Muskuläre Erkrankungen beim Schwein: Fett, das krank machen kann

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Mehr oder weniger ausgeprägte Fetteinlagerungen gehören beim Schweinefleisch einfach dazu. Eine aktuelle Studie der Vetmeduni zeigt nun jedoch, dass auch eine krankhafte Muskelveränderung, bei der Muskelgewebe durch Fett ersetzt wird, bei österreichischen Mastschweinen vorkommt. Weshalb einige Schweine an der sogenannten fettigen Muskeldystrophie erkranken, ist derzeit noch unklar.

In Schlachthöfen sind für die Fleischkontrolle zuständige TierärztInnen häufig mit Auffälligkeiten konfrontiert. Im Jahr 2017 entdeckte ein Tierarzt in einem Schlachthof in der Steiermark, dass bei zwei verschiedenen Schlachtschweinen aus demselben Betrieb die Gesäßmuskulatur massiv mit Fett infiltriert und zum Teil durch Fett ersetzt war. Diese Muskeln wurden zur weiteren Diagnostik an die Universitätsklinik für Schweine der Vetmeduni geschickt.

Fettige Muskeldystrophie – eine häufige Erkrankung von Mastschweinen
Eine nun veröffentlichte Studie beinhaltet die histopathologischen Untersuchungen des Muskelgewebes der beiden betroffenen Schweine sowie eine Befragung mehrerer fleischbeschauender TierärztInnen, um weitere Erkenntnisse über muskuläre Auffälligkeiten bei Schlachtschweinen in Österreich zu gewinnen. Dabei zeigte sich laut Studienerstautor Lukas Schwarz von der Universitätsklinik für Schweine der Vetmeduni, dass es sich um eine nicht seltene Muskelerkrankung handelt: „Die Erhebung über das Auftreten von fettigen Muskelerkrankungen bei Mastschweinen ergab, dass dieses Phänomen in der Steiermark am häufigsten, aber auch in Oberösterreich und Niederösterreich zu beobachten ist. Betroffen waren vor allem Gesäß- und Lendenmuskeln, wobei ca. 20 bis 40 % der betroffenen Muskeln durch Fett ersetzt waren. Fettige Muskeldystrophie ist damit bei Schweinen weder ungewöhnlich noch selten.“

Ursache der Muskelerkrankung noch unklar
Für die Muskelerkrankung kann es laut den ForscherInnen verschiedene Ursachen geben. Erstmals wurde 2013 in Japan bei einem Schwein eine der Becker-Muskeldystrophie (BMD) vergleichbare Erkrankung diagnostiziert – eine Muskelerkrankung, von der auch Menschen betroffen sind. Die ForscherInnen konnten für die beiden österreichischen Schweine, zumindest aus immunhistochemischer Sicht, eine Erkrankung diagnostizieren, welche mit einer Störung der Dystrophinbildung einhergeht. Dystrophin ist ein wichtiges Struktureiweiß, welches für die ordnungsgemäße Funktion von Muskeln notwendig ist. Da über den ursächlichen Mechanismus der sogenannten fettigen Muskeldystrophie nur spekuliert werden kann, halten die WissenschafterInnen eine eingehende Analyse für angezeigt, um die Prävalenz der fettigen Muskeldystrophie in der österreichischen Schweinepopulation, aber auch in der Schweinepopulation weltweit aufzuklären.

Weitere Studien dringend erforderlich
Laut den ForscherInnen sind nun weitere Studien dringend erforderlich, um Strategien gegen die fettige Muskeldystrophie bzw. auch gegen anderen Muskelerkrankungen zu entwickeln. Zur weiteren Ursachenabklärung formulieren die WissenschafterInnen mehrere Empfehlungen. „Erstens ist abzuklären, ob die Ursache umweltbedingt oder genetisch bedingt ist. Falls es sich um genetische Ursachen handelt, wäre es entscheidend, die zugrundeliegende genomische Architektur zu entschlüsseln. Darüber hinaus sollte die Verbreitung innerhalb unterschiedlicher Schweinerassen und -linien nicht nur in Österreich, sondern auch weltweit untersucht werden, um verlässliche Aussagen über die Ausbreitung der Krankheit treffen zu können“, betont Studien-Letztautorin Andrea Ladinig, Leiterin der Universitätsklinik für Schweine der Veterinärmedizinischen Universität Wien.

Quelle: Veterinärmedizinische Universität Wien

Der „intelligente Zaun“ gegen den Wolf

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Ein Forschungsprojekt der Universitäten Bremen und Gießen sowie des Unternehmens RoFlexs erforscht und entwickelt einen Weidezaun, der mit Hilfe künstlicher Intelligenz (KI) Wölfe erkennt und vertreibt. Das System soll Weidetiere besser schützen und damit auch die Koexistenz von Menschen, Nutztieren und Wölfen fördern. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass „mAInZaun“ auch vor unbefugten Eindringlingen auf einer Weide warnt oder eine undichte Stelle im Zaun erkennt.

Tierzucht und Tierhaltung sind wesentliche Standbeine der deutschen Landwirtschaft. Mit der Wiederansiedlung und Ausbreitung des Wolfs tritt jedoch ein Zielkonflikt mit dem Naturschutz in den Vordergrund: Einerseits wird die Weidehaltung von der Gesellschaft gewünscht, denn sie bietet gegenüber einer reinen Stallhaltung Vorteile für das Tierwohl, dient der Pflege in Naturschutzgebieten und ermöglicht den Hochwasserschutz mit Deichen. Mit mehreren Tausend Rissen pro Jahr von Schafen, Ziegen, Kälbern, Ponys und Fohlen stellen Wölfe jedoch eine zunehmende Bedrohung für die Weidetiere und eine psychische Belastung für ihre Halter dar.

Einen „wolfssicheren” Zaun, der den ökologischen und ökonomischen Ansprüchen von Landwirtschaft, Tierhaltern und Gesellschaft genügt, gibt es bislang noch nicht. Die verfügbaren Zäune sind als Festzäune ausgelegt, was häufig gegen den Einsatz in Landschaftsschutzgebieten spricht oder – aufgrund der besonderen Bauart – mit hohem zusätzlichem Arbeitsaufwand durch die Tierhalter verbunden ist. Darüber hinaus sind Elektrozäune bei Dürre oder Frost sehr eingeschränkt in ihrer Wirkung. In Regionen mit besonderen Bedingungen wie Deichen, Naturschutzgebieten und flachgründigen Böden sind zusätzliche Sicherungen durch Pfähle oder Untergrabungsschutz nicht möglich. Durch ein „Zaun-Wettrüsten“ mit Wolfszäunen käme es zudem zu einer Zerschneidung der Landschaft: Wild lebende Tiere würden in ihrer Bewegung eingeschränkt – und damit auch ihre Futterquellen und ihre genetische Vielfalt.

Andere Möglichkeiten des Herdenschutzes sind ebenfalls mit sehr hohem Aufwand und weiteren gravierenden Nachteilen verbunden. Herdenschutzhunde sind teuer in der Anschaffung und dem Unterhalt, und in der Nähe von menschlichen Siedlungen oder anderen Hunden kommt es leicht zu Konflikten. Auch die Beschäftigung von Schäfern, die rund um die Uhr im Einsatz sind, ist wirtschaftlich nicht möglich – jede Herde würde mindestens drei Personen erfordern.

Psychische Barrieren ergänzen physische Hindernisse
Doch nun wird an einer Lösung geforscht. Im Forschungsprojekt mAInZaun („Modularer, autonomer und intelligenter Weide(schutz)zaun mit Erkennung und Vergrämung von Predatoren“) der Universitäten Bremen und Gießen sowie des Unternehmens RoFlexs wollen die Partner mit Sensoren und Methoden der künstlichen Intelligenz einen „intelligenten“ Zaun entwickeln, der die Annäherung eines Wolfes erkennt und die passenden Maßnahmen zur Abwehr ausführt. Gefahren – seien es Wölfe oder Manipulationen am Zaun durch Sturm oder Dritte – werden sofort erkannt und dem Tierhalter mitgeteilt. Polizei, Straßenmeistereien oder die Bahnaufsicht können in die Alarmierungskette eingebunden werden. Die Sensoren und weitere Bauteile verfügen über eine eigene Stromversorgung, sodass sie unabhängig von einem vorhandenen Zaun einsetzbar sind. Der Einsatz ohne klassischen Zaun als mechanische Sperre kann zusätzliche Anwendungsgebiete auch in unwegsamen Regionen erschließen.

Kostengünstig, digital steuerbar und energieeffizient
„Das System baut auf vorhandenen Technologien auf, muss aber dennoch einige Hürden überwinden, um praxistauglich zu werden“, erklärt Professorin Anna Förster vom Technologie-Zentrum Informatik und Informationstechnik (TZI) der Universität Bremen. „Die Sensorik und die Vergrämungslösungen sollen kostengünstig, digital steuerbar und vor allem energieeffizient sein, weil der mAInZaun ohne externe Energiequellen auskommen muss. Gleichzeitig müssen diese Lösungen aber auch sehr genaue Ergebnisse liefern. Unser Ziel ist es zum Beispiel, dass die KI nicht nur die Unterscheidung von Wölfen und anderen Tierarten lernt, sondern auch von einzelnen Wölfen untereinander. So können die Vergrämungslösungen individualisiert werden, damit sich einzelne Tiere nicht an bestimmte Abwehrmethoden gewöhnen.“

Dies ist ein wichtiger Punkt, weil Wölfe sehr intelligent und anpassungsfähig sind. „Es stellt eine der größten Herausforderungen in diesem Projekt dar, die Vergrämungsmethoden so zu entwickeln, dass sie kurz- wie auch langfristig effektiv bleiben“, betont die Verhaltensforscherin Uta König von Borstel, Professorin an der Justus-Liebig-Universität Gießen. „Gleichzeitig dürfen aber natürlich keine Weidetiere, Menschen oder Hunde zu Schaden kommen. Wir sind zuversichtlich: Mit unserem Ansatz, die Wölfe individuell zu erkennen und zu vergrämen, können wir diese Anforderungen unter einen Hut bringen.“

Zaunhersteller sorgt für die Praxistauglichkeit
Wenn diese Herausforderungen erfolgreich gemeistert werden können, steht die Umsetzung der Forschungsergebnisse in die Praxis bereits in Aussicht. Die RoFlexs GmbH (Salzwedel) bringt ihre Erfahrungen aus der Metallbearbeitung und der Elektrotechnik ein. „Eine unserer Aufgaben ist die Entwicklung eines robusten und wetterbeständigen Gehäuses für die Steuerungs- und Sensortechnik“, berichtet Geschäftsführer Torsten Menzel. „Parallel werden wir zum Beispiel dabei helfen, die flexible und autarke Stromversorgung für die Module zu entwickeln und über den Projektzeitraum auch ständig weiter zu optimieren.“ RoFlexs produziert und vermarktet darüber hinaus seit 15 Jahren einen Mobilzaun, sodass weltweit bestehende Vertriebskanäle genutzt werden könnten.

Das Projekt hat eine Laufzeit von drei Jahren und soll Mitte 2024 abgeschlossen sein. Gefördert wird es vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit 1,1 Millionen Euro.

Quelle: Universität Bremen

TVT fordert Reduktion des Antibiotikaeinsatzes durch bessere Haltungsbedingungen und Tierzucht

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Dier TVT begrüßt die Entscheidung des Europäischen Parlamentes die Behandlung von Tieren mit Antibiotika nicht unverhältnismäßig zu erschweren. Doch das Ziel der Initiative von Herrn Häussling, den Einsatz von Antibiotika und insbesondere Reserveantibiotika zu verringern, bleibt aktuell. Den besten Weg, dies zu erreichen, sieht die TVT in der Verbesserung von Tierhaltung und Tierzucht. „Gesunde Tiere, deren physiologischen Fähigkeiten weder durch eine einseitige übersteigerte Leistungszucht noch durch nicht tiergerechte Haltungssysteme überfordert werden, werden seltener krank und benötigen kaum Antibiotika. Wir fordern ein Umdenken in der Landwirtschaft und beim Verbraucher und wirksame gesetzliche Regeln für mehr Tierwohl in den Ställen,“ erläutert Dr. Andreas Franzky, Vorsitzender der TVT.

Das Europäische Parlament hatte die vom Europaabgeordneten Martin Häusling und dem EU-Umweltausschuss eingebrachte Verschärfung der Vorlage der Kommission zur Deklaration von Reserveantibiotika abgelehnt. Die TVT sieht die Ziele des Antrags von Herrn Häusling allerdings positiv, nicht aber den Weg. Weniger Antibiotikaeinsatz in allen Bereichen der Human- und Tiermedizin trägt dazu bei, die Ausbildung und Verbreitung von resistenten Erregern zu vermeiden. Die vorgeschlagene Lösung war aus Sicht der TVT aber falsch. Der Antrag sah vor, dass zuerst der Einsatz von wichtigen Antibiotika in der Tiermedizin verboten werden sollte. Dann hätte nachfolgend die EU das gerade erst nach langen jahrelangen Vorbereitungen und Beratungen verabschiedete EU-Tierarzneimittelverordnung wieder reformieren müssen, um Regeln für den limitierten Einsatz dieser Antibiotika zu formulieren. „Dies hätte wahrscheinlich einige Jahre gedauert in denen kein Tier, weder Haus-, Wild- noch Nutztier mit einem dieser Antibiotika hätte behandelt werden können. Tiere können nichts dafür, in welchem Haltungssystem sie leben. Wenn Tiere erkranken müssen Tierärzte sie behandeln können, alles andere wäre tierschutzwidrig,“ erklärt Dr. Andreas Franzky.

Doch mit der Ablehnung des Antrags ist noch kein entscheidender Schritt hin zu mehr Tierwohl in der Nutztierhaltung getan. Wohl können Krankheiten weiterhin behandelt werden, doch die TVT sieht die Herausforderung darin, die Haltungsbedingungen so zu verbessern, dass die Tiere weniger krank werden. Gut gehaltene Tiere mit einem intakten Immunsystem werden weniger krank und brauchen kaum Antibiotika. Nicht tiergerechte Haltungsbedingungen wie Anbindehaltung von Kühen, Kastenstände bei Sauen und überbelegte Mastanlagen sowie eine einseitig auf Leistung ausgelegte Zucht wie bei Hochleistungskühen, Masthähnchen und Puten müssen gesetzlich verhindert werden, damit gesunde Tiere die Basis der Lebensmittel tierischer Herkunft bieten.

Das Kompetenznetzwerk Nutzierhaltung – die sogenannte Borchert-Kommission – hat wichtige Vorschläge zu einem Umbau der Produktion von Lebensmitteln tierischer Herkunft erarbeitet. Die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen muss endlich auf den Weg gebracht und die Maßnahmen mit erhöhtem Tempo umgesetzt werden, wodurch die Notwendigkeit, Antibiotika einsetzen zu müssen, deutlich gesenkt würde.

Die TVT ist ein Zusammenschluss aus deutschlandweit mehr als 1.400 Tierärztinnen und Tierärzten, die sich ehrenamtlich für den Schutz und die Sicherung der Gesundheit und des Wohlbefindens von Tieren einsetzen. Sie erarbeiten Merkblätter, Stellungnahmen, Gutachten und Leitlinien zu aktuellen Tierschutzthemen und arbeiten in verschiedenen Kommissionen und Beiräten mit. Die TVT kümmert sich um die aktuell drängenden Probleme z. B. in der Zucht (Defekt- und Extremzüchtungen), Haltung und Betreuung von Heim- und Nutztieren, bei Tiertransporten und Schlachtung sowie bei Tierversuchen, bei Tieren im Sport, in Zoos und Zirkussen oder im sozialen Einsatz. www.tierschutz-tvt.de

Geflügelpest-Virus bei Seehunden im Schleswig-Holsteinischen Wattenmeer nachgewiesen

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Hochpathogenes aviäres Influenzavirus A H5N8 bei mehreren Seehunden entdeckt.

Das Institut für Virologie der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover (TiHo) hat in Proben von zwei Seehunden (Phoca vitulina) Infektionen mit dem hochpathogenen aviären Influenzavirus (HPAIV) des Subtyps H5 nachgewiesen. Professor Dr. Paul Becher, Leiter des Instituts für Virologie sagte: „Den Nachweis haben wir umgehend an die Veterinärbehörden der Kreise Nordfriesland und Dithmarschen gemeldet.“ Das Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung (ITAW) in Büsum der TiHo untersucht regelmäßig Seehunde, die an der schleswig-holsteinischen Küste tot aufgefunden werden. Sie reichten die entsprechenden Proben an das Institut für Virologie weiter. Im August 2021 wurde eine leicht erhörte Sterblichkeit bei Seehunden beobachtet.

Anschließende Untersuchungen ergaben bei beiden Tieren den Nachweis des Subtyps H5N8. Die höchsten Virusgenomlasten fanden sie im Gehirn der Seehunde. „In anderen Geweben, einschließlich der Lunge, konnten wir keine oder nur sehr geringe Viruslasten von H5N8 nachweisen“, berichtet Becher. „Zudem konnten wir in ersten Untersuchungen zeigen, dass die genetischen Sequenzen der bei den Seehunden nachgewiesenen Influenzaviren große Ähnlichkeiten haben mit Geflügelpestviren, die in diesem Jahr bei Wildvögeln in Europa gefunden wurden.“ Die Erreger der Seehundstaupe, die in der Vergangenheit zu Massensterben bei Seehunden geführt hatten, wurden bei diesen beiden Tieren sowie auch bei weiteren in diesem Jahr aufgefundenen Seehunden nicht nachgewiesen.

Inzwischen haben Untersuchungen im Nationalen Referenzlabor für aviäre Influenzaviren am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) die Ergebnisse bestätigt und in Zusammenarbeit mit dem Veterinäruntersuchungsamt des Landes Schleswig-Holstein das Virus HPAI, Subtyp H5N8 bei einem dritten Seehund nachgewiesen. Sie fanden im Gehirn des Tieres ebenfalls hohe Viruslasten. An der TiHo und am FLI laufen jetzt weitere Arbeiten, um die Viren und die Infektionen zu charakterisieren.

Quelle: Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover

Tiergesundheit durch Genomik

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Warum sind manche Tiere anfälliger für Krankheiten als andere? Dies haben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Technischen Universität München (TUM) genauer untersucht. Sie fanden bei Nutztierarten genetische Unterschiede, die dafür verantwortlich sind, dass einzelne Tiere weniger anfällig sind für bestimmte Krankheiten. In einer großen Studie haben die Forschenden die Machbarkeit und Effizienz von CRISPR-Cas9-Editierungen belegt.

Die Möglichkeiten der Genom-Editierung in der Nutztierzucht sind noch nicht systematisch erforscht worden. Der von der Bayerischen Forschungsstiftung geförderte Forschungsverbund FORTiGe wollte nun klären, inwiefern mit den molekularbiologischen Methoden der Genomanalyse und der Genom-Editierung die Tiergesundheit verbessert werden kann. Dafür haben die Forscherinnen und Forscher genomweite Untersuchungen und die Genschere CRISPR-Cas9 eingesetzt. Mithilfe des CRISPR-Cas9 Verfahrens können gezielt DNA-Bausteine im Erbgut umgeschrieben werden.

Dabei haben die Forschenden ausschließlich genetische Veränderungen anvisiert, die so auch in der Natur vorkommen könnten. Solche Veränderungen könnten auch im Rahmen klassischer Tierzüchtung erreicht werden, doch das kann viele Generationen und Jahrzehnte dauern, während die Genom-Editierung in wenigen Generationen zum Ziel führt.

Genomische Methoden zur Sicherstellung der Jungtiergesundheit
Beim Rind identifizierten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Gene, die den Geburtsverlauf, die Jungtiergesundheit und die Widerstandsfähigkeit des Stoffwechsels von Kühen maßgeblich beeinflussen. „Einige der identifizierten Genomstellen können künftig zur Verbesserung der Tiergesundheit genutzt werden“, erklärt Ruedi Fries, Professor für Tierzucht an der TUM und Sprecher des Verbunds.

Die Arbeitsgruppe von Angelika Schnieke, Professorin für Biotechnologie der Nutztiere an der TUM, fand eine Möglichkeit, per Genom-Editierung Schweine zu erzeugen, die gegenüber der Ödemkrankheit resistent sind. Diese Infektionskrankheit betrifft vor allem frisch abgesetzte, also von der Muttermilch entwöhnte Ferkel, deren Darmmilieu durch die Futterumstellung aus dem Gleichgewicht geraten ist. Bei anfälligen Tieren können sich pathogene Escherichia Coli-Keime stark vermehren und durch Toxine zum Tod der Ferkel führen – ein Grund, warum hier bislang häufig Antibiotika zum Einsatz kommen.

Viruserkrankungen bei Geflügel vermeiden
Darüber hinaus konnten genomeditierte Hühner gezüchtet werden, die gegen das aviäre Leukosevirus resistent sind. Die Tiere wurden durch die Gruppe von Benjamin Schusser, Professor für Biotechnologie der Reproduktion, erzeugt. Die Resistenz wurde durch ausführliche immunologische Untersuchungen und Infektionsversuche sowohl in Zellkulturen als auch bei lebenden Tieren bestätigt.

„Das aviäre Leukosevirus kann zu schweren Erkrankungen und starker Wachstums- sowie Legedepression im Geflügel führen“, erklärt Prof. Schusser. „Durch die Forschungen könnten nun Herden von Tieren aufgebaut werden, die nicht krank werden, weil sie gegen diese Viren resistent sind.“

Genetisch veränderte Tiere als Perspektive für die Landwirtschaft
„In allen Untersuchungen verwendeten wir genetische Veränderungen, wie sie auch auf natürliche Weise vorkommen könnten“, betont Prof. Fries. So findet sich die Genvariante, die zur Resistenz gegen die Ödemkrankheit führt, zwar in bestimmten Schweinerassen, bei den bayerischen Zuchttieren kommt sie aber nur selten vor. Die Variante eines bestimmten Proteins, die zur Resistenz gegen das aviäre Leukosevirus führt, kommt beim Huhn nicht vor, findet sich aber zum Beispiel bei Wachteln.

„Die Forschungsresultate eröffnen realistische Perspektiven zur Unterstützung der Landwirte und Landwirtinnen in ihren Bestrebungen, die Tiergesundheit und das Tierwohl zu verbessern“, resümiert Prof. Fries.

Quelle: Technische Universität München

Woher kommt die Milch? – Jetzt gibt es Unterricht im Stall

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Rechtzeitig zum Weltkindertag am 20. September startet das Forschungsinstitut für Nutztierbiologie (FBN) in Dummerstorf mit neuen Angeboten für Kitakinder und Schulklassen. Ab sofort können sich Träger von Kindertagesstätten und -gruppen oder Schulen auf der Homepage der Forschungseinrichtung über den Unterricht im Schweine- oder Rinderstall informieren und sich bei Interesse anmelden.

„Als neuer außerschulischer Lernort in Mecklenburg-Vorpommern möchten wir über die Tierhaltung und die Herkunft unserer Lebensmittel aufklären“, informierte FBN-Vorstand Professor Dr. Klaus Wimmers. „Im Rahmen des Projektes ‚Stadt-Land-Stall‘ werden wir Kindern reale Einblicke ermöglichen, wie Schweine und Kühe leben und welche Rolle dabei das Tierwohl sowie der Umwelt- und Klimaschutz spielen. Zugleich wollen wir zeigen, wie unsere Forschenden arbeiten.“

Wertschätzung für Tiere und Landwirtschaft
Wo kommt die Milch her? Was frisst ein Schwein? Wie viele Ferkel kann eine Sau bekommen? Sind Ziegen dumm? Auf diese und viele weitere spannende Fragen können Kinder bei einem Besuch des Forschungsinstituts für Nutztierbiologie (FBN) in Dummerstorf eine Antwort von den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern erhalten. „Heute haben die Kinder kaum noch einen Bezug zur Landwirtschaft und kennen den Ursprung der Lebensmittel nur aus den Medien“, sagte Projektkoordinatorin Marianne Zenk. „Darum sollen die Schülerinnen und Schüler und Kindergartenkinder ihre gewohnte Lernumgebung verlassen und einen echten Stall besuchen. Hier vor Ort können wir am besten erklären, wie die Tierhaltung funktioniert und auf alle Fragen der Jüngsten eingehen“, so die Agraringenieurin. „Dabei geht es auch um die Wertschätzung der Tiere und der Arbeit in der Landwirtschaft sowie um Aspekte der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes.“

Neben den vielen Nutztierarten wie Rinder, Schweine, Ziegen, Fisch, Geflügel und Insekten gibt es in den Ställen und Anlagen Orte für Begegnungen. So kann man vom Besuchergang im Schweinestall die Tiere beobachten und im Kuhstall die Rinderhaltung mit allen Sinnen erfahren. In der Projektgruppe „Stadt-Land-Stall“ am FBN wurden dazu begleitende und altersgerechte Informations- und Lernmaterialien für die Stallbesuche erarbeitet. Diese können die jungen Besucherinnen und Besucher mit nach Hause nehmen. „Unser Projekt werden wir schrittweise ausbauen, um künftig auch Jugendlichen der höheren Klassenstufen, Studierenden, Lehrerinnen und Lehrern sowie Erzieherinnen und Erziehern Informationen und Aktionen im Forschungsinstitut anbieten zu können“, kündigte die Projektleiterin an.

Weitere Informationen und Anmeldungen unter www.fbn-dummerstorf.de/stadt-land-stall/

Unterricht der anderen Art – Außerschulische Lernorte
Außerschulische Lernorte (kurz ALO) als bundesweit verbreitete Zentren praxisnahen Forschens, Erlebens und Ausprobierens ermöglichen eine moderne Form des Lehrens und Lernens und stellen ein mittlerweile wichtiges und bundesweit anerkanntes Element im schulischen Bildungsprozess und in der Gestaltung des Übergangs Schule und Studium oder Ausbildung dar. Des Weiteren spielen diese Lernorte seit geraumer Zeit in der Weiterbildung eine immer größere Rolle.

Quelle: Forschungsinstitut für Nutztierbiologie (FBN)

Bangen um die Gesundheit unserer Tiere BTK erfreut über Entscheidung des Europäischen Parlaments

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Nachdem die vergangenen Wochen geprägt waren vom Kampf der Tierärzteschaft gegen die Ablehnung eines Verordnungsentwurfs zum Thema „Antibiotikavorbehalt für die Humanmedizin, wie es ein vom Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) vorgelegter Antrag forderte, fiel nun in Straßburg die Entscheidung. Sehr zur Erleichterung der Bundestierärztekammer (BTK) stimmten die Mitglieder des Europäischen Parlaments für den Entwurf der delegierten Verordnung der Kommission (DEA 2021/2718) über „Kriterien zur Identifizierung von antimikrobiellen Arzneimitteln, die für die Behandlung von Menschen vorbehalten sind“ und verhinderten somit den Wegfall weiterer essenzieller Antibiotikaklassen für die Behandlung von Tieren.

Auf der Grundlage der abgestimmten Verordnung, welche auf wissenschaftlichen Erkenntnissen aus Human- und Veterinärmedizin basiert, kann nun unter Berücksichtigung des One-Health-Ansatzes eine Liste mit für den Menschen reservierten Antibiotikaklassen erstellt werden. „Insbesondere die Tierärzteschaft hat bereits in den vergangenen Jahren zu einer deutlichen Reduktion des Antibiotikaeinsatzes beigetragen. Ich appelliere an alle Kolleginnen und Kollegen, auch weiterhin Umsicht und Vernunft bei der Anwendung dieser wichtigen Substanzen walten zu lassen“, betont BTK-Präsident Dr. Uwe Tiedemann. Nur so kann gewährleistet werden, dass auch zukünftig, im Sinne des Tierschutzes sowie einer erfolgreichen Zoonose-Prävention, Menschen und Tieren eine zielgerichtete Therapie mit Aussicht auf Erfolg erhalten können.

Ziel des durch den ENVI-Ausschuss vorgelegten Antrags war eine deutliche Reduzierung des Einsatzes von Antibiotika bei Tieren mit der Begründung, damit eine Minimierung der mitunter lebensbedrohlichen Antibiotikaresistenzen zu erreichen. Ein Ziel, das von der BTK ausdrücklich unterstützt wird und auch vom existierenden Entwurf der delegierten Verordnung ganz klar verfolgt wurde. Während dieser jedoch auf wissenschaftlichen Erkenntnissen aus Human- und Tiermedizin basiert, forderte der vorgelegte Antrag ganz klar die Orientierung an den Kriterien und Empfehlungen der WHO, welche ausschließlich die menschliche Gesundheit berücksichtigen.

Quelle: BTK

Hitzestress effektiv vorbeugen

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Hitzestress führt zu Leistungsdepressionen und Unwohlsein, im weiteren Verlauf zum Hitzeschlag durch Kreislaufversagen bei Körpertemperaturen über 42°C. Tiere auf der Weide können schattige Plätze aufsuchen oder durch Wind Kühlung bekommen. Voraussetzung dafür ist, dass es Bäume oder einen schattenspendenden Unterstand auf der Weide gibt. Bei den Tieren im Stall ist der Landwirt dafür verantwortlich, ein angenehmes Klima zu schaffen. Schweine, vor allem Sauen haben ihr Temperaturoptimum in einem sehr engen Bereich und sie können nicht schwitzen. Kühe mögen es auch lieber kühl, 10°C sind ihnen am liebsten. Bereits ab etwa 22 bis 25 °C ist die Thermoregulation der Tiere deutlich eingeschränkt, obwohl sie anders als Schweine tatsächlich schwitzen können. Viele Hitzestresssymptome resultieren daraus, dass die Kuh nicht mehr genügend Grundfutter und damit Energie aufnimmt. Stoffwechselprobleme, hohe Zellzahlen und veränderte Milchinhaltstoffe sind dann oft die Folge. Abhilfe schafft ein verbesserter Luftaustausch. Eine verstärkte Lüftung oder Ventilatoren sorgen für Luftbewegung. Eine Rasenfläche im Vorbereich des Stalles ist besser als Stein, weil Steine sich extrem aufheizen. Bäume können den Stall beschatten und Jalousien an den Fenstern verringern die Sonneneinstrahlung. Eine Sprühkühlung sorgt für feinen Wassernebel in der Luft, der einen kühlenden Effekt hat. Die Fütterung sollte früh morgens oder abends sein, weil die Tiere gerne fressen, wenn es kühler ist. Bei Kühen sind erhöhte Mineralstoffmengen sowie die zusätzliche Gabe von Viehsalz nötig. Es ist immer ausreichend frisches, kaltes und keimfreies Wasser bereitzustellen, sowohl im Stall als auch auf der Weide. Da die Tiere durch die Hitze sowieso schon gestresst sind, sind weitere stressverursachende Maßnahmen wie Impfen, Umstallen oder Treiben auf die kühlen Morgenstunden zu verlegen.

Quelle: Dr. Heike Engels, Der Hoftierarzt

Offener Brief an MEP Martin Häusling zu seiner Pressemitteilung vom 10. September

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Sehr geehrter Herr Abgeordneter Häusling,

mit Erstaunen haben wir Ihre Pressemitteilung vom 10.09.2021 zur Kenntnis genommen. Sie beziehen sich darin auf ein Factsheet der EU-Kommission zum in der Diskussion stehenden Delegierten Rechtsakt (DR), der antimikrobielle Mittel für die Humanmedizin reservieren soll, und suggerieren der Öffentlichkeit, die aufgeführten Fakten seien ein Novum, obgleich Sie es als verantwortlicher Berichterstatter des EU-Parlaments besser wissen sollten.

Denn das Factsheet fasst doch lediglich die Inhalte des ursprünglich von der Kommission vorgelegten, wissenschaftlich fundierten Entwurfs der Europäischen Arzneimittelbehörde für die Kategorisierung der Antibiotika zusammen, der in der Sitzung des EU-Umweltausschusses am 13. Juli auf Ihre maßgebliche Initiative hin abgelehnt wurde, weil er Ihnen nicht weit genug geht. Im Gegensatz zur Kommission haben Sie ein komplettes Anwendungsverbot von Fluorchinolonen, Cephalosporinen der 3.und 4. Generation, Polymyxinen und Makroliden in der Tiermedizin gefordert, von dem alle Tierarten mit dramatischen Auswirkungen für ihre Therapie betroffen sind, sofern die Einzeltierbehandlung nicht in das zugrundeliegende Gesetz, die EU-Tierarzneimittelverordnung 2019/6, aufgenommen wird. Sie selbst weisen in Ihrer Pressemitteilung sogar darauf hin, dass die Kommission dieses Gesetz explizit nicht ändern will, abgesehen davon, dass dafür auch keine Mehrheit bei den Mitgliedsstaaten und wohl auch nicht im EU-Parlament vorhanden ist.

Die o. g. Antibiotika-Wirkstoffklassen sind jedoch essenziell für die Tiermedizin, sodass ein Verbot eben genau nicht dem dritten Kriterium im DR der Kommission entspricht (essenziell für Human- und Tiergesundheit). Sie unterstellen uns Fake-News zu verbreiten und rufen uns allen Ernstes auf, wir sollten Schadensbegrenzung betreiben, weil wir sonst endgültig bewiesen hätten, dass uns die Belange der Kleintierpraxen unterm Strich weniger wichtig sind als die Interessen einiger weniger Praxen, die ihr Geld vor allem in der Geflügelindustrie und Schweinehaltung verdienen? Das ist mehr als grotesk und erinnert an die erfolglose Schlammschlacht ihres Spitzenkandidaten Jürgen Trittin im Wahlkampf 2013, der uns Tierärzte/innen pauschal als ‚Drogendealer‘ diskreditiert hat.

Nochmal zur Erinnerung: Wohlwissend um die u. U. strengeren Regelungen hat sich der bpt von Anfang an für den wissenschaftlich ausgewogenen One-Health-Ansatz der EU-Kommission ausgesprochen, weil wir uns der Verantwortung für die Gesundheit von Mensch und Tier bewusst sind. Und, sehr geehrter Herr Häusling, wie oft sollen wir es noch sagen: Wir Tierärzte/innen sind nicht für die Haltungsformen in der Nutztierhaltung verantwortlich. Sie als Politiker schon. Als Politiker können sie das ändern, wir Tierärzte/innen sind Kraft unserer Berufsordnung hingegen primär dazu verpflichtet, Krankheiten bei Tieren zu verhindern oder zu heilen. Das ist unser Auftrag, für den wir uns einsetzen. Darin unterstützen uns auch mehr als 600.000 Tierhalter/innen mit Ihren Unterschriften. Das ist ein großer Vertrauensbeweis in unsere medizinische Kompetenz.

Sie dagegen versuchen seit Wochen mit der Verbreitung nebulöser Informationen und der Verquickungen unterschiedlicher Themen unseren Verband zu diskreditieren. Das alles hätte leicht verhindert werden können, wenn Sie in den letzten Wochen das Gespräch zu uns gesucht oder Ihre Parteivorsitzenden Frau Baerbock und Herr Habeck unser Dialogangebot vom 25. August angenommen hätten. Das war aber ganz offensichtlich nicht gewollt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Siegfried Moder
bpt-Präsident

Tierschutzrelevanz von Klauenerkrankungen beim Rind #TiHo-Tierschutz-Tagung 2021 – Teil 3

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Dr. Andrea Fiedler von der Praxisgemeinschaft für Klauengesundheit, München wies in ihrem Vortrag eindrücklich auf die Tierschutzaspekte von Klauenerkrankungen beim Rind hin. Lahmheit deutet immer auf Schmerz und ist allein deswegen schon tierschutzrelevant. Schmerzen führen aber auch zur Bewegungsreduktion, mit darauffolgend verminderter Futteraufnahme, Ketose, Azidose, Immunsuppression, Entzündungen …

Um Anzeigen für Klauenprobleme möglichst frühzeitig zu erkennen, sollte jeder Rinderhalter die Grundlagen des „locomotion scoring“ beherrschen und seine Herde am besten täglich, mindestens aber wöchentlich kontrollieren. Bei der Klauenpflege ist dies ohnehin unabdingbar. Werkzeuge zur Betriebsanalyse wie „Cows and more“ können hierbei helfen.

Wer frühzeitig Lahmheiten erkennen will, kann entsprechende Fähigkeiten z. B. über E-Learning erwerben oder auch den „Diagnoseschlüssel zu Klauenerkrankungen“ der VetMedUni Wien nutzen, der als PDF mit zahlreichen Bildern zur Verfügung steht.

Ziel des „locomotion scoring“ sei, so führte die Tierärztin aus, dass 85% der Herde den Noten 1 oder 2 entsprechen, weniger als 15% mit 3 oder 4 bewertet werden und keine einzige Kuh die Note 5 bekommt. Mit einem geschulten Blick lassen sich viele Tiere sehr schnell schon am Futtertisch beurteilen: ist die Rückenlinie völlig gerade? Zeigt eine Kuh vielleicht mit einem „Ausfallschritt“ Schmerzvermeidung?

Ihre Lösungsansätze fasste die Klauenspezialistin aus München so zusammen:

Klauenpflege der Herde
Auswertung der entsprechenden Dokumentation
Ursachenbeseitigung durch
– Klauenpflege alle 3-4 Monate
– Nachbehandlungen!
– Bewegungsbeurteilung durch einen zertifizierten Scorer
– Haltungsbedingungen überprüfen mittels z. B. Cows and More
– Zusammenarbeit Tierarzt- Landwirt – Klauenpfleger beim Maßnahmenplan

Foto oben: Buchseite aus „Rinder gesund halten“ von Prof. Barbara Benz, Dr. Agnes Richter und Prof. Thomas Richter. Rezension hier

E-Magazin „Der Hoftierarzt“ Ausgabe 4/2021 steht zum Abruf bereit

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Der Hoftierarzt“ Ausgabe 4 / 2021 steht für Sie zum Abruf bereit und bietet folgende Themen:

• Mastitis: Selektives Trockenstellen nach Plan
• Kurz notiert: Erfolgreichere Aufzucht mit der „Kälberschule“
• Kurz notiert: Infografik – Wie werden Rinder in Deutschland gehalten?
• Achtung Streptokokken: Allzu oft am Krankheitsgeschehen beteiligt!
• Aktuelles Interview: Streptokokken-Infektion: Lieber Sauen impfen statt Ferkel behandeln?
• Kurz notiert: PRRS: Blutprobe weiterhin Goldstandard in der Frühdiagnostik
• Aktueller Buchtipp: Milchziegenhaltung – Produktionsverfahren planen und kalkulieren
• Infektiöse Bronchitis: Coronavirus schädigt Legeapparat
• Imkertipp: Spätsommer heißt Varroakontrolle und -behandlung

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Haltung und Schlachtung von Bruderhähnen #TiHo-Tierschutz-Tagung 2021 – Teil 2

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Dr. Eva Moors, die Geflügelspezialistin des niedersächsischen LAVES, zeigte in Ihrem Vortrag Probleme bei der Bruderhahnmast und der anschließenden Schlachtung auf. Eine spezielle gesetzliche Regelung für solche Tiere gibt es (noch) nicht, es gelten also das Tierschutzgesetz allgemein und, weil die Hähne zum Zweck der Fleischerzeugung gehalten werden, im Prinzip die Vorschriften der TierSchNutztV für Masthühner.

Im Verhalten aber gleichen Bruderhähne eher Junghennen, nicht Masthühnern. Sie sind deutlich agiler und neigen, mit zunehmendem Alter, zu Auseinandersetzungen mit Artgenossen und deswegen seine die Haltungsanforderungen auch vergleichbar mit denen der Junghennenaufzucht, sagt Eva Moors.

Nach 85 Tagen Mast erreichen Bruderhähne ihr Schlachtgewicht von 1,5 kg. Überträgt man nun die zulässige Besatzdichte für Masthühner (mit 1,5 kg), kommt man zu 23,2 Hähnen pro Quadratmeter Stallfläche (entspricht 35 kg/m2). Weil jedoch jeder Bruderhahn etwa 400 cm2 Fläche abdeckt, blieben nur 7% freie nutzbare Fläche pro Tier. Das LAVES empfiehlt besser 18 Tiere je m2 einzustallen, damit die Unterbringung als verhaltensgerecht betrachtet werden kann.

Weitere Voraussetzung für die verhaltensgerechte Unterbringung seien, außer Einstreu, das frühzeitige und kontinuierliche Angebot geeigneter Beschäftigungsmöglichkeiten und eine Strukturierung des Stalls. Also Pickblöcke und Stroh-/Luzerneheuballen sowie Bretter und Blenden (Versteckmöglichkeiten). Außerdem erhöhte Ebenen oder Sitzstangen (ab 21. Lebenstag min. 10 cm, ab 1,5 kg Körpergewicht min. 14 cm je Tier).

Ein Problem könne auftreten, wenn die Hähne Futter- und Tränkelinien zum Aufbaumen nutzen. Deren Statik sei eher nicht für solche Belastungen ausgelegt und auch eine physiologische Ruhestellung für die Tiere kaum möglich.

Besondere Bedeutung habe, so Frau Dr. Moors, die spezielle Sachkunde des Betreuungspersonals im Umgang mit den Bruderhähnen. Frühzeitiges Erkennen und Vorbeugen von Verhaltensstörungen wie Federpicken und Kannibalismus sein essentiell1

Für die Schlachtung schließlich kämen nur spezielle Betriebe infrage (wie z. B. solche für Legehennen), weil die Schlachtkörper ganz andere Maße aufweisen, wie die von Masthühnern. Rentabel für einen Schlachtbetrieb sei die Schlachtung von Bruderhähnen aber nur, wenn entsprechende Kapazitäten frei seien und große Partien der männlichen Legehybriden angeliefert würden.

Weil der Brustfleischanteil beim Bruderhahn geringer und das Fleisch insgesamt fester sei, landete das Fleisch am Ende überwiegend in Verarbeitungsware wie z. B. Frikassee. Dieses Marktsegment wird allerdings schon durch die Schlachtung von Althennen bedient, weswegen heute schon ein Großteil der Bruderhähne am Ende im Tierfutter landet. Weil aber die Tötung von Tieren zu Fütterungszwecken nach §1 des Tierschutzgesetzes keinen vernünftigen Grund darstellt, handelte es sich eigentlich um einen Straftatbestand. Außerdem würde das „tierschutzfachliche Problem“ ja auch nur verlagert: statt Eintagsküken zu Futterzwecken zu töten, mäste man die Hähne, um sie dann ebenso zu verfüttern.

Eva Moors vermutet zwar, dass die Bruderhahnmast nur eine Übergangslösung sein wird, bis die Geschlechtsbestimmung im Ei flächendeckend etabliert ist, trotzdem aber sei eine bundeseinheitliche Regelung für die Haltung männlicher Legehybriden dringend erforderlich. Die formalrechtlich zulässige Haltung analog der Masthühner sei einfach nicht mit §2 TierSchG vereinbar.

Niedersachsen habe, auf Basis der Mindesthaltungsanforderungen an die Junghennenaufzucht, einen entsprechenden Vorschlag erarbeitet und bereits dem BMEL zugeleitet. Die Tatsache, dass in diesem Jahr allein in Niedersachsen 5,8 Mio. Bruderhähne aufgezogen werden, unterstreicht die Dringlichkeit der Forderung nach einer gesetzlichen Regelung.

Agrarministerin Barbara Otte-Kinast: „Jeder muss seinen Beitrag zur Krisenbewältigung leisten.“

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Mit einem deutlichen Apell endete am 6.9. das Branchengespräch Schwein im niedersächsischen Landwirtschaftsministerium. Agrarministerin Barbara Otte-Kinast formulierte in der Videokonferenz eine deutliche Erwartung an die Marktpartner: „Jeder muss seinen Beitrag zur Krisenbewältigung leisten: „Wir brauchen ein klares Bekenntnis des Handels zur deutschen Produktion.

Dies muss dringend auch die Stufe der Sauenhalter beinhalten. Wer den Verbrauchern regionale Produkte oder ausschließlich Ware aus den Haltungsstufen 3 und 4 verspricht, muss den Bauern Planungssicherheit durch langfristige Verträge geben. Aber auch die Landwirtschaft ist gefordert. Das Angebot ist immer noch zu groß. Inzwischen muss doch klar sein: Wenn die Nachfrage nicht da ist, dann benötigen wir auch weniger Schweine.“

Die Ministerin betonte, dass für Niedersachsen mit dem drohenden Strukturbruch viel mehr auf dem Spiel steht, als die endgültige Schließung einiger Hoftüren. „Die Landwirtschaft ist der Motor im ländlichen Raum. Wenn der stottert, dann läuft hier nichts mehr rund.“ Sie drängte daher auf eine zügige Implementierung des Konzepts der Borchert-Kommission, um die Zukunftsfähigkeit der deutschen Nutztierhaltung abzusichern. Bei der Agrarministerkonferenz wird Niedersachsen einen Antrag einbringen, um zwischen Bund und Ländern ein abgestimmtes Vorgehen gegen die Strukturkrise zu erreichen. In Niedersachsen gibt es rund 5000 Betriebe mit 8,195 Millionen Schweinen.

Die Beteiligten machten deutlich, dass kein Ende der Preisspirale in Sicht ist. Seit der Erzeugerpreis auf 1,30 Euro/kg Schlachtgewicht gefallen ist, geht die Angst vor einem „noch nie dagewesenen Strukturbruch“ in der Branche um. Positiv wurden deshalb die Signale der REWE Gruppe gewertet. Diese kündigte an, rund 95 Prozent der Produkte als „5D“ auszuzeichnen: Geburt, Aufzucht, Mast, Schlachtung und Zerlegung in Deutschland.

„Wir erwarten diese Selbstverpflichtungserklärung vom gesamten Handel“, erklärte Ministerin Barbara Otte-Kinast.

Es wurde deutlich, dass dem Verlust der Wettbewerbsfähigkeit mit zwei Maßnahmen entgegengesteuert werden muss:

1. Höhere deutsche Tierwohl-Standards werden durch geeignete
Finanzierungsmodelle flankiert, wie dies die Borchert-Kommission
vorgeschlagen hat. Mehr Platz für die Tiere in den Ställen bedeutet
dann auch weniger Schweine.
2. Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) wird mittelfristig so angepasst,
dass die Erbringung höherer Tierwohl- und Umweltstandards
alternative Einkommensmöglichkeiten für Landwirte eröffnet.

Agrarministerin Barbara Otte-Kinast: „Die Zeit drängt, die Not der Schweinehalter wächst täglich. Wir brauchen zwingend Hilfe von der Bundespolitik“.

Quelle: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Aktuelle Tierschutzthemen aus Sicht des BMEL #TiHo-Tierschutz-Tagung 2021 – Teil 1

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Am 2. und 3. September fand die jährliche Tierschutztagung in Hannover statt. Wie schon im Vorjahr zwar „nur“ online, aber mit neuem Teilnehmerrekord. Vor allem Amtsveterinäre nehmen regelmäßig die Gelegenheit wahr, Praktiker-Vorträge zu Fragen von Tiergesundheit und -haltung, zu Transport und Schlachtung zu hören und sich über Fragen des Tierschutzes zu informieren.

Den Anfang macht traditionell Dr. Katharina Kluge vom BMEL. Sie berichtet über aktuelle Tierschutzthemen aus Sicht des Ministeriums, neue Verordnungen, Gesetze und solche die noch „in der Pipeline sind“.

So wurde in diesem (Wahl-)Jahr das Verbot des Kükentötens zum 1.1.2022 beschlossen, doch andere Vorhaben schafften es nicht mehr auf die Tagesordnung des Bundestages und sind daher „der Diskontinuität unterfallen“, wie es im Amtsdeutsch heißt. Der nächste Bundestag und die nächste Ministeriums-Spitze kann die Themen dann wieder aufgreifen oder neu bewerten.

Dies betrifft

1) Tierschutzkontrollen an Tierkörpern für tierschutzbezogene Kontrollen an Rinder- und Schweinekadavern in Betrieben, die tierische Nebenprodukte verarbeiten. Ein entsprechender Gesetzestext ist ausformuliert und wird mit größter Wahrscheinlichkeit in der nächsten Legislaturperiode im Bundestag behandelt werden.

2) gilt das Gleiche für ein Gesetz zum staatlichen Tierwohlkennzeichen. Alle Eckpunkte und inhaltlichen Details, auch zu Haltungsanforderungen, wurden hierzu ausformuliert. Ob und in welcher Form ein entsprechendes Gesetz verabschiedet wird, hängt wohl vor allem von der nächsten Ministerin/dem nächsten Minister ab.

Auf dem Weg dagegen sind Änderungen in der Tierschutztransportverordnung. Sie betreffen Temperaturüberschreitungen, Transporte bei hohen Temperaturen und die Anhebung des Mindesttransportalters von Kälbern von 14 auf 28 Tage. Hier läuft das EU-Notifizierungsverfahren bis mindestens 25. Oktober 2021, die Verkündung schließt sich an.

Auf EU-Ebene ist eine Tierschutz-Transportverordnung angekündigt, die Transporte bei extremen Temperaturen, Transport nicht abgesetzter Tiere und lange Beförderungen in Drittländer regeln soll. Frau Dr. Kluge rechnet mit dem Abschluss der EU-Beratungen im Jahr 2024.

In Deutschland schließlich steht die Anbindehaltung von Rindern auf der Agenda des BMEL und wird – unabhängig vom Wahlausgang – mit Sicherheit in absehbarer Zukunft thematisiert.

Durchfall bei Saugkälbern: Mit einfachen Maßnahmen Situation verbessern

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Von Anna-Maria Ertel, Dr. Ilka Steinhöfel, Mariana Bartschies, Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)

Bei dem Wort „Kälberdurchfall“ läuten bei nahezu allen Milcherzeugern mit eigener Jungviehaufzucht die Alarmglocken. Nicht umsonst wird diese Erkrankung auch als die wirtschaftlich bedeutendste Erkrankung in der Rinderaufzucht bezeichnet. Ein krankes Kalb verursacht dem Halter hohe Kosten. Das Problem ist hinreichend bekannt, das Wissen um die Erkrankung und ihre Ursachen eigentlich auch, und doch ändert sich kaum etwas an dieser Situation. Eine sächsische Studie geht der Problematik auf den Grund.
Jede Erkrankung im Kälberalter schmälert die Chance, dass aus dem Kalb einmal eine leistungsstarke, gesunde und langlebige Milchkuh wird. In den ersten Lebenstagen der Kälber gehören Durchfallerkrankungen zu den häufigsten Störungen. Das belegte auch eine 2016 durchgeführte Monitoring-Untersuchung des LfULG. 60 sächsische Betriebe nahmen nach einem Aufruf freiwillig an dieser Untersuchung teil. Dazu wurden die Betriebe mittels eines Fragebogens zur Versorgung ihrer Kälber befragt und in jedem Betrieb 10 Kälber ausgewählt, welche in der ersten Lebenswoche und an zwei weiteren Terminen jeweils im Abstand von einer Woche untersucht wurden. Zu diesen Untersuchungen wurde auch von jedem der 10 Kälber Kotproben genommen, welche von der LUA in Leipzig und dem Institut für Parasitologie auf potenzielle Durchfallerreger untersucht wurden.

Ergebnis alarmierend
Das Ergebnis war sehr ernüchternd. Nur in vier Betrieben hatte keines der 10 untersuchten Kälber an den drei Untersuchungstagen Durchfall. In 41 Betrieben (67,2 %) lag die Durchfallquote bei den untersuchten Kälbern bei 50 % und darüber. Insgesamt wiesen von den 554 untersuchten Kälbern, 313 (55,7 %) zu mindestens an einem der Termine eine suppige oder wässrige Kotkonsistenz auf. Den höchsten Anteil von Durchfallsymptomen zeigten Kälber, deren Untersuchungstermin auf den 7., 8. oder 9. Lebenstag fiel, und zwar 40 %, 47 % bzw. 51 % (siehe Abbildung). Aber auch ca. ein Viertel der im Alter von 1-2 Tagen untersuchten Kälber zeigten diese Symptome.


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Antibiotika-Verbot versus Tierschutz: TVT fordert sinnvollere Maßnahmen, um Resistenzen und Tierhaltungsmängel zu beseitigen

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Aktuell wird ein Antrag diskutiert, die von der Europäischen Arzneimittel Agentur (EMA) und anderen wissenschaftlichen Institutionen vorgesehene Verordnung für Tierarzneimittel wesentlich zu verschärfen und die meisten der jetzt für Tiere zugelassenen Antibiotika für deren Behandlung zu verbieten. Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. (TVT) unterstützt die Zielrichtung des Antrags, nämlich Antibiotika-Resistenzen zu vermeiden und tierschutzwidrige Praktiken in der Nutztierhaltung zu unterbinden. Allerdings sei die Einschränkung der Behandlungsmöglichkeiten für Nutz-, Haus- und Heimtiere dafür keineswegs zielführend. „Tieren eine notwendige antibiotische Behandlung zu verweigern ist tierschutzwidrig! Ein Verbot dieser Behandlungen trägt kaum dazu bei, Antibiotikaresistenzen zu vermeiden oder das Tierwohl bei Nutztieren zu verbessern. Hier sind in den jeweiligen Themenbereichen eigene Strategien zu verfolgen.“, so Dr. Andreas Franzky, Vorsitzender der TVT. Deshalb unterstützt die TVT, ebenso wie der Deutsche Tierschutzbund, die Initiativen der Bundestierärztekammer (BTK) und des Bundesverbandes praktizierender Tierärzte (bpt), die sich gegen das Verbot aussprechen.

Am 28. Januar 2022 tritt die Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über Tierarzneimittel in Kraft. Im Zusammenhang mit dieser Verordnung muss eine Reihe weiterer, sog. delegierter Verordnungen erlassen werden. Eine dieser Verordnungen regelt, welche Antibiotika zukünftig der Behandlung von Menschen vorbehalten bleiben. Die von der Europäischen Arzneimittel Agentur (EMA) und anderen wissenschaftlichen Institutionen vorgesehene Verordnung sieht auch weiterhin die Möglichkeit vor, Tiere verantwortungsvoll und wirksam zu behandeln.

Nun hat Martin Häusling, Abgeordneter im Europaparlament und Mitglied im EU-Agrarausschuss einen Antrag in das Europaparlament eingebracht, diese Verordnung wesentlich zu verschärfen und die überwiegende Mehrheit der jetzt für Tiere zugelassenen Antibiotika zu verbieten. Dieses hätte weitreichende Folgen für die antibiotisch Behandlung erkrankter Tiere. Durch das Verbot sollen laut Häusling die Entstehung von Antibiotikaresistenzen beim Menschen eingedämmt und tierschutzwidrige Praktiken in der Nutztierhaltung, beendet werden können. Die TVT unterstützt diese Ziele, diese sind allerdings über ein Behandlungsverbot absolut nicht zu erreichen.

Die Argumentation, dass die Anwendung von Antibiotika in der Tierhaltung die Resistenzen bei den Menschen fördert, ist nur bedingt richtig. Nur ein sehr geringer Prozentsatz der beim Tier auftretenden Resistenzen geht auf den Menschen über und betrifft in erster Linie Landwirte und Tierärzte. Der allergrößte Teil der beim Menschen auftretenden Resistenzen – wie zum Beispiel multiresistente Krankenhauskeime – werden von diesen selbst produziert. Gleichwohl ist es wichtig, im Sinne des One-Health-Ansatzes sowohl in der Tiermedizin als auch in der Humanmedizin für einen verantwortungsvollen Umgang mit Antibiotika und eine Verringerung des Einsatzes von Antibiotika zu sorgen.

In der Tiermedizin wird dieses schon seit 2011 durch verschiedene Maßnahmen umgesetzt, so dass sich der Verbrauch an antibiotischen Wirkstoffen seitdem um mehr als 50 % verringert hat. So lag im Jahr 2020 der Antibiotikaverbrauch in der Tiermedizin erstmalig unter dem in der Humanmedizin.

Für eine weitere Senkung des Antibiotikaeinsatzes ist es notwendig, das Tierwohl bei der Tierhaltung und der Tierzucht, insbesondere beim Geflügel, deutlich zu verbessern. Gut gehaltene Tiere, bei deren Zucht keine extremen Leistungen, sondern eine stabile Gesundheit in Vordergrund stehen, werden weit seltener antibiotisch behandelt als Tiere, deren natürlichen Anpassungsfähigkeiten durch extreme Zuchtziele und eine defizitäre Haltung überfordert werden. Dem muss durch strengere gesetzliche Regelungen in der Tierhaltung und der Tierzucht entgegengewirkt werden.

Bereits jetzt gibt es gesetzliche nationale Regelungen, die den Einsatz von Reserveantibiotika im Tierbereich weitgehend einschränken. Dieses betrifft die Cephalosporine der 3. und 4. Generation und die Fluorchinolone. Die oft angeführten Carbapeneme finden in der Tiermedizin gar keine Anwendung.

Die TVT fordert eine sachliche Diskussion fern von gegenseitigen polemischen Vorwürfen. So muss im Sinne des One-Health-Gedankens ein verantwortungsvoller Umgang mit Antibiotika gefördert werden und der Einsatz sowohl im Tier- als auch im Humanbereich weiter verringert werden.

Bei der Nutztierhaltung sind die rechtlich Anforderungen an die Zucht und Haltung deutlich zu verbessern, damit Gesundheit und Wohlbefinden den Einsatz von Antibiotika überflüssig machen.
Die Resolution des Herrn Häusling ist nicht geeignet, diese Ziele zu verfolgen.

Quelle: TVT

Drohendes EU-Antibiotikaverbot für Tiere: Tierärzteverband bittet Baerbock, Habeck, Laschet und Söder um Klarstellung

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Das Europaparlament entscheidet im September, ob vier für die Human- und Tiermedizin gleichermaßen wichtige antibiotische Wirkstoffklassen für die Behandlung von Tieren verboten werden sollen. Aus Tierarztsicht drohen gravierende Folgen für die Gesundheitsversorgung von Klein-, Heim- und Nutztieren sowie Pferden: Bestimmte Krankheiten können dann nicht mehr behandelt werden. Deutsche Europaabgeordnete spielen in der Vorbereitung und Unterstützung des Verbotsantrags eine wichtige Rolle. Sie positionieren sich dabei gegen einen wissenschaftsbasierten Regulierungsvorschlag der EU-Kommission – und auch gegen Positionen ihrer eigenen Parteien.

Der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) bittet deshalb die Bundesvorsitzenden von CDU, Armin Laschet, und CSU, Dr. Markus Söder, sowie von Bündnis 90/Die Grünen, Annalena Baerbock und Robert Habeck, um eine Klarstellung der Position ihrer Parteien im Vorfeld der finalen Abstimmung im Europäischen Parlament. „Unterstützen Sie den von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) erarbeiteten, wissenschaftsbasierten Kriterienkatalog der EU-Kommission, der die im internationalen Vergleich weitreichendste rechtliche Regulierung des Antibiotikaeinsatzes in der Tiermedizin darstellt? Oder unterstützen Sie den Gegenantrag, der vorsieht, dass vier – für die Human- und Tiermedizin gleichermaßen wichtige – antibiotische Wirkstoffklassen für die Tiermedizin verboten werden sollen?“, fragt bpt-Präsident Dr. Siegfried Moder die Parteivorsitzenden.

Die Sorge der Tierärzte: „Wenn der Verbotsantrag angenommen wird, könnte das dazu führen, dass wir kranke Klein-, Heim- und Nutztiere sowie Pferde nicht mehr behandeln können. Tiere müssten im Zweifelsfall sogar euthanasiert werden, weil bei bestimmten Indikationen die erforderlichen Tierarzneimittel nicht mehr zur Verfügung stehen“, sagt Moder und schreibt an die Parteivorsitzenden: „Sie können sich vorstellen, dass uns dieses Szenario mit großer Sorge erfüllt, v. a. weil es unserem Selbstverständnis als Tierärzte/innen, kranken Tieren helfen zu wollen und auch zu müssen, zuwiderläuft.“

Eine Klarstellung der Parteivorsitzenden ist aus bpt-Sicht notwendig, weil sich deutsche EU-Abgeordnete bei diesem Thema gegen Parteipositionen stellen. So hatte Bündnis 90/die Grünen auf bpt-Anfrage zum Thema EU-Antibiotikaregulierung Mitte August geantwortet (Zitat):

„Um Antibiotika gezielt einzusetzen und Resistenzen zu vermeiden, sollen vorrangig kranke Einzeltiere behandelt werden. Reserveantibiotika sollen der Humanmedizin vorbehalten werden, wobei kranken Tieren natürlich gezielt geholfen werden muss. Das deckt sich mit Empfehlungen der EMA (Hervorhebung bpt), bestimmte Kategorien bei Tieren nur dann zum Einsatz kommen zu lassen, wenn die öffentliche Gesundheit sonst gefährdet ist.“

Der Verbotsantrag im Europaparlament wurde aber federführend vom Grünen EU-Abgeordneten Martin Häusling aus Hessen initiiert. Dieser Antrag weist die EMA-Empfehlungen als „unzureichend“ zurück.

Auch bei der CDU/CSU gibt es abweichende Positionen. Die offizielle Parteiantwort auf eine bpt-Anfrage lautete (Zitat):

„CDU und CSU unterstützen diesen Ansatz (Anmerkung bpt: die Kriterien der EMA). Reserveantibiotika sind Arzneimittel der letzten Wahl und werden verabreicht, wenn sonst nichts mehr wirkt. Die Reserveliste muss aber wissenschaftlich fundiert sein. Es darf nicht zu einem Therapie-Notstand in der Tiermedizin kommen, denn auch kranke Tiere müssen behandelt werden können.“

Der Verbotsantrag konnte im ENVI-Ausschuss des EU-Parlaments aber nur eine Mehrheit erreichen, weil sich die Abgeordneten der EVP-Fraktion, zu der CDU/CSU gehören, mehrheitlich enthielten.

Auch der CDU-Politiker Dr. Peter Liese, gesundheitspolitischer Sprecher der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament, hat sich enthalten. Er bestätigt die Sorge der Tierärzte vor gravierenden Folgen bis hin zur Euthanasie. Der Humanmediziner wird in der Westfalenpost vom 21. August 2021 wie folgt zitiert (Passage aus dem Artikel):

„Die Frage ist doch: Muss man vielleicht bei einem Tier auf die bestmögliche Behandlung verzichten – oder will man riskieren, dass auch Menschen sterben, weil auch diese Antibiotika irgendwann ihre Wirkung verlieren?“ Liese hat diese Frage für sich beantwortet: Ja, Reserveantibiotika sollen dem Menschen vorbehalten werden – bei der Behandlung von Tieren müsse dann versucht werden, mit normalen Antibiotika zurecht zu kommen: „Im aller schlimmsten Fall muss es eingeschläfert werden. Das ist natürlich hart.“

Angesicht der zunehmend kontroverseren öffentlichen Diskussion über das drohende Antibiotikaverbot fordert der bpt eine klare Positionierung der Parteien vor der finalen Entscheidung im EU-Parlament Mitte September. „Wir Tierärzte unterstützen ausdrücklich den restriktiven Antibiotikaeinsatz in Veterinär- und Humanmedizin. Wir haben den Antibiotikaeinsatz europaweit um 34 und in Deutschland sogar um 60 Prozent reduziert“, betont bpt-Präsident Moder. „Ein pauschales Verbot ganzer Wirkstoffklassen schränkt die Behandlungsmöglichkeiten für Tiere aber unverantwortlich ein und wird deshalb von uns abgelehnt.“

Mehr zum europarechtlichen Hintergrund und Tierärzteprotest hier.

Quelle: bpt

Justus-Liebig-Universität Gießen und Friedrich-Loeffler-Institut kooperieren

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Welche Gefahr Zoonosen bedeuten – also Infektionen, die vom Tier auf den Menschen übergehen können –, führt uns seit eineinhalb Jahren die Corona-Pandemie nachdrücklich vor Augen. Um die Forschungen in diesem Bereich deutlich zu verstärken, haben die Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) und das Friedrich-Loeffler-Institut (Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, FLI) jetzt eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. Im Rahmen der Zusammenarbeit planen der Fachbereich Veterinärmedizin der JLU und das FLI auch die gemeinsame Berufung einer Professur für Internationale Tiergesundheit/One Health.

Die Infektionsmedizin spielt an der JLU (unter anderem in Zusammenarbeit mit der Philips-Universität Marburg, der Technischen Hochschule Mittelhessen, dem Paul-Ehrlich-Institut in Langen und der Goethe Universität Frankfurt) eine große Rolle, etwa im LOEWE-Schwerpunkt DRUID, der sich der Erforschung von vernachlässigten Tropenkrankheiten widmet. Bei diesen und weiteren armutsassoziierten sowie vernachlässigten Infektionskrankheiten fehlen Impfstoffe, und Therapiemöglichkeiten sind entweder nicht vorhanden oder so limitiert, dass eine Resistenzentwicklung gegen die wenigen verfügbaren Medikamente nach Ansicht von Expertinnen und Experten nur eine Frage der Zeit ist.

„Die Auswirkungen der plötzlichen Ausbreitung von Infektionskrankheiten, auf die wir nicht vorbereitet sind, können fatal sein“, erklärt Prof. Dr. Dr. h.c. Martin Kramer, der Dekan des Fachbereichs Veterinärmedizin. In diesem Bereich bestehe nach wie vor großer Nachholbedarf, so dass sich für den Fachbereich Veterinärmedizin und die Zusammenarbeit mit dem FLI zahlreiche Anknüpfungspunkte ergeben. „Dies gilt besonders für den One Health Ansatz, d.h. der ganzheitlichen Betrachtung der Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt“, ergänzt Prof. Dr. Dr. h.c. Thomas C. Mettenleiter, der Präsident des FLI. Die gemeinsamen Forschungen sollen dazu dienen, die Ursprünge von zoonotischen Infektionen besser zu verstehen und wirksame Präventionsmaßnahmen zu entwickeln.

Die 1607 gegründete Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) ist eine traditionsreiche Forschungsuniversität, die rund 28.000 Studierende anzieht. Neben einem breiten Lehrangebot – von den klassischen Naturwissenschaften über Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, Gesellschafts- und Erziehungswissenschaften bis hin zu Sprach- und Kulturwissen-schaften – bietet sie ein lebenswissenschaftliches Fächerspektrum, das nicht nur in Hessen einmalig ist: Human- und Veterinärmedizin, Agrar-, Umwelt- und Ernährungswissenschaften sowie Lebensmittelchemie. Unter den großen Persönlichkeiten, die an der JLU geforscht und gelehrt haben, befindet sich eine Reihe von Nobelpreisträgern, unter anderem Wilhelm Conrad Röntgen (Nobelpreis für Physik 1901) und Wangari Maathai (Friedensnobelpreis 2004). Seit dem Jahr 2006 wird die Forschung an der JLU kontinuierlich in der Exzellenzinitiative bzw. der Exzellenzstrategie von Bund und Ländern gefördert.

Als Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit widmet sich das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) der Gesundheit lebensmittelliefernder Tiere. Zentrale Aufgaben sind die Prävention, Diagnose und Bekämpfung von Tierseuchen, die Verbesserung der Tierhaltung und -ernährung sowie die Erhaltung und Nutzung tiergenetischer Ressourcen.

Quelle: FLI

Kostendruck setzt Eierwirtschaft massiv zu: BVei-Appell an den LEH für faire Preisverhandlungen

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Vor dem Hintergrund einer sich zuspitzenden Belastungssituation der deutschen Eierwirtschaft hat sich Henner Schönecke, Vorsitzender des Bundesverbands Ei e. V. (BVEi) und ZDG-Vizepräsident, heute mit einem eindringlichen Appell für faire Preise an den Lebensmitteleinzelhandel in Deutschland gewandt. Schönecke macht dabei deutlich, dass die Eierwirtschaft aufgrund stark gestiegener Kosten aktuell unter einem katastrophalen finanziellen Druck steht. Das komplette Schreiben des BVEi-Vorsitzenden lautet:

„Sicher beobachten Sie als Entscheider mit Verantwortung aufmerksam die jüngsten Entwicklungen auf dem Agrar- und Ernährungs-Sektor. Hier zeichnet sich bereits seit Monaten eine dramatische Situation ab. Die Preise für Futtermittel haben sich deutlich verteuert – teilweise mit Steigerungsraten von bis zu 40 Prozent!

Doch damit nicht genug: Neben den stark anwachsenden Futtermittelpreisen belasten steigende Fracht- und Verpackungskosten wie auch deutlich gestiegene Kosten für Kartonagen und Eier-Kleinverpackungen die Rentabilität unserer Unternehmen erheblich. Legehennenhalter, Packstellen und Eiervermarkter stehen unter einem katastrophalen Kostendruck. Eine Entspannung in 2022 ist nicht zu erwarten, zumal auch die konsequente Verwendung von Non-GMO-Soja aus entwaldungsfreien Lieferketten in der Eiererzeugung eine große logistische und finanzielle Herausforderung darstellt.

Als Eierwirtschaft versorgen wir zusammen mit Ihnen als Partner im Lebensmitteleinzelhandel die Menschen in Deutschland mit qualitativ hervorragenden Lebensmitteln. Um diesem Anspruch auch weiter gerecht zu werden, braucht es faire Preise in der gesamten Erzeugungs- und Vermarktungskette von Eiern in allen Haltungsformen. Mit betrachtet werden müssen dann auch geänderte rechtliche Vorgaben und deren Auswirkungen auf die Kosten, wie es beim Ausstieg aus dem Kükentöten der Fall ist. Die Futtermittelpreise zeigen auch hier Wirkung und verteuern die Aufzucht der Bruderhähne bei einem Futterbedarf von rund 6 kg pro Tier ganz erheblich in einer Größenordnung von etwa 20 %.

Wenn unsere Mitgliedsbetriebe aufgrund der dramatischen Rahmenbedingungen am Markt ohne auskömmliche Erlöse nur noch um ihr wirtschaftliches Überleben kämpfen, verlieren wir den Standort Deutschland – und Sie als Lebensmitteleinzelhandel die sichere Versorgung mit Eiern, erzeugt und vermarktet nach handelsseitig gewünscht hohen und kontrollierten Standards. Es braucht auch ein klares Bekenntnis des Lebensmitteleinzelhandels, den hohen Erzeugungsstandard bei Schaleneiern auch konsequent bei in Lebensmitteln verarbeiteten Eiern einzufordern.

Sie haben die Chance, das in den Gesprächen mit Ihren Eierlieferanten zu ändern! Die Verbraucherinnen und Verbraucher bei Ihnen im Lebensmitteleinzelhandel somit darauf vertrauen dürfen, dass Sie verantwortlich handeln und dabei fair mit den Erzeugern umgehen.

Bitte verstehen Sie unseren Appell als partnerschaftliche Handreichung, um gemeinsam ein Höfesterben im Bereich der Geflügelwirtschaft zu verhindern und langfristig für Versorgungssicherheit bei Eiern aus und in Deutschland zu sorgen.

Gesprochen werden muss auch über ein neues Modell an Einkaufsvereinbarungen, wie derart dynamische Marktentwicklungen – in die eine, wie in die andere Richtung – künftig noch besser und marktgerechter abgebildet werden können.

Nehmen Sie mein heutiges Schreiben gerne zum Anlass, bei einem persönlichen Gespräch ergebnisoffen und vertrauensvoll in den vertieften Austausch zu gehen. Wir freuen uns auf Ihren Gesprächsvorschlag!“

Quelle: ZDG

Virale Zoonosen beim Wirtschaftsgeflügel: Gefahr für den Menschen?

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Einige der in Deutschland und Europa vorkommenden viralen Erkrankungen des Wirtschaftsgeflügels haben zoonotisches Potential. Bei der Übertragung dieser Erreger über Speziesgrenzen hinweg besteht die Gefahr einer Adaptation an den menschlichen Organismus mit erheblichen Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit im Fall einer fortgesetzten Mensch-zu-Mensch-Übertragung. Neben den Folgen, die hochkontagiöse, pathogene Erreger für die Tierbestände, Tierhalter und die Wirtschaft haben, ist dies ein weiterer Grund, Bekämpfungsmaßnahmen für bestimmte Tierseuchen rechtlich festzulegen. Hierzu referierte Dr. Christine Ahlers, Fachtierärztin für Geflügel an der Tierseuchenkasse Thüringen kürzlich bei einer Online-Fortbildung dwer Firma MSD.

Unter den viralen Zoonosen des Wirtschaftsgeflügels hat die hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) in Deutschland aktuell die größte Bedeutung. Ebenso wie die Newcastle Krankheit (ND) und die niedrigpathogene Aviäre Influenza (NPAI, LPAI) ist sie anzeigepflichtig, und Schutzmaßnahmen sind rechtlich vorgeschrieben. Wegen der großen Variation in Virulenz und klinischer Symptomatik bei aviären Influenzaviren und aviärem Paramyxovirus Typ 1, dem Erreger der ND, enthalten die Rechtsakte exakte Falldefinitionen. Eine Anzeigepflicht besteht auch für Infektionen mit dem West-Nil-Virus, das erstmals 2018 bei Vögeln in Deutschland nachgewiesen wurde und über Stechmücken übertragen wird. Die als Wirtschaftsgeflügel gehaltenen Spezies gelten jedoch als wenig empfänglich, eine Infektion ist in Deutschland bislang nicht aufgetreten. Theoretisch möglich ist auch die Übertragung von Rhabdoviren auf Geflügel durch Bisse tollwütiger Füchse.

Zur Früherkennung muss bei Verlusten von mehr als 2 %, Legeleistungseinbruch oder Abnahme der durchschnittlichen Gewichtszunahme um mehr als 5 % innerhalb von 24 Stunden das Vorliegen einer HPAIV-oder LPAIV-Infektion diagnostisch abgeklärt werden. In reinen Wassergeflügelbeständen ist eine Untersuchung auf HPAI und LPAI vorgeschrieben, wenn über mehr als 4 Tage die üblichen Verluste um mehr als das Dreifache ansteigen oder die übliche Gewichtszunahme oder Legeleistung um mehr als 5 % abfallen. (§ 4 Geflügelpest-Verordnung i.d.F. vom 15.10.2018)

In Deutschland ist die Impfung jedes Hühner- und Putenbestandes gegen ND vorgeschrieben (§ 7 Abs. 1 Geflügelpest-Verordnung i.d.F. vom 20.12.2005); Schutzimpfungen gegen HPAI und NPAI sind jedoch verboten (§ 8 Geflügelpest-Verordnung i.d.F. vom 15.10.2008).

Den größten Beitrag zur Vermeidung viraler Zoonosen beim Wirtschaftsgeflügel können betriebsindividuelle Biosicherheitskonzepte leisten. Ihre konsequente Umsetzung hat maßgeblichen Einfluss auf Eintrag und Verschleppung von Krankheitserregern und sollte regelmäßig kontrolliert werden.

Tipps zur Vorbeugung:
• Die 2017 in Niedersachsen entwickelte Al-Biosicherheitsampel ermöglicht eine Bewertung des betrieblichen Biosicherheitsstatus.

• Zur Durchführung der Desinfektion bei Tierseuchen hat das Friedrich-Loeffler-Institut detaillierte Empfehlungen über Mittel und Verfahren erarbeitet

• Insbesondere im Hinblick auf Erkrankungen mit zoonotischem Potential sind technische, organisatorische und hygienische Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten wichtig. Entsprechende Vorgaben sind in der Biostoffverordnung enthalten. Zum Schutz vor H PAIV hat der Ausschuss für biologische Arbeitsstoffe (ABAS) spezielle Maßnahmen in einer Empfehlung zusammengestellt.

Quelle: „Expertise 2021 – Konferenz von MSD Tiergesundheit“, Abstract Book