Im Jahr 2017 wurden in Bayern 5.455 Tonnen Speisefisch erzeugt

Zwei Drittel der Produktion entfielen auf den Gemeinen Karpfen und die Regenbogenforelle

Im Jahr 2017 wurden von den bayerischen Aquakulturbetrieben rund 5 455 Tonnen Speisefisch erzeugt. Nach Angaben des Bayerischen Landes-amts für Statistik entfielen 66,0 Prozent der Produktion auf den Gemeinen Karpfen (1 962 Tonnen) und die Regenbogenforelle (1 640 Tonnen). Annähernd drei Viertel der Speisefische wurden von lediglich 9,8 Prozent der großen Aquakulturbetriebe erzeugt. Die mittlere Teichfläche eines Betriebes betrug vier Hektar.

Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik wurden im Jahr 2017 von den Speisefisch produzierenden Aquakulturbetrieben in Bayern rund 5 455 Tonnen (t) Speisefisch erzeugt. Dies waren 100 t bzw. 1,8 Prozent weniger als im Jahr zuvor.

Der überwiegende Teil der in den Verkauf gegangenen Fische wurde von wenigen großen Betrieben (d.h. mit einer jährlichen Fischproduktion von 5 t und mehr) er-zeugt. So entfielen auf 9,8 Prozent der großen Aquakulturbetriebe fast drei Viertel (4 078 t) der zum Verzehr verkauften Fische.

In der Speisefischproduktion Bayerns dominierten der Gemeine Karpfen (1 962 t bzw. 36,0 Prozent der Gesamtspeisefischproduktion) sowie die Regenbogenforelle (1 640 t bzw. 30,1 Prozent). Die Karpfenproduktionsmenge war mit der des Vorjahres vergleichbar (- 0,2 Prozent bzw. 5 t). Die Regenbogenforellenerzeugung nahm hingegen um 10,0 Prozent (182 t) ab. 46,4 Prozent der erzeugten Karpfen stammten aus Mittel-franken (911 t) und 29,2 Prozent der Regenbogenforellen aus Oberbayern (478 t).

Die Aquakulturbetriebe bewirtschafteten eine oder mehrere Anlagenarten. Im Jahr 2017 gaben 1 851 Betriebe an, Teiche (ohne Forellenteiche) zu haben. Die mittlere Teichfläche je Betrieb betrug 4 Hektar. Forellenteiche, Becken und/oder Fließkanäle wiesen 770 Betriebe auf. Das durchschnittlich genutzte Wasservolumen dieser Anlagen betrug 1 907 m3 je Betrieb. Nur wenige Betriebe hatten Kreislaufanlagen (9 Betriebe) und/oder Netzgehege (3 Betriebe).

Die Ergebnisse basieren auf der gemäß der EU-Verordnung über die Vorlage von Aquakulturstatistiken bundesweit jährlich durchzuführenden Aquakulturerhebung. Ab dem Berichtsjahr 2015 wurden die Erfassungsgrenzen eingeführt. Diese lag für Teiche bei einer Gesamtwasserfläche von 0,3 Hektar, für Forellenteiche, Becken und Fließkanäle bei 200 m3. Alle anderen Anlagen (z. B. Kreislaufanlagen) wurden unabhängig von der Größe erfasst.

Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik

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