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Neue Wege im Wolfsmanagement gehen

Landnutzer fordern Schutzjagd nach skandinavischem Vorbild. Grundlage soll eine wildökologische Raumplanung sein. Für die sich schnell ausbreitenden Wölfe wird ein Akzeptanzbestand empfohlen

Der Bestand an Wölfen in Deutschland wächst jährlich um etwa 30 Prozent. Nach realistischen Schätzungen leben inzwischen über 1.000 Tiere in Deutschland, eine Verdopplung innerhalb von drei Jahren ist anzunehmen. Damit nehmen die Konflikte weiter zu. Die Verbände der Grundeigentümer und Landnutzer unter dem Dach des Aktions-bündnisses Forum Natur (AFN) haben deshalb heute anlässlich der Amtschefkonferenz der Agrarministerien ein neues Managementkonzept für den Wolf vorgelegt und fordern für die Zukunft ein aktives Eingreifen in die Wolfsbestände. Die wissenschaftliche Beratung hat Professor Dr. Dr. Sven Herzog von der Universität Dresden übernommen.

Die AFN-Verbände regen für die Zukunft ein aktives Bestandsmanagement nach dem Vorbild der skandinavischen Schutzjagd an. Grundlage ist ein vorab festgelegter Akzeptanzbestand: Die einzelnen Bundesländer sollen ihren individuellen Beitrag zum günstigen Erhaltungszustand der Wolfspopulation leisten und gleichzeitig nach oben eine Grenze definieren, die weiterhin die gerade auch naturschutzfachlich dringend notwendige Weidetierwirtschaft garantiert.

Basis für den Schutzjagdansatz ist eine wildökologische Raumplanung. Demnach gibt es drei Kategorien. In Wolfsschutzarealen soll sich der Wolf unbeeinflusst entwickeln können, etwa in großen Waldgebieten oder auf Truppenübungsplätzen. In Wolfsmanagementarealen soll der Wolf grundsätzlich toleriert sein, seine Bestände aber auf Basis der individuellen Akzeptanzgrenzen in den Ländern reduziert werden. In Wolfsausschlussarealen sollen territoriale Wolfsrudel nicht toleriert werden, insbesondere in Hinblick auf die Gefahren-abwehr. Urbane Gebiete gehören dazu ebenso wie der alpine Raum oder Weidetierhaltung mit großem Konfliktpotenzial.

Vor allem in Niedersachsen, Brandenburg und Sachsen werden Forderungen nach einem aktiven Wolfsmanagement in der politischen Diskussion bereits jetzt laut, weitere Länder werden folgen. Nach Ansicht des AFN sind die Wolfsvorkommen in Deutschland Teil einer baltisch-osteuropäischen Population mit mittlerweile über 8.000 Individuen, deren günstiger Erhaltungszustand zweifelsfrei gesichert ist. Damit widersprechen die Nutzerverbände dem Bundesamt für Naturschutz. Die Herausgeber des Management-konzepts für den Wolf weisen ausdrücklich darauf hin, dass dieser laufend fortgeschrieben werden muss.

Das Managementkonzept ist auf der Internetseite des Aktionsbündnisses Forum Natur herunterladbar

Quelle: Deutscher Bauernverband

Fruchtbarkeitsprobleme durch Leptospirose bei Sauen in Outdoor-Haltung

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Tabea Müller und Prof. Dr. Steffen Hoy, Universität Gießen

Gruppen- und Freilandhaltung von Schweinen liegt im Trend. Doch damit steigen auch die Management-Anforderungen, denn mit der durchgehenden Gruppenhaltung von Sauen steigt das Risiko einer Leptospirose-Infektion, vor allem in der Freiland- oder Outdoor-Haltung. Die Auswirkungen der Infektion äußern sich in Fruchtbarkeitsproblemen und lebensschwachen Ferkeln.

Die Leptospirose ist eine Infektionskrankheit, die durch Bakterien der Gattung Leptospira, den Leptospiren, übertragen wird. Die Krankheit ist eine Zoonose, somit auf den Menschen übertragbar und demzufolge meldepflichtig. Es gibt mehr als 200 verschiedene Erregertypen. Eine Leptospiren-Infektion kann in einer Schweinezuchtherde erhebliche Verluste durch Spätaborte, Unfruchtbarkeit, Umrauschen, kleinere Würfe und Geburt toter oder lebensschwacher Ferkel verursachen. Die Übertragung der Erreger erfolgt über Tierzukauf, durch die kontaminierte Umgebung oder durch Mäuse oder Ratten. Symptomlos erkrankte Schweine können als Dauerausscheider über infizierten Urin noch nicht erkrankte Tiere anstecken. Daher ist das Risiko der Leptospiren-Infektion bei der Gruppenhaltung höher als bei der Einzelaufstallung.

Ältere Tiere erkranken überwiegend subklinisch, d.h. ohne Symptome, sodass die Erkrankung meist unerkannt bleibt. Hinweise auf eine mögliche Leptospirose sind das Auftreten von gehäuften Fruchtbarkeitsproblemen, wie Aborte, Umrauscher und tot bzw. lebensschwach geborene Ferkel. In Deutschland ist erst seit 2016 ein Impfstoff zugelassen, der gegen Infektionen durch Leptospiren, Parvoviren und den Rotlauferreger (Erysipelothrix rhusiopathiae) schützt. Ansonsten erfolgt die Therapie durch eine sehr aufwändige, mehrwöchige Antibiotikabehandlung. Eine große Bedeutung kommt dabei der Prophylaxe zu, wobei die Hygienemaßnahmen (Reinigung/Desinfektion, Schadnager-Bekämpfung) im Mittelpunkt stehen. Da in einer Outdoor-Haltung die Leptospirose nachgewiesen wurde und die Fruchtbarkeitsdaten im Zeitraum vor und während des Auftretens der Erkrankung gut dokumentiert wurden, bot es sich an, eine Analyse zu den Auswirkungen der Leptospirose vorzunehmen.

Untersuchungen in einer Outdoor-Herde

Der Untersuchungsbetrieb wird im Vollerwerb bewirtschaftet und umfasst u.a. die Produktionsbereiche Ferkelerzeugung, Ferkelaufzucht und Mast.


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Brandenburger Nutztierforum: “Investieren in die Kälber- und Jungrinderaufzucht”

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Von Brigitta Blume

Beim XIX. Brandenburger Nutztierforum in Seddin standen die Kälber und Jungrinder ganz im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Und das zu Recht, sind doch die weiblichen Kälber die Milchkühe und die Bullenkälber das Filet von Morgen. Trotz dieser Bedeutung für die Betriebe wird der Kälberbereich in manchen Fällen immer noch stiefmütterlich gehandhabt – das muss sich ändern, waren sich die Referenten einig.

Einleitend gab Dr. Matthias Platen (LAB-Landwirtschaftliche Agrarberatung der Agrarverbände Brandenburg GmbH) einen Überblick zum Thema: „Kälber- und Jungrinderaufzucht – vom “fünften Rad am Wagen” zum “Tummelplatz” für Industrie und Beratung?“ Er konstatierte Fortschritte in diesem Bereich, aber auch Stagnation und Rückschritte. Während Innovationen wie Smart-Calf-Systeme, Hilfsmittel zur Pasteurisierung der Kälbermilch und Forschung im Bereich “lactocrine Genese” eine Um- und Weiterentwicklung der Kälberhaltung zum Besseren ermöglichen, scheinen doch die leider immer noch stagnierenden Zahlen bei den Erkrankungen und Verlusten darauf hinzuweisen, dass nur in wenigen Betrieben neues Wissen und neue Möglichkeiten auch umgesetzt werden. Rückschritte sieht Platen vor allem im Bereich der Kälberernährung, wo unter anderem schwer verdauliche MAT zu Durchfällen und Krankheitsbildern führen, die auch seitens der NGO zunehmend kritisiert werden.

Tierbestandsrückgang stoppen
Die Sicht des Berufsstandes erläuterte Lars Schmidt vom LBV. Obwohl mit Berlin ein großer Markt direkt vor der Haustür liege, Brandenburg mit einem Grünlandanteil von über 20 % gute Voraussetzungen biete und auch die leichten Böden sehr von Veredelung profitieren könnten, ging der Tierbestand in den letzten Jahren um 10 % zurück. Diesen Trend wieder zu ändern könne allerdings nicht allein Sache der Landwirte sein, auch Verarbeiter, Handel, Politik und nicht zuletzt die Wissenschaft seien ebenso gefordert.

Pasteurisierte Milch in Kälberaufzucht mit guter Wirkung
Die Reihe der Fachvorträge begann mit dem Thema “Einsatz pasteurisierter Milch in der Aufzucht von Kälbern”. Während die erste Biestmilchgabe immer ohne Pasteurisierung erfolgen sollte, kann in der Folgezeit ein Erhitzen der Tränke eine eventuelle Keimbelastung und damit Durchfälle verringern, so Dr. Matthias Platen und Viktoria Paul, LAB GmbH.


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Ministerin Otte-Kinast: „Wir benötigen einen Neustart in den Schlachthöfen“

Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast zieht weitere Konsequenzen aus den Tierschutzverstößen auf niedersächsischen Schlachthöfen. Auf Initiative des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) und des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) traf sich heute eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe in Hannover zu einer ersten Sitzung. Das gemeinsame Ziel: Die Überwachung der Schlachthöfe weiterentwickeln und Schwachstellen so schnell wie möglich beseitigen.

Die Gruppe setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern des federführenden Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML), des LAVES, des NLT, des Niedersächsischen Städtetages (NST) und Experten aus kommunalen Veterinärämtern.

Seit Anfang November 2018 haben das LAVES als zuständige Zulassungsbehörde und die für die Routineüberwachung zuständigen Kommunalbehörden bisher 17 Schlachtbetriebe einer unangekündigten Schwerpunktkontrolle unterzogen. In zwei Fällen stellten die Kontrolleure dabei auch gravierende, zulassungsrelevante Mängel bei der Betäubung fest, die sofort abgestellt worden sind. Die Teilnehmer der heutigen Sitzung waren sich einig, dass tierschutzrelevante Missstände in Schlachtbetrieben konsequent geahndet werden müssen und unverzügliche Maßnahmen erfordern. Bereits in den vergangenen Wochen fanden verpflichtende Schulungen und Dienstbesprechungen für amtliche Tierärzte sowie für nebenberuflich tätige praktizierende Tierärzte in Niedersachsen statt. Die Teilnehmer der Ad-hoc-Arbeitsgruppe diskutierten heute erste Ergebnisse der Evaluierung des bisherigen Kontrollsystems.

Dazu sagt Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast: „Wir brauchen einen Neustart in unseren Schlachthöfen – das haben die jüngsten Vorfälle gezeigt. Die Hauptverantwortung tragen hier die Schlachtbetriebe, von denen ich noch stärkere Anstrengungen erwarte, ein Höchstmaß an Tierschutz zu gewährleisten. Außerordentlich wichtig ist aber auch, dass die laufenden amtlichen Kontrollen durch die Kommunen bei der Anlieferung, dem Zutrieb, der Betäubung und der Schlachtung langfristig verstärkt werden. Einen wichtigen Baustein bilden dabei auch die gemeinsamen Schwerpunktkontrollen mit dem LAVES als Zulassungsbehörde. Die Ad-hoc-Arbeitsgruppe hat genau diese Ziele im Blick und ist ein wichtiger Partner in diesem Prozess.“

Im Mittelpunkt stand bei der heutigen ersten Sitzung die Evaluierung der Wirksamkeit des bisherigen Systems aus Eigenkontrollen der Unternehmen und amtlichen Kontrollen. Bisher gibt es bundesweit noch keine verbindlichen Vorgaben zu Art und Umfang der amtlichen Kontrollen in tierschutzrelevanten Bereichen. Die Teilnehmer der AG waren sich jedoch
einig: Diese werden dringend benötigt.

„Das LAVES verfügt mit seinen technischen Sachverständigen über eine hochspezialisierte Einheit, die von den kommunalen Überwachungsbehörden zur fachlichen Unterstützung angefordert werden kann. Ich halte es für sinnvoll, dass die Expertise bei künftigen Kontrollen intensiver genutzt wird“, unterstreicht Prof. Dr. Eberhard Haunhorst, Präsident des LAVES, die Entscheidung. „Das LAVES als Zulassungsbehörde steht bereit, auch weiterhin interdisziplinäre, unangemeldete Schwerpunktkontrollen gemeinsam mit den zuständigen kommunalen Überwachungsbehörden – den Veterinärämtern – durchzuführen.“

Prof. Dr. Hubert Meyer, Hauptgeschäftsführer des NLT, ergänzt: „Tierschutz ist den Landkreisen ein wichtiges Anliegen. Unsere Mitglieder sind sensibilisiert, konsequent gegen Verstöße entlang der gesamten Lebensmittelkette vorzugehen. Hierzu muss alles in den Blick genommen werden. Dies betrifft sowohl die Haltungsbedingungen in den landwirtschaftlichen Betrieben, die Voraussetzungen bei der Abfertigung von Tiertransporten als auch die Einhaltung der Lebensmittelhygiene und des Tierschutzes in den Schlachtbetrieben. Die Überwachungsaufgaben der kommunalen Veterinärämter insbesondere im Bereich des Tierschutzes müssen aber auch vom Land wesentlich stärker finanziert werden.“

Im nächsten Schritt wird es nun darum gehen, wie die unangekündigten Kontrollen des LAVES zusammen mit den kommunalen Veterinärämtern so effizient wie möglich umgesetzt werden können. Hierzu soll unter anderem auch der fachliche Austausch zwischen dem LAVES und den Experten der kommunalen Veterinärämter intensiviert werden.

So geht’s jetzt weiter:

In nachfolgenden themenbezogenen Expertenrunden werden konkrete Detailvorgaben zu Art und Umfang der amtlichen Kontrollen aller tierschutzrelevanter Bereiche entwickelt, die dann landesweit umgesetzt werden sollen. Für eine bundesweite Einführung solcher Vorgaben wird sich das ML einsetzen.

Für intensivere Kontrollen benötigt man Ressourcen, insbesondere auch qualifiziertes Personal und Finanzmittel. Die Aus-, Fort- und Weiterbildung des Personales der beteiligten Behörden in den Bereichen Fleischhygiene und Tierschutz soll daher durch gemeinsame Anstrengungen verbessert werden. Zudem beginnen in Kürze Gespräche über eine bessere Finanzausstattung der kommunalen Veterinärbehörden.

Der Hintergrund:
In den vergangenen Wochen gab es mehrere Vorfälle mit tierschutzrechtlichen Verstößen in Schlachtbetrieben in Niedersachsen.

Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast kündigte daraufhin im Landtag an, dass sie eine Bundesratsinitiative für die Kameraüberwachung in Schlachtbetrieben anstoßen wird. Eine entsprechende Initiative will das Kabinett Anfang Februar auf den Weg bringen. Derzeit laufen außerdem bereits Gespräche mit Vertretern der Fleischwirtschafts- und Handelsverbände mit dem Ziel, eine Vereinbarung zur Einführung von videogestützten Überwachungssystemen abzuschließen. Aus dieser freiwilligen Initiative soll dann im zweiten Schritt eine bundesweite Verpflichtung werden.

Quelle: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Landwirtschaft steht zu ihrer Verantwortung bei der Förderung von Insekten

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Zum Runden Tisch „Insektenschutz“ von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner betont der Umweltbeauftragte des Deutschen Bauernverbandes, Eberhard Hartelt die Bedeutung der Insekten für die Landwirtschaft: „Keine Branche ist mehr auf Bienen und andere Bestäuber angewiesen als wir Bauern. Deshalb wollen wir Landwirte Vielfalt gestalten und die Biodiversität fördern.

Schon jetzt legen die Landwirte zahlreiche Blühflächen und Bienenweiden an, damit die Insekten Nahrung finden. Das soll noch mehr werden“. Der DBV-Umweltbeauftragte und Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd weist aber auch darauf hin, dass die Ursachenforschung und Maßnahmenumsetzung im Bereich Insektenrückgang nicht bei der Landwirtschaft stehen bleiben dürfe. „Flächenfraß, Straßenverkehr, Klimawandel, Lichtverschmutzung, Monotonisierung privater und kommunaler Grünflächen haben stark zugenommen, was den Insekten nachweislich Lebensraum nimmt“, so Hartelt. Hartelt fordert zudem eine stärkere Differenzierung in der Debatte über Insekten. Die Kunst bestehe darin, auch in Zukunft landwirtschaftliche Kulturen vor Schädlingen schützen zu können und gleichzeitig Nützlinge zu fördern.

