Sicheres Futter für sichere Lebensmittel

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Erfreuliche Resultate bei Tierfutterkontrollen
Wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) anlässlich des Internationalen Nutztiertages am 2. Oktober mitteilt, gab es bei den amtlichen Kontrollen der in Deutschland eingesetzten Futtermittel im Jahr 2024 nur geringfügige Beanstandungsquoten.

Im vergangenen Jahr haben die Überwachungsbehörden der Länder risikoorientiert in 14.317 Futtermittelbetrieben 16.880 Inspektionen durchgeführt. Dazu zählten sowohl Betriebe der Primärproduktion als auch Hersteller von Futtermitteln.

Bei diesen Kontrollen wurden insgesamt 13.362 Proben überwiegend von Futtermitteln für Nutztiere entnommen. Anschließend wurden sie unter anderem anhand von 52.786 Einzelbestimmungen auf unerwünschte Stoffe wie beispielsweise Dioxine, Mykotoxine und Schwermetalle untersucht. Zur Untersuchung auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln wurden 213.507 Einzelbestimmungen durchgeführt. Insgesamt betrug die Beanstandungsquote bei den Untersuchungen auf unerwünschte Stoffe sowie auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln weniger als zwei Prozent.

„Diese geringe Belastungsquote zeigt das hohe Niveau der Futtermittelsicherheit in Deutschland, und das wiederum ist eine wichtige Voraussetzung für die Erzeugung sicherer Lebensmittel“, kommentiert BVL-Präsidentin Prof. Dr. Gaby-Fleur Böl die Kernbefunde der Jahresstatistik und ergänzt: „Die Ergebnisse zeigen, wie wirksam die Kontrolle sowohl der Lebens- als auch der Futtermittel in Deutschland ist.“

Hintergrund
Die Kontrolle von Futtermitteln sowohl für lebensmittelliefernde Tiere als auch für Heimtiere wird in verschiedenen Rechtsvorschriften auf europäischer sowie auf nationaler Ebene geregelt. Für die Durchführung der Kontrollen sind in Deutschland die Überwachungsbehörden der Länder zuständig. Die Kontrollen erfolgen hierbei risikoorientiert und schließen auch Futtermittelimporte mit ein. Die Ergebnisse werden von den Ländern an das BVL berichtet und in einer Jahresstatistik zusammengestellt.

Grundlage der Kontrollen ist das Kontrollprogramm Futtermittel, das unter Beteiligung der Bundesländer, des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH), des BVL und des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) jeweils für einen Zeitraum von fünf Jahren erstellt wird. Mit einem ziel- und risikoorientierten Ansatz dient es der Gewährleistung von sicheren Futtermitteln. Das Kontrollprogramm ist Bestandteil des Mehrjährigen Nationalen Kontrollplanes (MNKP).

Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen zum Kontrollprogramm Futtermittel finden Sie auf den Internetseiten des BVL und des BMLEH.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

Bundesratsentschließung zum Tierschutz bei Tiertransporten

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Der Bundesrat hat am 26. September 2025 eine Entschließung zum Tierschutz bei Tiertransporten und dem Export von Nutztieren in Drittstaaten (außerhalb der EU) verabschiedet. Darin werden folgende Punkte hervorgehoben:

Tierschutz bei Tiertransporten
Der Bundesrat hebt hervor, dass es beim Export von Nutztieren in bestimmte Drittstaaten gravierende Tierschutzverstöße gegeben hat, die ohne geeignete Maßnahmen der Veterinärbehörden nicht verhindert werden können.

Er fordert die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für eine Regulierung einzusetzen, die sicherstellt, dass lebenden Nutztieren beim Transport in Drittstaaten keine schweren Tierschutzverstöße drohen.

Der Transport lebender Tiere in Drittländer sollte nur erlaubt sein, wenn das Drittland eine Erklärung zur Einhaltung des Gesundheitskodex der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) abgibt.

Regelungen und Veterinärbescheinigungen
Die Bundesregierung wird gebeten, konkrete Vorgaben zur Verbesserung des Tierschutzes beim Transport in Drittstaaten im Rahmen der Überarbeitung der EU-Tierschutz-Transportverordnung zu erarbeiten.

Eine bilaterale Abstimmung von Veterinärbescheinigungen für den Export von Wiederkäuern zu Zuchtzwecken soll erneut geprüft werden, da die Rücknahme dieser Bescheinigungen nicht zu einer Verbesserung des Tierschutzes geführt hat.

In den Veterinärbescheinigungen sollen Tierschutzkriterien festgelegt werden, um sicherzustellen, dass nur in Drittstaaten exportiert wird, die ein vergleichbares Tierschutzniveau einhalten.

Begründung und Notwendigkeit
Der Bundesrat betont die Notwendigkeit klarer und rechtssicherer Lösungen auf europäischer Ebene, um Tierschutzverstöße bei der Ausfuhr lebender Tiere zu verhindern.

Die EU sollte ermächtigt werden, bei festgestellten Tierschutzverstößen ein Untersuchungsverfahren einzuleiten und den Export in das betreffende Drittland zu untersagen, bis die Mängel behoben sind.

Die Verantwortung für die Einhaltung der Tierschutzstandards darf nicht allein auf die Wirtschaft abgewälzt werden; es sind verbindliche Regelungen erforderlich, um den Tierschutz zu gewährleisten.

Kommentar
Eine solche Initiative war längst überfällig. Mehrfach sind in der Vergangenheit Tierärzte solchen Transporten nachgefahren und haben schwere Verstöße gegen den Tierschutz dokumentiert. Egal ob LKW- oder Schiffstransporte – es wurden regelmäßig eklatante Missstände bezeugt, fotografiert und gefilmt.

Immer wieder widmeten sich in den letzten Jahren auch Referenten bei der TiHo-Tierschutztagung dem Thema und appellierten an politisch Verantwortliche in Deutschland und Europa endlich wirksam einzugreifen. So auch dieses Jahr: Dr. Alexander Rabitsch, Tierarzt aus Österreich, berichtete von seinen Erlebnissen, als er einem Rindertransport in die Türkei nachreiste.

Er zeigte Bilder von Fahrzeugen und Ställen an Zwischenstationen, deren Böden 20 cm hoch mit Exkrementen bedeckt sind. Darin stehen, liegen. sterben trächtige Kühe.

Transporte wurden an der türkischen Grenze nicht umgehend abgefertigt, LKW parkten stundenlang in der prallen Sonne und um die dort aufgeladenen Tiere kümmerte sich niemand. Der Tierarzt reiste sogar in die Türkei ein und dokumentierte den Weitertransport von Rindern in völlig ungeeigneten Fahrzeugen, mit viel zu geringer Deckenhöhe und dafür ohne Laderampe.

Man kann nur hoffen, dass die Initiative des Bundesrates Erfolg hat und schnellstens entsprechende Vereinbarungen mit den betreffenden Ländern getroffen werden. Von zentraler Bedeutung wird aber dann die Kontrolle sein: von Dokumenten zu Rastplätzen, Ruhepausen und Umladestationen, von Transportfahrzeugen und vor allem Kontrollen des Zustands der Tiere nach Eintreffen am Bestimmungsort. Optimal wäre es natürlich damit Kontrolleure des Ursprungslandes zu betrauen.

Und schließlich: Auch wenn in vielen muslimischen Ländern eine Betäubung grundsätzlich gestattet ist, erlaubt der WOAH-Kodex auch die Halal-Schlachtung („Bei einer Schlachtung ohne Betäubung muss die Fixierung den Kopf des Tieres festhalten und seinen Körper stützen.“). Vielerorts werden Rinder aber immer noch betäubungslos durch einen Schnitt durch Halsschlagader und Luftröhre getötet. Dr. Rabitsch legte in Hannover dazu schwer erträglichen Bildern aus der Türkei vor, die wir hier lieber nicht zeigen wollen.

Die Bundesrats-Drucksache 310/25 steht hier im PDF-Format bereit.

Den Gesundheitskodex für Landtiere der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) finden Sie hier.

Ein ausführlicher Bericht der Amtstierärztin Dr. Gabriele Fuchs zu ihren Erfahrungen mit Tiertransporten ist hier als Podcast abrufbar.

Tagung über Nachhaltigkeitsberichterstattung und Klimaschutzziele am 29.10.2025 in Göttingen

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Die Anforderungen an Transparenz und Nachhaltigkeit in der Land- und Ernährungswirtschaft steigen – und mit ihnen der Druck auf Betriebe, über ihre Klima- und Umweltauswirkungen zu berichten.

Was bedeutet das konkret für landwirtschaftliche Unternehmen?

Unsere Tagung – in Kooperation mit dem 3N Kompetenzzentrum – bringt Landwirtinnen und Landwirte, Unternehmen aus der Lebensmittelwirtschaft, Banken und Branchenvertretungen an einen Tisch. Gemeinsam wollen wir informieren, diskutieren und Impulse für tragfähige Lösungen geben.

Wann? Am 29.10.2025 von 10 bis 16 Uhr
Wo? Alte Mensa, Georg-August-Universität Göttingen

Freuen Sie sich auf die spannende Keynote von Erik Guttulsröd, Stellv. Geschäftsführer des DLG-Fachzentrums Landwirtschaft, und auf inspirierende Dialogrunden – für einen transdisziplinären Wissensaustausch und die kooperative Entwicklung von Lösungen.

Weitere Informationen zum Programm und direkt hier anmelden.

Quelle: Verbund Transformationsforschung agrar Niedersachsen

Fraunhofer IDMT auf der Aquaculture Europe 2025: Intelligente akustische Überwachung fördert nachhaltige Aquakultur

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Das Fraunhofer-Institut für Digitale Medientechnologie IDMT präsentiert ab heute und bis zum 25. September 2025 auf der internationalen Fachmesse für Aquakultur in Valencia (Spanien) ein System zur intelligenten akustischen Überwachung von technischen Anlagen der Aquakulturbetriebe. Ziel ist es, dass die Betriebe nachhaltiger und effizienter arbeiten und dass das Wohlbefinden der Tiere verbessert wird.

Weltweit gibt es schätzungsweise mehrere zehntausend Aquakulturbetriebe, die jährlich über 130 Millionen Tonnen Fisch produzieren. Durch ineffiziente Fütterung und technische Ausfälle entstehen erhebliche Umweltbelastungen und wirtschaftliche Verluste. Gerade in kreislaufbasierten Aquakulturanlagen, Netzkäfigsystemen und großen Fischzuchtbetrieben kann eine intelligente akustische Anlagenüberwachung entscheidend zur Effizienzsteigerung beitragen.

Mit Unterwassermikrofonen, sogenannten Hydrophonen, werden die Strömungsgeräusche von Wasserpumpen und Belüftungssystemen in Echtzeit direkt in den Fischhaltebecken aufgenommen. Diese Geräusche werden mit intelligenter Signalverarbeitung und Machine Learning-Algorithmen analysiert und automatisiert mit zuvor definierten Sollwerten abgeglichen.

Weichen die akustischen Muster von den erwarteten Signalen ab – etwa durch verstopfte Leitungen, defekte Pumpen oder veränderte Betriebsbedingungen – kann das System frühzeitig auf mögliche Störungen hinweisen. So lassen sich einerseits Beeinträchtigungen oder sogar Verluste in der Fischhaltung durch Schäden an den Pumpenanlagen vermeiden und andererseits die Zuverlässigkeit und Effizienz der technischen Infrastruktur steigern.

»Wer eine große Fischzuchtanlage betreibt, weiß, wie wichtig einwandfrei funktionierende Pumpen und Belüftungssysteme für den täglichen Betrieb sind. Unser akustisches Monitoring sorgt hier für mehr Sicherheit: Störungen sind früh hörbar, werden zuverlässig erkannt und man kann sofort Maßnahmen einleiten. Das spart teure Reparaturkosten. Und ganz besonders wichtig: unsere akustische Überwachung sorgt dafür, dass die Anlagen zuverlässig laufen und somit das Wohl der Tiere in den Aufzuchtanlagen sichergestellt wird«, erklärt Jakob Bergner, Projektleiter am Fraunhofer IDMT.

Neben der Überwachung der Pumpentechnik bietet die Technologie auch das Potenzial für die Überwachung des Verhaltens und des Gesundheitszustands der Fische. Dafür können die Geräusche der Tiere aufgenommen und mit Künstlicher Intelligenz ausgewertet werden.

Die akustische Analyse in Aquakulturbecken liefert neben Anlagenparametern auch Hinweise auf die Fütterungsaktivität, das Stress-Level oder mögliche Erkrankungen der Fische. So können anhand der Saug- und Schluckgeräusche während der Fütterung Rückschlüsse auf das Verhalten der Tiere gezogen werden – ohne Einsatz zusätzlicher Kameratechnik oder Eingriffe in die Anlage. Und auch an den Flossenschlägen und Wasserbewegungen kann festgestellt werden, ob die Fische in den Aquakulturanlagen ruhig und entspannt oder eher gestresst sind.

Die Analyse der akustischen Daten von Fischen bietet etwa einen wichtigen Hebel zur Optimierung der Fütterung: Übermäßige Fütterung in Netzgehegen (Marikultur) führt zu Umweltbelastungen, da überschüssiges Futter Nährstoffe ins Wasser abgibt und die Wasserqualität verschlechtert.

Durch gezieltes akustisches Monitoring und eine Anpassung der Fütterungsprozesse können zudem jährlich viele Tonnen Futter eingespart werden. Das senkt die Kosten, reduziert Umweltbelastungen und hilft gleichzeitig, Krankheiten durch Überfütterung zu vermeiden. »Mit unserem akustischen Überwachungssystem leisten wir also einen wichtigen Beitrag für eine effizientere Fischaufzucht und eine nachhaltige Aquakultur«, betont Jakob Bergner.

Besucherinnen und Besucher können die Technologie direkt am Stand 173 »Aquaculture@Fraunhofer« erleben. An einem interaktiven Demonstrator zeigen die Forschenden des Fraunhofer IDMT, wie technische Störungen an Pumpen und Belüftungssystemen in Echtzeit akustisch erkannt werden.

Quelle: Fraunhofer-Institut für Digitale Medientechnologie IDMT

Bienen und andere Bestäuber: So hilft künstliche Intelligenz beim Artenschutz

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Forschende der Uni Hohenheim entwickeln ein Kamerasystem, das Bestäuber anhand ihres Flugmusters erkennt. Das Gerät soll Informationen für den Artenschutz liefern.

Sie werden immer seltener: Hummeln, andere Wildbienen und weitere Bestäuber. Bisher mangelt es jedoch an Daten dazu, wie es um die Insektenvielfalt auf unterschiedlichen Flächen steht. Diese Informationen sind allerdings erforderlich, um passende Maßnahmen für den Insektenschutz ergreifen zu können. Ein Grund für diese Daten-Lücken: Gängige Methoden zur Insekten-Erfassung schaden den Tieren häufig nicht nur, sie sind auch mit einem großen Zeit- und Arbeitsaufwand verbunden. Ein Forschungsprojekt der Landesanstalt für Bienenkunde an der Universität Hohenheim in Stuttgart sowie der Hochschulen Niederrhein und Karlsruhe und dem Start-up apic.ai könnte bald ein einfaches Vorabmonitoring ermöglichen: Das interdisziplinäre Team entwickelt derzeit eine Kamera, die Bestäuber mithilfe von KI automatisch über ihr Flugmuster erfassen und klassifizieren kann. Das langfristige Ziel: Die intelligenten Kameras sollen in Zukunft auch über mehrere Tage platziert werden können und so z. B. Informationen über die vorhandene Insektenvielfalt auf städtischen Flächen liefern.

„Von Nistmöglichkeiten bis hin zu speziellen Blühmischungen – die Maßnahmen zum Insektenschutz sind vielfältig. Urbane Räume können ein herrliches Refugium für Wildbienen sein“, sagt Dr. Kirsten Traynor, Leiterin der Landesanstalt für Bienenkunde an der Universität Hohenheim. „Aber um passende Schutzkonzepte zu entwickeln und dem Insektensterben entgegenzuwirken, brauchen wir erst einmal Informationen darüber, wo und wie häufig unterschiedliche Bestäubergruppen noch vorkommen.“

Dabei sei vor allem der Schutz bestäubender Insekten essentiell, ergänzt Leland Gehlen, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Landesanstalt für Bienenkunde der Universität Hohenheim: „Bestäuber wie Hummeln, zahlreiche andere Wildbienenarten, aber auch viele weitere Insektengruppen, wie Schmetterlinge und Schwebfliegen sind essentiell für den Erhalt der Biodiversität – aber auch für die Lebensmittelproduktion.“

„Bisher ist es jedoch sehr zeit- und arbeitsaufwendig, das Insektenvorkommen zu untersuchen, weshalb es an Zahlen und Daten mangelt“, fügt Doktorand Michael Glück hinzu. Die Überwachung einzelner Flächen – das sogenannte Monitoring – erfordere in der Regel den Einsatz mehrerer Insektenkundlerinnen und Insektenkundlern. So würden neben fachkundlichen Beobachtungen auch Fallen zu den gängigen Monitoring-Methoden zählen: „Etabliert haben sich zum Beispiel zeltartige Malaise-Fallen und sogenannte Farbschalen“, sagt der Biologe.

Künstliche Intelligenz erfasst Bestäuber automatisch
Im Projekt BeeVision feilt Dr. Traynors Team deshalb seit über einem Jahr an einer voll automatisierten und insektenschonenden Methode zur Erfassung von Bestäubern. Die Idee: „Statt eines Menschen übernimmt ein KI-System das Monitoring. Dieses erkennt anhand des Flugmusters, welche Bestäubergruppen zu sehen sind“, erklärt Michael Glück.

Hierfür nutzen die Forschenden sogenannte Event-Kameras, die die Bewegungen und Flügelschläge der Insekten aufzeichnen. „Die Kamera nimmt alle Bewegung im Kamerasichtfeld von vier Metern auf. Über diese Aufnahmen läuft anschließend unsere KI. Anhand des Flugmusters ordnet diese das Insekt einer von sechs Bestäuber-Großgruppen zu und klassifiziert es zum Beispiel als eine Hummel oder Schwebfliege.“ Eine genaue Bestimmung sei mit dem System bei vielen Arten nicht möglich. „Hierfür sind übliche Methoden wie Fallen weiterhin unerlässlich.“

BeeVision vereint Expertise aus Data Science, KI und Insektenkunde
Eine besondere Herausforderung sei das Training der KI: „Wir mussten ihr nicht nur beibringen, Bewegungen im Hintergrund auszublenden, wie zum Beispiel im Wind wehende Blätter, sondern auch, einzelne Flugbahnen und Bestäubergruppen voneinander zu unterscheiden“, sagt Leland Gehlen.

Hierfür haben die beiden Mitarbeiter der Bienenkunde zahlreiche Aufnahmen unterschiedlicher Bestäuber angefertigt – vor einem neutralen Hintergrund: „Zunächst haben wir unterschiedliche Bestäuber mit dem Kescher eingefangen. Unsere Kamera haben wir dann mit Blick auf eine Hauswand platziert, vor der wir die Insekten einzeln freigelassen haben. So konnten wir sichergehen, dass nur die Flugbahn und die Flügelschläge des Insekts aufgezeichnet werden“, erklärt Michael Glück.

Inzwischen ist das BeeVision-System sogar in der Lage, die Flugbahnen mehrerer Insekten im Bild zu identifizieren. „Möglich wird all das erst durch unsere Projektpartner: Die Hochschulen Niederrhein und Karlsruhe kümmern sich um die technische Umsetzung – z. B. die Entwicklung der Kameratechnik und das Programmieren der KI“, ergänzt Leland Gehlen.

Kamerasystem könnte langfristiges Monitoring ermöglichen
An einigen Stellen sei ihr System noch nicht ganz ausgereift, sagt Michael Glück: „Unsere BeeVision-Kamera ist z. B. noch nicht in der Lage, die Bestäuber richtig zu zählen.“ Seit dem Start des Projekts im Januar 2024 habe sich jedoch einiges getan: „Diese Kameras werden immer leichter und kompakter. Vor einem Jahr mussten wir noch sehr viel Equipment mit ins Feld nehmen, um Aufnahmen zu machen. Nun benötigen wir lediglich unsere Kamera und ein Notebook.“

Die Entomologen sind zuversichtlich, dass die Kameratechnik in Zukunft zudem erschwinglicher werden und z. B. das mehrtägige Monitoring auf städtischen Flächen ermöglichen könnte: „Viele der bisherigen Monitoring-Methoden bieten Fachleuten lediglich eine Momentaufnahme. Wenn sich die BeeVision-Kameras künftig in größeren Mengen produzieren ließen, könnte man sie über mehrere Tage hinweg von Sonnenaufgang bis -untergang auf einer Fläche aufstellen. So ließe sich zum Beispiel nachvollziehen, welchen Effekt ein Blühstreifen auf die Bestäubervielfalt hat oder ob neue Vertikalflächen im städtischen Bereich die Bestäuberpopulationen anlocken“, sagt Dr. Kirsten Traynor. „Für die Biologie und den Artenschutz wäre das auf jeden Fall ein großer Gewinn.“

HINTERGRUND: Zum Projekt „BeeVision“
Das Projekt BeeVision ist im Januar 2024 in Kooperation mit dem Unternehmen apic.ai, der Hochschule Niederrhein und der Hochschule Karlsruhe mit einer Laufzeit von zwei Jahren gestartet. Gefördert wird das interdisziplinäre Projekt durch die Carl-Zeiss-Stiftung.

Weitere Informationen: https://bienenkunde.uni-hohenheim.de/beevision

Quelle: Universität Hohenheim

Neues Ergänzungsfuttermittel: MethiFit unterstützt Milchkühe beim Laktationsstart

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Mit MethiFit präsentiert die innoMOO GmbH, der Spezialist für das Gesundheitstracking bei Kühen, ein neues, speziell entwickeltes Ergänzungsfuttermittel für Milchkühe. Ziel ist es, die Tiere insbesondere rund um den Laktationsbeginn optimal zu unterstützen – eine Phase, in der der Organismus der Kuh besonders gefordert ist.

MethiFit enthält eine synergetische Kombination aus Sorbitol, Cholin, Methionin, Betain, Niacin sowie eine hohe Dosis an Vitamin B12. Diese Inhaltsstoffe fördern die Leberfunktion, verbessern den Fettstoffwechsel und tragen zur Entgiftung sowie zum Abtransport von Triglyceriden aus der Leber bei. Gleichzeitig wirkt das Produkt antioxidativ gegen oxidativen Stress, unterstützt durch chelatiertes Zink und Vitamin E.

„Unsere Bolusformel wurde speziell für die Zeit vor und während des Kalbens entwickelt. Sie hilft, Futterumstellungen zu erleichtern und Energiedefiziten vorzubeugen“, so Lothar Weber, Geschäftsführer von innoMOO. MethiFit steigert die Verwertung von Glukosevorstufen und optimiert so die Energieversorgung in der kritischen Phase des Starts in die Laktation.

Bildquelle: innoMOO

Das Produkt eignet sich besonders für Milchkühe:

• mit erhöhtem Körperfettanteil rund um das Kalben,
• in dritter oder höherer Laktation,
• mit hohem genetischem Leistungspotenzial,
• bei Anzeichen von Appetitlosigkeit.

Eine Dosis besteht aus zwei Bolusgaben, die oral 10 bis 15 Tage vor dem Kalben verabreicht werden. Bei Appetitlosigkeit kann eine einmalige Gabe erfolgen. Die Wirkstoffe werden innerhalb von 24 Stunden vollständig freigesetzt.

MethiFit trägt zur allgemeinen Gesunderhaltung bei und kann zur Steigerung der Milchleistung vor dem Laktationspeak eingesetzt werden. Es ist kühl und trocken zu lagern und hat eine Haltbarkeit von zwei Jahren ab Herstellungsdatum.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
innoMOO GmbH – Gesundheitstracking für Kühe
Lothar Weber
Telefon: + 49 176 43502811
E-Mai: lothar.weber@innoMOO.de
www.innoMOO.de

Unternehmensinformation
innoMOO GmbH – Gesundheitstracking für Kühe
Das Unternehmen wurde im August 2022 gegründet, um innovative Produkte für Milchviehbetriebe auf den deutschen Markt zu bringen. Die Produktpalette umfasst Sensortechniken für Kühe, kleine Wiederkäuer und spezielle Futterkomponenten für kleine und große Wiederkäuer.

innoMOO ist exklusiver ENGS-Vertriebspartner. ENGS ist seit vielen Jahren Spezialist auf dem Gebiet der Kuhortung und Gesundheitsüberwachung von Kühen. ENGS-Produkte sowie ausgewählte Ergänzungsfuttermittel wie Pectolit® und MethiFit werden in Deutschland über die innoMOO GmbH vertrieben.

Im Fokus des Unternehmens stehen innovativ denkende Tierärzte und Landwirte. InnoMOO steht für persönliche Beratung sowie technisches und wissenschaftliches Know-how.

Kontakt Unternehmen
innoMOO GmbH – Gesundheitstracking für Kühe
Lothar Weber
In der Au 7
53577 Neustadt (Wied)
Telefon: + 49 176 43502811
E-Mai: lothar.weber@innoMOO.de
www.innoMOO.de

Rote Liste einheimischer Nutztierrassen 2025: Schafrassen und Angorakaninchen stärker bedroht

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Die Rote Liste gefährdeter Nutztierrassen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zeigt: 60 Prozent der einheimischen Groß- und Kleintierrassen sind gefährdet. Bei den Großtieren, also Rind, Schwein, Pferd, Esel, Schaf und Ziege sind dies 59 von 83 einheimischen Rassen, bei den Kleintieren wie Geflügel und Kaninchen sind es 64 von 125 Rassen. Gleich vier der einheimischen Schafrassen wurden in eine höhere Gefährdungskategorie eingestuft.

Die insgesamt schwierige Situation der Schafhaltung in Deutschland schlägt sich auch auf die Bestandszahlen der einheimischen Schafrassen nieder. Besondere Herausforderungen stellen Tierseuchen wie zum Beispiel die Blauzungenkrankheit und die zunehmenden Wolfsübergriffe dar. Die Bestände des Braunen Bergschafs, des Merinolangwollschafs und der Weißen Gehörnten Heidschnucke sind stark rückläufig, weshalb die Rassen in die Erhaltungspopulation hochgestuft werden mussten. Das Merinolandschaf, das zu den wichtigsten Wirtschaftsrassen in Deutschland zählt, musste nun erstmalig aufgrund der sinkenden Zuchttierpopulationen als gefährdet eingestuft werden. Von den insgesamt 24 einheimischen Schafrassen gelten nur noch die neu gezüchteten Rassen Nolana und Braunes Haarschaf als nicht gefährdet.

Angorakaninchen „extrem gefährdet“
Die Bestände der wollproduzierenden Angorakaninchen sinken weiter drastisch. Verbunden mit einer sinkenden Anzahl an Züchterinnen und Züchtern dieser sehr alten Rasse ist das Grund zur Besorgnis. Zur Sicherung der Rasse wird zurzeit daran gearbeitet, erstmals Sperma von Kaninchen in die Deutsche Genbank landwirtschaftlicher Nutztiere einzulagern.

Bei den Rinderrassen haben sich die Bestände des Murnau-Werdenfelser Rinds und des Glanrinds um eine Kategorie in die Beobachtungspopulation verbessert. Bei Schweinen, Pferden und Ziegen gab es keine Veränderungen.

Erstmals Esel als einheimische Nutztierrassen aufgenommen
Mit dem Deutschen Esel und dem Thüringer Waldesel ist in diesem Jahr eine ganz neue Tierart auf der Liste der einheimischen Nutztierrassen vertreten. Beide Rassen sind als nicht gefährdet eingestuft.

Größere Vielfalt bei einheimischen Geflügelrassen
Enthielt die Liste der einheimischen Geflügelrassen bisher nur Nutzgeflügelrassen, die vor 1949 in Deutschland gezüchtet wurden, wurde diese grundlegend überarbeitet und ausgebaut: Sie unterscheidet nun sowohl zwischen Rassen, die in Deutschland entstanden oder nach Deutschland eingeführt wurden und inzwischen bodenständig sind, als auch nach der Herkunft der verschiedenen Farbenschläge. Dies ist ein großer Fortschritt für die differenzierte Erfassung der Rassevielfalt. Sie führt nun insgesamt 61 Hühner- und Zwerghühnerrassen, 14 Entenrassen, elf Gänserassen, fünf Putenrassen und vier Taubenrassen. Vorher waren 55 Nutzgeflügelrassen als einheimisch registriert.

Was können Verbraucher tun, um Nutztierrassenvielfalt zu erhalten?
Mit dem Kauf sogenannter „Vielfaltsprodukte“, also Fleisch, Wolle, Milch und Eier von einheimischen oder gefährdeten Rassen, kann jede und jeder Einzelne dazu beitragen, die Vielfalt in den Landschaften und Ställen zu erhalten und damit ein Zeichen für Regionalität und Kulturgut zu setzen.
Auf nationaler Ebene wird neben der Erhaltung gefährdeter Rassen auf dem landwirtschaftlichen Betrieb (On-Farm), auch an der Ex-situ-Erhaltung, dem Kryokonservieren von vermehrungsfähigem Material in Genbanken, gearbeitet.

Die Broschüre „Einheimische Nutztierrassen in Deutschland und Rote Liste gefährdeter Nutztierrassen 2025“ stellt das Informations- und Koordinationszentrum Biologische Vielfalt (IBV) in der BLE unter www.genres.de/fachportale/nutztiere/rote-liste-nutztierrassen zur Verfügung. Gedruckte Exemplare können per Mail an ibv@ble.de vorbestellt werden.

Quelle: BLE

Tierschutzprobleme bei Haltung und Nutzung von Neuweltkameliden #TiHo-Tierschutztagung 2025

Auf der Tierschutztagung 2025 hielt Dr. Henrik Wagner einen – um es vorwegzunehmen – einigermaßen erschütternden Vortrag über Neuweltkameliden (NWK). Vor allem Lamas und Alpakas erfreuen sich in Deutschland wachsender Beliebtheit und werden nicht nur aus Liebhaberei oder wegen der Wolle gehalten, sondern auch bei den verschiedensten Veranstaltungen eingesetzt. Etwa bei:

Alpaka Yoga, Blind Dating mit Alpakas, Dinner auf der Weide, Wasser- oder Mondschein-Wanderungen und sogar Videomeetings.

Jedoch sind die Tiere nicht nur für die meisten dieser Aktivitäten nicht wirklich geeignet, ihre Halter haben auch häufig keine Ahnung von deren Bedürfnissen und einer tiergerechten Haltung. Speziell bei den Alpakas steigen die Tierzahlen in Deutschland stetig, aber die Neu-Halter eigneten sich „Fachwissen“ oft über Social Media oder von anderen Haltern an, führte Dr. Wagner aus.

Alpakas und Lamas sind keine Kuscheltiere, sondern Flucht- und Distanztiere, die zwar neugierig, aber gleichzeitig vorsichtig sind. Wasserwanderungen sind einfach nicht tiergerecht und Nachtwanderungen mit brennenden Fackeln für die ziemlich nachtblinden Tiere schon gar nicht. Das Reiten auf Lamas und Alpakas ist gleich ganz verboten (auch für Kinder), kommt aber immer wieder vor.

Für die Haltung und Nutzung gibt es derzeit nur wenige fachliche Leitlinien. Natürlich das Tierschutzgesetz und ein allgemeines Säugetiergutachten, aber auch TVT-Leitlinien und die Empfehlungen des NWK-Vereins.

Das Säugetiergutachten fordert z. B. mindestens 300 qm für bis zu 6 erwachsene Tiere und für jedes weitere Tier jeweils 25 qm zusätzlich. Danach stünden 394 Tiere auf einem Hektar. TVT und NWK-Verein hingegen empfehlen mindestens 1.000 qm für die ersten beiden (mehr als 6 Monate alten) Tiere und 100 qm für jedes weitere Tier. Dann wären es allerdings nur noch 92 Tiere pro Hektar!

Nach den Erfahrungen des Referenten erkennen viele Tierhalter auch gesundheitliche Probleme nicht. Diverse Untersuchungen zeigten häufig Entzündungen im Maulbereich, Zahn- und Fußprobleme, Magen- und Darmentzündungen sowie Ektoparasiten (Milben, Zecken). Bis hin zu einem „plötzlich“ verendeten Tier, bei dem der Befund einer pathologischen Untersuchung Kachexie und Anämie lautete. Extreme Abmagerung und Blutarmut hatte der Tierhalter nicht erkannt.

Welche – teils extreme – gesundheitlichen Probleme und Missbildungen bei Lamas und Alpakas Dr. Wagner selbst als Tierarzt schon behandelt hat, zeigte er eindrücklich anhand zahlreicher Fotos, die wir allerdings lieber nicht im Internet veröffentlichen möchten.

Lamas – Bild von Petra auf Pixabay

Dr. Wagners Lösungsvorschläge für die Nutzung von NWK lauten z. B., dass Tierhalter Stress-Reaktionen und -Signale der Tiere interpretieren können müssen; dass bei Wanderungen Ruhephasen eingeplant und Rückzugsbereiche angeboten werden und, dass die Kunden vorab eine fachliche Einweisung erhalten.

Auch müsse schon bei der Planung von Wanderungen über Streckenlänge und deren Beschaffenheit nachgedacht werden, ebenso wie häufig NWK (etwa pro Woche) eingesetzt werden sollen und welche äußeren Umstände herrschen können (Hitze, Regen, Untergrund).

Da Lamas und Alpakas im Zukauf teuer sind, wollen viele Halter gerne selber züchten. Wenn dabei allerdings Vliesqualität wichtiger als Tiergesundheit ist, anatomische Fehl- und Missbildungen oder gar genetisch bedingte Erkrankungen nicht erkannt und betroffene Tiere nicht von der Zucht ausgeschlossen werden, bekommt eine solche Zucht Tierschutzrelevanz. Auch hierzu legte der Tierarzt eine ganze Reihe drastischer Fotos vor.

Dr. Henrik Wagner forderte am Ende seines Vortrags Leitlinien für Haltung und Nutzung von Neuweltkameliden, verbindliche Weiterbildungsangebote und die Unterstützung einer nationalen Fachstelle, die bereits an der Uni Gießen gegründet wurde. Sie finanziert sich durch Spenden sowie Einnahmen durch Dienstleistungen und kooperiert mit dem NWK-Verein.

Die „Nationale Fachstelle für Neuweltkameliden“ will Tierschutz und Tierwohl in NWK-Haltungen verbessern und Fachwissen an alle Interessengruppen vermitteln. Sie fordert die Ausweitung der Forschung zu AWK und den Ausbau der Lehre an den Universitäten. Der Kontakt zur Fachstelle ist ganz einfach über ihre Homepage möglich.

VerLak: Mehr Tiergesundheit durch verlängerte Laktation?

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Am 1. August wurden in Berlin die Ergebnisse des Projekts „VerLak“ vorgestellt. Ziel war durch die Verlängerung der Laktationsperiode und selektives Trockenstellen den Antibiotikaeinsatz bei Milchkühen zu minimieren.

Das Projekt lief vom 01.01.2021 bis zum 31.08.2025 und umfasst 10 Milchviehbetriebe in Mittel- und Norddeutschland mit insgesamt 1.300 Kühen. Eine Kontrollgruppe mit 65 Kühen wurde wie gewohnt besamt, bei einer Versuchsgruppe von 65 Kühen wurde dies nach neuen Vorgaben getan.  ​

Dr. Christian Fidelak (IFN Schönow e.V.) referierte zu den „Effekten einer verlängerten freiwilligen Wartezeit auf Fruchtbarkeit und Eutergesundheit“ und führte aus, dass

  • späte Besamung zu schlechterer Tragquote und frühzeitigem Trockenstellen führt
  • bessere Eutergesundheit am Laktationsende selektives Trockenstellen erleichtert
  • längere Laktation positive ökonomische Auswirkungen hat
  • aber auch zunehmende Unruhe in der Herde durch nicht genutzte Brunsten entsteht. ​

Fruchtbarkeit
Laktationslänge stieg in den Versuchsgruppen um 41 Tage bei den Jung- und um 48 Tage bei den Altkühen. Beim Erstbesamungserfolg gab es keine signifikanten Unterschiede und auch der Besamungsindex und -aufwand zeigten keine signifikanten Unterschiede.

Eutergesundheit
Die Zellzahlen zum Trockenstellenlagen in der Versuchsgruppe bei 134 Tsd/ml, in der Kontrollgruppe bei 107 Tsd/ml. ​Bakteriologisch unauffällig waren 70% der Kühe in der Versuchsgruppe und 75% in der Kontrollgruppe. ​Nach dem Kalben: 76% unauffällig in der Versuchsgruppe, 79% in der Kontrollgruppe.

Insgesamt profitieren Erstkalbinnen von früherer Besamung, Altkühe von späterer. ​Bei der Eutergesundheit zeigten sich wenige Effekte durch die verlängerte Laktation. ​Die strategische Verlängerung der freiwilligen Wartezeit bewertete der Referent positiv.

Emmeline Wahls (LFA MV, Dummerstorf) sprach über „Effekte auf die Abgangsraten und –ursachen“.

Startlaktation

  • Insgesamt 1.216 Tiere wurden ausgewertet, davon 604 in der Kontrollgruppe und 612 in der Versuchsgruppe. ​
  • Es gab insgesamt 263 Abgänge, davon 133 in der Kontrollgruppe und 130 in der Versuchsgruppe.
  • Die Abgangsraten betrugen 22,0 % in der Kontrollgruppe und 21,2 % in der Versuchsgruppe.
  • Die Zwischenkalbezeit betrug 406 ±68,8 Tage in der Kontrollgruppe und 451 ±63,3 Tage in der Versuchsgruppe, was einen signifikanten Unterschied zeigt.
  • Die Abgangsursachen durch Unfruchtbarkeit betrugen 8,77 % in der Kontrollgruppe und 8,01 % in der Versuchsgruppe, ohne signifikanten Unterschied.

 Folgelaktation

  • Insgesamt 901 Tiere wurden in der Folgelaktation ausgewertet, mit 456 in der Kontrollgruppe und 445 in der Versuchsgruppe. ​
  • Es gab 339 Abgänge, davon 172 in der Kontrollgruppe und 167 in der Versuchsgruppe.
  • Die Abgangsraten betrugen 37,7 % in der Kontrollgruppe und 37,5 % in der Versuchsgruppe.
  • Bis Tag 30 post partum gab es 61 Abgänge, davon 30 in der Kontrollgruppe und 31 in der Versuchsgruppe.
  • Die Abgangsraten durch Unfruchtbarkeit, Euter- und Stoffwechselerkrankungen waren ebenfalls nicht signifikant unterschiedlich zwischen den Gruppen.

Im Vortrag von Anna-Luise Böhm (FFG, Berlin) ging es um „Effekte auf die Körperkondition“. Die Körperkondition wurde durch den Body Condition Score (BCS) bewertet, dessen Skala von 1 (stark unterernährt) bis 5 (stark überfüttert) in 0,25er Schritten reicht. Wichtige Zeitpunkte für die BCS-Bonitur sind: zum Trockenstellen, zur Kalbung und 5-10 Tage nach der Kalbung. ​

Die Körperkondition der Projekttiere zeigte signifikante Unterschiede zu jener der Kontrollgruppe. ​

  • Die Versuchsgruppe (V) hatte einen BCS von 2,8, während die Kontrollgruppe (K) bei 2,6 lag.
  • Der p-Wert von 0,0018 zeigt einen signifikanten Unterschied im BCS zwischen den Gruppen.
  • Die individuelle Besamung hatte einen positiven Einfluss auf die Körperkondition der Milchkühe. ​
  • Die Versuchstiere lagen überwiegend im physiologisch günstigen BCS-Bereich. ​
  • Betriebsbedingte Unterschiede im BCS-Niveau wurden festgestellt, was auf standort- und managementbedingte Effekte hinweist.

Prof. Dr. Volker Krömker (Steinbeis FZ MW, Hannover) widmete sich dem Aspekt „Effekte auf den Antibiotikaeinsatz zur Mastitisbekämpfung“. Bei der Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes in der Mastitisbekämpfung nannte er ​selektives Trockenstellen und gezielte Mastitistherapie als zentrale Maßnahmen. Frühzeitiges Erkennen von Problemen könne Neuinfektionen reduzieren und mehr Prävention führe zu weniger Neuinfektionen und geringeren Risiken.

Die Ergebnisse der Interventionsstudie zur Laktationsverlängerung zeigten zwar, dass die Verlängerung der Laktation den Antibiotikaeinsatz in der Mastitisbekämpfung beeinflussen kann, aber

  • Klinische Mastitiden: 30,4 % in der Kontrollgruppe vs. 22,3 % in der Versuchsgruppe (nicht signifikant).
  • Antibiotische Dosen lokal: 0,34 vs. 0,21; systemisch: 0,065 vs. 0,085.
  • In der ersten 30 Tage der Folgelaktation: 6,3 % vs. 4,8 % klinische Mastitiden (nicht signifikant).

Behandlungen zum Trockenstellen bei verlängerter Laktation

  • Heilungsrate: 58,9 % in der Kontrollgruppe vs. 58,2 % in der Versuchsgruppe (nicht signifikant).
  • Neuinfektionsrate: 34,4 % vs. 31,1 % (nicht signifikant).
  • Verlängerung der Laktation um 45 Tage führt zu 11 % weniger antibiotischen Trockenstellern pro Jahr.

Die Verlängerung der Laktation führe zu weniger antibiotischen Trockenstellern, aber nicht zu einer signifikanten Senkung der Mastitiden oder Antibiotikaeinsatz pro Tag. Mögliche Gründe für fehlende Signifikanz wären: kurze Verlängerung, große Unterschiede zwischen Betrieben und unzureichende Studiengröße.

Dr. Jens Unrath (FFG, Berlin) beschrieb die Anforderungen an VerLak-Betriebe“ und nannte

  • Routinemäßigen Besamungsbeginn zwischen dem 42. und 60. Laktationstag.
  • Jahresmilchleistungen müsse über 9.000 kg liegen.
  • Nutzung eines Herdenmanagementprogramms zur Dokumentation von Prozessdaten. ​
  • Durchführung einer 4-wöchigen Milchkontrolle erforderlich.
  • Bereitstellung qualitativ geeigneter Milchproben und Bereitschaft zur Vorstellung des Betriebs. ​

Eine verlängerte Laktation böte den Teilnehmern zahlreiche betriebliche und gesundheitliche Vorteile.

  • Reduzierung des Antibiotikaverbrauchs über die Zeit.
  • Optimierung der Milchleistung pro Laktation. ​
  • Förderung von Tiergesundheit und Tierwohl.
  • Betriebswirtschaftliche Vorteile wie reduzierte Remontierung und bessere Persistenz.
  • Weniger Kalbungen und geringere Gesundheitsrisiken durch tierangepassten Besamungsstart.

Allerdings seien Geduld und Mut zu Veränderungen notwendig, ebenso eine gute Vorbereitung für eine erfolgreiche Laktation. ​Das VerLak-Management erfordere Teamarbeit zwischen Landwirt, Berater und Tierarzt und individuelle Anpassungen seien notwendig, um die spezifischen Anforderungen jedes Betriebs zu erfüllen.

Die Folien zu allen Vorträgen sind als PDF-Dateien auf der Website der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei MV abrufbar. Darunter auch zwei Praxisberichte von Markus Deffner (Schwaighausen) und von Biolandbetrieb Hof Backensholz (Oster-Ohrstedt).

Mobile Geflügelschlachtung #TiHo-Tierschutztagung 2025

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Carolina Sophia Heide, Tierärztin am ITTN der Tierärztlichen Hochschule Hannover, widmete Ihren Vortrag auf der diesjährigen Tierschutztagung dem Thema „Mobile Geflügelschlachtung“. Einleitend zählte sie deren Vorteile auf:

• vollmobile Schlachtung (mobiler Anhänger)
• Vermeidung von Transport
• schonendes aufrechtes Fangen
• kurze Warte- und Nüchterungszeiten
• Stressminimierung
• Minimierung von Transport-Verletzungen und -Verlusten

Grundsätzlich ist die mobile Geflügelschlachtung mit und ohne EU-Zulassung möglich. Ohne EU-Zulassung dürfen bis zu 10.000 Tiere pro Jahr und Betrieb geschlachtet werden. Die Einheiten sind bei der zuständigen Behörde zu registrieren und es dürfen nur eigene Tiere im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb geschlachtet werden.

Der Tierhalter ist verantwortlich für die gesamte Lebensmittelkette, also Schlachtung, Kühlung, Lagerung und Vermarktung des Geflügels. Will der Tierhalter sein Geflügel an den Einzelhandel abgeben, ist zweimal jährlich eine Schlachtuntersuchung durch die zuständige Behörde vorgeschrieben. Will er das Fleisch jedoch nur an Endkunden abgeben, muss diese Untersuchung nicht stattfinden.

Das Fleisch ist nach der Schlachtung unverzüglich auf 4 Grad Celsius herunterzukühlen, die Reinigung und Desinfektion des Anhängers sollte in Eigenkontrollunterlagen protokolliert werden. Eine Erfolgskontrolle ist jedoch nicht vorgeschrieben und Endprodukt darf direkt an den Endkunden oder den Einzelhandel im Umkreis unter 100 Kilometer vermarktet werden. Es ist eine Grobzerlegung möglich, aber keine Weiterverarbeitung des Fleisches in EU zugelassenen Verarbeitungsbetrieben.

EU-zugelassenen Schlachtmobile sind quasi vollwertige Schlachthöfe auf Rädern. Deswegen gelten entsprechend auch alle einschlägigen EU-Verordnungen (852/2004, 853 2004, 1099/2009). Es dürfen mehr als 10.000 Tiere pro Betrieb im Jahr geschlachtet werden und in der Regel ist immer ein Amtsveterinär oder ein amtlicher Tierarzt vor Ort, um die Lebendtier- und Fleischuntersuchung durchzuführen. Das ermöglicht es auch Kleinstgruppen – Tiere aus verschiedenen Betrieben – zu schlachten.

Bei der EU zugelassenen Schlachtung ist die Vermarktung über 100 Kilometer uneingeschränkt möglich und das Fleisch darf an Fleischverarbeitungsbetriebe zur Produktion von z. B. Hühnerfrikassee oder Wurst abgegeben werden, was Vermarktungsmöglichkeiten auch für Legehennen bietet.

Die technischen Voraussetzungen für mobiles Schlachten sind in jedem Fall:

• ebener, befestigter Untergrund
• Trinkwasseranschluss ½ Zoll
• 16 und 32 A Starkstromanschluss
• Schmutzwasserablauf (Kanalisation)
• Gesonderte Entsorgung von Blut und Federn (Kat. 3 Material)
• Kühlmöglichkeit auf 4 Grad Celsius
• Örtliche Nähe zu Tierbeständen ist zu vermeiden

Das Personal für die mobile Geflügelschlachtung muss einen Sachkundenachweis nach Tierschutzschlachtverordnung (§ 4, Abs. 8) besitzen, gemäß § 43, Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes belehrt worden sein sowie eine Hygieneschulung nach § 4 Lebensmittelhygieneverordnung absolviert haben.

Mit vier Arbeitskräften (zwei im Schwarzbereich, zwei im Weißbereich) sind in der Regel 80 Masthühner oder 120 Legehennen pro Stunde zu schaffen. Bei großem Geflügel, z. B. Puten werden in der Regel maximal 15 Tiere je Stunde geschlachtet.

Wieviel Zeit für die Reinigung einzukalkulieren ist, hängt vom Verschmutzungsgrad der Schlachteinheit ab. Werden z. B. in den Wintermonaten viele Gänse geschlachtet, kann die Nassreinigung auch mal viereinhalb Stunden in Anspruch nehmen. Hinzu kommt noch die anschließende Abtrocknungszeit mit Desinfektion. Selbstredend sind Biosicherheit und fachgerechte Desinfektion bei der mobilen Schlachtung von zentraler Bedeutung!

Fazit:
Die mobile Schlachtung eignet sich vielleicht eher für kleinere Betriebe mit Direktvermarktung, wenn die eingangs erwähnten Vorteile den Endkunden direkt vermittelt werden können. Andererseits sinken die Einzeltierkosten bei größeren Partien, was auch für den Zusammenschluss mehrerer Betriebe sprechen könnte.

E-Magazin „Der Hoftierarzt“ 4/2025 erschienen!

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„Der Hoftierarzt“ Ausgabe 3/2025 steht für Sie zum Abruf bereit und bietet folgende Themen:

• VerLak: Mehr Tiergesundheit durch verlängerte Laktation?

• Herdvision: Automatisierte Überwachung

• cit Fliegenfalle FlyCage6: Fliegen auf der Weide bekämpfen

• Epizootische Hämorrhagische Krankheit (EHD)

• Patura Rillenboden Active Duo: Laufganggestaltung

• GEA DairyRotor T8600: Neues Melksystem

• Lumpy Skin Disease (LSD) in Europa

• Mastitis: Wie ziehe ich richtig Milchproben?

• Holm & Laue: Effiziente Eimerreinigung Kälberfütterung

• Früher Absetzen mit KALBI TMR NOVA

• Starke Sauen – starke Ferkel: Mit Fütterung und Monitoring zum optimalen Mikrobiom

• KI und Digitalisierung – Revolution im Stall?

• Studien machen deutlich: Schweine mit Schmerzsymptomen brauchen Schmerztherapie

Das Tiergesundheits-Magazin für Nutztierhalter erscheint alle zwei Monate im praktischen PDF-Format. Jetzt 1 x registrieren, 1 x in der Bestätigungs-Mail „OK“ klicken und gleich kostenfrei downloaden und lesen!

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Bundesprogramm für den Umbau der Tierhaltung läuft aus – BMLEH gibt neue Fristen für Landwirtinnen und Landwirte bekannt

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Die Förderung des Baus tiergerechter Schweineställe wird zukünftig wieder über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) erfolgen. Hintergrund ist, dass vom Bundesprogramm für den Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung (BUT) nicht die erhoffte Impulswirkung ausgegangen ist. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) will den Fokus daher auf wirklich wirksame Investitionen in der Landwirtschaft richten. Dafür ist die GAK das richtige Instrument. Das ohnehin befristete Bundesprogramm läuft entsprechend früher aus. Damit wird zudem ein effizienterer Einsatz von Haushaltsmitteln gewährleistet und dem Wunsch vieler Bundesländer entsprochen. Die für Landwirtinnen und Landwirte relevanten veränderten Fristen wird das BMLEH am Freitag, den 12. September 2025, im Bundesanzeiger veröffentlichen, um Planungssicherheit zu gewährleisten.

Dazu sagt Bundesminister Alois Rainer: „Placebo-Programme helfen unseren Landwirtinnen und Landwirten nicht weiter. Daher bündeln wir in Zeiten knapper Kassen die finanziellen Ressourcen und setzen bei der Förderung auf die Kompetenz der Länder und das bewährte Instrument der GAK. Wir setzen uns für verlässliche Rahmenbedingungen genauso ein wie für das Tierwohl.“

Das BMLEH wird Gespräche mit den Ländern führen, um den Übergang der Förderung von Stallumbauten zurück in die GAK bestmöglich zu unterstützen. Weiterhin sind alle Interessierten aufgerufen zu prüfen, ob eine Förderung durch das BUT, das eine Förderung von bis zu 60 Prozent der Kosten ermöglicht, in den kommenden Monaten in Betracht kommt.

Hintergrund:
Mit dem Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der landwirtschaftlichen Tierhaltung werden Investitionen in besonders tier- und umweltgerechte Schweineställe und die laufenden Mehrkosten einer solchen Haltung gefördert. Dabei gibt es sowohl eine investive Förderung wie auch eine Förderung der laufenden Mehrkosten. Das BMLEH hat entschieden, in beiden Förderrichtlinien die Antragsfristen und die Gesamtlaufzeit zu verkürzen. Für Landwirte, die von der Förderung durch das BUT profitieren wollen, heißt das konkret: Anträge für die Investive Förderung können noch bis Ende April 2026 gestellt werden. Die konsumtive Förderung läuft 2028 aus.

Das Bundesprogramm war 2024 aufgelegt worden. Aktuell wurden auf investive Förderung 271 Anträge gestellt, im Bereich der konsumtiven Förderungen beläuft sich die Zahl der Anträge auf Zuwendung in diesem Jahr auf 413.

Quelle: BMLEH

Wie Bienen den Himmel entschlüsseln

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Bienen nutzen den Stand der Sonne am Himmel zur Orientierung – selbst dann, wenn sie von Wolken verdeckt wird. Ein internationales Forschungsteam unter Beteiligung Konstanzer Forschender hat nun herausgefunden, wie ein spezieller Bereich im Auge sie dabei unterstützt.

Die Suche nach Nektar kann eine Honigbiene auf ihr unbekannten Routen kilometerweit von ihrem Stock wegführen – und doch findet sie immer den Weg zurück. Der Stand der Sonne dient ihr dabei sogar dann als eine Art Kompass, wenn die direkte Sicht durch Wolken oder andere Objekte verhindert ist. Diese Fähigkeit verdanken die Bienen dem speziellen Aufbau ihrer Facettenaugen, mit denen sie Muster aus polarisiertem Licht am Himmel analysieren, die dem menschlichen Auge verborgen bleiben.

Ein Forschungsteam der Universität Konstanz und der Universität Ljubljana hat nun herausgefunden, wie das Bienenauge dies ermöglicht. Dazu untersuchten sie in ihrer aktuellen Studie, veröffentlicht in Biology Letters of the Royal Society Publishing, wie einige lichtempfindliche Zellen im Auge der Bienen miteinander verknüpft sind. Sie entdeckten in dem gen Himmel gerichteten Bereich des Bienenauges, dass ein Signal, das eine Zelle aufnahm, auch in anderen registriert wurde. Diese unerwartete Verbindung erzeugt ein weniger detailliertes, aber genaueres Bild des polarisierten Lichts am Himmel.

Eine Facette unter vielen
Im Gegensatz zum menschlichen Auge, bei dem eine einzelne Linse das Licht aus der Umgebung auf unsere Sehzellen bündelt, ist das Auge der Bienen aus tausenden kleinen Einzelaugen oder „Facetten“ zusammengesetzt, von denen jedes seine eigene Linse hat. Diese Art von Auge wird daher auch als Komplex- oder Facettenauge bezeichnet. Die Facettenaugen der Biene weisen dabei zwei unterschiedliche Areale auf. „Der Großteil der Facetten erzeugt zusammen ein scharfes Bild der Umgebung. Im oberen Bereich des Auges gibt es jedoch eine Gruppe von Facetten, die anders funktionieren und für die Erfassung des polarisierten Himmelslichts zuständig sind. Die haben wir uns genauer angesehen“, sagt Georgios Kolyfetis. Er ist Doktorand in der Arbeitsgruppe des Biologen James Foster am Fachbereich Biologie der Universität Konstanz und Co-Autor der Studie.

„Jede dieser lichtempfindlichen oberen Facetten ist weniger sensibel als die im Rest des Auges. So wird die Biene nicht geblendet, wenn sie mit diesem Teil ihres Auges permanent in den Tageshimmel schaut“, erklärt er weiter. Was zunächst sinnvoll erscheint, hat jedoch seinen Preis: Die verringerte Empfindlichkeit dieser Facetten verhindert zugleich die Wahrnehmung von kleineren Veränderungen am Himmel. „Während der Rest der Welt schärfer wiedergegeben wird, sieht der Himmel für eine Biene eher wie ein Aquarellbild aus, in dem benachbarte Pinselstriche einfach ineinander übergehen und Details verschwinden“, erklärt Studienleiter James Foster das Phänomen. „Gerade dadurch ist dieser Bereich des Auges jedoch besonders gut darin, großflächige Polarisationsmuster am Himmel wahrzunehmen.“

Gemeinsamer Einsatz für ein ganzes Bild
Um das zu verstehen, lohnt ein Blick auf die Funktionsweise des menschlichen Auges. Beim Betrachten der Umgebung fängt es einzelne Bildpunkte ein und baut daraus ein Gesamtbild zusammen. Bei schlechten Lichtverhältnissen oder nachts gelingt diese exakte Wahrnehmung nicht mehr. Das Auge gleicht das aus, indem es benachbarte Bildpunkte zusammenfasst. Zugunsten der Verstärkung des Lichtsignals gehen dabei Details verloren. Wissenschaftler*innen sprechen bei dieser Art der Verschaltung benachbarter Bereiche von „räumlicher Summation“. Wie die aktuelle Studie zeigt, arbeitet die obere Facettengruppe der Bienenaugen derartig zusammen – nur eben dauerhaft statt nachts.

Ganz gleich ist die Funktion jedoch nicht. „Bei den Augen von Säugetieren oder dem Menschen fassen Nervenzellen die Signale von mehreren Lichtrezeptoren zusammen und leiten dieses Gesamtsignal dann an das Gehirn weiter. Bei Bienen hingegen sind einige der Lichtzellen direkt miteinander verbunden“, erklärt Gregor Belušič, Neurobiologe an der Universität Ljubljana und Co-Autor der Studie. „Jede einzelne Facette reagiert also auch auf das, was ihre Nachbarn sehen.“

Nur das sehen, was wichtig ist
Doch wozu das Ganze? Das unscharfe Abbild der Umgebung über ihnen könnte dazu dienen, Unwichtiges auszublenden und sich nur auf das große Ganze zu konzentrieren. „Eine Biene registriert und analysiert das Polarisationsmuster des Lichts am Himmel und schlussfolgert daraus den Stand der Sonne. Danach richtet sie dann wiederum ihren inneren Kompass aus. Störfaktoren wie Wolken oder immer wechselnde Äste über ihnen werden dabei schlicht nicht wahrgenommen“, fasst Kolyfetis zusammen.

Die Entdeckung dieser Funktionsweise von Bienenaugen ist nicht nur biologisch interessant, sondern könnte auch der Weiterentwicklung moderner Technologien dienen. „Denkbar wäre beispielsweise eine Übertragung dieser Strategie auf die Navigation autonomer Fahrweisen. Kameras könnten als eine Art Himmelskompass dienen, wenn GPS- und Magnetsignale unzuverlässig sind oder ausfallen“, nennt Foster eine Möglichkeit. Da Bienen diese Leistung mit einer kleinen Gruppe von Facetten vollbringen, könnten „künstliche Bienenaugen” eine preiswerte Ergänzung zu autonomen Navigationssystemen sein.

Originalpublikation: George E. Kolyfetis, Gregor Belušič, James J. Foster: „Electrophysiological recordings reveal photoreceptor coupling in the dorsal rim areas of honeybee and bumblebee eyes” (2025), Biol. Lett. 21: 20250234; DOI: 10.1098/rsbl.2025.0234

Quelle: Universität Konstanz

Live-Webinar „Stress lass nach – Warum weniger Stress im Kälberstall mehr Gesundheit und Wachstum bringt“ – am 16. 9. um 19 Uhr

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MSD Tiergesundheit veranstaltet ein kostefreies Webinar für Landwirte und schreibt dazu:

„Stress wirkt sich negativ auf Gesundheit, Tierwohl und Wachstum von Kälbern aus und beeinträchtigt damit die Leistung als zukünftige Milchkuh. Wir zeigen Ihnen, welche Stressfaktoren es gibt, wie Sie Stress im Kälberstall vermeiden und die Gesundheit Ihrer Kälber 24/7 überwachen – für mehr Sicherheit und Kontrolle, Freiheit und Flexibilität in der Milchviehhaltung.“

Programm

19:00 – 19:25
Welche Stressfaktoren beeinflussen die Gesundheit von Kälbern und welche Gegenmaßnahmen gibt es?
Dr. Kirsten Stemme

19:25 – 19:50
Wie SenseHub® Dairy Youngstock bei der Gesundheitsüberwachung von Kälbern hilft und was die Kurven verraten
Vivien Brockmann

19:50 – 20:00
Diskussion und Abschluss
Alle Referentinnen

Anmeldung zum kostenfreien MSD-Webinar am Dienstag, 16.09.2025, 19:00 – 20:00 Uhr.

Mit den Bienen ins Schwärmen geraten – Am Sonntag 7. 9. 2025

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Tag der offenen Tür im LAVES Institut für Bienenkunde Celle – Sonntag, 7. September, 10.30 Uhr bis 17 Uhr

Sie sind klein, perfekt organisiert, lebenswichtig und unersetzlich im Kreislauf der Natur – die Bienen. Mehr als 20.000 Bienenarten gibt es weltweit, doch nur wenige von ihnen produzieren Honig oder Bienenwachs. Dennoch leisten alle Bienen eine unschätzbare Arbeit: Durch ihre Bestäubungstätigkeit spielen sie eine ökologisch und ökonomisch wichtige Rolle in der Produktion und Qualitätssicherung von hochwertigen Lebensmitteln wie Obst, Gemüse und Nüssen und nicht zuletzt auch bei der Erhaltung der biologischen Vielfalt.

Am Sonntag, den 7. September, von 10.30 Uhr bis 17 Uhr lädt das Institut für Bienenkunde Celle (IB Celle) des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zum jährlichen Tag der offenen Tür ein. Das Institutsgelände am Rande der Celler Altstadt, direkt am Französischen Garten (Herzogin-Eleonore-Allee 5), steht an diesem Tag offen, um die faszinierende Welt der Honig- und Wildbienen zu erkunden und ins Schwärmen zu geraten.

Einblicke und Demonstrationen für die ganze Familie
Dieser Tag bietet Besucherinnen und Besuchern die Gelegenheit, sich über die Arbeit und das Leben von Bienen zu informieren: Wie viele Wild- und Honigbienenarten gibt es in Deutschland? Wie bestäuben Bienen Blüten, wie entsteht eigentlich Honig und wie kommt er ins Glas? Wie werden Königinnen gezüchtet? Wie organisiert sich das Bienenvolk? Welche Arbeit leisten Imkerinnen und Imker? Vorgestellt wird neben der modernen Imkerei auch die Bienenhaltung in Strohkörben, die berühmte und einst weit verbreitete Betriebsweise der Lüneburger Heideimkerei. Ein besonderes Highlight der Institutsanlage: Das Heidebienenmuseum, im historischen Treppenspeicher von 1607, in dem die Bienenhaltung in Strohkörben als wichtiges niedersächsisches Kulturgut gesondert präsentiert wird.

In dem 30.000 Quadratmeter großen Institutsgarten können Besucherinnen und Besucher Bienen in speziellen Beobachtungsstöcken live bei der Arbeit zusehen. An den Infoständen der verschiedenen Fachbereiche erfahren Gäste mehr über die vielseitigen Aufgaben des Instituts – von der Honig- und Wachsproduktion über die Zucht von Bienenköniginnen, die Vorbeugung und Behandlung von Bienenkrankheiten bis hin zu Untersuchungstätigkeiten in der Qualitätskontrolle von Honig.

Für interessierte Laien werden zur vollen Stunde zwischen 11 und 14 Uhr Führungen angeboten. Für tiefere imkerliche Fragen stehen die Imkerinnen und Imker sowie die Imkerfachberatung des Instituts an verschiedenen Stationen zur Verfügung. Auch für die kleinen Besucherinnen und Besucher ist ein spannendes Programm geplant rund um die faszinierende Welt der Bienen.

Das LAVES Institut für Bienenkunde in Celle ist ein in Niedersachsen einzigartiges Kompetenzzentrum für alle Belange der Bienenhaltung. Es unterstützt seit beinahe einem Jahrhundert die Imkerei durch Aus- und Fortbildung, Beratung und Öffentlichkeitsarbeit sowie durch Honiganalytik und Zuchtarbeit.

Über den Betrieb der institutseigenen Imkerei und die Laborarbeit im Bereich der Honig- und Pollenanalyse sowie der Diagnostik von Bienenkrankheiten hinaus unterhält das Institut einen Fachberatungsdienst. Dieser berät und unterstützt landesweit bei anspruchsvollen Maßnahmen, wie beispielsweise der krankheitsbedingten Sanierung von Bienenbeständen.

Außerdem bildet das Institut Tierwirtinnen und Tierwirte der Fachrichtung Imkerei aus, sowohl in der innerbetrieblichen Ausbildung mit bis zu sechs Auszubildenden, als auch als eine von bundesweit zwei Berufsschulen für den fachspezifischen Berufsschulunterricht im sogenannten „Winterblock“.

Das LAVES ist eine zentrale Behörde des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in Niedersachsen. Es ist landesweit zuständig für die Untersuchung und Beurteilung von amtlichen Proben aus allen Prozess- und Produktionsstufen der Lebensmittelkette. Das IB Celle ist eines von sechs Instituten des LAVES und ein in Niedersachsen einzigartiges Kompetenzzentrum für alle Belange der Bienenhaltung. Fünf weitere Institute gehören zum LAVES: zwei Lebensmittel- und Veterinärinstitute (Oldenburg, Braunschweig/Hannover), das Institut für Fische und Fischereierzeugnisse (Cuxhaven), das Institut für Bedarfsgegenstände (Lüneburg), und das Futtermittelinstitut (Stade).

Die in Oldenburg angesiedelten Fachabteilungen übernehmen unmittelbare Vollzugsaufgaben und stehen den Behörden der Landkreise beratend zur Seite.

Nähere Informationen zum Tag der offenen Tür 2025 finden Sie unter www.laves.niedersachsen.de

Schweiz geht gegen Blauzungenvirus und Kälbergrippe vor

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Blauzungenvirus
Seit Juli treten in der Schweiz wieder vermehrt Fälle von BTV-3 auf. Zum Teil gibt es regionale Häufungen von Fällen. Bisher melden die Veterinärämter meist nur milde Krankheitssymptome bei geimpften Tieren aber schwerwiegende Erkrankungen inklusive Todesfälle bei nicht geimpften Tieren

Der Bund unterstützt die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit und die Epizootische Hämorrhagische Krankheit (EHD) mit 10 Millionen Franken. Tierhalter können rückwirkend pro grundimmunisiertes Tier und für jeden Serotyp Verbilligungen für den verabreichten Impfstoff erhalten.

Impfung von Marktkälbern gegen Kälbergrippe
Erkrankungen der Atemwege waren und sind ein zentrales Problem in der Kälber- und Großviehmast. Gemäß dem Schweizer „Informationssystem Antibiotika in der Veterinärmedizin (ISABV)“ wurden 2023 etwa 364.000 antibiotische Behandlungen von Kälbern und Aufzuchtrindern in der Schweiz durchgeführt – was wiederum von Medien, Konsumenten und Bundesämtern zunehmend kritisiert wird.

Als eine Maßnahme, um die Tiergesundheit zu verbessern und den Einsatz von Antibiotika zu reduzieren, hat der Schweizer Bauernverband auf Empfehlung der Task Force ”Kälber” und auf Antrag der Schweizer Rindviehproduzenten (SRP) im Rahmen der Sitzung der Fachkommission Viehwirtschaft am 27. Januar 2025 beschlossen, die Impfung gegen Enzootische Bronchopneumonie bei Kälbern, die im Alter von weniger als 57 Tagen verstellt werden, sowohl auf Geburtsbetrieben wie auf Folgebetrieben für zunächst drei Jahre als obligatorische Maßnahme in die QM-Anforderungen aufzunehmen.

Die Impfung ist seit dem 01.07.2025 flächendeckend Pflicht für alle Kälber auf Geburtsbetrieben, die vor 57 Tagen verkauft werden sollen. Die Ausnahmen sind in den QM-Richtlinien klar definiert. Die Impfung ist laut den Tierarztpraxen gut angelaufen und es steht genügend Impfstoff zur Verfügung.

Quelle: Rindergesundheit Schweiz

Kostenfreies Webinar am 3. 9. 2025: Kälberflechte – viel mehr als ein Schönheitsfehler!

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Der Schweizer Kälbergesundheitsdienst bietet ein kostenfreies Webinar zur Kälberflechte an und schreibt dazu:

„Jeder, der regelmäßig mit Kälbern arbeitet, kennt das Problem: schließlich ist die Kälberflechte (Trichophytie) die häufigste Hautkrankheit beim jungen Kalb. Sie wird durch Pilze (Trichophyton verrucosum) verursacht und kann zu einem ernsthaften Problem werden, wenn fast jedes Tier einer Gruppe ausgedehnte Hautveränderungen aufweist. Auf eine spontane Heilung zu warten ist dann keine Option, denn die Entwicklung der Tiere verzögert sich über Wochen und Monate und zudem besteht das Risiko einer Übertragung auf den Menschen.

Was also ist zu tun? Behandeln? Impfen? UV-C-Lampe? Diese und weitere Fragen stehen im Mittelpunkt dieses Webinars!“

Programm
19.30 – 20.00
Martin Kaske, Rindergesundheit Schweiz
Kälberflechte – das darf und muss nicht sein!

20.15 – 20.40
Markus Stucki, Melior
Erfahrungen mit UV-C-Lampen auf Betrieben mit Kälberflechte

20.40 – 21.00
Julia Ruf-Ritz, Tierärztin, Viehdoktor AG, Hüntwangen ZH
Kälberflechte: meine Erfahrungen aus der Rinderpraxis

Tierhalter oder andere Interessierte können sich ohne Voranmeldung direkt ins Zoom-Meeting einwählen. Die Anmeldung ist bis 17:00 Uhr am 3. September möglich.

Anmelde-Link

BfR-Bericht zu Antibiotika-Verbrauchsmengen und Therapiehäufigkeit 2024

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Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) legt auf seiner Homepage einen ausführlichen Bericht zu Antibiotika-Verbrauchsmengen und Therapiehäufigkeit im Jahr 2024 vor und schreibt u. a.:

Insgesamt wurden in Deutschland im Jahr 2024 bei den erfassten Tierarten knapp 507 t antimikrobieller Wirkstoffe verbraucht. Die 507 t erfasster antimikrobieller Wirkstoffe stellen eine Zunahme um 6 % gegenüber dem Vorjahr dar. Dabei entfielen 461 t oder etwa 91 % auf Tiere, die in die Antibiotika-Minimierung einbezogen sind und 45 t (9 %) auf solche in der Antibiotika-Beobachtung. Dies bedeutet für die in der Antibiotika-Minimierung erfassten Verbrauchsmengen eine Zunahme um 10 %, für die Verbrauchsmengen in der Antibiotika-Beobachtung dagegen einen Rückgang um 24 %. Diese Entwicklungen lassen sich zum Teil darauf zurückführen, dass in den neu geschaffenen Nutzungsarten insgesamt mehr Betriebe als noch im Vorjahr erfasst wurden, Betriebe in vielen Nutzungsarten von der Antibiotika-Beobachtung in die Antibiotika-Minimierung umkategorisiert wurden und in den alten Nutzungsarten der Antibiotika-Einsatz in der Antibiotika-Minimierung trotz sinkender Betriebszahlen angestiegen ist. Grundsätzlich gilt, dass es während des noch immer stattfindenden Anlaufens des Erfassungssystems schwierig ist, die Effekte steigender Betriebszahlen, der Umkategorisierung zwischen Antibiotika-Beobachtung und Antibiotika-Minimierung, den damit einhergehenden Verschiebungen bei der Betriebsgrößenzusammensetzung und der tatsächlichen Änderung des Antibiotika-Einsatzes auf Betriebsebene auseinanderzuhalten.

Gesamtverbrauchsmengen
Die Gesamtverbrauchsmengen konnten vor allem sechs Wirkstoffklassen zugeordnet werden: Den größten Anteil hatten – wie in den vergangenen Jahren – Penicilline (218 t), was einer Zunahme um 2 % entspricht, gefolgt von Tetrazyklinen (101 t; +10 %), Makroliden (51 t; +9 %), Sulfonamiden (41 t; +17 %), Polypeptidantibiotika (30 t; keine Änderung zum Vorjahr) sowie Aminoglykosiden (31 t; +8 %). Es gab keine Wirkstoffklasse, in der ein Rückgang der absoluten Verbrauchsmengen verzeichnet wurde. Der Anteil der zur AMEG-Kategorie B gehörenden Polypeptidantibiotika an der Gesamtmenge ist von 6,3 % auf 5,9 % zurückgegangen. Es bedarf jedoch weiterer Anstrengungen, diesen Anteil weiter zu reduzieren.

Wie in den vergangenen Jahren entfiel der größte Anteil der Verbrauchsmengen auf die Mastschweine, in denen 112,2 t eingesetzt wurden, ein Anstieg um 9 % im Vergleich zum Vorjahr. Dahinter folgten Ferkel (78,5 t; +15 %) und Mastputen (73,7 t; +9 %), zugegangene Kälber (53,6 t; +26 %) und Masthühner (50,8 t; +1 %) sowie Zuchtschweine (41,4 t; +10 %) und Milchkühe (36,5 t; +4 %). Die zugegangenen Kälber sind damit die erste der neuen Nutzungsarten in der Antibiotika-Minimierung, die eine der alten Nutzungsarten bei den Verbrauchsmengen überholen. Insgesamt bestätigt sich, dass die Erfassung dieser Nutzungsarten sinnvoll war und ist. Saugferkel sowie Jung- und Legehenne wiesen Verbrauchsmengen unter 10 t auf.

Entwicklung der Antibiotika-Resistenz
Aufgrund der Untersuchung der Proben von Tierpopulationen im zweijährigen Wechsel liegen für das Jahr 2024 nur zu Masthühnern und Mastputen bei der Schlachtung neue Daten vor.

E-coli von Masthähnchen wiesen zwischen 2014 und 2024 einen signifikanten Rückgang der Resistenzraten gegenüber Chloramphenicol, Tigecyclin und gegenüber Colistin auf. Allerdings wiesen sie auch einen signifikanten Anstieg der Resistenzraten gegen Sulfamethoxazol auf. Kurzfristig zeigte sich ein signifikanter Anstieg der Resistenz der Isolate von Masthähnchen gegen Ampicillin und Trimethoprim, sowie ein signifikanter Rückgang der Resistenz gegenüber Nalidixinsäure zwischen 2022 und 2024.

E-coli von Mastputen bei der Schlachtung wiesen zwischen 2014 und 2024 signifikant sinkende Resistenzraten gegenüber Tetrazyklin, Sulfamethoxazol, Trimethoprim, Gentamicin, Azithromycin, Nalidixinsäure, Ceftazidim, Tigecyclin und Colistin auf. Auch der Anteil der multiresistenten Isolate ging zurück. Kurzfristig, also zwischen 2022 und 2024 sanken die Resistenzraten der Isolate von Mastputen gegenüber Gentamicin, Colistin und Nalidixinsäure signifikant. Gegenüber Cefotaxim und Ceftazidim wurde 2024 erstmals bei Isolaten von Mastputen keine Resistenz mehr beobachtet. Ein signifikanter Anstieg der Resistenzraten wurde bei E. coli von der Mastpute gegenüber keinem Antibiotikum beobachtet.

Link zum Download des Berichts (PDF)

Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)

Silvia Breher neue Beauftragte der Bundesregierung für Tierschutz

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Das Bundeskabinett hat die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Silvia Breher, heute zur neuen Beauftragten der Bundesregierung für Tierschutz berufen. Dies erfolgte auf Vorschlag von Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer. Breher tritt ihr Amt am 1. September 2025 an. Sie folgt auf Ariane Kari, die die Aufgabe 2023 übernommen hat.

Dazu sagt die neue Tierschutzbeauftragte Silvia Breher: „Der Einsatz für den Schutz der Tiere ist ein Herzensanliegen für mich. Ich freue mich, jetzt auch als Beauftragte ganz offiziell erste Ansprechpartnerin für Tierschutz zu sein. Danke an Bundesminister Alois Rainer und die Bundesregierung für die Ernennung und das Vertrauen. Seit fast 25 Jahren ist Tierschutz im Grundgesetz verankert. Dennoch bleibt nach wie vor viel zu tun. Die Information der Bürgerinnen und Bürger über die Bedeutung des Themas und die Aufklärung der Tierhalterinnen und Tierhalter sind wichtig. Das werde ich fortsetzen. Zahlreiche Tierschutzthemen sind jedoch in den vergangenen Jahren gut gemeint angegangen, aber nie umgesetzt worden. Für die Tiere kommt es aber auf konkrete Änderungen und Verbesserungen an. Ich werde mich daher unter anderem dafür einsetzen, dass die verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen zügig auf den Weg gebracht wird. Damit schaffen wir eine Transparenz, die Produzenten und Vollzugsbehörden hilft. Wir brauchen zudem dringend eine Regelung beim Onlinehandel mit Tieren und echte Rückendeckung für die Tierheime, wo so viel hervorragende ehrenamtliche Tätigkeit geleistet wird.“

Bundesminister Alois Rainer erklärt: „Tierschutz ist und bleibt ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Silvia Breher verbindet Erfahrung mit Durchsetzungsfähigkeit. Wer etwas verändern will, muss auch gehört werden. Dafür ist Silvia Breher an der richtigen Position. Als engagierte und versierte Abgeordnete des Deutschen Bundestages und als Parlamentarische Staatssekretärin wird sie eine Kämpferin für den Tierschutz sein und diesen in Deutschland weiter voranbringen. Zugleich ist die Neubesetzung eine bürokratisch schlanke Lösung in Zeiten knapper Kassen. Ich möchte Ariane Kari für ihr Engagement danken. Sie hat wichtige Pionierarbeit im Tierschutzbereich geleistet.“

Weitergehende Informationen:

Die Beauftragte der Bundesregierung für Tierschutz befasst sich mit allen Bereichen des Tierschutzes, wirkt an dessen Weiterentwicklung mit und fördert die Zusammenarbeit und den Austausch innerhalb des Bundes sowie zwischen Bund, Ländern und Verbänden. Dass Parlamentarische Staatssekretärinnen oder Staatssekretäre zusätzlich Beauftragte der Bundesregierung sind, ist in der Bundesregierung geübte Praxis – ob bei der Integrationsbeauftragten oder der Mittelstandsbeauftragten.

Silvia Breher wurde am 23. Juli 1973 in Löningen geboren. Von 2000 bis 2018 arbeitete die Juristin als selbständige Rechtsanwältin. Seit 2017 ist sie Abgeordnete des Deutschen Bundestages und war unter anderem als Berichterstatterin ihrer Fraktion für Tierschutz zuständig. Seit 2019 ist sie zudem stellvertretende Vorsitzende der CDU Deutschlands. Am 6. Mai 2025 wurde sie zur Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat ernannt.

Quelle: BMLEH

Neues Projekt schafft Datenbasis für Karpfenteichwirtschaft

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Die Landesanstalt für Landwirtschaft mit ihrem Institut für Fischerei (IFI) hat ein zukunftsweisendes Projekt zur Stärkung und Weiterentwicklung der Karpfenteichwirtschaft in Bayern gestartet. Zuständig dafür ist die IFI-Außenstelle in Höchstadt an der Aisch. Ziel des Projekts „TeichTestNetz“ ist es, durch eine jährliche Datenerhebung von bayernweit 100 repräsentativen Karpfenteichen erstmals eine fundierte und objektive Grundlage über die Situation und Entwicklung der Branche zu schaffen. Interessierte Betriebe können sich melden.

Die Karpfenteichwirtschaft in Bayern kann auf eine teils tausendjährige Tradition zurückblicken. Sie ist ein wichtiger Bestandteil der regionalen Landwirtschaft und Naturlandschaft. Dennoch fehlt es bislang an einer umfassenden, wissenschaftlich abgesicherten Datenbasis, die sowohl den Betrieben selbst als auch der Wissenschaft, Politik und Öffentlichkeit ein realistisches Bild der aktuellen Lage und der Entwicklungsmöglichkeiten vermittelt.

Das neue Projekt „TeichTestNetz“ setzt genau hier an: Über einen Zeitraum von mehreren Jahren werden auf 100 ausgewählten Karpfenteichen in ganz Bayern detaillierte Produktions- und Vermarktungsdaten erhoben. Im Fokus stehen dabei neben den Produktionsmengen und Verlusten vor allem wirtschaftliche Aspekte – also die Frage, wie rentabel und zukunftsfähig die Teichwirtschaft in Bayern ist. Der Leiter der Außenstelle für Karpfenteichwirtschaft, Dr. Martin Oberle, ist sich sicher: „Mit diesem Projekt schaffen wir eine wichtige Grundlage, um die Entwicklung und Probleme der Karpfenteichwirtschaft in Bayern auch für Branchenfremde nachvollziehbar zu machen. Die gewonnenen Daten helfen uns, gemeinsam Maßnahmen umzusetzen, welche die Teichwirtschaft nachhaltig stärken und zukunftsfähig machen.“

Vorgehen und Methodik
Die Besonderheit des Projekts: Pro Teilnehmer-Betrieb wird während der gesamten Projektlaufzeit – also bis Ende 2029 – nur ein durchschnittlicher Teich erfasst. Dadurch bleiben Rückschlüsse auf den gesamten Betrieb ausgeschlossen und die Anonymität gewahrt. Gleichzeitig ermöglicht diese Herangehensweise eine besonders detaillierte Erfassung der Situation auf Teich-Ebene. Durch eine repräsentative Verteilung der Projekt-Teiche über ganz Bayern ist eine Hochrechnung möglich, sodass die Gesamtheit der Daten ein realistisches Abbild der bayerischen Teichwirtschaft ergibt. Die wissenschaftliche Projektbearbeiterin, Lena Bächer, nennt die Vorteile an diesem Vorgehen: „Kein teichwirtschaftlicher Betrieb muss bei der Teilnahme Sorge haben, dass seine Daten nachverfolgbar in die Öffentlichkeit gelangen. Wir als Institut für Fischerei können gleichzeitig mit der detaillierten und kontinuierliche Datenerhebung langfristige Trends erkennen und diese anonymisiert veröffentlichen. Dies schafft eine wissenschaftlich fundierte Argumentationsbasis.“

Die teilnehmenden Betriebe erhalten jährlich ein einfaches, an bestehende Dokumentationspflichten angelehntes Abfrageblatt – wahlweise in Papierform oder digital. Der Zeitaufwand für die Teichwirte und Teichwirtinnen wird dadurch so gering wie möglich gehalten. Bei erstmaliger Teilnahme sind Betriebsbesuche durch die wissenschaftliche Projektbearbeiterin Lena Bächer geplant, um die Betriebe persönlich kennenzulernen, offene Fragen zu klären und das Ausfüllen der Unterlagen zu unterstützen. Nach Rücksendung der Abfrageblätter erhalten die Betriebe eine Aufwandsentschädigung und auf Wunsch eine individuelle Wirtschaftlichkeits- und Effizienzberechnung.

Das Projekt wird durch Mittel des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) finanziert, vom IFI geleitet und in enger Zusammenarbeit mit dem Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern e.V. (LKV) sowie den Fischereifachberatungen umgesetzt. Die Auswahl der 100 Teiche erfolgt direkt durch das IFI oder über die Ringberater des LKV. Interessierte Karpfenteichwirte können sich jedoch auch selbst beim IFI melden und einen ihrer Teiche für die Teilnahme vorschlagen.

Bedeutung und Ausblick
Die gesammelten und ausgewerteten Daten werden jährlich anonymisiert bzw. in Form von Mittelwerten veröffentlicht und dienen als Grundlage für wissenschaftliche Analysen, gezielte Beratung und die Weiterentwicklung von Fördermaßnahmen sowie für politische Entscheidungsprozesse. Ziel ist es, die Rahmenbedingungen für die Teichwirtschaft in Bayern nachhaltig zu verbessern – etwa durch Anpassungen in der Förderung oder Gesetzgebung. Langfristig ist es wünschenswert, dass die teilnehmenden Betriebe auch nach Ende des Projekts weiterhin jährlich ihre Daten melden. So kann die geschaffene Datenbasis zu einer echten Entwicklungskurve ausgebaut werden, die nicht nur einzelnen Betrieben, sondern der gesamten Branche zugutekommt. Eine möglichst breite Beteiligung stärkt die Aussagekraft der Ergebnisse und hilft, die Zukunft der bayerischen Karpfenteichwirtschaft zu sichern.

Quelle: Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL)