TVT: Mehr Tierschutz durch Aufklärung statt Lobbyarbeit

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Die TVT fordert mehr Tierschutz durch Aufklärung der Verbraucher statt Lobbyarbeit beim Thema betäubungslose Ferkelkastration.

Ab 2019 ist die betäubungslose Ferkelkastration zur Verhinderung des Ebergeruchs gesetzlich verboten. Diskutiert werden verschiedene Alternativen und dabei kristallisieren sich zwei Methoden heraus, die von verschiedenen Gruppen präferiert werden.

Vermarkter und Bauernverbände setzen auf den sogenannten 4. Weg, die Kastration unter Lokalanästhesie durch die Halter. Von der TVT und anderen Tierschutzorganisationen wird diese Alternative vehement abgelehnt. Sie setzen auf die „tierfreundlichste“ Alternative, die Impfung gegen den Geruch. Dagegen sprechen sich Vermarkter und Bauernverbände aus. Teilweise werden Tierärzte, die Schweinebestände betreuen, sogar unter Druck gesetzt, diese Alternative ebenso abzulehnen. Als Hauptargument wird angeführt, dass die Verbraucher möglicherweise die Impfung nicht akzeptieren.

Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V., mit mehr als 1.300 tierärztlichen Mitgliedern deutschlandweit vertreten, kann diese Haltung nicht nachvollziehen. „Warum sollte der Verbraucher tierfreundlicher produziertes Schweinefleisch ablehnen?“ so Thomas Blaha, Vorsitzender der TVT. „Hier wäre Aufklärung gefragt und wir sehen die Vermarkter, also die Lebensmittelhändler, in der Pflicht. Der 4. Weg mag die einfachste Lösung sein, mit einer Entscheidung für die Lokalanästhesie wäre aber für die „armen Schweine“ nichts gewonnen, denn sie werden immer noch kastriert und die Schmerzausschaltung ist nicht gewährleistet. Damit wäre die Chance für den Tierschutz, den das gesetzliche Verbot der betäubungslosen Kastration eröffnet hat, vertan.“

Mit der Impfung wird bei den männlichen Ferkeln die Hodenfunktion unterdrückt und damit die Entstehung des Ebergeruchs. Zusätzlich reduziert sich auch das typische Eberverhalten, nämlich der Drang zu Rangkämpfen, der bei nicht geimpften Ebern vielfach zu Verletzungen führt. Zwei Injektionen mehr sind im Lichte der ohnehin zahlreichen Impfungen, die den Tieren im Interesse der Gesunderhaltung zugemutet werden, nur eine geringe zusätzliche Belastung, so die TVT. Auf der Grundlage einer großen Vielzahl von wissenschaftlichen Untersuchungen bescheinigt die Europäische Lebensmittel-sicherheitsbehörde EFSA dem Fleisch von geimpften Tieren eine völlige gesundheitliche Unbedenklichkeit und in mehreren Ländern (z.B. Australien und Belgien) wird die Impfung seit fast zehn Jahren durchgeführt.

Die Verabreichung einer Lokalanästhesie (also die Verabreichung mehrerer Spritzen) in Hoden und Samenstränge ist für die Tiere hingegen hochgradig schmerzhaft, sie sind durch die Fixation und Injektion gestresst und eine ausreichende Schmerzausschaltung während der Prozedur kann nicht garantiert werden, abgesehen davon, dass auch hinterher die Schmerzausschaltung in der Heilungsphase sichergestellt werden muss.

Quelle: TVT

Antibiotika-Verbrauch in den Niederlanden: teils sinkend, teils Boden erreicht

Am 14. Juni 2018 veröffentlichte die niederländische Überwachungsbehörde SDa (Stichting Diergeneesmiddelenautoriteit) ihren neuesten Bericht über den Einsatz von Antibiotika bei Nutztieren im Jahr 2017. Die SDa stellt fest, dass es vielen Unternehmen in allen Sektoren gelungen sei, die geringe Nutzung von Antibiotika im Jahr 2017 zu konsolidieren, und dass es in einigen Fällen weitere Senkungen gab.

Im Einzelnen nennt die Behörde für Puten -23,7, Broiler -7,8%, Kalbfleisch -3,6% und für Schweine -1,9%. Der Antibiotikaeinsatz in den Bereichen Milchvieh und Rindermast ist 2017 leicht um 1,5% bzw. 2,7% gestiegen. Für die SDa verharrt die Anwendung in diesen beiden Bereichen auf einem akzeptabel niedrigen Niveau.

Insgesamt betragen die Reduzierungen seit 2009 in der Kälbermast 40%, in der Schweinehaltung 58%, beim Milchvieh 47% und in der Hähnchenmast 74%.

Der Verkauf – nicht Einsatz – „kritischer Wirkstoffe“ (Antibiotika der 3.Generation, inkl. Fluorchinolone), die für die Humanmedizin von besonderer Bedeutung sind, ist in den Niederlanden 2017 um 25% zurückgegangen. Der Umsatz von Colistin ging um 11% zurück. In allen Tiersektoren bleibt der Colistin-Konsum unter dem niedrigsten Richtwert, der von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) für die Verwendung von Colistin empfohlen wird.

Neues Benchmarking-System
Für die Zukunft ist sind zwei Arten von Benchmark-Werten geplant:

Ein Wert für eine akzeptable Nutzung wird für (Teil-) Sektoren ermittelt, die sich durch regelmäßige Nullnutzung, eine geringe Streuung der Nutzung zwischen Unternehmen und eine begrenzte Nutzungsvariation im Zeitverlauf auszeichnen. Dieser Richtwert gilt für Masthähnchen, Mastschweine, Sauen/Ferkel, den gesamten Rindersektor und einen Teil des Kalbfleischsektors (Roséfleisch).

Das SDa-Expertengremium geht davon aus, dass bei einer großen Mehrheit der Unternehmen in diesen (Teil-) Sektoren ein verantwortliches Gleichgewicht zwischen Tiergesundheit und Antibiotika-Einsatz besteht. In diesem Teil (Sektoren) gibt es jedoch auch Unternehmen mit einer (sehr) hohen Nutzung.

Das Expertengremium weist darauf hin, dass diese Unternehmen eine entscheidende Rolle bei der Aufrechterhaltung und weiteren Verbreitung von Antibiotikaresistenzen spielen. Die SDa empfiehlt deshalb ein strengeres Maßnahmenpaket bei größeren Überschreitungen der Benchmark-Wert.

Im neuen System gibt es nur einen Benchmark-Wert anstelle der bisher verwendeten Klassifizierung mit Ziel-, Signal- und Aktionsbereich (grün, orange und rot). Der Signalbereich entfällt und dies bedeutet, dass jedes Unternehmen, das den Benchmark-Wert überschreitet, in den Aktionsbereich fällt und Maßnahmen ergreifen muss, um seine Nutzung zu reduzieren.

Die obige Tabelle zeigt die aktuellen und neuen Benchmark-Werte (BMW) für die (Teil-) Sektoren. In einigen Sektoren, in denen ein akzeptabler Richtwert festgelegt wurde, wurde der neue Richtwert stark angepasst. Im Fleischsektor beispielsweise wurde der Richtwert von 10 auf 5 Tagesdosen pro Tier und Jahr gesenkt. Aufgrund dieser Anpassung werden einige Unternehmen, die bisher im grünen Bereich lagen, nun im roten Bereich landen.

In den meisten (Teil-) Sektoren, für die ein „vorläufiger Referenzwert“ festgelegt wurde, wurde der alte Referenzwert nicht angepasst, da relativ viele Unternehmen in diesen (Teil-) Sektoren den alten Referenzwert nicht erreichen. Diese Benchmarks bleiben relativ hoch. Das mag daran liegen, dass die „alte“ Benchmark erst relativ spät etabliert wurde (z. B. bei Ferkeln) oder dass das Benchmarking noch nicht zum gewünschten Ergebnis geführt hat (wie bei der Mastkälberhaltung). Im letztgenannten Sektor ist der Antibiotikaeinsatz relativ hoch. Benchmarking führte hier nicht zu einer substanziellen Zunahme von Unternehmen im „grünen Bereich“.

Der nächste Schritt ist die Implementierung dieser neuen Benchmark-Werte. Noch in diesem Sommer will das Ministerium mit den verschiedenen Erzeugergruppen und der Königlich-Niederländischen Gesellschaft für Veterinärmedizin diskutieren, wie das neue Benchmarking implementiert werden kann. In diesen Konsultationen soll auch über eine klare Übergangsfrist und eine schrittweise Reduzierung der bisherigen Benchmarking-Werte verhandelt werden.

Link zum Original „Kamerbrief

Quelle: Niederländisches Ministerium für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität

BTK appelliert: Anästhesie gehört nicht in Laienhand!

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Tierärzte sollten sich von Verbänden nicht unter Druck setzen lassen

Ab dem 01.01.2019 wird es in Deutschland verboten sein, Ferkel ohne Betäubung zu kastrieren. Der Bayerische Bauernverband (BBV) hat sich in einem aktuellen Schreiben an alle bayerischen Schweinehalter gewandt, in dem u. a. das Unverständnis der Ablehnung des „4. Wegs“ verschiedener Organisationen thematisiert wird. Die Bundestierärztekammer (BTK) spricht sich nochmals entschieden gegen die Anwendung des sogenannten „4. Wegs“ durch den Tierhalter als Alternative zu der betäubungslosen Ferkelkastration aus und nennt gern erneut die Gründe.

Voraussetzung für die Rechtskonformität der chirurgischen Ferkelkastration unter Lokalanästhesie ist das Erreichen einer wirksamen Schmerzausschaltung, wie die Bundesregierung zuletzt auf eine kleine Anfrage der FDP zur „Zukunft der deutschen Ferkelerzeugung nach dem 31.12.2018“ mitteilte. Nach bisherigen Studien wird bei der Ferkelkastration mit Procain aber keine ausreichende Schmerzausschaltung erreicht. Damit erfüllt dieses Verfahren eindeutig nicht die Vorgaben des Tierschutzgesetzes. Ein Arzneimittel, das den Anforderungen einer lokalen Anästhesie genügt, existiert derzeit nicht. Es gibt zurzeit drei rechtlich mögliche Alternativen: Die Ebermast, die Immunokastration oder „Eberimpfung“ (Improvac) zur Verminderung des Ebergeruchs sowie die Kastration unter Allgemeinanästhesie. Beim „4. Weg“ soll dem Tierhalter die Verabreichung eines Betäubungsmittels zur örtlichen Schmerzausschaltung erlaubt werden. Davor warnt der Präsident der BTK, Dr. Uwe Tiedemann: „Jede Anästhesie – das gilt auch für die lokale Betäubung – ist eine anspruchsvolle und risikobehaftete tierärztliche Tätigkeit!“

Es ist zwar gängige Praxis, kleine Eingriffe unter Lokalanästhesie vorzunehmen. Doch nach bisherigen wissenschaftlichen Untersuchungen, gibt es bei der örtlichen Betäubung der Ferkel deutliche Nachteile. „Die Belastung der Tiere durch Fixation und mehrfache Injektionen ist ähnlich wie bei der betäubungslosen Kastration und der Schmerz wird je nach Applikationsart nur teilweise ausgeschaltet. Dazu kommt, dass Injektionen in Richtung der Samenstränge oft nicht präzise platziert werden können – schon gar nicht, wenn sie durch Laien im Akkord vorgenommen werden. Abgesehen von dem Risiko einer nicht ausreichenden Schmerzausschaltung durch eine ungenaue Applikation, ist bei dieser Vorgehensweise nicht auszuschließen, dass versehentlich auch eine lebensgefährliche intravasale Injektion erfolgen kann. Auch können Wundheilungsstörungen in Folge des Vorfalls der betäubten Samenstrangstümpfe vorkommen. Wenn der „4. Weg“ also nicht nur eine kostengünstige Täuschung des Verbrauchers sein soll, muss eine wirksame Schmerzausschaltung garantiert sein – und das ist wissenschaftlich bisher nicht erwiesen. Aus diesen Gründen lehnen wir diesen Weg ausdrücklich ab“, betont Tiedemann.

Die BTK appelliert an alle praktizierenden Tierärzte, denen der Fragebogen des BBV vorgelegt wird, sich gegen die Lokalanästhesie als geeignete Methode zur Ferkelkastration zu positionieren.

Quelle: Bundestierärztekammer e. V.

Programm „Innovationspreis Tierwohl“ zur Prämierung und Förderung von Innovation in der Nutztierhaltung gestartet

Bewerbungsfrist startet am 2. Juli 2018 und endet am 1. Oktober 2018
Mitmachen können Nutztierhalter, Fachexperten und Wissenschaftler

Die Initiative Tierwohl (ITW) hat den „Innovationspreis Tierwohl“ ins Leben gerufen. Ab dem 2. Juli 2018 können sich Schweine-, Hähnchen- und Putenhalter, Fachexperten sowie Wissenschaftler mit ihren innovativen Ideen und Projekten für den Preis bewerben. Die ITW zeichnet Ideen aus, die das Tierwohl, dessen Messbarkeit beziehungsweise die Tiergesundheit in der Nutztierhaltung von Schweinen, Hähnchen und Puten fördern. Für bereits umgesetzte Ideen können die Bewerber ebenso ein Preisgeld erhalten wie auch für erst ausformulierte Ideen oder Konzepte. Darüber hinaus unterstützt die ITW im Rahmen des „Innovationspreis Tierwohl“ Projekte zur praktischen Umsetzung neuester Erkenntnisse für mehr Tierwohl durch eine finanzielle Förderung. Einsendeschluss für die Bewerbungsunterlagen für ein Preisgeld oder eine Projektförderung ist der 1. Oktober 2018.

„Wir glauben, dass es eine ganze Menge innovativer Ansätze in der Landwirtschaft, insbesondere in der Nutztierhaltung gibt“, erklärt Dr. Alexander Hinrichs, Geschäftsführer der Initiative Tierwohl. „Uns geht es darum, diesen Ansätzen zum Durchbruch zu verhelfen. Dazu gehört, dass Konzepte in der Praxis erprobt werden müssen. Dazu gehört aber auch, dass innovative Ideen überhaupt erst einmal bekannt werden. Wir wollen mit dem ‚Innovationspreis Tierwohl‘ möglichst vielen solcher Ansätze zu ihrem Durchbruch verhelfen, damit Ideen, die ein Plus an Tierwohl, Messbarkeit des Tierwohls oder Tiergesundheit bringen, auch auf breiter Ebene umgesetzt werden können. Das Kriterium der Umsetzbarkeit in möglichst vielen Betrieben ist dem Grundprinzip der ITW gemäß auch beim ‚Innovationspreis Tierwohl‘ ein extrem wichtiges Beurteilungskriterium für die Jury.“

Die Jury besteht aus den Mitgliedern des Beraterausschusses der ITW. Sie entscheidet darüber, welche Projekte den Zuschlag einer Projektförderung erhalten oder welche Ideen mit einem Preisgeld belohnt werden. „Es ist uns sehr wichtig zu betonen, dass auch einfache und kleine Maßnahmen zu mehr Tierwohl führen können“, so Hinrichs. „Deshalb ist für uns nicht der Aufwand entscheidend, der betrieben wurde, sondern der Nutzen für die Tiere und die Frage, ob sich die Idee in vielen Betrieben umsetzen lässt. Ich möchte daher vor allem den Tierhaltern Mut zur Bewerbung zusprechen. Auch eine kleine Idee kann großen Nutzen stiften und von der ITW dafür prämiert werden.“

Die Gewinner des Preisgelds erhalten jeweils 10.000 Euro, die Zweitplatzierten 7.000 Euro und die Drittplatzierten 5.000 Euro. Die Höhe der Projektförderung ist dagegen nicht festgelegt. Sie wird von der konkreten Bewertung der Projekte und den voraussichtlichen Kosten abhängen. Die ITW plant den „Innovationspreis Tierwohl“ jährlich auszuloben. Weiterführende Informationen finden Interessierte hier.

Quelle: Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH

TVT fordert verpflichtende Prüfung für alle Betäubungsgeräte und -anlagen für Schlachthöfe

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Bis Ende 2019 müssen etliche Schlachtbetriebe neue elektrische Betäubungsgeräte anschaffen, da eine EU-Verordnung die Verwendung vieler der vorhandenen Geräte nur noch bis dahin erlaubt. Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. kritisiert, dass es für die Hersteller der Betäubungsgeräte keine Verpflichtung gibt, die tierschutzkonforme Funktion ihrer Geräte vor Inverkehrbringen zu prüfen. Dies führt für die Betriebe zu Rechtsunsicherheiten und kann zu unzureichenden Betäubungen vor der Schlachtung und damit zu massiven Tierschutzproblemen führen. Deshalb fordert die TVT in einem Brief an Bundesministerin Julia Klöckner, eine Zulassungspflicht für Ruhigstellungs- und Betäubungsgeräte in die „Tierschutz-Schlachtverordnung“ aufzunehmen. Bis zu einer verpflichtenden Zulassung muss ein freiwilliges Prüfsiegel eingeführt werden. Wirtschafts-beteiligte sollen die Möglichkeit haben, Betäubungsgeräte bei einer unabhängigen Institution freiwillig prüfen zu lassen.

Eine Studie der Ludwig Maximilians Universität München sowie zahlreiche Erfahrungen aus der Überwachungspraxis zeigen, dass es schon jetzt bei der Elektrobetäubung von Schweinen häufig zu einer unzureichenden Betäubung kommt.

In den vergangenen Jahren hat die technische Entwicklung der elektrischen Betäubungsgeräte zusätzlich dazu geführt, dass es nunmehr deutlich mehr Möglichkeiten gibt, die komplexen Geräte zu programmieren und somit auch mehr Fehlerquellen. Die Ursachen für unzureichende Betäubungen sind hierbei für den Anwender als auch für das amtliche Kontrollpersonal häufig schwer zu erkennen und somit auch schwer abzustellen.

Laut TVT soll vor Inverkehrbringen unbedingt überprüft werden, dass die vorgeschriebenen Anzeigen, Warneinrichtungen und Aufzeichnungen funktionieren. Vor allem soll überprüft werden, ob die tatsächlich resultierenden Stromformen, Frequenzen und Strom-modulationen überhaupt eine effektive Betäubung gewährleisten können.

„Eine Zulassungspflicht für Betäubungsgeräte ist zwingend erforderlich, bei der für jeden Gerätetyp die tatsächliche Eignung für die Betäubung der vorgesehenen Tierkategorien nachgewiesen werden muss“, so Thomas Blaha, Vorsitzender der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V.

Alle Merkblätter der TVT finden Sie auf der Homepage der TVT

Quelle: Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V.

Warum Kühe im Sommer kuscheln

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Jedes Jahr im Sommer erreicht das Team rund um Joep Driessen von CowSignals Fragen aus der ganzen Welt zu einem bestimmten Verhalten der Kühe: „Unsere Kühe drängen sich zu einem bestimmten Zeitpunkt des Tages (gegen Mittag) in einem bestimmten Bereich der Scheune zusammen und bewegen sich nicht“, so Jan Hulsen, Mitgründer von Vetvice. Dieses Verhalten hört jeden Tag zur gleichen Zeit am Ende des Nachmittags auf und ist im Herbst verschwunden, wenn die Temperatur sinkt.

Die Experten von Vetvice haben eine Menge dieser Fälle überprüft und ihre Schlussfolgerung ist, dass es durch die Suche nach Frischluft verursacht wird. Kühe stehen als Gruppe in dem Teil des Stalls, in dem die Luft frisch ist, und meiden die Bereiche, wo es nicht frisch ist.

Dieser Film zeigt das Phänomen deutlich.

Eine Verhaltenskomponente ist die Tatsache, dass sich Kühe in der Natur als Reaktion auf stechende und beißende Insekten gruppieren. Die Experten glauben nicht, dass Insekten die Hauptursache für das Kuscheln sind, aber es ist bekannt, dass Insekten nicht an Orten mit gutem Luftstrom gefunden werden. Dieser Instinkt kann also das Kuschelverhalten verstärken.

Das Team von CowSignals rät, einmal im den Stall herum zu gehen, wenn die Kühe sich wieder aneinander drängen, und die Nase zu benutzen, um die Luft an verschiedenen Stellen zu beurteilen. Ihre Erfahrung ist, dass Kühe immer an Orten stehen, an denen die Luft frisch ist und dass die Luft an anderen Orten feucht und warm sein kann, manchmal sogar unangenehm wegen der Schadgase aus der Gülle.

In einer beträchtlichen Anzahl von Fällen, die sie sich angesehen haben, begann das Verhalten ziemlich abrupt. Dies waren alle Fälle eines Umbaus oder eines Gebäudes, das die Belüftung des Stalls beeinflusste.

Eine unzureichende Belüftung verursacht mehr Schäden und Probleme, als die meisten Milchbauern wissen. Eine schlechte Lüftung führt dazu, dass Kühe mehr Energie in die Abkühlung investieren müssen, was zu Hitzestress führt. Es erzeugt auch einen höheren Infektionsdruck für Bakterien und Viren, was zu mehr Hufproblemen und Euterinfektionen führt. Darüber hinaus führt der Mangel an frischer Luft zu höheren Ammoniakkonzentraten.

Landwirte, die ihren Stall bzw. dessen Lüftung verbessern wollen, sollten zunächst einen Experten einen Lüftungsplan für ihren gesamten Stall erstellen lassen. Dies ist die Grundlage. Dies beinhaltet auch einen Plan mit Vorkehrungen zur Bewältigung von Hitzestress.

Die unabhängigen Experten von Vetvice können diese Pläne für erstellen: Nico Vreeburg (vreeburg@vetvice.nl / 06 51 83 43 96), Bertjan Westerlaan (westerlaan@vetvice.nl / 06 27 45 46 62) und Wiebe Veenstra (veenstra @ vetvice.nl / 06 52 31 10 91).

Quelle: Jan Hulsen, CowSignals

Pro-SAU und InnoPig: wie sehen Abferkelsysteme in Zukunft aus?

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Die Fixierung von Sauen in der Abferkelbucht ist ein Auslaufmodell. Am 19. Juni lud die ISN zu einer Infoveranstaltung nach Vestrup-Bakum, auf der aktuelle Forschungsergebnisse zum Thema präsentiert wurden.

In Österreich dürfen Sauen in Zukunft höchstens zeitweise fixiert werden, außerdem wurden in unserem Nachbarland neue Mindestmaße für Buchten festgelegt. Da aber aktuell keine passenden Buchten auf dem Markt sind, hat ein Verbund aus wissenschaftlichen Einrichtungen, Stallbaufirmen, schweinehaltenden Betrieben und der Landwirtschaftskammer Österreich verschiedene Konzepte entwickelt und in der Praxis getestet. Das Projekt „Pro-SAU“ wurde im Sommer 2017 abgeschlossen und dessen Ergebnisse präsentierte PD Dr. Isabel Hennig-Pauka, die neue Leiterin der TiHo-Außenstelle Bakum (und in ihrer ehem. Funktion als Leiterin der Schweineklinik Wien Mitglied des österreichischen Projekt-Teams).

Spätestens ab 1. Januar 2033 dürfen in Österreich Sauen im Abferkelbereich nur noch zeitweise, d.h. bis zum Ende der kritischen Lebensphase der Ferkel, fixiert werden. Die Abferkelbuchten müssen außerdem eine Mindestfläche von 5.5 m2 sowie eine Mindestbreite von 160 cm aufweisen. Die Buchten müssen so gestaltet sein, dass der Abferkelstand zu öffnen ist und sich die Sauen einige Tage nach der Geburt frei in der Bucht bewegen können.

Auch der Zeitraum für die Gruppenhaltung von tragenden Sauen wurde verlängert. Die Tiere dürfen nach dem Absetzen nur noch für den Zeitraum von max. 10 Tagen zum Decken einzeln gehalten werden. Für Neu- und Umbauten gilt diese Regelung schon seit März 2012, für alle anderen Betriebe gilt eine Übergangszeit bis zum 1. 1. 2033.

Aus sieben Prototypen entwickelten die Österreicher drei Bucht-Varianten (LK-Buchten), die anschließend in drei Forschungs- und sechs Praxisbetrieben getestet wurden: Eine „Flügelbucht“

Foto Pro-SAU

eine „Knickbucht“

Foto Pro-SAU

und die „Trapezbucht“.

Foto Pro-SAU

Zusätzlich wurden die beiden bereits verfügbaren Buchtentypen „SWAP“ und „Pro Dromi“ in den Test einbezogen.

Da die höchsten Ferkelverluste innerhalb der 1. Lebenswoche zu erwarten sind, wurden folgende Fixierungsvarianten gewählt:

Fixierungsvariante 6 Fixierung im Abferkelstand ab einem Tag vor dem errechneten Geburtstermin (114. Trächtigkeitstag) bis zum 6. Lebenstag der Ferkel

Fixierungsvariante 4 Fixierung im Abferkelstand ab einem Tag vor dem errechneten Geburtstermin (114. Trächtigkeitstag) bis zum 4. Lebenstag der Ferkel

Fixierungsvariante 3 Fixierung im Abferkelstand beginnend nach Abschluss der Geburt bis zum 4. Lebenstag der Ferkel

Fixierungsvariante 0 (Kontrolle): Keine Fixierung der Sau während des gesamten Aufenthalts in der Abferkelbucht (freie Abferkelung)

Unter den Verlustursachen stehen Erdrückungen mit ca. 90% an erster Stelle. Die freie Abferkelung (Variante 0) führte in allen Buchtentypen zu den höchsten Ferkelverlusten: in den drei neu entwickelten LK-Buchten durchschnittlich 16,95 %, in Pro Dromi 20,77 % und in SWAP 21,26%

Bei Fixierung der Sau für drei Tage post partum (Varianten 3 und 4) konnten die Ferkel-verluste deutlich vermindert werden. Variante 3: LK = 13,25%, Pro Dromi = 16,40% und SWAP = 16,80% und Variante 4: LK = 10,71%, Pro Dromi = 13,34% und SWAP = 13,68%. Eine längere Fixierung (Variante 6) erbrachte: LK = 12,40%, Pro Dromi = 15,39% und SWAP = 15,77%.

In ihrem Kurzbericht zum Versuch schreiben die österreichischen Forscher: „Die Fixierung der Sau einen Tag vor dem errechneten Geburtstermin (Variante 4) bietet bezüglich der Ferkelmortalität tendenzielle Vorteile verglichen mit einer Fixierung nach Ende der Geburt (Variante 3). Die Fixierungsvariante 3 mit freier Sau in der Geburtsphase führt zu einem erhöhten Auftreten von gefährlichen Positionswechseln im Vergleich zu allen anderen Varianten.“

Die Aufzuchtleistungen in den LK-Buchten (Varianten 4 + 6), sind mit denen in kon-ventionellen Abferkelbuchten mit permanenter Fixierung der Sau vergleichbar. Allerdings muss der Ferkelerzeuger beim Einsatz der neuen LK-Buchten mit deutlich höheren Investitions- und Arbeitskosten rechnen (Investitionen + 28,3 % zur konventionellen 4 m2-Bucht und Arbeitskosten ca. + € 10 je Sau und Jahr). Unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten schneiden Pro Dromi und SWAP jedoch deutlich schlechter ab.

Eine Finanzierung des Mehraufwands über den Markt hält Dr. Hennig-Pauka für wenig wahrscheinlich. Hier sei vielmehr staatliche Förderung gefragt.

Und die Österreicher heben in ihrem Abschlussbericht hervor, zentrale Bedeutung hätten in Zukunft Zucht auf Mütterlichkeit und hohe Ferkel-Vitalität, noch größere Würfe dagegen seien kontraproduktiv.

Den gesamten Pro-SAU-Forschungsbericht gibt es hier zum Download

Carla Brüning von der Landwirtschaftskammer Nieder-sachsen, stellte erste Ergebnisse aus dem Verbundprojekt InnoPig vor. Der Schlussbericht wird zwar erst im Herbst vorliegen (in den alleine neue Doktorarbeiten einfließen werden), aber die Zahlen aus den Versuchs-stationen in Wehnen und Futterkamp sind schon jetzt bemerkenswert.

Neben herkömmlichen Abferkelbuchten mit Ferkelschutzkorb (zur Kontrolle mit 5,2 m2 je Sau) wurden an beiden Standorten Freilaufbuchten (7,3 m2 je Sau) sowie Gruppenbuchten für ferkelführende Sauen (7,5 m2 je Sau) installiert. Die Sauen in Gruppenhaltung lernen sich bereits einige Tage vor dem Abferkeltermin kennen und haben Gelegenheit eine Rangordnung zu etablieren.

In insgesamt neuen Durchgängen mit 156 Würfen (ca. 50 je Haltungssystem) wurden folgende Kennzahlen ermittelt:

Lebend geborene und abgesetzte Ferkel: Gruppenbucht 15,8/12,3; Freilaufbucht 14,2/10,5; Ferkelschutzkorb 14,9/12,4.

Die Saugferkelverluste lagen in der Gruppenhaltung bei 20,1 %, in der Freilaufbucht bei 25,4 % und im Ferkelschutzkorb bei 12,8%. Zu den meisten Verlusten kam es in den ersten vier Lebenstagen der Ferkel, wobei Erdrückungen an erster Stelle standen: in Gruppenhaltung mit 66 %, in der Freilaufbucht mit 67%, im Ferkelschutzkorb nur zu 34%.

Das Geburtsgewicht der Ferkel war in allen drei Haltungsformen praktisch identisch, die Tageszunahmen und Absetzgewichte unterscheiden sich dann allerdings merklich: Freilaufbucht 250 g LM/Tag – Absetzgewicht 8,23 kg; Ferkelschutzkorb 230 g LM/Tag – 7,54 kg Absetzgewicht; Gruppenhaltung 200 g LM/Tag – 5,44 kg Absetzgewicht. Auch die Sauen zeigten in der Gruppe die höchsten Gewichtsverluste.

So hatte der Ferkelschutzkorb die geringsten Saugferkelverluste und den höchsten Wurfmassenzuwachs (wegen der höheren Anzahl abgesetzter Ferkel). Und, dies hob Carla Brüning am Ende ihres Vortrags hervor, Gruppen-Haltung heißt immer auch Gruppen-Erkrankung und deshalb Gruppen-Medikation. Ein Zielkonflikt der in der Diskussion um weitere Antibiotika-Reduktionen klar benannt werden muss.

Astronautennahrung für Kühe: Industriell gezüchtete Mikroben als umweltfreundliches Futter

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Entwaldung, Treibhausgasemissionen, Biodiversitätsverlust, Stickstoffverluste – die heutige landwirtschaftliche Futtermittelproduktion für Rinder, Schweine und Hühner hat enorme Auswirkungen auf Umwelt und Klima. Eine landlose Produktion von Futtermitteln könnte dazu beitragen, die kritischen Auswirkungen in der landwirtschaftlichen Lebensmittelversorgungskette zu mildern. Proteinreiche Mikroben aus dem Industrielabor werden in Zukunft voraussichtlich mehr und mehr traditionelles Kraftfutter ersetzen. Eine neue Studie, die jetzt in der Fachzeitschrift Environmental Science & Technology veröffentlicht wurde, untersucht erstmals auf globaler Ebene das wirtschaftliche und ökologische Potenzial dieses Eiweißfutter-Ersatzes für Schweine, Rinder und Hühner in der Landwirtschaft. Würden nur 2 Prozent des Viehfutters durch Mikroben ersetzt, könnten bereits 5 Prozent der landwirtschaftlichen Treibhausgasemissionen, der globalen Ackerfläche und der globalen Stickstoffverluste in der Landwirtschaft vermieden werden.

„Kühe, Schweine und Hühner werden mit sehr proteinreichem Futter gemästet. Inzwischen wird die Hälfte der auf Ackerland angebauten Proteine an Tiere verfüttert“, sagt Benjamin Leon Bodirsky, Autor der Studie des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK). Ohne drastische Veränderungen im Agrar- und Ernährungssystem wird der steigende Bedarf an Nahrungs- und Futtermitteln, der mit unserer fleischreichen Ernährung einhergeht, wohl zu kontinuierlicher Entwaldung, Verlust der biologischen Vielfalt, Stickstoffbelastung und klimawirksamen Treibhausgasemissionen führen. Neuerdings ist eine neue Technologie im Gespräch, die diese negativen Umweltauswirkungen verringern könnte: Mikroben werden mit Energie, Stickstoff und Kohlenstoff kultiviert, um Proteinpulver herzustellen. Dieses kann dann etwa anstelle von Sojabohnen an Tiere verfüttert werden. Die Züchtung von Futterprotein in industriellen Anlagen statt auf Ackerland könnte helfen, einige Umwelt- und Klimaauswirkungen der Futtermittelproduktion zu mildern. Da die Produktion recht günstig ist dürfte sich mikrobielles Protein als Kraftfutterersatz auch ohne Subventionen durchsetzen.“

Für die Studie haben die Wissenschaftler Modellsimulationen zu wirtschaftlichem Potenzial und Umweltauswirkungen der mikrobiellen Proteinproduktion untersucht. Nach diesen Simulationen werden bis 2050 weltweit zwischen 175-307 Millionen Tonnen Mikroben an Tiere verfüttert um Kraftfutter zu ersetzen. Dies entspricht nur 2 Prozent des gesamten Viehfutters. Hierdurch könnte jedoch mehr als 5 Prozent der globalen Ackerflächen, Treibhausgasemissionen und Stickstoffverluste eingespart werden – nämlich 6 Prozent bei der Ackerfläche, 7 Prozent bei den Treibhausgasemissionen der Landwirtschaft und 8 Prozent bei den globalen Stickstoffverlusten.

„In der Praxis könnten gezüchtete Mikroben wie Bakterien, Hefen, Pilze oder Algen proteinreiche Pflanzen vom Acker wie Sojabohnen oder Getreide ersetzen. Entwickelt wurde diese Methode ursprünglich während des Kalten Krieges für die Raumfahrt. Energie, Kohlenstoff und Stickstoffdünger werden dabei im Labor zur industriellen Produktion proteinreicher Mikroben eingesetzt“, erklärt Ilje Pikaar von der University of Queensland in Australien.

Für ihre neue Studie haben die Forscher fünf verschiedene Wege zur Züchtung von Mikroben in Betracht gezogen: Durch den Einsatz von Erdgas oder Wasserstoff könnte die Futtermittelproduktion vollständig von der Anbaufläche entkoppelt werden. Diese landlose Produktion vermeidet jede Verschmutzung durch die landwirtschaftliche Produktion, geht jedoch auch mit einem enormen Energiebedarf einher. Alternativ können auch Zucker, Biogas oder Synthesegas aus der Landwirtschaft durch die Mikroben zu hochwertigem Eiweiß veredelt werden. Durch die Nutzung der Photosynthese wird bei diesen Verfahren keine externe Energiequelle benötigt, sie führt aber auch zu geringeren Umweltvorteilen, teilweise sogar zu einem Anstieg der Stickstoffbelastung und der Treibhausgasemissionen.

„Die Fütterung von mikrobiellem Eiweiß würde die Produktivität der Tiere nicht beeinträchtigen“, betont die Autorin Isabelle Weindl vom PIK. „Im Gegenteil, es könnte sogar positive Auswirkungen auf das Wachstum der Tiere oder die Milchproduktion haben. Aber auch wenn die Technologie wirtschaftlich rentabel ist, könnte die Einführung dieser neuen Technologie immer noch auf Hindernisse treffen – etwa Gewohnheiten in der Betriebsführung, Risikoaversion gegenüber neuen Technologien, fehlenden Marktzugang oder mangelnden Marktanreizen. „Eine Bepreisung von Umweltschäden in der Landwirtschaft könnte diese Technologie jedoch noch wettbewerbsfähiger machen“, so Weindl.

„Trotz der positiven Ergebnisse ist klar, dass eine Umstellung auf mikrobielles Protein aus dem Labor allein nicht ausreicht, um unsere Landwirtschaft nachhaltig zu verändern“, sagt Alexander Popp vom PIK. Um die Umweltauswirkungen der Lebensmittelversorgungskette wirksam zu reduzieren, seien große strukturelle Veränderungen im Agrar- und Ernährungssystem genauso nötig wie Veränderungen bei der Ernährung selbst hin zu mehr Gemüse. „Für unsere Umwelt und das Klima, aber auch für die eigene Gesundheit haben wir auch die Option, tierische Produkte teilweise durch das Essen von mehr Obst und Gemüse zu ersetzen. Und nach weiteren Fortschritten in der Technologie könnte mikrobielles Protein aus dem Labor auch ein direkter Bestandteil unserer Ernährung werden – Astronautennahrung für jedermann“.

Quelle: Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung

Änderung des Niedersächsischen Fischereigesetzes verabschiedet

Das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Fischereigesetzes ist gestern am späten Nachmittag vom Niedersächsischen Landtag beschlossen worden. Hiermit ist nun der Weg frei für den Erlass einer niedersächsischen Aalverordnung sowie die grundlegende Novellierung der niedersächsischen Binnenfischereiordnung.

Dazu sagt Niedersachsens Fischereiministerin Barbara Otte-Kinast: „Ich freue mich, dass der Gesetzesentwurf im federführenden Ausschuss eine so überwältigende Mehrheit gefunden hat. Damit können wir ein zentrales Vorhaben der Landesregierung zügig und innerhalb einer ambitionierten Frist umsetzen.“

Durch den nun folgenden Erlass der Aalverordnung und die grundlegende Novellierung der niedersächsischen Binnenfischereiordnung beendet Niedersachsen noch bestehende Umsetzungsdefizite der europäischen Aalverordnung und der Verordnung über die Verwendung nichtheimischer und gebietsfremder Arten in der Aquakultur. Beide Verordnungen sollen noch in diesem Jahr in Kraft treten. Zunächst sollen sie jedoch ausführlich mit den Landesfischereiverbänden diskutiert und eine Verbandsbeteiligung durchgeführt werden.

Durch die Novellierung der Binnenfischereiordnung soll diese darüber hinaus an die heutigen Erkenntnisse, Bedürfnisse und rechtlichen Anforderungen angepasst werden. Ministerin Otte-Kinast: „Dabei werden wir dem Grundgedanken des sehr liberalen niedersächsischen Fischereirechts treu bleiben und weiterhin viel Wert auf Eigenverantwortung legen. Wir haben damit durchwegs gute Erfahrung gemacht.“

Den Schutzanspruch der Gewässer werde man dabei selbstverständlich vollumfänglich berücksichtigen, betonte die Ministerin: „Die Landesregierung ist sich ihrer Verantwortung für den Schutz der Gewässer bewusst.“ Die Ministerin hob hervor, dass der Gewässerschutz eine fischereiliche Nutzung in aller Regel nicht ausschließt. Barbara Otte-Kinast: „In den meisten Schutzgebieten ist eine fischereiliche Nutzung mit der Schutzzielen sehr gut vereinbar.“

Quelle: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Warnung vor Salmonellen

Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz weist darauf hin, dass mit Salmonellen verunreinigte Eier in den Handel gelangt sind. Betroffen sind Bio-Eier der Lohner Packstelle Eifrisch-Vermarktungs GmbH. Die Eier in 10-er und 6-er-Kartons tragen den Printcode 0-DE-0356331. Der Rückruf betrifft alle Eier mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum bis zum 7. Juli 2018.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Verzehr der Eier gesundheitsgefährdend ist. Beim Verzehr von infizierten Eiern können Magen-Darm-Erkrankungen auftreten. Eier mit der genannten Printnummer sollten in das Geschäft zurückgebracht oder in den Abfall gegeben werden.

Der Fall im Emsland war durch Eigenkontrollen des Betriebes bekannt geworden. Daraufhin wurde das zuständige Veterinäramt informiert und sofort der öffentliche Rückruf eingeleitet. Bundesweit wurde über www.lebensmittelwarnung.de gewarnt.

Die betroffenen Eier wurden über sechs Lebensmittelketten in acht Bundesländer in den Verkehr gebracht. Die amtliche Rückverfolgung der Eier, die in den Handel gelangt sind, dauert an.

Grundsätzlich sollte beim Umgang mit rohen Eiern streng auf die Küchenhygiene geachtet werden. Speisen mit rohen Eiern sollten von älteren Menschen, Schwangeren, Personen mit geschwächtem Abwehrsystem und Kindern nicht verzehrt werden.

Hintergrund
Eine Salmonellen-Erkrankung äußert sich innerhalb einiger Tage nach Infektion mit Durchfall, Bauchschmerzen und gelegentlich Erbrechen und leichtem Fieber. Die Beschwerden klingen in der Regel nach mehreren Tagen von selbst wieder ab. Insbesondere Säuglinge, Kleinkinder, Senioren und Menschen mit geschwächtem Abwehrsystem können schwerere Krankheitsverläufe entwickeln. Personen, die dieses Lebensmittel gegessen haben und schwere oder anhaltende Symptome entwickeln, sollten ärztliche Hilfe aufsuchen und auf eine mögliche Salmonellen-Infektion hinweisen.

Allgemeine Informationen des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zu Salmonellen

Quelle: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Ergänzungsfuttermittel für Milchkühe zur Reduzierung von Stoffwechselbelastungen während der Transitphase

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Der Kulmbacher Futtermittel-Spezialist Bergophor bietet ein neues Ergänzungsfuttermittel an: KULMIN® Toco forte 100.

Das Risiko für das Auftreten von Stoffwechselstörungen ist in der Transitphase drastisch erhöht. Eine negative Energiebilanz ist grundsätzlich bei allen Kühen in der frühen Laktation zu erwarten. Diese ist aber nicht allein für das Auftreten von Stoffwechselstörungen und Erkrankungen der Kühe verantwortlich.

Nach neuesten Erkenntnissen treten auch subklinische Entzündungsprozesse praktisch bei allen Kühen unmittelbar nach dem Kalben auf. Werden diese vom Immunsystem nicht zügig aufgelöst, besteht die Gefahr eines chronischen Verlaufes.

Die Aktivierung des Immunsystems erhöht den Energieverbrauch der Tiere. Die negative Energiebilanz wird dadurch zusätzlich verstärkt. Ein Rückgang der Milchleistung und die Ausbildung einer Fettleber, Nachgeburtsverhaltungen, Fruchtbarkeitsstörungen und oft verfrühtes Ausscheiden aus der Produktion sind die Folgen.

Durch den Einsatz von KULMIN® Toco forte 100 werden die körpereigenen Abwehrmechanismen der Kühe deutlich unterstützt. Die Entlastung des Stoffwechsels verbessert die Milchleistung und stabilisiert die Eutergesundheit.

KULMIN® Toco forte 100

  • enthält natürliche Polyphenole
  • vermindert die Stoffwechselbelastungen insbesondere in der Transitphase
  • steigert die Milchleistung im ersten Laktationsdrittel
  • wirkt oxidativem Stress entgegen
  • verbessert das Tierwohl
  • wissenschaftlich getestet
  • ist in Mehlform und pelletiert erhältlich

Quelle: Bergophor Futtermittelfabrik Dr. Berger GmbH & Co. KG

Geflügelpest-Risikoampel: neues Online-Tool zur Seuchenprävention

Am 19. Juni stellte die Universität Vechta zusammen mit dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), dem Niedersächsischen Geflügelwirtschaftsverband e. V. (NGW), der QS Fachgesellschaft Geflügel GmbH und dem Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V. (ZDG) im Rahmen einer Fachtagung die neu entwickelte Geflügelpest-Risikoampel vor. Das ab sofort zur Verfügung stehende Online-Tool bietet Landwirten die kostenfreie Möglichkeit, die individuelle betriebliche Biosicherheit bewerten zu lassen, besonders die zum Schutz vor Geflügelpest ergriffenen Maßnahmen. Dadurch können Betriebe bessere Vorsorgemaßnahmen zum Schutz des eigenen Geflügelbestandes treffen, um so Seuchenzüge wie zuletzt 2016/17 zu vermeiden. Die fachliche Basis der Ampel lieferten 19 Experten aus Wissenschaft, tierärztlicher und landwirtschaftlicher Praxis sowie Behördenvertreter aus ganz Deutschland.

„Die Risikoampel beinhaltet 100 Fragen, die den Bereichen Sicherung des Betriebs, Sicherung des Stalls und Arbeitsabläufe zugeordnet sind“, erläuterte Projektleiterin Dr. Barbara Grabkowsky, Geschäftsführerin der an der Uni Vechta angesiedelten Transformationsstelle agrar Niedersachsen, bei der Fachtagung die Funktionalität der neuen Risikoampel. Über ein Multiple-Choice-System beantworten die Landwirte die Fragen, wobei das Tool in einem zweistufigen Verfahren automatisch bewertet, wie stark jeder Aspekt das Risiko eines Geflügelpesteintrags verringert oder erhöht. „Das Ergebnis ist ein nach Ampelfarben visualisiertes Ergebnis, das Auskunft über die erreichte Risikoklasse gibt“, erklärte Dr. Grabkowsky – und das hat einen ganz konkreten praktischen Nutzen für den Landwirt: „In einer Optimierungsanalyse werden alle Risikofaktoren ihrer Bedeutung gemäß aufgelistet und konkrete Hinweise zur Umsetzung im Betrieb gegeben. Mit diesem Ampelsystem kann jeder Geflügelhalter regelmäßig überprüfen, ob das eigene Biosicherheitskonzept den Betrieb noch optimal schützt.“

Vorsorgen ist besser als Räumen
Robert Römer, QS Qualität und Sicherheit GmbH und Mitglied der Projektleitung, mahnte, dass sich das Geflügelpestgeschehen von 2016/2017 nicht wiederholen dürfe: „Entlang der gesamten Wertschöpfungskette sind Kosten im zweistelligen Millionenbereich entstanden. Um die Gefahr eines erneuten Seuchenzuges einzudämmen, haben es QS, NGW und ZDG als sehr wichtige Aufgabe empfunden, die Entwicklung der Risikoampel zu unterstützen. Damit geben wir Geflügelbetrieben in ganz Deutschland noch bessere Vorsorgemöglichkeiten an die Hand, um das betriebliche Biosicherheitsmanagement weiter zu optimieren.“ Auch Friedrich-Otto Ripke, Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft und Vorsitzender des Niedersächsischen Geflügelwirtschaftsverbandes, sieht einen erheblichen Zugewinn für alle Beteiligten: „Die neue Biosicherheitsampel wird als eine Art Eigenkontrollsystem einen entscheidenden Beitrag zu optimierten Abläufen in Bezug auf die Biosicherheit in Geflügel haltenden Betrieben leisten. Sie wirkt permanent und in jedem Betrieb und ist damit viel effektiver, als jede behördliche Kontrolle es sein könnte! Und sie fordert zwei elementare Grundlagen für erfolgreiche Biosicherheit ein: Konsequenz und Disziplin.“

Vorfahrt für Biosicherheit gewährleisten
Prof. Dr. Franz Josef Conraths, Vizepräsident des Friedrich-Loeffler-Instituts und Leiter des Instituts für Epidemiologie, fasste die wahrscheinlichsten Eintragsquellen der letzten Geflügelpest-Epidemie 2016/17 zusammen: „Der beste Schutz besteht darin, die Biosicherheit auf den Betrieben weiter zu verbessern.“ Er betonte, dass die gemeinsam erarbeitete Risikoampel eine auf die Eintragswege der Geflügelpest fokussierte Einschätzung gebe. „Die Verbesserung der Biosicherheit bietet eine gute Grundlage, um das Risiko eines Eintrags der Geflügelpesterreger zu senken und damit auch Bestandstötungen zu vermeiden. Die in der Risikoampel abgedeckten Bereiche sind wissenschaftlich fundiert und haben große praktische Relevanz.“

Konsequenz und Disziplin als elementare Grundlage
Die auf der Tagung anwesenden Fachleute waren sich einig: Für die Senkung des Seuchenrisikos sind die Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter der Geflügel haltenden Betriebe maßgeblich verantwortlich. Das Verantwortungsbewusstsein hat sich in den letzten Jahren erhöht, doch es gibt auch noch „Luft nach oben“. Geflügelfachtierarzt Dr. Erwin Sieverding von der Praxis am Bergweg in Lohne sagte: „Der letzte Seuchenzug hat wachgerüttelt. Es hat erhebliche Verbesserungen gegeben bei Strohlagerung, Einstreumanagement und Kadaverlagerung.“

Risikomanagement ganzheitlich denken
Dass das Risikomanagement nicht nur auf betriebliche Maßnahmen zur Verbesserung der Biosicherheit beschränkt ist, war ebenfalls Konsens der Tagung. Das Schulen des Personals in den Betrieben und die Kommunikation mit Behörden und Öffentlichkeit spielen dabei genauso eine Rolle wie die betriebliche Absicherung der finanziellen Risiken, die mit einem möglichen Seuchenausbruch verbunden sind.
Dr. Ursula Gerdes von der Tierseuchenkasse Niedersachsen erklärte dazu: „Aufgrund einer amtlichen Tötungsanordnung hat ein betroffener Tierhalter einen Anspruch auf die Entschädigung des gemeinen Wertes der Tiere sowie auf die Übernahme der Kosten für deren Tötung und Beseitigung. Dies ist allerdings nur dann der Fall, wenn der Tierhalter sich im Vorfeld und im Rahmen der Bekämpfungsmaßnahme rechtskonform verhalten hat.“ Im Rahmen des Seuchenzuges 2016/2017 sei dies nicht immer der Fall gewesen. Um die volle Auszahlung der Entschädigung nicht zu gefährden, müssten alle Vorgaben einwandfrei erfüllt sein, so Gerdes.

Wissenschaftsbasierte und praxisorientierte Entwicklung als Grundlage der Ampel
Das Projekt „Geflügelpest-Risikoampel“ wurde von der Universität Vechta zusammen mit dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) durchgeführt. Mitarbeitende Partner im Projekt sind die QS Fachgesellschaft Geflügel GmbH, der Niedersächsische Geflügelwirtschaftsverband (NGW) sowie der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG). Die wissenschaftliche Grundlage für die Wichtung der Risikofaktoren hat ein Expertenpanel erarbeitet, das mit Fachleuten aus der Tierärztlichen Hochschule Hannover, dem Friedrich-Loeffler-Institut, der Niedersächsischen Tierseuchenkasse, dem Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES), dem Veterinäramt des Landkreises Cloppenburg, der Task Force AI aus Baden-Württemberg, dem Landesverband der Bayerischen Geflügelwirtschaft e. V., verschiedenen Tierarztpraxen aus Deutschland, der Anicon Vorsorge GmbH und Praktikern der Branche besetzt ist. Finanziell unterstützt wurde das Projekt an der Universität Vechta von der QS Fachgesellschaft Geflügel GmbH und der Dr. Alhard von Burgsdorff-Stiftung.

Link zur Geflügelpest-Risikoampel

Quelle: ZDG

Bild: (von links) Robert Römer (QS Fachgesellschaft Geflügel GmbH), Prof. Dr. Franz-Josef Conraths (FLI), Dr. Barbara Grabkowsky (Uni Vechta), Friedrich-Otto Ripke (ZDG-Präsident und NGW-Vorsitzender) und Dr. Klaus-Peter Behr (AniCon Vorsorge GmbH).

Bremer Imker stirbt nach Bienenstichen

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Ein 70 Jahre alter Imker ist in Bremen von seinen Bienen gestochen worden und gestorben. Das berichtet der Weser Kurier in der Ausgabe vom 11. Juni. Laut Polizeimitteilung war der Imker dabei, seine Bienenstöcke zu kontrollieren. Er trug keine Schutzkleidung. Als er den Deckel seines Bienenstocks öffnete, rief er seiner 66 Jahre alten Ehefrau noch zu, dass sie sich schnell ins Auto setzen solle, da die Bienen äußerst aggressiv wirkten. Die Frau musste dann sehen, wie ihr Mann mehrfach gestochen wurde. Der Imker erlitt einen allergischen Schock, die verständigte Notärztin konnte nur noch den Tod des 70-Jährigen feststellen. Warum der Mann seine Schutzkleidung im Auto gelassen hatte, ist unklar. Die Polizei geht von einem tragischen Unglück aus.

Dass der Imker keine Schutzkleidung trug ist nicht ungewöhnlich, erfahrene Imker verfahren häufig so. In der Regel stechen die Bienen auch nicht, sie sind friedliche Tiere. Doch bei ungünstiger Witterung (z.B. schwüles Gewitterwetter, große Hitze) kann das Bienenvolk Störungen nicht so gut verkraften und reagiert aggressiver als normal. Dann sollten Imker das Volk besser in Ruhe lassen und an einem anderen Tag wiederkommen. Ein Bienenstich ist nicht gefährlich, bei Allergikern allerdings kann er ausreichen, um einen allergischen Schock auszulösen.

Link zur Meldung

Quelle: Weser-Kurier/der Hoftierarzt

Bovikalc®und Bovikalc® P jetzt in neuem Design

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Milchfieber gehört noch immer zu den häufigsten Stoffwechselerkrankungen der Milchkühe und kann drastische Auswirkungen auf die Kuhgesundheit haben. Bovikalc® und Bovikalc® P sichern rund um die Geburt die Versorgung der Kühe mit den wichtigen Mineralstoffen Calcium und Phosphor.

Nach vielen erfolgreichen Jahren haben die Verpackungen und die praktischen Eingeber von Bovikalc® und Bovikalc® P eine moderne neue Gestaltung erhalten. Die bewährten Rezepturen und die Abmessungen des Eingebers bleiben natürlich unverändert. Die speziellen Calciumkomponenten in Bovikalc® unterstützen durch die schnelle und anhaltende Verfügbarkeit von 43 g Calcium pro Bolus eine effektive Milchfieberprophylaxe. Ein weiteres Einsatzgebiet ist die Unterstützung der Festliegertherapie nach einer Calcium-Infusion. Bovikalc® P liefert 31 g hochverfügbaren Phosphor pro Bolus und berücksichtigt das physiologische Verhältnis von Calcium und Phosphor.

Für weitere Informationen wenden Sie sich gerne an:
Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH, Dr. Malte Lohölter, Tel.: 06132-777174, malte.lohoelter@boehringer-ingelheim.com, www.bovikalc.de

Quelle: Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH

Vermeidung von Hydroxymethylfurfural in Futtermitteln für Honigbienen

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In Zusammenarbeit von Bund und Ländern mit Wissenschaft und Wirtschafts-verbänden wurde ein Merkblatt zur Vermeidung des Vorkommens von Hydroxymethylfurfural in Futtermitteln für Honigbienen erarbeitet.

Die Entstehung von Hydroxymethylfurfural in Futtermitteln für Honigbienen lässt sich nicht vollständig vermeiden. Dieses Merkblatt soll Futtermittelherstellern, Händlern sowie Imkern Hintergrundinformationen zu Hydroxymethylfurfural, zu Rechtsgrundlagen sowie zu Anforderungen an Futtermittel für Honigbienen vermitteln und insbesondere den Verantwortlichen in der Kette präventive Möglichkeiten im Hinblick auf eine Vermeidung der Entstehung bzw. Minimierung von Hydroxymethylfurfural aufzeigen.

„Verschiedene Studien deuten darauf hin, dass erhöhte Gehalte an HMF für Honigbienen toxisch sind, besonders wenn eine lang andauernde Fütterungsperiode (Überwinterungszeit) eine langfristige Exposition mit HMF bedingt. Dieses Merkblatt zeigt Möglichkeiten auf, die Entstehung von HMF in industriell hergestellten Futtermitteln für Honigbienen bei der Herstellung, beim Transport sowie bei der Lagerung (beim Händler und Imker) zu minimieren“, heißt es in der Einleitung zum Merkblatt.

Download

Quelle: BVL

NEU: Film zur effektiven Schluckimpfung gegen Ileitis

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Boehringer Ingelheim hat schon einige ausführliche Filme unter www.ileitis.de online gestellt, um dem Anwender die Ileitis-Impfung anschaulich zu erklären. Darunter u.a. was im Darm nach einer Lawsonien-Infektion passiert sowie Filme zu den verschiedenen Verabreichungsmöglichkeiten der Schluckimpfung für Schweine.

Der neuste Film erklärt, warum vor allem eine orale Lebendimpfung, also eine Impfung übers Maul, so wirksam ist. Der natürliche Infektionsweg wird 1:1 nachgeahmt. Dabei werden alle in der Abwehr wichtigen Strukturen inklusive einer effektiven lokalen Immunität angesprochen. Diese spezifische lokale sowie die gezielte zelluläre Immunität im Darm sind bei der Abwehr von Lawsonien von großer Bedeutung.

Die Ileitis-Impfung ist seit Jahren das Mittel der Wahl, um bei Infektionen mit Lawsonia intracellularis den Antibiotikaeinsatz zu vermeiden. Mehrere Studien haben die den Darm stabilisierende Wirkung dieser Impfung nachgewiesen und so konnte z.B. auch eine Reduktion von Salmonellen gezeigt werden. Bessere Leistungsparameter wie Futterverwertung und Tageszunahmen führen zu gleichmäßigem Wachstum, das sich bezahlt macht.

Mehr unter www.ileitis.de
Quelle: Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH

#tierwohlgewinnt und das gleich zweimal!

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Stephan Weil zeichnet 2 Produkte aus dem Programm „Wir kennen den Landwirt“ von Schulte Lastruper Wurstwaren als neue „Kulinarische Botschafter Niedersachsen“ aus

Geschmack hat Herkunft und Charakter. Zum neunten Mal zeichnete der niedersächsische Ministerpräsident herausragende Lebensmittel von Herstellern aus dem ganzen Land aus. 53 Lebensmittelhersteller erhielten am 12. Juni in Hannover aus der Hand von Ministerpräsident Stephan Weil Urkunden für eines oder mehrere ihrer Produkte, die ab sofort das Label „Kulinarischer Botschafter Niedersachsen 2018“ tragen dürfen. Zu den Gewinnern gehören jetzt auch Wiener Würstchen und Gurkensülze vom Aktivstall-Schwein von Schulte – Lastruper Wurstwaren. Ministerpräsident Stephan Weil überreichte die Urkunde in der feierlichen Prämierungsveranstaltung an Fleischermeisterin Sarah Dhem.

„Die Auszeichnung steht für die herausragende Vielfalt regionaltypischer Spezialitäten und für Genuss aus unserem Land“, sagte Weil vor gut 250 Unternehmern und Gästen der feierlichen Prämierungsveranstaltung.

Die prämierten Produkte Gurkensülze und Wiener Würstchen stammen bei Schulte aus einem besonderen Programm. #wirkennendenlandwirt heißt die Marke und das ist wörtlich zu nehmen. Familie Mörixmann aus Melle und Familie Hackmann aus Hemmelte halten die Schweine für die ausgezeichneten Produkte in sogenannten Aktivställen. Das System wurde von Gabriele Mörixmann entwickelt und bedeutet, dass die Tiere das doppelte an Platz haben (1,5m²), verschiedene Bereiche besuchen können (Fress-, Stroh- und Ruhebereiche und auch Außenterrassen) und somit wesentlich aktiver unterwegs sind. Geschlachtet werden die Tiere bei der Familie Brand in Lohne, die ebenfalls ein besonderes Augenmerk auf eine respektvolle Behandlung der Tiere legt. Zerlegt und verarbeitet werden die Schweine dann in Lastrup, ganz nach gelerntem Fleischerhandwerk, das seit Opa Heinrich Schulte in den Grundmauern verfestigt ist. Die ganzheitliche und nachhaltige Verarbeitung der Schweine steht neben der unabdingbaren hohen Qualität und dem besonderen Geschmack im Vordergrund. Nun gilt es für Schulte, die Endverbraucher mit diesen Produkten auch zu erreichen. Denn der Kunde wünscht sich Fleisch und Wurst aus guter Haltung, er muss es nur auch finden. #tierwohlgewinnt hieß es gestern und heißt es hoffentlich in Zukunft noch viel öfter in den Kühltheken und Regalen des niedersächsischen Einzelhandels.

Insgesamt vergab Weil die Auszeichnung an 67 verschiedene Produkte. Auf einem „Marktplatz der Kulinarischen Botschafter“ stellten die erfolgreichen Unternehmen ihr Produktsortiment anschließend Branchenvertretern aus dem Lebensmitteleinzelhandel, führenden Gastronomen, Wirtschaftsförderern und Touristikern vor und luden zur Verkostung ein.

Alle Kulinarischen Botschafter Niedersachsen sind Lebensmittel, die sensorisch, d. h. in Geschmack, Aussehen, Geruch und Haptik, deutlich überdurchschnittlich in der jeweiligen Produktkategorie bewertet wurden und deshalb beispielgebend sind. Sie müssen meisterlich in kompromissloser Qualität hergestellt werden und dürfen keine schönenden oder verbilligenden Zusatzstoffe, Hilfs-. oder Füllstoffe enthalten. Weitere Auswahlkriterien sind die Produktidee und eine authentische, transparente Produkt- und Unternehmens- geschichte. Außerdem müssen die wesentlichen namens- und geschmacksgebenden Inhaltsstoffe so weit möglich aus Niedersachsen stammen und die Produkte müssen auch in Niedersachsen hergestellt werden. Ausgewählt wurden die Siegerprodukte von einer unabhängigen Fachjury, in der Spitzenköche, Sensorik-Experten, Marketing-Fachleute und Produktentwickler mitwirken. Beworben hatten sich in diesem Jahr insgesamt 95 niedersächsische Unternehmen mit 170 verschiedenen Produkten.

Der Wettbewerb „Kulinarisches Niedersachsen“ ist ein Erfolgsmodell. Seit 2010 haben niedersächsische Lebensmittelhersteller rund 1.300 Lebensmittel zur Begutachtung und Verkostung eingereicht. Rund 300 Produkte wurden seither ausgezeichnet. Das Zeichen „Kulinarischer Botschafter Niedersachsen“ wird zunehmend auch im Lebensmittel- einzelhandel beachtet. Es steht für Exzellenz, regionale Herkunft und Produkt- verantwortung.

Bild: Sarah Dhem und Gabriele Mörixmann im Aktivstall für Schweine

Link zum Online-Shop bei Kalieber

Weitere Informationen zu den „Kulinarischen Botschaftern“ im Web

Unfallgefahren in der Milchviehhaltung: Das Verhalten der Rinder kennen

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Aus der Unfallstatistik der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) aus dem Jahr 2017 geht hervor, dass die Rinderhaltung mit 7.370 melde- pflichtigen Unfällen – davon 9 tödliche – nach wie vor einen großen Schwerpunkt im Unfallgeschehen bildet.

Neben einer guten baulichen und technischen Ausstattung muss man das Verhalten der Tiere kennen, um den Unfallgefahren zu entgegnen. Nachfolgend einige Tipps, die dazu beitragen können, das Unfallrisiko im Umgang mit Rindern zu senken.

Enthornung
Kaum geboren, kann mit der Enthornung des Kalbes schon ein wichtiger Beitrag zur Unfallverhütung geleistet werden. Hornstöße von Rindern verursachen meist sehr schwere Verletzungen. Hier unterstützt auch die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft die Forderung, die Enthornung für das Kalb durch Sedation und der Verabreichung von Schmerzmitteln so schonend wie möglich zu gestalten. Als Nebeneffekt vermindert sich dann auch die Gefahr, dass das Kalb unkontrolliert ausschlägt und den Tierbetreuer verletzt.

Klauenpflege
Immer wieder erreichen die SVLFG Unfallmeldungen bei der Klauenpflege. Es ist darauf zu achten, dass die Treibwege hin zum Klauenpflegestand sicher aufgebaut sind. Die Wege müssen so gestaltet sein, dass sich die Kuh im Treibgang nicht mehr drehen und somit flüchten kann. Achten Sie auch auf sicheres Werkzeug und die Benutzung von Handschuhen, Schutzbrille und Gehörschutz als persönliche Schutzausrüstung.

Laufwege
Nur griffige Laufbereiche sind sicher! Das gilt gleichwohl für Mensch und Tier. Wenn zum Beispiel eine 700 Kilo schwere Kuh beim Treiben aufgrund zu glatter Laufflächen ausrutscht und beim Fallen mit ihrem Körpergewicht auf die Beine des Treibers trifft kann man sich vorstellen, welch schwere Verletzungen dabei entstehen können. Die Laufbewegungen der Kühe sollten geprüft und die Laufflächen frühzeitig aufgeraut werden.

 

Fixierung
Eines der wichtigsten Sicherheitseinrichtungen im Milchviehbetrieb ist das Fangfressgitter. Dabei wurde es in den letzten Jahren stetig weiterentwickelt, um die anfänglichen Probleme (zu laut, Strangulierungsgefahr) zu eliminieren. Moderne Fangfressgitter in der Version des Sicherheitsfangfressgitters können vorbehaltlos empfohlen werden. Sie leisten einen wichtigen Beitrag bei bestimmten Arbeiten am Tier. Vor allem bei Gruppenbehandlungen werden die Vorteile des Fangfressgitters deutlich. So kann die ganze oder zumindest ein Großteil der Herde auf einen Schlag fixiert werden. Bei der anstehenden Behandlung reduziert sich der Stress für Mensch und Tier erheblich. Zudem werden die Unfallgefahren für den Tierbetreuer auf ein Minimum reduziert. Bei Arbeiten am Kopf sollte dieser zum Beispiel mit einer Kopfstütze, die man am Fangfressgitter einhängt, zusätzlich fixiert werden.

Fluchtmöglichkeit
Ob zwischen einzelnen Stallabteilen oder im Bereich des Futtertisches – auf Schlupföffnungen als Fluchtmöglichkeit vor angreifenden Tieren darf man nicht verzichten. Diese müssen so gestaltet sein, dass Personen ohne Aufwand sofort den Gefahrenbereich sicher verlassen können.

Melkroboter
Aus Sicht der Unfallverhütung ist ein Melkroboter grundsätzlich zu begrüßen, da das unfallträchtige Melken im Melkstand entfällt. Aber auch bei Einsatz eines automatischen Melksystems können noch Gefährdungen auftreten. Euterkontrolle nach dem Abkalben, Behandlungen bei Euterentzündungen oder Trockenstellen müssen gefahrlos möglich sein. Geschieht dies im Melkroboter, so ist er auszuschalten. Bewährt hat sich hier eine Behandlungsgrube direkt am Melkroboter, damit ein Euterzugang aus einer ergonomisch günstigen Körperhaltung möglich ist. Es gibt keinen triftigen Grund, darauf zu verzichten. Trotzdem existieren noch viele Roboterställe, in denen alle Euterarbeiten im Fangfressgitter erledigt werden. Dafür ist diese Fixiereinrichtung nicht gedacht, denn es kann mitunter sehr gefährlich sein, auf den Knien rutschend Euterbehandlungen durchzuführen. Fortschritt beim Melken durch den Melkroboter darf nicht einen Rückschritt bei der Tierbehandlung bedeuten. Wer auf eine Behandlungsgrube am Melkroboter verzichtet, muss eine wirkungsvolle Alternative wählen. Das kann ein höhenverstellbarer Klauenpflege- und Behandlungsstand oder eine am Behandlungsstand angebrachte Behandlungsgrube sein. Nur so ist ein sicheres und vor allem bequemeres Arbeiten an der Kuh möglich.

Abkalbe- bzw. Behandlungsbox
Gerade in einer Abkalbe- und Behandlungsbox braucht man geeignete Fixiereinrichtungen. Fangfressgitter sind für diesen Zweck weniger nützlich. Für diese Bereiche braucht man Fixiereinrichtungen, die es ermöglichen, die zu behandelnden Tiere zu jedem Zeitpunkt auch durch eine Person sicher und ohne Stress für Mensch und Tier zu fixieren. Dafür eignet sich besonders die Kombination eines Schwenkgatters mit Halsfangrahmen. Mit dem Schwenkgatter kann man einen trichterartigen Gang am Fixierplatz für das Tier erstellen der verhindert, dass das Tier kurz vor dem Fixieren wieder abdreht. Der Halsfangrahmen kann durch einen Seilzug von hinten verriegelt werden und ist weit nach unten geöffnet, wodurch dem Tier ein gefahrloses Ablegen ermöglicht wird, beispielsweise bei der Geburtshilfe. Einmal eingebaut, möchte man diese Einrichtung nie mehr missen.

Deckbulle
Aus Sicht der SVLFG sind nach wie vor zu viele freilaufende Deckbullen im Einsatz. Sie sind tickende Zeitbomben und werden leider zu oft verharmlost. Jedoch mit fatalen Folgen, denn die SVLFG hat jedes Jahr mehrere Unfälle mit tödlichem Ausgang zu verzeichnen. Um es im eigenen Unternehmen gar nicht so weit kommen zu lassen, ist auf erste Anzeichen von Imponiergehabe zu achten und gegebenenfalls sind solche Deckbullen frühzeitig abzuschaffen. Jederzeit können auch die Beratungen der SVLFG in Anspruch genommen werden, um zu erörtern, wie eine sichere Deckbullenbox bei Neu- oder Umbaumaßnahmen gestaltet werden kann. Immer mehr Landwirte setzten hier auch auf eine automatische Brunsterkennung mit künstlicher Besamung. Somit kann auf den Deckbullen verzichtet werden.

Schulung zum Rinderverhalten
Viele kritische Situationen im Stall oder auf der Weide kann man vermeiden, wenn man weiß, wie sich Rinder verhalten. Die SVLFG bietet in Schulungen durch speziell geschulte Mitarbeiter Informationen zu diesem Thema an, zum Beispiel dazu, wie Rinder ihre Umwelt mit dem Seh- oder Hörsinn wahrnehmen. Ein Praxisteil mit Tipps und Tricks im Umgang mit Rindern rundet das Tagesprogramm ab.

Förderung ab 18. Juni
Um die Sicherheit ihrer Versicherten zu erhalten, fördert die SVLFG ab dem 18. Juni 2018 Mitgliedsbetriebe, die besonders in Arbeits- und Gesundheitsschutz investieren. Unter anderem wird auch die Anschaffung von Tierfixiereinrichtungen mit bis zu 250 Euro pro Maßnahme unterstützt. Antragsberechtigt sind alle in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft versicherten Unternehmen. Es ist maximal eine Förderung pro Unternehmen möglich. Das Antragsformular mit seinen Anlagen steht online ab dem 18. Juni bereit unter www.svlfg.de. Dort ist auch das Verfahren beschrieben. Die Antragsunterlagen nimmt die LBG per Mail an praeventionszuschuesse@svlfg.de oder Fax an 0561 785-219127 entgegen.

Wichtig: Der Antrag muss vor dem Kauf gestellt werden! Entsprechend den Förderbedingungen können nur Anträge berücksichtigt werden, die ab 18. Juni gestellt werden. Vorher eingegangene Anträge werden nicht einbezogen. Die Vergabe erfolgt nach der Reihenfolge der Antragseingänge. Die Aktion endet, wenn die Fördergelder ausgeschüttet sind.

Benedikt Rodens, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Fipronil in Eiern aus den Niederlanden

Bei amtlichen Untersuchungen von Eiern im Niedersächsischen Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz (LAVES) wurde die Substanz Fipronil über dem zulässigen Rückstandshöchstgehalt nachgewiesen.

Es handelt sich um Eier eines Bio-Legehennenbetriebes aus den Niederlanden, die in einer Packstelle im Landkreis Vechta beprobt wurden. Die festgestellten Gehalte liegen bei 0,014; 0,019 und 0,007 mg/kg Fipronil. Der zulässige Höchstgehalt nach der EU-Verordnung Nr. 396/2005 liegt bei 0,005mg/kg.

Auf Grund der nachgewiesenen Höchstgehaltsüberschreitung sind die Eier nicht verkehrsfähig und werden vom Markt genommen. Die zuständige Überwachungsbehörde kontrolliert die ordnungsgemäße Rückholung. Die niederländischen Behörden wurden unterrichtet.

Im Jahr 2017 wurde bekannt, dass das Insektizid Fipronil illegal in Legehennenbetrieben zur Parasitenbekämpfung angewendet worden war. Es kam in erheblichem Umfang zum Rückruf von Eiern und Eiprodukten. Auf Grund des damaligen Geschehens wurde Fipronil in den Nationalen Rückstandskontrollplan (NRKP) aufgenommen. Im Zuge dieser Untersuchungen wurde nun die Belastung nachgewiesen.

Die Befunde passen zu aktuellen niederländischen Presseberichten, in denen von erhöhten Fipronilrückständen in Eiern seinerzeit gesperrter Betriebe berichtet wird.

Auf der Basis der Bewertung des Bundesamtes für Risikowertung (BfR) liegen die ermittelten Werte weit unterhalb eines Gehaltes, bei dem ein gesundheitliches Risiko besteht. Die behördlichen Ermittlungen dauern an. Mit weiteren Ergebnissen ist nicht vor Anfang nächster Woche zu rechnen.

Quelle: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

100 Jahre Mayener Bienenzeit: Tag der offenen Tür am 11. August 2018

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Am 11. August 2018 von 10:00-16:00 Uhr findet in diesem Jahr nicht nur der Tag der offenen Tür im Fachzentrum für Bienen und Imkerei statt, sondern wir feiern auch 100 Jahre Mayener Bienenzeit. Denn vor genau 100 Jahren begannen die ersten imkerlichen Aktivitäten in Mayen, wo heute das Fachzentrum für Bienen und Imkerei und der Imkerverband Rheinland e.V. zu finden sind. Anlässlich dieses runden Jubiläums erwartet Sie an diesem Tag ein abwechslungsreiches Programm rund um die Biene, die Imkerei, sowie Einblicke in unsere Tätigkeiten als Bieneninstitut.

Falls Sie planen, den Tag der offenen Tür mit einer größeren Gruppe zu besuchen, bitten wir um Voranmeldung unter bienenkunde.poststelle@dlr.rlp.de

Programm:

Ab 10:00 Uhr

Beginn der Veranstaltung

11:00 Uhr

Offizielle Eröffnung des Festaktes „100 Jahre Mayener Bienenzeit“ mit Grußworten, Begrüßung der Ehrengäste

Im Anschluss: Rundgang durch das Fachzentrum für Bienen und Imkerei

Uhrzeiten werden noch bekanntgegeben

Imkerliche Demonstrationen

Führungen durch den Bienengarten (Frau Frings)

Führungen durch die Stadt Mayen – Stadt der Bienen (Herr Seul)

Informationsstände:

Bienengesundheit – Einblick in das Pathologielabor

Das Honiglabor – die Honigqualität und Analysen rund um den Honig

Das DLR WW-OE mit verschiedenen Arbeitsschwerpunkten

Deutsche Bienenmonitoring (DeBiMo)

Die Agrarmeteorologie und das Varroawetter

Wildbienen

Überprüfung von Hand-Refraktometern

Informationsstand des Imkerverbandes Rheinland e.V.

Ende der Veranstaltung:
16:00 Uhr

Adresse:

Im Bannen 38

56727 Mayen

Quelle:

Fachzentrum Bienen und Imkerei

Dienstleistungszentren ländlicher Raum Rheinland-Pfalz