Bei Extremwetterlagen: Freiland-Legehennen dürfen kurzzeitig aufgestallt werden

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Neue Regelungen für Niedersachsen gelten ab 1. November 2020
Fast ein Viertel der in Niedersachsen produzierten Eier kommen aus Betrieben mit dem Haltungssystem Freilandhaltung. Um Eier unter der Bezeichnung „Eier aus Freilandhaltung“ vermarkten zu dürfen, ist es nach geltendem EU-Recht erforderlich, dass die Legehennen tagsüber uneingeschränkten Zugang zu einem Auslauf im Freien haben und dies unabhängig vom Wetter. Extreme Witterungsverhältnisse wie Orkane oder starke Regenfälle können allerdings dazu führen, dass Tiere erkranken. Entschied sich der Tierhalter bislang für eine Aufstallung der Legehennen zum Schutz deren Gesundheit, durfte er die Eier nicht länger als Freilandeier vermarkten.

Dies ändert sich für alle Freilandbetriebe in Niedersachsen ab dem 1. November 2020 mit der neuen Regelung für extreme Witterungsbedingungen. Treten außergewöhnliche Wetterereignisse auf, die die Gesundheit und das Wohlbefinden der Legehennen beeinträchtigen, kann der Freilandzugang beschränkt werden. Als Grundlage für die vorliegende Regelung gilt das Erreichen der Unwetterwarnstufe „2 oder höher“ des Deutschen Wetterdienstes bei gleichzeitig niedrigen Tagestemperaturen von unter 5 Grad.

Wird der Zugang zum Freiland gemäß dieser Regelung beschränkt, so können die Eier für die Dauer von insgesamt maximal 16 Wochen weiterhin als Freilandeier gekennzeichnet und vermarktet werden. Der Zeitraum von 16 Wochen wird kumulativ und pro Durchgang (Herde) angewandt. Ab dem 1. November können Legehennenhalterinnen und -halter von dieser Regelung Gebrauch machen, indem sie bis spätestens 10 Uhr eine Meldung an das LAVES (auslaufbeschraenkung@laves.niedersachsen.de) schicken. Das entsprechende Formular sowie das Merkblatt zur Umsetzung der Regelung kann hier abgerufen werden:

Hintergrund:
Grundlage für die Vermarktung von „Eiern aus Freilandhaltung“ ist die Delegierte Verordnung (EU) 2017/2168 der Kommission vom 20. September 2017.

Diese regelt im Fall der konventionellen Freilandhaltung von Legehennen eine Beschränkung des Zugangs zum Auslauf bei folgenden Ereignissen:

– Veterinärrechtliche Bestimmungen zum Beispiel im Seuchenfall
– Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier

Entsprechend einem Auslegungshinweis der Kommission können auch außergewöhnliche Witterungsbedingungen, zu denen beispielsweise starke Regenfälle oder Sturm gehören, eine Auslaufbeschränkung rechtfertigen. Die Auslaufbeschränkungen sind zu beenden, sobald die oben genannten Gründe nicht mehr vorliegen.

Quelle: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Erste Fälle von „Vogelgrippe“ bei Wildvögeln in Norddeutschland – Hohes Risiko weiterer Ausbreitung und der Einschleppung in Nutzgeflügelbestände

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FLI rät zur Überprüfung der Biosicherheit in Geflügelhaltungen, Bevölkerung sollte tote Wildvögel melden

In Deutschland wurden am 30.10.2020 Fälle von Infektionen mit hochpathogenener aviärer Influenza (HPAI) / Vogelgrippe vom Subtyp H5 bei Wildvögeln nahezu zeitgleich an der Nord- und Ostseeküste sowie in Hamburg nachgewiesen. Diesen Ereignissen ging eine Serie von Ausbrüchen bei Geflügel und Wildvögeln in Russland und Kasachstan seit Ende Juli sowie in Israel und in den Niederlanden Mitte und Ende Oktober 2020 voran. Das Risiko weiterer Einträge von nach Deutschland, der Ausbreitung in Wasservogelpopulationen und des Eintrags in deutsche Nutzgeflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln wird als hoch eingestuft. Die festgestellten Virustypen wurden bisher nicht bei Menschen nachgewiesen. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) rät, Überwachungsmaßnahmen hinsichtlich toter oder kranker Wildvögel unverzüglich weiter zu intensivieren sowie die Biosicherheit in den Geflügelbetrieben zu überprüfen und ggf. zu optimieren. Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten unbedingt verhindert werden. Weitere Informationen gibt die aktuelle Risikoeinschätzung des FLI.

Das FLI stuft das Risiko weiterer Einträge von HPAI H5-Viren nach Deutschland als hoch ein. Die Ausbreitung von HPAI H5-Viren in Wasservogelpopulationen in Deutschland und ein Eintrag in deutsche Nutzgeflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln wird ebenfalls als hoch eingeschätzt.

