Folgen des „Brexit“ – Friedrich-Loeffler-Institut übernimmt Referenzaufgaben der Tierseuchendiagnostik für Nordirland

Im Zuge des Brexits mussten im Vereinigten Königreich auch die Zuständigkeiten im Hinblick auf die nationalen Referenzaufgaben der Tierseuchendiagnostik teilweise neu geregelt werden. Nordirland wird in diesem Kontext wie ein Mitgliedstaat der EU behandelt und benötigt damit zwingend die Designierung entsprechender nationaler Referenzlaboratorien für in der EU anzeigepflichtige Tierseuchen. Auf Anfrage aus Nordirland zur Unterstützung hat das Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (FLI) zugestimmt, die Aufgaben eines Nationalen Referenzlaboratoriums für die Blauzungenkrankheit, die Klassische sowie die Afrikanische Schweinepest für Nordirland ab dem 1. Januar 2021 zu übernehmen. Die Designierung erfolgte mit Schreiben des nordirischen Chefveterinärs R. J. Huey vom 31. Dezember 2020.

Das FLI ist gemäß § 27 Tiergesundheitsgesetz Nationales Referenzlaboratorium (NRL) für über 70 anzeigepflichtige Tierseuchen und meldepflichtige Tierkrankheiten. Auf dieser gesetzlichen Grundlage können auch Aufgaben eines Referenzlaboratoriums eines anderen Mitgliedstaates der EU, eines Drittlandes oder einer internationalen Organisation wahrgenommen werden. Die Referenzlaboratorien klären Verdachtsfälle ab, beraten die Veterinärbehörden der Bundesländer und führen Ringversuche oder ähnliche Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Tierseuchendiagnostik in Deutschland durch. Im Rahmen dieser Tätigkeit veröffentlicht das FLI eine Sammlung amtlicher Verfahren zur Probennahme und Untersuchung auf anzeigepflichtige Tierseuchen (Methodensammlung) sowie den Tiergesundheitsjahresbericht. Alle Referenzlaboratorien sind von der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) nach ISO/ IEC 17025 akkreditiert.

Weitere Informationen auf der Internetseite des FLI:
Nationale Referenzlabore
Amtliche Methodensammlung
Tiergesundheitsjahresbericht

Quelle: FLI

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