Minderung von Ammoniakemissionen in der Rinderhaltung

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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft fördert Kieler Forschungsprojekt PraxREDUCE

Offene Laufställe mit viel Platz sind eine Maßnahme, um Rindern in der Landwirtschaft mehr Tierwohl zu ermöglichen. Der größere Luftaustausch und die größere Fläche führen aber auch zu mehr Ammoniakemissionen im Stall. Ein Forschungsteam der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) untersucht im gerade gestarteten Projekt PraxREDUCE praktische Lösungen, wie diese Ammoniakemissionen bei bestehenden und neuen Ställen reduziert werden können.

Treffen Harn und Kot zusammen auf die Bodenflächen im Laufstall, wird ein Prozess angestoßen, der in einer Freisetzung von Ammoniak endet. Das von Bakterien im Kot gebildete Enzym Urease beginnt je nach pH-Wert und Witterungseinflüssen mit der direkten Spaltung des Harnstoffs. Der Harnstoff, im Urin wird dann mithilfe von Wasser in Ammoniak und CO2 aufgespalten. Das verflüchtigte Ammoniak ist damit als Nährstoff im Dünger für die betriebseigenen Flächen verloren und steht wegen seines negativen Einflusses auf die Umwelt in der Diskussion. Eine Lösung zur Verringerung der Ammoniakemissionen bieten Ureaseinhibitoren, die die Ureaseaktivität minimieren. Dadurch wird die Harnstoffaufspaltung im Stall reduziert und weniger Ammoniak freigesetzt. In Studien am Institut für Landwirtschaftliche Verfahrenstechnik der Agrar- und Ernährungswissenschaftlichen Fakultät der CAU konnte eindeutig nachgewiesen werden, dass der Einsatz solcher Ureaseinhibitoren die Ammoniakemissionen um 40 bis 60 Prozent reduziert.

Im Projekt PraxREDUCE erforschen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nun eine automatisierte Ausbringung des Ureaseinhibitors. Hierbei handelt es sich um ein chemisches Produkt, welches in einer rapsölbasierten Lösung suspendiert ist. „Die technischen Lösungen, die hierbei erprobt werden sollen, reichen von einem schienengeführten Spritzgestänge bis zu einer im Entmistungsroboter voll-integrierten Applikationseinheit“, berichtet Dr. Andreas Melfsen als Projektverantwortlicher des Instituts für Landwirtschaftliche Verfahrenstechnik. „Neben der Praxistauglichkeit sind weitere Schwerpunkte der Forschung die genaue und sichere Ausbringung. Hierbei wird nicht nur die Effektivität des Ureaseinhibitors im Praxiseinsatz untersucht, sondern auch weitere Einflüsse die durch Abdrift oder Verschleppung bei der Ausbringung entstehen können.“ Zusammen mit den Projektpartnern von der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein und der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt können diese neuartigen Systeme auf deren Lehr- und Versuchsanstalten in Futterkamp und Iden in der Praxis erprobt werden. Als Teil des PraxREDUCE Projektes wird auch die Unbedenklichkeit für Tier, Mensch und Umwelt bei fachgerechter Anwendung untersucht. Diesen Projektteil übernehmen die Projektpartner SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH und Julius-Kühn-Institut unterstützt durch unabhängige, zertifizierte Fachtoxikologen.

In Zukunft könnte der Einsatz der Methode nicht nur die Ammoniakemissionen reduzieren, sondern dadurch auch die Stallluftqualität erhöhen und damit die Tiergesundheit und Arbeitsbedingungen verbessern. Außerdem steigert der im Wirtschaftsdünger vermehrt verbleibende Stickstoff dessen Nährstoffwert und seine Transportfähigkeit. Zudem hat sich Deutschland nach der EU-Richtlinie 2016/2284 dazu verpflichtet, nationale Emissionen bestimmter Luftschadstoffe deutlich zu reduzieren. Für die Ammoniakemissionen bedeutet dies eine Reduktion um fünf Prozent in den Jahren 2020 bis 2029 und um 29 Prozent ab dem Jahr 2030 im Vergleich zu 2005.

Über PraxREDUCE:
Das Projekt wird vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft für drei Jahre gefördert. Ziel ist es eine praxistaugliche Lösung zu finden, wie ein Ureaseinhibitor gleichmäßig und sicher auf Laufflächen in Rinderställen ausgebracht werden kann. Diese soll sowohl in bestehenden Altgebäuden als auch in Neubauten funktionieren. Neben dem Institut für Landwirtschaftliche Verfahrenstechnik der CAU und drei Industriepartnern (SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH, agrotop GmbH und Betebe GmbH) sind auch die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein (LWK SH), die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt (LLG-LSA) und das Julius-Kühn-Institut in Braunschweig beteiligt.

Quelle: Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

Große Erfolge bei der Antibiotikaminimierung

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Erfolgsmeldungen aus der Landwirtschaft gehen manchmal etwas unter. Dies betrifft den Pflanzenbau und die Nutztierhaltung gleichermaßen. Tatsache ist, dass im vergangenen Jahr sowohl die Menge eingesetzter Pflanzenschutzmittel als auch die Abgabe von Antibiotika weiter gesunken sind.

Im Juli meldete das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), dass die Menge der in der Tiermedizin abgegebenen Antibiotika in Deutschland im Jahr 2019 erneut zurückgegangen ist. Sie sank im Vergleich zum Vorjahr um 52,2 auf 670 Tonnen, das sind 7,2 Prozent weniger als im Jahr 2018. Die Abgabemenge erreichte damit das niedrigste Niveau seit der ersten Erfassung im Jahr 2011 mit 1.706 Tonnen. Das entspricht einem Rückgang in diesem Zeitraum von 60,7 Prozent. Hervorzuheben ist, dass die abgegebenen Mengen der Fluorchinolone sowie Cephalosporine der 3. und 4. Generation auf den niedrigsten Wert seit 2011 sanken. Seit 2014 wird neben den Abgabe-mengen auch die Therapiehäufigkeit mit Antibiotika bei Masttieren bestimmt. Landwirte sind verpflichtet, jede Behandlung über die Wirktage des Mittels zu dokumentieren.

Um weiterhin aktiv die Entwicklung antimikrobieller Resistenzen zu bekämpfen, sollte Ziel sein, mittels eines umfassenden Tiergesundheitsmanagements Krankheiten vorzubeugen und die Behandlung mit Antibiotika auf das notwendige Maß zu beschränken. Bei den Konzepten zur Prävention von Krankheiten spielen deshalb Impfstoffe und auch immunmodulierende Tierarzneimittel eine bedeutende Rolle. Eine dem Tier angemessene Versorgung mit geeigneter Fütterung und Haltung sowie Diagnostika, die eine frühzeitige Erkennung von Erkrankungen ermöglichen, tragen ebenfalls dazu bei, Tiere gesund zu halten. Maßnahmen zur Infektionskontrolle und Vermeidung eines Resistenztransfers auf dem landwirtschaftlichen Betrieb sowie in vor- oder nachgelagerten Stufen der Lebensmittelkette komplettieren das Bild, um den Verbraucher mit hochwertigen Lebensmitteln vom Tier zu versorgen. Zu beachten bleibt, dass auch bei bester Hygiene und Prävention Tiere nach wie vor krank werden und behandelt werden müssen, wenn erforderlich auch mit Antibiotika.

Mit der neuen EU-Tierarzneimittel-Verordnung verbinden sich weitere Erwartungen. So soll die Verfügbarkeit von Tierarzneimitteln in den Ländern der Europäischen Union größer, der Anreiz für Innovationen gesteigert und der Kampf gegen Antibiotikaresistenzen verstärkt werden. Die Verordnung soll ab dem 28. Januar 2022 zur Anwendung kommen. Sie sieht u.a. vor, dass besonders kritische Antibiotika künftig der Humanmedizin vorbehalten sein sollen.

Ein europäisches Experten-Gremium hat bereits Empfehlungen zu diesen Kriterien und zur Kategorisierung der Antibiotika in vier Gruppen formuliert, nämlich „A: Vermeiden“, „B: Einschränken“, „C: Vorsicht“ und „D: Umsichtig“. Wichtiges Ziel ist es dabei, künftige Therapieoptionen für die Tiermedizin zu erhalten. Experten betonen, dass darüber hinaus neue Antibiotika entwickelt werden müssten. Intensiv arbeiten Wissenschaftler daran, die Mechanismen der Resistenzentwicklung und die Übertragungswege zu verstehen.

Erwartet wird, dass sich hieraus ergebende Ansatzpunkte für neue Antibiotika der Humanmedizin vorbehalten bleiben werden. Das neue Wissen wird aber auch genutzt, um bekannte Wirkstoffe zu optimieren oder andere Konzepte zur Kontrolle oder zu Alternativen weiterzuentwickeln.

Tiergesundheit trägt in entscheidendem Maß zu einer produktiven und damit ressourcenschonenden Tierhaltung in der Landwirtschaft bei. Gesunde Tiere verbrauchen weniger Ressourcen wie Futter, Wasser und damit Fläche mit der Folge, dass weniger Gülle und Emissionen anfallen. Je intensiver die Haltung und je gesünder die Tiere, desto stärker werden die Einspareffekte.

Laut FAO und der Welttiergesundheitsorganisation (OIE) machen krankheitsbedingte Verluste etwa 20 % der Gesamtproduktion aus. Ein Beispiel: Mastitis-Management und Impfung verbessern die Gesundheit und das Wohlbefinden von Milchkühen. So können wirtschaftliche Einbußen von 375 kg Milchertrag bzw. bis zu 182 € pro Kuh/Jahr vermieden werden.

Antibiotika sollen jedoch nicht als „billiges Produktionsmittel“ eingesetzt werden, sondern dienen der Behandlung kranker Tiere. Die prophylaktische Anwendung von Antibiotika ist verboten. Auch als sogenannte Leistungsförderer dürfen sie in der Europäischen Union bereits seit 2006 nicht mehr eingesetzt werden.

Quelle: Bundesverband für Tiergesundheit e.V. (BfT)

Geflügelwirtschaft besorgt – Geflügelhalter tun alles, um Vogelgrippe-Eintrag in eigene Bestände zu vermeiden

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Zum sich aktuell ausweitenden Vogelgrippe-Geschehen in Deutschland äußert sich Friedrich-Otto Ripke, Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V. (ZDG):

„Das sich aktuell ausweitende Vogelgrippe-Geschehen in Deutschland macht uns als Geflügelwirtschaft sehr besorgt. Gleichwohl sind unsere erfahrenden Geflügelhalter bestmöglich sensibilisiert und routiniert im Umgang mit der aviären Influenza. Wichtigster Präventionsbaustein ist und bleibt die konsequente Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen im täglichen Management auf jedem Geflügelbetrieb: Damit kann der Eintrag der Vogelgrippe in die Geflügelbestände effektiv minimiert werden – absolute Sicherheit kann es dennoch nicht geben.

Wir als gesamte Geflügelwirtschaft stehen in einem intensiven und täglichen Austausch zu den aktuellen Vogelgrippe-Fällen – sowohl die Landesverbände untereinander als auch mit dem Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft als Dachorganisation auf Bundesebene. Aber auch mit den zuständigen Behörden bei Bund und Ländern stehen wir in einem regelmäßigen und sachlich-konstruktiven Austausch über die jeweils aktuellen Entwicklungen und notwendigen Maßnahmen. Und wir werden diesen Austausch je nach Entwicklung jederzeit noch enger ziehen. Allen Beteiligten ist bewusst: Nur eine gemeinsame Anstrengung kann zur Bekämpfung der Vogelgrippe beitragen. Gleichzeitig sollten die Bundesländer mit zusätzlichen Maßnahmen nicht zu lange warten – eine risikobasierte und regionale Stallpflicht ist neben der konsequenten Biosicherheit ein weiteres wichtiges Instrument der Prävention.“

Quelle: ZDG

Süße Einblicke in den Geschmackssinn der Bienen

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Wissenschaftlerinnen der Universität Würzburg haben mit der Genschere CRISPR/Cas9 ein Zuckerrezeptor-Gen der Honigbiene ausgeschaltet. Ihre Studie liefert neue Erkenntnisse über die Geschmackswahrnehmung dieser Insekten.

Dass Honigbienen Süßes schmecken, erscheint uns ganz selbstverständlich, schließlich sammeln diese sozialen Insekten Blütennektar und produzieren daraus Honig. Erstaunlich dabei ist aber, dass Bienen die vielen verschiedenen Zucker, die ihnen bei der Futtersuche begegnen – wie etwa Fruktose, Saccharose, Glucose, Maltose, Melizitose oder Trehalose – lediglich mit drei Rezeptoren wahrnehmen können. Bei der Untersuchung an Zellsystemen konnte die Arbeitsgruppe um Dietmar Geiger, Professor für Pflanzenphysiologie am Lehrstuhl für Botanik I, bestätigen, dass einer dieser Rezeptoren (AmGr3) allein auf Fruktose reagiert, während die anderen beiden (AmGr1 und AmGr2) alle weiteren Zucker detektieren.

Diese Zuckerrezeptoren stehen auch im Mittelpunkt eines Forschungsprojekts von Ricarda Scheiner. Die Biologin ist Professorin und Arbeitsgruppenleiterin am Lehrstuhl für Verhaltensphysiologie und Soziobiologie am Biozentrum der Julius-Maximilians-Universität (JMU) Würzburg. Seit vielen Jahren erforscht sie die molekularen Grundlagen der Verhaltenssteuerung bei Honigbienen.

Publikation in „Chemical Senses“
Gemeinsam mit ihrem Team ist es Scheiner nun gelungen, das Gen des spezifischen Fruktoserezeptors AmGr3 mit Hilfe der Genschere CRISPR/Cas9 in Bieneneiern auszuschalten. Anschließend haben die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die so mutierten Tiere künstlich aufgezogen und auf ihre Geschmackswahrnehmung hin untersucht. Die Ergebnisse haben Sie vor Kurzem in der Fachzeitschrift Chemical Senses veröffentlicht.

„Honigbienen ohne den AmGr3-Rezeptor schmeckten weniger Fruktose als die Kontrolltiere, ihr Geschmack für Saccharose blieb unbeeinflusst“, beschreibt Laura Degirmenci, die Erstautorin der Studie, das zentrale Ergebnis dieser Experimente. Die Wissenschaftlerin konnte damit die früheren Ergebnisse aus Versuchen an Zellsystemen am Tiermodell bestätigen, wonach AmGr3 ein Fruktose-Rezeptor ist.

Darüber hinaus zeige die Arbeit, „dass die CRISPR/Cas9-Methode eine effektive Methode für Rezeptor- und Verhaltensuntersuchungen in diesem Organismus darstellt“, so Degirmenci. Die Arbeitsgruppe von Ricarda Scheiner hat die Arbeit mit der Genschere in der Forschung an Honigbienen in jüngster Zeit an der Universität Würzburg etabliert. Im Frühjahr 2020 hat sie dafür den mit einer halben Million Euro dotierten Momentum-Forschungspreis der Volkswagenstiftung erhalten.

Link zur Studie.

Quelle: Julius-Maximilians-Universität Würzburg

Nachhaltigkeit in der tierischen Produktion: wie sieht die Zukunft aus?

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Judith L. Capper, unabhängige Beraterin für Nachhaltigkeit bei Nutztieren, hat einen bemerkenswerten Artikel in der Fachzeitschrift „Animal Frontiers“ veröffentlicht, in dem sie sich mit zukünftigen Chancen und Herausforderungen für die tierische Produktion auseinandersetzt.

Die Autorin definiert dabei Nachhaltigkeit als „Gleichgewicht zwischen Wirtschaftlichkeit, Umweltverantwortung und sozialer Akzeptanz“ und setzt damit bereits den weiten Rahmen für ihre Überlegungen, die sie am Beispiel der US-amerikanischen Landwirtschaft darlegt.

Grundsätzlich schreibt sie in der Einleitung: „Die künftige Nachhaltigkeit wird davon abhängen, dass die Tierhalter Produktivität und Effizienz verbessern, damit mehr Fleisch und Milch mit weniger Ressourcen hergestellt werden können. Die Verbraucher stellen jedoch zunehmend die Methoden in Frage, mit denen Lebensmittel hergestellt werden. Die Zukunft der globalen tierischen Produktion hängt daher davon ab, dass die Erzeuger ihr Engagement für die Umwelt unter Beweis stellen und gleichzeitig ein positives Verbraucherbild der Tierhaltung bewahren.“

Dass in den letzten Jahren der Fokus auf die Treibhausgas-Emissionen gelegt wurde, habe die Branche einigermaßen unvorbereitet getroffen. Zwar habe es schon in der Vergangenheit beträchtliche Fortschritte gegeben, die aber eher Nebeneffekte verbesserter Produktivität und Effizienz gewesen seien, als absichtliche Strategie.

Von 1977 bis 2007 etwa, habe die US-Rindfleischproduktion pro Kilo Fleisch 19% weniger Futter, 33% weniger Land und 12% weniger Wasser genutzt. Bessere Ernteerträge, Wachstumsraten und höhere Schlachtgewichte beim Rind seien dafür verantwortlich gewesen. Die vierfach gestiegene Milchleistung pro US-Kuh zwischen 1944 und 2007 ging mit Verringerungen beim Futterverbrauch um 77%, bei Land- und Wassernutzung um 90, respektive 65% einher, wobei gleichzeitig die THG-Emissionen pro Kilo Milch um 63% sanken. In den Jahren 2007 bis 2017 hätten weitere Produktivitätssteigerungen Land- und Wassernutzung um 20,8% und 30,5 %, den Kraftstoffverbrauch um 20,2% verringert, was unterm Strich zu einem Rückgang der THG-Emissionen um 19,2% pro Kilogramm geführt habe.

Die heute erreichten Werte für Futterverwertungseffizienz, Reproduktionsleistung und Wachstumsraten ließen vermuten, dass bei Schweinen und Geflügel ein Maximum in Sichtweite sein könnte. Bei Wiederkäuern sähe es allerdings ganz anders aus: die Weltrekord-Milchkuh aus Wisconsin lieferte sagenhafte 35.457 kg Milch in einer einzigen Laktation, was einen weiteren linearen Anstieg des (möglichen) durchschnittlichen Milchertrags erwarten ließe. Ein Hinweis auf Zielkonflikte zwischen Produktivität und Tierwohl. Ebenso wie die Ergebnisse zweier Studien zur weidebasierten Rinderhaltung, die eine um 302% höhere Wassernutzung und eine 68%-ige Zunahme der THG-Emissionen gegenüber Feedlots zeigten.

Für Capper hängt deshalb „die zukünftige Nachhaltigkeit der Viehwirtschaft davon ab, dass die relative Bedeutung der Umweltverantwortung erfolgreich kommuniziert und die Nachhaltigkeitsmerkmale unterschiedlicher Produktionssysteme sowohl quantifiziert als auch qualifiziert werden.“

Die Engländerin definiert ferner drei Probleme, die sofort angegangen werden müssten: (1) Änderung der Berechnung für THG-Emissionen, (2) Einbeziehung von nicht vom Menschen essbaren Futtermitteln und (3) Priorisierung der Tiergesundheit und des Tierschutzes.

Bei Punkt 1, den THG-Emissionen, bezieht sich Capper auf die Forschungsergebnisse von Allen et al. zum Abbau von Methan in der Atmosphäre (Link).

Um Getreide und Ölsaaten in der Tierernährung zu ersetzen, sei 2. eine nachhaltige Intensivierung bei den Kuppelprodukten notwendig, vom Biertreber über Zitrusfruchtpulpe bis zum Insektenprotein.

3. gelte es die Tiergesundheit zu verbessern, schon allein, weil laut FAO jährlich 20% des tierischen Proteins aufgrund von Tierseuchen verloren gingen.

„Zukünftige Tierhaltungssysteme müssen entweder nachweisen, dass eine Intensivierung der Produktion ein Synonym für Gesundheit und Wohlbefinden sein kann, oder die Systeme entsprechend ändern, sodass ein akzeptabler Mittelweg gefunden werden kann“ schreibt Capper – nicht zuletzt im Hinblick auf den Antibiotikaeinsatz.

Für die Zukunft hält die Autorin den Ansatz tierische Produkte über Steuern zu verteuern für denkbar, wenn eine Verbrauchssenkung gesellschaftlich erwünscht wäre. Gleichzeitig müssten dann aber auch Vermarktungsmöglichkeiten geschaffen werden für Produkte, die auf verbesserten Tierschutz, Umweltauswirkungen oder Ernährungsqualität beruhen.

Um zukunftsfähig zu sein, müsse die Branche heute Kommunikationskanäle öffnen, welche die jüngere Generation, die in 10 Jahren Kaufentscheidungen treffen wird, aufklären und begeistern. Die Herausforderung bestehe darin, „eine Kultur der kontinuierlichen Verbesserung einzuführen, um eine nachhaltige Intensivierung voranzutreiben, die eine verbesserte Gesundheit für Tiere, Menschen und den Planeten umfasst.“

Link zum Originalartikel: Judith L. Capper
Animal Frontiers, Vol. 10, Issue 4, October 2020,

Geflügelpest in Schleswig-Holstein und Niedersachen angekommen

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Aktive Biosicherheit: Risikoampel der Universität Vechta unterstützt beim Vorsorge-Check

Angesichts des ersten Geflügelpest-Falles in einem Geflügelbestand in Schleswig-Holstein sowie einer zunehmenden Zahl von hoch ansteckenden und krankheitsverursachenden Aviärer Influenza (HPAI) H5-Fällen bei Wildvögeln an der Nord- und Ostseeküste ist das Risiko eines Eintrags in weitere Nutzgeflügelhaltungen – auch in Niedersachsen – sehr hoch. Die kostenlos nutzbare Risikoampel der Universität Vechta unterstützt Betriebsinhaber*innen beim Vorsorge-Check.

„Entscheidend ist eine effektive Risikominimierung einer Viruseinschleppung in die Ställe“, erläuterte Projektleiterin Dr. Barbara Grabkowsky, Geschäftsführerin der an der Universität Vechta
angesiedelten Transformationsstelle agrar Niedersachsen. „Dies kann nur durch eine konsequente Umsetzung von Biosicherheitsmaßnahmen in allen Betriebsabläufen umgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund ist es von großer Bedeutung, den aktuellen Biosicherheitsstatus in den einzelnen Geflügelbetrieben zu überprüfen.“ Die Universität Vechta weist in diesem Zusammenhang auf die 2018 entwickelte AI-Risikoampel hin. Diese gibt kostenlos eine auf die Eintragswege der Geflügelpest fokussierte Einschätzung und damit eine gute Grundlage, um das Risiko eines Eintrags der Geflügelpesterreger zu senken.

Das Online-Tool bietet Landwirt*innen die Möglichkeit, die individuelle betriebliche Biosicherheit bewerten zu lassen, besonders die ergriffenen Maßnahmen zum Schutz vor Geflügelpest. Dadurch können Betriebe noch besser Vorsorgemaßnahmen zum Schutz des eigenen Geflügelbestandes treffen, um Auswirkungen der Seuchenzüge – wie zuletzt 2016/17 – zu vermeiden. Die fachliche Basis der Ampel lieferten 19 Experten aus Wissenschaft, tierärztlicher und landwirtschaftlicher Praxis sowie Behördenvertreter aus ganz Deutschland.

„Die Risikoampel beinhaltet 100 Fragen, die den Bereichen Sicherung des Betriebs, Sicherung des Stalls und Arbeitsabläufe zugeordnet sind“, erläuterte Grabkowsky. Über ein Multiple-Choice-System beantworten die Landwirt*innen die Fragen, wobei das Tool in einem zweistufigen Verfahren automatisch bewertet, wie stark jeder Aspekt das Risiko eines Geflügelpesteintrags verringert oder erhöht. „Das Ergebnis wird in Ampelfarben visualisiert und gibt Auskunft über die erreichte Risikoklasse“, erklärt Grabkowsky – und das hat einen ganz konkreten praktischen Nutzen: „In einer Optimierungsanalyse werden alle Risikofaktoren ihrer Bedeutung gemäß aufgelistet und konkrete Hinweise zur Umsetzung im Betrieb gegeben. Mit diesem Ampelsystem können Geflügelhalter*innen regelmäßig überprüfen, ob das eigene Biosicherheitskonzept den Betrieb noch optimal schützt.“

Das Projekt „Geflügelpest-Risikoampel“ wurde von der Universität Vechta zusammen mit dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) durchgeführt. Mitarbeitende Partner im Projekt sind die QS Fachgesellschaft Geflügel GmbH, der Niedersächsische Geflügelwirtschaftsverband (NGW) sowie der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG). Die wissenschaftliche Grundlage für die Wichtung der Risikofaktoren hat ein Expertenpanel erarbeitet, das mit Fachleuten aus der Tierärztlichen Hochschule Hannover, dem Friedrich-Loeffler-Institut, der Niedersächsischen Tierseuchenkasse, dem Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES), dem Veterinäramt des Landkreises Cloppenburg, der Task Force AI aus Baden-Württemberg, dem Landesverband der Bayerischen Geflügelwirtschaft e. V., verschiedenen Tierarztpraxen aus Deutschland, der Anicon Vorsorge GmbH und Praktikern der Branche besetzt ist. Finanziell unterstützt wurde das Projekt an der Universität Vechta von der QS Fachgesellschaft Geflügel GmbH und der Dr. Alhard von Burgsdorff-Stiftung.

Link zur Geflügelpest-Risikoampel (Benutzung ist gebührenfrei).
Quelle: Universität Vechta

Stallpflicht in einigen Regionen Niedersachsens

In Niedersachsen wird es zunächst keine landesweite Stallpflicht für Freilandgeflügel wegen des hochansteckenden Geflügelpest-Virus geben. Das teilte das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML) mit. Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Seuchenlage hat Niedersachsen am 3. November 2020 die Landkreise und kreisfreien Städte zu einer Risikobewertung aufgefordert. Diese liegen nun vor.

Auf Einladung des ML fand heute Nachmittag eine Telefonkonferenz mit den Veterinärämtern der Küstenlandkreise und der Landkreise mit hoher Geflügeldichte zur Einschätzung der augenblicklichen Situation statt.

Zum Schutz des Hausgeflügels werden folgende Landkreise und kreisfreie Städte die Aufstallung für alle Betriebe, auch Hobbyhaltungen, anordnen: Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Cuxhaven, Stadt Delmenhorst, Stadt Emden, Emsland, Friesland, Grafschaft Bentheim, Leer, Stadt und Landkreis Oldenburg, Stadt und Landkreis Osnabrück, Osterholz-Scharmbeck, Stade, Vechta, Wesermarsch, Stadt Wilhelmshaven und Wittmund. In diesen Regionen wird besonders viel Geflügel gehalten bzw. sie sind besonders stark vom derzeit stattfindenden Vogelzug betroffen.

Darüber hinaus werden die übrigen Veterinärämter des Landes vom ML aufgefordert, ihre Risikobewertungen fortlaufend zu aktualisieren und eine Teil-Aufstallung in avifaunistisch wertvollen Gebieten zu prüfen. Die Zuständigkeit der für eine Aufstallung notwendige Risikobewertung liegt bei den Landkreisen. Daher muss diese auch zwingend von den Landkreisen vorgenommen werden.

Die Notwendigkeit der Aufstallungsverfügungen wird regelmäßig überprüft, um deren Dauer auf das seuchenhygienisch unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen.

„Ich weiß, was das für eine schwierige Aufgabe ist, das Freilandgeflügel einzustallen. Aber wir hoffen, dass wir mit diesen regional und zeitlich begrenzten Maßnahmen den Übergriff der Vogelgrippe auf unsere Geflügelhaltungen verhindern können”, sagte Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast. Durch das dynamische Geschehen in anderen Küstenländern sei man alarmiert. Sie verwies auf die zwingende Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen hin.

Bislang wurde in Niedersachsen bei drei Wildvögeln (zwei Enten im Landkreis Cuxhaven und eine Nonnengans im Landkreis Wesermarsch) durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) als nationales Referenzlabor der Geflügelpesterreger des Subtyps H5N8 nachgewiesen. Es bestehen derzeit keine Hinweise, dass dieser Subtyp des Geflügelpest-Virus auf den Menschen übertragen wird.

Ausnahmen von der Aufstallungspflicht für bestimmte Haltungen und Örtlichkeiten sind nach der Geflügelpest-Verordnung möglich. Auch Ausnahmegenehmigungen für einzelne Betriebe, z.B. weil eine artgerechte Haltung bei Aufstallung nicht möglich ist, können erteilt werden.

Hintergrund:
Die Geflügelpest kommt derzeit in der Wildvogelpopulation in weiten Teilen der norddeutschen Küstenländer vor. Betroffen sind hauptsächlich Wassergeflügel wie Wildenten und Wildgänse, aber auch Aasfresser und Greifvögel. Es werden in den Küstenlandkreisen aus der Bevölkerung vermehrt tote sowie lebende Vögel, die zentralnervöse Störungen aufweisen, gemeldet. Auch wenn der aktuelle Geflügelpesterreger des Typs H5N8 oder H5N5 bisher nicht für den Menschen gefährlich ist, sollen tote oder lebende Tiere nicht von den Bürgern eingesammelt werden. Wichtig ist auch, sich noch lebenden Tieren nicht zu nähern, denn dies bedeutet sehr viel Stress für die Vögel, sondern die Wildtiere in der Natur in Ruhe genesen oder evtl. auch sterben zu lassen. Hunde und Katzen sollten ferngehalten werden. Singvögel sterben sehr selten an der Vogelgrippe.

Quelle: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Gesündere Schweine durch faserreiches Ergänzungsfutter

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Das faserreiche Ergänzungsfutter tremoVital® stabilisiert den Verdauungsprozess von Schweinen und trägt zur optimierten Darmgesundheit bei.

Immer mehr Landwirte setzen in der Tierernährung auf Naturprodukte, um den Einsatz von Medikamenten in den Beständen zu reduzieren. TREMONIS bietet jetzt mit der Wirkstoffmischung tremoVital® eine neue, sehr gut wirksame Lösung zur Stabilisierung des Verdauungsprozesses und damit zur besseren Gesundheit von Schweinen in kritischen Phasen.

In dem neuen Ergänzungsfutter tremoVital® kommen Biertreber aus bester Braugerste, Bierhefe, Karottentrester, Erbsenschalen und ein Hefezellwandprodukt als hochwertige natürliche Faserträger zusammen mit optional erhältlichen Darmstabilisatoren zum Einsatz. Die spezielle abgestimmte Wirkstoffmischung trägt zu einem gesunden intestinalen Mikrobiom und zu einer regulierten Kotbeschaffenheit bei und schafft so einen Mehrwert in Ferkelaufzucht und Mast.

Frühe Ergänzung schon zum Ferkelaufzuchtfutter
In der Zeit der Umstellung von milchbetontem auf getreidereiches Futter reagieren Verdauung und Immunsystem der Ferkel erkennbar positiv auf die frühzeitige Ergänzung des üblichen Ferkelaufzuchtfutters durch eine Gabe von tremoVital®. „Die wissenschaftlich aufeinander abgestimmten Faserstoffe beeinflussen die frühe Entstehung eines robusten, vielfältigen Mikrobioms und eines abwehrkräftigen, gesunden Ferkeldarms. Insbesondere die Kotbeschaffenheit wird durch ein Plus an ausgewogenen, verdaulichen Faserstoffen reguliert“, beschreibt Lotte Giza, Tierärztin und verantwortliche Produktmanagerin bei der Tremonis GmbH, einige der Effekte von tremoVital®.

Positive Auswirkung auf Aufzucht und Mast
Die Entwicklung eines abwehrkräftigen Ferkels kann schon in einer sehr frühen Lebensphase durch ein Plus an optimierten Fasern in der ersten festen Nahrung begünstigt werden. Die in tremoVital® enthaltenen Faserfraktionen ergänzen sich vorteilhaft und weisen ein ausgewogenes Verhältnis an Ballaststoffen auf.

Hochwertige und hygienisch sichere Faserstoffe sowie hochverdauliches Protein unterstützen das Verdauungssystem und sind deshalb in einer darmlabilen Phase der Ferkelaufzucht besonders wünschenswert. Die Faserstoffe werden im Dickdarm mikrobiell unter Bildung kurzkettiger, gesundheitsfördernder Fettsäuren verdaut. Gleichzeitig können sie Schadbakterien, Sporen und Wasser binden. „Die Faserstoffe im Biertreber können in der richtigen Faserkombination zu erstaunlichen Effekten auf den Darm führen. Sie nähren die „guten“ Bakterien durch spezielle, präbiotische Eigenschaften. Zudem ist das Eiweiß aus der fermentierten Braugerste für Ferkel hochverdaulich und unterstützt die Darmschleimhaut“, so Giza.

Verkürzte Aufzuchtdauer, geringere Gesamtmortalität
Fütterungsversuche auf Praxisbetrieben belegen die positive Wirkung von tremoVital®: Die um etwa 7 Tage verkürzte Aufzuchtdauer und die um ca. 50,8 g höheren Tageszunahmen bei annähernd gleichem Futterverbrauch bedeuten mehr Umtriebe pro Jahr und Tierplatz (+0,7 %) und damit 1,12 % mehr Ferkel im Jahr, auf die die Fixkosten umgelegt werden können.

Neben der geringeren Sterberate aufgrund von Darmerkrankungen (-0,8 %) war auch die Gesamtmortalitätsrate um 1,5 % geringer; darüber hinaus konnte der durchfallbedingte Medikamenteneinsatz bei den Versuchstieren reduziert werden. Das Fazit von Landwirt Antonius Jahn aus NRW ist deshalb eindeutig: „Wichtig ist mir, dass die Ferkel die ersten drei Wochen nach dem Absetzen trocken sind. tremoVital® im Futter hat das geschafft – was hinten raus in der Leistung schon einen Unterschied macht.“

tremoVital® ist jetzt bei kooperierenden Tierärzten oder den regionalen TREMONIS Handelsvertretern (https://www.tremonis.de/kontakt/ihre-ansprechpartner-im-aussendienst.html) erhältlich. TREMONIS bietet Landwirten, wenn gewünscht, auch eine technische Lösung zum Eindosieren.

Weitere Informationen online

Quelle: Tremonis

Ab sofort zum Download bereit: „Der Hoftierarzt“ E-Magazin 5/2020

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Inhalt

Kälberhaltung auf dem Prüfstand: Was hat sich bewährt, wo gibt es neue Erkenntnisse?
Seite 2

Infektionskette unterbrechen durch Mykoplasmenimpfung der Sau?
Seite 5

Schwanzbeißen – Neue Lösungskonzepte gesucht
Seite 6

Warum das 4-fach geschützte Ferkel – Vorteile für die gesamte Lieferkette bietet
Seite 12

Mögl. Ursache für Schwanzbeißen und -spitzennekrosen können Darmentzündungen sein
Seite 12

Parafilariose: Klimawandel begünstigt parasitäre Erkrankungen
Seite 13

Nicht nur im Sommer ein Problem: Ektoparasiten in der Geflügelhaltung
Seite 14

Imkertipp: Mäuse, Specht und Co. als Winterfeinde der Bienen
Seite 19

Mit Fermentgetreide Clostridien in Schach halten
Seite 20

Das E-Magazin für Nutztierhalter erscheint alle zwei Monate im praktischen PDF-Format. Jetzt kostenfrei registrieren.

Tierschutz in der Schweinefleischerzeugung – Feldstudie untersucht Immunokastration

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Ein neues Verbundvorhaben begleitet eine Initiative von Landwirtinnen und Landwirten sowie Landwirtschaftsorganisationen zur Erprobung der sogenannten Immunokastration als Alternative zur chirurgischen Ferkelkastration. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft fördert das Vorhaben bei dem die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU), die Georg-August-Universität Göttingen und das Max-Rubner-Institut Kulmbach sowie diverse Schlacht- bzw. Verarbeitungsbetriebe zusammenarbeiten.

Der Fokus der Untersuchungen liegt dabei auf der Bewertung der Schlachtkörperzusammensetzung und der Fleisch- beziehungsweise Fettbeschaffenheit als Grundlage für eine qualitätsgerechte Bezahlung. Darüber hinaus werden die Verarbeitungseigenschaften in umfangreichen sensorischen Verbraucherstudien überprüft. Um auch die Umweltwirkungen quantifizieren zu können, wird mittels Simulationsmodellen eine Ökobilanzierung vorgenommen. „Von dem Projekt erhoffen wir uns Erkenntnisse darüber, mit welcher Variation bei den Schlacht- und Befunddaten sowie in der Fleisch- und Fettbeschaffenheit zu rechnen ist und welches die wichtigsten Ursachen für die auftretende Variation sind“, so der Projektkoordinator Professor Joachim Krieter von der Agrar- und Ernährungswissenschaftlichen Fakultät der CAU. „So ist es uns möglich, Beratungsempfehlungen zur Optimierung der Mast von immunkastrierten Tieren abzuleiten.“

Der Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration muss bis Ende 2020 umgesetzt sein. Als praxisrelevante und rechtskonforme Alternativen stehen die Jungebermast und die sogenannte Immunkastration sowie die chirurgische Kastration unter Injektions- bzw. Inhalationsnarkose zur Verfügung. Bei der Immunkastration wird mittels zweimaliger Impfung die Steroidproduktion in den Hoden unterbrochen und somit das Entstehen von ebertypischen Geruchsabweichungen und Verhaltensweisen beseitigt. Obwohl die Immunkastration weltweit seit 20 Jahren im Einsatz ist, bestehen in Deutschland damit nur sehr begrenzte praktische Erfahrungen auf allen Stufen der Wertschöpfungskette.

Quelle: Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

Geflügelpest bei Wildvogel im Landkreis Cuxhaven bestätigt

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Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast ruft zur Einhaltung der Biosicherheits-Maßnahmen auf

Bei einer Stockente, die im Landkreis Cuxhaven geschossen wurde, konnte das hochansteckende Geflügelpest-Virus vom Subtyp H5 nachgewiesen werden. Eine entsprechende Bestätigung erhielt das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML) aus dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) als nationales Referenzlabor. Außerdem wurde bei einer weiteren Wildente (Pfeifente) aus dem Landkreis Cuxhaven im Lebensmittel-und Veterinärinstitut (LVI) Oldenburg der Virus vom Subtyp H5 nachgewiesen. Die Proben befinden sich bereits zur Feststellung der Pathogenität beim FLI.

„Die Befunde sind Anlass für eine extrem hohe Wachsamkeit im Land“, sagte Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast. Sie rief die Geflügelhalter in Niedersachsen dazu auf, ihre Tiere zu schützen und die Biosicherheitsmaßnahmen konsequent auf den Betrieben umzusetzen. Auch in anderen norddeutschen Küstenländern wurden in den vergangenen Tagen zunehmend infizierte, verendete Wildvögel gefunden.

Das Landwirtschaftsministerium hat aufgrund der Häufungen und des andauernden Vogelzuges und unter Berücksichtigung der aktuellen Risikobewertung des FLI die niedersächsischen Landkreise und kreisfreien Städte mit Erlass vom 3. November 2020 aufgefordert, eine Risikobewertung nach den Vorgaben der Geflügelpest-Verordnung durchzuführen. Die Risikobewertung ist wesentliche Voraussetzung für die Anordnung einer Stallpflicht für Freilandgeflügel durch den zuständigen Landkreis bzw. die zuständige kreisfreie Stadt.

Hintergrund:
Die hoch ansteckende aviäre Influenza, auch Geflügelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und daher staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Erkrankungserscheinungen zu massenhaftem Verenden führen kann. Die Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (GeflPestSchV) enthält Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen.

Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Seuchenlage hat das FLI am 2. November 2020 seine Risikoeinschätzung zum Auftreten der der HPAIV H5 in Deutschland aktualisiert. Demnach wird das Risiko des Eintrags des HPAIV H5 in Geflügelhaltungen als hoch eingestuft. Sofern eine weitere Ausbreitung des Virus vor allem im Wildvogelbereich erfolgt, kann nach Einschätzung des FLI die Aufstallung von Freilandgeflügel in betroffenen Regionen als wirksame Methode zur Verhinderung der Viruseinschleppung in Erwägung gezogen werden.

Im Jahr 2016/17 ereignete sich das europaweit bislang größte Geflügelpestgeschehen, von dem Niedersachsen auch stark betroffen war. Der letzte Geflügelpestausbruch in Niedersachsen wurde im März 2020 in einem Putenbestand im Landkreis Aurich festgestellt.

Die Bevölkerung ist aufgerufen, Beobachtungen von unnormalen Verhaltensweisen bei Wasservögeln (z.B. unkoordiniertes Kopfkreisen) sowie Totfunde von Wildvögeln den Veterinärbehörden sofort zu melden, um die Früherkennung zu forcieren.

Quelle: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Tiergesundheit: Dummerstorfer Wissenschaftler entwickeln Frühwarnsystem für trächtige Milchkühe

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EU erkennt neuen Parameter für Stoffwechselstabilität als Patent an

Im Zeitraum um die Geburt sind hochleistende Milchkühe starken Stoffwechselbelastungen ausgesetzt. Dies kann unter anderem zu Beeinträchtigungen des Immunsystems mit erhöhter Krankheitsanfälligkeit sowie zur Verminderung der Leistungsfähigkeit und des Wohlbefindens führen. Wissenschaftlerinnen am Leibniz-Institut für Nutztierbiologie Dummerstorf (FBN) ist es erstmalig gelungen, einen physiologischen Marker zu identifizieren, der sichere Aussagen zur Stoffwechselstabilität von Milchkühen erlaubt. Dieser Forschungserfolg von PD Dr. Monika Röntgen und Dr. Sandra Erdmann wurde jetzt als europäisches Patent* anerkannt.

Das Patent basiert auf innovativen Untersuchungen zur Herzfrequenzvariabilität (HRV) von hochleistenden Milchkühen, die durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) gefördert worden sind. „Bislang gibt es in der Nutztierhaltung von Milchkühen keine verlässlichen Werte, die eine vorausschauende Aussage zur Entwicklung ihrer Gesundheit nach dem Abkalben ermöglichen“, sagte Studienleiterin PD Dr. Monika Röntgen. „Durch die nicht-invasive Bestimmung eines einzigen Parameters können jetzt bereits vier Wochen vor dem Abkalben Milchkühe mit guter Stoffwechselstabilität, hoher Nahrungsaufnahme und Milchleistung sowie solche mit verringerter Stoffwechselstabilität und erhöhtem Krankheitsrisiko erkannt werden. Mit unserem Parameter haben wir eine wissenschaftliche Grundlage gelegt, um künftig die drei wichtigen Säulen Gesundheit, Tierwohl und Leistungsvermögen effektiver in Einklang zu bringen.“

Schwellenwert markiert gesundheitliche Gefährdung
Es hat sich gezeigt, dass hinsichtlich der Anpassungsfähigkeit von Milchkühen an Stoffwechselbelastungen eine hohe Variabilität existiert. Im Unterschied zu Risikotieren können andere Tiere deutlich besser mit dieser Beanspruchung des Stoffwechsels umgehen, stellen sich schneller mit gezielten Regulationsprozessen darauf ein und bleiben gesund und leistungsfähig. „Wir haben daher nach Parametern, Biomarkern und Methoden gesucht, mit denen diese Gruppen frühzeitig, also bereits in der Trächtigkeit unterschieden werden können. Die rechtzeitige Erkennung von Risikokühen erlaubt vorbeugende Maßnahmen im Herdenmanagement und ist somit ein wichtiger Faktor zur Erhöhung des Tierwohls“, so die Veterinärmedizinerin.

Bisher wird eine Vielzahl von Einflussgrößen, wie Stoffwechselparameter, Entzündungsfaktoren und Hormone genutzt, um den Körperzustand der Kühe in der Frühlaktation (Milchabgabe) zu ermitteln. Sie reflektieren den aktuellen Zustand der Tiere und erlauben die Diagnostik von bestehenden Erkrankungen, sind jedoch als Frühwarnsystem zur Beschreibung der Anpassungsfähigkeit an die Stoffwechselanforderungen nicht geeignet. Die nach dem Abkalben notwendige körperliche Anpassung der Kühe wird durch das Zusammenspiel einer Vielzahl von Regulationsmechanismen erreicht, wobei Hormone und das vegetative Nervensystem eine wichtige Rolle spielen. Die Aktivität des vegetativen Nervensystems kann nach Aufzeichnung von Elektrokardiogrammen (EKG-Kurven) durch mathematische Analyse der Herzfrequenzvariabilität (HRV) ermittelt werden.

„Wir haben herausgefunden, dass sich Kühe mit normaler oder reduzierter Stoffwechselstabilität eindeutig in der Ausprägung des nichtlinearen HRV-Parameters Maxline (Lmax) unterscheiden“, so Röntgen. Ein weiterer entscheidender Vorteil im Gegensatz zu anderen Herzdaten sei die Unabhängigkeit des Parameters von aktuellen Einflüssen wie beispielsweise der Stoffwechsellage oder der Bewegungsaktivität der Kühe.

„Mit dem wissenschaftlich fundierten Lmax-Schwellenwert steht dem Landwirt künftig ein Instrument zur Verfügung, mit dem trächtige Kühe mit erhöhtem Stresslevel und Erkrankungsrisiko vorausschauend erkannt und vorbeugende Maßnahmen eingeleitet werden können. Somit ist es auch möglich, betriebswirtschaftliche Risiken durch Behandlungskosten, Leistungsausfall und verringerte Fruchtbarkeit deutlich zu reduzieren.“

Ausblick – wie geht es weiter?
In einem nächsten Schritt soll in einer größeren Feldstudie die Praxiseinführung in der Milchrindhaltung erprobt werden. Die Herzfrequenz wird dazu mit einem während der Versuchsreihen am FBN speziell entwickelten Rinder-Gurt mit Elektroden und Sender aufgezeichnet und einer handelsüblichen Auswerteeinheit zugeleitet. Über eine Auswertungssoftware wird der individuelle Lmax-Wert der entsprechenden Milchkuh berechnet und anschließend mit dem Lmax-Schwellenwert verglichen. Der Rinderhalter erhält dann die Information über die Gruppenzuordnung.

Foto: FBN
Die Herzfrequenzen von Milchkuh Sunny wurden mittels eines Gurtes erfasst und ausgewertet.

Für die Zukunft ist eine automatisierte Datenerfassung über Sensoren geplant. Darüber hinaus kann das Verfahren genutzt werden, um die Herdengesundheit und Zuchtstrategie langfristig durch Typisierung und Selektion weiblicher Tiere mit stabilem autonomen Regulationsvermögen und dadurch hoher Stoffwechselstabilität zu verbessern. „Unsere wissenschaftlichen Ergebnisse zeigen, dass solche Kühe in der Frühlaktation auch einen geringeren Stresslevel, ein höheres Nahrungsaufnahmevermögen und eine bessere Milchleistung aufweisen“, betonten die Wissenschaftlerinnen.

*Patentnummer: EP 3459446, PVA7128, Status 2020/08
Methode zur prädiktiven Identifizierung von Milchkühen mit reduzierter regulativer Kapazität und erhöhtem Krankheitsrisiko als Antwort auf Stoffwechselstress
(METHOD FOR IDENTIFYING A FARM ANIMAL HAVING AN IMPAIRMENT OF REGULATIVE CAPACITY IN RESPONSE TO METABOLIC STRESS)

Die Leibniz-Gemeinschaft
Die Leibniz-Gemeinschaft verbindet 93 selbständige Forschungseinrichtungen. Ihre Ausrichtung reicht von den Natur-, Ingenieur- und Umweltwissenschaften über die Wirtschafts-, Raum- und Sozialwissenschaften bis zu den Geisteswissenschaften. Leibniz-Institute widmen sich gesellschaftlich, ökonomisch und ökologisch relevanten Fragen. Sie betreiben erkenntnis- und anwendungsorientierte Forschung, auch in den übergreifenden Leibniz-Forschungsverbünden, sind oder unterhalten wissenschaftliche Infrastrukturen und bieten forschungsbasierte Dienstleistungen an. Die Leibniz-Gemeinschaft setzt Schwerpunkte im Wissenstransfer, vor allem mit den Leibniz-Forschungsmuseen. Sie berät und informiert Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Öffentlichkeit. Leibniz-Einrichtungen pflegen enge Kooperationen mit den Hochschulen – u.a. in Form der Leibniz-WissenschaftsCampi, mit der Industrie und anderen Partnern im In- und Ausland. Sie unterliegen einem transparenten und unabhängigen Begutachtungsverfahren. Aufgrund ihrer gesamtstaatlichen Bedeutung fördern Bund und Länder die Institute der Leibniz-Gemeinschaft gemeinsam. Die Leibniz-Institute beschäftigen rund 19.100 Personen, darunter 9.900 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Der Gesamtetat der Institute liegt bei mehr als 1,9 Milliarden Euro.
www.leibniz-gemeinschaft.de

Quelle: Leibniz-Institut für Nutztierbiologie (FBN)

Bei Extremwetterlagen: Freiland-Legehennen dürfen kurzzeitig aufgestallt werden

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Neue Regelungen für Niedersachsen gelten ab 1. November 2020
Fast ein Viertel der in Niedersachsen produzierten Eier kommen aus Betrieben mit dem Haltungssystem Freilandhaltung. Um Eier unter der Bezeichnung „Eier aus Freilandhaltung“ vermarkten zu dürfen, ist es nach geltendem EU-Recht erforderlich, dass die Legehennen tagsüber uneingeschränkten Zugang zu einem Auslauf im Freien haben und dies unabhängig vom Wetter. Extreme Witterungsverhältnisse wie Orkane oder starke Regenfälle können allerdings dazu führen, dass Tiere erkranken. Entschied sich der Tierhalter bislang für eine Aufstallung der Legehennen zum Schutz deren Gesundheit, durfte er die Eier nicht länger als Freilandeier vermarkten.

Dies ändert sich für alle Freilandbetriebe in Niedersachsen ab dem 1. November 2020 mit der neuen Regelung für extreme Witterungsbedingungen. Treten außergewöhnliche Wetterereignisse auf, die die Gesundheit und das Wohlbefinden der Legehennen beeinträchtigen, kann der Freilandzugang beschränkt werden. Als Grundlage für die vorliegende Regelung gilt das Erreichen der Unwetterwarnstufe „2 oder höher“ des Deutschen Wetterdienstes bei gleichzeitig niedrigen Tagestemperaturen von unter 5 Grad.

Wird der Zugang zum Freiland gemäß dieser Regelung beschränkt, so können die Eier für die Dauer von insgesamt maximal 16 Wochen weiterhin als Freilandeier gekennzeichnet und vermarktet werden. Der Zeitraum von 16 Wochen wird kumulativ und pro Durchgang (Herde) angewandt. Ab dem 1. November können Legehennenhalterinnen und -halter von dieser Regelung Gebrauch machen, indem sie bis spätestens 10 Uhr eine Meldung an das LAVES (auslaufbeschraenkung@laves.niedersachsen.de) schicken. Das entsprechende Formular sowie das Merkblatt zur Umsetzung der Regelung kann hier abgerufen werden:

Hintergrund:
Grundlage für die Vermarktung von „Eiern aus Freilandhaltung“ ist die Delegierte Verordnung (EU) 2017/2168 der Kommission vom 20. September 2017.

Diese regelt im Fall der konventionellen Freilandhaltung von Legehennen eine Beschränkung des Zugangs zum Auslauf bei folgenden Ereignissen:

– Veterinärrechtliche Bestimmungen zum Beispiel im Seuchenfall
– Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier

Entsprechend einem Auslegungshinweis der Kommission können auch außergewöhnliche Witterungsbedingungen, zu denen beispielsweise starke Regenfälle oder Sturm gehören, eine Auslaufbeschränkung rechtfertigen. Die Auslaufbeschränkungen sind zu beenden, sobald die oben genannten Gründe nicht mehr vorliegen.

Quelle: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Erste Fälle von „Vogelgrippe“ bei Wildvögeln in Norddeutschland – Hohes Risiko weiterer Ausbreitung und der Einschleppung in Nutzgeflügelbestände

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FLI rät zur Überprüfung der Biosicherheit in Geflügelhaltungen, Bevölkerung sollte tote Wildvögel melden

In Deutschland wurden am 30.10.2020 Fälle von Infektionen mit hochpathogenener aviärer Influenza (HPAI) / Vogelgrippe vom Subtyp H5 bei Wildvögeln nahezu zeitgleich an der Nord- und Ostseeküste sowie in Hamburg nachgewiesen. Diesen Ereignissen ging eine Serie von Ausbrüchen bei Geflügel und Wildvögeln in Russland und Kasachstan seit Ende Juli sowie in Israel und in den Niederlanden Mitte und Ende Oktober 2020 voran. Das Risiko weiterer Einträge von nach Deutschland, der Ausbreitung in Wasservogelpopulationen und des Eintrags in deutsche Nutzgeflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln wird als hoch eingestuft. Die festgestellten Virustypen wurden bisher nicht bei Menschen nachgewiesen. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) rät, Überwachungsmaßnahmen hinsichtlich toter oder kranker Wildvögel unverzüglich weiter zu intensivieren sowie die Biosicherheit in den Geflügelbetrieben zu überprüfen und ggf. zu optimieren. Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten unbedingt verhindert werden. Weitere Informationen gibt die aktuelle Risikoeinschätzung des FLI.

Das FLI stuft das Risiko weiterer Einträge von HPAI H5-Viren nach Deutschland als hoch ein. Die Ausbreitung von HPAI H5-Viren in Wasservogelpopulationen in Deutschland und ein Eintrag in deutsche Nutzgeflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln wird ebenfalls als hoch eingeschätzt.

Auffälliges Verhalten und Totfunde bei Wildvögeln sollten umgehend den Veterinärbehörden zur Bergung und Untersuchung gemeldet werden. In Zoos und Geflügelhaltungen, insbesondere mit Auslauf- und Freilandhaltung, sollten Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen dringend überprüft und wenn nötig optimiert werden.

Oberste Priorität hat der Schutz der Nutzgeflügelbestände vor einem Eintrag und der möglichen weiteren Verbreitung von HPAIV Infektionen. Hierzu müssen die einschlägig empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen und Überwachungs- bzw. Abklärungsuntersuchungen überprüft und unbedingt konsequent eingehalten werden. Zur Einhaltung von Grundregeln der Biosicherheit sind Geflügelhalter gesetzlich verpflichtet. Außerdem ist die Errichtung einer funktionierenden physischen Barriere zwischen den Habitaten von wilden Wasservögeln (z.B. Gewässer, Felder auf denen sich Gänse, Enten oder Schwäne sammeln) und den Geflügelhaltungen wesentlich. Berücksichtigt werden müssen auch indirekte Eintragswege wie kontaminiertes Futter, Wasser oder verunreinigte Einstreu und Gegenstände (Schuhwerk, Schubkarren, Fahrzeuge usw.).

Sofern eine weitere Ausbreitung des Virus vor allem im Wildvogelbereich erfolgt, kann die Aufstallung von Freilandgeflügel in betroffenen Regionen als wirksame Methode zur Verhinderung der Viruseinschleppung in Erwägung gezogen werden.

Die Risikoeinschätzung steht auf der Internetseite des FLI zur Verfügung.

Quelle: Friedrich-Loeffler-Institut

Wichtige Hilfen zur Ferkelkastration unter Inhalationsnarkose zum Download

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Die Ferkelbetäubungssachkundeverordnung (FerkBetSachkV) regelt die Betäubung von Ferkeln vor der Kastration durch sachkundige Personen ab dem 1. 1. 2021. Für den Sachkundenachweis müssen ein mindestens 12-stündiger Lehrgang mit theoretischer Prüfung und eine Praxisphase absolviert werden, um anschließend zur praktischen Prüfung zugelassen zu werden.

Die Arbeitsgemeinschaft Tierschutz der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV AGT) hat ein Merkblatt veröffentlicht, das auflistet welche Fähigkeiten „sachkundigen Personen“ vermittelt werden sollen, sowie eine Muster-Bescheinigung, die für die Anmeldung zur praktischen Prüfung nötig wird.

Die DLG bietet ebenfalls ein umfangreiches Merkblatt zur Ferkelkastration unter Inhalationsnarkose an. Hier findet sich neben Informationen zum Verfahrensablauf und zu bereits zugelassenen Geräten auch Managementhinweise, ökonomischen Aspekte und vor allem eine Checkliste zur Arbeitsplatzvorbereitung.

Beide Dokumente stehen zum Download bereit:

Merkblatt für Tierärzte und Tierärztinnen zur Anleitung der Praxisphase nach der Ferkelbetäubungssachkundeverordnung

DLG-Merkblatt 454: Ferkelkastration unter Inhalationsnarkose

Erster Fall von Afrikanischer Schweinepest bei Wildschwein in Sachsen

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Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt positiven ASP-Befund – Hausschweinbestände weiterhin nicht betroffen

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informiert, dass die Afrikanische Schweinepest (ASP) erstmals auch bei einem Wildschwein in Sachsen nachgewiesen wurde.

Das Tier wurde im Rahmen einer Jagd erlegt und hatte keine Krankheitssymptome. Das Wildschwein wurde routinemäßig auf ASP untersucht. Der Fundort liegt in der Nähe der polnischen Grenze in der Oberlausitz, Landkreis Görlitz.

In Polen gibt es seit 2014 ein aktives ASP-Geschehen, das sich in Richtung Westen ausgebreitet hat. Seit Januar waren bereits Fälle von ASP in unmittelbarer Grenznähe zu Deutschland aufgetreten. Nachdem am 10. September 2020 ein erster Fall von ASP bei einem Wildschwein in Brandenburg bestätigt wurde, gab es – wie erwartet wurde – weitere Fälle.

Wie zuvor schon in Brandenburg greifen nun die Vorgaben der Schweinepest-Verordnung. Die zuständige Behörde in Sachsen muss nun alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um eine Weiterverbreitung der Seuche zu verhindern. Dazu gehört, Zonen mit besonderen Schutzmaßnahmen auszuweisen.

Das BMEL steht in engem Kontakt mit dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS). Außerdem werden wir den zentralen Krisenstab Tierseuchen mit Vertretern von Bund und Ländern unter Leitung der Staatssekretärin im BMEL, Beate Kasch, erneut einberufen.

Auf Initiative des BMEL werden Schutzmaßnahmen, wie der Aufbau von festen Zäunen, seitens der Europäischen Union kofinanziert. Für die bisher ergriffenen Maßnahmen und das koordinierte Vorgehen zur Seuchenbekämpfung wurde Deutschland von der Europäischen Kommission explizit in der vergangenen Woche gelobt und bestärkt.

Mit weiteren Fällen von ASP, die gestern aus Brandenburg gemeldet wurden, erhöht sich die Gesamtzahl der nachgewiesen ASP-Fälle in Deutschland auf insgesamt 117. Die Aktualisierung der Fallzahlen veröffentlichen wir auf unserer Homepage.

Die Hausschweinbestände in Deutschland sind nach wir vor frei von der Afrikanischen Schweinepest. Die Seuche ist für den Menschen ungefährlich.

Hintergrund:
Die ASP ist eine hochansteckende Tierseuche, die leicht von Wildschwein zu Wildschwein übertragen wird. Für den Menschen ist ASP ungefährlich. Das Bundesministerium informiert die Europäische Union (EU), die Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) sowie die Handelspartner fortlaufend über neue ASP-Fälle in Deutschland.

Quelle: BMEL

Julia Klöckner zu Tiertransporten

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Redemanuskript von Bundesministerin Julia Klöckner anlässlich der Videokonferenz des EP-Untersuchungsausschusses Tiertransporte (ANIT) am 29.10.2020:

„Es ist wichtig, dass der Untersuchungsausschuss zum Tierschutz bei Tiertransporten (ANIT) vor Kurzem seine Arbeit aufgenommen hat. Denn wir alle wissen, dass es Defizite gibt. Es liegt jetzt an der EU-Kommission, diese zu beheben. Sie muss schnell eine Überarbeitung der Verordnung aus 2005 anstoßen und vorantreiben.

Umsetzungsdefizite aufspüren
Die Aufgabe des ANIT-Ausschusses ist die Untersuchung von mutmaßlichen Verstößen gegen das EU-Recht zum Schutz von Tieren während des Transports innerhalb und außerhalb der EU auf Luft-, Straßen-, Schienen- und Seewegen.

Inner- und außerhalb der EU bedeutet, dass Tierschutz an den EU-Grenzen nicht enden darf. EU-Bestimmungen existieren ja bereits:

zu Transportdauer, Platzbedarf und Kopffreiheit,
zu Ruhepausen und 24-stündiger Unterbringung der Tiere in geeigneten Versorgungsstellen,
zu Tränkung, Fütterung und Einstreu sowie
zu Temperaturvorgaben und zum Belüftungssystem.

Von Anfang an gab es aus guten Gründen jedoch viel Kritik an den Anforderungen der EU-Transportverordnung und deren Umsetzung in der Praxis. Ich sehe hier deutlichen Nachbesserungs- und Überarbeitungsbedarf.

Basis müssen die praktischen Erfahrungen der Mitgliedstaaten und neue wissenschaftliche Erkenntnisse sein. Als Beispiel aus der Praxis kann ich Ihnen die Feststellung der Sachkunde der Fahrer von Tiertransporten nennen.

Hier fehlen einheitliche Mindestnormen für das Ausbildungsniveau der Fahrer.
So gibt es keinen einheitlichen Standard für die Schulung der Fahrer.

Auch die Gültigkeitsdauer der Sachkundebescheinigungen ist nicht harmonisiert.
Darüber hinaus werden diese Bescheinigungen teilweise nur in der jeweiligen Landessprache ausgestellt. Dieses Beispiel zeigt deutlich, dass die EU-Transportverordnung dringend überarbeitet werden muss.

Schwierigkeiten bei der tierschutzgerechten Umsetzung bereiten beispielsweise auch die Regelungen

zur Kopffreiheit der Tiere,
zur Begrenzung der Transportdauer und
zu Versorgungsstellen in Drittstaaten.

Hier fehlen klare rechtliche Vorgaben! Das muss detaillierter und dadurch verbindlich ausgearbeitet werden. In Ihrer Ausschuss-Arbeit werden Sie sich auf die Umsetzungs- und Kontrolldefizite in den Mitgliedstaaten konzentrieren.

Mit dem Ziel Defizite abzustellen. Das ist auch für uns ein Anliegen. Deutschland, die Niederlande und Dänemark haben als sogenannte Vught-Gruppe die Europäische Kommission aufgefordert, die EU-Transportverordnung zu überarbeiten.

Und ich habe kürzlich erneut die EU-Kommissarin für Lebensmittelsicherheit und Gesundheit, Stella Kyriakides, aufgefordert, sich zeitnah um das Thema zu kümmern. Wir sehen uns hier auf einer Linie mit den Zielen des ANIT-Ausschusses und begrüßen nachdrücklich dessen Arbeit.

GAP: Konditionalität auch beim Tierschutz
Für unsere deutsche EU-Ratspräsidentschaft haben wir das Thema Tierschutz ganz oben auf die Agenda gesetzt. Die nachhaltige Weiterentwicklung hin zu einer besseren und artgerechteren Haltung unserer Nutztiere ist eine drängende Zukunftsaufgabe.

Für Deutschland und für die gesamte EU. Vergangene Woche haben wir uns im EU-Agrarrat in Luxemburg auf die Reform der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik geeinigt. Wir verfolgen jetzt noch konsequenter das Prinzip: Keine Leistung ohne Gegenleistung.

Das betrifft auch den Tierschutz.
Förderung gibt es, wenn Bedingungen für mehr Nachhaltigkeit, für mehr Umwelt-, Klimaschutz und auch für mehr Tierschutz erfüllt werden. Es freut mich sehr, dass uns das gelungen ist. Mehr Tierschutz muss aber auch sichtbar gemacht werden und finanziell honoriert werden können:

Mit einem EU-weiten Tierwohlkennzeichen könnten Verbraucher ihre Kaufentscheidungen darauf stützen, wieviel Tierschutz in der Tierhaltung umgesetzt wurde. Es ist ein zentrales Element zur Weiterentwicklung der europäischen Tierhaltung.

Zudem kann es Wettbewerbsbedingungen und Handelsströme in der EU vereinfachen.
Daher setzt sich die deutsche Präsidentschaft für die Einführung eines EU-weiten Tierwohlkennzeichens ein. Das überwiegend positive Feedback der anderen Mitgliedstaaten zeigt uns: Wir sind auf dem richtigen Weg. Ziel ist nun zunächst die Verabschiedung von Ratsschlussfolgerungen, um den Prozess nachhaltig anzustoßen.

Ausdrücklich positiv hervorheben möchte ich die Unterstützung durch die Europäische Kommission.

Unter anderem hat die Kommission den Tierschutz innerhalb ihrer Struktur deutlich gestärkt. Indem sie innerhalb der EU-Tierschutzplattform die Unterarbeitsgruppe „Tierwohlkennzeichen“ eingerichtet hat. Auch die Ankündigung aus der Farm-to-Fork-Strategie, das EU-Tierschutzrecht zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten, wird von den Mitgliedstaaten sehr positiv bewertet und unterstützt.

Vorschläge entwickeln
Das Thema Tierschutz beim Transport habe ich auf die Tagesordnung des informellen Agrarrates im September in Koblenz gesetzt.

Nach meiner Wahrnehmung haben die Mitgliedstaaten ein großes Interesse daran, gemeinsam zu weiteren Verbesserungen zu kommen. Das betrifft insbesondere lange Beförderungen von Tieren in Richtung Drittländer. Die Genehmigungsbehörden am Verladeort in der EU haben aber derzeit ein großes Problem: Sie müssen beurteilen, ob der Transport auch außerhalb der EU tierschutzgerecht durchgeführt werden kann. Zum Beispiel, ob es geeignete Versorgungsstellen gibt. Ist das nicht der Fall, dürfen Tiere nicht transportiert werden.

Es ist im Interesse der Mitgliedstaaten, die Informationslage über die Situation im Drittland zu verbessern. Wir haben hierzu in Deutschland ein Webtool entwickelt. Dieses Tool stellt allen Genehmigungsbehörden die entsprechenden Informationen zur Verfügung.

Es fehlt eine zentrale Verifizierung der Versorgungsstellen durch die EU-Kommission.
Das fordern wir ein! Die Informationslage zur Situation in Drittstaaten, auf Basis die lokalen Behörden entscheiden muss als unzuverlässig bezeichnet werden.

Ein wichtiges Anliegen ist mir auch der Tierschutz beim Transport von Schlachttieren.
Gerade in den Sommermonaten sind sie wegen hoher Temperaturen besonderen Belastungen ausgesetzt. Ich habe daher eine Änderung der nationalen Anforderungen an Tiertransporte vorgelegt.

Innerhalb Deutschlands dürfen Schlachttiere bei hohen Temperaturen maximal viereinhalb Stunden transportiert werden.

Insgesamt aber muss es das Ziel sein, zukünftig deutlich weniger Lebendtiere zu transportieren. Stattdessen muss der Fokus mehr auf den Transport von Fleisch und Fleischprodukten liegen. Auch hier kann eine Anpassung der EU-Transportverordnung helfen.

Es muss sichergestellt sein, dass aus der Europäischen Union kein langer Tiertransport in und durch Drittstaaten genehmigt wird, bei dem die Einhaltung der Tierschutzvorgaben nicht absolut sichergestellt ist.

Auch wenn das bedeutet, dass solche Transporte gar nicht mehr genehmigt werden können. Ich hoffe sehr, dass dieser Ausschuss dazu beiträgt, dass weitere Vorschläge zur Problemlösung entwickelt werden.

Wir haben ein Ziel: Die Europäische Union soll Vorbild sein in Sachen Tierwohl. Und wir nehmen dieses Ziel in Deutschland sehr ernst. Ich habe einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem das Töten der männlichen Küken ab Ende des Jahres 2021 verboten werden soll. Deutschland wäre damit weltweit das erste Land, das ein derartiges gesetzliches Verbot umsetzt.

Oder: Für einzelne Nutztierarten wie Milchkühe, Mastputen oder Junghennen fehlen spezifische europäische Anforderungen. Auch aus diesem Grund habe mich entschlossen, auf nationaler Ebene Vorschläge für Mindestanforderungen an deren Haltung zu entwickeln.

Schluss
Wenn wir nicht dafür sorgen, dass EU-Recht eingehalten und durchgesetzt wird, büßt die Europäische Union gerade bei diesem sehr emotional diskutierten Thema Tiertransporte an Glaubwürdigkeit ein. Für Sie als Ausschussmitglieder gibt es in den kommenden Monaten viel zu tun.

Ich bin mir aber sicher, dass Sie das, was vor Ihnen liegt, erfolgreich bewältigen, wenn Sie es gemeinsam angehen.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg für Ihre wichtige Aufgabe.“

Initiative Tierwohl verleiht Innovationspreis Tierwohl

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+ Initiative Tierwohl (ITW) verleiht zweiten Innovationspreis Tierwohl
+ Schweinebuzzer, Geothermie-Stall und Stallsystem für Tierwohl von der Sauenhaltung bis zur Mast gewinnen Preise

Der Schweinebuzzer, ein Geothermie-Stall und ein Stallsystem für Tierwohl von der Sauenhaltung bis zur Mast – für diese Projekte hat die Initiative Tierwohl (ITW) heute den Innovationspreis Tierwohl drei Landwirten verliehen. Alle drei Landwirte sind Schweinehalter und stammen aus Niedersachsen. Die ITW verleiht den Innovationspreis Tierwohl jährlich für herausragende Leistungen, die auf innovative Weise das Tierwohl-Niveau in den Ställen wirksam anheben.

Den mit 10.000 Euro dotierten ersten Preis erhielt Christoph Becker für seinen „Schweinebuzzer“. In seinem Maststall können die Tiere durch eine arttypische Wühlbewegung des Rüssels über eine spezielle Vorrichtung einen Pilztaster betätigen, der eine Schweinedusche auslöst. Christoph Becker hatte im Vorjahr den dritten Platz des Innovationspreis‘ Tierwohl belegt. Der mit 7.000 Euro dotierte diesjährige zweite Preis erging an Tim Friedrichs, der das Stallklima seines Maststalls mithilfe eines Erdwärmetauschers reguliert. Er verbindet durch diese selbst konstruierte Lösung Umweltschutz, Wirtschaftlichkeit und Tierwohl. Der dritte Preis war mit 5.000 Euro dotiert. Ihn erhielten Kerstin und Torsten Deye für den Umbau ihres Stallsystems, das von der Sauenhaltung über die Ferkelaufzucht bis hin zur Mast Tierwohl-Aspekte einschließt. Das System beinhaltet unter anderem ein tierfreundliches Deckzentrum für die Sauen, einen Aktivbereich für Ferkel und Außenklimabereich mit Stroh für die Mast.

„Wir sind erfreut und zutiefst beeindruckt vom Erfindergeist und der Machermentalität unserer Preisträger“, sagte Dr. Alexander Hinrichs, Geschäftsführer der Initiative Tierwohl. „Landwirte, die sich für das Tierwohl so engagieren wie die Preisträger, können inspirieren und motivieren. Wir möchten mit dem Innovationspreis Tierwohl dazu beitragen, dass Landwirte motiviert bleiben sich für Tierwohl einzusetzen und die Öffentlichkeit ein wenig mehr über dieses Engagement erfährt.“

Die Preisvergabe fand im Rahmen einer hybriden Kleinveranstaltung unter Einhaltung der Sicherheits- und Hygienevorschriften bezüglich der COVID-19-Pandemie statt. Jörg Thadeusz moderierte eine kleine Gesprächsrunde. Barbara Otte-Kinast, Landwirtschaftsministerin des Landes Niedersachsen, lobte die Preisträger in einem Grußwort. Die Laudationes hielten Prof. Dr. Lars Schrader (Friedrich-Loeffler-Institut), Prof. Dr. Folkhard Isermeyer (Thünen-Institut) und Prof. Dr. Harald Grethe (Albrecht Daniel Thaer-Institut). Videoaufzeichnungen der Laudationes, Informationen zu den Preisträgern und ihren Projekten finden Sie auf www.initiative-tierwohl.de bzw. auf https://initiative-tierwohl.de/innovationspreis-2020-die-gewinner/.

Quelle:
Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH

4-fach Schutz bietet Vorteile für die gesamte Lieferkette

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MSD Tiergesundheit unterstützt mit der Kampagne „Das 4-fach geschützte Ferkel“ einen Handelsstandard für Qualitätsferkel, um mehr Zufriedenheit und Sicherheit in der gesamten Produktionskette zu fördern.

Die Bedürfnisse der einzelnen Glieder in der Fleischerzeugungskette sind unterschiedlich:
• Ferkelerzeuger möchten sich auf einen sicheren Absatz ihrer Qualitätsferkel verlassen können.
• Vermarktern sind der reibungslose Ablauf und die Zufriedenheit ihrer Kunden wichtig.
• Mäster möchten mit gesunden und frohwüchsigen Tieren wirtschaftlich mästen. Weniger Arbeit mit Impf- oder Therapiemaßnahmen und ein verminderter Antibiotikaverbrauch werden geschätzt.

Vereint werden die unterschiedlichen Bedürfnisse im Wunsch, gesunde und sichere Fleischerzeugnisse auf wirtschaftliche Weise mit hohen Qualitätsstandards zu produzieren.
Die Etablierung des 4-fach geschützten Ferkels als Handelsstandard legt den Grundstein für die Erfüllung dieser Anforderungen.

Was bedeutet das 4-fach geschützte Ferkel?

Bereits beim Erzeuger werden die Ferkel vierfach gegen die wichtigsten und meistverbreiteten Krankheitserreger geimpft:
• PCV2,
• Mycoplasma hyopneumoniae,
• PRRSV
• Lawsonia intracellularis.

Ferkelerzeuger erhalten mehr Sicherheit bei der Abnahme ihrer Tiere. Die sich anschließenden Stufen wie Vermarkter und Mäster profitieren von diesem umfassenden Schutz mit Verlässlichkeit und einer arbeitssparenden wirtschaftlichen Mast.
Durch die Impfmaßnahmen kann Krankheiten vorgebeugt und somit aktiv zur Reduktion des Antibiotikaeinsatzes in der ganzen Produktionskette beigetragen werden. Für die betreuende Tierarztpraxis bedeutet die Umsetzung des 4-fach geschützten Ferkels mit Impfkonzepten von MSD Tiergesundheit höchste Variabilität in der Umsetzung individueller Vorsorgekonzepte.

Quelle: MSD Tiergesundheit

Was kostet ein PRRS-Viruseintrag bei unterschiedlichem PRRSV-Ausgangsstatus?

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Von Dr. Heike Engels

Das porzine reproduktive und respiratorische Syndrom, kurz PRRS, verursacht weltweit einen hohen wirtschaftlichen Schaden, weil die Fruchtbarkeit leidet, Tierverluste vor allem bei Saug- und Absetzferkeln vorkommen sowie insgesamt ein erhöhter Medikament- und Diagnostikaufwand entsteht. Um herauszufinden, ob es Unterschiede bei den ökonomischen Auswirkungen eines PRRS-Viruseintrags in Ferkelerzeugerbetrieben mit unterschiedlichem PRRSV-Betriebsstatus gibt, führten Wissenschaftler eine Studie* durch. Die Untersuchung basiert auf drei Ferkelerzeugerbetrieben, die sich zeitgleich mit einem identischen Virusstamm infizierten, der über Sperma nach einem PRRSV-Ausbruch in einer Eberstation übertragen wurde. Die Studie wurde kürzlich im Magazin „Der Praktische Tierarzt“ veröffentlicht.

PRRSV-Ausgangsbedingungen beeinflussen Infektion
Die drei Betriebe verfolgten ein unterschiedliches Konzept zur Schadensbekämpfung und hatten zudem verschiedene PRRSV-Ausgangsbedingungen (Tabelle s. o.)-

Die Beprobung der Betriebe fand zu unterschiedlichen Zeiten statt: bei Betrieb 1 nach 18 Tagen aufgrund von Klinik bei den Sauen, bei Betrieb 2 nach 20 Tagen ebenfalls veranlasst durch Klinik. Bei Betrieb 3 erfolgte die Virusfeststellung bereits 6 Tage nach Viruseintrag, noch bevor die Sauen Klinik zeigten.

Die Forscher stellten fest:
• Der PRRSV-negative Betrieb 1 hatte mit 211 Euro pro Sau den höchsten Schaden während des 18-wöchigen Beobachtungszeitraumes. Hier breitete sich das Virus über die infizierten Sauen weiter im Bestand aus.

• Betrieb 2 war zum Zeitpunkt des Viruseintrags bereits PRRSV-positiv. Dieser Betrieb hatte trotz regelmäßiger PRRSV-Schutzimpfung mit einer modifizierten Lebendvakzine einen Schaden von 68 Euro pro Sau.

• Betrieb 3 war PRRSV-negativ und konnte durch Schlachtung der infizierten Sauen im Deckzentrum die Virusübertragung auf die restliche Herde verhindern. Dieser Betrieb hatte einen Schaden von 119 Euro pro Sau.

Schutzimpfung mindert Folgen der Infektion
Zusätzlich wurden auf Betrieb 1 und 2 die klinischen Auswirkungen anhand der „Time to PRRSV stability“ (Zeit bis zur erneuten Herdenstabilität, Saugferkel sind wieder PRRSV-frei) und der „Time to baseline production“ (Produktionsniveau wie vor dem Ausbruch, Anzahl abgesetzter Ferkel pro Wurf) erhoben. Der Zeitraum bis zum Erreichen der PRRSV-Stabilität war bei dem negativen Betrieb 1 (43 Wochen) deutlich länger als bei Betrieb 2 (27 Wochen), dessen Sauenherde zum Zeitpunkt des Viruseintrags bereits regelmäßig geimpft wurde.
Die Dauer bis zum Wiederanstieg der Anzahl der abgesetzten Ferkel auf das Niveau wie vor dem Viruseintrag lag bei Betrieb 1 bei 29 Wochen. Bei Betrieb 2 wurde hingegen kein Abfall des Produktionsniveaus festgestellt.

Fazit
Die Forscher schlussfolgern aus den Ergebnissen die Studie, dass der PRRSV-Betriebsstatus, also ob der Betrieb negativ oder positiv ist, einen großen Einfluss auf die klinischen Auswirkungen einer PRRSV-Infektion und damit auch auf den ökonomischen Schaden hat. Außerdem lautet das Fazit, dass eine Schutzimpfung wie sie Betrieb 2 praktizierte den Viruseintrag und die Infektion nicht verhindern kann, den Schaden und die Dauer der Infektion aber durchaus reduziert. Die schnelle Diagnose und Schadensbekämpfung von Betrieb 3 war ebenfalls gut für das schnelle Eindämmen der Infektion und ihrer Folgen.

Quelle: Dr. Heike Engels

*Studie: Oppeneder, A. et al. (2020): „Ökonomische Auswirkungen eines PRRS-Viruseintrages mittels Sperma in Betrieben mit unterschiedlichem PRRSV-Status.“: Der Praktische Tierarzt 4, 2020, S. 370-379.

Dieser Text stammt aus der eMagazin-Ausgabe 4/2020. Zum kostenfreien Abo bitte hier klicken, einfach E-Mail-Adresse eingeben und anschließend auf den Link der Bestätigungs-Mail klicken.

Wieder Blauzungenkrankheit: Restriktionen gelten weiter

Rückschlag bei der Eindämmung der Blauzungenkrankheit: Das Landesuntersuchungsamt (LUA) hat das für Menschen ungefährliche Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 bei einem Kalb aus einem Bestand im Kreis Trier-Saarburg nachgewiesen. Konsequenz: Die landesweit geltenden Restriktionen für den Handel mit empfänglichen Tieren müssen weiter aufrechterhalten werden.

Es ist der erste Nachweis des Blauzungenvirus in Rheinland-Pfalz seit November 2019 und der erste Nachweis in Deutschland im Jahr 2020. Das bereits seit Januar 2019 bestehende und ganz Rheinland-Pfalz umfassende Restriktionsgebiet muss damit weiter bestehen bleiben. Für das Virus der Blauzungenkrankheit empfängliche Tiere – also alle Wiederkäuerarten wie z. B. Rinder, Schafe, Ziegen, Lamas, Alpakas oder Wildwiederkäuer in Gehegen – dürfen grundsätzlich nicht aus dem Restriktionsgebiet in restriktionsfreie Gebiete verbracht werden. Dies gilt auch für Samen, Eizellen oder Embryonen. Ausnahmen sind nur unter Auflagen möglich, etwa wenn die Tiere nachweislich geimpft sind. Wer empfängliche Tiere im Restriktionsgebiet hält, muss das unverzüglich dem Veterinäramt seiner Kreisverwaltung mitteilen.

Als Hauptüberträger der Tierseuche gelten kleine blutsaugende Mücken (Gnitzen). Für den Menschen ist der Erreger ungefährlich. Fleisch und Milch infizierter Tiere können ohne Bedenken verzehrt werden.

Auch wenn der derzeitige Seuchenzug nur mit wenig ausgeprägten Krankheitsanzeichen einhergeht, ist bereits der Verdacht einer Erkrankung sofort beim Veterinäramt anzuzeigen. Schafe können gering bis stark ausgeprägte Symptome zeigen, bei Rindern und Ziegen verläuft die Erkrankung meist ohne eindeutig erkennbare Krankheitsanzeichen. Mögliche Symptome können sein: Fieber, Apathie, Zyanosen (Blaufärbung), Geschwüre und Nekrosen in Haut und Maulschleimhaut, an Lippen, Flotzmaul, Zitzen und Euter sowie an den Gliedmaßen mit eventuell einhergehender Lahmheit.

Impfung schützt Tiere
Eine Impfung empfänglicher Tiere gegen die Blauzungenkrankheit ist zu empfehlen, da sie einen Schutz vor der Erkrankung bietet und den Transport von Tieren aus dem Restriktionsgebiet ermöglicht. Derzeit existieren mehrere in Deutschland zugelassene BTV-8-Impfstoffe für Rinder und Schafe. Für Ziegen kann der Impfstoff vom Tierarzt umgewidmet werden.

Die Impfung darf nur von Tierärzten durchgeführt werden. Wer seinen Bestand gegen den aktuell grassierenden Serotyp 8 des Blauzungenvirus schützen lassen möchte, wendet sich an seinen Hoftierarzt. Damit Tiere als geimpft gelten, muss die Impfung im Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HI-Tier) dokumentiert werden.

Finanzielle Unterstützung
Seit November 2019 gewähren das Land Rheinland-Pfalz und die rheinland-pfälzische Tierseuchenkasse Tierhaltern eine finanzielle Unterstützung zur Impfung von Rindern, Schafen und Ziegen. Für Rinder beträgt die Beihilfe 1,50 EUR pro Impfung. Geimpft werden kann sowohl gegen das Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 als auch gegen den Serotyp 4. Das Land trägt von der Beihilfe 0,80 EUR, die Tierseuchenkasse 0,70 EUR pro Impfung.

Für Schafe und Ziegen beträgt die Beihilfe 1,00 EUR pro Impfung (0,60 EUR Land/ 0,40 EUR TSK). Der Zuschuss ist unabhängig davon, ob es sich um Erstimpfungen oder Nachimpfungen handelt. Allerdings können keine Impfungen rückwirkend bezuschusst werden.

Quelle: Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz