Topigs Norsvin eröffnet neues Forschungszentrum Delta Kanada

Ende Juni hat Topigs Norsvin das neue Forschungszentrum Delta Kanada in Betrieb genommen. Die Eröffnung sei ein wichtiger Schritt in der weiteren Entwicklung von Topigs Norsvin als globaler Lieferant für Genetik, teilt das Unternehmen mit. Dadurch würde vor allem die Bereitstellung der neusten Top-Genetik in den USA und Kanada, aber auch für andere globale Regionen mit Schweinehaltung, einfacher und schneller. Die ersten Eber werden das Forschungszentrum Ende dieses Jahres verlassen.

Hans Olijslagers, CTO von Topigs Norsvin: „Delta Kanada wird den genetischen Fortschritt in unserer Z-Linie und beim TN Tempo erheblich steigern. Dies ist ein Teil der langfristigen Zuchtstrategie von Topigs Norsvin und wird wesentlich zu unserem Ziel beitragen, den genetischen Fortschritt in der kommenden Zeit zu verdoppeln.“

Das neue Forschungszentrum liegt in der Nähe von Woodlands in Manitoba und wurde mit der neuesten Technologie ausgestattet, „um maximales Tierwohl, höchste Biosicherheit und minimale Umweltbelastung zu gewährleisten“. Der Standort ist von der anderen Schweineproduktion isoliert und liegt dennoch in der Nähe des Winnipeg Richardson internationalen Flughafens. Diese Lage ermöglicht es, gesunde Eber und Samen mit höchstem genetischem Wert zu exportieren. Die Gesamtinvestition beträgt 10 Mio. EUR oder 15 Mio. CAD.

Delta Kanada hat 2.600 Aufzuchtplätze und wird jedes Jahr 7.500 Nukleus-Eber der TN Tempo Endstufenlinie und der Z-Vorstufenlinie testen.

Delta Kanada ist, genau wie das Delta-Zentrum in Norwegen, mit IFIR-Futterstationen für die individuelle Futteraufnahme und einem CT-Scanner ausgestattet und ermöglicht dadurch, Schlachtkörperzusammensetzung, Robustheit und Fleischqualität schneller und genauer zu verbessern.

Quelle: TOPIGS SNW GmbH

E-Magazin Ausgabe 3/18 erschienen

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Boehringer Ingelheim zeichnet Betrieb Brand in Schnelldorf als 8. Leitbetrieb aus

Mitte Juni erhielt der Betrieb Stefan Brand in Schnelldorf, Mittelfranken, die Auszeichnung „Leitbetrieb für effektiven Gesundheitsschutz“. Bereits zum 8. Mal zeichnet Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH im Rahmen dieses Projektes Betriebe aus, die in Bezug auf Prävention von Krankheiten, hohem Hygienestandard, geringem Antibiotikaverbrauch sowie gutem Management besonders beeindrucken. Die Auswahl des Betriebs erfolgt durch die Jury bestehend aus Prof. Martin Ziron von der FH Südwestfalen und Hans-Günther Munz, Geschäftsführer der PQS Agrarservice.

Der diesjährige Preisträger Stefan Brand betreibt einen Hof in Mittelfranken mit 420 Sauen, 2.400 Mastplätzen im teilgeschlossenen System und einer Biosgasanlage. Tierärztlich betreut wird der Betrieb bereits seit über 20 Jahren von der Fachtierarztpraxis für Schweine Dr. Wesselmann, welche die kontinuierliche und innovative Entwicklung zu einem modernen, spezialisierten Ferkelerzeuger fachlich mitbegleitete.

Die unabhängige Jury lobte Stefan Brand vor allem für seine aufgeschlossene Haltung gegenüber Neuerungen im landwirtschaftlichen, aber auch im tiergesundheitlichen Bereich. Stefan Brand vertraut dabei auf eine intensive Beratung und setzt diese konsequent in die Praxis um. Durch das gemeinsam mit der Tierarztpraxis Wesselmann erarbeitete Gesundheitsmanagement mit einem zielgerichteten und auf Diagnostik basierenden Impfkonzept wurde der Antibiotikaverbrauch auf ein Minimum reduziert. Im Team setzten sie früh auf die Ileitis-Impfung und auf die PRRS-Kontrolle der gesamten Herde mit Hilfe eines Impfkonzepts für Sauen und Ferkeln.

Zudem engagiert sich die Familie Brand sehr intensiv in der fachlichen Ausbildung der Auszubildenden, im Prüfungsausschuss und berufspolitisch innerhalb des Bauernverbandes. Auch Kindergartengruppen und Grundschulklassen vermittelt die Familie gerne die Grundlagen der Schweineproduktion und öffnet dafür ihren Hof.

Als Preisträger 2018 kann Stefan Brand auch gleichzeitig am jährlich stattfindenden Arbeitskreis Leitbetriebe teilnehmen, um sich dort mit Spitzenbetrieben in Deutschland auszutauschen und neue Impulse für eine moderne und nachhaltige Schweineproduktion zu erhalten.

Quelle: Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH

„Vom Bienensterben weit entfernt“

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Mit rund 80 Kilogramm Honig lieferten die Bienen im Garten des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums eine neue Rekordernte ab. „In diesem Jahr begann die Blüte recht früh, so dass die Bienen viel Pollen finden konnten“, sagte Imkerin Tina Heinz (32). Sie ist Mitglied bei „Hannover summt e.V.“ und betreut seit 2015 drei Bienenstöcke (150.000 Bienen) im Garten des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz an der Calenberger Straße in Hannover. Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast kostete heute (Montag) während eines Pressetermins erstmals den flüssigen, klaren Honig und stellte eine minzige Note fest. „Das ist typisch für Linde und könnte von den Bäumen vor dem Ministerium stammen“, erklärte Tina Heinz.

Was Niedersachsen alles für das wichtige Nutztier tut, erläuterte Ministerin Barbara Otte-Kinast. Insgesamt werden rund 440.000 Euro (2017) für die Imkerei zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus konnte durch die Förderung der Blühstreifen für den Erhalt der Artenvielfalt die Fläche auf 15.000 Hektar gesteigert werden. „Mit rund 3.150 Betrieben nehmen auch deutlich mehr Landwirte als zuvor an dieser Maßnahme teil. Und es sollen weitere hinzukommen“, versprach die Ministerin. Sie sei stolz darauf, dass Niedersachsen als einziges Bundesland die Kooperation zwischen Landwirten und Imkern mit 100 Euro pro Hektar zusätzliche fördere.

Auch der Imkernachwuchs liegt der Landesregierung am Herzen. Jährlich kommen fast 450 neue Imker mit rund 2.000 Völkern hinzu, seit 2011 die Neuimkerprämie eingeführt wurde. 2017 flossen 120.000 Euro in diese Maßnahme. „Imkern ist wieder in, die Nachwuchssorgen sind vom Tisch und vom Aussterben der Honigbiene sind wir weit entfernt“, stellte Otte-Kinast mit Blick auf die Rekordmarke von nahezu 90.000 Völkern, die von den organisierten Imkern 2017 im Land gemeldet wurden, fest.

„Ich wünsche mir, dass jeder Landwirt während seiner Ausbildung etwas über die Wichtigkeit dieses kleinen Nutztieres erfährt“, sagte die Ministerin. Einen wichtigen Beitrag kann dazu das LAVES-Institut für Bienenkunde in Celle leisten. Deren Leiter, Dr. Werner von der Ohe, wies darauf hin, dass die Wild- und Honigbienen eine ganzjährige Nahrungsgrundlage benötigen. Die Varroamilbe sei nach wie vor der größte Feind der Bienen und Hauptverursacher für Völkerverluste. Deshalb unterstütze man auch die Fortbildung der Imker, um der Milbe konsequent entgegen zu wirken.

Der frische Honig ist bei den Mitarbeitern im Ministerium übrigens sehr beliebt: die Gläser mit der kostbaren goldgelben Füllung finden schnell ihre Abnehmer.

Quelle: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Auftaktveranstaltung der „Tierärztlichen Plattform Tierschutz“

Vorbemerkung: Meldung und Kommentar soll man ja eigentlich nicht vermischen. Im folgenden Text ist dies trotzdem, hoffentlich in vertretbarem Maß, der Fall (tw).

Am vergangenen Wochenende traf sich die Prominenz der deutschen Veterinärmedizin in der Katholischen LandvolkHochschule, Oesede. Alle großen Verbände des Berufsstandes waren durch ihre Präsidenten oder Geschäftsführer vertreten, bei der ersten Veranstaltung der „Tierärztlichen Plattform für Tierschutz“. Ziel und Zweck des neuen Verbundes ist, der Tiermedizin zukünftig mediale Schlagkraft zu verleihen.

Denn, soviel wurde schon am ersten der beiden Tage belegt, Tierärzte kommen in der öffentlichen Debatte praktisch nicht zu Wort. Es fragt sie schlicht keiner, wenn es um Tierschutz, Tierhaltung und deren Zukunft geht. Ihre, durchaus vorhandenen Wortmeldungen, verhallen bisher meist ungehört.

Zunächst stellten sich die Initiatoren der TPT vor: die Bundestierärztekammer als Vertretung sämtlicher Tierärzte in Deutschland (über 40.000 Mitglieder), die DVG als wissenschaftliche Gesellschaft (über 5.600 Mitlieder), der bpt mit seinen 8.200 praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzten, die beamteten Tierärzte des BbT (2.000 Mitglieder) und die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz (TVT, 1.300 Mitglieder).

Jedoch: all diese Verbände, mit ihren zahlreichen Fachausschüssen und Experten-Gremien, spielten   in der öffentlichen Wahrnehmung bisher kaum eine Rolle. Das ist nicht nur den Organisationen schmerzlich bewusst, es wurde ihnen auch während der Tagung bestätigt.

Christina Hucklenbroich, freie Journalistin und selbst studierte Tierärztin, zeigte mit ihrer Presseauswertung (250 Artikel in SZ und taz), dass Veterinäre in der Tagespresse vornehmlich als Randfiguren auftauchen oder als Versager. Wird über einen Unfall mit Hund oder Reh berichtet, steht höchsten lapidar im Text „es wurde ein Tierarzt gerufen“. Geht es um den Schlachthof, taucht der Veterinär fast ausschließlich im Zusammenhang mit Missständen auf. Ältere Medien-Studien zeigten Tierärzte als profitgierige Profiteure im illegalen Medikamentenhandel (1996) oder im günstigsten Fall (2005) als Heilberufler, nicht jedoch als Wissenschaftler.

Matthias Wolfschmidt, Leiter Strategie & Kampagnen bei Foodwatch, hätte viele Fragen an Deutschlands Tierärzte: nach ihren Zielen, ihrer Sicht aufs Nutztier und zu den Konflikten beim Tierschutz. Antworten via Medien konnte er jedoch keine finden. In seiner Wahrnehmung werden auch wissenschaftliche Erkenntnisse nicht aktiv kommuniziert: „die TierärtzInnen lassen ihren Willen nicht erkennen.“

 

Nicht viel besser steht der Berufsstand in der Wahrnehmung von Politikern da. Kirsten Tackmann (MdB, Die Linke) berichtete vom Tierärzte-Bild vieler ihrer Kollegen: beim Thema Antibiotika-Reduktion sei keine klare Positionierung erkennbar (hier würden eher Eigeninteressen unterstellt) und die Unabhängigkeit der Amtsveterinäre stehe zum Beispiel infrage. Es gäbe keine aktive Ansprache der Angeordneten bei konkreten Problemen und wünschenswert wäre es für die Parlamentarierin, Forschungsergebnisse allgemein verständlich zu kommunizieren.

Die Sicht der Tierethiker vorzutragen übernahm Johann Ach von der Uni Münster. Einleitend sagt er, Tierethiker stellten viel eher die richtigen Fragen, als solche selbst zu beantworten. Die Bandbreite tierethischer Positionen sei groß, grundsätzlich entscheide aber „die Empfindungsfähigkeit darüber, welche Entitäten eingeschlossen werden in den Kreis der Wesen, die Berücksichtigung finden“.

Im Verlauf seiner Ausführungen näherte er sich dann, Folie für Folie, immer mehr dem Speziezismus an, bis am Ende der Tierarzt nicht als Tierschützer, sondern als Komplize von Tierqual im Stall stand.

Wer zur Beurteilung von Handlungen am Tier allein die Sicht des Tieres zur Grundlage macht, kann aber nie im Leben schlachten. Und auch die völlig leidfreie Produktion tierischer Produkte ist in der Praxis kaum zu schaffen. Mit diesem Anspruch wird dann „ethische Ernährung“ selbst für Vegetarier zum Problem.

Christiane Bothmann (BbT) stellte eindrücklich die Grundprobleme aller Amtstierärzte dar: die nämlich kämen öffentlich nur vor, wenn etwas nicht geklappt hat – alles andere unterliege schließlich dem Datenschutz. Ihre persönliche Meinung könne mitunter erheblich abweichen von amtlichen Entscheidungen. Und Amtsveterinäre machten es eigentlich niemals irgendjemand recht, obwohl sie doch schlicht Gesetze befolgten und diese umsetzten.

Das – sollte man meinen – wäre ja noch zu ertragen, sofern man sich ein hinreichend dickes Fell zulegen kann. Aber wenn die BbT-Vizepräsidenten für Tierschutz sagt, Veterinäre im öffentlichen Dienst könnten wegen Unterbesetzung 50% ihrer Aufgaben gar nicht bewältigen und dies geschähe „wissentlich und willentlich“, bleibt einem doch erstmal die Spucke weg.

Der Kirchenfachmann Clemens Dirscherl bekannte, alle Kommissionen, Kompetenzkreise und Runden Tische hätten bisher nicht zu einem „contrat rural“ (landwirtschaftlichen Gesellschaftsvertrag) geführt. Und er beschrieb den Wandel in der Evangelischen Kirche bei Fragen zu Tierwohl und Tierschutz.

Bisher wurden drei EKD-Stellungnahmen zur Landwirtschaft veröffentlicht. Die erste Denkschrift 1968 war noch vollkommen der protestantischen Leistungsethik verpflichtet: Wachstum, Größe, genossenschaftliche Organisation standen im Vordergrund. 1984, im zweiten Positionspapier, klang das dann völlig anders: industrialisierte Landwirtschaft und Wachstum waren schlecht, die Mitgeschöpflichkeit des Tiers fehlte der Kirche, Veterinäre arbeiteten im Reparaturbetrieb der Herstellungs- und Verarbeitungskette. Bis zu Denkschrift Nr. 3 im Jahr 2003, haben sich die Positionen kaum geändert, das Stichwort Nachhaltigkeit kam höchstens noch hinzu und an der für 2019 angekündigten 4. Stellungnahme arbeitet bereits „Brot für die Welt“ mit.

Jedem der alt genug ist, sich an die Geschehnisse der Jahre zwischen 1968 und 1984 zu erinnern, ist klar: in diese Zeitspanne fielen zweistellige Tariferhöhungen, Konsumwelle, der Siegeszug des Pauschalurlaubs und schließlich dann der Aufstieg von Umweltschutz und Technik-Skepsis. Satt und zufrieden war man in den 70er Jahren geworden. Die 80er brachten dann Sinnsuche und Alltagsethik – Masslow lässt grüßen.

Die Tierärzteschaft hat (genau wie die Landwirtschaft) den Zug seitdem verpasst. Kommunikationsdefizite konnten sich kumulieren, die Themenführerschaft haben längst andere für sich reklamiert. Es ist höchste Zeit, dass Tierärzte bei einschlägigen Diskussionen ihren Platz als Experten in der vordersten Reihe einnehmen. Tierschutz muss als Kernkompetenz des Berufsstandes (wieder) erkennbar werden.

Die fünf Verbände haben deshalb ein echtes Dickschiff auf Kiel gesetzt und der Stapellauf in Oesede ist schon mal gut gelungen. Nun muss der Dampfer Fahrt aufnehmen. Kapitäne wären ja genug an Bord und ihnen ist zu wünschen, dass sie künftig beim Tierschutz mit einer Stimme sprechen: laut und vernehmlich.

Wenn dann die „Tierärztliche Plattform für Tierschutz“ so viel Talent beweist, wie Maria Dayen bei ihrer Moderation der Auftaktveranstaltung, ist ihr der Erfolg sicher. Die Landestierärztin a. D. behielt stets den Überblick, hatte die Uhr im Blick, verstand es Zwischenfrager freundlich-bestimmt aufs Thema zurückzuführen – und führte ohne jegliche Allüren durchs Programm.

Thomas Wengenroth

PS: Die Katholische LandvolkHochschule Oesede kann man als Tagungsort nur wärmstens empfehlen:  dort stimmte rundum einfach alles. Und wer ein Gruppen-Abendessen plant, sollte unbedingt Johannes Buß, den Leiter der KLVHS, überreden sich hinter den Grill zu stellen: der Diakon hat definitiv Übung!

Durchbruch bei Suche nach Alternative zum Kükentöten

Aus wirtschaftlichen Gründen sterben jedes Jahr in Deutschland rund 50 Millionen männliche Küken, weil sie keine Eier legen und schlecht Fleisch ansetzen. Mehrere Teams forschen nach Alternativen, um das Töten von männlichen Eintagsküken zu stoppen. Wissenschaftler der Technischen Universität München (TUM) haben eine Methode entwickelt zur nicht-invasiven Fruchtbarkeits- und Geschlechtsbestimmung, die gerade patentiert wird.

TUM: Was ist das Besondere an Ihrer Methode im Vergleich mit bisher vorgestellten Vorgehensweisen, die etwa mit einem Laser oder einer Punktierung des Eies arbeiten?
Professoren Benjamin Schusser und Axel Haase: Besonders an unserer Methode ist, dass sie im Gegensatz zu den anderen Technologien auf das Öffnen der Eischale komplett verzichtet. Mit Hilfe von Magnetresonanztomographie bestimmen wir sowohl Geschlecht- als auch Befruchtungsstatus kontaktlos und nicht-invasiv. Somit wird der Embryo nicht in der Entwicklung gestört und es entsteht keine potentielle Eintrittspforte für Keime in das Ei, wie es bei anderen Methoden der Geschlechtsbestimmung der Fall ist. Weiterhin verwenden wir mit der Magnetresonanztomographie eine Technologie, die millionenfach in der Humanmedizin erprobt ist und keine negativen Effekte auf den Organismus hat.

Wie früh muss denn das Geschlecht der Embryonen im Ei bestimmt werden, um im Sinne des Tierschutzes handeln zu können?
Schusser/ Haase: Es gibt bisher wenige belastbare Daten bezüglich des Schmerzempfindens von sich entwickelnden Hühnerembryonen. In einer Stellungnahme des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags vom 31.7.2017 wird davon ausgegangen, dass vor dem siebten Entwicklungstag keine Empfindungen möglich sind und gesichert ab dem 15. Entwicklungstag von einem Schmerzempfinden ausgegangen werden kann. Für die Zeitspanne zwischen dem siebten Entwicklungstag bis zum 15. gibt es gegensätzliche Meinungen, so dass keine abschließende Stellungnahme möglich ist. Generell ist eine möglichst frühe Geschlechtsbestimmung bis Entwicklungstag sieben im Hühnerei erstrebenswert.

