Woher kommt die Milch? – Jetzt gibt es Unterricht im Stall

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Rechtzeitig zum Weltkindertag am 20. September startet das Forschungsinstitut für Nutztierbiologie (FBN) in Dummerstorf mit neuen Angeboten für Kitakinder und Schulklassen. Ab sofort können sich Träger von Kindertagesstätten und -gruppen oder Schulen auf der Homepage der Forschungseinrichtung über den Unterricht im Schweine- oder Rinderstall informieren und sich bei Interesse anmelden.

„Als neuer außerschulischer Lernort in Mecklenburg-Vorpommern möchten wir über die Tierhaltung und die Herkunft unserer Lebensmittel aufklären“, informierte FBN-Vorstand Professor Dr. Klaus Wimmers. „Im Rahmen des Projektes ‚Stadt-Land-Stall‘ werden wir Kindern reale Einblicke ermöglichen, wie Schweine und Kühe leben und welche Rolle dabei das Tierwohl sowie der Umwelt- und Klimaschutz spielen. Zugleich wollen wir zeigen, wie unsere Forschenden arbeiten.“

Wertschätzung für Tiere und Landwirtschaft
Wo kommt die Milch her? Was frisst ein Schwein? Wie viele Ferkel kann eine Sau bekommen? Sind Ziegen dumm? Auf diese und viele weitere spannende Fragen können Kinder bei einem Besuch des Forschungsinstituts für Nutztierbiologie (FBN) in Dummerstorf eine Antwort von den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern erhalten. „Heute haben die Kinder kaum noch einen Bezug zur Landwirtschaft und kennen den Ursprung der Lebensmittel nur aus den Medien“, sagte Projektkoordinatorin Marianne Zenk. „Darum sollen die Schülerinnen und Schüler und Kindergartenkinder ihre gewohnte Lernumgebung verlassen und einen echten Stall besuchen. Hier vor Ort können wir am besten erklären, wie die Tierhaltung funktioniert und auf alle Fragen der Jüngsten eingehen“, so die Agraringenieurin. „Dabei geht es auch um die Wertschätzung der Tiere und der Arbeit in der Landwirtschaft sowie um Aspekte der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes.“

Neben den vielen Nutztierarten wie Rinder, Schweine, Ziegen, Fisch, Geflügel und Insekten gibt es in den Ställen und Anlagen Orte für Begegnungen. So kann man vom Besuchergang im Schweinestall die Tiere beobachten und im Kuhstall die Rinderhaltung mit allen Sinnen erfahren. In der Projektgruppe „Stadt-Land-Stall“ am FBN wurden dazu begleitende und altersgerechte Informations- und Lernmaterialien für die Stallbesuche erarbeitet. Diese können die jungen Besucherinnen und Besucher mit nach Hause nehmen. „Unser Projekt werden wir schrittweise ausbauen, um künftig auch Jugendlichen der höheren Klassenstufen, Studierenden, Lehrerinnen und Lehrern sowie Erzieherinnen und Erziehern Informationen und Aktionen im Forschungsinstitut anbieten zu können“, kündigte die Projektleiterin an.

Weitere Informationen und Anmeldungen unter www.fbn-dummerstorf.de/stadt-land-stall/

Unterricht der anderen Art – Außerschulische Lernorte
Außerschulische Lernorte (kurz ALO) als bundesweit verbreitete Zentren praxisnahen Forschens, Erlebens und Ausprobierens ermöglichen eine moderne Form des Lehrens und Lernens und stellen ein mittlerweile wichtiges und bundesweit anerkanntes Element im schulischen Bildungsprozess und in der Gestaltung des Übergangs Schule und Studium oder Ausbildung dar. Des Weiteren spielen diese Lernorte seit geraumer Zeit in der Weiterbildung eine immer größere Rolle.

Quelle: Forschungsinstitut für Nutztierbiologie (FBN)

Bangen um die Gesundheit unserer Tiere BTK erfreut über Entscheidung des Europäischen Parlaments

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Nachdem die vergangenen Wochen geprägt waren vom Kampf der Tierärzteschaft gegen die Ablehnung eines Verordnungsentwurfs zum Thema „Antibiotikavorbehalt für die Humanmedizin, wie es ein vom Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) vorgelegter Antrag forderte, fiel nun in Straßburg die Entscheidung. Sehr zur Erleichterung der Bundestierärztekammer (BTK) stimmten die Mitglieder des Europäischen Parlaments für den Entwurf der delegierten Verordnung der Kommission (DEA 2021/2718) über „Kriterien zur Identifizierung von antimikrobiellen Arzneimitteln, die für die Behandlung von Menschen vorbehalten sind“ und verhinderten somit den Wegfall weiterer essenzieller Antibiotikaklassen für die Behandlung von Tieren.

Auf der Grundlage der abgestimmten Verordnung, welche auf wissenschaftlichen Erkenntnissen aus Human- und Veterinärmedizin basiert, kann nun unter Berücksichtigung des One-Health-Ansatzes eine Liste mit für den Menschen reservierten Antibiotikaklassen erstellt werden. „Insbesondere die Tierärzteschaft hat bereits in den vergangenen Jahren zu einer deutlichen Reduktion des Antibiotikaeinsatzes beigetragen. Ich appelliere an alle Kolleginnen und Kollegen, auch weiterhin Umsicht und Vernunft bei der Anwendung dieser wichtigen Substanzen walten zu lassen“, betont BTK-Präsident Dr. Uwe Tiedemann. Nur so kann gewährleistet werden, dass auch zukünftig, im Sinne des Tierschutzes sowie einer erfolgreichen Zoonose-Prävention, Menschen und Tieren eine zielgerichtete Therapie mit Aussicht auf Erfolg erhalten können.

Ziel des durch den ENVI-Ausschuss vorgelegten Antrags war eine deutliche Reduzierung des Einsatzes von Antibiotika bei Tieren mit der Begründung, damit eine Minimierung der mitunter lebensbedrohlichen Antibiotikaresistenzen zu erreichen. Ein Ziel, das von der BTK ausdrücklich unterstützt wird und auch vom existierenden Entwurf der delegierten Verordnung ganz klar verfolgt wurde. Während dieser jedoch auf wissenschaftlichen Erkenntnissen aus Human- und Tiermedizin basiert, forderte der vorgelegte Antrag ganz klar die Orientierung an den Kriterien und Empfehlungen der WHO, welche ausschließlich die menschliche Gesundheit berücksichtigen.

Quelle: BTK

Hitzestress effektiv vorbeugen

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Hitzestress führt zu Leistungsdepressionen und Unwohlsein, im weiteren Verlauf zum Hitzeschlag durch Kreislaufversagen bei Körpertemperaturen über 42°C. Tiere auf der Weide können schattige Plätze aufsuchen oder durch Wind Kühlung bekommen. Voraussetzung dafür ist, dass es Bäume oder einen schattenspendenden Unterstand auf der Weide gibt. Bei den Tieren im Stall ist der Landwirt dafür verantwortlich, ein angenehmes Klima zu schaffen. Schweine, vor allem Sauen haben ihr Temperaturoptimum in einem sehr engen Bereich und sie können nicht schwitzen. Kühe mögen es auch lieber kühl, 10°C sind ihnen am liebsten. Bereits ab etwa 22 bis 25 °C ist die Thermoregulation der Tiere deutlich eingeschränkt, obwohl sie anders als Schweine tatsächlich schwitzen können. Viele Hitzestresssymptome resultieren daraus, dass die Kuh nicht mehr genügend Grundfutter und damit Energie aufnimmt. Stoffwechselprobleme, hohe Zellzahlen und veränderte Milchinhaltstoffe sind dann oft die Folge. Abhilfe schafft ein verbesserter Luftaustausch. Eine verstärkte Lüftung oder Ventilatoren sorgen für Luftbewegung. Eine Rasenfläche im Vorbereich des Stalles ist besser als Stein, weil Steine sich extrem aufheizen. Bäume können den Stall beschatten und Jalousien an den Fenstern verringern die Sonneneinstrahlung. Eine Sprühkühlung sorgt für feinen Wassernebel in der Luft, der einen kühlenden Effekt hat. Die Fütterung sollte früh morgens oder abends sein, weil die Tiere gerne fressen, wenn es kühler ist. Bei Kühen sind erhöhte Mineralstoffmengen sowie die zusätzliche Gabe von Viehsalz nötig. Es ist immer ausreichend frisches, kaltes und keimfreies Wasser bereitzustellen, sowohl im Stall als auch auf der Weide. Da die Tiere durch die Hitze sowieso schon gestresst sind, sind weitere stressverursachende Maßnahmen wie Impfen, Umstallen oder Treiben auf die kühlen Morgenstunden zu verlegen.

Quelle: Dr. Heike Engels, Der Hoftierarzt

Offener Brief an MEP Martin Häusling zu seiner Pressemitteilung vom 10. September

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Sehr geehrter Herr Abgeordneter Häusling,

mit Erstaunen haben wir Ihre Pressemitteilung vom 10.09.2021 zur Kenntnis genommen. Sie beziehen sich darin auf ein Factsheet der EU-Kommission zum in der Diskussion stehenden Delegierten Rechtsakt (DR), der antimikrobielle Mittel für die Humanmedizin reservieren soll, und suggerieren der Öffentlichkeit, die aufgeführten Fakten seien ein Novum, obgleich Sie es als verantwortlicher Berichterstatter des EU-Parlaments besser wissen sollten.

Denn das Factsheet fasst doch lediglich die Inhalte des ursprünglich von der Kommission vorgelegten, wissenschaftlich fundierten Entwurfs der Europäischen Arzneimittelbehörde für die Kategorisierung der Antibiotika zusammen, der in der Sitzung des EU-Umweltausschusses am 13. Juli auf Ihre maßgebliche Initiative hin abgelehnt wurde, weil er Ihnen nicht weit genug geht. Im Gegensatz zur Kommission haben Sie ein komplettes Anwendungsverbot von Fluorchinolonen, Cephalosporinen der 3.und 4. Generation, Polymyxinen und Makroliden in der Tiermedizin gefordert, von dem alle Tierarten mit dramatischen Auswirkungen für ihre Therapie betroffen sind, sofern die Einzeltierbehandlung nicht in das zugrundeliegende Gesetz, die EU-Tierarzneimittelverordnung 2019/6, aufgenommen wird. Sie selbst weisen in Ihrer Pressemitteilung sogar darauf hin, dass die Kommission dieses Gesetz explizit nicht ändern will, abgesehen davon, dass dafür auch keine Mehrheit bei den Mitgliedsstaaten und wohl auch nicht im EU-Parlament vorhanden ist.

Die o. g. Antibiotika-Wirkstoffklassen sind jedoch essenziell für die Tiermedizin, sodass ein Verbot eben genau nicht dem dritten Kriterium im DR der Kommission entspricht (essenziell für Human- und Tiergesundheit). Sie unterstellen uns Fake-News zu verbreiten und rufen uns allen Ernstes auf, wir sollten Schadensbegrenzung betreiben, weil wir sonst endgültig bewiesen hätten, dass uns die Belange der Kleintierpraxen unterm Strich weniger wichtig sind als die Interessen einiger weniger Praxen, die ihr Geld vor allem in der Geflügelindustrie und Schweinehaltung verdienen? Das ist mehr als grotesk und erinnert an die erfolglose Schlammschlacht ihres Spitzenkandidaten Jürgen Trittin im Wahlkampf 2013, der uns Tierärzte/innen pauschal als ‚Drogendealer‘ diskreditiert hat.

Nochmal zur Erinnerung: Wohlwissend um die u. U. strengeren Regelungen hat sich der bpt von Anfang an für den wissenschaftlich ausgewogenen One-Health-Ansatz der EU-Kommission ausgesprochen, weil wir uns der Verantwortung für die Gesundheit von Mensch und Tier bewusst sind. Und, sehr geehrter Herr Häusling, wie oft sollen wir es noch sagen: Wir Tierärzte/innen sind nicht für die Haltungsformen in der Nutztierhaltung verantwortlich. Sie als Politiker schon. Als Politiker können sie das ändern, wir Tierärzte/innen sind Kraft unserer Berufsordnung hingegen primär dazu verpflichtet, Krankheiten bei Tieren zu verhindern oder zu heilen. Das ist unser Auftrag, für den wir uns einsetzen. Darin unterstützen uns auch mehr als 600.000 Tierhalter/innen mit Ihren Unterschriften. Das ist ein großer Vertrauensbeweis in unsere medizinische Kompetenz.

Sie dagegen versuchen seit Wochen mit der Verbreitung nebulöser Informationen und der Verquickungen unterschiedlicher Themen unseren Verband zu diskreditieren. Das alles hätte leicht verhindert werden können, wenn Sie in den letzten Wochen das Gespräch zu uns gesucht oder Ihre Parteivorsitzenden Frau Baerbock und Herr Habeck unser Dialogangebot vom 25. August angenommen hätten. Das war aber ganz offensichtlich nicht gewollt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Siegfried Moder
bpt-Präsident

Tierschutzrelevanz von Klauenerkrankungen beim Rind #TiHo-Tierschutz-Tagung 2021 – Teil 3

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Dr. Andrea Fiedler von der Praxisgemeinschaft für Klauengesundheit, München wies in ihrem Vortrag eindrücklich auf die Tierschutzaspekte von Klauenerkrankungen beim Rind hin. Lahmheit deutet immer auf Schmerz und ist allein deswegen schon tierschutzrelevant. Schmerzen führen aber auch zur Bewegungsreduktion, mit darauffolgend verminderter Futteraufnahme, Ketose, Azidose, Immunsuppression, Entzündungen …

Um Anzeigen für Klauenprobleme möglichst frühzeitig zu erkennen, sollte jeder Rinderhalter die Grundlagen des „locomotion scoring“ beherrschen und seine Herde am besten täglich, mindestens aber wöchentlich kontrollieren. Bei der Klauenpflege ist dies ohnehin unabdingbar. Werkzeuge zur Betriebsanalyse wie „Cows and more“ können hierbei helfen.

Wer frühzeitig Lahmheiten erkennen will, kann entsprechende Fähigkeiten z. B. über E-Learning erwerben oder auch den „Diagnoseschlüssel zu Klauenerkrankungen“ der VetMedUni Wien nutzen, der als PDF mit zahlreichen Bildern zur Verfügung steht.

Ziel des „locomotion scoring“ sei, so führte die Tierärztin aus, dass 85% der Herde den Noten 1 oder 2 entsprechen, weniger als 15% mit 3 oder 4 bewertet werden und keine einzige Kuh die Note 5 bekommt. Mit einem geschulten Blick lassen sich viele Tiere sehr schnell schon am Futtertisch beurteilen: ist die Rückenlinie völlig gerade? Zeigt eine Kuh vielleicht mit einem „Ausfallschritt“ Schmerzvermeidung?

Ihre Lösungsansätze fasste die Klauenspezialistin aus München so zusammen:

Klauenpflege der Herde
Auswertung der entsprechenden Dokumentation
Ursachenbeseitigung durch
– Klauenpflege alle 3-4 Monate
– Nachbehandlungen!
– Bewegungsbeurteilung durch einen zertifizierten Scorer
– Haltungsbedingungen überprüfen mittels z. B. Cows and More
– Zusammenarbeit Tierarzt- Landwirt – Klauenpfleger beim Maßnahmenplan

Foto oben: Buchseite aus „Rinder gesund halten“ von Prof. Barbara Benz, Dr. Agnes Richter und Prof. Thomas Richter. Rezension hier

E-Magazin „Der Hoftierarzt“ Ausgabe 4/2021 steht zum Abruf bereit

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Der Hoftierarzt“ Ausgabe 4 / 2021 steht für Sie zum Abruf bereit und bietet folgende Themen:

• Mastitis: Selektives Trockenstellen nach Plan
• Kurz notiert: Erfolgreichere Aufzucht mit der „Kälberschule“
• Kurz notiert: Infografik – Wie werden Rinder in Deutschland gehalten?
• Achtung Streptokokken: Allzu oft am Krankheitsgeschehen beteiligt!
• Aktuelles Interview: Streptokokken-Infektion: Lieber Sauen impfen statt Ferkel behandeln?
• Kurz notiert: PRRS: Blutprobe weiterhin Goldstandard in der Frühdiagnostik
• Aktueller Buchtipp: Milchziegenhaltung – Produktionsverfahren planen und kalkulieren
• Infektiöse Bronchitis: Coronavirus schädigt Legeapparat
• Imkertipp: Spätsommer heißt Varroakontrolle und -behandlung

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Haltung und Schlachtung von Bruderhähnen #TiHo-Tierschutz-Tagung 2021 – Teil 2

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Dr. Eva Moors, die Geflügelspezialistin des niedersächsischen LAVES, zeigte in Ihrem Vortrag Probleme bei der Bruderhahnmast und der anschließenden Schlachtung auf. Eine spezielle gesetzliche Regelung für solche Tiere gibt es (noch) nicht, es gelten also das Tierschutzgesetz allgemein und, weil die Hähne zum Zweck der Fleischerzeugung gehalten werden, im Prinzip die Vorschriften der TierSchNutztV für Masthühner.

Im Verhalten aber gleichen Bruderhähne eher Junghennen, nicht Masthühnern. Sie sind deutlich agiler und neigen, mit zunehmendem Alter, zu Auseinandersetzungen mit Artgenossen und deswegen seine die Haltungsanforderungen auch vergleichbar mit denen der Junghennenaufzucht, sagt Eva Moors.

Nach 85 Tagen Mast erreichen Bruderhähne ihr Schlachtgewicht von 1,5 kg. Überträgt man nun die zulässige Besatzdichte für Masthühner (mit 1,5 kg), kommt man zu 23,2 Hähnen pro Quadratmeter Stallfläche (entspricht 35 kg/m2). Weil jedoch jeder Bruderhahn etwa 400 cm2 Fläche abdeckt, blieben nur 7% freie nutzbare Fläche pro Tier. Das LAVES empfiehlt besser 18 Tiere je m2 einzustallen, damit die Unterbringung als verhaltensgerecht betrachtet werden kann.

Weitere Voraussetzung für die verhaltensgerechte Unterbringung seien, außer Einstreu, das frühzeitige und kontinuierliche Angebot geeigneter Beschäftigungsmöglichkeiten und eine Strukturierung des Stalls. Also Pickblöcke und Stroh-/Luzerneheuballen sowie Bretter und Blenden (Versteckmöglichkeiten). Außerdem erhöhte Ebenen oder Sitzstangen (ab 21. Lebenstag min. 10 cm, ab 1,5 kg Körpergewicht min. 14 cm je Tier).

Ein Problem könne auftreten, wenn die Hähne Futter- und Tränkelinien zum Aufbaumen nutzen. Deren Statik sei eher nicht für solche Belastungen ausgelegt und auch eine physiologische Ruhestellung für die Tiere kaum möglich.

Besondere Bedeutung habe, so Frau Dr. Moors, die spezielle Sachkunde des Betreuungspersonals im Umgang mit den Bruderhähnen. Frühzeitiges Erkennen und Vorbeugen von Verhaltensstörungen wie Federpicken und Kannibalismus sein essentiell1

Für die Schlachtung schließlich kämen nur spezielle Betriebe infrage (wie z. B. solche für Legehennen), weil die Schlachtkörper ganz andere Maße aufweisen, wie die von Masthühnern. Rentabel für einen Schlachtbetrieb sei die Schlachtung von Bruderhähnen aber nur, wenn entsprechende Kapazitäten frei seien und große Partien der männlichen Legehybriden angeliefert würden.

Weil der Brustfleischanteil beim Bruderhahn geringer und das Fleisch insgesamt fester sei, landete das Fleisch am Ende überwiegend in Verarbeitungsware wie z. B. Frikassee. Dieses Marktsegment wird allerdings schon durch die Schlachtung von Althennen bedient, weswegen heute schon ein Großteil der Bruderhähne am Ende im Tierfutter landet. Weil aber die Tötung von Tieren zu Fütterungszwecken nach §1 des Tierschutzgesetzes keinen vernünftigen Grund darstellt, handelte es sich eigentlich um einen Straftatbestand. Außerdem würde das „tierschutzfachliche Problem“ ja auch nur verlagert: statt Eintagsküken zu Futterzwecken zu töten, mäste man die Hähne, um sie dann ebenso zu verfüttern.

Eva Moors vermutet zwar, dass die Bruderhahnmast nur eine Übergangslösung sein wird, bis die Geschlechtsbestimmung im Ei flächendeckend etabliert ist, trotzdem aber sei eine bundeseinheitliche Regelung für die Haltung männlicher Legehybriden dringend erforderlich. Die formalrechtlich zulässige Haltung analog der Masthühner sei einfach nicht mit §2 TierSchG vereinbar.

Niedersachsen habe, auf Basis der Mindesthaltungsanforderungen an die Junghennenaufzucht, einen entsprechenden Vorschlag erarbeitet und bereits dem BMEL zugeleitet. Die Tatsache, dass in diesem Jahr allein in Niedersachsen 5,8 Mio. Bruderhähne aufgezogen werden, unterstreicht die Dringlichkeit der Forderung nach einer gesetzlichen Regelung.

Agrarministerin Barbara Otte-Kinast: „Jeder muss seinen Beitrag zur Krisenbewältigung leisten.“

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Mit einem deutlichen Apell endete am 6.9. das Branchengespräch Schwein im niedersächsischen Landwirtschaftsministerium. Agrarministerin Barbara Otte-Kinast formulierte in der Videokonferenz eine deutliche Erwartung an die Marktpartner: „Jeder muss seinen Beitrag zur Krisenbewältigung leisten: „Wir brauchen ein klares Bekenntnis des Handels zur deutschen Produktion.

Dies muss dringend auch die Stufe der Sauenhalter beinhalten. Wer den Verbrauchern regionale Produkte oder ausschließlich Ware aus den Haltungsstufen 3 und 4 verspricht, muss den Bauern Planungssicherheit durch langfristige Verträge geben. Aber auch die Landwirtschaft ist gefordert. Das Angebot ist immer noch zu groß. Inzwischen muss doch klar sein: Wenn die Nachfrage nicht da ist, dann benötigen wir auch weniger Schweine.“

Die Ministerin betonte, dass für Niedersachsen mit dem drohenden Strukturbruch viel mehr auf dem Spiel steht, als die endgültige Schließung einiger Hoftüren. „Die Landwirtschaft ist der Motor im ländlichen Raum. Wenn der stottert, dann läuft hier nichts mehr rund.“ Sie drängte daher auf eine zügige Implementierung des Konzepts der Borchert-Kommission, um die Zukunftsfähigkeit der deutschen Nutztierhaltung abzusichern. Bei der Agrarministerkonferenz wird Niedersachsen einen Antrag einbringen, um zwischen Bund und Ländern ein abgestimmtes Vorgehen gegen die Strukturkrise zu erreichen. In Niedersachsen gibt es rund 5000 Betriebe mit 8,195 Millionen Schweinen.

Die Beteiligten machten deutlich, dass kein Ende der Preisspirale in Sicht ist. Seit der Erzeugerpreis auf 1,30 Euro/kg Schlachtgewicht gefallen ist, geht die Angst vor einem „noch nie dagewesenen Strukturbruch“ in der Branche um. Positiv wurden deshalb die Signale der REWE Gruppe gewertet. Diese kündigte an, rund 95 Prozent der Produkte als „5D“ auszuzeichnen: Geburt, Aufzucht, Mast, Schlachtung und Zerlegung in Deutschland.

„Wir erwarten diese Selbstverpflichtungserklärung vom gesamten Handel“, erklärte Ministerin Barbara Otte-Kinast.

Es wurde deutlich, dass dem Verlust der Wettbewerbsfähigkeit mit zwei Maßnahmen entgegengesteuert werden muss:

1. Höhere deutsche Tierwohl-Standards werden durch geeignete
Finanzierungsmodelle flankiert, wie dies die Borchert-Kommission
vorgeschlagen hat. Mehr Platz für die Tiere in den Ställen bedeutet
dann auch weniger Schweine.
2. Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) wird mittelfristig so angepasst,
dass die Erbringung höherer Tierwohl- und Umweltstandards
alternative Einkommensmöglichkeiten für Landwirte eröffnet.

Agrarministerin Barbara Otte-Kinast: „Die Zeit drängt, die Not der Schweinehalter wächst täglich. Wir brauchen zwingend Hilfe von der Bundespolitik“.

Quelle: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Aktuelle Tierschutzthemen aus Sicht des BMEL #TiHo-Tierschutz-Tagung 2021 – Teil 1

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Am 2. und 3. September fand die jährliche Tierschutztagung in Hannover statt. Wie schon im Vorjahr zwar „nur“ online, aber mit neuem Teilnehmerrekord. Vor allem Amtsveterinäre nehmen regelmäßig die Gelegenheit wahr, Praktiker-Vorträge zu Fragen von Tiergesundheit und -haltung, zu Transport und Schlachtung zu hören und sich über Fragen des Tierschutzes zu informieren.

Den Anfang macht traditionell Dr. Katharina Kluge vom BMEL. Sie berichtet über aktuelle Tierschutzthemen aus Sicht des Ministeriums, neue Verordnungen, Gesetze und solche die noch „in der Pipeline sind“.

So wurde in diesem (Wahl-)Jahr das Verbot des Kükentötens zum 1.1.2022 beschlossen, doch andere Vorhaben schafften es nicht mehr auf die Tagesordnung des Bundestages und sind daher „der Diskontinuität unterfallen“, wie es im Amtsdeutsch heißt. Der nächste Bundestag und die nächste Ministeriums-Spitze kann die Themen dann wieder aufgreifen oder neu bewerten.

Dies betrifft

1) Tierschutzkontrollen an Tierkörpern für tierschutzbezogene Kontrollen an Rinder- und Schweinekadavern in Betrieben, die tierische Nebenprodukte verarbeiten. Ein entsprechender Gesetzestext ist ausformuliert und wird mit größter Wahrscheinlichkeit in der nächsten Legislaturperiode im Bundestag behandelt werden.

2) gilt das Gleiche für ein Gesetz zum staatlichen Tierwohlkennzeichen. Alle Eckpunkte und inhaltlichen Details, auch zu Haltungsanforderungen, wurden hierzu ausformuliert. Ob und in welcher Form ein entsprechendes Gesetz verabschiedet wird, hängt wohl vor allem von der nächsten Ministerin/dem nächsten Minister ab.

Auf dem Weg dagegen sind Änderungen in der Tierschutztransportverordnung. Sie betreffen Temperaturüberschreitungen, Transporte bei hohen Temperaturen und die Anhebung des Mindesttransportalters von Kälbern von 14 auf 28 Tage. Hier läuft das EU-Notifizierungsverfahren bis mindestens 25. Oktober 2021, die Verkündung schließt sich an.

Auf EU-Ebene ist eine Tierschutz-Transportverordnung angekündigt, die Transporte bei extremen Temperaturen, Transport nicht abgesetzter Tiere und lange Beförderungen in Drittländer regeln soll. Frau Dr. Kluge rechnet mit dem Abschluss der EU-Beratungen im Jahr 2024.

In Deutschland schließlich steht die Anbindehaltung von Rindern auf der Agenda des BMEL und wird – unabhängig vom Wahlausgang – mit Sicherheit in absehbarer Zukunft thematisiert.

Durchfall bei Saugkälbern: Mit einfachen Maßnahmen Situation verbessern

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Von Anna-Maria Ertel, Dr. Ilka Steinhöfel, Mariana Bartschies, Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)

Bei dem Wort „Kälberdurchfall“ läuten bei nahezu allen Milcherzeugern mit eigener Jungviehaufzucht die Alarmglocken. Nicht umsonst wird diese Erkrankung auch als die wirtschaftlich bedeutendste Erkrankung in der Rinderaufzucht bezeichnet. Ein krankes Kalb verursacht dem Halter hohe Kosten. Das Problem ist hinreichend bekannt, das Wissen um die Erkrankung und ihre Ursachen eigentlich auch, und doch ändert sich kaum etwas an dieser Situation. Eine sächsische Studie geht der Problematik auf den Grund.
Jede Erkrankung im Kälberalter schmälert die Chance, dass aus dem Kalb einmal eine leistungsstarke, gesunde und langlebige Milchkuh wird. In den ersten Lebenstagen der Kälber gehören Durchfallerkrankungen zu den häufigsten Störungen. Das belegte auch eine 2016 durchgeführte Monitoring-Untersuchung des LfULG. 60 sächsische Betriebe nahmen nach einem Aufruf freiwillig an dieser Untersuchung teil. Dazu wurden die Betriebe mittels eines Fragebogens zur Versorgung ihrer Kälber befragt und in jedem Betrieb 10 Kälber ausgewählt, welche in der ersten Lebenswoche und an zwei weiteren Terminen jeweils im Abstand von einer Woche untersucht wurden. Zu diesen Untersuchungen wurde auch von jedem der 10 Kälber Kotproben genommen, welche von der LUA in Leipzig und dem Institut für Parasitologie auf potenzielle Durchfallerreger untersucht wurden.

Ergebnis alarmierend
Das Ergebnis war sehr ernüchternd. Nur in vier Betrieben hatte keines der 10 untersuchten Kälber an den drei Untersuchungstagen Durchfall. In 41 Betrieben (67,2 %) lag die Durchfallquote bei den untersuchten Kälbern bei 50 % und darüber. Insgesamt wiesen von den 554 untersuchten Kälbern, 313 (55,7 %) zu mindestens an einem der Termine eine suppige oder wässrige Kotkonsistenz auf. Den höchsten Anteil von Durchfallsymptomen zeigten Kälber, deren Untersuchungstermin auf den 7., 8. oder 9. Lebenstag fiel, und zwar 40 %, 47 % bzw. 51 % (siehe Abbildung). Aber auch ca. ein Viertel der im Alter von 1-2 Tagen untersuchten Kälber zeigten diese Symptome.


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