Die Landwirte würden bereits heute eine Vielzahl von Maßnahmen umsetzen, die auch der Förderung von Insekten dienten, betonte Hartelt. Bundesweit wurden von der deutschen Landwirtschaft alleine über das Greening im Rahmen der Europäischen Agrarpolitik bereits im Jahr 2017 auf rund 260.000 Hektar Puffer-, Wald- und Feldrandstreifen, brachliegende Flächen und Landschaftselemente angelegt, was über 350.000 Fußballfelder oder 1 x der Fläche des Saarlands entspricht. Zusätzlich werden auf etwa 930.000 Hektar Zwischen-früchte und Untersaaten angebaut, was über 1,25 Mio. Fußballfelder oder 0,5 x der Fläche Sachsens entspricht und auf 175.000 Hektar Leguminosen, was über 235.000 Fußball-feldern oder der Fläche von Berlin, Hamburg und Bremen zusammen gleichkommt. Die Landwirtschaft wird diese Maßnahmen auch in Zukunft engagiert.

Quelle: Deutscher Bauernverband

Tierarztmangel auf dem Land spitzt sich zu

Im ländlichen Raum haben Tierarztpraxen zunehmend Probleme, angestellte Tierärzte als Mitarbeiter zu finden. Tierbesitzer müssen in manchen Regionen für einen Praxisbesuch zunehmend weite Wege auf sich nehmen. Auch landwirtschaftliche Nutztierhalter müssen bald um die tierärztliche Versorgung ihrer Bestände bangen, wenn sich bei tierärztlichen Berufsanfängern der Trend zur Kleintiermedizin fortsetzt. Verschärft wird die Lage, wenn der tierärztliche Notdienst gebraucht wird, also nachts oder am Wochenende. Denn zunehmend geben tierärztliche Kliniken ihre Klinikzulassung zurück, weil sie die enormen Zusatzkosten für den 24/7/365-Dreischichtbetrieb nicht tragen können. Die aktuelle Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) gibt nicht ausreichend Spielraum, um einen tierärztlichen Notdienst unter Einhaltung gesetzlicher Arbeitszeiten kostendeckend anbieten zu können. Er ist außerhalb von Ballungszentren fast immer ein Verlustgeschäft, das die Klinikinhaber dann aus anderen Bereichen querfinanzieren müssen. So steigen bei sinkendem Notdienstangebot die Entfernungen, die Tierbesitzer mit einem Notfallpatienten zurücklegen müssen. Im Notfall kann daraus ein ernsthaftes Tierschutzproblem entstehen.

Als Interessenvertreter der tierärztlichen Praktiker setzt sich der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) für die Erhaltung eines flächendeckenden tierärztlichen Notdienstes ein. Er fordert deshalb, die GOT so zu ergänzen, dass für den Notdienst kostendeckende Rechnungen ausgestellt werden können. Dem Tierarztmangel im ländlichen Raum entgegnet er mit mehr Aufklärung des Berufsnachwuchses über die attraktiven Berufsperspektiven in der Nutztierpraxis und das sich rasant wandelnde Berufsbild hin zum Gesundheitsmanager.

Mit seinem diesjährigen Messeauftritt auf der Internationalen Grünen Woche will der Verband darauf aufmerksam machen, dass Tierärztinnen und Tierärzte ihrer hohen Verantwortung für sichere Lebensmittel, für tierschutzgerechte Haltungsbedingungen und für eine flächendeckende medizinische Versorgung aller Haus- und Nutztiere nur gerecht werden können, wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen stimmen. Doch derzeit stehen die GOT, die Auswahl der Studienbewerber und die Arbeitszeitgesetzgebung einer zukunftsfähigen Lösung entgegen. Im Rahmen seines Messeauftritts informiert der bpt ausführlich über die bestehenden Probleme und stellt Lösungsmöglichkeiten vor. Außerdem wird das Thema „Landtierarztmangel – was ist jetzt zu tun?“ in einer Diskussionsrunde auf der Bühne des ErlebnisBauernhofs am Donnerstag, 24. Januar, 16:00 – 17:00 Uhr aufgegriffen.

Messestand des bpt: Halle 3.2 (ErlebnisBauernhof), Stand 132

Quelle: Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V.

Erinnerung: 16. Januar – 28. Milchviehforum – Rindergesundheit im Fokus

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Vortragsveranstaltung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen und des Vereins landwirtschaftlicher Fachschulabsolventen Meppen, am Mittwoch, 16. Januar 2019 im
Landhaus Eppe, Meppen-Teglingen

Programm

9.30 Uhr Begrüßung
Clemens Hackstedt, VLF Meppen

9.45 – 11.00 Uhr Kälberaufzucht – Guter Start ins Leben!
Prof. Dr. Marc Boelhauve
Fachhochschule Südwestfalen, Soest

11.00 – 12.00 Uhr Klauengesundheitsmanagement – Unterfußerkrankungen
frühzeitig erkennen und vorbeugen
Dr. Jörg Willig
Rindergesundheitsdienst, LWK Niedersachsen

12.00 – 12.15 Uhr Pause

12.15 – 13.00 Uhr Gesunde Kühe mit hoher Lebensleistung – ein Praxisbericht
Dietrich Nunnenkamp, Preußisch Oldendorf
(Familienbetrieb mit 160 Milchkühen und Nachzucht)

Moderation
Dr. Hubert Kruse

Quelle: Landwirtschaftskammer Niedersachsen

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Studien rund um die Mastitis und das Trockenstellen #Expertise2018

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Auf der Expertise des Tiergesundheitsspezialisten MSD gab Prof. Dr. Volker Krömker, Hochschule Hannover, einen Überblick über Studienergebnisse zur Antibiotikaminimierung in der Mastitistherapie, selektivem Trockenstellen – Ökonomie, Methode, Diagnostik (epidemiologisch oder automatisch) und den Risikofaktoren durch das Melken mit dem Roboter.

Die tierärztliche Aufgabe bei der Eutergesundheit sieht Prof. Volker Krömker vor allem darin, den Landwirten zu helfen, Mastitis zu erkennen und richtig zu behandeln. Bei einem Anteil der antibiotischen Trockenstellpräparate am Antibiotikaverbrauch in Milchviehbetrieben von 85 % ist es unerlässlich, Tierärztinnen und Landwirtinnen mit praktischem Wissen zu versorgen, so dass sachgerecht entschieden werden kann, wann Antibiotika zu verwenden sind (Foster et al., AUS). Prof. Krömker rät, eine entsprechende Diagnostik im Milchviehbetrieb sowie eine Therapie mit Schmalspurantibiotika zu etablieren.

Selektives Trockenstellen auch wirtschaftlich sinnvoll
Scherpenzeel et al. versuchten eine ökonomische Bewertung des selektiven Trockenstellens. Sie nahmen Daten von einem großen Feldversuch und modellierten drei Betriebsszenarien. Als Ergebnis ergaben sich  Mastitiskosten pro Kuh zum Trockenstellen von 45 € (Herde mit niedriger Zellzahl und vollständiger Trockenstellerbehandlung) bis 56 € (hohe Zellzahl, ohne Trockensteller). Der Effekt klinischer Mastitiden auf die Kosten ist höher als der der Zellzahl. Sie fanden heraus, dass selektives Trockenstellen ökonomisch besser ist in Herden mit niedriger Inzidenz von klinischen Mastitiden und einer niedrigen Herdensammelmilchzellzahl als komplettes Trockenstellen. In allen Arten von Herden kann der Einsatz von antimikrobiellen Mitteln für trockene Kühe ohne ökonomische Konsequenzen reduziert werden, allerdings nicht immer auf 0 %. Die Betriebsökonomie eines Milchviehbetriebes ist kein Argument gegen die Einführung von selektiven Trockenstellsystemen.

Denis-Robichaud et al. testeten die Zelldifferenzierungstechnik QScout in Milch zum selektiven Trockenstellen. Sie fragten sich, ob die Zelldifferenzierungstechnik QScout zur Auswahl von Tieren mit bestehenden Infektionen im Rahmen des selektiven Trockenstellprozesses geeignet ist. Anhand von zuerst einer Herde mit 94 Kühen verglichen sie Bakteriologie vs. QScout (12 Interpretationen), danach erfolgte ein Feldversuch an 300 Kühen und der Vergleich selektiv versus komplett Trockenstellen. Die Sensitivitäten der Methode lagen bei ca. 50 %. Es gab keine Unterschiede in Neuinfektionen, klinischen Mastitiden und Milchmenge nach dem Kalben.