Neben der rechtzeitigen Bestimmung des Geschlechts der Küken gibt es ein weiteres Problem: Viele Eier sind nicht befruchtet. Warum ist das so?
Schusser/ Haase: Es ist zwischen Hühnerlinien für die Eierproduktion und für die Fleischproduktion zu unterscheiden. Die Linien wurden über Jahrzehnte entweder auf Merkmale für die Produktion von Eiern oder für die Produktion von Fleisch selektiert. Jedoch korrelieren Ei- und Fleischproduktion negativ miteinander, sodass in der Mast nur Mastlinien verwendet werden. Diese Tiere weisen jedoch mit steigendem Gewicht eine geringere Qualität des Spermas und der Fitness auf, weswegen die Befruchtungsrate der Eier abnimmt. Somit nimmt mit steigendem Alter der Elterntierherde die Befruchtungsrate der Eier ab. Zurzeit ist es aber erst nach Beginn der Inkubation – über ein Durchleuchten der Eier –, möglich zu erkennen, ob sich ein Embryo entwickelt oder ob das Ei unbefruchtet war. Die so als unbefruchtet detektierten Eier müssen verworfen und dürfen aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nicht mehr der verarbeitenden Industrie zugeführt werden. Ist es jedoch möglich, vor Beginn der Inkubation zu erkennen, ob ein Ei befruchtet wurde, dann können die unbefruchteten Eier aussortiert und weiterverarbeitet werden. Somit gibt es eine sinnvolle Verwertung für diese Eier, Inkubatorkapazität kann für befruchtete Eier genutzt werden.

Wie sieht da Ihre Lösung aus?
Schusser/ Haase: Wir haben auch hierfür eine Methode entwickelt, um mit Hilfe der Magnetresonanztomographie bestimmte Magnetresonanz-Parameter im Hühnerei noch vor der Inkubation zu messen, um eine Unterscheidung von befruchteten und unbefruchteten Eiern machen zu können. Unter der Verwendung von deep learning und künstlicher Intelligenz wurde ein Algorithmus entwickelt, welcher an Hand der MRT-Messdaten eine Unterscheidung der Eier hinsichtlich ihres Befruchtungsstatus vornimmt.

Zurzeit melden Sie Ihre Methode zum Patent an. Wann wird sie marktreif und kann von der Geflügelindustrie eingesetzt werden?
Schusser/ Haase: Besonders unsere Methode der Bestimmung des Befruchtungsstatus ist ausgereift. Hier ist es möglich innerhalb des nächsten Jahres einen Prototyp zum Testen unter Feldbedingungen zu installieren. Die Geschlechtsbestimmung funktioniert auch, bedarf aber noch mehr Forschungsarbeit, um die Genauigkeit zu verbessern. Mit der Installation eines Prototyps in einer Brüterei ist in den nächsten zwei Jahren zu rechnen. Das Magnetresonanz-Gerät zur Bestimmung der Befruchtung der Eier und des Geschlechts der Embryonen ist dabei identisch, nur die Bildauswertung muss auf die jeweilige Messaufgabe hin optimiert werden.

Quelle: Technische Universität München

Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest

Mit Flugblättern und Gesprächen will das Landvolk Niedersachsen zu Beginn der Sommerferien in Niedersachsen und dem zu erwartenden Reiseverkehr auf Autobahnen und Bundesstraßen auf die Gefahren der immer weiter nach Westeuropa vorrückenden Afrikanische Schweinepest (ASP) aufmerksam zu machen. Am 6. Juli soll dieser Aktionstag stattfinden: Niedersachsenweit werden dann Landwirte mehrsprachige Info-Zettel zu dieser Tierseuche an Lkw-Fahrer und Urlauber verteilen. Mit der Aktion will das Landvolk verhindern, dass die Seuche in Deutschland und Niedersachsen Einzug hält.

Auf Polnisch, Rumänisch, Litauisch und in weiteren sechs Sprachen ist dieser Info-Flyer gefasst. „Die ASP ist für den Menschen ungefährlich, doch für Schweine und Wildschweine ist dieses hochansteckende und anzeigepflichtige Virus tödlich“, sagt Landvolkpräsident Albert Schulte to Brinke. Das Landvolk Niedersachsen will auf die für viele Verbraucherinnen und Verbraucher unbekannte Seuche hinweisen und informieren, wie sie als Urlauber der osteuropäischen Länder die Ausbreitung der ASP mit verhindern können. Gerade die Autobahnraststätten und -parkplätze, wo Urlauber und LKW-Fahrer Pause machen, um sich zu stärken, sind Quellen der Verbreitung.
Übertragen wird ASP entweder durch direkten Kontakt von Tier zu Tier oder indirekt durch Kontakt zu virusbehafteten Personen, Kleidung, Futtermitteln, Schlacht- oder Speiseabfällen, Nahrungsmitteln, Gülle/Mist sowie sonstigen Gerätschaften oder Fahrzeugen (Viehtransporter). Die mitgebrachte Salami aus Ungarn kann zum Beispiel das Virus enthalten. Das ist für den Menschen ungefährlich, aber der am Rastplatz entsorgte Wurstrest stellt eine Nahrungs- und somit

Verbreitungsquelle für Wildschweine dar. „Experten schätzen das Risiko des Eintrags von ASP nach Deutschland entlang der Fernstraßen als hoch ein. Deshalb informieren wir“, sagt Schulte to Brinke. Es gelte zu verhindern, dass das Virus sich aufgrund des stetigen Transitverkehrs Richtung Osten auf diesen Wegen ausbreitet. Trotz großer Bemühungen seitens der Pharmaindustrie gibt es gegen ASP keinen Impfstoff. Das Einschleppen des Virus nach Niedersachsen hätte somit fatale Folgen für die hiesige Landwirtschaft.

Quelle: Landvolk Niedersachsen

Holstein-Zuchtbetrieb Pohlmann ist „Ausbildungsbetrieb des Jahres 2018“

Auf dem Deutschen Bauerntag in Wiesbaden wurde der Holstein-Zuchtbetrieb Pohlmann aus Diemelsee in Nordhessen als „Ausbildungsbetrieb des Jahres 2018“ ausgezeichnet. Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied betonte die herausragende Bedeutung der landwirtschaftlichen Berufsausbildung für die Zukunft der Branche. „Die jungen Menschen in der landwirtschaftlichen Ausbildung bilden das Fundament für unser Zukunft.“ DBV-Vizepräsident Werner Schwarz, der gleichzeitig Vorsitzender des DBV-Fachausschusses Berufsbildung ist, würdigte in seiner Laudatio die vorbildliche Integration der Auszubildenden in die Familie und das soziale Umfeld der Dorfgemeinschaft. „Ihr Einfühlungsvermögen als Ausbilder, gepaart mit einer breiten Persönlichkeitsbildung und einer fundierten fachlichen Ausbildung macht Sie zu einem eindrucksvollen, vorbildlichen Praxisbeispiel für eine hervorragende berufliche Ausbildung“, so Schwarz. Christian Pohlmann, Betriebsleiter und Ausbilder, wird stellvertretend für 360 Ausbildungsbetriebe in Hessen und mehr als 10.000 aktiven Ausbildungsbetrieben in der deutschen Landwirtschaft für besondere Verdienste um die landwirtschaftliche Berufsausbildung geehrt.

Seit 1989 vermittelte Christian Pohlmann 35 angehenden Landwirten das Rüstzeug für ihren späteren Beruf. Mit viel Gespür für junge Menschen lernen die Auszubildenden auf dem Milchviehbetrieb nicht nur mit Kühen umzugehen, sondern erhalten auch eine breite Persönlichkeitsbildung. Die Auszubildenden schätzen die gute Qualität der Ausbildung und das familiäre Betriebsklima.

Christian Pohlmann betonte in seinen Dankesworten, dass es wichtig sei, den jungen Menschen Spaß an der Tätigkeit und am Beruf Landwirt/in mitzugeben.

Die Ehrung für vorbildliches betriebliches Ausbildungsengagement wird im Rahmen der Nachwuchskampagne des DBV seit 2007 jährlich auf dem Deutschen Bauerntag für hervorragende Leistungen von Landwirtinnen und Landwirten in der Ausbildung verliehen.

Quelle: Deutscher Bauernverband

TVT: Mehr Tierschutz durch Aufklärung statt Lobbyarbeit

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Die TVT fordert mehr Tierschutz durch Aufklärung der Verbraucher statt Lobbyarbeit beim Thema betäubungslose Ferkelkastration.

Ab 2019 ist die betäubungslose Ferkelkastration zur Verhinderung des Ebergeruchs gesetzlich verboten. Diskutiert werden verschiedene Alternativen und dabei kristallisieren sich zwei Methoden heraus, die von verschiedenen Gruppen präferiert werden.

Vermarkter und Bauernverbände setzen auf den sogenannten 4. Weg, die Kastration unter Lokalanästhesie durch die Halter. Von der TVT und anderen Tierschutzorganisationen wird diese Alternative vehement abgelehnt. Sie setzen auf die „tierfreundlichste“ Alternative, die Impfung gegen den Geruch. Dagegen sprechen sich Vermarkter und Bauernverbände aus. Teilweise werden Tierärzte, die Schweinebestände betreuen, sogar unter Druck gesetzt, diese Alternative ebenso abzulehnen. Als Hauptargument wird angeführt, dass die Verbraucher möglicherweise die Impfung nicht akzeptieren.

Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V., mit mehr als 1.300 tierärztlichen Mitgliedern deutschlandweit vertreten, kann diese Haltung nicht nachvollziehen. „Warum sollte der Verbraucher tierfreundlicher produziertes Schweinefleisch ablehnen?“ so Thomas Blaha, Vorsitzender der TVT. „Hier wäre Aufklärung gefragt und wir sehen die Vermarkter, also die Lebensmittelhändler, in der Pflicht. Der 4. Weg mag die einfachste Lösung sein, mit einer Entscheidung für die Lokalanästhesie wäre aber für die „armen Schweine“ nichts gewonnen, denn sie werden immer noch kastriert und die Schmerzausschaltung ist nicht gewährleistet. Damit wäre die Chance für den Tierschutz, den das gesetzliche Verbot der betäubungslosen Kastration eröffnet hat, vertan.“

Mit der Impfung wird bei den männlichen Ferkeln die Hodenfunktion unterdrückt und damit die Entstehung des Ebergeruchs. Zusätzlich reduziert sich auch das typische Eberverhalten, nämlich der Drang zu Rangkämpfen, der bei nicht geimpften Ebern vielfach zu Verletzungen führt. Zwei Injektionen mehr sind im Lichte der ohnehin zahlreichen Impfungen, die den Tieren im Interesse der Gesunderhaltung zugemutet werden, nur eine geringe zusätzliche Belastung, so die TVT. Auf der Grundlage einer großen Vielzahl von wissenschaftlichen Untersuchungen bescheinigt die Europäische Lebensmittel-sicherheitsbehörde EFSA dem Fleisch von geimpften Tieren eine völlige gesundheitliche Unbedenklichkeit und in mehreren Ländern (z.B. Australien und Belgien) wird die Impfung seit fast zehn Jahren durchgeführt.

