DLG-Innovation Award in Gold für „Sound Talks“ von Boehringer Ingelheim

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Im Sachgebiet 5: Haltungs- und Fütterungstechnik Schwein wurde Boehringer Ingelheim zur diesjährigen „EuroTier“ eine Goldmedaille verliehen:

Husten, Schnupfen, Heiserkeit – klassische Atemwegserkrankungen können auch bei Schweinen auftreten. Die Folge sind ein vermindertes Wohlbefinden und eine erhöhte Anfälligkeit für Krankheiten sowie eine schlechtere Futterverwertung und verminderte Tageszunahmen, die zu untergewichtigen Schweine und uneinheitlichen Gruppen führen können und letztlich auch die Wirtschaftlichkeit gefährden.

Sound Talks ist ein System, das kontinuierlich den respiratorischen Gesundheitsstatus von Schweinen in Aufzucht und Mast analysiert.

Die im Stall installierten Monitore mit je sechs Mikrofonen erfassen alle Geräusche im Stall und können mithilfe eines Algorithmus Hustengeräusche von anderen Geräuschen unterscheiden. Da das System 24 Stunden pro Tag aufzeichnet, erfasst es anders als der Betreuer die Hustenintensität auch in der Ruhephase und kann somit bis zu fünf Tage früher als der Landwirt den Husten erkennen.

Sound Talks zeigt dem Tierhalter über ein Ampelsystem direkt im Stall oder über eine App auf dem Smartphone das Problem an. Dadurch ist es möglich, frühzeitig Lüftungsfehler zu korrigieren und durch schnelle Diagnostik den Primärerreger einer Atemwegsinfektion zu diagnostizieren.

Oft besteht die Möglichkeit, über symptomatische Einzeltier-Behandlung (Vitamine, Schleimlöser usw.) auf Antibiotika zu verzichten bzw. frühzeitig und gezielt nach Antibiogramm zu behandeln.

Das System ist neu auf dem Markt, in der Praxis erprobt, erhöht die Heilungschance, hilft den Antibiotikaeinsatz zu reduzieren und dokumentiert „Husten“ als Tierwohlindikator.

Quelle: EuroTier

Forderungen des 29. Deutschen Tierärztetags in Berlin

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Beschlüsse aus dem Arbeitskreis 3: Tierschutz für Nutztiere
Präventive Tiermedizin für den Tierschutz bei lebensmittelliefernden Tieren: Das Einzeltier im Fokus

Tierschutz bei landwirtschaftlichen Nutztieren umfasst einen Komplex verschiedener Themen, aus denen sich eine Vielzahl von Aufgaben und Verantwortlichkeiten – in den Bereichen Tier-gesundheit, Verhalten, Haltung, Zucht, Transport, Schlachtung – für die Tierärzteschaft ergibt. Angesichts der Komplexität der Aufgaben hat sich der Arbeitskreis 3 des 29. Deutschen Tier-ärztetages auf eine thematische Auswahl fokussiert. Die Analyse aktueller Tierschutzprobleme in der Nutztierhaltung zeigt, dass der Umgang mit schwer erkrankten oder verletzten Einzeltieren deutlicher Verbesserungen bedarf. Mangelhafter, tierschutzwidriger Umgang mit einzelnen erkrankten/verletzten Nutztieren bis hin zu eindeutiger Strafrelevanz gerät immer wieder in den Fokus der Öffentlichkeit. Den bestandsbetreuenden Tierärzt:innen wie auch den amtlichen Tierärzt:innen wird dabei eine Mitverantwortung zugeschrieben.

Nutztiere können grundsätzlich in allen Betriebsformen und Haltungssystemen erkranken bzw. sich verletzen. Die Tierhalter:innen müssen über die fachlichen Kenntnisse verfügen und ihre Betriebsabläufe so gestalten, dass die frühzeitige Erkennung erkrankter/verletzter Einzeltiere jederzeit gewährleistet ist. Sie müssen sich ihrer Verantwortung gegenüber dem Einzeltier bewusst sein und in der Entscheidung über die Therapie und Pflegemaßnahmen eng mit den bestandsbetreuenden Tierärzt:innen kooperieren. Auch die Entscheidung über die Unheilbarkeit einer schwerwiegenden Erkrankung/Verletzung, die eine unverzügliche Nottötung unabdingbar macht, ist in enger Abstimmung mit den behandelnden Tierärzt:innen zu treffen.

Bestandsbetreuende Tierärzt:innen verfolgen gemeinsam mit amtlichen Tierärzt:innen das Ziel, vermeidbare Schmerzen, Leiden und Schäden durch mangelhaften Umgang mit und mangelhafter Versorgung von erkrankten/verletzten Nutztieren zu verhindern.

1. Der Deutsche Tierärztetag fordert den Gesetzgeber auf, die Erlaubnispflicht für gewerbs-mäßige Tierhaltungen nach § 11 TierSchG auf landwirtschaftliche Nutztierhaltungen auszudehnen. Nur so kann präventiv sichergestellt werden, dass Haltungsanforderungen Be-achtung finden und Tierhalterinnen und Tierhalter ihre Sachkunde und Zuverlässigkeit vor Erlaubniserteilung nachweisen müssen. Über Nebenbestimmungen in der § 11-Erlaubnis sollten in diesem Zusammenhang betriebsindividuelle Tierbetreuungsschlüssel festgelegt werden. Regelmäßige Fortbildungsverpflichtungen für Tierhalter:innen und Tierbetreuer:innen von landwirtschaftlichen Nutztieren sind gesetzlich einzuführen.

Die Einführung der Erlaubnispflicht für landwirtschaftliche Nutztierhaltungen erfordert gemäß der VO (EU) 2017/625 zwingend eine angemessene personelle Ausstattung der Veterinärämter, um diese neuen und bereits bestehende Aufgaben wahrnehmen zu können.

2. Der Deutsche Tierärztetag fordert den Gesetzgeber erneut und nachdrücklich auf, eine zentrale Tiergesundheitsdatenbank zu schaffen, die es der amtlichen Kontrolle ermöglicht, risikobasierte Kontrollen in Nutztierhaltungen so durchzuführen, wie es in der Verordnung (EU) 2017/625 (OCR) europaweit vorgesehen ist. Damit amtliche Tierärztinnen und Tier-ärzte den Umgang mit kranken Einzeltieren überprüfen können, sind für jeden Nutztierbestand Tier- und Altersgruppen-bezogene Mortalitäten, Schlachttier- und Fleischuntersuchungsbefunde, wie auch Ergebnisse betriebsbezogener Falltieruntersuchungen systematisch zu erfassen, zu bewerten und der amtlichen Kontrolle wie auch den bestandsbetreuenden Tierärzten und Tierärztinnen zugänglich zu machen.

3. Der Deutsche Tierärztetag fordert den Gesetzgeber auf, analog zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Rahmenüberwachung (AVV Rüb) in der Lebensmittelüberwachung eine AVV Tierschutzüberwachung vorzulegen, die konkrete Risikobeurteilungen und daraus resultierende Kontrollfrequenzen für landwirtschaftliche Nutztierhaltungen festlegt.

4. Der Deutsche Tierärztetag fordert den Gesetzgeber auf, die Rechtsgrundlage zu schaffen, die es ermöglicht, Kontrollen in Verarbeitungsbetrieben für tierische Nebenprodukte (VTN) zur Erhebung tierschutzrelevanter Befunde und Rückverfolgung der Tiere zum Herkunftsbetrieb durchzuführen, um diese Befunde im Rahmen der Risikobewertung landwirtschaftlicher Nutztierhaltungen nutzen zu können.

5. Der Deutsche Tierärztetag fordert, im Sinne des Staatsziels Tierschutz im Grundgesetz Verstößen gegen das Tierschutzgesetz eine hohe Priorität einzuräumen.

Der Deutsche Tierärztetag fordert die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften für den Tierschutz. Tierschutzstraftatbestände sollen in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden.

6. Der Deutsche Tierärztetag fordert, dass in Ausbildungsbetrieben und Fakultäten der Agrarwissenschaft sowie in allen sonstigen Einrichtungen beruflicher Bildung (z.B. Landwirtschaftskammern, Berufsschulen) sichergestellt wird, dass in der Aus-, Fort- und Weiterbildung von tierbetreuenden Personen Sachkunde und Fähigkeit zur Erkennung der Behandlungsbedürftigkeit kranker und verletzter Tiere auch in einem frühen Krankheits-stadium und die unverzügliche Umsetzung von Maßnahmen zur angemessenen Behandlung und Pflege sicher gewährleistet sind. Insbesondere ist auch das nötige Wissen für die rechtzeitige und fachgerechte Nottötung schwer und unheilbar kranker Tiere nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch in den Ausbildungsbetrieben zu vermitteln.

7. Der Deutsche Tierärztetag fordert die Landwirtschaftskammern und die landwirtschaftlichen Verbände auf, die Landwirte bei der Anwendung digitaler Instrumente zur Erfassung und Auswertung tiergesundheits- und tierschutzrelevanter Daten zu fördern. Die Erfassung und systematische Auswertung und Dokumentation dieser Daten ermöglicht eine zeitnahe risikoorientierte Einstufung der Betriebe und erleichtert die betriebsindividuelle Bewertung der Tiergesundheit.

8. Der Deutsche Tierärztetag fordert die veterinärmedizinischen Bildungsstätten auf, die klinische Ausbildung am kranken Tier grundsätzlich zu stärken und in diesem Rahmen den Studierenden Kriterien zu vermitteln, die erlauben, die Heilbarkeit und Unheilbarbar-keit von Erkrankungen/Verletzungen bei Nutztieren sicher zu differenzieren. Den Studierenden soll zudem verstärkt die praktische Durchführung von rechtskonformen Verfahren vermittelt werden, um unheilbar kranke einzelne Tiere von Schmerzen, Leiden und Schäden zu erlösen.

Der Deutsche Tierärztetag fordert, dass im Rahmen der tierärztlichen Fort- und Weiterbildung für Tierärzt:innen, die in der Nutztierpraxis arbeiten, die praktischen Fähigkeiten zur Durchführung der Nottötung vermittelt werden, um im Rahmen der tierärztlichen Bestands-betreuung praktisch unterstützend und beratend gegenüber Tierhalterinnen und Tierhaltern auftreten zu können.

9. Die Tierärzteschaft verpflichtet sich, die vertraglichen Grundlagen der Bestandsbetreuung so anzupassen, dass die Verantwortlichkeiten zur Behandlung und Pflege erkrankter Einzeltiere und ggf. die Erlösung unheilbar kranker Tiere zwischen Tierhalter:in und bestandbetreuender Tierärztin/bestandsbetreuendem Tierarzt für jeden Bestand betriebsindividuell eindeutig geregelt sind.
Die Nottötung von Rindern sollte aus Tierschutzgründen nur durch Tierärzt:innen erfolgen.

10. Die Tierärzteschaft verpflichtet sich, ein grundlegendes Konzept für eine präventive Ko-operation zur Optimierung des Umgangs mit einzelnen kranken Nutztieren zwischen bestandsbetreuender Tierärztin/bestandsbetreuendem Tierarzt und den für die Durchführung von Kontrollen zuständigen amtlichen Tierärzt:innen zu erarbeiten. Die Anforderungen aus Artikel 25 (Tiergesundheitsbesuche) und Artikel 26 (Überwachungspflicht der zu-ständigen Behörde) der VO (EU) 2016/429 (Tiergesundheitsrechtsakt) erfordern die beschriebene Konkretisierung der Zusammenarbeit.

Quelle: Bundestierärztekammer

Verleihung der Robert-von-Ostertag-Plakette an Prof. Thomas Richter

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Anlässlich des Deutschen Tierärztetags hat die BTK Prof. Dr. Thomas Richter mit der Robert-von-Ostertag-Plakette geehrt. Prof. Richter wurde damit für seine Verdienste um den Berufsstand aus-gezeichnet. Er ist u. a. Vorsitzender des BTK-Tierschutzausschusses und besonders engagiert in der Forschung mit dem Ziel der Verbesserung der Bedingungen in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung. Die Bundestierärztekammer verleiht die Robert-von-Ostertag-Plakette seit 1964. Sie erinnert an den Veterinärmediziner Robert von Ostertag. Der gebürtige Schwäbisch Gmünder entwickelte das nach ihm benannte Programm zur Bekämpfung der Tuberkulose, das in Deutschland und in der Schweiz eingeführt wurde. Darüber hinaus war von Ostertag federführend an der Ein-führung des ersten deutschen Fleischbeschaugesetzes beteiligt, was ihm das oft gebrauchte Prädikat „Vater der Fleischbeschau“ einbrachte.

Quelle: Bundestierärztekammer

Transportfähigkeit von Rindern – #TiHo-Tierschutztagung 2022

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Dr. Kathrin Herzog vom niedersächsischen LAVES hielt einen Vortrag über die Grundregeln zur Beurteilung der Transportfähigkeit von Rindern. Was im Grunde recht einfach ist, gerät in der täglichen Praxis oft in Vergessenheit. Und kann doch ernste Folgen für Tier und Mensch haben!

Die einschlägige VO (EG) Nr. 1/2005 schreibt in Artikel 3 vor: „Niemand darf eine Tierbeförderung durchführen oder veranlassen, wenn den Tieren dabei Verletzungen oder unnötiges Leiden zugefügt werden könnten.“

Allein die Möglichkeit der Schädigung eines Tieres reicht also aus und die Verantwortung trifft Tierhalter, Transporteur und Tierarzt. Tiere müssen transportfähig und nicht etwa bereits zuvor verletzt sein, physiologische Schwäche oder pathologische Zustände verbieten den Transport.

Ausschlusskriterien seien nicht nur große offene Wunden, Organvorfälle oder Hochträchtigkeit, so Herzog. Schon wenn keine schmerzfreie Bewegung oder Bewegung nur mit Hilfe möglich ist, dürften Nutztiere nicht befördert werden. Hierzu reiche es bereits aus, wenn sie nicht alle vier Gliedmaßen gleichmäßig belasten könnten, betonte Frau Dr. Herzog. Könnten Tiere nämlich im Transportfahrzeug nicht sicher stehen, Beschleunigungen, Bremsungen und Kurvenfahrten nicht ausgleichen, drohten ihnen Schmerzen, Leiden oder Schäden.

Da §2 Nr. 3 des Tierschutzgesetzes von jedem Halter Sachkunde in Ernährung, Pflege und Unterbringung verlangt, muss er oder sie z. B. Lahmheiten erkennen und behandeln, bevor ein Transport infrage kommt. Von Transporteuren wird ein Befähigungsnachweis verlangt, der auch die Beurteilung der Transportfähigkeit betrifft. Im Zweifel ist ein Tierarzt hinzuzuziehen, von dem die Beurteilungsfähigkeit erst recht verlangt wird.

Tierärzte und Tierärztinnen können die Transportfähigkeit von Nutztieren, nach entsprechender Untersuchung, bescheinigen. Allerdings begäben sie sich in Gefahr belangt zu werden, wenn darin etwa zu lesen sei:

„Die Kuh hat eine Hüftluxation rechts und ist sonst klinisch unauffällig und transportfähig.“

„Die Kuh wird zur Schlachtung überwiesen Aufgrund einer Klauenbeinfraktur h. l wird sie das Ende der Trächtigkeit nicht erreichen.“

„Das Rind sollte unverzüglich der Schlachtung zugeführt werden, da eine schwere Lahmheit vorliegt.“

Die LWK NRW bietet einen kostenfreien Leitfaden „Transportfähigkeit und Schlachtfähigkeit von Rindern richtig bewerten“ an, den die Referentin jedem Tierhalter wärmstens empfiehlt (Download).

E-Magazin „Der Hoftierarzt“ 4/2022 steht zum kostenfreien Abruf bereit

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Die neueste Ausgabe des Magazins im PDF-Format bietet folgende Themen:

+ Eutergesundheit im Fokus

+ Gene beeinflussen Erkrankungsrisiko bei Mortellaro

+ Influenza beim Schwein besser verstehen: Erreger, Erscheinungsbild und Bekämpfung

+ Sollte uns PCV3 Sorge bereiten?

+ Neues Syndrom beim Schwein: SINS #Bioland Schweinefachtagung 2022

+ Die Mauser – was ist aus tierärztlicher Sicht zu beachten?

+ Infografik: Speisefische aus deutscher Aquakultur

+ Imkertipp: Varroa-Bekämpfung trotz hoher Temperaturen

Das Tiergesundheits-Magazin für Nutztierhalter erscheint alle zwei Monate im praktischen PDF-Format. Jetzt einfach hier registrieren, 1 x Bestätigung klicken und gleich kostenfrei downloaden!

Umgang mit männlichen Ziegenlämmern – #TiHo-Tierschutztagung 2022

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Prof. Martin Ganter (TiHo) sprach bei der diesjährigen Tierschutztagung über Aufzucht und Nutzung männlicher Ziegenlämmer. In Deutschland werden aktuell 170.000 bis 190.000 Ziegen gehalten, vor allem in Baden-Württemberg und Bayern, zunehmend aber auch in NRW. Die größten Betriebe gibt es in Sachsen-Anhalt (3.000 Milchziegen) und Thüringen (2.000). Der Anteil der Bio-Betriebe liegt bei 65%, deren größter (800 Milchziegen) hat seinen Sitz in NRW.

War die Ziegenmolchproduktion in früheren Jahren vor allem durch Hofverarbeitung und Direktvermarktung geprägt, entwickelt sich der wachsende Markt hin zur Abgabe der Milch an Verarbeitungsbetriebe. Steigende Nachfrage führt dabei automatisch auch zu einer steigenden Zahl männlicher Kitze.

Aber die Vermarktung der männlichen Tiere stellt das vielleicht größte Problem in der Milchziegenhaltung dar. Die Absatzwege sind generell:

Erzeugung männlicher und weiblicher Milchkitze (35%),
frühzeitige Abgabe – vor allem männlicher Tiere – zur Mast (28%),
Erzeugung männlicher Mastkitze mit Schlachtung bis in den Herbst (35%),
Frühzeitige Abgabe an Zoos (zur Raubtierfütterung).

Werden die Kitze an spezialisierte Mastbetriebe (vor allem im Elsass) verkauft, geschieht dies nach 14 bis 21 Tagen. Die – vor allem männlichen – Tiere werden drei bis sechs Tage mit Kolostrum versorgt und anschließen bereits an Tränkeautomaten gewöhnt und gruppenweise in Tiefstreubuchten gehalten. Kostendeckend ist diese Variante für den Herkunftsbetrieb in der Regel jedoch nicht.

In Frankreich werden die Kitze bis zum Alter von ca. 6 Wochen mit Milchaustauscher ad libitum getränkt und dann in spezialisierten Betrieben geschlachtet. Allerdings litt der Markt, vor allem in Frankreich, Spanien und Italien, in den letzten Jahren unter einem Überangebot von Schlachtlämmern. Von ehemals zehn elsässischen Mastbetrieben, arbeiten zurzeit noch fünf.

Hauptvermarktungszeit für Milchkitze ist Ostern. Da dieser Termin zwischen dem 25. März und dem 25. April liegen kann, variiert das Gewicht der Kitze entsprechend; angestrebt werden 12-16 kg. Auch diese Tiere werden, nach der Biestmilchphase, an Tränkeautomaten ad libitum mit Milch oder Vollmilchpulver versorgt – auch von der Kuh. Die Aufzucht-, vor allem die Arbeitskosten, sind hoch, Schlachtkosten müssen auf einen mit 5-8 kg relativ kleinen Schlachtkörper umgelegt werden. Je nach Alter (8-12 Wochen) haben die Milchkitze ein Lebendgewicht von 12-16 kg. Die Ausschlachtung schwankt zwischen 45 und 55 % (max. 60%). Auch die hohen Fleischbeschaugebühren in Deutschland sind problematisch.

Mastkitze werden nach dem Absetzen bis in den Herbst weitergemästet: möglichst auf der Weide, ansonsten mit Heu ad libitum und rationiertem Kraftfutter. Sie erreichen ein Lebendgewicht von 25-40 kg. Die längere Aufzuchtphase und Weidehaltung verlangen nach entsprechender Gesundheitsprophylaxe, die allerdings aus Kostengründen nicht immer in ausreichenden Maß erfolgt. Auch weil Mastbetriebe nicht nach dem „Rein-Raus“-Prinzip arbeiten, sondern kontinuierlich einstallen, sind Krankheiten vorprogrammiert. Die Kitz-Verlusten liegen zwischen 5 und 30%, bei den männlichen Tieren können sie jedoch auch deutlich höher ausfallen.

Die Produktion überzähliger (männlicher) Kitze könnte, so Prof. Ganter, vermieden werden vor allem durch höhere Anteile durchgemolkener Ziegen. Deren Anteil kann bei mehr als 2/3 einer Herde liegen und Ziegen können bis zu 2,6 Jahre durchgemolken werden. Die Verlustrate, etwa durch Mastitiden, liegt deutlich unter der von lammenden Ziegen und die Remontierungsrate kann bis auf 10% gesenkt werden. Allerdings sind die Bio-Ziegenrassen Bunte Deutsche Edelziege und Thüringer Waldziege noch nicht ausreichend selektiert auf eine flache und langanhaltende Laktationskurve, durch die sich Durchmelken tatsächlich auch lohnt.

Die Möglichkeit einer selektiven Bedeckung von Milchziegen mit Fleischziegenböcken, wenn die Nachkommen nicht zur Zucht genutzt werden sollen, wird in Deutschland kaum genutzt. Gesextes Sperma ist zurzeit gar nicht auf dem Markt.

Nutzhanf: Einsatz im Kampf gegen Emissionen?

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Stickstoff- und Methanemissionen aus der Landwirtschaft – Landwirte, Wissenschaft und Unternehmen gemeinsam auf der Suche nach Minderungen

Für eine nachhaltige Landwirtschaft spielt die Vermeidung von Emissionen eine wichtige Rolle. Der Eintrag von zu viel Stickstoff in den Boden und der Import von Futtermitteln lassen allerdings die Nitrat- und CO2-Emissionen ansteigen. Aber wie kann das Risiko für einen Stickstoffeintrag ins Grundwasser reduziert werden? Und kann künftig importiertes Soja durch Futtermittel aus einheimischem Anbau ersetzt werden? Die Lösung dieser Probleme liegt im Nutzhanf.

Davon ist ein Team aus Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des Forschungsinstituts für Nutztierbiologie Dummerstorf (FBN) und der Hochschule Neubrandenburg sowie des Dienstleistungsunternehmen FPS Anklam GmbH aus Murchin und ein Landwirt der Hanffarm Co. KG in Melz überzeugt. Im Rahmen des vom Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes geförderten Projektes „ZwiHanf“ untersuchen die Projektpartner, wie der Anbau von Nutzhanf als Zwischenfrucht zur Verringerung der Nitratkonzentration im Boden führt und wie die Fütterung von Hanfblättern den Sojaanteil in der Ration von Milchkühen ersetzen kann. Das neue Forschungsprojekt unter Federführung des FBN wird mit rund 300.000 Euro gefördert. Dabei steht der Projektname „ZwiHanf“ als Abkürzung für die Zwischenfrucht Hanf. Hanf wird im Spätsommer nach der Hauptfrucht bzw. zwischen zwei Hauptfrüchten gesät.

Hanf – die Wiedergeburt eines Universalgenies
Nutzhanf (Cannabis sativa), nicht zu verwechseln mit Medizinalhanf, wurde in Deutschland über viele Jahrhunderte angebaut. Er diente den Menschen vorwiegend zur Faser- und Ölgewinnung. Das Öl ist reich an wertvollen ungesättigten Fettsäuren. Aus den Fasern wurden Textilien, Teppiche, Säcke, Netze, Dämmstoffe und Papier hergestellt. Die eiweißreichen Reststoffe wurden als Futtermittel für Kühe, Schweine und Hühner verwendet. Jedoch verdrängte der Anbau von Raps und die billige Bauwoll- und Sojaproduktion im Ausland in den letzten beiden Jahrhunderten den Anbau von Nutzhanf in Deutschland.

In den letzten Jahren erfährt der Hanfanbau jedoch eine Renaissance. Neue Sorten enthalten nur noch Spuren des Rauschmittels THC. Die Pflanzen stellen geringe Anforderungen an die Düngung, benötigen wenig Wasser und kommen ohne den Einsatz von Pestiziden aus. Sie sind somit bestens für die Herausforderungen immer strenger werdender gesetzlicher Auflagen an den Pflanzenschutz und des Klimawandels gewappnet.

„Die Pflanzen können bis zu drei Meter tief wurzeln“, erläuterte Landwirt Rafael Dulon von der Hanffarm in Melz im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. „Durch sein schnelles Wachstum nimmt er sehr viel Stickstoff aus dem Boden auf.“ Es ist jedoch noch nicht ergründet, wie groß die Nitrataufnahme in den jeweiligen Bodenschichten ist. „Um dies herauszufinden, wird in den kommenden zwei Jahren die Stickstoffaufnahme der Hanfpflanzen mittels Hyperspektralmessungen und Biomasse-Erhebungen erfasst sowie auf konventionell als auch biologisch bewirtschafteten Flächen Bodenproben in unterschiedlichen Tiefen genommen“, erklärte Prof. Eike Stefan Dobers von der Hochschule Neubrandenburg.

Die genommenen Pflanzen- und Bodenproben werden anschließend in einem modernen Labor der FPS Anklam GmbH im Landkreises Vorpommern Greifswald analysiert. „Unser Dienstleistungsunternehmen ist auf Untersuchungen und Entwicklungen neuer Methoden im Bereich Umweltwissenschaften spezialisiert“, sagte die Geschäftsführerin Prof. Beatrice Großjohann. In Vorbereitung des Projektes konnte unser Team auch eine Methode zum Nachweis von THC aus Hanf etablieren. Für die Verwendung von Hanf als Futtermittel gelten strenge Regeln, nach denen ein THC-Gehalt von 0,2 Prozent nicht überschritten werden darf.“

Erstaunlicher Futterwert
Am Forschungsinstitut für Nutztierbiologie (FBN) untersuchen Wissenschaftler vom Institut für Ernährungsphysiologie „Oskar Keller“ die Eignung von THC-freien Hanfblättern als Sojaersatz zur Fütterung von Milchkühen. „Zwar ist Sojaextraktionsschrot mit über 50 Prozent sehr eiweißreich, mit bis zu 23 Prozent besitzen Hanfblätter aber mehr Eiweiß als beispielsweise einheimische Hülsenfruchtpflanzen wie Klee oder Luzerne. Zudem kann der Fettgehalt der Hanfblätter bis zu 20 Prozent betragen. Damit enthalten Hanfblätter sehr viele wertvolle Nährstoffe“, betonte Projektleiter PD Dr. Björn Kuhla vom FBN. Allerdings sei noch unklar, wie verdaulich das Eiweiß und das Fett der Hanfblätter ist oder ob andere Inhaltsstoffe die Verdauung oder sogar die Methanproduktion der Tiere negativ beeinflussen. Diese Erkenntnislücke soll im neuen Forschungsprojekt ebenfalls geschlossen werden.

Ausblick
Das Projektteam erhofft sich praxistaugliche Methoden für den Anbau von Nutzhanf als Zwischenfrucht, damit es gelingt, die Nitrat-Emissionen aus Ackerböden in sogenannten Roten Gebieten, die CO2-Emissionen durch Sojaimporte und gegebenenfalls auch die Methanemissionen aus der Milchkuhhaltung weiter zu reduzieren. Hierbei könne Nutzhanf universell eingesetzt werden. Zu ersten Ergebnissen wird es bereits im kommenden Jahr Informationsveranstaltungen für Landwirte geben.

Projektpartner: https://www.hs-nb.dehttps://fpsanklam.comhttps://hanffarm.de

Quelle: Forschungsinstitut für Nutztierbiologie (FBN)

Neue Podcastfolge „Der Darm Doc“ – Impfung gegen Darmerreger

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Warum ist es wichtig, Darminfektionen ernst zu nehmen und sie nach Möglichkeit zu vermeiden? Die Antwort ist so simpel, wie gleichzeitig auch herausfordernd. Über die riesengroße Darmschleimhautfläche nimmt der Organismus die vielen wertvollen Nährstoffe aus dem Futter auf. Deshalb sollte die Darmschleimhaut intakt und nicht entzündet sein.

Die Tierärztin Dr. Ricarda Deitmer erklärt in dieser Folge, warum Impfungen gegen Darmerreger erfolgreich als Schluckimpfung gegeben werden und was sie bewirken, wenn sie im Darm ankommen. Man muss kein Tierarzt oder Wissenschaftler sein, um zu verstehen, was das Standard-Immunologielehrbuch sagt: „Eine ideale Impfung verleiht dem Wirt bereits an der Stelle Schutz, wo der Erreger in ihn eindringt. Da der Eintritt vieler Organismen über die Schleimhäute erfolgt, ist die Stimulation der Schleimhautimmunität ein wichtiges Ziel von Impfungen.“ Also wo die Erreger eintreten und wo sie den Schaden machen bestimmt eben oft auch die Art der Impfung. Gibt es außerdem einen Unterschied zwischen Ferkel und Sau in der Wirksamkeit und was sind Eigenschaften von Darmerregern? Das und einiges mehr wird einfach und verständlich im Schweinepodcast von Boehringer Ingelheim erklärt.

„Folge 05 – Übers Maul kommt es an“ und weitere Episoden von „Der Darm Doc“ von Boehringer Ingelheim – überall zu hören, wo es Podcasts gibt oder hier.

Weitere Informationen gibt Ihnen gerne Kim Schulze, Boehringer Ingelheim Vetmedica, Tel.: +49-6132-77-90218, kim.schulze@boehringer-ingelheim.com.

Neue Tierschutz-Transportverordnung für Kälber – #TiHo-Tierschutztagung 2022

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Ab dem 1. 1. 2023 dürfen Kälber frühestens ab dem 28. Lebenstag transportiert werden. Was dies für Milchviehhalter, Mäster und den Kälberhandel bedeutet, beleuchtete Dirk Albers (LWK Niedersachsen) auf der Tierschutztagung 2022.

Durch die verlängerte Haltung der Kälber im Herkunftsbetrieb entstehen zunächst zusätzliche Fütterungskosten, die Albers mit € 70,- bis € 90,- veranschlagt. Hinzu kämen Stroh, Wasser, Energie, Medikamente, Tierarzt- und Arbeitskosten. Am Ende summiere sich dies leicht auf € 220,- und mehr an Aufzuchtkosten für den Geburtsbetrieb.

In den meisten Betrieben werden aber auch Investitionen in Haltungseinrichtungen nötig. Für einen Kälberplatz könnten, je nach betriebsspezifischer Ausgangssituation, € 850,- bis zu € 4.500, – zusammenkommen. Würden für 100 Kühe und ganzjährige Abkalbung vier zusätzliche Kälberiglus benötigt, wären im günstigsten Fall dann € 3.400, – zu zahlen. Ein Betrag der für viele Betriebe, die ohnehin am Rand der Wirtschaftlichkeit arbeiten, durchaus erwähnenswert ist.

Hinzu komme die kurze Zeit bis zum Jahresende, in der nicht nur Iglus gekauft, sondern ggf. auch eine entsprechende Baugenehmigung eingeholt werden müsse. Viele Länder und Landkreise bestehen auf einer Genehmigung, entsprechend der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.

Allerdings seien neuerdings auch isolierte Kälberhütten mit Auffangwanne für Jauche und Milchreste auf dem Markt, die nach ersten Erfahrungen im LBZ Echem ihren Zweck gut erfüllen. Die Preise liegen jedoch zwischen € 2.500, – und € 3.000, – je Tierplatz. Ob die wenigen Anbieter eine hohe Nachfrage bis zum Jahresende befriedigen könnten, sei allerdings fraglich, meint Dirk Albers.

Da voraussichtlich bis Januar 2027 die Einzelhaltung von Kälbern abgeschafft würde (Bürgerinitiative „End the Cage Age“), empfiehlt die Kammer Haltungseinrichtungen anzuschaffen, welche die Vorgaben der TierSchNutzV erfüllen: 4,5 qm für Kälber im Alter von zwei bis acht Wochen in einer Gruppe bis zu drei Tieren!

Die Lösung durch Verlängerung der Zwischenkalbezeit die Kälberzahl zu verringern (und so Zusatzkosten zu sparen), sei nur bei hoher Milchleistung je Kuh und Laktation rentabel. Gesextes Sperma gehöre zu den Alternativen sowie auch die genomische Selektion von Kühen zur Eigenremontierung und der Einsatz von Fleischrassensperma für Kälber, die nicht zur Remontierung benötigt werden. Beim „beef on diary“ empfehle sich erfahrungsgemäß die Kreuzung von HF mit Fleckvieh eher bei älteren Kühen. Junge Kühe und solche mit schmalen Becken sollten eher mit Limousin belegt besamt werden, rät der Fachreferent für Rinderzucht und Rinderhaltung.

Unklar sei heute aber auch noch, ob die ausländischen Abnehmer von HF-Kälbern die schwereren Tiere überhaupt akzeptieren oder eher Handelspartner in anderen EU-Ländern suchen werden, in denen Kälber auch nach dem 1. 1. 23 schon ab dem 10. Lebenstag transportiert werden dürfen. Im Jahr 2020 wurden aus Deutschland 630.374 Kälber exportiert, davon allein 599.296 in die Niederlande! Was passieren wird, wenn in unserem Nachbarland die Tierzahl um 30% reduziert wird, sei eine weitere offene Frage.

Schließlich gäbe es auf Seiten der Transporteure weitere Knackpunkte, wie den erhöhten Platzbedarf für schwerere Kälber in Transportfahrzeugen und Sammelstellen sowie schwierigeres Handling von Kälbern mit mehr als 70 kg Lebendgewicht, die alle zur Erhöhung der Transportkosten führen dürften.

Transport und Einstallung von Eintagsküken für die Mast – #TiHo-Tierschutztagung 2022

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Dr. Birgit Spindler, TiHo

Anlässlich der TiHo-Tierschutztagung am 1./2. September hielt Dr. Birgit Spindler (TiHo) einen interessanten Vortrag über „Tierschutzanforderungen an den Transport von Eintagsküken zum Maststall“ und die anschließende Einstallung.

Der Transport von Eintagsküken darf maximal 24 Stunden dauern und die Tiere müssen spätestens 60 Stunden nach dem Schlupf beim Empfänger eintreffen. Denn der Inhalt des Dottersacks versorgt die Küken bis zu 72 Stunden nach dem Schlupf. Dennoch sollte die Transportzeit so kurz wie möglich gehalten werden und die Vögel, sobald sie im Maststall eingetroffen sind, mit Futter und Wasser versorgt werden. Die Vitalität der Küken leidet bei längerem Futterentzug, ein früher Zugang zum Futter fördert die Resorption des Dottersacks und vermindert so das Risiko einer Dottersackentzündung.

Beim Transport selbst werden geschlossene Fahrzeuge mit Zwangslüftung eingesetzt, in denen die Temperatur 25-30 Grad Celsius betragen soll. Eine kontinuierliche Kontrolle von Temperatur und Feuchtigkeit sei hier entscheidend, führte Dr. Spindler aus. Problematisch könnten jedoch gestapelte Kisten sein, weil der Luftaustausch u. U. unzureichend ist und das Tierverhalten nicht gut bewertet werden kann (Hecheln bei Hitzestress oder Zusammendrängen bei Kälte).

Bei der Vorbereitung des Maststalls müssten natürlich Hygiene- und Biosicherheits-Maßnahmen streng eingehalten werden. Mindestens zwei Tage vor der Einstallung sollte der Stall aufgeheizt werden. Die Lufttemperatur sollte vor Eintreffen der Küken 31-36 Grad Celsius erreicht haben, die Bodenplatte 30-32 Grad Celsius. Beides lässt sich mit einem Hand-Infrarotthermometer leicht überprüfen. (Die größten Probleme machten in der Praxis zu kalte Bodenplatten und zu hohe CO2-Konzentrationen aus.)

Erst nachdem der Stall ausreichend aufgeheizt ist, sollte geeignetes Einstreumaterial eingebracht werden. 600-800 Gramm je Quadratmeter Stallbodenfläche (max. 1.000 g) und eine Einstreuhöhe von wenigen Zentimetern empfiehlt die Geflügel-Spezialistin aus Hannover. Stehendes Wasser in den Tränkelinien erwärmt sich schnell und birgt dann ein erhöhtes Hygiene-Risiko. Deshalb sollten alle Tränkelinien kurz vor Ankunft der Küken nochmals gespült werden. Um den Jungvögeln das Auffinden des Wassers zu erleichtern, solle der Druck in den Tränkelinien so eingestellt werden, dass sich an den Nippeln Wassertropfen bilden. Allerdings dürfe das Einstreumaterial dabei nicht nass werden!

Zur Futterversorgung der Eintagsküken eignen sich gekrümelte Pellets, überlaufende Futtertröge und ein zusätzliches Angebot auf Papierbahnen unterhalb der Tränkelinien und entlang der Futtertröge: auf ca. 20-25% der Stallgrundfläche und ca. 50 Gramm je Tier. Das Kükenpapier sollte innerhalb der 1. Lebenswoche entfernt werden um Plattenbildung der Einstreu zu verhindern; alternativ gibt es selbstzersetzendes Papier.

Treffen die Küken am Stall ein, sollten sie – möglichst nah an der Stalltür – zügig entladen und große Temperaturschwankungen und Zugluft im Tierbereich vermieden werden. Die Tiere sollten aus den Kisten direkt auf die Futterbahnen gesetzt und dabei aus möglichst geringer Höhe aus den Kisten gekippt werden. Schon hierbei empfiehlt Birgit Spindler eine intensive Tierkontrolle, um die Kükenqualität einschätzen zu können und Gesundheitsprobleme frühzeitig zu erkennen.

Das Stallklima müsse einerseits dem Wärmebedürfnis der Küken gerecht werden, aber auch Schadgase (CO2 und NH3) sowie Feuchtigkeit aus dem Stall transportieren.: Temperatur 35-36 Grad Celsius, relative Luftfeuchte ca. 50 %, CO2 ˂ 3.000 ppm und NH3 ˂ 20 ppm. Ist es zu kalt im Stall gelingt die Startphase nur schlecht, die Tiere wachsen auseinander und sind krankheitsanfälliger. Zur Beurteilung der Stalltemperatur gibt auch das Tierverhalten gute Hinweise: vereinzeln sich die Küken stark, ist die Temperatur zu hoch, drängen sie sich zusammen ist sie zu niedrig. Bei richtiger Temperatur bilden sie dagegen kleine Grüppchen über die gesamten Stallfläche verteilt.

Bei der Beleuchtung sind Flackerfreiheit und Tageslichtspektrum wichtig. Direkt bei der Einstallung 20 Lux, gleichmäßig ausgeleuchtet, mit einer Hellphase von 4-6 Stunden. Danach eine Dunkelphase, die anschließend schon in das für die Mast typische Lichtprogramm übergeht. Dies komme der inneren Uhr der Vögel und damit dem Tierwohl entgegen, so Dr. Spindler.

Nach der ersten Tierkontrolle sollten die Küken etwa zwei Stunden Ruhepause zur Eingewöhnung bekommen. Bei der anschließenden Kontrolle sollte zunächst das Verhalten der gesamten Herde beurteilt werden: Verteilung im Stall, Lautäußerungen, Aktivität, Futter- und Wasseraufnahme. Bei der anschließenden Einzeltierkontrolle sollte das Augenmerk u. a. auf dem Nabelzustand liegen, eventuell kotverschmierten Kloaken und der Kloakentemperatur, Bewegungsstörungen und Kropffüllung. Vier Stunden nach Ankunft sollten 80% der Küken einen gefüllten Kropf haben (hierzu einfach palpieren) und die Kloakentemperatur sollte zwischen 39,4 und 41,1 Grad Celsius betragen.

Werden kranke oder verletzte Tiere bei der Kontrolle gefunden, müssen sie entweder unverzüglich abgesondert und behandelt oder tierschutzkonform getötet werden (s. u.).

Legeroboter

In den letzten Jahren wurden zwei Neuerungen eingeführt: „Early Feeding“ und „Schlupf im Stall“. Beim Early Feeding in der Brüterei bekommen Mastküken unmittelbar nach dem Schlupf Zugang zu Wasser, Futter und Licht.

Der „Schlupf im Stall“ erfolgt entweder im Spänebett auf Eierhorden (Nestborn, Van Hulst) oder per „on-farm-hatching“ (x-Treck.-System, vencomatic). Die Eier werden am 18. Bruttag geliefert und der Schlupf soll innerhalb von 24-48 Stunden im Stall erfolgen.

Probleme gibt es bei beiden Verfahren: Brütereien sind eigentlich nicht für die Tierhaltung zugelassen und Mastställe nicht als Brütereien. „Hatch Care“ verzichtet auf Einstreu – das aber nach TierSchutzNutzVo vorgeschrieben ist. Beim „Schlupf im Stall“ gibt es dafür Probleme bei der Abholung der Eierschalen.

Und schließlich: was geschieht mit nicht schlupffähigen Küken im Stall? Sie müssen vorschriftsmäßig getötet werden! Hierfür ist die Zerkleinerung mittels Homogenisator bei Küken bis zu 60 Stunden Lebensalter, für Embryonen im Ei und für nicht schlupffähige Küken die zulässige Betäubungs- und Tötungsmethode. Gas sei weder geeignet noch zulässig und jeder Tierhalter müsse geeignete Geräte vorhalten und Instand halten, sagte Birgit Spindler zum Schluss ihres Vortrags.

Einen ausführlichen Bericht über „Schlupf im Stall“ finden Sie im „Geflügel Spezial 2020“, hier zum kostenfreien Download.