Viertelspezifisches Trockenstellen reduziert Antibiotika
Kabera et al. testete das viertelbezogene selektive Trockenstellen anhand eines Feldversuch mit vier Versuchsgruppen (569 Kühe).

1: Trockensteller für alle Tiere der Gruppe
2: Trockensteller + Zitzenversiegler (ITS) für alle Tiere der Gruppe
3: Schnelltest basierte (Petrifilm) Trockensteller für infizierte Viertel und ITS für gesunde        Viertel
4: TS+ITS für infizierte Viertel und ITS für gesunde Viertel

Sie sahen eine erhebliche Reduktion der eingesetzten antibiotischen Dosen durch viertelspezifisches Trockenstellen und das ohne negative Folgen für die Eutergesundheit.

Infrarot-Thermogramme zur Mastitisdiagnostik geeignet
Ob Infrarot-Thermographie zur Mastitisdiagnose bei Färsen vor der Geburt geeignet ist untersuchten Simoes et al. an 120 HF-Färsen im letzten Trächtigkeitsdrittel. Sie machten zwei Thermogramme (2 Monate und 2 Wochen vor Kalbedatum) mit der FLIR E300 Infrarotkamera (FLIR Systems Inc., Wilsonville, USA)

caudocranial und ventrodorsal aus 70 cm Entfernung. Zusätzlich nahmen sie Viertelgemelksproben zur Kalbung (Zytobakt.). Als Ergebnis ergab sich eine schnelle, einfache, stressfreie Messung. Die Messungen waren jedoch nicht erfolgreich, auch weil die untersuchte Herde (20 % infizierte Viertel der Färsen zur Geburt) relativ gesund war. Anders bei Watz et al.: Sie untersuchten die automatische Analyse von Infrarot-Thermogrammen mittels computergestützter aktiver Formmodellierung bei experimentell induzierter E. Coli-Mastitis. Sie nahmen 5 Kühe und provozierten im Euterviertel hinten rechts eine E. coli Mastitis, hinten links fungierte als Placebo.

13-15 h nach Inokulation gab es einen Temperaturpeak und es gab eine sehr gute Korrelation zwischen manueller und automatischer Diagnostik. Betroffene Viertel können aufgrund von Ödembildungen auf der Euteroberfläche kühler als nicht betroffene Viertel sein.

Sellerie hilft bei Euterödemen
Pirestranie et al. untersuchten den Effekt von Sellerieextrakt auf Euterödeme an 40 Färsen (ölbasierte Plazebogruppe, 0,5 % alkoholischer Extrakt in öliger Salbengrundlage, 1 % alkoholischer Extrakt in öliger Salbengrundlage, Kontrollgruppe). Ergebnis: Die Rückbildung des Euterödems ging schneller bei Anwendung der Selleriecreme im Vergleich zur Plazebogruppe.

Die Schwere von geburtsnahen Ödemen bei Milchkühen in Abhängigkeit vom Querschnitt der Eutervene war Gegenstand der Studie von Constable et al.. 50 Milchkühe (14 Erstlaktierende, 12 Zweitlaktierende) wurden mit Ultraschall (5 MHz linear) täglich von Tag 3 vor der Geburt bis 2 Tage nach der Geburt untersucht. Ergebnis: Die Venenquerschnittsfläche steigt vom Tag 3 a.p. bis zum Tag 2 p.p. und von Laktation zu Laktation (1,4-7,2 cm). Die Ausprägung des Euterödems war negativ mit dem Venenquerschnitt korreliert (rs= 0,49).

Die genannten Beiträge zeigen, dass im Moment im Bereich Mastitis Themen zur Weiterentwicklung therapeutischer Konzepte und entsprechender Diagnostik dominieren.

(Bei Interesse an den Original-Studien, bitte direkt bei Herrn Prof. Krömker anfragen.)

Hintergrund „Expertise 2018“:
Auf Einladung der MSD Tiergesundheit hatten 600 Teilnehmer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz Ende Oktober über zwei Tage Gelegenheit aus Vorträgen von 38 Referenten aus dem In- und Ausland zu wählen. Drei Themenblöcke (Rind, Schwein, allgemeine Themen) wurden parallel angeboten. Eine Podiumsdiskussion, eine Posterausstellung mit 20 wissenschaftliche MSD AH Veröffentlichungen aus den letzten beiden Jahren (originalveröffentlicht auf den internationalen Rinder- und Schweinekongressen) sowie eine kleine Industrieausstellung der MSD Tiergesundheit mit Beteiligung von Henke Sass Wolf, dem Hersteller von IDAL und der MSD Geflügelvakzinatoren, rundeten die Veranstaltung ab.

Lebensmittelhandel vereinheitlicht Haltungskennzeichnung von Fleisch unter dem Begriff „Haltungsform“

* Haltungsform grundsätzlich vereinbar mit geplanter Staatlicher Tierwohlkennzeichnung  * Haltungsform wird über Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung       mbH organisiert

Die in der Initiative Tierwohl (ITW) engagierten Unternehmen des Lebensmittel-einzelhandels (LEH) kennzeichnen Fleisch zukünftig nach dem einheitlichen System „Haltungsform“. Beginnend mit dem 1. April 2019 werden zunächst verpackte Produkte schrittweise mit der Kennzeichnung eingeführt. Die „Haltungsform“ gibt Verbrauchern auf der Verpackung von Fleisch einen Überblick darüber, wie die Tiere, von denen das Fleisch des jeweiligen Produktes stammt, gehalten wurden. Das System besteht aus vier Stufen und ordnet bestehende Qualitäts-, Tierwohl- und Biosiegel für Schweine, Geflügel und Rinder in diese Stufen ein. Die Organisation des Kennzeichnungssystems erfolgt über die Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH. Diese ist auch Trägerin der Initiative Tierwohl.

Einige Lebensmitteleinzelhändler haben 2018 eigene Systeme zur Kennzeichnung von Fleisch eingeführt. Im Dialog mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) haben sich die Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels bereits im Mai 2018 dazu bereit erklärt, die bestehenden Kennzeichnungen zu vereinheitlichen. Damit kommt der Handel dem Verbraucherwunsch nach mehr Erkennbarkeit und Transparenz nach. Mit der „Haltungsform“ schafft der Handel jetzt ein einheitliches und unternehmens-übergreifendes System. Dieses System der „Haltungsform“ ist so konzipiert, dass es grundsätzlich vereinbar ist mit der geplanten staatlichen Tierwohlkennzeichnung.

Das neu geschaffene Kennzeichen der „Haltungsform“ markiert in einem vierstufigen System jeweils, nach welcher Haltungsform die Tiere gehalten wurden. Die 1. Stufe „Stallhaltung“ entspricht dabei den gesetzlichen Anforderungen bzw. dem QS- oder einem vergleichbaren Standard. Fleisch, das mit Stufe 2 „Stallhaltung plus“ gekennzeichnet ist, muss darüber hinaus aus einer Haltung mit höheren Tierwohlstandards wie etwa mindestens 10 Prozent mehr Platz im Stall und zusätzlichem Beschäftigungsmaterial stammen. Stufe 3 „Außenklima“ fordert für die Tiere unter anderem noch mehr Platz und Frischluft-Kontakt. Bei Stufe 4 „Premium“ haben die Tiere noch mehr Platz und müssen zwingend Auslaufmöglichkeiten haben. Biofleisch wird in diese Stufe eingeordnet.

Die Haltungsform ist kein neues Tierwohl-Siegel, sondern ordnet für den Verbraucher alle bestehenden Tierwohlprogramme in einem vierstufigen System ein und kennzeichnet, nach welchem Standard das Tier gehalten wurde. Die Kennzeichnung werden Verbraucher auf Verpackungen bei ALDI Nord, ALDI SÜD, EDEKA, Kaufland, LIDL, Netto Marken-Discount, PENNY und REWE finden. Die „Haltungsform“ steht weiteren Unternehmen offen. Vollständige Informationen zu den Kriterien der einzelnen Stufen erhalten Verbraucher auf der Webseite zur Haltungsform unter www.haltungsform.de

Quelle: Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH