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Fördergelder für Agrarumweltmaßnahmen und Tierwohl

Neue Förderperiode: Landwirte können bis 15. Mai Anträge stellen

Umweltverträgliche Anbauverfahren und Maßnahmen für Tierwohl für beides stellt das Land Niedersachsen Landwirten Fördermittel zur Verfügung. Landwirte können nun sowohl Anträge für die Agrarumweltmaßnahmen (NiB-AUM) als auch für die ELER-Tierwohlmaßnahmen bei Legehennen und Schweinen stellen. „Die Palette an Fördermaßnahmen zum Wohle von Natur und Umwelt ist in Niedersachsen breit gefächert. Diese Chance sollten Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter nutzen!“, so Niedersachsens Agrarministerin Barbara Otte-Kinast.

Agrarumweltmaßnahmen (NiB-AUM)

Seit 2014 werden gemeinsam mit dem Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz verschiedene Förderungen unter dem Dach von NIB-AUM (*Niedersächsische und Bremer Agrarumweltmaßnahmen) angeboten. So erhält jeder Landwirt die Förderung aus einer Hand, unabhängig davon, von welchem der Häuser sie angeboten wird.

Ziel der Förderung sind die Einführung oder Beibehaltung besonders umwelt-und ressourcenschonender Anbauverfahren, eine gewässerschonenden Landbewirtschaftung sowie eine naturschutzgerechte Landbewirtschaftung. So fördert Niedersachsen unter anderem den Ökologischen Landbau, Blüh- und Schonstreifen auf Ackerflächen, die Bewirtschaftung von Dauergrünland und den Schutz Besonderer Biotope hinsichtlich Mahd und Beweidung. Anträge auf Teilnahme an den AUM 2018 müssen bis zum 15. Mai bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen eingereicht werden. Nach Prüfung der Anträge und dem Bewilligungsverfahren beginnt der Förderzeitraum mit dem 1.1.2019.

An den Agrarumweltmaßnahmen nehmen derzeit etwa 17.000 Betriebe teil, für das Jahr 2017 wird eine Fördersumme von rund 66 Millionen Euro gezahlt. Die Zahlung für 2017 erfolgt pünktlich zum 15. März 2018 und wird von der EU und vom Bund kofinanziert.

ELER-Tierwohlmaßnahmen

Seit 2015 bietet Niedersachsen eine Prämie für eine besonders tiergerechte Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren an. Mit der Förderung von besonders tiergerechten Haltungsverfahren von Nutztieren soll ein zusätzlicher Anreiz zur freiwilligen und vorzeitigen Umsetzung des Tierschutzplans Niedersachsen gegeben werden. Gegenstand der Förderung ist die besonders tiergerechte Haltung von Legehennen und Schweinen. Als Indikatoren gelten hierfür intakte Ringelschwänze der Mast- und Zuchtschweine sowie ungekürzte Schnäbel der Legehennen.

Diese Förderungen wurden in enger Abstimmung mit Experten aus Wissenschaft und Praxis entwickelt. Im Bereich der Schweinehaltung mit der sogenannten „Ringelschwanzprämie“ sowie der „Ferkelprämie“ werden die Teilnehmer zusätzlich durch eine praxisbezogene Beratung begleitet.
Wie bei allen ELER-Maßnahmen erfolgt darüber hinaus eine unabhängige Bewertung der Maßnahmen durch das Thünen-Institut des Bundes.

Das jetzt wieder eröffnete Antragsverfahren gilt für alle Maßnahmen der
Richtlinie: Legehennen, Ferkel und Mastschweine sowie Sauenhaltung. Auch hier müssen die Anträge auf Teilnahme bis zum 15. Mai bei der Landwirtschaftskammer (Bewilligungsstelle) eingereicht werden.

Für den aktuellen einjährigen Verpflichtungszeitraum (1.12.17 bis 30.11.18) wurden für die einzelnen ELER-Tierwohl-Maßnahmen circa 934.000 Legehennen, 216.000 Mastschweine, 3.740 Sauen und 183.000 Ferkel angemeldet. Insgesamt nehmen knapp 400 Betriebe an den Maßnahmen teil. Für das Antragsverfahren wird eine Summe von mindestens 8 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Nach Prüfung der Anträge und dem Bewilligungsverfahren beginnt der Förderzeitraum ab 1.12. 2018.

Weitere Informationen hier

Quelle: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Fleisch-Kennzeichnung: Verbraucherschützer warnen vor Protektionismus

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Die Verbraucherzentralen begrüßen Signale aus der Landwirtschaft zu neuen staatlichen Kennzeichnungen für Fleisch im Supermarkt, warnen aber vor Handels-Beschränkungen.

Dass der Bauernverband seine Oppositionshaltung aufgegeben habe, finde er klasse, sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Klaus Müller, am Dienstag in Berlin. Die künftige Agrarministerin Julia Klöckner (CDU) könne dies als Unterstützung bei den Plänen für ein staatliches Tierwohllabel verstehen.

Bauernpräsident Joachim Rukwied hatte am Wochenende ein mehrstufiges Modell vorgeschlagen, um Haltungsbedingungen und Herkunft von Schweinen erkennbar zu machen.

Kritisch sieht Müller die vorgesehene «Stufe 0» für Tierhaltung, die nicht dem deutschen gesetzlichen Standard entspricht. «Das riecht für mich nach einer ganzen Menge Protektionismus. Das wäre etwas, wozu wir nicht die Hand reichen würden.»

Der Verbraucherschützer machte zudem deutlich, dass national vorerst nur ein freiwilliges Label mit verbindlichen Kriterien rechtlich möglich sein dürfte. Parallel könne sich die neue Ministerin aber in Brüssel dafür einsetzen, dass es zu verpflichtenden europäischen Haltungskennzeichnungen komme. Rukwied hatte sich offen für eine verbindliche staatliche Regelung gezeigt.

Quelle: Proplanta

Kommentar:
Wen schützt der Verbraucherschützer, wenn er vor Protektionismus warnt? Mit „O“ soll ja nicht per se Fleisch aus dem Ausland gekennzeichnet werden, sondern nur Ware, die nicht die gesetzlichen Vorgaben für deutsche Produzenten erfüllt. Wäre diese Transparenz etwa nicht im Sinne des Verbrauchers?

Leitfaden zur Durchführung der Nottötung von Schweinen in landwirtschaftlichen Betrieben

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Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen bietet einen Leitfaden zur Durchführung der Nottötung von Schweinen in landwirtschaftlichen Betrieben an. Auch bei der Nottötung von kranken und verletzten Schweinen in landwirtschaftlichen Betrieben steht der Tierschutz und die Vermeidung von unnötigen Schmerzen und Leiden der Tiere im Vordergrund.

Das Veterinäramt des Landkreises Cloppenburg hat in Zusammenarbeit mit dem Schweinegesundheitsdienst der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, der Kreisstelle der Tierärzte des Landkreises Cloppenburg, des Kreislandvolkverbandes Cloppenburg und in Abstimmung mit der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen einen Leitfaden entwickelt, der Schweinehaltern/innen bei der Auswahl des Verfahrens und der fachgerechten Durchführung der Nottötung behilflich sein soll. Neben den Fragen, wer eine Nottötung durchführen darf und wann eine Nottötung geboten ist, werden die derzeit zulässigen Verfahren dargestellt und mögliche Fehlerquellen erörtert.

Die PDF-Datei steht hier zum Download bereit.

Quelle: LWK Niedersachsen

Für die Schäfer sind jetzt die Nächte kurz

„Die niedersächsischen Schäfer haben es nicht leicht. Ihre wirtschaftliche Situation ist nicht einfach, bis zu 60 Prozent ihrer Einnahmen machen die EU-Direktzahlungen aus, die Preise für Lammfleisch und vor allem für Wolle decken kaum die Kosten. Hinzu kommt die Angst vor dem Wolf“, Mathias Brockob vom Landesschafzuchtverband Niedersachsen weiß, die Stimmung seiner Mitglieder ist auf dem Tiefpunkt. Viel Zeit, darüber nachzudenken, bleibt den Schafhaltern derzeit nicht. Es ist Lammsaison, und in den Ställen herrscht Hochbetrieb. Die meisten Lämmer kommen nachts auf die Welt. Die Schäfer versuchen, bei jeder Geburt dabei zu sein, um im Notfall helfen zu können und auch dafür zu sorgen, dass der Nachwuchs ausreichend trinkt. Sobald es das Wetter zulässt, kommen die Lämmer mit ihren Müttern auf die Weide. Sie werden über den Sommer dringend als Landschaftspfleger gebraucht und schließlich mit sechs bis zehn Monaten geschlachtet. Dann hat das Fleisch eine hervorragende Qualität, es ist schön zart und mager. Einige Mutterschafe haben bereits im Herbst abgelammt. Diese Lämmer werden jetzt traditionell als Osterlämmer verkauft.

11.500 Schafhalter gibt es in Niedersachsen, insgesamt halten sie rund 235.000 Tiere. Nur 1.200 davon haben mehr als 30 Tiere und werden daher auch in der Agrarstatistik erfasst. „Wir haben sehr viele ehrenamtliche Landschaftspfleger, die die Schafhaltung als Hobby betreiben“, erklärt Brockob gegenüber dem Landvolk-Pressedienst. Das sei sehr arbeitsintensiv. Nun komme der aufwändige Wolfsschutz hinzu, den viele gar nicht leisten können. Brockob befürchtet, dass viele Tierhalter, nicht nur die Hobbyhalter, die Schafhaltung mittelfristig aufgeben werden.

Die Nachfrage nach Lammfleisch in Deutschland ist gut, der Selbstversorgungsgrad liegt bei rund 50 Prozent. Importiert wird Tiefkühlware, vor allem aus Neuseeland und England. Die niedersächsischen Schafhalter vermarkten ihr Lammfleisch zu Gunsten der Qualität lieber frisch und möglichst direkt ab Hof. Allerdings stellen sich immer weniger Schafhalter den immensen Auflagen, die für den Betrieb einer Schlachtstätte erfüllt werden müssen. Brockob empfiehlt den Kunden, beim Einkauf im Supermarkt unbedingt auf die Herkunft zu achten. Kontakte zu Direktvermarktern können bei den Schafzuchtverbänden www.schafzucht-niedersachsen.de erfragt werden.

Quelle: Landvolk Niedersachsen

„Semi-ad-libitum“ Tränke für Kälber

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Der Schweizer „LANDfreund“ berichtet in seiner ersten Ausgabe 2018 über ein System der „Semi-ad-libitum“ Tränke für Kälber. In einer Arbeitsgruppe zum Thema «Milchwirtschaft mit Melkroboter», sprachen die Teilnehmer auch über Kälbergesundheit und stellten fest, dass 40 % der Jungtiere in den ersten 60 Tagen Durchfall bekamen. Die Hälfte der Kälber mussten sogar tierärztliche behandelt werden.

Marc Binder, einer der Teilnehmer, erarbeitete daraufhin zusammen mit Dr. Martin Kaske vom Rindergesundheitsdienst ein spezielles Tränke-Konzept. Auf Binders Hof erhalten die Neugeborenen direkt in der Abkalbebox abgemolkenes Erstgemelk zur freien Verfügung. «Neun von zehn Kälbern nehmen mehr als drei Liter Kolostrum sofort auf», zitiert der LANDfreund den Landwirt.

Die Kälber bekommen zusätzlich ersten Lebenstag Selen, Eisen und Vitamine und werden in Einzelboxen gehalten. Deren Liegebereich ist zur Isolation mit Holzschnitzeln und Stroh bedeckt. Wasser, Kraftfutter und Heu steht den Kälbern stets zur freien Verfügung.

„In den Einzelboxen erhalten die Kälber zwei Mal täglich fünf Liter warme Kuhmilch angeboten, schreibt das Schweizer Blatt. „Die mit Milch befüllten Nuckeleimer lässt Binder maximal eine Stunde an den Boxen hängen. Anschließend nimmt er sie weg. Kaske bezeichnet Binders Tränkemethode als Semi-ad-libitum. «Die Kälber trinken in der ersten Stunde 80 % des Milchbedarfs», erklärt Kaske. «Mit einer ad-libitum-Tränke bringt man nicht wesentlich mehr Milch in die Kälber als mit einer Semi-ad-libitum.» Das Geheimnis des intensiven Tränkens beschreibt Kaske wie folgt: «Das Kalb darf nie den Eindruck haben, hungrig zu sein. Denn wenn es hungrig ist, trinkt es zu schnell und schnelles Trinken begünstigt Verdauungsstörungen, wie zum Beispiel Pansentrinken.

Intensiv getränkte Kälber hätten bereits nach wenigen Tagen bessere Abwehrkräfte, sagt Prof. Kaske. Und: „Im Alter von drei Wochen wiegen Binders Kälber zwischen 70 und 80 kg und trinken täglich bis zu zwölf Liter Milch. Die Tageszunahmen liegen im Schnitt bei 1 kg“, so der LANDfreund.

Weitere Informationen hier.

Quelle: LANDFREUND Das Schweizer Agrarmagazin

Imker und Landwirte im konstruktiven Gespräch

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„Die Landwirtschaft braucht die Bienen, aber Bienen benötigen auch eine vielfältige Landwirtschaft“. Mit diesen Worten warb Albert Schulte to Brinke auf dem Imkertag des Imkerverbandes Weser-Ems im emsländischen Twist um mehr Verständnis füreinander. Er bezeichnete die Biene als wichtigstes Nutztier. Nicht nur der Honigertrag werde geschätzt, die Landwirte profitierten außerdem von deren Bestäubungsleistung, beispielsweise im Obst- oder Rapsanbau. Der Landvolkpräsident räumte ein, dass es zwischen Landwirten und Imkern gelegentlich zu Spannungen kommen könne und nannte als Beispiel den Pflanzenschutzmitteleinsatz. „Sprechen Sie in solchen Fällen die Landwirte und auch das Landvolk direkt an“, wünschte er sich eine konstruktive Gesprächsbasis. „Landwirte erzeugen Lebensmittel in und mit der Natur. Das kann natürlich auch negative Folgen, die wollen wir aber möglichst gering halten“, fügte er an. Im direkten Austausch ließen sich Probleme leichter und für alle Seiten zufriedenstellend lösen. Für die Bereitschaft der Landwirte, aktiv zum Schutz der Biene beizutragen, stehen zahlreiche Blühstreifen- programme und andere Initiativen zum Biotopschutz. So säen beispielsweise im Raum Verden sowie im Landkreis Ammerland seit vielen Jahren engagierte Landwirte spezielle Blühmischungen an, die Bienen mit einem sogenannten Trachtenfließband von Mai bis Oktober einen reich gedeckten Tisch bieten.

Quelle: Landvolk Niedersachsen

Thüringen plant Muttertierprämie für Schäfer

Thüringens Schäfer sollen mehr Unterstützung vom Land erhalten.

Das Umweltministerium von Anja Siegesmund (Grüne) plane gemeinsam mit dem Landwirtschaftsministerium von Birgit Keller (Linke) eine Pro-Kopf-Prämie für Mutterschafe, teilte das Umweltministerium am Freitag mit.

Schäfer, die mit ihren Tieren Landschaftspflege leisten, sollen vom kommenden Jahr an eine jährliche Prämie in Höhe von etwa 25 Euro für jedes Muttertier erhalten. Bei der „SchaZie“-Pärmie geht es um Schafe und Ziegen. Solche Zahlungen seien bereits in 22 EU-Staaten üblich, hieß es beim Umweltministerium. Zuvor hatte der MDR berichtet.

Bundesweit fordern Schäfer schon lange eine solche Prämie. Nach Darstellung verschiedener Verbände gehören Berufsschäfer zu den Schlechtverdienern der Landwirtschaft. Ein Sprecher des Landesverbandes der Schafzüchter begrüßte daher die Pläne der Thüringer Regierung. Auch wenn der Bundesverband der Berufsschäfer eine bundesweite Prämie in Höhe von 38 Euro fordert.

Die Organisation will am Dienstag in Berlin für eine bundesweite Lösung demonstrieren. In Deutschland gibt laut Verband noch knapp 900 haupterwerbliche Schäfer. In Thüringen sollen es etwa 150 sein. Der Schafbestand im Land sei in den vergangenen zehn Jahren um 40 Prozent zurückgegangen, hieß es im Umweltministerium. Die Tiere aber seien wichtig für die Landschaftspflege.

Quelle: Proplanta

Änderungen in der konventionellen Sauenhaltung gefordert

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(Bild: Elisabeth Aßmann, MdL)

In der konventionellen Sauenhaltung mit sogenannten Kastenständen müssen nach Ansicht des Agrarausschusses im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern Veränderungen her.

Nach einer öffentlichen Expertenanhörung sagte die Ausschussvorsitzende Elisabeth Aßmann (SPD) am Donnerstag in Schwerin, die Mitglieder seien sich einig, dass es Verbesserungen für die Tiere geben müsse. Bedenken seien nur hinsichtlich der Geschwindigkeit der Systemumstellung und der Finanzierung vorhanden.

Aus Sicht von Veterinären sei die Zeit von etwa zwei Monaten je Trächtigkeit in den engen Kastenständen für die Sauen problematisch. Es komme zu Klauenproblemen und Verhaltensstörungen. Während der Tierschutzbund für eine Übergangsfrist von fünf bis zehn Jahren plädiere, setzen Praktiker auf 15 Jahre für eine Umstellung.

Quelle: Proplanta

bpt-Fachforum 2018: TÄHAV, 16. AMG-Novelle und EU-Tierarzneimittelrecht Antibiotikaresistenzen

Am 6. März hatte der bpt erstmalig zum Fachforum „Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung“ in die Bayerische Landesvertretung nach Berlin eingeladen. Das neue Informationsformat, untergliedert in die Themenblöcke „TÄHAV, Evaluierung der 16. AMG-Novelle und EU-Tierarzneimittelrecht, stieß auf reges Interesse bei mehr als 90 Vertretern von Bundestag, Bundesministerien- und behörden, Landesregierungen, Verbänden, Tierärzteschaft, Wissenschaft und Presse. bpt-Präsident Dr. Siegfried Moder zeigte sich über diese große Teilnehmerzahl äußerst zufrieden. Er begrüßte die Gäste mit den Worten: „Ursprünglich wollten wir dieses Fachforum auch nutzen, um weitere Impulse für die TÄHAV-Novelle geben zu können, die unerwartete Entwicklung hat unsere Planung in diesem Punkt jedoch zunichte gemacht. Die neue TÄHAV gilt bereits seit 1. März, deshalb nutzen wir jetzt die Gelegenheit, die nach wie vor in der Verordnung enthaltenen Rechtsunsicherheiten, die sowohl für die praktizierenden Tierärzte wie auch die Überwachungsbehörden große Schwierigkeiten mit sich bringen, nochmals aufzuzeigen.“

Zusammen mit dem Vizepräsidenten des Bundesverbandes der beamteten Tierärzte (BbT), Dr. Arno Piontkowski, und Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Hansen widmete sich Moder den wesentlichen Änderungen in der TÄHAV. Deutlich wurden dabei zahlreiche kritische Punkte, wie die fehlende, rechtsverbindliche Liste von Wirktagen, die fehlende Konkretisierungen bei den Verfahren zur Probeentnahme, das Anfertigen von Antibiogrammen nach nationalem/internationalem Standard u.v.m.. Erfreulich war dagegen das klare Credo von BbT-Vizepräsident Piontkowski: „Die bestehenden Rechtsunsicherheiten müssen unbedingt vor etwaigen Verfahrenseinleitungen ausgeräumt werden, Auslegungshinweise sind zwingend erforderlich und wir sollten auf einen konstruktiver Dialog zwischen Überwachung und Praktikerschaft setzen.“

Inwieweit die neuen, umfassenden Antibiogramm- und Dokumentationspflichten für Tierärzte tatsächlich dazu beizutragen können, Antibiotikaresistenzen zu minimieren, bleibt dahin gestellt. Der Evaluierungsbericht des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) an den Deutschen Bundestag über die Wirksamkeit der mit der 16. AMG-Novelle eingeführten Minimierungsmaßnahmen wird erst im April 2019 erwartet. Den aktuellen Planungsstand der Evaluierung erfuhren die Veranstaltungsteilnehmer von Dr. Anke Schröder aus dem Referat 326 „Tierarzneimittel, Rückstände von pharmakologisch wirksamen Stoffen in Lebensmitteln“ des BMEL. Sie stellte klar, dass es sich dabei um eine ergebnisoffene Prüfung handeln wird, die die Frage klären soll, ob die rückläufigen Entwicklungen bei der Antibiotikaabgabe und –anwendung Effekte auf die Entwicklung von Antibiotikaresistenzen haben. Empfehlungen hinsichtlich eines Änderungsbedarfs der 16. AMG-Novelle und sonstige Schlussfolgerungen aus den Ergebnissen der Evaluierung wird der Bericht nicht geben.

Im Hinblick auf die nach dem Evaluierungsbericht zu erwartende Diskussion über etwaige Ergänzungen oder Änderungen der Vorschriften der 16. AMG-Novelle stellte PD Dr. Andreas Palzer in seinem Referat die Frage, ob das bisherige Vorgehen langfristig das richtige ist. „Natürlich bewirkt ein reduzierter Einsatz von Antibiotika einen reduzierten Selektionsdruck auf die Bakterienpopulation. Als erster Schritt ist die Antibiotikareduzierung auch im Vergleich zu Europa wichtig und richtig, aber langfristig müssen wir über ein Monitoring und das gezielte Bekämpfen der resistenten Keime reden und nicht nur über den Einsatz von Antibiotika“, bekräftigte er. Plastisch machte es Prof. Dr. Manfred Kietzmann vom Institut für Pharmakologie, Toxikologie und Pharmazie der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover: „Pro Tag werden in der Tiermedizin derzeit mehr als 2,1 Tonnen antibakterielle Wirkstoffe verwendet. Das kann kaum weniger werden, solange der Fleischverzehr mit durchschnittlich etwa 60 kg pro Mensch und Jahr, also fast 5 Millionen Tonnen Fleisch pro Jahr, in Deutschland gleich bleibt. Deshalb muss auch an anderen Stellschrauben gedreht werden, wie der Verhinderung der Wirkstoffverschleppung in die Umwelt.“

Ohnehin sind weitere Änderungen in der Gesetzgebung zu erwarten, wenn das EU-Tierarzneimittelrecht verabschiedet und als Verordnung unmittelbar nationales Recht wird. Geplant ist, dass das seit nunmehr 10 Jahren in Brüssel diskutierte Dossier unter österreichischer Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr dieses Jahres abgeschlossen wird. Über den Werdegang und den aktuellen Stand der Trilogverhandlungen zur Neuordnung des EU-Tierarzneimittelwesens berichtete der Attaché für Veterinärangelegenheiten der Ständigen Vertretung Österreichs bei der EU, Mag. Viktor Szontagh, und die stellvertretende Geschäftsführerin des Europäischen Tierärzteverbandes FVE, Nancy De Briyne. Positiv: Den Onlinehandel mit verschreibungspflichtigen Tierarzneimittel wird es aller Wahrscheinlichkeit nach nicht geben und Tierarzneimittel sollen ausschließlich Tierärzte verschreiben können

Quelle: Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V.

Nutztierhaltung im Wandel „Niedersachsens Vorreiterrolle in Sachen Tierschutz weiter ausbauen“ 11. Niedersächsisches Tierschutz- symposium in Oldenburg

„Niedersachsen ist sich seiner Verantwortung als Tierhaltungsstandort bewusst. Wir werden unsere Vorreiterrolle in Sachen Tierschutz weiter ausbauen“, erklärte Barbara Otte-Kinast, Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, in ihrer 100-Tage-Bilanz. Und hierzu leistet die konsequente Weiterentwicklung des „Tierschutzplans Niedersachsen“ einen entscheidenden Beitrag. Gemeinsam mit dem Tierschutzdienst des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) arbeitet das Landwirtschaftsministerium seit Jahren kontinuierlich an Verbesserungen in diesem wichtigen Aufgabenfeld. Das Niedersächsische Tierschutzsymposium, das alle zwei Jahre ausgerichtet wird, ist dabei ein wichtiger Baustein. Rainer Beckedorf, Staatssekretär des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums hat heute das 11. Niedersächsische Tierschutzsymposium im Ehemaligen Landtag in Oldenburg eröffnet. Es kamen weit mehr als 200 Experten aus Deutschland, Österreich und den Niederlanden zu der zweitägigen Veranstaltung. „Das Ziel der Fachtagung ist die Diskussion und die Umsetzung neuer Erkenntnisse aus Wissenschaft und Praxis für die Weiterentwicklung des Tierschutzes“, so Prof. Dr. Eberhard Haunhorst, Präsident des LAVES.

Schwerpunkt des Symposiums ist die Nutztierhaltung. „Mit der neuen „Tierschutzleitlinie für die Mastrinderhaltung“ übernimmt Niedersachsen erneut eine bundesweite Vorreiterrolle“, betont Beckedorf. Im Rahmen des Niedersächsischen Tierschutzplans wurden bundesweit erstmalig spezielle Tierschutzvorgaben für die Haltung von Mastrindern erarbeitet. Im Tierschutzgesetz sowie in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung sind bisher lediglich allgemeine Anforderungen aufgeführt. In der niedersächsischen Leitlinie wurden beispielsweise erstmalig Mindestplatzanforderungen festgelegt. Danach benötigt ein Mastbulle ab einem Gewicht von 650 Kilogramm eine Gesamtfläche von mindestens 3,5 Quadratmetern und davon 2,5 Quadratmeter als Liegefläche. In der Praxis finden sich noch Haltungen, in denen Endmastbullen auf 2,4 bis 2,7 Quadratmetern gehalten werden. Es wurde unter anderem auch festgelegt, wie eine Liegefläche beschaffen sein muss – bisher reichte der Betonspaltenboden. Nun werden weichelastische Gummiauflagen oder Stroheinstreu für die Liegefläche gefordert. Außerdem sind Krankenbuchten für kranke und verletzte Tier einzurichten, die mit einer trockenen und weichen Unterlage oder Einstreu versehen sein müssen. Zudem sollen sich diese Buchten möglichst in Sicht und/oder mindestens in Hörweite der Artgenossen befinden. Ferner ist die Anbindehaltung für Neubauten nicht mehr zulässig. „Um den Rindern wesentliche arteigene Verhaltensweisen, wie das Bewegungs-, Sozial- und Komfortverhalten zu ermöglichen, sind nur noch Laufstallhaltungen erlaubt“, so die Tierschutzexpertin des LAVES, Prof. Dr. Sabine Petermann.

Die Tierschutzleitlinie für die Mastrinderhaltung wird auf dem diesjährigen Tierschutzsymposium erstmalig vorgestellt. Die Leitlinie wurde in einer Arbeitsgruppe mit Vertretern aus der Landwirtschaft (Landvolk, Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Beratungsring Osnabrück), der kommunalen Veterinärbehörden, der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz und dem LAVES über einen Zeitraum von dreieinhalb Jahren erarbeitet.

Ein weiterer Tagungsschwerpunkt liegt auf den aktuellen Herausforderungen in der Schweinehaltung „Dazu zählen neueste wissenschaftliche Erkenntnisse zur „Gruppenhaltung und freien Abferkelung von Sauen“ sowie „Praktikable Alternativen zum Umbau und zur veränderten Nutzung von Deckzentren“. Im Fokus stehen zudem „Praktische Erfahrungen zur Reduzierung des Schwanzbeißens bei Schweinen“, damit eine Haltung ohne prophylaktische Kürzungen und mit intaktem Ringelschwanz möglich wird“, erklärt Haunhorst. In diesem Zusammenhang wird auch über „Erfahrungen aus der Arbeit als nationale Sachverständige für die EU-Kommission im Bereich Schweinehaltung“ referiert.

Das Tierschutzsymposium dient Amtstierärzten, Vertretern aus Landwirtschaft, Wissenschaft und Tierschutzorganisationen als Fortbildungsveranstaltung und als Erfahrungsaustausch. „Durch die Kombination von Vorträgen und Betriebsbesichtigungen sollen neue wissenschaftliche Erkenntnisse und in der Praxis erprobte, erfolgreiche Modelle der Tierhaltung weitergegeben und bekannt gemacht werden. Das ist das Alleinstellungsmerkmal des Niedersächsischen Tierschutzsymposiums“, meint Petermann, Leiterin des Tierschutzdienstes im LAVES. In Ergänzung der Vorträge werden in diesem Jahr ein moderner Tretmiststall für Mastrinder, ein Aktivstall für Mastschweine sowie die Versuchsstation für Schweinehaltung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen mit Gruppenhaltung von Sauen und freier Abferkelung besucht.

Das Spektrum der Themen ist breit gefächert. Das Tierschutzgesetz schützt nicht nur Wirbeltiere, sondern alle in menschlicher Obhut gehaltenen Tiere. Dazu zählen beispielsweise auch die Bienen. Ihre artgerechte Haltung sowie die erforderlichen Sachkenntnisse des Imkers sind Gegenstand des diesjährigen Auftaktreferates. Dies zeigt die große Bandbreite der Aufgabenfelder von Amtstierärzten. Unterstützung für die tägliche Arbeit der Behörden geben zudem „Erfahrungen aus der Überprüfung von Pferdehaltungen“ und „Fallbeispiele zur Umsetzung von Tierhaltungsverboten“. Das Spezialthema Papageienhaltung wird durch den Besuch eines Papageienschutzzentrums mit großzügigen Flugvolieren vertieft. Besonderheiten der Pferdehaltung werden in einem gewachsenen Betrieb von der Box bis zur modernen Laufstallhaltung erläutert.

„Tierwohl“ – ein aktuelles Thema, doch was bedeutet es?“ Dazu die Tierschutzexpertin Petermann: „Voraussetzung für einen tierschutzgerechten Umgang mit Nutztieren – vom Schlupf beziehungsweise der Geburt, über die Aufzucht und Mast bis zum Transport und der Tötung beziehungsweise Schlachtung – ist die Sachkunde auf allen Ebenen der Tierhaltung. Das gilt für den Landwirt, den praktizierenden Tierarzt wie auch für den überwachenden Amtsveterinär.“

Zur Bewertung des Managements in Tierhaltungen wird die Nutzung von Tierschutzindikatoren immer wichtiger. Diese werden nicht nur im Betrieb, sondern insbesondere auch am „Flaschenhals“ Schlachthof erfasst. Beispielsweise werden in den Niederlanden mittlerweile Tierkörper von Geflügel systematisch auf Verletzungen untersucht, die Rückschlüsse auf die Art und Weise des Fangens und Verladens der Tiere zulassen. Über die Erfahrungen dieses Monitoring-Programms wird ebenfalls berichtet.

Kompakt: Niedersächsisches Tierschutzsymposium – eine bundesweite Institution seit mehr als 25 Jahren

„Haltungssysteme an die Tiere anzupassen und nicht umgekehrt ist eine seit Jahren erhobene Forderung des Tierschutzes“, so Prof. Dr. Sabine Petermann, Leiterin des Tierschutzdienstes im LAVES und Organisatorin dieser Tagung seit 1998 (2. Niedersächsisches Tierschutzsymposium). Das 1. Niedersächsische Tierschutzsymposium fand 1991 in Hannover statt. Die Themen der Tagungen spiegeln die Weiterentwicklung des Tierschutzes insbesondere in der Nutztierhaltung in den vergangen 25 Jahren wieder. Ein Beispiel dafür ist der Verzicht auf das Schnabelkupieren bei Legehennen; seit Januar 2017 werden Legehennen in Deutschland mit intakten Schnäbeln gehalten.

In den vergangenen 25 Jahren haben insgesamt mehr als 1.700 Teilnehmer aus dem gesamten Bundesgebiet und aus den europäischen Nachbarländern diese Tagung besucht. 135 Fachvorträge wurden gehalten – sei es zu Nutztieren, Tieren im Zirkus, im Zoo oder zu Hause. Die Nutztierhaltung stand dabei im Vordergrund. Außerdem wurden mehr als 50 Exkursionen organisiert.

Die bundesweit anerkannte Tagung ist in dieser Form einmalig. Es werden nicht nur Vorträge, sondern auch Betriebsbesichtigungen tierschutzfachlich innovativer Einrichtungen angeboten. Die Tagung ist damit anwendungsbezogen und praxisorientiert.

Der Tierschutzdienst wurde 2001 von der ehemaligen Bezirksregierung Weser-Ems in das LAVES eingegliedert.

Programm und Tagungsband zum Symposium sind hier zu finden.

Quelle: Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit