Julia Klöckner zu Tiertransporten

Bild: Julia Klöckner, BMEL

Redemanuskript von Bundesministerin Julia Klöckner anlässlich der Videokonferenz des EP-Untersuchungsausschusses Tiertransporte (ANIT) am 29.10.2020:

„Es ist wichtig, dass der Untersuchungsausschuss zum Tierschutz bei Tiertransporten (ANIT) vor Kurzem seine Arbeit aufgenommen hat. Denn wir alle wissen, dass es Defizite gibt. Es liegt jetzt an der EU-Kommission, diese zu beheben. Sie muss schnell eine Überarbeitung der Verordnung aus 2005 anstoßen und vorantreiben.

Umsetzungsdefizite aufspüren
Die Aufgabe des ANIT-Ausschusses ist die Untersuchung von mutmaßlichen Verstößen gegen das EU-Recht zum Schutz von Tieren während des Transports innerhalb und außerhalb der EU auf Luft-, Straßen-, Schienen- und Seewegen.

Inner- und außerhalb der EU bedeutet, dass Tierschutz an den EU-Grenzen nicht enden darf. EU-Bestimmungen existieren ja bereits:

zu Transportdauer, Platzbedarf und Kopffreiheit,
zu Ruhepausen und 24-stündiger Unterbringung der Tiere in geeigneten Versorgungsstellen,
zu Tränkung, Fütterung und Einstreu sowie
zu Temperaturvorgaben und zum Belüftungssystem.

Von Anfang an gab es aus guten Gründen jedoch viel Kritik an den Anforderungen der EU-Transportverordnung und deren Umsetzung in der Praxis. Ich sehe hier deutlichen Nachbesserungs- und Überarbeitungsbedarf.

Basis müssen die praktischen Erfahrungen der Mitgliedstaaten und neue wissenschaftliche Erkenntnisse sein. Als Beispiel aus der Praxis kann ich Ihnen die Feststellung der Sachkunde der Fahrer von Tiertransporten nennen.

Hier fehlen einheitliche Mindestnormen für das Ausbildungsniveau der Fahrer.
So gibt es keinen einheitlichen Standard für die Schulung der Fahrer.

Auch die Gültigkeitsdauer der Sachkundebescheinigungen ist nicht harmonisiert.
Darüber hinaus werden diese Bescheinigungen teilweise nur in der jeweiligen Landessprache ausgestellt. Dieses Beispiel zeigt deutlich, dass die EU-Transportverordnung dringend überarbeitet werden muss.

Schwierigkeiten bei der tierschutzgerechten Umsetzung bereiten beispielsweise auch die Regelungen

zur Kopffreiheit der Tiere,
zur Begrenzung der Transportdauer und
zu Versorgungsstellen in Drittstaaten.

Hier fehlen klare rechtliche Vorgaben! Das muss detaillierter und dadurch verbindlich ausgearbeitet werden. In Ihrer Ausschuss-Arbeit werden Sie sich auf die Umsetzungs- und Kontrolldefizite in den Mitgliedstaaten konzentrieren.

Mit dem Ziel Defizite abzustellen. Das ist auch für uns ein Anliegen. Deutschland, die Niederlande und Dänemark haben als sogenannte Vught-Gruppe die Europäische Kommission aufgefordert, die EU-Transportverordnung zu überarbeiten.

Und ich habe kürzlich erneut die EU-Kommissarin für Lebensmittelsicherheit und Gesundheit, Stella Kyriakides, aufgefordert, sich zeitnah um das Thema zu kümmern. Wir sehen uns hier auf einer Linie mit den Zielen des ANIT-Ausschusses und begrüßen nachdrücklich dessen Arbeit.

GAP: Konditionalität auch beim Tierschutz
Für unsere deutsche EU-Ratspräsidentschaft haben wir das Thema Tierschutz ganz oben auf die Agenda gesetzt. Die nachhaltige Weiterentwicklung hin zu einer besseren und artgerechteren Haltung unserer Nutztiere ist eine drängende Zukunftsaufgabe.

Für Deutschland und für die gesamte EU. Vergangene Woche haben wir uns im EU-Agrarrat in Luxemburg auf die Reform der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik geeinigt. Wir verfolgen jetzt noch konsequenter das Prinzip: Keine Leistung ohne Gegenleistung.

Das betrifft auch den Tierschutz.
Förderung gibt es, wenn Bedingungen für mehr Nachhaltigkeit, für mehr Umwelt-, Klimaschutz und auch für mehr Tierschutz erfüllt werden. Es freut mich sehr, dass uns das gelungen ist. Mehr Tierschutz muss aber auch sichtbar gemacht werden und finanziell honoriert werden können:

Mit einem EU-weiten Tierwohlkennzeichen könnten Verbraucher ihre Kaufentscheidungen darauf stützen, wieviel Tierschutz in der Tierhaltung umgesetzt wurde. Es ist ein zentrales Element zur Weiterentwicklung der europäischen Tierhaltung.

Zudem kann es Wettbewerbsbedingungen und Handelsströme in der EU vereinfachen.
Daher setzt sich die deutsche Präsidentschaft für die Einführung eines EU-weiten Tierwohlkennzeichens ein. Das überwiegend positive Feedback der anderen Mitgliedstaaten zeigt uns: Wir sind auf dem richtigen Weg. Ziel ist nun zunächst die Verabschiedung von Ratsschlussfolgerungen, um den Prozess nachhaltig anzustoßen.

Ausdrücklich positiv hervorheben möchte ich die Unterstützung durch die Europäische Kommission.

Unter anderem hat die Kommission den Tierschutz innerhalb ihrer Struktur deutlich gestärkt. Indem sie innerhalb der EU-Tierschutzplattform die Unterarbeitsgruppe „Tierwohlkennzeichen“ eingerichtet hat. Auch die Ankündigung aus der Farm-to-Fork-Strategie, das EU-Tierschutzrecht zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten, wird von den Mitgliedstaaten sehr positiv bewertet und unterstützt.

Vorschläge entwickeln
Das Thema Tierschutz beim Transport habe ich auf die Tagesordnung des informellen Agrarrates im September in Koblenz gesetzt.

Nach meiner Wahrnehmung haben die Mitgliedstaaten ein großes Interesse daran, gemeinsam zu weiteren Verbesserungen zu kommen. Das betrifft insbesondere lange Beförderungen von Tieren in Richtung Drittländer. Die Genehmigungsbehörden am Verladeort in der EU haben aber derzeit ein großes Problem: Sie müssen beurteilen, ob der Transport auch außerhalb der EU tierschutzgerecht durchgeführt werden kann. Zum Beispiel, ob es geeignete Versorgungsstellen gibt. Ist das nicht der Fall, dürfen Tiere nicht transportiert werden.

Es ist im Interesse der Mitgliedstaaten, die Informationslage über die Situation im Drittland zu verbessern. Wir haben hierzu in Deutschland ein Webtool entwickelt. Dieses Tool stellt allen Genehmigungsbehörden die entsprechenden Informationen zur Verfügung.

Es fehlt eine zentrale Verifizierung der Versorgungsstellen durch die EU-Kommission.
Das fordern wir ein! Die Informationslage zur Situation in Drittstaaten, auf Basis die lokalen Behörden entscheiden muss als unzuverlässig bezeichnet werden.

Ein wichtiges Anliegen ist mir auch der Tierschutz beim Transport von Schlachttieren.
Gerade in den Sommermonaten sind sie wegen hoher Temperaturen besonderen Belastungen ausgesetzt. Ich habe daher eine Änderung der nationalen Anforderungen an Tiertransporte vorgelegt.

Innerhalb Deutschlands dürfen Schlachttiere bei hohen Temperaturen maximal viereinhalb Stunden transportiert werden.

Insgesamt aber muss es das Ziel sein, zukünftig deutlich weniger Lebendtiere zu transportieren. Stattdessen muss der Fokus mehr auf den Transport von Fleisch und Fleischprodukten liegen. Auch hier kann eine Anpassung der EU-Transportverordnung helfen.

Es muss sichergestellt sein, dass aus der Europäischen Union kein langer Tiertransport in und durch Drittstaaten genehmigt wird, bei dem die Einhaltung der Tierschutzvorgaben nicht absolut sichergestellt ist.

Auch wenn das bedeutet, dass solche Transporte gar nicht mehr genehmigt werden können. Ich hoffe sehr, dass dieser Ausschuss dazu beiträgt, dass weitere Vorschläge zur Problemlösung entwickelt werden.

Wir haben ein Ziel: Die Europäische Union soll Vorbild sein in Sachen Tierwohl. Und wir nehmen dieses Ziel in Deutschland sehr ernst. Ich habe einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem das Töten der männlichen Küken ab Ende des Jahres 2021 verboten werden soll. Deutschland wäre damit weltweit das erste Land, das ein derartiges gesetzliches Verbot umsetzt.

Oder: Für einzelne Nutztierarten wie Milchkühe, Mastputen oder Junghennen fehlen spezifische europäische Anforderungen. Auch aus diesem Grund habe mich entschlossen, auf nationaler Ebene Vorschläge für Mindestanforderungen an deren Haltung zu entwickeln.

Schluss
Wenn wir nicht dafür sorgen, dass EU-Recht eingehalten und durchgesetzt wird, büßt die Europäische Union gerade bei diesem sehr emotional diskutierten Thema Tiertransporte an Glaubwürdigkeit ein. Für Sie als Ausschussmitglieder gibt es in den kommenden Monaten viel zu tun.

Ich bin mir aber sicher, dass Sie das, was vor Ihnen liegt, erfolgreich bewältigen, wenn Sie es gemeinsam angehen.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg für Ihre wichtige Aufgabe.“

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