Die Verabreichung einer Lokalanästhesie (also die Verabreichung mehrerer Spritzen) in Hoden und Samenstränge ist für die Tiere hingegen hochgradig schmerzhaft, sie sind durch die Fixation und Injektion gestresst und eine ausreichende Schmerzausschaltung während der Prozedur kann nicht garantiert werden, abgesehen davon, dass auch hinterher die Schmerzausschaltung in der Heilungsphase sichergestellt werden muss.

Quelle: TVT

Antibiotika-Verbrauch in den Niederlanden: teils sinkend, teils Boden erreicht

Am 14. Juni 2018 veröffentlichte die niederländische Überwachungsbehörde SDa (Stichting Diergeneesmiddelenautoriteit) ihren neuesten Bericht über den Einsatz von Antibiotika bei Nutztieren im Jahr 2017. Die SDa stellt fest, dass es vielen Unternehmen in allen Sektoren gelungen sei, die geringe Nutzung von Antibiotika im Jahr 2017 zu konsolidieren, und dass es in einigen Fällen weitere Senkungen gab.

Im Einzelnen nennt die Behörde für Puten -23,7, Broiler -7,8%, Kalbfleisch -3,6% und für Schweine -1,9%. Der Antibiotikaeinsatz in den Bereichen Milchvieh und Rindermast ist 2017 leicht um 1,5% bzw. 2,7% gestiegen. Für die SDa verharrt die Anwendung in diesen beiden Bereichen auf einem akzeptabel niedrigen Niveau.

Insgesamt betragen die Reduzierungen seit 2009 in der Kälbermast 40%, in der Schweinehaltung 58%, beim Milchvieh 47% und in der Hähnchenmast 74%.

Der Verkauf – nicht Einsatz – „kritischer Wirkstoffe“ (Antibiotika der 3.Generation, inkl. Fluorchinolone), die für die Humanmedizin von besonderer Bedeutung sind, ist in den Niederlanden 2017 um 25% zurückgegangen. Der Umsatz von Colistin ging um 11% zurück. In allen Tiersektoren bleibt der Colistin-Konsum unter dem niedrigsten Richtwert, der von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) für die Verwendung von Colistin empfohlen wird.

Neues Benchmarking-System
Für die Zukunft ist sind zwei Arten von Benchmark-Werten geplant:

Ein Wert für eine akzeptable Nutzung wird für (Teil-) Sektoren ermittelt, die sich durch regelmäßige Nullnutzung, eine geringe Streuung der Nutzung zwischen Unternehmen und eine begrenzte Nutzungsvariation im Zeitverlauf auszeichnen. Dieser Richtwert gilt für Masthähnchen, Mastschweine, Sauen/Ferkel, den gesamten Rindersektor und einen Teil des Kalbfleischsektors (Roséfleisch).

Das SDa-Expertengremium geht davon aus, dass bei einer großen Mehrheit der Unternehmen in diesen (Teil-) Sektoren ein verantwortliches Gleichgewicht zwischen Tiergesundheit und Antibiotika-Einsatz besteht. In diesem Teil (Sektoren) gibt es jedoch auch Unternehmen mit einer (sehr) hohen Nutzung.

Das Expertengremium weist darauf hin, dass diese Unternehmen eine entscheidende Rolle bei der Aufrechterhaltung und weiteren Verbreitung von Antibiotikaresistenzen spielen. Die SDa empfiehlt deshalb ein strengeres Maßnahmenpaket bei größeren Überschreitungen der Benchmark-Wert.

Im neuen System gibt es nur einen Benchmark-Wert anstelle der bisher verwendeten Klassifizierung mit Ziel-, Signal- und Aktionsbereich (grün, orange und rot). Der Signalbereich entfällt und dies bedeutet, dass jedes Unternehmen, das den Benchmark-Wert überschreitet, in den Aktionsbereich fällt und Maßnahmen ergreifen muss, um seine Nutzung zu reduzieren.

Die obige Tabelle zeigt die aktuellen und neuen Benchmark-Werte (BMW) für die (Teil-) Sektoren. In einigen Sektoren, in denen ein akzeptabler Richtwert festgelegt wurde, wurde der neue Richtwert stark angepasst. Im Fleischsektor beispielsweise wurde der Richtwert von 10 auf 5 Tagesdosen pro Tier und Jahr gesenkt. Aufgrund dieser Anpassung werden einige Unternehmen, die bisher im grünen Bereich lagen, nun im roten Bereich landen.

In den meisten (Teil-) Sektoren, für die ein „vorläufiger Referenzwert“ festgelegt wurde, wurde der alte Referenzwert nicht angepasst, da relativ viele Unternehmen in diesen (Teil-) Sektoren den alten Referenzwert nicht erreichen. Diese Benchmarks bleiben relativ hoch. Das mag daran liegen, dass die „alte“ Benchmark erst relativ spät etabliert wurde (z. B. bei Ferkeln) oder dass das Benchmarking noch nicht zum gewünschten Ergebnis geführt hat (wie bei der Mastkälberhaltung). Im letztgenannten Sektor ist der Antibiotikaeinsatz relativ hoch. Benchmarking führte hier nicht zu einer substanziellen Zunahme von Unternehmen im „grünen Bereich“.

Der nächste Schritt ist die Implementierung dieser neuen Benchmark-Werte. Noch in diesem Sommer will das Ministerium mit den verschiedenen Erzeugergruppen und der Königlich-Niederländischen Gesellschaft für Veterinärmedizin diskutieren, wie das neue Benchmarking implementiert werden kann. In diesen Konsultationen soll auch über eine klare Übergangsfrist und eine schrittweise Reduzierung der bisherigen Benchmarking-Werte verhandelt werden.

Link zum Original „Kamerbrief

Quelle: Niederländisches Ministerium für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität

BTK appelliert: Anästhesie gehört nicht in Laienhand!

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Tierärzte sollten sich von Verbänden nicht unter Druck setzen lassen

Ab dem 01.01.2019 wird es in Deutschland verboten sein, Ferkel ohne Betäubung zu kastrieren. Der Bayerische Bauernverband (BBV) hat sich in einem aktuellen Schreiben an alle bayerischen Schweinehalter gewandt, in dem u. a. das Unverständnis der Ablehnung des „4. Wegs“ verschiedener Organisationen thematisiert wird. Die Bundestierärztekammer (BTK) spricht sich nochmals entschieden gegen die Anwendung des sogenannten „4. Wegs“ durch den Tierhalter als Alternative zu der betäubungslosen Ferkelkastration aus und nennt gern erneut die Gründe.

Voraussetzung für die Rechtskonformität der chirurgischen Ferkelkastration unter Lokalanästhesie ist das Erreichen einer wirksamen Schmerzausschaltung, wie die Bundesregierung zuletzt auf eine kleine Anfrage der FDP zur „Zukunft der deutschen Ferkelerzeugung nach dem 31.12.2018“ mitteilte. Nach bisherigen Studien wird bei der Ferkelkastration mit Procain aber keine ausreichende Schmerzausschaltung erreicht. Damit erfüllt dieses Verfahren eindeutig nicht die Vorgaben des Tierschutzgesetzes. Ein Arzneimittel, das den Anforderungen einer lokalen Anästhesie genügt, existiert derzeit nicht. Es gibt zurzeit drei rechtlich mögliche Alternativen: Die Ebermast, die Immunokastration oder „Eberimpfung“ (Improvac) zur Verminderung des Ebergeruchs sowie die Kastration unter Allgemeinanästhesie. Beim „4. Weg“ soll dem Tierhalter die Verabreichung eines Betäubungsmittels zur örtlichen Schmerzausschaltung erlaubt werden. Davor warnt der Präsident der BTK, Dr. Uwe Tiedemann: „Jede Anästhesie – das gilt auch für die lokale Betäubung – ist eine anspruchsvolle und risikobehaftete tierärztliche Tätigkeit!“

Es ist zwar gängige Praxis, kleine Eingriffe unter Lokalanästhesie vorzunehmen. Doch nach bisherigen wissenschaftlichen Untersuchungen, gibt es bei der örtlichen Betäubung der Ferkel deutliche Nachteile. „Die Belastung der Tiere durch Fixation und mehrfache Injektionen ist ähnlich wie bei der betäubungslosen Kastration und der Schmerz wird je nach Applikationsart nur teilweise ausgeschaltet. Dazu kommt, dass Injektionen in Richtung der Samenstränge oft nicht präzise platziert werden können – schon gar nicht, wenn sie durch Laien im Akkord vorgenommen werden. Abgesehen von dem Risiko einer nicht ausreichenden Schmerzausschaltung durch eine ungenaue Applikation, ist bei dieser Vorgehensweise nicht auszuschließen, dass versehentlich auch eine lebensgefährliche intravasale Injektion erfolgen kann. Auch können Wundheilungsstörungen in Folge des Vorfalls der betäubten Samenstrangstümpfe vorkommen. Wenn der „4. Weg“ also nicht nur eine kostengünstige Täuschung des Verbrauchers sein soll, muss eine wirksame Schmerzausschaltung garantiert sein – und das ist wissenschaftlich bisher nicht erwiesen. Aus diesen Gründen lehnen wir diesen Weg ausdrücklich ab“, betont Tiedemann.

Die BTK appelliert an alle praktizierenden Tierärzte, denen der Fragebogen des BBV vorgelegt wird, sich gegen die Lokalanästhesie als geeignete Methode zur Ferkelkastration zu positionieren.

Quelle: Bundestierärztekammer e. V.

Programm „Innovationspreis Tierwohl“ zur Prämierung und Förderung von Innovation in der Nutztierhaltung gestartet

Bewerbungsfrist startet am 2. Juli 2018 und endet am 1. Oktober 2018
Mitmachen können Nutztierhalter, Fachexperten und Wissenschaftler

Die Initiative Tierwohl (ITW) hat den „Innovationspreis Tierwohl“ ins Leben gerufen. Ab dem 2. Juli 2018 können sich Schweine-, Hähnchen- und Putenhalter, Fachexperten sowie Wissenschaftler mit ihren innovativen Ideen und Projekten für den Preis bewerben. Die ITW zeichnet Ideen aus, die das Tierwohl, dessen Messbarkeit beziehungsweise die Tiergesundheit in der Nutztierhaltung von Schweinen, Hähnchen und Puten fördern. Für bereits umgesetzte Ideen können die Bewerber ebenso ein Preisgeld erhalten wie auch für erst ausformulierte Ideen oder Konzepte. Darüber hinaus unterstützt die ITW im Rahmen des „Innovationspreis Tierwohl“ Projekte zur praktischen Umsetzung neuester Erkenntnisse für mehr Tierwohl durch eine finanzielle Förderung. Einsendeschluss für die Bewerbungsunterlagen für ein Preisgeld oder eine Projektförderung ist der 1. Oktober 2018.

„Wir glauben, dass es eine ganze Menge innovativer Ansätze in der Landwirtschaft, insbesondere in der Nutztierhaltung gibt“, erklärt Dr. Alexander Hinrichs, Geschäftsführer der Initiative Tierwohl. „Uns geht es darum, diesen Ansätzen zum Durchbruch zu verhelfen. Dazu gehört, dass Konzepte in der Praxis erprobt werden müssen. Dazu gehört aber auch, dass innovative Ideen überhaupt erst einmal bekannt werden. Wir wollen mit dem ‚Innovationspreis Tierwohl‘ möglichst vielen solcher Ansätze zu ihrem Durchbruch verhelfen, damit Ideen, die ein Plus an Tierwohl, Messbarkeit des Tierwohls oder Tiergesundheit bringen, auch auf breiter Ebene umgesetzt werden können. Das Kriterium der Umsetzbarkeit in möglichst vielen Betrieben ist dem Grundprinzip der ITW gemäß auch beim ‚Innovationspreis Tierwohl‘ ein extrem wichtiges Beurteilungskriterium für die Jury.“

Die Jury besteht aus den Mitgliedern des Beraterausschusses der ITW. Sie entscheidet darüber, welche Projekte den Zuschlag einer Projektförderung erhalten oder welche Ideen mit einem Preisgeld belohnt werden. „Es ist uns sehr wichtig zu betonen, dass auch einfache und kleine Maßnahmen zu mehr Tierwohl führen können“, so Hinrichs. „Deshalb ist für uns nicht der Aufwand entscheidend, der betrieben wurde, sondern der Nutzen für die Tiere und die Frage, ob sich die Idee in vielen Betrieben umsetzen lässt. Ich möchte daher vor allem den Tierhaltern Mut zur Bewerbung zusprechen. Auch eine kleine Idee kann großen Nutzen stiften und von der ITW dafür prämiert werden.“

Die Gewinner des Preisgelds erhalten jeweils 10.000 Euro, die Zweitplatzierten 7.000 Euro und die Drittplatzierten 5.000 Euro. Die Höhe der Projektförderung ist dagegen nicht festgelegt. Sie wird von der konkreten Bewertung der Projekte und den voraussichtlichen Kosten abhängen. Die ITW plant den „Innovationspreis Tierwohl“ jährlich auszuloben. Weiterführende Informationen finden Interessierte hier.

Quelle: Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH

TVT fordert verpflichtende Prüfung für alle Betäubungsgeräte und -anlagen für Schlachthöfe

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Bis Ende 2019 müssen etliche Schlachtbetriebe neue elektrische Betäubungsgeräte anschaffen, da eine EU-Verordnung die Verwendung vieler der vorhandenen Geräte nur noch bis dahin erlaubt. Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. kritisiert, dass es für die Hersteller der Betäubungsgeräte keine Verpflichtung gibt, die tierschutzkonforme Funktion ihrer Geräte vor Inverkehrbringen zu prüfen. Dies führt für die Betriebe zu Rechtsunsicherheiten und kann zu unzureichenden Betäubungen vor der Schlachtung und damit zu massiven Tierschutzproblemen führen. Deshalb fordert die TVT in einem Brief an Bundesministerin Julia Klöckner, eine Zulassungspflicht für Ruhigstellungs- und Betäubungsgeräte in die „Tierschutz-Schlachtverordnung“ aufzunehmen. Bis zu einer verpflichtenden Zulassung muss ein freiwilliges Prüfsiegel eingeführt werden. Wirtschafts-beteiligte sollen die Möglichkeit haben, Betäubungsgeräte bei einer unabhängigen Institution freiwillig prüfen zu lassen.

Eine Studie der Ludwig Maximilians Universität München sowie zahlreiche Erfahrungen aus der Überwachungspraxis zeigen, dass es schon jetzt bei der Elektrobetäubung von Schweinen häufig zu einer unzureichenden Betäubung kommt.

In den vergangenen Jahren hat die technische Entwicklung der elektrischen Betäubungsgeräte zusätzlich dazu geführt, dass es nunmehr deutlich mehr Möglichkeiten gibt, die komplexen Geräte zu programmieren und somit auch mehr Fehlerquellen. Die Ursachen für unzureichende Betäubungen sind hierbei für den Anwender als auch für das amtliche Kontrollpersonal häufig schwer zu erkennen und somit auch schwer abzustellen.

Laut TVT soll vor Inverkehrbringen unbedingt überprüft werden, dass die vorgeschriebenen Anzeigen, Warneinrichtungen und Aufzeichnungen funktionieren. Vor allem soll überprüft werden, ob die tatsächlich resultierenden Stromformen, Frequenzen und Strom-modulationen überhaupt eine effektive Betäubung gewährleisten können.

„Eine Zulassungspflicht für Betäubungsgeräte ist zwingend erforderlich, bei der für jeden Gerätetyp die tatsächliche Eignung für die Betäubung der vorgesehenen Tierkategorien nachgewiesen werden muss“, so Thomas Blaha, Vorsitzender der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V.

Alle Merkblätter der TVT finden Sie auf der Homepage der TVT

Quelle: Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V.

Warum Kühe im Sommer kuscheln

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Jedes Jahr im Sommer erreicht das Team rund um Joep Driessen von CowSignals Fragen aus der ganzen Welt zu einem bestimmten Verhalten der Kühe: „Unsere Kühe drängen sich zu einem bestimmten Zeitpunkt des Tages (gegen Mittag) in einem bestimmten Bereich der Scheune zusammen und bewegen sich nicht“, so Jan Hulsen, Mitgründer von Vetvice. Dieses Verhalten hört jeden Tag zur gleichen Zeit am Ende des Nachmittags auf und ist im Herbst verschwunden, wenn die Temperatur sinkt.

Die Experten von Vetvice haben eine Menge dieser Fälle überprüft und ihre Schlussfolgerung ist, dass es durch die Suche nach Frischluft verursacht wird. Kühe stehen als Gruppe in dem Teil des Stalls, in dem die Luft frisch ist, und meiden die Bereiche, wo es nicht frisch ist.

Dieser Film zeigt das Phänomen deutlich.

Eine Verhaltenskomponente ist die Tatsache, dass sich Kühe in der Natur als Reaktion auf stechende und beißende Insekten gruppieren. Die Experten glauben nicht, dass Insekten die Hauptursache für das Kuscheln sind, aber es ist bekannt, dass Insekten nicht an Orten mit gutem Luftstrom gefunden werden. Dieser Instinkt kann also das Kuschelverhalten verstärken.

Das Team von CowSignals rät, einmal im den Stall herum zu gehen, wenn die Kühe sich wieder aneinander drängen, und die Nase zu benutzen, um die Luft an verschiedenen Stellen zu beurteilen. Ihre Erfahrung ist, dass Kühe immer an Orten stehen, an denen die Luft frisch ist und dass die Luft an anderen Orten feucht und warm sein kann, manchmal sogar unangenehm wegen der Schadgase aus der Gülle.

In einer beträchtlichen Anzahl von Fällen, die sie sich angesehen haben, begann das Verhalten ziemlich abrupt. Dies waren alle Fälle eines Umbaus oder eines Gebäudes, das die Belüftung des Stalls beeinflusste.

Eine unzureichende Belüftung verursacht mehr Schäden und Probleme, als die meisten Milchbauern wissen. Eine schlechte Lüftung führt dazu, dass Kühe mehr Energie in die Abkühlung investieren müssen, was zu Hitzestress führt. Es erzeugt auch einen höheren Infektionsdruck für Bakterien und Viren, was zu mehr Hufproblemen und Euterinfektionen führt. Darüber hinaus führt der Mangel an frischer Luft zu höheren Ammoniakkonzentraten.

Landwirte, die ihren Stall bzw. dessen Lüftung verbessern wollen, sollten zunächst einen Experten einen Lüftungsplan für ihren gesamten Stall erstellen lassen. Dies ist die Grundlage. Dies beinhaltet auch einen Plan mit Vorkehrungen zur Bewältigung von Hitzestress.

Die unabhängigen Experten von Vetvice können diese Pläne für erstellen: Nico Vreeburg (vreeburg@vetvice.nl / 06 51 83 43 96), Bertjan Westerlaan (westerlaan@vetvice.nl / 06 27 45 46 62) und Wiebe Veenstra (veenstra @ vetvice.nl / 06 52 31 10 91).

Quelle: Jan Hulsen, CowSignals

Pro-SAU und InnoPig: wie sehen Abferkelsysteme in Zukunft aus?

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Die Fixierung von Sauen in der Abferkelbucht ist ein Auslaufmodell. Am 19. Juni lud die ISN zu einer Infoveranstaltung nach Vestrup-Bakum, auf der aktuelle Forschungsergebnisse zum Thema präsentiert wurden.

In Österreich dürfen Sauen in Zukunft höchstens zeitweise fixiert werden, außerdem wurden in unserem Nachbarland neue Mindestmaße für Buchten festgelegt. Da aber aktuell keine passenden Buchten auf dem Markt sind, hat ein Verbund aus wissenschaftlichen Einrichtungen, Stallbaufirmen, schweinehaltenden Betrieben und der Landwirtschaftskammer Österreich verschiedene Konzepte entwickelt und in der Praxis getestet. Das Projekt „Pro-SAU“ wurde im Sommer 2017 abgeschlossen und dessen Ergebnisse präsentierte PD Dr. Isabel Hennig-Pauka, die neue Leiterin der TiHo-Außenstelle Bakum (und in ihrer ehem. Funktion als Leiterin der Schweineklinik Wien Mitglied des österreichischen Projekt-Teams).

Spätestens ab 1. Januar 2033 dürfen in Österreich Sauen im Abferkelbereich nur noch zeitweise, d.h. bis zum Ende der kritischen Lebensphase der Ferkel, fixiert werden. Die Abferkelbuchten müssen außerdem eine Mindestfläche von 5.5 m2 sowie eine Mindestbreite von 160 cm aufweisen. Die Buchten müssen so gestaltet sein, dass der Abferkelstand zu öffnen ist und sich die Sauen einige Tage nach der Geburt frei in der Bucht bewegen können.

Auch der Zeitraum für die Gruppenhaltung von tragenden Sauen wurde verlängert. Die Tiere dürfen nach dem Absetzen nur noch für den Zeitraum von max. 10 Tagen zum Decken einzeln gehalten werden. Für Neu- und Umbauten gilt diese Regelung schon seit März 2012, für alle anderen Betriebe gilt eine Übergangszeit bis zum 1. 1. 2033.

Aus sieben Prototypen entwickelten die Österreicher drei Bucht-Varianten (LK-Buchten), die anschließend in drei Forschungs- und sechs Praxisbetrieben getestet wurden: Eine „Flügelbucht“

Foto Pro-SAU

eine „Knickbucht“

Foto Pro-SAU

und die „Trapezbucht“.

Foto Pro-SAU

Zusätzlich wurden die beiden bereits verfügbaren Buchtentypen „SWAP“ und „Pro Dromi“ in den Test einbezogen.

Da die höchsten Ferkelverluste innerhalb der 1. Lebenswoche zu erwarten sind, wurden folgende Fixierungsvarianten gewählt:

Fixierungsvariante 6 Fixierung im Abferkelstand ab einem Tag vor dem errechneten Geburtstermin (114. Trächtigkeitstag) bis zum 6. Lebenstag der Ferkel

Fixierungsvariante 4 Fixierung im Abferkelstand ab einem Tag vor dem errechneten Geburtstermin (114. Trächtigkeitstag) bis zum 4. Lebenstag der Ferkel

Fixierungsvariante 3 Fixierung im Abferkelstand beginnend nach Abschluss der Geburt bis zum 4. Lebenstag der Ferkel

Fixierungsvariante 0 (Kontrolle): Keine Fixierung der Sau während des gesamten Aufenthalts in der Abferkelbucht (freie Abferkelung)

Unter den Verlustursachen stehen Erdrückungen mit ca. 90% an erster Stelle. Die freie Abferkelung (Variante 0) führte in allen Buchtentypen zu den höchsten Ferkelverlusten: in den drei neu entwickelten LK-Buchten durchschnittlich 16,95 %, in Pro Dromi 20,77 % und in SWAP 21,26%

Bei Fixierung der Sau für drei Tage post partum (Varianten 3 und 4) konnten die Ferkel-verluste deutlich vermindert werden. Variante 3: LK = 13,25%, Pro Dromi = 16,40% und SWAP = 16,80% und Variante 4: LK = 10,71%, Pro Dromi = 13,34% und SWAP = 13,68%. Eine längere Fixierung (Variante 6) erbrachte: LK = 12,40%, Pro Dromi = 15,39% und SWAP = 15,77%.

In ihrem Kurzbericht zum Versuch schreiben die österreichischen Forscher: „Die Fixierung der Sau einen Tag vor dem errechneten Geburtstermin (Variante 4) bietet bezüglich der Ferkelmortalität tendenzielle Vorteile verglichen mit einer Fixierung nach Ende der Geburt (Variante 3). Die Fixierungsvariante 3 mit freier Sau in der Geburtsphase führt zu einem erhöhten Auftreten von gefährlichen Positionswechseln im Vergleich zu allen anderen Varianten.“

Die Aufzuchtleistungen in den LK-Buchten (Varianten 4 + 6), sind mit denen in kon-ventionellen Abferkelbuchten mit permanenter Fixierung der Sau vergleichbar. Allerdings muss der Ferkelerzeuger beim Einsatz der neuen LK-Buchten mit deutlich höheren Investitions- und Arbeitskosten rechnen (Investitionen + 28,3 % zur konventionellen 4 m2-Bucht und Arbeitskosten ca. + € 10 je Sau und Jahr). Unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten schneiden Pro Dromi und SWAP jedoch deutlich schlechter ab.

Eine Finanzierung des Mehraufwands über den Markt hält Dr. Hennig-Pauka für wenig wahrscheinlich. Hier sei vielmehr staatliche Förderung gefragt.

Und die Österreicher heben in ihrem Abschlussbericht hervor, zentrale Bedeutung hätten in Zukunft Zucht auf Mütterlichkeit und hohe Ferkel-Vitalität, noch größere Würfe dagegen seien kontraproduktiv.

Den gesamten Pro-SAU-Forschungsbericht gibt es hier zum Download

Carla Brüning von der Landwirtschaftskammer Nieder-sachsen, stellte erste Ergebnisse aus dem Verbundprojekt InnoPig vor. Der Schlussbericht wird zwar erst im Herbst vorliegen (in den alleine neue Doktorarbeiten einfließen werden), aber die Zahlen aus den Versuchs-stationen in Wehnen und Futterkamp sind schon jetzt bemerkenswert.

Neben herkömmlichen Abferkelbuchten mit Ferkelschutzkorb (zur Kontrolle mit 5,2 m2 je Sau) wurden an beiden Standorten Freilaufbuchten (7,3 m2 je Sau) sowie Gruppenbuchten für ferkelführende Sauen (7,5 m2 je Sau) installiert. Die Sauen in Gruppenhaltung lernen sich bereits einige Tage vor dem Abferkeltermin kennen und haben Gelegenheit eine Rangordnung zu etablieren.

In insgesamt neuen Durchgängen mit 156 Würfen (ca. 50 je Haltungssystem) wurden folgende Kennzahlen ermittelt:

Lebend geborene und abgesetzte Ferkel: Gruppenbucht 15,8/12,3; Freilaufbucht 14,2/10,5; Ferkelschutzkorb 14,9/12,4.

Die Saugferkelverluste lagen in der Gruppenhaltung bei 20,1 %, in der Freilaufbucht bei 25,4 % und im Ferkelschutzkorb bei 12,8%. Zu den meisten Verlusten kam es in den ersten vier Lebenstagen der Ferkel, wobei Erdrückungen an erster Stelle standen: in Gruppenhaltung mit 66 %, in der Freilaufbucht mit 67%, im Ferkelschutzkorb nur zu 34%.

Das Geburtsgewicht der Ferkel war in allen drei Haltungsformen praktisch identisch, die Tageszunahmen und Absetzgewichte unterscheiden sich dann allerdings merklich: Freilaufbucht 250 g LM/Tag – Absetzgewicht 8,23 kg; Ferkelschutzkorb 230 g LM/Tag – 7,54 kg Absetzgewicht; Gruppenhaltung 200 g LM/Tag – 5,44 kg Absetzgewicht. Auch die Sauen zeigten in der Gruppe die höchsten Gewichtsverluste.

So hatte der Ferkelschutzkorb die geringsten Saugferkelverluste und den höchsten Wurfmassenzuwachs (wegen der höheren Anzahl abgesetzter Ferkel). Und, dies hob Carla Brüning am Ende ihres Vortrags hervor, Gruppen-Haltung heißt immer auch Gruppen-Erkrankung und deshalb Gruppen-Medikation. Ein Zielkonflikt der in der Diskussion um weitere Antibiotika-Reduktionen klar benannt werden muss.

Astronautennahrung für Kühe: Industriell gezüchtete Mikroben als umweltfreundliches Futter

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Entwaldung, Treibhausgasemissionen, Biodiversitätsverlust, Stickstoffverluste – die heutige landwirtschaftliche Futtermittelproduktion für Rinder, Schweine und Hühner hat enorme Auswirkungen auf Umwelt und Klima. Eine landlose Produktion von Futtermitteln könnte dazu beitragen, die kritischen Auswirkungen in der landwirtschaftlichen Lebensmittelversorgungskette zu mildern. Proteinreiche Mikroben aus dem Industrielabor werden in Zukunft voraussichtlich mehr und mehr traditionelles Kraftfutter ersetzen. Eine neue Studie, die jetzt in der Fachzeitschrift Environmental Science & Technology veröffentlicht wurde, untersucht erstmals auf globaler Ebene das wirtschaftliche und ökologische Potenzial dieses Eiweißfutter-Ersatzes für Schweine, Rinder und Hühner in der Landwirtschaft. Würden nur 2 Prozent des Viehfutters durch Mikroben ersetzt, könnten bereits 5 Prozent der landwirtschaftlichen Treibhausgasemissionen, der globalen Ackerfläche und der globalen Stickstoffverluste in der Landwirtschaft vermieden werden.

„Kühe, Schweine und Hühner werden mit sehr proteinreichem Futter gemästet. Inzwischen wird die Hälfte der auf Ackerland angebauten Proteine an Tiere verfüttert“, sagt Benjamin Leon Bodirsky, Autor der Studie des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK). Ohne drastische Veränderungen im Agrar- und Ernährungssystem wird der steigende Bedarf an Nahrungs- und Futtermitteln, der mit unserer fleischreichen Ernährung einhergeht, wohl zu kontinuierlicher Entwaldung, Verlust der biologischen Vielfalt, Stickstoffbelastung und klimawirksamen Treibhausgasemissionen führen. Neuerdings ist eine neue Technologie im Gespräch, die diese negativen Umweltauswirkungen verringern könnte: Mikroben werden mit Energie, Stickstoff und Kohlenstoff kultiviert, um Proteinpulver herzustellen. Dieses kann dann etwa anstelle von Sojabohnen an Tiere verfüttert werden. Die Züchtung von Futterprotein in industriellen Anlagen statt auf Ackerland könnte helfen, einige Umwelt- und Klimaauswirkungen der Futtermittelproduktion zu mildern. Da die Produktion recht günstig ist dürfte sich mikrobielles Protein als Kraftfutterersatz auch ohne Subventionen durchsetzen.“

Für die Studie haben die Wissenschaftler Modellsimulationen zu wirtschaftlichem Potenzial und Umweltauswirkungen der mikrobiellen Proteinproduktion untersucht. Nach diesen Simulationen werden bis 2050 weltweit zwischen 175-307 Millionen Tonnen Mikroben an Tiere verfüttert um Kraftfutter zu ersetzen. Dies entspricht nur 2 Prozent des gesamten Viehfutters. Hierdurch könnte jedoch mehr als 5 Prozent der globalen Ackerflächen, Treibhausgasemissionen und Stickstoffverluste eingespart werden – nämlich 6 Prozent bei der Ackerfläche, 7 Prozent bei den Treibhausgasemissionen der Landwirtschaft und 8 Prozent bei den globalen Stickstoffverlusten.

„In der Praxis könnten gezüchtete Mikroben wie Bakterien, Hefen, Pilze oder Algen proteinreiche Pflanzen vom Acker wie Sojabohnen oder Getreide ersetzen. Entwickelt wurde diese Methode ursprünglich während des Kalten Krieges für die Raumfahrt. Energie, Kohlenstoff und Stickstoffdünger werden dabei im Labor zur industriellen Produktion proteinreicher Mikroben eingesetzt“, erklärt Ilje Pikaar von der University of Queensland in Australien.

Für ihre neue Studie haben die Forscher fünf verschiedene Wege zur Züchtung von Mikroben in Betracht gezogen: Durch den Einsatz von Erdgas oder Wasserstoff könnte die Futtermittelproduktion vollständig von der Anbaufläche entkoppelt werden. Diese landlose Produktion vermeidet jede Verschmutzung durch die landwirtschaftliche Produktion, geht jedoch auch mit einem enormen Energiebedarf einher. Alternativ können auch Zucker, Biogas oder Synthesegas aus der Landwirtschaft durch die Mikroben zu hochwertigem Eiweiß veredelt werden. Durch die Nutzung der Photosynthese wird bei diesen Verfahren keine externe Energiequelle benötigt, sie führt aber auch zu geringeren Umweltvorteilen, teilweise sogar zu einem Anstieg der Stickstoffbelastung und der Treibhausgasemissionen.

„Die Fütterung von mikrobiellem Eiweiß würde die Produktivität der Tiere nicht beeinträchtigen“, betont die Autorin Isabelle Weindl vom PIK. „Im Gegenteil, es könnte sogar positive Auswirkungen auf das Wachstum der Tiere oder die Milchproduktion haben. Aber auch wenn die Technologie wirtschaftlich rentabel ist, könnte die Einführung dieser neuen Technologie immer noch auf Hindernisse treffen – etwa Gewohnheiten in der Betriebsführung, Risikoaversion gegenüber neuen Technologien, fehlenden Marktzugang oder mangelnden Marktanreizen. „Eine Bepreisung von Umweltschäden in der Landwirtschaft könnte diese Technologie jedoch noch wettbewerbsfähiger machen“, so Weindl.

„Trotz der positiven Ergebnisse ist klar, dass eine Umstellung auf mikrobielles Protein aus dem Labor allein nicht ausreicht, um unsere Landwirtschaft nachhaltig zu verändern“, sagt Alexander Popp vom PIK. Um die Umweltauswirkungen der Lebensmittelversorgungskette wirksam zu reduzieren, seien große strukturelle Veränderungen im Agrar- und Ernährungssystem genauso nötig wie Veränderungen bei der Ernährung selbst hin zu mehr Gemüse. „Für unsere Umwelt und das Klima, aber auch für die eigene Gesundheit haben wir auch die Option, tierische Produkte teilweise durch das Essen von mehr Obst und Gemüse zu ersetzen. Und nach weiteren Fortschritten in der Technologie könnte mikrobielles Protein aus dem Labor auch ein direkter Bestandteil unserer Ernährung werden – Astronautennahrung für jedermann“.

Quelle: Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung

Änderung des Niedersächsischen Fischereigesetzes verabschiedet

Das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Fischereigesetzes ist gestern am späten Nachmittag vom Niedersächsischen Landtag beschlossen worden. Hiermit ist nun der Weg frei für den Erlass einer niedersächsischen Aalverordnung sowie die grundlegende Novellierung der niedersächsischen Binnenfischereiordnung.

Dazu sagt Niedersachsens Fischereiministerin Barbara Otte-Kinast: „Ich freue mich, dass der Gesetzesentwurf im federführenden Ausschuss eine so überwältigende Mehrheit gefunden hat. Damit können wir ein zentrales Vorhaben der Landesregierung zügig und innerhalb einer ambitionierten Frist umsetzen.“

Durch den nun folgenden Erlass der Aalverordnung und die grundlegende Novellierung der niedersächsischen Binnenfischereiordnung beendet Niedersachsen noch bestehende Umsetzungsdefizite der europäischen Aalverordnung und der Verordnung über die Verwendung nichtheimischer und gebietsfremder Arten in der Aquakultur. Beide Verordnungen sollen noch in diesem Jahr in Kraft treten. Zunächst sollen sie jedoch ausführlich mit den Landesfischereiverbänden diskutiert und eine Verbandsbeteiligung durchgeführt werden.

Durch die Novellierung der Binnenfischereiordnung soll diese darüber hinaus an die heutigen Erkenntnisse, Bedürfnisse und rechtlichen Anforderungen angepasst werden. Ministerin Otte-Kinast: „Dabei werden wir dem Grundgedanken des sehr liberalen niedersächsischen Fischereirechts treu bleiben und weiterhin viel Wert auf Eigenverantwortung legen. Wir haben damit durchwegs gute Erfahrung gemacht.“

Den Schutzanspruch der Gewässer werde man dabei selbstverständlich vollumfänglich berücksichtigen, betonte die Ministerin: „Die Landesregierung ist sich ihrer Verantwortung für den Schutz der Gewässer bewusst.“ Die Ministerin hob hervor, dass der Gewässerschutz eine fischereiliche Nutzung in aller Regel nicht ausschließt. Barbara Otte-Kinast: „In den meisten Schutzgebieten ist eine fischereiliche Nutzung mit der Schutzzielen sehr gut vereinbar.“

Quelle: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Warnung vor Salmonellen

Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz weist darauf hin, dass mit Salmonellen verunreinigte Eier in den Handel gelangt sind. Betroffen sind Bio-Eier der Lohner Packstelle Eifrisch-Vermarktungs GmbH. Die Eier in 10-er und 6-er-Kartons tragen den Printcode 0-DE-0356331. Der Rückruf betrifft alle Eier mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum bis zum 7. Juli 2018.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Verzehr der Eier gesundheitsgefährdend ist. Beim Verzehr von infizierten Eiern können Magen-Darm-Erkrankungen auftreten. Eier mit der genannten Printnummer sollten in das Geschäft zurückgebracht oder in den Abfall gegeben werden.

Der Fall im Emsland war durch Eigenkontrollen des Betriebes bekannt geworden. Daraufhin wurde das zuständige Veterinäramt informiert und sofort der öffentliche Rückruf eingeleitet. Bundesweit wurde über www.lebensmittelwarnung.de gewarnt.

Die betroffenen Eier wurden über sechs Lebensmittelketten in acht Bundesländer in den Verkehr gebracht. Die amtliche Rückverfolgung der Eier, die in den Handel gelangt sind, dauert an.

Grundsätzlich sollte beim Umgang mit rohen Eiern streng auf die Küchenhygiene geachtet werden. Speisen mit rohen Eiern sollten von älteren Menschen, Schwangeren, Personen mit geschwächtem Abwehrsystem und Kindern nicht verzehrt werden.

Hintergrund
Eine Salmonellen-Erkrankung äußert sich innerhalb einiger Tage nach Infektion mit Durchfall, Bauchschmerzen und gelegentlich Erbrechen und leichtem Fieber. Die Beschwerden klingen in der Regel nach mehreren Tagen von selbst wieder ab. Insbesondere Säuglinge, Kleinkinder, Senioren und Menschen mit geschwächtem Abwehrsystem können schwerere Krankheitsverläufe entwickeln. Personen, die dieses Lebensmittel gegessen haben und schwere oder anhaltende Symptome entwickeln, sollten ärztliche Hilfe aufsuchen und auf eine mögliche Salmonellen-Infektion hinweisen.

Allgemeine Informationen des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zu Salmonellen

Quelle: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Ergänzungsfuttermittel für Milchkühe zur Reduzierung von Stoffwechselbelastungen während der Transitphase

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Der Kulmbacher Futtermittel-Spezialist Bergophor bietet ein neues Ergänzungsfuttermittel an: KULMIN® Toco forte 100.

Das Risiko für das Auftreten von Stoffwechselstörungen ist in der Transitphase drastisch erhöht. Eine negative Energiebilanz ist grundsätzlich bei allen Kühen in der frühen Laktation zu erwarten. Diese ist aber nicht allein für das Auftreten von Stoffwechselstörungen und Erkrankungen der Kühe verantwortlich.

Nach neuesten Erkenntnissen treten auch subklinische Entzündungsprozesse praktisch bei allen Kühen unmittelbar nach dem Kalben auf. Werden diese vom Immunsystem nicht zügig aufgelöst, besteht die Gefahr eines chronischen Verlaufes.

Die Aktivierung des Immunsystems erhöht den Energieverbrauch der Tiere. Die negative Energiebilanz wird dadurch zusätzlich verstärkt. Ein Rückgang der Milchleistung und die Ausbildung einer Fettleber, Nachgeburtsverhaltungen, Fruchtbarkeitsstörungen und oft verfrühtes Ausscheiden aus der Produktion sind die Folgen.

Durch den Einsatz von KULMIN® Toco forte 100 werden die körpereigenen Abwehrmechanismen der Kühe deutlich unterstützt. Die Entlastung des Stoffwechsels verbessert die Milchleistung und stabilisiert die Eutergesundheit.

KULMIN® Toco forte 100

  • enthält natürliche Polyphenole
  • vermindert die Stoffwechselbelastungen insbesondere in der Transitphase
  • steigert die Milchleistung im ersten Laktationsdrittel
  • wirkt oxidativem Stress entgegen
  • verbessert das Tierwohl
  • wissenschaftlich getestet
  • ist in Mehlform und pelletiert erhältlich

Quelle: Bergophor Futtermittelfabrik Dr. Berger GmbH & Co. KG

Geflügelpest-Risikoampel: neues Online-Tool zur Seuchenprävention

Am 19. Juni stellte die Universität Vechta zusammen mit dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), dem Niedersächsischen Geflügelwirtschaftsverband e. V. (NGW), der QS Fachgesellschaft Geflügel GmbH und dem Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V. (ZDG) im Rahmen einer Fachtagung die neu entwickelte Geflügelpest-Risikoampel vor. Das ab sofort zur Verfügung stehende Online-Tool bietet Landwirten die kostenfreie Möglichkeit, die individuelle betriebliche Biosicherheit bewerten zu lassen, besonders die zum Schutz vor Geflügelpest ergriffenen Maßnahmen. Dadurch können Betriebe bessere Vorsorgemaßnahmen zum Schutz des eigenen Geflügelbestandes treffen, um so Seuchenzüge wie zuletzt 2016/17 zu vermeiden. Die fachliche Basis der Ampel lieferten 19 Experten aus Wissenschaft, tierärztlicher und landwirtschaftlicher Praxis sowie Behördenvertreter aus ganz Deutschland.

„Die Risikoampel beinhaltet 100 Fragen, die den Bereichen Sicherung des Betriebs, Sicherung des Stalls und Arbeitsabläufe zugeordnet sind“, erläuterte Projektleiterin Dr. Barbara Grabkowsky, Geschäftsführerin der an der Uni Vechta angesiedelten Transformationsstelle agrar Niedersachsen, bei der Fachtagung die Funktionalität der neuen Risikoampel. Über ein Multiple-Choice-System beantworten die Landwirte die Fragen, wobei das Tool in einem zweistufigen Verfahren automatisch bewertet, wie stark jeder Aspekt das Risiko eines Geflügelpesteintrags verringert oder erhöht. „Das Ergebnis ist ein nach Ampelfarben visualisiertes Ergebnis, das Auskunft über die erreichte Risikoklasse gibt“, erklärte Dr. Grabkowsky – und das hat einen ganz konkreten praktischen Nutzen für den Landwirt: „In einer Optimierungsanalyse werden alle Risikofaktoren ihrer Bedeutung gemäß aufgelistet und konkrete Hinweise zur Umsetzung im Betrieb gegeben. Mit diesem Ampelsystem kann jeder Geflügelhalter regelmäßig überprüfen, ob das eigene Biosicherheitskonzept den Betrieb noch optimal schützt.“

Vorsorgen ist besser als Räumen
Robert Römer, QS Qualität und Sicherheit GmbH und Mitglied der Projektleitung, mahnte, dass sich das Geflügelpestgeschehen von 2016/2017 nicht wiederholen dürfe: „Entlang der gesamten Wertschöpfungskette sind Kosten im zweistelligen Millionenbereich entstanden. Um die Gefahr eines erneuten Seuchenzuges einzudämmen, haben es QS, NGW und ZDG als sehr wichtige Aufgabe empfunden, die Entwicklung der Risikoampel zu unterstützen. Damit geben wir Geflügelbetrieben in ganz Deutschland noch bessere Vorsorgemöglichkeiten an die Hand, um das betriebliche Biosicherheitsmanagement weiter zu optimieren.“ Auch Friedrich-Otto Ripke, Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft und Vorsitzender des Niedersächsischen Geflügelwirtschaftsverbandes, sieht einen erheblichen Zugewinn für alle Beteiligten: „Die neue Biosicherheitsampel wird als eine Art Eigenkontrollsystem einen entscheidenden Beitrag zu optimierten Abläufen in Bezug auf die Biosicherheit in Geflügel haltenden Betrieben leisten. Sie wirkt permanent und in jedem Betrieb und ist damit viel effektiver, als jede behördliche Kontrolle es sein könnte! Und sie fordert zwei elementare Grundlagen für erfolgreiche Biosicherheit ein: Konsequenz und Disziplin.“

Vorfahrt für Biosicherheit gewährleisten
Prof. Dr. Franz Josef Conraths, Vizepräsident des Friedrich-Loeffler-Instituts und Leiter des Instituts für Epidemiologie, fasste die wahrscheinlichsten Eintragsquellen der letzten Geflügelpest-Epidemie 2016/17 zusammen: „Der beste Schutz besteht darin, die Biosicherheit auf den Betrieben weiter zu verbessern.“ Er betonte, dass die gemeinsam erarbeitete Risikoampel eine auf die Eintragswege der Geflügelpest fokussierte Einschätzung gebe. „Die Verbesserung der Biosicherheit bietet eine gute Grundlage, um das Risiko eines Eintrags der Geflügelpesterreger zu senken und damit auch Bestandstötungen zu vermeiden. Die in der Risikoampel abgedeckten Bereiche sind wissenschaftlich fundiert und haben große praktische Relevanz.“

Konsequenz und Disziplin als elementare Grundlage
Die auf der Tagung anwesenden Fachleute waren sich einig: Für die Senkung des Seuchenrisikos sind die Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter der Geflügel haltenden Betriebe maßgeblich verantwortlich. Das Verantwortungsbewusstsein hat sich in den letzten Jahren erhöht, doch es gibt auch noch „Luft nach oben“. Geflügelfachtierarzt Dr. Erwin Sieverding von der Praxis am Bergweg in Lohne sagte: „Der letzte Seuchenzug hat wachgerüttelt. Es hat erhebliche Verbesserungen gegeben bei Strohlagerung, Einstreumanagement und Kadaverlagerung.“

Risikomanagement ganzheitlich denken
Dass das Risikomanagement nicht nur auf betriebliche Maßnahmen zur Verbesserung der Biosicherheit beschränkt ist, war ebenfalls Konsens der Tagung. Das Schulen des Personals in den Betrieben und die Kommunikation mit Behörden und Öffentlichkeit spielen dabei genauso eine Rolle wie die betriebliche Absicherung der finanziellen Risiken, die mit einem möglichen Seuchenausbruch verbunden sind.
Dr. Ursula Gerdes von der Tierseuchenkasse Niedersachsen erklärte dazu: „Aufgrund einer amtlichen Tötungsanordnung hat ein betroffener Tierhalter einen Anspruch auf die Entschädigung des gemeinen Wertes der Tiere sowie auf die Übernahme der Kosten für deren Tötung und Beseitigung. Dies ist allerdings nur dann der Fall, wenn der Tierhalter sich im Vorfeld und im Rahmen der Bekämpfungsmaßnahme rechtskonform verhalten hat.“ Im Rahmen des Seuchenzuges 2016/2017 sei dies nicht immer der Fall gewesen. Um die volle Auszahlung der Entschädigung nicht zu gefährden, müssten alle Vorgaben einwandfrei erfüllt sein, so Gerdes.

Wissenschaftsbasierte und praxisorientierte Entwicklung als Grundlage der Ampel
Das Projekt „Geflügelpest-Risikoampel“ wurde von der Universität Vechta zusammen mit dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) durchgeführt. Mitarbeitende Partner im Projekt sind die QS Fachgesellschaft Geflügel GmbH, der Niedersächsische Geflügelwirtschaftsverband (NGW) sowie der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG). Die wissenschaftliche Grundlage für die Wichtung der Risikofaktoren hat ein Expertenpanel erarbeitet, das mit Fachleuten aus der Tierärztlichen Hochschule Hannover, dem Friedrich-Loeffler-Institut, der Niedersächsischen Tierseuchenkasse, dem Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES), dem Veterinäramt des Landkreises Cloppenburg, der Task Force AI aus Baden-Württemberg, dem Landesverband der Bayerischen Geflügelwirtschaft e. V., verschiedenen Tierarztpraxen aus Deutschland, der Anicon Vorsorge GmbH und Praktikern der Branche besetzt ist. Finanziell unterstützt wurde das Projekt an der Universität Vechta von der QS Fachgesellschaft Geflügel GmbH und der Dr. Alhard von Burgsdorff-Stiftung.

Link zur Geflügelpest-Risikoampel

Quelle: ZDG

Bild: (von links) Robert Römer (QS Fachgesellschaft Geflügel GmbH), Prof. Dr. Franz-Josef Conraths (FLI), Dr. Barbara Grabkowsky (Uni Vechta), Friedrich-Otto Ripke (ZDG-Präsident und NGW-Vorsitzender) und Dr. Klaus-Peter Behr (AniCon Vorsorge GmbH).