Auffälliges Verhalten und Totfunde bei Wildvögeln sollten umgehend den Veterinärbehörden zur Bergung und Untersuchung gemeldet werden. In Zoos und Geflügelhaltungen, insbesondere mit Auslauf- und Freilandhaltung, sollten Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen dringend überprüft und wenn nötig optimiert werden.

Oberste Priorität hat der Schutz der Nutzgeflügelbestände vor einem Eintrag und der möglichen weiteren Verbreitung von HPAIV Infektionen. Hierzu müssen die einschlägig empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen und Überwachungs- bzw. Abklärungsuntersuchungen überprüft und unbedingt konsequent eingehalten werden. Zur Einhaltung von Grundregeln der Biosicherheit sind Geflügelhalter gesetzlich verpflichtet. Außerdem ist die Errichtung einer funktionierenden physischen Barriere zwischen den Habitaten von wilden Wasservögeln (z.B. Gewässer, Felder auf denen sich Gänse, Enten oder Schwäne sammeln) und den Geflügelhaltungen wesentlich. Berücksichtigt werden müssen auch indirekte Eintragswege wie kontaminiertes Futter, Wasser oder verunreinigte Einstreu und Gegenstände (Schuhwerk, Schubkarren, Fahrzeuge usw.).

Sofern eine weitere Ausbreitung des Virus vor allem im Wildvogelbereich erfolgt, kann die Aufstallung von Freilandgeflügel in betroffenen Regionen als wirksame Methode zur Verhinderung der Viruseinschleppung in Erwägung gezogen werden.

Die Risikoeinschätzung steht auf der Internetseite des FLI zur Verfügung.

Quelle: Friedrich-Loeffler-Institut

Wichtige Hilfen zur Ferkelkastration unter Inhalationsnarkose zum Download

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Die Ferkelbetäubungssachkundeverordnung (FerkBetSachkV) regelt die Betäubung von Ferkeln vor der Kastration durch sachkundige Personen ab dem 1. 1. 2021. Für den Sachkundenachweis müssen ein mindestens 12-stündiger Lehrgang mit theoretischer Prüfung und eine Praxisphase absolviert werden, um anschließend zur praktischen Prüfung zugelassen zu werden.

Die Arbeitsgemeinschaft Tierschutz der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV AGT) hat ein Merkblatt veröffentlicht, das auflistet welche Fähigkeiten „sachkundigen Personen“ vermittelt werden sollen, sowie eine Muster-Bescheinigung, die für die Anmeldung zur praktischen Prüfung nötig wird.

Die DLG bietet ebenfalls ein umfangreiches Merkblatt zur Ferkelkastration unter Inhalationsnarkose an. Hier findet sich neben Informationen zum Verfahrensablauf und zu bereits zugelassenen Geräten auch Managementhinweise, ökonomischen Aspekte und vor allem eine Checkliste zur Arbeitsplatzvorbereitung.

Beide Dokumente stehen zum Download bereit:

Merkblatt für Tierärzte und Tierärztinnen zur Anleitung der Praxisphase nach der Ferkelbetäubungssachkundeverordnung

DLG-Merkblatt 454: Ferkelkastration unter Inhalationsnarkose

Erster Fall von Afrikanischer Schweinepest bei Wildschwein in Sachsen

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Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt positiven ASP-Befund – Hausschweinbestände weiterhin nicht betroffen

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informiert, dass die Afrikanische Schweinepest (ASP) erstmals auch bei einem Wildschwein in Sachsen nachgewiesen wurde.

Das Tier wurde im Rahmen einer Jagd erlegt und hatte keine Krankheitssymptome. Das Wildschwein wurde routinemäßig auf ASP untersucht. Der Fundort liegt in der Nähe der polnischen Grenze in der Oberlausitz, Landkreis Görlitz.

In Polen gibt es seit 2014 ein aktives ASP-Geschehen, das sich in Richtung Westen ausgebreitet hat. Seit Januar waren bereits Fälle von ASP in unmittelbarer Grenznähe zu Deutschland aufgetreten. Nachdem am 10. September 2020 ein erster Fall von ASP bei einem Wildschwein in Brandenburg bestätigt wurde, gab es – wie erwartet wurde – weitere Fälle.

Wie zuvor schon in Brandenburg greifen nun die Vorgaben der Schweinepest-Verordnung. Die zuständige Behörde in Sachsen muss nun alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um eine Weiterverbreitung der Seuche zu verhindern. Dazu gehört, Zonen mit besonderen Schutzmaßnahmen auszuweisen.

Das BMEL steht in engem Kontakt mit dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS). Außerdem werden wir den zentralen Krisenstab Tierseuchen mit Vertretern von Bund und Ländern unter Leitung der Staatssekretärin im BMEL, Beate Kasch, erneut einberufen.

Auf Initiative des BMEL werden Schutzmaßnahmen, wie der Aufbau von festen Zäunen, seitens der Europäischen Union kofinanziert. Für die bisher ergriffenen Maßnahmen und das koordinierte Vorgehen zur Seuchenbekämpfung wurde Deutschland von der Europäischen Kommission explizit in der vergangenen Woche gelobt und bestärkt.

Mit weiteren Fällen von ASP, die gestern aus Brandenburg gemeldet wurden, erhöht sich die Gesamtzahl der nachgewiesen ASP-Fälle in Deutschland auf insgesamt 117. Die Aktualisierung der Fallzahlen veröffentlichen wir auf unserer Homepage.

Die Hausschweinbestände in Deutschland sind nach wir vor frei von der Afrikanischen Schweinepest. Die Seuche ist für den Menschen ungefährlich.

Hintergrund:
Die ASP ist eine hochansteckende Tierseuche, die leicht von Wildschwein zu Wildschwein übertragen wird. Für den Menschen ist ASP ungefährlich. Das Bundesministerium informiert die Europäische Union (EU), die Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) sowie die Handelspartner fortlaufend über neue ASP-Fälle in Deutschland.

Quelle: BMEL

Julia Klöckner zu Tiertransporten

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Redemanuskript von Bundesministerin Julia Klöckner anlässlich der Videokonferenz des EP-Untersuchungsausschusses Tiertransporte (ANIT) am 29.10.2020:

„Es ist wichtig, dass der Untersuchungsausschuss zum Tierschutz bei Tiertransporten (ANIT) vor Kurzem seine Arbeit aufgenommen hat. Denn wir alle wissen, dass es Defizite gibt. Es liegt jetzt an der EU-Kommission, diese zu beheben. Sie muss schnell eine Überarbeitung der Verordnung aus 2005 anstoßen und vorantreiben.

Umsetzungsdefizite aufspüren
Die Aufgabe des ANIT-Ausschusses ist die Untersuchung von mutmaßlichen Verstößen gegen das EU-Recht zum Schutz von Tieren während des Transports innerhalb und außerhalb der EU auf Luft-, Straßen-, Schienen- und Seewegen.

Inner- und außerhalb der EU bedeutet, dass Tierschutz an den EU-Grenzen nicht enden darf. EU-Bestimmungen existieren ja bereits:

zu Transportdauer, Platzbedarf und Kopffreiheit,
zu Ruhepausen und 24-stündiger Unterbringung der Tiere in geeigneten Versorgungsstellen,
zu Tränkung, Fütterung und Einstreu sowie
zu Temperaturvorgaben und zum Belüftungssystem.

Von Anfang an gab es aus guten Gründen jedoch viel Kritik an den Anforderungen der EU-Transportverordnung und deren Umsetzung in der Praxis. Ich sehe hier deutlichen Nachbesserungs- und Überarbeitungsbedarf.

Basis müssen die praktischen Erfahrungen der Mitgliedstaaten und neue wissenschaftliche Erkenntnisse sein. Als Beispiel aus der Praxis kann ich Ihnen die Feststellung der Sachkunde der Fahrer von Tiertransporten nennen.

Hier fehlen einheitliche Mindestnormen für das Ausbildungsniveau der Fahrer.
So gibt es keinen einheitlichen Standard für die Schulung der Fahrer.

Auch die Gültigkeitsdauer der Sachkundebescheinigungen ist nicht harmonisiert.
Darüber hinaus werden diese Bescheinigungen teilweise nur in der jeweiligen Landessprache ausgestellt. Dieses Beispiel zeigt deutlich, dass die EU-Transportverordnung dringend überarbeitet werden muss.

Schwierigkeiten bei der tierschutzgerechten Umsetzung bereiten beispielsweise auch die Regelungen

zur Kopffreiheit der Tiere,
zur Begrenzung der Transportdauer und
zu Versorgungsstellen in Drittstaaten.

Hier fehlen klare rechtliche Vorgaben! Das muss detaillierter und dadurch verbindlich ausgearbeitet werden. In Ihrer Ausschuss-Arbeit werden Sie sich auf die Umsetzungs- und Kontrolldefizite in den Mitgliedstaaten konzentrieren.

Mit dem Ziel Defizite abzustellen. Das ist auch für uns ein Anliegen. Deutschland, die Niederlande und Dänemark haben als sogenannte Vught-Gruppe die Europäische Kommission aufgefordert, die EU-Transportverordnung zu überarbeiten.

Und ich habe kürzlich erneut die EU-Kommissarin für Lebensmittelsicherheit und Gesundheit, Stella Kyriakides, aufgefordert, sich zeitnah um das Thema zu kümmern. Wir sehen uns hier auf einer Linie mit den Zielen des ANIT-Ausschusses und begrüßen nachdrücklich dessen Arbeit.

