Geflügelpest in Schleswig-Holstein und Niedersachen angekommen

Aktive Biosicherheit: Risikoampel der Universität Vechta unterstützt beim Vorsorge-Check

Angesichts des ersten Geflügelpest-Falles in einem Geflügelbestand in Schleswig-Holstein sowie einer zunehmenden Zahl von hoch ansteckenden und krankheitsverursachenden Aviärer Influenza (HPAI) H5-Fällen bei Wildvögeln an der Nord- und Ostseeküste ist das Risiko eines Eintrags in weitere Nutzgeflügelhaltungen – auch in Niedersachsen – sehr hoch. Die kostenlos nutzbare Risikoampel der Universität Vechta unterstützt Betriebsinhaber*innen beim Vorsorge-Check.

„Entscheidend ist eine effektive Risikominimierung einer Viruseinschleppung in die Ställe“, erläuterte Projektleiterin Dr. Barbara Grabkowsky, Geschäftsführerin der an der Universität Vechta
angesiedelten Transformationsstelle agrar Niedersachsen. „Dies kann nur durch eine konsequente Umsetzung von Biosicherheitsmaßnahmen in allen Betriebsabläufen umgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund ist es von großer Bedeutung, den aktuellen Biosicherheitsstatus in den einzelnen Geflügelbetrieben zu überprüfen.“ Die Universität Vechta weist in diesem Zusammenhang auf die 2018 entwickelte AI-Risikoampel hin. Diese gibt kostenlos eine auf die Eintragswege der Geflügelpest fokussierte Einschätzung und damit eine gute Grundlage, um das Risiko eines Eintrags der Geflügelpesterreger zu senken.

Das Online-Tool bietet Landwirt*innen die Möglichkeit, die individuelle betriebliche Biosicherheit bewerten zu lassen, besonders die ergriffenen Maßnahmen zum Schutz vor Geflügelpest. Dadurch können Betriebe noch besser Vorsorgemaßnahmen zum Schutz des eigenen Geflügelbestandes treffen, um Auswirkungen der Seuchenzüge – wie zuletzt 2016/17 – zu vermeiden. Die fachliche Basis der Ampel lieferten 19 Experten aus Wissenschaft, tierärztlicher und landwirtschaftlicher Praxis sowie Behördenvertreter aus ganz Deutschland.

„Die Risikoampel beinhaltet 100 Fragen, die den Bereichen Sicherung des Betriebs, Sicherung des Stalls und Arbeitsabläufe zugeordnet sind“, erläuterte Grabkowsky. Über ein Multiple-Choice-System beantworten die Landwirt*innen die Fragen, wobei das Tool in einem zweistufigen Verfahren automatisch bewertet, wie stark jeder Aspekt das Risiko eines Geflügelpesteintrags verringert oder erhöht. „Das Ergebnis wird in Ampelfarben visualisiert und gibt Auskunft über die erreichte Risikoklasse“, erklärt Grabkowsky – und das hat einen ganz konkreten praktischen Nutzen: „In einer Optimierungsanalyse werden alle Risikofaktoren ihrer Bedeutung gemäß aufgelistet und konkrete Hinweise zur Umsetzung im Betrieb gegeben. Mit diesem Ampelsystem können Geflügelhalter*innen regelmäßig überprüfen, ob das eigene Biosicherheitskonzept den Betrieb noch optimal schützt.“

Das Projekt „Geflügelpest-Risikoampel“ wurde von der Universität Vechta zusammen mit dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) durchgeführt. Mitarbeitende Partner im Projekt sind die QS Fachgesellschaft Geflügel GmbH, der Niedersächsische Geflügelwirtschaftsverband (NGW) sowie der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG). Die wissenschaftliche Grundlage für die Wichtung der Risikofaktoren hat ein Expertenpanel erarbeitet, das mit Fachleuten aus der Tierärztlichen Hochschule Hannover, dem Friedrich-Loeffler-Institut, der Niedersächsischen Tierseuchenkasse, dem Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES), dem Veterinäramt des Landkreises Cloppenburg, der Task Force AI aus Baden-Württemberg, dem Landesverband der Bayerischen Geflügelwirtschaft e. V., verschiedenen Tierarztpraxen aus Deutschland, der Anicon Vorsorge GmbH und Praktikern der Branche besetzt ist. Finanziell unterstützt wurde das Projekt an der Universität Vechta von der QS Fachgesellschaft Geflügel GmbH und der Dr. Alhard von Burgsdorff-Stiftung.

Link zur Geflügelpest-Risikoampel (Benutzung ist gebührenfrei).
Quelle: Universität Vechta

Stallpflicht in einigen Regionen Niedersachsens

In Niedersachsen wird es zunächst keine landesweite Stallpflicht für Freilandgeflügel wegen des hochansteckenden Geflügelpest-Virus geben. Das teilte das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML) mit. Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Seuchenlage hat Niedersachsen am 3. November 2020 die Landkreise und kreisfreien Städte zu einer Risikobewertung aufgefordert. Diese liegen nun vor.

Auf Einladung des ML fand heute Nachmittag eine Telefonkonferenz mit den Veterinärämtern der Küstenlandkreise und der Landkreise mit hoher Geflügeldichte zur Einschätzung der augenblicklichen Situation statt.

Zum Schutz des Hausgeflügels werden folgende Landkreise und kreisfreie Städte die Aufstallung für alle Betriebe, auch Hobbyhaltungen, anordnen: Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Cuxhaven, Stadt Delmenhorst, Stadt Emden, Emsland, Friesland, Grafschaft Bentheim, Leer, Stadt und Landkreis Oldenburg, Stadt und Landkreis Osnabrück, Osterholz-Scharmbeck, Stade, Vechta, Wesermarsch, Stadt Wilhelmshaven und Wittmund. In diesen Regionen wird besonders viel Geflügel gehalten bzw. sie sind besonders stark vom derzeit stattfindenden Vogelzug betroffen.

Darüber hinaus werden die übrigen Veterinärämter des Landes vom ML aufgefordert, ihre Risikobewertungen fortlaufend zu aktualisieren und eine Teil-Aufstallung in avifaunistisch wertvollen Gebieten zu prüfen. Die Zuständigkeit der für eine Aufstallung notwendige Risikobewertung liegt bei den Landkreisen. Daher muss diese auch zwingend von den Landkreisen vorgenommen werden.

Die Notwendigkeit der Aufstallungsverfügungen wird regelmäßig überprüft, um deren Dauer auf das seuchenhygienisch unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen.

„Ich weiß, was das für eine schwierige Aufgabe ist, das Freilandgeflügel einzustallen. Aber wir hoffen, dass wir mit diesen regional und zeitlich begrenzten Maßnahmen den Übergriff der Vogelgrippe auf unsere Geflügelhaltungen verhindern können”, sagte Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast. Durch das dynamische Geschehen in anderen Küstenländern sei man alarmiert. Sie verwies auf die zwingende Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen hin.

Bislang wurde in Niedersachsen bei drei Wildvögeln (zwei Enten im Landkreis Cuxhaven und eine Nonnengans im Landkreis Wesermarsch) durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) als nationales Referenzlabor der Geflügelpesterreger des Subtyps H5N8 nachgewiesen. Es bestehen derzeit keine Hinweise, dass dieser Subtyp des Geflügelpest-Virus auf den Menschen übertragen wird.

Ausnahmen von der Aufstallungspflicht für bestimmte Haltungen und Örtlichkeiten sind nach der Geflügelpest-Verordnung möglich. Auch Ausnahmegenehmigungen für einzelne Betriebe, z.B. weil eine artgerechte Haltung bei Aufstallung nicht möglich ist, können erteilt werden.

Hintergrund:
Die Geflügelpest kommt derzeit in der Wildvogelpopulation in weiten Teilen der norddeutschen Küstenländer vor. Betroffen sind hauptsächlich Wassergeflügel wie Wildenten und Wildgänse, aber auch Aasfresser und Greifvögel. Es werden in den Küstenlandkreisen aus der Bevölkerung vermehrt tote sowie lebende Vögel, die zentralnervöse Störungen aufweisen, gemeldet. Auch wenn der aktuelle Geflügelpesterreger des Typs H5N8 oder H5N5 bisher nicht für den Menschen gefährlich ist, sollen tote oder lebende Tiere nicht von den Bürgern eingesammelt werden. Wichtig ist auch, sich noch lebenden Tieren nicht zu nähern, denn dies bedeutet sehr viel Stress für die Vögel, sondern die Wildtiere in der Natur in Ruhe genesen oder evtl. auch sterben zu lassen. Hunde und Katzen sollten ferngehalten werden. Singvögel sterben sehr selten an der Vogelgrippe.

Quelle: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

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