wie kontaminiertes Futter, Wasser oder verunreinigte Einstreu und Gegenstände (Schuhwerk, Schubkarren, Fahrzeuge usw.).

Sofern eine weitere Ausbreitung des Virus vor allem im Wildvogelbereich erfolgt, kann die Aufstallung von Freilandgeflügel in betroffenen Regionen als wirksame Methode zur Verhinderung der Viruseinschleppung in Erwägung gezogen werden.

Die Risikoeinschätzung steht auf der Internetseite des FLI zur Verfügung.

Quelle: Friedrich-Loeffler-Institut

Wichtige Hilfen zur Ferkelkastration unter Inhalationsnarkose zum Download

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Die Ferkelbetäubungssachkundeverordnung (FerkBetSachkV) regelt die Betäubung von Ferkeln vor der Kastration durch sachkundige Personen ab dem 1. 1. 2021. Für den Sachkundenachweis müssen ein mindestens 12-stündiger Lehrgang mit theoretischer Prüfung und eine Praxisphase absolviert werden, um anschließend zur praktischen Prüfung zugelassen zu werden.

Die Arbeitsgemeinschaft Tierschutz der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV AGT) hat ein Merkblatt veröffentlicht, das auflistet welche Fähigkeiten „sachkundigen Personen“ vermittelt werden sollen, sowie eine Muster-Bescheinigung, die für die Anmeldung zur praktischen Prüfung nötig wird.

Die DLG bietet ebenfalls ein umfangreiches Merkblatt zur Ferkelkastration unter Inhalationsnarkose an. Hier findet sich neben Informationen zum Verfahrensablauf und zu bereits zugelassenen Geräten auch Managementhinweise, ökonomischen Aspekte und vor allem eine Checkliste zur Arbeitsplatzvorbereitung.

Beide Dokumente stehen zum Download bereit:

Merkblatt für Tierärzte und Tierärztinnen zur Anleitung der Praxisphase nach der Ferkelbetäubungssachkundeverordnung

DLG-Merkblatt 454: Ferkelkastration unter Inhalationsnarkose

Erster Fall von Afrikanischer Schweinepest bei Wildschwein in Sachsen

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Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt positiven ASP-Befund – Hausschweinbestände weiterhin nicht betroffen

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informiert, dass die Afrikanische Schweinepest (ASP) erstmals auch bei einem Wildschwein in Sachsen nachgewiesen wurde.

Das Tier wurde im Rahmen einer Jagd erlegt und hatte keine Krankheitssymptome. Das Wildschwein wurde routinemäßig auf ASP untersucht. Der Fundort liegt in der Nähe der polnischen Grenze in der Oberlausitz, Landkreis Görlitz.

In Polen gibt es seit 2014 ein aktives ASP-Geschehen, das sich in Richtung Westen ausgebreitet hat. Seit Januar waren bereits Fälle von ASP in unmittelbarer Grenznähe zu Deutschland aufgetreten. Nachdem am 10. September 2020 ein erster Fall von ASP bei einem Wildschwein in Brandenburg bestätigt wurde, gab es – wie erwartet wurde – weitere Fälle.

Wie zuvor schon in Brandenburg greifen nun die Vorgaben der Schweinepest-Verordnung. Die zuständige Behörde in Sachsen muss nun alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um eine Weiterverbreitung der Seuche zu verhindern. Dazu gehört, Zonen mit besonderen Schutzmaßnahmen auszuweisen.

Das BMEL steht in engem Kontakt mit dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS). Außerdem werden wir den zentralen Krisenstab Tierseuchen mit Vertretern von Bund und Ländern unter Leitung der Staatssekretärin im BMEL, Beate Kasch, erneut einberufen.

Auf Initiative des BMEL werden Schutzmaßnahmen, wie der Aufbau von festen Zäunen, seitens der Europäischen Union kofinanziert. Für die bisher ergriffenen Maßnahmen und das koordinierte Vorgehen zur Seuchenbekämpfung wurde Deutschland von der Europäischen Kommission explizit in der vergangenen Woche gelobt und bestärkt.

Mit weiteren Fällen von ASP, die gestern aus Brandenburg gemeldet wurden, erhöht sich die Gesamtzahl der nachgewiesen ASP-Fälle in Deutschland auf insgesamt 117. Die Aktualisierung der Fallzahlen veröffentlichen wir auf unserer Homepage.

Die Hausschweinbestände in Deutschland sind nach wir vor frei von der Afrikanischen Schweinepest. Die Seuche ist für den Menschen ungefährlich.

Hintergrund:
Die ASP ist eine hochansteckende Tierseuche, die leicht von Wildschwein zu Wildschwein übertragen wird. Für den Menschen ist ASP ungefährlich. Das Bundesministerium informiert die Europäische Union (EU), die Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) sowie die Handelspartner fortlaufend über neue ASP-Fälle in Deutschland.

Quelle: BMEL

Julia Klöckner zu Tiertransporten

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Redemanuskript von Bundesministerin Julia Klöckner anlässlich der Videokonferenz des EP-Untersuchungsausschusses Tiertransporte (ANIT) am 29.10.2020:

„Es ist wichtig, dass der Untersuchungsausschuss zum Tierschutz bei Tiertransporten (ANIT) vor Kurzem seine Arbeit aufgenommen hat. Denn wir alle wissen, dass es Defizite gibt. Es liegt jetzt an der EU-Kommission, diese zu beheben. Sie muss schnell eine Überarbeitung der Verordnung aus 2005 anstoßen und vorantreiben.

Umsetzungsdefizite aufspüren
Die Aufgabe des ANIT-Ausschusses ist die Untersuchung von mutmaßlichen Verstößen gegen das EU-Recht zum Schutz von Tieren während des Transports innerhalb und außerhalb der EU auf Luft-, Straßen-, Schienen- und Seewegen.

Inner- und außerhalb der EU bedeutet, dass Tierschutz an den EU-Grenzen nicht enden darf. EU-Bestimmungen existieren ja bereits:

zu Transportdauer, Platzbedarf und Kopffreiheit,
zu Ruhepausen und 24-stündiger Unterbringung der Tiere in geeigneten Versorgungsstellen,
zu Tränkung, Fütterung und Einstreu sowie
zu Temperaturvorgaben und zum Belüftungssystem.

Von Anfang an gab es aus guten Gründen jedoch viel Kritik an den Anforderungen der EU-Transportverordnung und deren Umsetzung in der Praxis. Ich sehe hier deutlichen Nachbesserungs- und Überarbeitungsbedarf.

Basis müssen die praktischen Erfahrungen der Mitgliedstaaten und neue wissenschaftliche Erkenntnisse sein. Als Beispiel aus der Praxis kann ich Ihnen die Feststellung der Sachkunde der Fahrer von Tiertransporten nennen.

Hier fehlen einheitliche Mindestnormen für das Ausbildungsniveau der Fahrer.
So gibt es keinen einheitlichen Standard für die Schulung der Fahrer.

Auch die Gültigkeitsdauer der Sachkundebescheinigungen ist nicht harmonisiert.
Darüber hinaus werden diese Bescheinigungen teilweise nur in der jeweiligen Landessprache ausgestellt. Dieses Beispiel zeigt deutlich, dass die EU-Transportverordnung dringend überarbeitet werden muss.

Schwierigkeiten bei der tierschutzgerechten Umsetzung bereiten beispielsweise auch die Regelungen

zur Kopffreiheit der Tiere,
zur Begrenzung der Transportdauer und
zu Versorgungsstellen in Drittstaaten.

Hier fehlen klare rechtliche Vorgaben! Das muss detaillierter und dadurch verbindlich ausgearbeitet werden. In Ihrer Ausschuss-Arbeit werden Sie sich auf die Umsetzungs- und Kontrolldefizite in den Mitgliedstaaten konzentrieren.

Mit dem Ziel Defizite abzustellen. Das ist auch für uns ein Anliegen. Deutschland, die Niederlande und Dänemark haben als sogenannte Vught-Gruppe die Europäische Kommission aufgefordert, die EU-Transportverordnung zu überarbeiten.

Und ich habe kürzlich erneut die EU-Kommissarin für Lebensmittelsicherheit und Gesundheit, Stella Kyriakides, aufgefordert, sich zeitnah um das Thema zu kümmern. Wir sehen uns hier auf einer Linie mit den Zielen des ANIT-Ausschusses und begrüßen nachdrücklich dessen Arbeit.

GAP: Konditionalität auch beim Tierschutz
Für unsere deutsche EU-Ratspräsidentschaft haben wir das Thema Tierschutz ganz oben auf die Agenda gesetzt. Die nachhaltige Weiterentwicklung hin zu einer besseren und artgerechteren Haltung unserer Nutztiere ist eine drängende Zukunftsaufgabe.

Für Deutschland und für die gesamte EU. Vergangene Woche haben wir uns im EU-Agrarrat in Luxemburg auf die Reform der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik geeinigt. Wir verfolgen jetzt noch konsequenter das Prinzip: Keine Leistung ohne Gegenleistung.

Das betrifft auch den Tierschutz.
Förderung gibt es, wenn Bedingungen für mehr Nachhaltigkeit, für mehr Umwelt-, Klimaschutz und auch für mehr Tierschutz erfüllt werden. Es freut mich sehr, dass uns das gelungen ist. Mehr Tierschutz muss aber auch sichtbar gemacht werden und finanziell honoriert werden können:

Mit einem EU-weiten Tierwohlkennzeichen könnten Verbraucher ihre Kaufentscheidungen darauf stützen, wieviel Tierschutz in der Tierhaltung umgesetzt wurde. Es ist ein zentrales Element zur Weiterentwicklung der europäischen Tierhaltung.

Zudem kann es Wettbewerbsbedingungen und Handelsströme in der EU vereinfachen.
Daher setzt sich die deutsche Präsidentschaft für die Einführung eines EU-weiten Tierwohlkennzeichens ein. Das überwiegend positive Feedback der anderen Mitgliedstaaten zeigt uns: Wir sind auf dem richtigen Weg. Ziel ist nun zunächst die Verabschiedung von Ratsschlussfolgerungen, um den Prozess nachhaltig anzustoßen.

Ausdrücklich positiv hervorheben möchte ich die Unterstützung durch die Europäische Kommission.

Unter anderem hat die Kommission den Tierschutz innerhalb ihrer Struktur deutlich gestärkt. Indem sie innerhalb der EU-Tierschutzplattform die Unterarbeitsgruppe „Tierwohlkennzeichen“ eingerichtet hat. Auch die Ankündigung aus der Farm-to-Fork-Strategie, das EU-Tierschutzrecht zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten, wird von den Mitgliedstaaten sehr positiv bewertet und unterstützt.

Vorschläge entwickeln
Das Thema Tierschutz beim Transport habe ich auf die Tagesordnung des informellen Agrarrates im September in Koblenz gesetzt.

Nach meiner Wahrnehmung haben die Mitgliedstaaten ein großes Interesse daran, gemeinsam zu weiteren Verbesserungen zu kommen. Das betrifft insbesondere lange Beförderungen von Tieren in Richtung Drittländer. Die Genehmigungsbehörden am Verladeort in der EU haben aber derzeit ein großes Problem: Sie müssen beurteilen, ob der Transport auch außerhalb der EU tierschutzgerecht durchgeführt werden kann. Zum Beispiel, ob es geeignete Versorgungsstellen gibt. Ist das nicht der Fall, dürfen Tiere nicht transportiert werden.

Es ist im Interesse der Mitgliedstaaten, die Informationslage über die Situation im Drittland zu verbessern. Wir haben hierzu in Deutschland ein Webtool entwickelt. Dieses Tool stellt allen Genehmigungsbehörden die entsprechenden Informationen zur Verfügung.

Es fehlt eine zentrale Verifizierung der Versorgungsstellen durch die EU-Kommission.
Das fordern wir ein! Die Informationslage zur Situation in Drittstaaten, auf Basis die lokalen Behörden entscheiden muss als unzuverlässig bezeichnet werden.

Ein wichtiges Anliegen ist mir auch der Tierschutz beim Transport von Schlachttieren.
Gerade in den Sommermonaten sind sie wegen hoher Temperaturen besonderen Belastungen ausgesetzt. Ich habe daher eine Änderung der nationalen Anforderungen an Tiertransporte vorgelegt.

Innerhalb Deutschlands dürfen Schlachttiere bei hohen Temperaturen maximal viereinhalb Stunden transportiert werden.

Insgesamt aber muss es das Ziel sein, zukünftig deutlich weniger Lebendtiere zu transportieren. Stattdessen muss der Fokus mehr auf den Transport von Fleisch und Fleischprodukten liegen. Auch hier kann eine Anpassung der EU-Transportverordnung helfen.

Es muss sichergestellt sein, dass aus der Europäischen Union kein langer Tiertransport in und durch Drittstaaten genehmigt wird, bei dem die Einhaltung der Tierschutzvorgaben nicht absolut sichergestellt ist.

Auch wenn das bedeutet, dass solche Transporte gar nicht mehr genehmigt werden können. Ich hoffe sehr, dass dieser Ausschuss dazu beiträgt, dass weitere Vorschläge zur Problemlösung entwickelt werden.

Wir haben ein Ziel: Die Europäische Union soll Vorbild sein in Sachen Tierwohl. Und wir nehmen dieses Ziel in Deutschland sehr ernst. Ich habe einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem das Töten der männlichen Küken ab Ende des Jahres 2021 verboten werden soll. Deutschland wäre damit weltweit das erste Land, das ein derartiges gesetzliches Verbot umsetzt.

Oder: Für einzelne Nutztierarten wie Milchkühe, Mastputen oder Junghennen fehlen spezifische europäische Anforderungen. Auch aus diesem Grund habe mich entschlossen, auf nationaler Ebene Vorschläge für Mindestanforderungen an deren Haltung zu entwickeln.

Schluss
Wenn wir nicht dafür sorgen, dass EU-Recht eingehalten und durchgesetzt wird, büßt die Europäische Union gerade bei diesem sehr emotional diskutierten Thema Tiertransporte an Glaubwürdigkeit ein. Für Sie als Ausschussmitglieder gibt es in den kommenden Monaten viel zu tun.

Ich bin mir aber sicher, dass Sie das, was vor Ihnen liegt, erfolgreich bewältigen, wenn Sie es gemeinsam angehen.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg für Ihre wichtige Aufgabe.“