GAP: Konditionalität auch beim Tierschutz
Für unsere deutsche EU-Ratspräsidentschaft haben wir das Thema Tierschutz ganz oben auf die Agenda gesetzt. Die nachhaltige Weiterentwicklung hin zu einer besseren und artgerechteren Haltung unserer Nutztiere ist eine drängende Zukunftsaufgabe.

Für Deutschland und für die gesamte EU. Vergangene Woche haben wir uns im EU-Agrarrat in Luxemburg auf die Reform der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik geeinigt. Wir verfolgen jetzt noch konsequenter das Prinzip: Keine Leistung ohne Gegenleistung.

Das betrifft auch den Tierschutz.
Förderung gibt es, wenn Bedingungen für mehr Nachhaltigkeit, für mehr Umwelt-, Klimaschutz und auch für mehr Tierschutz erfüllt werden. Es freut mich sehr, dass uns das gelungen ist. Mehr Tierschutz muss aber auch sichtbar gemacht werden und finanziell honoriert werden können:

Mit einem EU-weiten Tierwohlkennzeichen könnten Verbraucher ihre Kaufentscheidungen darauf stützen, wieviel Tierschutz in der Tierhaltung umgesetzt wurde. Es ist ein zentrales Element zur Weiterentwicklung der europäischen Tierhaltung.

Zudem kann es Wettbewerbsbedingungen und Handelsströme in der EU vereinfachen.
Daher setzt sich die deutsche Präsidentschaft für die Einführung eines EU-weiten Tierwohlkennzeichens ein. Das überwiegend positive Feedback der anderen Mitgliedstaaten zeigt uns: Wir sind auf dem richtigen Weg. Ziel ist nun zunächst die Verabschiedung von Ratsschlussfolgerungen, um den Prozess nachhaltig anzustoßen.

Ausdrücklich positiv hervorheben möchte ich die Unterstützung durch die Europäische Kommission.

Unter anderem hat die Kommission den Tierschutz innerhalb ihrer Struktur deutlich gestärkt. Indem sie innerhalb der EU-Tierschutzplattform die Unterarbeitsgruppe „Tierwohlkennzeichen“ eingerichtet hat. Auch die Ankündigung aus der Farm-to-Fork-Strategie, das EU-Tierschutzrecht zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten, wird von den Mitgliedstaaten sehr positiv bewertet und unterstützt.

Vorschläge entwickeln
Das Thema Tierschutz beim Transport habe ich auf die Tagesordnung des informellen Agrarrates im September in Koblenz gesetzt.

Nach meiner Wahrnehmung haben die Mitgliedstaaten ein großes Interesse daran, gemeinsam zu weiteren Verbesserungen zu kommen. Das betrifft insbesondere lange Beförderungen von Tieren in Richtung Drittländer. Die Genehmigungsbehörden am Verladeort in der EU haben aber derzeit ein großes Problem: Sie müssen beurteilen, ob der Transport auch außerhalb der EU tierschutzgerecht durchgeführt werden kann. Zum Beispiel, ob es geeignete Versorgungsstellen gibt. Ist das nicht der Fall, dürfen Tiere nicht transportiert werden.

Es ist im Interesse der Mitgliedstaaten, die Informationslage über die Situation im Drittland zu verbessern. Wir haben hierzu in Deutschland ein Webtool entwickelt. Dieses Tool stellt allen Genehmigungsbehörden die entsprechenden Informationen zur Verfügung.

Es fehlt eine zentrale Verifizierung der Versorgungsstellen durch die EU-Kommission.
Das fordern wir ein! Die Informationslage zur Situation in Drittstaaten, auf Basis die lokalen Behörden entscheiden muss als unzuverlässig bezeichnet werden.

Ein wichtiges Anliegen ist mir auch der Tierschutz beim Transport von Schlachttieren.
Gerade in den Sommermonaten sind sie wegen hoher Temperaturen besonderen Belastungen ausgesetzt. Ich habe daher eine Änderung der nationalen Anforderungen an Tiertransporte vorgelegt.

Innerhalb Deutschlands dürfen Schlachttiere bei hohen Temperaturen maximal viereinhalb Stunden transportiert werden.

Insgesamt aber muss es das Ziel sein, zukünftig deutlich weniger Lebendtiere zu transportieren. Stattdessen muss der Fokus mehr auf den Transport von Fleisch und Fleischprodukten liegen. Auch hier kann eine Anpassung der EU-Transportverordnung helfen.

Es muss sichergestellt sein, dass aus der Europäischen Union kein langer Tiertransport in und durch Drittstaaten genehmigt wird, bei dem die Einhaltung der Tierschutzvorgaben nicht absolut sichergestellt ist.

Auch wenn das bedeutet, dass solche Transporte gar nicht mehr genehmigt werden können. Ich hoffe sehr, dass dieser Ausschuss dazu beiträgt, dass weitere Vorschläge zur Problemlösung entwickelt werden.

Wir haben ein Ziel: Die Europäische Union soll Vorbild sein in Sachen Tierwohl. Und wir nehmen dieses Ziel in Deutschland sehr ernst. Ich habe einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem das Töten der männlichen Küken ab Ende des Jahres 2021 verboten werden soll. Deutschland wäre damit weltweit das erste Land, das ein derartiges gesetzliches Verbot umsetzt.

Oder: Für einzelne Nutztierarten wie Milchkühe, Mastputen oder Junghennen fehlen spezifische europäische Anforderungen. Auch aus diesem Grund habe mich entschlossen, auf nationaler Ebene Vorschläge für Mindestanforderungen an deren Haltung zu entwickeln.

Schluss
Wenn wir nicht dafür sorgen, dass EU-Recht eingehalten und durchgesetzt wird, büßt die Europäische Union gerade bei diesem sehr emotional diskutierten Thema Tiertransporte an Glaubwürdigkeit ein. Für Sie als Ausschussmitglieder gibt es in den kommenden Monaten viel zu tun.

Ich bin mir aber sicher, dass Sie das, was vor Ihnen liegt, erfolgreich bewältigen, wenn Sie es gemeinsam angehen.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg für Ihre wichtige Aufgabe.“

Initiative Tierwohl verleiht Innovationspreis Tierwohl

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+ Initiative Tierwohl (ITW) verleiht zweiten Innovationspreis Tierwohl
+ Schweinebuzzer, Geothermie-Stall und Stallsystem für Tierwohl von der Sauenhaltung bis zur Mast gewinnen Preise

Der Schweinebuzzer, ein Geothermie-Stall und ein Stallsystem für Tierwohl von der Sauenhaltung bis zur Mast – für diese Projekte hat die Initiative Tierwohl (ITW) heute den Innovationspreis Tierwohl drei Landwirten verliehen. Alle drei Landwirte sind Schweinehalter und stammen aus Niedersachsen. Die ITW verleiht den Innovationspreis Tierwohl jährlich für herausragende Leistungen, die auf innovative Weise das Tierwohl-Niveau in den Ställen wirksam anheben.

Den mit 10.000 Euro dotierten ersten Preis erhielt Christoph Becker für seinen „Schweinebuzzer“. In seinem Maststall können die Tiere durch eine arttypische Wühlbewegung des Rüssels über eine spezielle Vorrichtung einen Pilztaster betätigen, der eine Schweinedusche auslöst. Christoph Becker hatte im Vorjahr den dritten Platz des Innovationspreis‘ Tierwohl belegt. Der mit 7.000 Euro dotierte diesjährige zweite Preis erging an Tim Friedrichs, der das Stallklima seines Maststalls mithilfe eines Erdwärmetauschers reguliert. Er verbindet durch diese selbst konstruierte Lösung Umweltschutz, Wirtschaftlichkeit und Tierwohl. Der dritte Preis war mit 5.000 Euro dotiert. Ihn erhielten Kerstin und Torsten Deye für den Umbau ihres Stallsystems, das von der Sauenhaltung über die Ferkelaufzucht bis hin zur Mast Tierwohl-Aspekte einschließt. Das System beinhaltet unter anderem ein tierfreundliches Deckzentrum für die Sauen, einen Aktivbereich für Ferkel und Außenklimabereich mit Stroh für die Mast.

„Wir sind erfreut und zutiefst beeindruckt vom Erfindergeist und der Machermentalität unserer Preisträger“, sagte Dr. Alexander Hinrichs, Geschäftsführer der Initiative Tierwohl. „Landwirte, die sich für das Tierwohl so engagieren wie die Preisträger, können inspirieren und motivieren. Wir möchten mit dem Innovationspreis Tierwohl dazu beitragen, dass Landwirte motiviert bleiben sich für Tierwohl einzusetzen und die Öffentlichkeit ein wenig mehr über dieses Engagement erfährt.“

Die Preisvergabe fand im Rahmen einer hybriden Kleinveranstaltung unter Einhaltung der Sicherheits- und Hygienevorschriften bezüglich der COVID-19-Pandemie statt. Jörg Thadeusz moderierte eine kleine Gesprächsrunde. Barbara Otte-Kinast, Landwirtschaftsministerin des Landes Niedersachsen, lobte die Preisträger in einem Grußwort. Die Laudationes hielten Prof. Dr. Lars Schrader (Friedrich-Loeffler-Institut), Prof. Dr. Folkhard Isermeyer (Thünen-Institut) und Prof. Dr. Harald Grethe (Albrecht Daniel Thaer-Institut). Videoaufzeichnungen der Laudationes, Informationen zu den Preisträgern und ihren Projekten finden Sie auf www.initiative-tierwohl.de bzw. auf https://initiative-tierwohl.de/innovationspreis-2020-die-gewinner/.

Quelle:
Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH

4-fach Schutz bietet Vorteile für die gesamte Lieferkette

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MSD Tiergesundheit unterstützt mit der Kampagne „Das 4-fach geschützte Ferkel“ einen Handelsstandard für Qualitätsferkel, um mehr Zufriedenheit und Sicherheit in der gesamten Produktionskette zu fördern.

Die Bedürfnisse der einzelnen Glieder in der Fleischerzeugungskette sind unterschiedlich:
• Ferkelerzeuger möchten sich auf einen sicheren Absatz ihrer Qualitätsferkel verlassen können.
• Vermarktern sind der reibungslose Ablauf und die Zufriedenheit ihrer Kunden wichtig.
• Mäster möchten mit gesunden und frohwüchsigen Tieren wirtschaftlich mästen. Weniger Arbeit mit Impf- oder Therapiemaßnahmen und ein verminderter Antibiotikaverbrauch werden geschätzt.

Vereint werden die unterschiedlichen Bedürfnisse im Wunsch, gesunde und sichere Fleischerzeugnisse auf wirtschaftliche Weise mit hohen Qualitätsstandards zu produzieren.
Die Etablierung des 4-fach geschützten Ferkels als Handelsstandard legt den Grundstein für die Erfüllung dieser Anforderungen.

Was bedeutet das 4-fach geschützte Ferkel?

Bereits beim Erzeuger werden die Ferkel vierfach gegen die wichtigsten und meistverbreiteten Krankheitserreger geimpft:
• PCV2,
• Mycoplasma hyopneumoniae,
• PRRSV
• Lawsonia intracellularis.

Ferkelerzeuger erhalten mehr Sicherheit bei der Abnahme ihrer Tiere. Die sich anschließenden Stufen wie Vermarkter und Mäster profitieren von diesem umfassenden Schutz mit Verlässlichkeit und einer arbeitssparenden wirtschaftlichen Mast.
Durch die Impfmaßnahmen kann Krankheiten vorgebeugt und somit aktiv zur Reduktion des Antibiotikaeinsatzes in der ganzen Produktionskette beigetragen werden. Für die betreuende Tierarztpraxis bedeutet die Umsetzung des 4-fach geschützten Ferkels mit Impfkonzepten von MSD Tiergesundheit höchste Variabilität in der Umsetzung individueller Vorsorgekonzepte.

Quelle: MSD Tiergesundheit

Was kostet ein PRRS-Viruseintrag bei unterschiedlichem PRRSV-Ausgangsstatus?

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Von Dr. Heike Engels

Das porzine reproduktive und respiratorische Syndrom, kurz PRRS, verursacht weltweit einen hohen wirtschaftlichen Schaden, weil die Fruchtbarkeit leidet, Tierverluste vor allem bei Saug- und Absetzferkeln vorkommen sowie insgesamt ein erhöhter Medikament- und Diagnostikaufwand entsteht. Um herauszufinden, ob es Unterschiede bei den ökonomischen Auswirkungen eines PRRS-Viruseintrags in Ferkelerzeugerbetrieben mit unterschiedlichem PRRSV-Betriebsstatus gibt, führten Wissenschaftler eine Studie* durch. Die Untersuchung basiert auf drei Ferkelerzeugerbetrieben, die sich zeitgleich mit einem identischen Virusstamm infizierten, der über Sperma nach einem PRRSV-Ausbruch in einer Eberstation übertragen wurde. Die Studie wurde kürzlich im Magazin „Der Praktische Tierarzt“ veröffentlicht.

PRRSV-Ausgangsbedingungen beeinflussen Infektion
Die drei Betriebe verfolgten ein unterschiedliches Konzept zur Schadensbekämpfung und hatten zudem verschiedene PRRSV-Ausgangsbedingungen (Tabelle s. o.)-

Die Beprobung der Betriebe fand zu unterschiedlichen Zeiten statt: bei Betrieb 1 nach 18 Tagen aufgrund von Klinik bei den Sauen, bei Betrieb 2 nach 20 Tagen ebenfalls veranlasst durch Klinik. Bei Betrieb 3 erfolgte die Virusfeststellung bereits 6 Tage nach Viruseintrag, noch bevor die Sauen Klinik zeigten.

Die Forscher stellten fest:
• Der PRRSV-negative Betrieb 1 hatte mit 211 Euro pro Sau den höchsten Schaden während des 18-wöchigen Beobachtungszeitraumes. Hier breitete sich das Virus über die infizierten Sauen weiter im Bestand aus.

• Betrieb 2 war zum Zeitpunkt des Viruseintrags bereits PRRSV-positiv. Dieser Betrieb hatte trotz regelmäßiger PRRSV-Schutzimpfung mit einer modifizierten Lebendvakzine einen Schaden von 68 Euro pro Sau.

• Betrieb 3 war PRRSV-negativ und konnte durch Schlachtung der infizierten Sauen im Deckzentrum die Virusübertragung auf die restliche Herde verhindern. Dieser Betrieb hatte einen Schaden von 119 Euro pro Sau.

Schutzimpfung mindert Folgen der Infektion
Zusätzlich wurden auf Betrieb 1 und 2 die klinischen Auswirkungen anhand der „Time to PRRSV stability“ (Zeit bis zur erneuten Herdenstabilität, Saugferkel sind wieder PRRSV-frei) und der „Time to baseline production“ (Produktionsniveau wie vor dem Ausbruch, Anzahl abgesetzter Ferkel pro Wurf) erhoben. Der Zeitraum bis zum Erreichen der PRRSV-Stabilität war bei dem negativen Betrieb 1 (43 Wochen) deutlich länger als bei Betrieb 2 (27 Wochen), dessen Sauenherde zum Zeitpunkt des Viruseintrags bereits regelmäßig geimpft wurde.
Die Dauer bis zum Wiederanstieg der Anzahl der abgesetzten Ferkel auf das Niveau wie vor dem Viruseintrag lag bei Betrieb 1 bei 29 Wochen. Bei Betrieb 2 wurde hingegen kein Abfall des Produktionsniveaus festgestellt.

Fazit
Die Forscher schlussfolgern aus den Ergebnissen die Studie, dass der PRRSV-Betriebsstatus, also ob der Betrieb negativ oder positiv ist, einen großen Einfluss auf die klinischen Auswirkungen einer PRRSV-Infektion und damit auch auf den ökonomischen Schaden hat. Außerdem lautet das Fazit, dass eine Schutzimpfung wie sie Betrieb 2 praktizierte den Viruseintrag und die Infektion nicht verhindern kann, den Schaden und die Dauer der Infektion aber durchaus reduziert. Die schnelle Diagnose und Schadensbekämpfung von Betrieb 3 war ebenfalls gut für das schnelle Eindämmen der Infektion und ihrer Folgen.

Quelle: Dr. Heike Engels

*Studie: Oppeneder, A. et al. (2020): „Ökonomische Auswirkungen eines PRRS-Viruseintrages mittels Sperma in Betrieben mit unterschiedlichem PRRSV-Status.“: Der Praktische Tierarzt 4, 2020, S. 370-379.

Dieser Text stammt aus der eMagazin-Ausgabe 4/2020. Zum kostenfreien Abo bitte hier klicken, einfach E-Mail-Adresse eingeben und anschließend auf den Link der Bestätigungs-Mail klicken.

Wieder Blauzungenkrankheit: Restriktionen gelten weiter

Rückschlag bei der Eindämmung der Blauzungenkrankheit: Das Landesuntersuchungsamt (LUA) hat das für Menschen ungefährliche Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 bei einem Kalb aus einem Bestand im Kreis Trier-Saarburg nachgewiesen. Konsequenz: Die landesweit geltenden Restriktionen für den Handel mit empfänglichen Tieren müssen weiter aufrechterhalten werden.

Es ist der erste Nachweis des Blauzungenvirus in Rheinland-Pfalz seit November 2019 und der erste Nachweis in Deutschland im Jahr 2020. Das bereits seit Januar 2019 bestehende und ganz Rheinland-Pfalz umfassende Restriktionsgebiet muss damit weiter bestehen bleiben. Für das Virus der Blauzungenkrankheit empfängliche Tiere – also alle Wiederkäuerarten wie z. B. Rinder, Schafe, Ziegen, Lamas, Alpakas oder Wildwiederkäuer in Gehegen – dürfen grundsätzlich nicht aus dem Restriktionsgebiet in restriktionsfreie Gebiete verbracht werden. Dies gilt auch für Samen, Eizellen oder Embryonen. Ausnahmen sind nur unter Auflagen möglich, etwa wenn die Tiere nachweislich geimpft sind. Wer empfängliche Tiere im Restriktionsgebiet hält, muss das unverzüglich dem Veterinäramt seiner Kreisverwaltung mitteilen.

Als Hauptüberträger der Tierseuche gelten kleine blutsaugende Mücken (Gnitzen). Für den Menschen ist der Erreger ungefährlich. Fleisch und Milch infizierter Tiere können ohne Bedenken verzehrt werden.

