Viel zu selten oder jede Woche eine Kontrolle im Stall?

Nutztierbestände werden in Deutschland nur alle Jubeljahre kontrolliert. Diesen Eindruck musste gewinnen, wer in den vergangenen Tagen die Zeitung aufschlug.

Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V. tritt diesem Eindruk in seiner neuesten Presse-Mitteilung mit Entschiedenheit entgegen. „Behördliche Kontrollen gehören für jeden Geflügelhalter zum völlig normalen Arbeitsalltag. Ausnahmslos jeder Durchgang wird im Stall von einem Amtsveterinär überprüft – das ist in der Nutztierhaltung in Deutschland einmalig“, so ZDG-Präsident Friedrich-Otto Ripke. In der Putenhaltung gäbe es im Rahmen dieser „Lebendtierbeschau“ entsprechend ca. drei bis vier amtliche Kontrollen pro Jahr, in der Hähnchenhaltung seien es sieben bis acht.

Wie hoch die Kontrolldichte in der deutschen Geflügelhaltung tatsächlich sei, will Rainer Wendt, ZDG-Vizepräsident und Vorsitzender des Bundesverbandes bäuerlicher Hähnchenerzeuger e. V. (BVH), exemplarisch für die Hähnchenhaltung aufzeigen. „Ich habe jede Woche mindestens einen Kontrollbesuch im Stall“, sagt Wendt, der in Niedersachsen rund 125.000 Hähnchen in drei Ställen hält. Konkret sähe das für seinen Betrieb so aus:

Amtsveterinär – mindestens zwei Kontrollen pro Durchgang
Zweimal während eines jeden Durchgangs kommt der Kreisveterinär zur obligatorischen Lebendtierbeschau vor dem Ausstallen in den Stall – einmal am ca. 25. Tag eines jeden Durchgangs vor dem Vorfangen, einmal vor dem endgültigen Ausstallen der Tiere am ca. 35. Tag. Darüber hinaus kann der Amtsveterinär auch jederzeit unangekündigt den Stall besuchen.

Bestandsbetreuender Tierarzt – mindestens zwei Kontrollen pro Durchgang
Ebenfalls mindestens zweimal während eines jeden Durchgangs überprüft der bestandsbetreuende Tierarzt die Gesundheit der Tiere im Stall – am 10. Tag vor der Impfung der Tiere, dann noch einmal um den 25. Tag herum vor dem Vorfangen. Zudem kommt der Tierarzt jederzeit auf Wunsch des Geflügelhalters bei Auffälligkeiten im Bestand in den Stall.

Berater des Vermarkters – mindestens zwei Kontrollen pro Durchgang
Gleichfalls mindestens zweimal während eines jeden Durchgangs sind die geschulten Berater des Geflügelfleischvermarkters im Bestand und kontrollieren Zustand und Wohlbefinden der Herde.

QS-System – mindestens eine Kontrolle alle zwei Jahre
Alle zwei Jahre findet das QS-Systemaudit statt, darüber hinaus ggf. zwischendurch unangekündigte Spotaudits (pro Jahr 50 Prozent der Betriebe). Die QS-Kontrollen sind grundsätzlich risikoorientiert, das heißt: Ist ein Betrieb auffällig geworden, hat er mit häufigeren Kontrollen zu rechnen, jährlich oder sogar alle sechs Monate.

Initiative Tierwohl – mindestens zwei Kontrollen pro Jahr
Nimmt ein Betrieb an der Initiative Tierwohl Geflügel (ITW) teil, kommen zudem mindestens zweimal jährlich unabhängige Kontrolleure im ITW-Auftrag in den Stall – zum großen ITW-Audit sowie zum unangekündigten „Bestandscheck“ mit Fokus auf tierwohlrelevante Kriterien.

Quelle: ZDG

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