Niedersachsen unterstützt Schlachtungen auf den Höfen

Ministerium veröffentlicht Leitfaden -Tierwohl und Arbeitsschutz im Fokus

Der Transport zum Schlachthof ist für Tiere eine Belastung und für den Landwirt oder Transporteur nicht ohne Risiko. Aus diesem Grund hat die Europäische Kommission die bisher nicht zulässige Schlachtung von Tieren im Herkunftsbetrieb durch eine Rechtsänderung ermöglicht. Nun hat Niedersachsen einen Leitfaden zur Unterstützung von Landwirtinnen und Landwirten, Schlachtbetrieben und Behörden bei der Umsetzung der neuen EU-Vorschrift veröffentlicht. Dazu sagt Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast: „Eine hofnahe Schlachtung erspart den Tieren viel Stress, weil der Transport des lebenden Tieres zum Schlachthof wegfällt. Unser Leitfaden soll bei der Umsetzung helfen und zu mehr Tierwohl beitragen.“ Die Ministerin macht darauf aufmerksam, dass Niedersachsen interessierte Unternehmen fördert: Mit der Maßnahme „Verarbeitung und Vermarktung“ wird die Anschaffung mobiler Schlachteinheiten unterstützt.

Der Leitfaden zur Schlachtung im Herkunftsbetrieb bietet Tierhalterinnen und Tierhaltern wie auch Schlachtbetrieben Orientierung und gibt den zuständigen Veterinärämtern Hinweise für ihre Aufgabenwahrnehmung bei dieser neuen Form der Schlachtung. Der Leitfaden wurde an die kommunalen Behörden sowie an die Branchenverbände versendet. Online ist der Leitfaden auf der Seite des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit abrufbar.

Hintergrund
Die neue EU-Verordnung ermöglicht es, bis zu drei Rinder, sechs Schweine oder drei Pferde im Herkunftsbetrieb unter Verwendung einer mobilen Schlachteinheit zu schlachten. Die mobile Einheit gehört dabei zu einem zugelassenen Schlachtbetrieb. Die Einhaltung der EU-weit geltenden Hygienestandards muss gewährleistet werden. Der gesamte Schlachtvorgang unterliegt einer amtlichen Kontrolle.

Quelle: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

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