Auch wenn der derzeitige Seuchenzug nur mit wenig ausgeprägten Krankheitsanzeichen einhergeht, ist bereits der Verdacht einer Erkrankung sofort beim Veterinäramt anzuzeigen. Schafe können gering bis stark ausgeprägte Symptome zeigen, bei Rindern und Ziegen verläuft die Erkrankung meist ohne eindeutig erkennbare Krankheitsanzeichen. Mögliche Symptome können sein: Fieber, Apathie, Zyanosen (Blaufärbung), Geschwüre und Nekrosen in Haut und Maulschleimhaut, an Lippen, Flotzmaul, Zitzen und Euter sowie an den Gliedmaßen mit eventuell einhergehender Lahmheit.

Impfung schützt Tiere
Eine Impfung empfänglicher Tiere gegen die Blauzungenkrankheit ist zu empfehlen, da sie einen Schutz vor der Erkrankung bietet und den Transport von Tieren aus dem Restriktionsgebiet ermöglicht. Derzeit existieren mehrere in Deutschland zugelassene BTV-8-Impfstoffe für Rinder und Schafe. Für Ziegen kann der Impfstoff vom Tierarzt umgewidmet werden.

Die Impfung darf nur von Tierärzten durchgeführt werden. Wer seinen Bestand gegen den aktuell grassierenden Serotyp 8 des Blauzungenvirus schützen lassen möchte, wendet sich an seinen Hoftierarzt. Damit Tiere als geimpft gelten, muss die Impfung im Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HI-Tier) dokumentiert werden.

Finanzielle Unterstützung
Seit November 2019 gewähren das Land Rheinland-Pfalz und die rheinland-pfälzische Tierseuchenkasse Tierhaltern eine finanzielle Unterstützung zur Impfung von Rindern, Schafen und Ziegen. Für Rinder beträgt die Beihilfe 1,50 EUR pro Impfung. Geimpft werden kann sowohl gegen das Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 als auch gegen den Serotyp 4. Das Land trägt von der Beihilfe 0,80 EUR, die Tierseuchenkasse 0,70 EUR pro Impfung.

Für Schafe und Ziegen beträgt die Beihilfe 1,00 EUR pro Impfung (0,60 EUR Land/ 0,40 EUR TSK). Der Zuschuss ist unabhängig davon, ob es sich um Erstimpfungen oder Nachimpfungen handelt. Allerdings können keine Impfungen rückwirkend bezuschusst werden.

Quelle: Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz

Professor Hartung mit Professor-Niklas-Medaille geehrt

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Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner vergibt höchste Auszeichnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.

Professor Dr. Dr. h. c. mult. Jörg Hartung leitete 20 Jahre das Institut für Tierhygiene, Tierschutz und Nutztierethologie der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover (TiHo) und war neben vielen anderen Funktionen 26 Jahre lang ehrenamtliches Mitglied in der Tierschutzkommission des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, davon 20 Jahre als deren Vorsitzender.

Hartung beschäftigt sich als anerkannter und engagierter Wissenschaftler seit über 40 Jahren in Forschung und Lehre mit einer tier- und umweltgerechten Haltung von Tieren, die auch Transport und Schlachtung berücksichtigt. Er sagt: „Wen der Tierschutz einmal gepackt hat, den lässt er nie wieder los!“ Für seine hervorragenden Verdienste um den Tierschutz verlieh Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner Jörg Hartung die höchste Auszeichnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.

Sein Wirken
Im Jahr 1993 nahm Hartung den Ruf auf eine Professur an der TiHo an und wurde Leiter des Instituts für Tierhygiene, Tierschutz und Nutztierethologie. Es folgten zahlreiche Arbeiten und Tätigkeiten im In- und Ausland, unter anderem für die EU-Kommission, die FAO oder die Weltorganisation für Tiergesundheit OIE. Seit der Gründung der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde im Jahre 2003 war er Mitglied – und von 2006 bis 2012 stellvertretender Vorsitzender – des Gremiums für Tiergesundheit und Tierschutz. Er war viele Jahre ein engagiertes Mitglied des Senats und der Fachkommission in der TiHo. Die Universität Breslau und die Swedish University of Agricultural Sciences in Uppsala würdigten seine Verdienste jeweils mit einer Ehrendoktorwürde.

Die Professor-Niklas-Medaille
Die Professor-Niklas-Medaille wird seit 1978 an Personen verliehen, die sich in hervorragender Weise um die Ernährungs-, Land- und Forstwirtschaft oder das Wohl der in diesen Bereichen tätigen Menschen verdient gemacht haben. Der Namensgeber, Wilhelm Niklas, war der Landwirtschaft eng verbunden und prägte sie, beginnend in Bayern, in den Nachkriegsjahren in Deutschland maßgeblich. Er war, von 1949 bis 1953, der erste Landwirtschaftsminister der Bundesrepublik Deutschland.

Videoporträt über Professor Dr. Dr. h. c. mult. Jörg Hartung: