Umgang mit krankem und verletztem Wirtschaftsgeflügel – DLG-Merkblatt 477

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Dr. Birgit Spindler, Stiftung Tierärztliche Hochschule, Hannover

Dr. Birgit Spindler (TiHo) stellte anlässlich der EuroTier 2022 das neue DLG-Merkblatt zum Umgang mit krankem und verletztem Geflügel vor. Gleich zu Beginn ihres Vortrags betonte die Geflügelspezialistin, wie wichtig Tierbeobachtung und deren Frequenz sind. Je häufiger ein Geflügelbestand kontrolliert wird desto besser. Gerade in kritischen Zeiträumen seien mindestens zwei Kontrollgänge am Tag sinnvoll. Positiver Nebeneffekt: Je häufiger die Tiere ihre Betreuer sehen, umso eher lassen sie sich auch fangen wenn sie krank sind. Wichtig sei weiterhin wirklich alle Stallbereiche zu kontrollieren, auch weniger gut zugängliche oder dunkle Ecken, die sich gute als Rückzugsorte eignen. Ebenso Kaltscharraum und Auslauf. Hilfreich sei auch in den Aktivitätsphasen, etwa beim Öffnen der Auslaufluken, Getreidekörner zu streuen, um zu sehen, welche Tiere nicht darauf reagieren.

Kenntnisse über Normalverhalten und Verhaltensabweichungen seien essentiell. Dann fallen gesundheitliche Störungen frühzeitig auf, wie z. B.:

• apathisches oder aufgeregtes Verhalten
• Verschmutzung von Kopf oder Gefieder
• kotverschmierte Kloake
• aufgeplustertes Gefieder, eingezogener Kopf, Kopfschwellungen
• Farbveränderungen an Kopf oder Kamm
• geschlossene Augen
• Verletzungen, Laufschwierigkeiten

Vögel mit Missbildungen, z. B. fehlendem Auge oder Kreuzschnabel, sollten beobachtet werde, können aber in der Regel in der Herde verbleiben.

Tiere die eventuell krank, verletzt, lebensschwach oder in ihrer Entwicklung zurückgeblieben sind, müssen fachgerecht gefangen und begutachtet werden. Eine sachkundige Person mit allen erforderlichen Kenntnissen und Erfahrung müsse dann entscheiden, ob Tiere in ein Krankenabteil gebracht werden oder notgetötet werden müssen oder in der Herde bleiben können.

Für separierte Tiere müssen auch geeignete Maßnahmen ergriffen und die Entwicklung ihres Zustands mehrmals am Tag kontrolliert werden. Allein die Separation stellt keine adäquate Versorgung dar! Im Separationsabteil müssen Futter und Wasser für alle Tiere (auch wenn sie in der Bewegung eingeschränkt sind) zugänglich sein. Wichtig seien weiterhin: geeignetes Einstreumaterial, möglichst geringe Besatzdichte – aber Sichtkontakt zu Sozialpartnern, Beschäftigungsmaterial, Sitzstangen und ggf. Legenester.

Liegt beim Einzeltier ein vernünftiger Grund für die Nottötung gemäß Tierschutzgesetz vor (z. B. nicht behebbare Schmerzen, keine Heilungsaussichten, keine selbständige Wasser- und Futteraufnahme), muss eine sachkundige Person das Tier unter Betäubung und unter Vermeidung von Scherzen töten. Hier empfiehlt Birgit Spindler die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen.

Wie Betäubung, Nottötung und anschließende Kontrolle des Todes durchgeführt werden sollten, beschreibt das DLG-Merkblatt ausführlich und anschaulich. Es steht hier direkt zum Download zur Verfügung.

Revision des QS-Leitfadens Schlachtung/Zerlegung – Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

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Um eine noch bessere und praxisgerechtere Umsetzung der QS-Anforderungen in allen QS-Schlachtbetrieben zu erreichen, hat QS mit Wirkung zum 1. Januar 2023 den „Leitfaden Schlachtung/Zerlegung“ revidiert. Eine wesentliche Neuerung im Leitfaden ist die Zusammenfassung sämtlicher Anforderungen zum Thema Tierschutz in einem eigenen Kapitel, wodurch die Praxistauglichkeit und Übersichtlichkeit des Dokuments weiter verbessert wurde.

Weitere wichtige Neuerungen im QS-Leitfaden Schlachtung/Zerlegung betreffen die nachfolgenden Anforderungen:

• Konkretisierung der Anforderungen zur Lebensmittelsicherheitskultur, damit Unternehmen
die Kriterien besser verstehen und fachgerecht umsetzen können.

• Zur Vorbereitung auf einen möglichen Havariefall, der eine Bedrohung für die
Lebensmittelsicherheit, den Tierschutz, Menschen oder die Umwelt darstellt,
müssen Unternehmen ein Havariekonzept erarbeiten, das interne Abläufe,
Maßnahmen und Entscheidungswege festlegt.

• Bei der Bewertung von Produktionsprozessen müssen mögliche direkte
und/oder indirekte Re- bzw. Kreuzkontaminationen berücksichtigt werden.
Zudem sind Maßnahmen umzusetzen, die das Risiko einer Übertragung
von unerwünschten Stoffen bei der Herstellung, innerbetrieblichen Lagerung
und beim Transport von Produkten minimieren.

• Unternehmen müssen eine tierartspezifische Produkttrennung (Reihenfolge:
erst Rind, dann Schwein, dann Geflügel) sicherstellen, um eine gegenseitige
negative Beeinflussung in der Produktion, etwa den Eintrag von Salmonellen,
auszuschließen.

• Tiere, die nach den Betäubungskontrollen nicht ausreichend betäubt sind,
müssen anhand zugelassener Betäubungsmaßnahmen nachbetäubt werden.
Die Mitarbeitenden müssen dafür nachweislich im Verfahren geschult sein
und dieses entsprechend in der Praxis umsetzen.

Die seit dem 1. Januar 2023 gültige Version des QS-Leitfadens Schlachtung/Zerlegung finden Sie hier. Einen Beitrag zu den wichtigsten Revisionen des Leitfadens sowie zu weiteren Hintergründe bei der Entwicklung der Anforderungen lesen Sie im Beitrag „Herausforderungen der Branche begegnen“ in der frisch erschienenen neuen Ausgabe der qualitas.

Quelle: QS Qualität und Sicherheit

Afrikanische Schweinepest (ASP); Neue Version des Leitfadens für wirksame Biosicherheitsmaßnahmen in der Schweinehaltung

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Die Niedersächsische Arbeitsgruppe Biosicherheit Schweinhaltung – gegründet durch Experte*innen unterschiedlicher Institutionen unter der Beteiligung der Universität Vechta – hat den im Juli 2022 veröffentlichten Praxisleitfaden angepasst und um einen bebilderten Praxisleitfaden zur Einfriedung von Betrieben ergänzt.

Hintergrund der Veröffentlichung des Leitfadens ist das neue EU-Tiergesundheitsrecht, nach dem insbesondere Tierhalterinnen und Tierhalter in der besonderen Verantwortung stehen, den „Schutz vor biologischen Gefahren“ auf den eigenen Betrieben sicherzustellen. Dies beinhaltet neben Kenntnissen zu Tiergesundheit und Tierseuchen sowie deren Verbreitungsgefahren auch Maßnahmen zum Schutz der Schweine – wie Umzäunung, Einfriedung, Überdachung, Reinigung oder Desinfektion. Außerdem müssen betriebsindividuelle, schriftliche Biosicherheitsmanagementpläne erstellt werden.

In der praktischen Umsetzung hilft den Betrieben nun neben dem Biosicherheitsleitfaden eine bebilderte Anleitung zur Einfriedung der Betriebe, um Landwirt*innen dabei zu unterstützen, die Außengrenzen ihrer Betriebe noch sicherer zu gestalten. Die Dokumente ergänzen die kostenlose betriebsindividuelle Risikobewertung der ASP Risikoampel der Universität Vechta die in Zusammenarbeit mit dem Friedrich-Loeffler-Institut und der Tierseuchenkasse Niedersachsen an das neue EU-Tiergesundheitsrecht angepasst wird.

Wie geht es weiter?
Die Biosicherheitsanforderungen des EU-Rechts betreffen alle Nutztierhaltungen. Daher soll das Niedersächsische Biosicherheitskonzept zeitnah auch für die Tierarten Geflügel und Rind weiterentwickelt werden. Die Gründung der „AG Biosicherheit in Geflügelhaltungen“ ist für Februar 2023 geplant, an der Dr.in Barbara Grabkowsky, Leiterin des Verbunds Transformationsforschung Agrar (trafo:agrar), für die Universität Vechta ebenfalls mitwirken wird. Die Version 2.0 der ASP Risikoampel ist noch in diesem Frühjahr geplant, eine Rinder-Risikoampel ist derzeit schon in Erarbeitung.

Quelle: Universität Vechta

QS wächst weiter: Fleisch von Legehennen und Junghähnen künftig im QS-System

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Das Prüfsystem QS und der Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen (KAT) haben sich auf gemeinsame Standards für die Vermarktung von Fleisch von Legehennen und Junghähnen aus Legehybridlinien in das QS-System verständigt. Dabei müssen die Betriebe sowohl die Anforderungen des KAT-Kontrollsystems als auch die des QS-Systems erfüllen und an den QS-Monitoringprogrammen teilnehmen. Der Geflügelfleischverarbeitung steht damit ein weiterer qualitätsgesicherter Rohstoff zur Verfügung.

„Wir freuen uns, dass wir den Legehennen- und Junghahnbetrieben im KAT-System jetzt auch die Möglichkeit bieten können, dass Fleisch ihrer Tiere im QS-System vermarkten zu können“, kommentiert Dr. Alexander Hinrichs, Geschäftsführer der QS-Qualität und Sicherheit GmbH die gemeinsame Vereinbarung zwischen dem KAT und dem QS-System. „Mit der Anerkennung der KAT-Audits in Kombination mit einer QS-Zusatzcheckliste haben wir die Grundlage geschaffen, dass KAT-Betriebe ohne großen Mehraufwand die Lieferberechtigung in das QS-System erlangen. Damit kann die Geflügelfleischverarbeitung im QS-System auf ein größeres Angebot qualitätsgesicherter Rohstoffe zurückgreifen.“

Neutrale Zertifizierungsstellen überprüfen die KAT- und QS-Anforderungen innerhalb eines Audits für beide Zulassungen. Außerdem nehmen die Betriebe am Schlachtbefunddatenmonitoring und am Antibiotikamonitoring des QS-Systems teil. So erfüllen auch die Legehennen und Junghähne die gleichen Anforderungen wie das Mastgeflügel. Damit kann der Mehrwert ohne Doppelaudits in den Betrieben realisiert werden. Erfüllt ein teilnehmender Betrieb eine der genannten Anforderungen nicht, kann er die Berechtigung zur Lieferung in das QS-System verlieren. Hier gelten ausnahmslos dieselben Anforderungen für KAT-Betriebe wie für alle anderen Tierhaltungen im QS-System.

Die Teilnahme am QS-System ist für KAT-Betriebe freiwillig. Die Anmeldung der Betriebe im QS-System erfolgt über den QS-Bündler Orgainvent, der die teilnehmenden Betriebe sowie die Umsetzung der Monitoringprogramme für Antibiotika und Schlachtbefunddaten betreut.

Quelle: QS Qualität und Sicherheit GmbH

Elektrolyt-Brausetab zur Vorbeugung und Behandlung von Kälberdurchfällen

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Mit „Hydroforce“ ist ab sofort wieder ein Elektrolyt-Brausetab zur Vorbeugung und Behandlung von Kälberdurchfällen erhältlich. Knapp fünf Jahre gab es keine Alternative zum damalig bekannten und beliebten Produkt.

Kälberdurchfälle sind keine Seltenheit und schwächen die Tiere. In dieser Situation ist die Zufuhr von Elektrolyten extrem wichtig, um das Gedeihen der Tiere zu gewährleisten. Aufgrund seiner speziellen Zusammensetzung weist der Hydroforce Elektrolyt-Tab eine sehr gute Schmackhaftigkeit und eine optimale Auflösung auf. Die Effektivität bei der Pufferung und schnellen Re-Hydrierung mit Elektrolyten bei Kälberdurchfällen macht das Produkt bei Landwirten und auch Tierärzten beliebt. Hydroforce ist in Packungsgrößen mit je 8 oder 48 Stück erhältlich – die Einzeltabs sind nutzerfreundlich und hygienisch einwandfrei verpackt. Die Brausetabs sind jetzt als Ergänzungsfuttermittel zugelassen und unterliegen somit nicht mehr dem Arzneimittelgesetz und sind im Handel oder aber den Tierarzt zu beziehen. Aktuell jedoch ist das Produkt nur über Quidee erhältlich.

Weitere Infos über www.quidee.de.

Räudemilben beim Rind: Das große Kribbeln

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Von Dr. Ole Lamp, Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein

Die Räude-Erkrankung des Rindes durch Befall mit bestimmten Milben tritt typischerweise in der Wintersaison deutlich zutage. Während manche Betriebe dieses Problem gar nicht kennen, ist es in anderen Herden noch sehr verbreitet. Mögliche Auslöser sind die drei Räudemilben-Arten des Rindes, deren Unterschiede und Besonderheiten sowie die Ansätze zu ihrer Bekämpfung im Folgenden vorgestellt werden sollen.

Wie bei vielen andere Säugetiere auch, gibt es speziell an das Rind angepasste Milben, die auf oder in der Haut leben und sich von Körpersubstanzen des Rindes ernähren. Während die Grabmilbe (Sarcoptes) Gänge in die oberen Hautschichten gräbt, leben Saugmilben (Psoroptes) und Nagemilben (Chorioptes) auf der Hautoberfläche. Dabei fressen Grabmilben und Nagemilben Hautzellen. Die Saugmilben hingegen ernähren sich von der Gewebsflüssigkeit, der Lymphe, in der Haut. Es können immer auch verschiedene Arten von Milben auf dem gleichen Tier vorkommen. Die Krankheitsbilder unterscheiden sich aber je nach Befall und es können somit auch gemischte, untypische Krankheitsausprägungen auftreten. Allgemein ist die Nagemilbe die häufigste Art, die in deutschen Rinderherden nachgewiesen werden kann: Aktuelle Untersuchungen haben gezeigt, dass bis zu 59 % der Milchviehherden einer Region befallen sein können und auch frühere Untersuchungen aus den 1990er Jahren fanden einen nicht unerheblichen Anteil von 17,7 % befallener Herden in Norddeutschland .

Stärkere Vermehrung in der Stallsaison
Es handelt sich bei den Milben nicht um Insekten, sondern um Spinnentiere, was bei der Bekämpfung von Bedeutung ist. Die Vermehrung erfolgt über die Eiablage nach der Paarung von männlichen und weiblichen Milben der gleichen Art auf dem Wirtstier. Bei den Grabmilben werden die Eier in den Grabgängen, die in den oberen Hautschichten liegen, abgelegt und sind so gut vor äußeren Einflüssen geschützt. Bei den beiden anderen Arten liegen die Eier auf der Hautoberfläche und sind somit verstärkt Trockenheit und Sonnenlicht ausgesetzt, die so im Sommer die Eier schädigen können, woraus sich umgekehrt die Verstärkung eines Befalls in der Stallsaison erklärt. Allgemein dauert die Entwicklung vom Ei zur geschlechtsreifen Milbe je nach Art und Außentemperatur zwei bis drei Wochen. Dabei durchlaufen die Milben verschiedene Larvenstadien, in denen sie nur begrenzt durch Medikamente angegriffen werden können.

Übertragung von Tier zu Tier
Da die Milben in hohem Maße an das Rind angepasst sind, können sie keine andere Nahrung nutzen und müssen am besten direkt von einem Tier zum nächsten durch direkten Hautkontakt übertragen werden. Sie sind aber je nach Art und Umgebungsbedingungen zwischen 18 Tagen (Grabmilben) und über 70 Tagen (Saug- und Nagemilben) auch ohne Rinderwirt überlebensfähig. Da es sich bei Milben um wechselwarme Tiere handelt, steigern hohe Temperaturen ihren Stoffwechsel, sodass sie bei 20°C schneller verhungern als bei 5°C. UV-Licht wirkt auch schädigend auf die erwachsenen Milben, sodass schattige Stallbedingungen ihr Überleben erleichtern. Raue Oberflächen und Kuhbürsten können ihnen als Versteck dienen. Zudem sind sie auch durch Kriechen in der Lage, wenige Meter im Stall selbständig zurückzulegen. Während die Milben im Winter sehr aktiv sind, scheint es aber auch Ruhestadien für die Sommermonate zu geben, da sich Milben, die in der warmen Jahreszeit gewonnen wurden, als deutlich robuster und zugleich weniger aktiv erwiesen. Dies begünstigt die „Übersömmerung“ vor allem an den schattigen Bereiches des Rinderkörpers an Unterbauch, Fesselbeuge und Kronsaum, wie sie für Nagemilben beschrieben ist.


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Tagung „One Health 2022: Mensch, Tier & Umwelt ganzheitlich denken“

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Am 11. Oktober 2022 fand die vierte gemeinsame „One Health“ Tagung von LAVES, Niedersächsischem Landesgesundheitsamt, TiHo und dem Verbund Transformationsforschung agrar in der Universität Vechta statt.

Zu Beginn betonte Dr. Barbara Grabkowsky (1), zur Beherrschung der wachsenden Problematik der Antibiotikaresistenzen, zur Minimierung des permanenten Risikos bekannter und neuer Zoonosen sowie zum Erhalt einer zuverlässigen Lebensmittelsicherheit sei die aktive Zusammenarbeit zwischen Akteuren in Human- und Veterinärmedizin, Landwirtschaft, Umwelt, Verwaltung und Politik eine zentrale Herausforderung. Nur mit einer ganzheitlichen, fachübergreifenden und transparenten Zusammenarbeit von Human- und Veterinärmedizin, Kommunen, Politik und Verwaltung könne eine nachhaltige Nutzung von Antibiotika gewährleistet und damit ein effizientes Gesundheitsmanagement für Mensch und Tier dauerhaft sichergestellt werden.

Prof. Thomas Blaha (2) konstatierte: „Corona hat, verständlicherweise, unseren Blick auf die gesundheitlichen Risiken, mit denen wir zu leben haben, und die wir möglichst gut beherrschen wollen, sehr verengt. Tatsache ist, dass alle vorher schon bestehenden Risiken und alle potenziellen neuen Risiken uns wie eh und je bedrohen.“

Dr. Tim Eckmanns (2) stellte GLASS (Global Antimicrobial Resistance and Use Surveillance System) vor, ein weltweites System, das bei der WHO angesiedelt ist. Die schleichende Pandemie der Antimikrobiellen Resistenz führe bereits jetzt zu über 1 Million Todesfällen weltweit, unmittelbar verursacht durch Antibiotikaresistenz.

Prof. Eberhard Haunhorst (4) ging auf die Novellierung des Tierarzneimittelgesetzes ein, die ab 2023 in Kraft tritt. Das tierärztliche Dispensierrecht sei erhalten geblieben, aber für den Antibiotikaeinsatz gäbe es einige Änderungen im Entwurf. So müsse die Antibiotika-Verabreichung vom nächsten Jahr an zusätzlich zu den bisherigen Meldungen auch bei Milchkühen, Zuchtschweinen, Saugferkeln und Legehennen durch den Tierarzt digital gemeldet werden.

Grundlage für die deutliche Reduktion des Antibiotikaeinsatzes in den letzten Jahren sei das nationale Antibiotikaminimierungskonzept und eine konsequente amtliche Überwachung. Schon heute könnten die Abgabemengen von Antibiotika an Tierärztinnen und Tierärzte transparent dargestellt werden, zukünftig würde durch die Verordnung (EU) 2019/6 über Tierarzneimittel aber noch weiter verschärfend jede einzelne Anwendung erfasst. Durch die Schaffung dieses EU-weit gleichermaßen geltenden Rechtsrahmens habe die Veterinärmedizin ihre Hausaufgaben gemacht und sei damit gut für die Umsetzung des „One Health“ Konzeptes aufgestellt.

Dr. Sandra Brogden (5) stellte „AMR und Umwelt: Ein narrativer Review von AB-Resistenzuntersuchungen in der Umwelt (Wasser, Boden, Pflanze, Luft)“ vor.


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Imkertipp: Neue Pflanzenschutzmittel greifen Darmflora von Bienen an

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Insektenmittel auf der Basis von Flupyradifuron und Sulfoxaflor können verheerende Folgen für die Gesundheit von Honigbienen haben. Vor allem in Kombination mit einem gängigen Mittel, das Pflanzen vor Pilzen schützen soll, schädigen die Substanzen die Darmflora der Insekten. Die Substanzen machen sie anfälliger für Krankheiten und lassen sie auch früher sterben. Das zeigt eine neue Studie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU) und des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) im Fachjournal „Science of the Total Environment“. Die beiden Insektengifte galten bei ihrer Zulassung als unschädlich für Bienen und Hummeln, mittlerweile ist ihr Einsatz jedoch stark eingeschränkt.

Für die Studie wurden zunächst Honigbienen im Labor gezüchtet, die frei von Umwelteinflüssen waren. „Wir wollten jeden Aspekt im Leben der Bienen kontrollieren – angefangen von der Nahrung bis zum Kontakt mit Krankheitserregern oder Pflanzenschutzmitteln“, sagt der Biologe Dr. Yahya Al Naggar, der das Projekt an der MLU leitete. Mittlerweile ist er an der Tanta University in Ägypten tätig. Alle Bienen erhielten in den ersten Tagen die gleiche Nahrung: Zuckersirup. Anschließend wurden sie in mehrere Gruppen eingeteilt und ihrer Nahrung wurden verschiedene Pflanzenschutzmittel zugesetzt. Eine erhielt Flupyradifuron, eine andere Sulfoxaflor. Beide Substanzen sind in Deutschland als Insektengifte zugelassen, mittlerweile allerdings nur noch für den Einsatz in Gewächshäusern.

Da Pflanzenschutzmittel häufig als Gemisch eingesetzt werden, haben die Wissenschaftler das auch in ihrem Laborversuch berücksichtigt: Die Nahrung zweier weiterer Gruppen wurde nicht nur mit den Insektenschutzmitteln angereichert, sondern zusätzlich mit Azoxystrobin, das seit mehreren Jahrzehnten gegen schädliche Pflanzenpilze im Einsatz ist. Die Konzentration der Substanzen lag dabei immer deutlich unter den gesetzlichen Vorgaben. „Wir haben uns stattdessen an realistischen Konzentrationen orientiert, wie sie etwa in Pollen und im Nektar von Pflanzen enthalten sind, die mit den Pflanzenschutzmitteln behandelt wurden“, sagt Al Naggar. Eine Kontrollgruppe erhielt weiterhin nur den normalen Zuckersirup.

Für zehn Tage beobachtete das Team, ob und welche Folgen die Substanzen für die Bienen hatten. Dabei zeigte sich, dass die beiden Pestizide keineswegs unschädlich sind: War die Nahrung mit Flupyradifuron versetzt, starb etwa die Hälfte aller Bienen während des Untersuchungszeitraums, in Kombination mit Azoxystrobin sogar noch mehr. Für das Mittel Sulfoxaflor gab es ähnliche Effekte, es überlebten jedoch mehr Insekten.

Außerdem analysierten die Wissenschaftler die Darmflora der Bienen, also Bakterien und Pilze, die in deren Verdauungstrakt leben. „Das Fungizid Azoxystrobin reduzierte sehr deutlich die natürlich vorkommenden Pilze. Das war zu erwarten, da Fungizide eben zur Bekämpfung von Pilzen eingesetzt werden“, sagt Dr. Tesfaye Wubet vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ), der auch Mitglied des Deutschen Zentrums für integrative Biodiversitätsforschung (iDiv) Halle-Jena-Leipzig ist. Über die zehn Untersuchungstage hinweg konnte das Team aber zeigen, dass sich die Zusammensetzung von Pilzen und Bakterien je nach eingesetzten Substanzen sehr stark von der Kontrollgruppe unterschied. Besorgniserregend war den Forschern zufolge dabei, dass sich das Bakterium Serratia marcescens besonders gut im Verdauungstrakt der behandelten Tiere ausbreiten konnte. „Diese Bakterien sind krankheitserregend und können die Bienengesundheit schädigen. Sie können dazu führen, dass es den Tieren schwerer fällt, Infektionen abzuwehren, und so zum vorzeitigen Tod führen“, so Al Naggar.

Die Studie aus Halle wurde im Labor durchgeführt, um möglichst alle Einflüsse von außen auf die Bienen auszuschließen. Ob in der Natur ähnliche Ergebnisse zu finden sind, lässt sich daher nicht mit Gewissheit sagen. „Es könnte sein, dass die Effekte noch dramatischer auftreten würden – oder dass es den Bienen gelingt, die negativen Folgen ganz oder zumindest teilweise zu kompensieren“, so Wubet abschließend. Das Team fordert deshalb, vor der Zulassung neuer Pestizide die Folgen für nützliche Insekten genauer zu erforschen und zum Beispiel auch die Folgen für die Darmflora standardmäßig in die Risikobewertung aufzunehmen.

Die Studie wurde von der Alexander von Humboldt-Stiftung gefördert und im Rahmen des EU-finanzierten Projekts „Poshbee“ unterstützt.

Quelle: Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Steckbriefe zur Haltung von Nutztieren in Deutschland aktualisiert

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Wie viel Tonnen Fleisch werden in Deutschland produziert? Wie sehen die Betriebsstrukturen aus, wie die Nachfrage? Umfassende Informationen dazu geben seit 2017 die Thünen-Steckbriefe zur Tierhaltung. Die Steckbriefe werden jährlich aktualisiert. Die jetzt erschienenen Neufassungen berücksichtigen Daten bis zum Jahr 2022. Neben Schwein, Rind und Geflügel gibt es auch einen Steckbrief zur Aquakultur.

Die Übersichten zeigen, dass sich Produktion, Verbrauch und Exporte in den einzelnen Tierkategorien sehr unterschiedlich entwickelt haben. Während sich die Produktion von Geflügelfleisch in den vergangenen Jahren dynamisch entwickelt hat, ist die Schweineproduktion nach stetigem Anstieg bis 2016 zunehmend rückläufig – von Mai 2020 bis Mai 2022 sanken die Bestände um mehr als 12 %. Dies dürfte auf die seit längerem katastrophale Marktsituation zurückzuführen sein, insbesondere aufgrund der Afrikanischen Schweinepest und der COVID-Pandemie, der gestiegenen Energie- und Futterkosten, dem Arbeitskräftemangel, aber auch wegen der geänderten Verbrauchsgewohnheiten. Hinzu kommt die fehlende Planungssicherheit, vor allem im Hinblick auf die zukünftige Tierwohl- und Umweltpolitik.

Die Rindfleischproduktion stagniert seit Jahren. Die gesamte Fleischproduktion in Deutschland lag 2021 bei knapp 8,23 Millionen Tonnen (inkl. Innereien sowie Schlachtnebenerzeugnissen), was einem Rückgang von knapp 3 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Hiervon entfiel mit 4,97 Millionen Tonnen der größte Teil noch immer auf Schweineschlachtungen, gefolgt von Geflügel- und Rinderschlachtungen. Nach wie vor ist Deutschland beim Fleisch ein Nettoexporteur, allerdings in den letzten drei Jahren mit leicht rückläufiger Tendenz. Hauptausfuhrgut war trotz der schwierigen Situation weiterhin mit großem Abstand Schweinefleisch, das aufgrund des weitgehenden Rückgangs der Exporte in Drittländer fast ausschließlich innerhalb der EU gehandelt wurde.

Der Pro-Kopf-Verzehr an Fleisch betrug 2021 in Deutschland 55 kg. Der Pro-Kopf-Verbrauch – darunter fallen neben der Menge für den menschlichen Verzehr auch die Nutzung in der Heimtiernahrung und die industrielle Verwertung – belief sich auf 82 kg. Beide Werte sind gegenüber dem Vorjahr weiter zurückgegangen.

Die Steckbriefe greifen bewusst nicht die vielfältigen Diskussionen zum Thema Tierhaltung auf; sie liefern aber einen fachlichen Beitrag, um eben diese gesellschaftliche und politische Diskussion über den Status quo und die Zukunft der Nutztierhaltung in Deutschland auf einer soliden Informationsbasis führen zu können.

Die Steckbriefe zur Tierhaltung sowie Angaben zu Märkten, Beständen, Produktion, Betriebsstrukturen, regionaler Verteilung, Handel und Wirtschaftlichkeit bietet das Thünen-Institut auf seiner Webseite an (www.thuenen.de). Zu finden im Themenfeld „Nutztierhaltung und Aquakultur“ im Dossier „Nutztierhaltung und Fleischproduktion“,

Auf der Webseite befinden sich außerdem im gleichen Themenfeld Kurzbeschreibungen der gängigsten Produktionsverfahren in der Tierhaltung, sowohl konventionell als auch ökologisch.

Quelle: Johann Heinrich von Thünen-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei

Null-Toleranz für Newcastle Disease

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Von Dr. Heike Engels

Die Newcastle-Krankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche beim Geflügel. Die Erkrankung wird aufgrund ihres teils sehr schnellen Verlaufs auch atypische Geflügelpest genannt. Obwohl es eine Impfpflicht gibt, gibt es immer mal wieder Ausbrüche. Dann entsteht nicht nur bei den erkrankten Tieren selbst großer Schaden, sondern es kommt auch zu schweren wirtschaftlichen Folgen für Tierhalter und ganze Regionen. Wie ist die Erkrankung zu erkennen und was ist bei einem Ausbruch zu tun?

Der Erreger der Newcastle-Krankheit (Newcastle Disease, ND) gehört zu den Paramyxoviren vom Serotyp 1 (PMV-Typ 1). Die ND-Virusstämme können anhand ihres Genotyps in zwei Klassen eingruppiert werden. Klasse I Viren sind meist von niedriger Virulenz und werden vorwiegend in Wildvögeln gefunden. Klasse II Viren umfassen verschiedene Genotypen mit Viren niedriger bis hoher Virulenz. Ihren Namen trägt die Erkrankung nach dem britischen Newcastle upon Tyne, wo die Krankheit 1927 erstmals in Europa nachgewiesen wurde.

Die Erreger der ND sind weltweit verbreitet. Sie haben ein breites Wirtsspektrum mit vielen Symptomen. Das erschwert die Diagnose. Es kann neben zahlreichen Vogelarten auch in einigen Säugern, Reptilien, Amphibien und Insekten nachgewiesen werden. Die Einschleppung in seuchenfreie Gebiete erfolgt meistens auch über den Handel von infiziertem Geflügel, bei dem die Erkrankung noch nicht ausgebrochen ist, und sogar über Geflügelfleischprodukte. Infektiöse Viruspartikel können über 6 Monate und länger in gekühltem Geflügelfleisch überdauern.

Natürliches Reservoir in Zugvögeln
Die Erreger der ND verursachen eine Infektion, die sich in die Blutbahn ausbreitet, verbunden mit schweren Allgemeinstörungen und hoher Sterblichkeit vor allem bei Huhn und Pute sowie Haus- und Wildvogelarten. Das Wassergeflügel ist relativ unempfänglich und erkrankt nur selten klinisch. Wildlebende Stand- und Zugvögel stellen das natürliche Reservoir insbesondere für niedrig virulente Virusstämme dar. Doch Wassergeflügel kann das Virus längere Zeit über den Kot verbreiten. Der Serotyp 1 scheint endemisch in Geflügel- und Wild- sowie gehaltenen Tauben zu sein.

Bei der Verbreitungsart des Virus steht die horizontale gegenüber der vertikalen Übertragung im Vordergrund. Das bedeutet, dass das verstärkt innerhalb von Tiergruppen einer Generation verbreitet wird. m Gegensatz dazu steht die vertikale Virusübertragung, die den Virusübertritt von den Elterntieren auf die Nachkommen beschreibt. Das ND-Virus wird bei erkrankten Tieren über den Darm und die Nieren bis zum Tod ausgeschieden. Durch den direkten Kontakt von Tier zu Tier im Stall oder auf dem Transport (auch von geschlachteten Tieren, Bruteiern oder Eintagsküken) breitet sich das Virus sehr schnell horizontal aus. Aber auch indirekt über Fahrzeuge, Mist, Futter oder Transportkisten kann der Seuchenerreger übertragen bzw. verschleppt werden. Der Mensch ist ebenfalls ein bedeutsamer Überträger der Seuche: über nicht gereinigte und desinfizierte Kleider, Schuhe oder Hände kann er die Krankheit weiter verbreiten. Wildvögel, Ratten, Mäuse und Insekten stellen auch große Risiken dar, ganz besonders in der Freilandhaltung. Der als Dünger auf die Felder aufgebrachte Geflügelkot ist eine zusätzliche potentielle Virenquelle.


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