Durchfall bei älteren Kälbern – oft sind Kokzidien schuld

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Von Dr. Ingrid Lorenz, Tiergesundheitsdienst Bayern e.V.

Kokzidien sind praktisch allen Rinderbetrieben zu finden und können schwere, teils blutige Durchfälle bei Kälbern verursachen. Oft tritt die Erkrankung einige Wochen nach der Umstallung in eine Gruppe auf. Aber auch auf der Weide können sie zum Problem werden. Verluste entstehen nicht nur durch die sichtbare Erkrankung, sondern auch durch Leistungseinbrüche und Kümmern.

Was sind Kokzidien und wie machen sie krank?
Kokzidien sind einzellige Darmparasiten der Gattung Eimeria, die in vielen Unterarten vorkommen. Nicht alle Unterarten verursachen Erkrankungen. In Deutschland gibt es nach momentanem Wissensstand zwei Arten (Eimeria bovis und Eimeria zuernii) die bei Stallhaltung Probleme machen und eine Art (Eimeria alabamensis), die auf der Weide zu Durchfall führt. In der Regel infizieren sich die Kälber, nachdem sie in Gruppen umgestellt wurden, da hier die Gefahr einer Kontamination der Umgebung (v. a. Einstreu) mit der infektiösen Form der Kokzidien (Oozysten) wesentlich größer ist als in der Einzelbox. Kokzidien machen in Darmzellen des Wirtstieres eine recht komplexe Vermehrung in mehreren Phasen durch. Erst die späteren Entwicklungsstadien führen bei starkem Befall zu so schweren Schäden an der Darmschleimhaut, dass Durchfall auftritt. Die Erkrankung kann daher, je nach Kokzidienart, bis zu drei Wochen nach der Infektion auftreten. In dieser Phase scheiden die Tiere hohe Zahlen an Erregern aus, wodurch es wiederum zu einer Kontamination der Stallungen kommt.

Die Schwere der Erkrankung ist abhängig von der Zahl der aufgenommenen Erreger und der Abwehrkraft des Kalbes. Bei leichtem Verlauf setzen die Tiere wässrigen oder dünnbreiigen Kot ab, erholen sich aber nach kurzer Zeit wieder. Bei schwereren Erkrankungen kommt es zu länger anhaltendem oft wässrigem Durchfall mit deutlicher Blutbeimengung. Unter Umständen wird nur noch rötliches Wasser angesetzt. Zudem kann es durch schwere Darmschäden zur Beimengung von Schleimhautfetzen oder Entzündungsprodukten kommen. Auch häufiges Pressen auf Kot mit teilweisem Vorfall der Enddarmschleimhaut ist möglich. Derartig erkrankte Kälber verweigern in der Regel die Futteraufnahme und bauen sehr schnell Kondition ab. Schlimmstenfalls können sie an Auszehrung sterben, bzw. müssen eingeschläfert werden. Selbst wenn sich der Kot nach einiger Zeit wieder normalisiert und die Futteraufnahme wieder zunimmt, bleiben schwer erkrankte Kälber oft Kümmerer. Es ist auch möglich, dass Kälber sich infizieren, ohne dass Durchfall auftritt. Aber auch bei diesen Kälbern kann die Infektion sich negativ auf die Gewichtszunahmen auswirken. Kälber, die sich mit oder ohne Erkrankung mit dem Erreger auseinandergesetzt haben, entwickeln eine Immunität.

Wie kann man eine Kokzidiose diagnostizieren?
Die Arten, die in Stallhaltung Kokzidiose auslösen, haben einen Entwicklungszyklus von etwa drei Wochen, das heißt, erste Durchfälle treten drei Wochen nach der Infektion auf. Daher kann durch die Umstände des Auftretens der Erkrankung eine Verdachtsdiagnose gestellt werden. In der Regel erkranken die ersten Kälber etwa drei Wochen nach Umstallung in eine Gruppe im Milchviehbetrieb, bzw. drei Wochen nach Einstallung im Mastbetrieb. In dieser Altersgruppe gibt es nur wenige andere Gründe für gruppenweises Auftreten von Durchfall. Die Diagnose kann durch die Untersuchung von Kotproben von mehreren Tieren gesichert werden. Eine negative Einzeltieruntersuchung ist nicht aussagekräftig, da die Parasiten nicht in allen Stadien der Erkrankung ausgeschieden werden. Eine Bestimmung der Kokzidienart ist sinnvoll, um festzustellen, ob es sich um eine krankmachende Art handelt. Ist dies nicht möglich, müssen die Laborbefunde in Zusammenhang mit den klinischen Erscheinungen und der Situation im Bestand interpretiert werden.

Wie kann man kranke Kälber behandeln?
Allen gegen Kokzidien wirksamen Medikamenten ist gemeinsam, dass sie auf frühe Entwicklungsstadien wirken, das heißt, sie müssen zu einem Zeitpunkt eingesetzt werden, zu dem die Tiere noch keinen Durchfall zeigen. Daher sind diese Präparate nur zur prophylaktischen oder metaphylaktischen Anwendung sinnvoll. Zur Behandlung erkrankter Kälber stehen daher nur unterstützende Maßnahmen, wie die Gabe von Schmerzmitteln oder Flüssigkeit und Elektrolyte, zur Verfügung.

Was kann vorbeugend getan werden?


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Australien verbietet Käfighaltung von Legehennen – ab 2036

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Kürzlich wurden in Australien neue nationalen Richtlinien für Geflügel (Australian Animal Welfare Standards and Guidelines for Poultry) verabschiedet und darin u. a. die Käfighaltung von Legehennen ab spätestens 2036 verboten. Es gilt, je nach Alter der bestehenden Anlagen, eine Übergangsfrist von maximal 15 Jahren.

Die Richtlinien regeln sämtliche Aspekte der Geflügelhaltung für alle Arten, von der Wachtel bis zum Strauß. Neben Stallklima, Wasserversorgung, Fütterung, Handling und Schlachtung werden auch die Vorschriften zur Stallbeleuchtung ab dem 1. Juli 2025 neu geregelt

Von diesem Stichtag an muss sichergestellt werden, dass die Beleuchtungsstärke während der Lichtperioden für Junggeflügel in den ersten 3 Tagen nach dem Schlüpfen mindestens 20 Lux auf Vogelhöhe beträgt. Für ältere Vögel muss die Lichtintensität während der Lichtperioden mindestens 10 Lux auf Vogelhöhe beträgt, außer unter tierärztlicher Aufsicht, um einen Ausbruch von Federpicken oder Kannibalismus für einen begrenzten Zeitraum zu kontrollieren.

Geflügel darf zukünftig nicht mehr 24 Stunden lang Licht oder kompletter Dunkelheit ausgesetzt sein, mit Ausnahme von Jungvögeln, die unter Wärmelampen oder in Aufzuchtboxen aufgezogen werden.

In der Haltung muss insgesamt mindestens 6 Stunden Dunkelheit innerhalb eines 24-Stunden-Zeitraums mit einer ununterbrochenen Dunkelheit von mindestens 4 Stunden sichergestellt sein. Ausnahmen sind statthaft:

+ für Vögel bis zu einem Alter von 7 Tagen
+ um bei sehr heißem Wetter ein Zusammenkauern oder Verklumpen zu verhindern
+ am Tag der Abholung
+ Lege- und Brutvögel bis zum Alter von 16 Wochen
+ während eines Seuchenausbruchs unter tierärztlicher Aufsicht.

Küken bis zu einem Alter von 7 Tagen müssen während 24 Stunden mindestens 1 Stunde ununterbrochene Dunkelheit haben, mit Ausnahme von Jungvögeln, die unter Wärmelampen oder in Brutkästen aufgezogen werden.

Mit Ausnahme der Nestbereiche sollte natürliches und künstliches Licht gleichmäßig verteilt sein, um die Verteilung des Geflügels über die Bodenfläche zu erleichtern und eine Überfüllung zu vermeiden.

Geflügelhalter sollten Geräte haben, um die Lichtintensität zu messen und entsprechende Aufzeichnungen führen.

Die Beleuchtung sollte so gesteuert werden, dass plötzliche Änderungen der Lichtintensität vermieden werden.

Die kompletten Guidelines stehen hier zum Download bereit.

8 Tipps für den Einsatz von Kälbertränkeautomaten

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Von Alfons Fübbeker, Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Die Basis für ein hohes Leistungsvermögen und eine lange Lebensdauer der Milchkühe wird bereits in der Kälberaufzucht gelegt. In der ersten Lebenswoche werden die Kälber zunächst mit der Biestmilch versorgt. Sie wird in der Regel zweimal täglich mit einem Nuckeleimer verabreicht, z.T. ad libitum. Ab der zweiten/dritten Lebenswoche ersetzt oft Milchaustauscher (MAT) die Vollmilch. Bei der Verabreichung des Milchaustauschers werden neben der konventionellen Eimertränke häufig programmgesteuerte Tränkeautomaten eingesetzt. Als Vorteile der Tränkeautomaten sind vor allem die Arbeitserleichterung, die individuelle Zuteilungsmöglichkeit der Tränkemenge in kleinen Portionen über den Tag verteilt und dass sich der Automat automatisch reinigt zu nennen. Was bei dem Einsatz von Tränkeautomaten zu bedenken ist, wird anhand der folgenden Tipps erläutert.

Tipp 1: Aufstellungsort überlegt auswählen
Der Tränkeautomat sollte möglichst frostfrei und trocken, am besten in einem abgeschlossenen Raum, aufgestellt werden. Zudem ist es sinnvoll, die Entfernung zwischen Tränkeautomat und Saugstelle möglichst kurz zu halten, um den Aufwand für die Reinigung der milchführenden Schläuche zu verringern. Je kürzer die Wege desto besser, dies gilt auch für den Aufwand, um die Milch auf Temperatur zu halten. Eine gute Zugänglichkeit und Ausleuchtung des Raums sollten selbstverständlich sein, denn von hier aus erfolgt die Steuerung, die Dateneingabe und Kontrolle von z.B. Alarmlisten.

Tipp 2: Tränkekurve einstellen
Überwiegend werden Tränkeautomaten von einem integrierten Computer gesteuert. Sie sind dann mit Programmen für die Kälberaufzucht und mit Überwachungsfunktionen ausgestattet, mit deren Hilfe Problemtiere schneller erkannt werden können. Dabei wird z.B. überwacht, ob jedes Tier seine zugeteilte Tagesration entsprechend der individuellen Tränkekurve auch tatsächlich abgerufen hat. Die individuelle Tränkekurve richtet sich vorwiegend nach dem Alter der Tiere. Nach einer kurzen Eingewöhnungsphase am Tränkeautomaten erfolgt eine Haupttränkephase. In dieser erhält jedes Kalb je nach Einstellung seine Tagesration, diese sollte aufgeteilt in mehreren Mahlzeiten gegeben werden. Im Anschluss daran folgt die Abtränkphase, in der die Milchmenge reduziert wird. Grundsätzlich ist unabhängig von dem Tränkeverfahren dafür zu sorgen, dass den Kälbern zu jeder Zeit hochwertiges Grund- und Kraftfutter angeboten wird und stets Wasser zur freien Aufnahme zur Verfügung steht. Wird das Kraftfutter über Automaten mit einer einzeltierbezogenen Mengenerfassung gefüttert, kann die Tränkemenge auf die Kraftfutteraufnahme abgestimmt werden.

Tipp 3: Milchaustauscherkonzentration beachten
Die Konzentration des Milchaustauschers pro Liter Wasser lässt sich im Tränkeplan festlegen, sie sollte auf die Gesamttränke pro Tag abgestimmt sein. Beispielsweise ist bei einer geringeren Tränkemenge eine höhere Milchaustauscherkonzentration erforderlich, um das Kalb ausreichend mit Energie zu versorgen. Bei höheren Tagesmengen und in der Abtränkphase kann die Milchaustauscherkonzentration reduziert werden. Damit der Milchaustauscher, insbesondere die darin enthaltenen pflanzlichen Fette, sich im Wasser gut auflöst, sollte auf die richtige Wassertemperatur für den jeweiligen Milchaustauscher geachtet werden. Eine ausreichende Energieversorgung in den ersten Lebenswochen ist für eine gute Entwicklung der Kälber und damit der künftigen Milchkuh ausschlaggebend.


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6. Bundesweite Bio-Fleischrinder und -Mutterkuhtagung 2022 am 31.10. und 01.11.2022 in Möhnesee (NRW) und online

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Die 6. Bundesweite Bio-Fleischrinder und -Mutterkuhtagung 2022 am 31.10. und 01.11.2022 in Möhnesee (NRW) und online bietet an 2 Tagen mit Referierenden und Expert*innen aus Wissenschaft und Praxis viel Input und Wissen. Eine Teilnahme ist vor Ort und Online möglich.

o Themen sind Wirtschaftlichkeit in der Rindfleischproduktion, Tiergesundheit und Management, Gesunde Kälber, Kälbermast, Mineralstoffversorgung, Bio-Rindfleischmarkt, Jungtierbeschaffung, Klimaschutz in der Bio-Rinderhaltung, Mobile Schlachtung und Ernährungstrends wie In-Vitro-Fleischprodukte.

o Bei zwei Exkursionen berichten vier Praktiker vor Ort über ihre Erfahrungen.

o Die Tagung mit Referierende und Expert*innen aus Wissenschaft und Praxis ist die Plattform für fachliche Diskussionen und persönlichen Meinungsaustausch.

o Veranstalter sind die beiden Bio-Verbände Bioland e. V. und Biokreis e. V. in Kooperation mit dem Thünen-Institut für Ökologischen Landbau.

o Eine Teilnahme ist vor Ort und Online möglich.

Programm und Anmeldung (bitte bis 15.10.2022)

10 Tipps zur Kälberaufzucht

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Gesundheitliche Probleme in der Kälberaufzucht halten sich beharrlich, obwohl so viel Information darüber vorliegt wie noch nie, worauf zu achten ist und was den Kälbern gut tut. Hier kommen 10 einfache Tipps, wie die Kälberhaltung optimiert werden kann:

1. Schwergeburten vermeiden: Gute Körperkondition der Kuh sowie zügige Geburten in stressfreier und sauberer Umgebung anstreben.

2. Neugeborenes Kalb trocken reiben: Trockene Kälber nehmen bis zu 40 % mehr Kolostrum auf.

3. Ausreichend Kolostrum: Mindestens drei bis vier Liter Kolostrum von guter Qualität in den ersten Lebensstunden anbieten, notfalls das Kalb drenchen.

4. Kälber ad libitum tränken: Schon ab dem 2. Lebenstag können Kälber bis zu 10 Liter Milch am Tag trinken. Gute gefütterte Kälber entwickeln sich besser und sind gesünder bzw. widerstandsfähiger.

5. Gute Milchaustauscherqualität: gute Qualität und die richtige Konzentration sind wichtig, da sonst Durchfall und Labmagengeschwüre drohen.

6. Milch ansäuern: Bei der ad libitum-Tränke sollte die Milch angesäuert werden, um vermehrte Keimbildung zu verhindern.

7. Mehr Tränkehygiene: Jedes Kalb sollte einen eigenen Tränkeeimer haben, der mindestens einmal täglich gereinigt wird.

8. Geschützter Liegebereich: Kälber mögen es wärmer als Kühe. Sie sollten auf Stroh liegen und im Winter zusätzlich Rotlicht oder eine Kälberdecke bekommen.

9. Igluhygiene: Nach jedem Kalb sollte das Iglu gereinigt und desinfiziert werden. Wenn möglich, ist der Stellplatz zu wechseln, damit der Boden darunter abtrocknen kann.

10. Kälberkarte führen: Für jedes Kalb sollte eine Kälberkarte mit den wichtigsten Informationen (Geburtsdatum, Zwilling oder nicht, Geburtsgewicht, Vitalität nach der Geburt, Kolostrumaufnahme, Trinkmenge) geführt werden, entweder digital oder noch besser direkt am Iglu, damit jede betreuende Person sofort die wichtigsten Informationen zum Tier sieht.

Quelle: Dr. Heike Engels

Diese Tipps sind zuerst erschienen im E-Magazin „Der Hoftierarzt“ Ausgabe 3/2022. Für das kostenfreie Abo bitte einfach hier registrieren.

Neues Syndrom beim Schwein: SINS #Bioland Schweinefachtagung 2022

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Anlässlich der diesjährigen Bioland Schweinefachtagung referierte Prof. Gerald Reiner (Klinik für Schweine der Universität Gießen) zum „Swine Inflammation and Necrosis Syndrom (SINS)“.

Dieses Entzündungs- und Nekrose-Syndrom zeigt sich gleichzeitig an verschiedenen Körperteilen: Schwanz, Ohren, Zitzen, Klauen, Kronsaum und kann bei Ferkeln sogar schon vor der Geburt nachgewiesen werden! Histologisch konnten, bei intakter Oberhaut, Blutgefäß-assoziierte Entzündungen vom Neugeborenen bis zum Mastschwein nachgewiesen werden.

Prof. Dr. Gerald Reiner

Bakterielle Abbauprodukte aus überlastetem einem Darm und der Leber führten zu massiven Entzündungen mit Läsionen, Schwanzverlust, Stoffwechselentgleisungen und natürlich Schmerzen, Leiden, Schäden Schweinen aller Altersstufen, sagte Prof. Reiner.

Die Kotstauung im Dickdarm (Koprostase) der Sau bestimme SINS der Ferkel! Zu allererst könne Darmstabilisierung helfen und folgende Maßnahmen:

• Thermoregulation unterstützen
(Mikrosuhle, wärmeableitenden Bodenbereiche, kein Tiefstreu

• Wasserversorgung optimieren
(Schalentränken mit Anlernfaktor, offene Flächen, Wasser-Hygiensierung, Keimkontrolle)

• Fütterung
Können die Ferkel nach dem Umsetzen überhaupt fressen?
Mehr und besseres Rohfaserangebot
Reduktion von Mykotoxinen (zusätzlich Luzerne und Urgesteinsmehl)

• Früherkennung der Tiersignale für SINS an Klauen, Ohren und Gesicht

Aber auch die Genetik von Sauen und Ebern spielt eine Rolle! Die gute Nachricht laute hier jedoch: Gezielte Eber-Auswahl bringt Erfolg. In der Genetik müsse „Optimum statt Maximum“ das Ziel sein, riet der Gießener Professor. Und (auch) bei SINS gelte ein ganzheitlicher Ansatz, von Thermoregulation, Wasserversorgung- und -qualität bis zu Futterzusammensetzung, Luftqualität und Stressvermeidung!

Antibiotika-Abgabemenge sinkt im Jahresvergleich 2020/2021 um 14,3%

Mengen für Fluorchinolone, Cephalosporine der 3. und 4. Generation, Makrolide und Polypeptidantibiotika auf niedrigstem Wert seit 2011

Die Menge der in der Tiermedizin abgegebenen Antibiotika ist in Deutschland im Jahr 2021 merklich zurückgegangen. Wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mitteilt, wurden insgesamt 601 Tonnen Antibiotika an Tierärztinnen und Tierärzte abgegeben – 100 Tonnen weniger als im Vorjahr (minus 14,3 %). Das ist die deutlichste erfasste Abnahme der Abgabemengen seit 2016. Im Vergleich zu 2011, dem ersten Jahr der Erfassung, bedeutet dies ein Rückgang der insgesamt abgegebenen Antibiotikamenge um 65 %.

© Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 601 Tonnen (t) Antibiotika von pharmazeutischen Unternehmen und Großhändlern an Tierärztinnen und Tierärzte in Deutschland abgegeben. Die größten Anteile nehmen wie in den Vorjahren die Penicilline (235 t) und Tetrazykline (125 t) ein, gefolgt von Sulfonamiden (64 t), Polypeptidantibiotika (51 t) und Makroliden mit 46 t.

Für die Mengen abgegebener Cephalosporine der 3. und 4. Generation (1,2 t; -7,7 %), Fluorchinolone (5,6 t; -13 %), Polypeptidantibiotika (Colistin; 51 t; -15 %) und Makrolide (46 t; -24 %), welche von der WHO als Wirkstoffe mit besonderer Bedeutung für die Therapie beim Menschen (Highest Priority Critically Important Antimicrobials for Human Medicine) eingestuft werden, sind im Vergleich zum Vorjahr deutliche Rückgänge zu verzeichnen. Cephalosporine der 3. und 4. Generation, Fluorchinolone und Colistin sind auch nach der Kategorisierung der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA; AMEG-Kategorisierung) nur beschränkt in der Tiermedizin einzusetzen. Alle erfassten Abgabemengen der genannten Wirkstoffklassen sind auf dem niedrigsten Wert seit 2011.

© Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

Die gemeldeten Wirkstoffmengen lassen sich einzelnen Tierarten nicht zuordnen, da die Mehrzahl der Tierarzneimittel, welche diese Wirkstoffe enthalten, für die Anwendung bei verschiedenen Tierarten zugelassen ist. Das neue, seit Januar 2022 anzuwendende Tierarzneimittelrecht sieht jedoch vor, dass künftig auch die Anwendungen antimikrobieller Arzneimittel bei Tieren erfasst werden. Gemäß §57 der EU-Tierarzneimittelverordnung (EU) 2019/6 müssen die Daten für die ersten Tierarten (Rind, Schwein, Huhn, Pute) ab 2023 erfasst werden, weitere Tierarten werden ab 2027 folgen.

Hintergrund
Tierarzneimittel wie Antibiotika werden eingesetzt, um kranke Tiere zu behandeln. Dies ist erforderlich, um die Tiergesundheit und den Tierschutz sicherzustellen und den Menschen vor Zoonosen (auf Menschen übertragbare Tierkrankheiten) zu schützen.

Die Entwicklung und Verbreitung von Antibiotikaresistenzen stellt eine globale Bedrohung dar, in der Human- und in der Veterinärmedizin. Der Transfer von antibiotikaresistenten Bakterien und/oder der Transfer von Resistenzgenen sind wechselseitig zwischen Mensch und Tier möglich.

Seit dem Jahr 2011 sind pharmazeutische Unternehmen und Großhändler gesetzlich dazu verpflichtet, die Mengen an Antibiotika, die jährlich an Tierärztinnen und Tierärzte in Deutschland abgeben werden, zu melden. Diese Daten werden im Tierarzneimittel-Abgabemengen-Register (TAR) erfasst. Aufgrund von gesetzlichen Neuerungen und deren Umsetzung ist das TAR seit dem 1. Januar 2021 vom Geschäftsbereich des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in den Geschäftsbereich des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) übergegangen und damit einhergehend alle Aufgaben der Datenerfassung und Auswertung. Für die zu erfassenden Abgabemengen im Jahr 2022, welche 2023 ausgewertet werden, gelten die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere § 45 Abs. 6 Tierarzneimittelgesetz in Verbindung mit Artikel 57 der EU-Tierarzneimittelverordnung (EU) 2019/6.

Quelle: BVL

22. AVA-Haupttagung vom 05. – 08. Oktober 2022 in Bad Salzschlirf

Bei der 22. AVA-Haupttagung in Bad Salzschlirf (Nähe Fulda) steht die Praxisnähe der Vorträge in der Rinder- und Schweinesektion im Vordergrund. Das AVA-Generalthema „Bestandsbetreuung im Rinder- und Schweinebetrieb zeigt wieder einmal die Vielzahl der Facetten einer modernen tierärztlichen Bestandsbetreuung nach neuester tiermedizinischer und landwirtschaftlicher Wissenschaft.

Sie kennen die AVA-Haupttagungen? – Sie erhalten wertvolle praktische Hinweise und Tipps, die direkt für die tägliche tierärztliche Arbeit auf den Betrieben umsetzbar sind. Wenn Sie sich das AVA-Gesamtprogramm inkl. dem Workshop-Programm anschauen, finden Sie in den jeweiligen Sektionen die Referenten mit den „spannenden“ Vortragsthemen.

In der GEMEINSAMEN SEKTION (Rind + Schwein) am Abend des 06.10.22 (19.00–22.00 h) referiert Prof. Windisch (München) zum Thema: Landwirtschaftliche Nutztierhaltung am Ende – sind wir in einer Sackgasse?

Der „AMG-Spezialist“, Rechtsanwalt Dr. Hansen (Starnberg) wird ausgiebig mit dem Auditorium zu folgendem tierärztlich jur. Thema vortragen und diskutieren: Tierärztlich relevante Gesetzesvorgaben und -änderungen auf deutscher und europäischer Ebene. Auswirkungen auf die tägliche Arbeit des Nutztierpraktikers – können Tierärzte/-innen gesetzeskonform ihrer tierärztlichen Aufgabe noch vollständig nachkommen?

Die AVA-Haupttagung, mit den Workshops und Vorträgen, ist bis zu 29 Stunden als Fortbildung nach den ATF-Statuten, in der Schweinesektion auch als Fortbildung nach der Schweinehaltungshygieneverordnung (SchHaltHygV), genehmigt.

Wir würden uns freuen, Sie persönlich auf der 22. AVA-Haupttagung begrüßen zu dürfen.

Ihr AVA-Team

Alle weiteren Infos finden Sie hier.

Quelle: AVA

Tiertransporte auf kurzen Strecken optimal planen und durchführen

Leitfaden mit Hinweisen und Hilfestellungen ist online verfügbar

Wie kann ein Tiertransport optimal ablaufen? Die Projektgruppe „Transport“ der Niedersächsischen Nutztierstrategie – Tierschutzplan 4.0 hat einen Leitfaden für einen optimierten Tiertransport auf kurzen Strecken fertiggestellt.

Er enthält Hinweise und Hilfestellungen für alle an Planung, Vorbereitung und Durchführung von Tiertransporten beteiligten Unternehmen und Personen. Das Ziel des Leitfadens besteht darin, die fachlichen Inhalte zu erläutern. Darüber hinaus soll er motivieren, den Ablauf der Tiertransporte bereits im Vorfeld, aber insbesondere während der Durchführung, kritisch zu reflektieren.

Um einen problemlosen Transport zu gewährleisten, werden unter anderem die Belastungsfaktoren für Tiere beim Transport erläutert. So berücksichtigt das Kapitel „Planung von Transporten“ vor allem die klimatischen Einflüsse, die bei Transporten auf die Tiere wirken können.

Der Durchführung von Transporten und möglichen Hilfestellungen in Notsituationen wird ebenfalls ein Kapitel gewidmet. Dort wird aufgezeigt, wie das Ver- und Entladen der Tiere ordnungsgemäß abläuft, welche Aspekte während der Fahrt zu beachten sind und wie einer Beeinträchtigung des Wohls der transportierten Tiere beim Auftreten unvorhersehbarer Ereignisse vorgebeugt werden kann (zum Beispiel Verkehrsstau).

Die Projektgruppe setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern des Niedersächsischen Landkreistages, des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, des Vieh- und Fleischhandelsverbandes, des Landvolk Niedersachsen Landesbauernverbandes, des Deutschen Tierschutzbundes Landestierschutzverband Niedersachsen, der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz, der Vereinigung der Erzeugergemeinschaften für Vieh und Fleisch, der Niedersächsischen Geflügelwirtschaft Landesverband und des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums.

Der Leitfaden steht hier zur Verfügung und kann beim Landwirtschaftsministerium auch als Druckversion bestellt werden.

Quelle: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

BbT: Eklatanter Personalmangel gefährdet Tierwohl in Schlachtbetrieben und regionale Lebensmittelproduktion

Über Jahrzehnte stellten Nutztierpraktiker das Rückgrat der ambulanten amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung dar. Der weit fortgeschrittene Strukturwandel in den Landkreisen führt jedoch dazu, dass in der Fläche weniger Tierärzte der Nutztierpraxis tätig sind. Durch diesen Personalwegfall konzentriert sich auch die amtliche Tätigkeit in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung auf wenige Tierärzte In einer Abwärtsspirale führt der Personalmangel zu immer längeren, nicht vergüteten Anfahrtszeiten, so dass die Vergütung bei Schlachtungen mit geringen Stückzahlen rasch weit unter dem Niveau des Mindestlohns liegt und in höchstem Maß unattraktiv wird. Auch Nachwuchs-Tierärzte schreckt das ab. „Gerade in Zeiten, in denen Tierwohl und regionale Wertschöpfung durch die Gesellschaft gefordert, politisch gestärkt und unterstützt werden sollen, müssen die passenden Rahmenbedingungen für den Erhalt der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung in der Fläche geschaffen werden“, meint Dr. Holger Vogel, Präsident des Bundesverbands beamteter Tierärzte (BbT).

Der BbT fordert deswegen Änderungen des Tarifvertrags-Fleischuntersuchung (TV Fleisch*), um Anreize für Tierärzte zu schaffen, eine amtliche Tätigkeit der Schlachttier- und Fleischuntersuchung zu übernehmen.

Forderungen:
Die amtliche Tätigkeit umfasst die Überwachung des Tierschutzes und der Schlachthygiene. Diese durch EU-Recht definierte Aufgabe amtlicher Tierärzte, muss sich auch im Tarifvertrag wiederfinden. Außerdem muss die Vergütungssituation verbessert werden – das betrifft u. a. die Vergütung der Fahrzeit zu und von Schlachtstätten (ausgenommen Großbetriebe) analog zum Probentransport, die Vergütung der Rüstzeiten (An- und Ablegen der Arbeitsschutz- und Hygienekleidung vor Ort) und auch die Vergütung der fachlich erforderlichen Fortbildungszeiten und damit in Zusammenhang stehende Reisezeiten und Kosten. Überdies müssen amtliche Tierärzte in Großbetrieben bei Stilllegung des Betriebs abgesichert werden. Hier wird eine Entgeltfortzahlung bei ganztägigem Arbeitsausfall infolge Betriebsstörungen, bei Stilllegung und infolge behördlicher Maßnahmen bis zu einer Dauer von sechs Wochen vorgeschlagen.

Diese Anpassungen sind aus Sicht des BbT erforderlich, um auch in Zukunft ein hohes Niveau an gesundheitlichem Verbraucherschutz und Tierschutz in einer regionalen und kleinteiligen Lebensmittelproduktion in Deutschland zu gewährleisten.

* Tarifvertrag zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Beschäftigten in der Fleischuntersuchung

Quelle: Bundesverband beamteter Tierärzte

Neues aus der Bienenforschung: Wärmeproduktion von Honigbienen

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Wenn wir Menschen frieren, dann zittern wir. Dadurch erzeugt der Körper Wärme. Honigbienen machen es ganz ähnlich: Sie lassen ihre Flugmuskeln zittern und produzieren dadurch Wärme. Welche chemischen Vorgänge hier bei der Honigbiene zugrunde liegen, konnte bislang nicht geklärt werden. Ein Team am Biozentrum der Julius-Maximilians-Universität (JMU) Würzburg hat hierzu nachgeforscht – und mit seinen Ergebnissen eine große Forschungslücke geschlossen.

Die Thermogenese – also das aktive Produzieren von Körperwärme – ist für Honigbienen nicht nur für das eigene Überleben wichtig. Es hat auch eine große soziale Bedeutung. Denn in erster Linie hilft die Thermogenese die Temperatur im Bienenstock optimal einzustellen. Das ist wichtig, um im Sommer konstante Brutbedingungen zu schaffen und im Winter überleben zu können.

Octopamin ist der Schlüssel
Bisherige Forschungsarbeiten deuteten darauf hin, dass Octopamin bei der Thermogenese eine wichtige Rolle einnimmt. Diese Substanz ist chemisch dem Adrenalin äußerst ähnlich und hat bei Insekten auch ähnliche Funktionen. Daher hat das Team um Dr. Markus Thamm und Sinan Kaya-Zeeb vom Lehrstuhl für Verhaltensphysiologie und Soziobiologie der JMU Octopamin näher unter die Lupe genommen.

In seinen Untersuchungen konnte das Forschungsteam zeigen, dass Octopamin und seine Rezeptoren im Flugmuskel der Honigbiene vorkommen. „Ist das Octopamin hier aber nicht in ausreichender Menge vorhanden oder die entsprechenden Octopamin-Rezeptoren sind blockiert, zeigen die Tiere eine verminderte Körpertemperatur“, erklärt Thamm.

Das Team hat daher Octopamin in den Flugmuskel injiziert, und die Körpertemperatur konnte wieder ansteigen: Laut Thamm aktiviert das Octopamin Rezeptoren, die verschiedene Signalwege im Muskel aktivieren. „Diese kurbeln höchstwahrscheinlich die Glykolyse an – den Mechanismus, der den Treibstoff für die energiehungrige Arbeit der Muskelproteine während der Thermogenese liefert.“
„Wir konnten damit als Erste zeigen, dass Octopamin im Flugmuskel überhaupt vorkommt und einen wichtigen Anteil zur Regulation der Thermogenese beiträgt“, so der Würzburger Biologe. Als nächstes will das Team untersuchen, wie robust das Octopamin-System der Honigbienen ist. „Zentrale Fragen sind dann für uns: Wie reagiert das System bei schnellen Temperaturveränderungen? Oder was passiert bei Extremtemperaturen, zum Beispiel im Winter?“

Grundlegende Physiologie verstehen
Für unsere Ökosysteme spielen Insekten eine große Rolle, zum Beispiel als Bestäuber. Und Honigbienen sind in Deutschland auch für die Nahrungsproduktion von großer Bedeutung. „Wenn wir die Auswirkungen des Klimawandels auf Insekten verstehen wollen, ist es notwendig, die grundlegende Physiologie zu verstehen. Das schließt im Fall der Honigbiene unbedingt die Thermogenese mit ein“, sagt Kaya-Zeeb.

Quelle: Julius-Maximilians-Universität Würzburg

Bundesregierung beschließt Änderung des Tierarzneimittelgesetzes

Einsatz von Antibiotika besser erfassen und dauerhaft senken

Die Bundesregierung hat heute einen Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes beschlossen.

Im Wesentlichen wird die Aktualisierung und Erweiterung des nationalen Antibiotika-Minimierungskonzepts implementiert, um den wirkstoff- und anwendungsbezogenen Einsatz von Antibiotika in landwirtschaftlichen Betrieben besser zu erfassen und dauerhaft zu senken:

• Das derzeit ausschließlich für den Bereich der Tiermast geltende Konzept soll künftig auch Betriebe mit Milchkühen, Jung- und Legehennen, Sauen mit Saugferkeln und mit Kälbern, die im Haltungsbetrieb geboren sind, in die nationalen Vorschriften zur Antibiotika-Minimierung einbeziehen. Die Antibiotika-Anwendung soll bei Betrieben mit diesen Nutzungsarten erfasst und systematisch reduziert werden.

• Die zuständigen Überwachungsbehörden werden gestärkt. Neu ist: Die Behörden vor Ort sind künftig gesetzlich verpflichtet, Anordnungen und Maßnahmen zu treffen, wenn dies zur Verringerung des Antibiotikaeinsatzes in einem tierhaltenden Betrieb erforderlich ist.

• Für Colistin, Fluorchinolone und Cephalosporine der 3. und 4. Generation wird ein Wichtungsfaktor (1) in das Antibiotika-Minimierungskonzept aufgenommen. Für Tierärzte und Tierhalter wird damit das Signal gesetzt, die Anwendung dieser Antibiotika mit kritischer Bedeutung auf das unvermeidbare Minimum zu reduzieren.

Mit dem Gesetzentwurf werden zudem Regelungen zur Durchführung von EU-Recht erlassen. Demnach müssen Mitgliedstaaten ab 2024 jährlich umfassende Daten zur Anwendung von Antibiotika bei Tieren an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) übermitteln.

Um der Verbreitung von Antibiotikaresistenzen („Stille Pandemie“) entgegenzuwirken, sind angesichts der grenzüberschreitenden Problematik neben nationalen auch europäische Vorschriften dringend notwendig. Das BMEL setzt sich deshalb aktuell auf EU-Ebene dafür ein, dass ausstehende Regelungen schnellstmöglich auf den Weg gebracht werden, die weitere europaweite Restriktionen für die Antibiotika-Anwendung bei Tieren vorsehen.

Eine nachhaltige Reduktion der Antibiotika-Anwendung bei Tieren kann jedoch nicht allein mit tierarzneimittelrechtlichen Regelungen erreicht werden. Grundsätzlich braucht es eine artgerechtere und damit auch nachhaltigere Tierhaltung. Deshalb treibt das Bundeslandwirtschaftsministerium den Umbau der Tierhaltung voran, die der landwirtschaftlichen Tierhaltung in Deutschland eine langfristige und verlässliche wirtschaftliche Perspektive bietet, Aspekte des Tier- und Klimaschutzes berücksichtigt sowie mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher schafft.

Hintergrund:
Mit dem Tierarzneimittelgesetz (TAMG) gilt seit dem 28. Januar 2022 in Deutschland ein eigenständiges Tierarzneimittelrecht. Das derzeit geltende nationale TAMG enthält Vorschriften zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/6 über Tierarzneimittel und führt das nationale Antibiotikaminimierungskonzept der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes aus dem Jahr 2014 unverändert fort. Daher besteht Anpassungsbedarf bei den Vorschriften zur Antibiotikaminimierung. Außerdem müssen Vorschriften erlassen werden für die nach dem EU-Recht erforderliche Antibiotikadatenerfassung.

Die Verordnung (EU) 2019/6 über Tierarzneimittel enthält wichtige Regelungen für die Antibiotika-Anwendung bei Tieren:

• Der Einsatz von Antibiotika bei Tieren wird demnach weiter eingeschränkt, z.B. indem die prophylaktische Anwendung von Antibiotika bei Tiergruppen verboten wird.

• Außerdem wird die Zulassung und Anwendung von solchen Antibiotika bei Tieren untersagt, deren antimikrobielle Wirkstoffe der Behandlung bakterieller Infektionen beim Menschen vorbehalten bleiben müssen. Die Liste dieser Antibiotika ist im Ständigen Tierarzneimittelausschuss am 4. Juli 2022 mehrheitlich angenommen worden.

Quelle: BMEL

(1) Faktor der in die Rechenformel zur betrieblichen Therapiehäufigkeit integriert wird, um die tatsächliche Potenz der einzelnen Wirkstoffe abzubilden.

Städtische Landwirtschaft kann Bienengemeinschaften in tropischen Megastädten fördern

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Urbanisierung stellt eine der größten Bedrohungen für die Artenvielfalt dar. Wie genau sie sich auf die biologische Vielfalt und die Ökosystemdienstleistungen in tropischen Regionen des globalen Südens auswirkt, ist aber noch unklar. Ein internationales Forschungsteam unter der Leitung der Universitäten Göttingen und Hohenheim hat nun gemeinsam mit der University of Agricultural Sciences of Bangalore in Indien die Auswirkungen der Urbanisierung auf Bienengemeinschaften in kleinbäuerlichen Betrieben in und um Bangalore untersucht – einer südindischen Stadt mit mehr als 13 Millionen Einwohnern.

Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler fanden heraus, dass soziale Bienen, zum Beispiel wilde Honigbienen, stärker von der Urbanisierung betroffen waren als große Solitärbienen oder solche, die in Höhlen nisten, was im Widerspruch zu Ergebnissen aus gemäßigten Regionen steht. Einheimische blühende Pflanzen in der Nähe von Ackerland und eine Diversifizierung des Anbaus könnten dazu beitragen, soziale Bienenvölker zu erhalten. Die Ergebnisse wurden in der Zeitschrift Ecological Applications veröffentlicht.

In einer umfassenden Feldstudie über Bienen auf Gemüsefarmen in ländlicher und städtischer Umgebung erfassten die Forscherinnen und Forscher mehr als 26.000 einzelne Bienen, die zu 40 Arten gehören. Durch die Kombination der Daten mit der Fernerkundung per Satellit konnten sie feststellen, wie sich der Anteil versiegelter Flächen und Gebäude in Ballungsgebieten auf die Bienengemeinschaften auswirkt. Sie analysierten auch, wie die Bienenarten auf die Umgebungen reagierten, indem sie Bienen verglichen, die verschiedene Nistplätze nutzen und sich in ihrer Sozialität und Mobilität unterscheiden.

„Wir konnten nachweisen, dass die Art und Weise, wie die Bienen auf die Urbanisierung reagierten, von bestimmten Merkmalen abhing“, sagt Erstautor Gabriel Marcacci, Doktorand in der Arbeitsgruppe Funktionale Agrobiodiversität an der Universität Göttingen. „Zum Beispiel haben Bienen, die in Höhlen nisten, tatsächlich von der Urbanisierung profitiert, da sie in kleinen Rissen und Höhlen an Gebäuden nisten können. Außerdem haben wir herausgefunden, dass bodenbrütende Bienen, die normalerweise als Verlierer der Urbanisierung gelten, in tropischen Megastädten reichlich Nistmöglichkeiten finden, weil noch genügend nackter Boden vorhanden ist, vor allem in den weniger entwickelten Vierteln.“

„Unsere Ergebnisse unterscheiden sich zum Teil von dem, was in Städten in gemäßigten Regionen häufig zu finden ist“, erklärt Prof. Dr. Ingo Grass von der Universität Hohenheim. „Das zeigt, dass wir aus Feldstudien in Deutschland oder anderen Ländern des globalen Nordens nicht verallgemeinern können.“ Ein weiteres Ergebnis ist der starke Rückgang der sozialen Bienen mit der Verstädterung. „Dies ist besonders besorgniserregend, da in den Tropen soziale Bienen – wilde Honigbienen und stachellose Bienen – große Völker bilden und für die Bestäubung von Nutzpflanzen unerlässlich sind“, ergänzt der Göttinger Agrarökologe Prof. Dr. Teja Tscharntke.

Die Studie zeigt auch die positiven Auswirkungen auf Bienengemeinschaften durch landwirtschaftliche Bewirtschaftungspraktiken wie die Diversifizierung der Kulturen oder das Vorhandensein einheimischer Wildpflanzen in und um die Gemüsefelder. Prof. Dr. Catrin Westphal, Leiterin der Arbeitsgruppe Funktionale Agrobiodiversität der Universität Göttingen, fasst zusammen: „Unsere Ergebnisse deuten darauf hin, dass die urbane Landwirtschaft Bienengemeinschaften fördern kann, wenn sie auf nachhaltige Weise bewirtschaftet wird, und dass sie den Schutz von Wildbienen und die Nahrungsmittelproduktion in und um Städte herum unterstützen könnte.“

Quelle: Georg-August-Universität Göttingen

Mit erkrankten und verletzten Nutztieren tierschutzgerecht umgehen

Merkblatt und Leitfaden sind online abrufbar – Zielgruppe sind Tierhalter und Behörden

Die Projektgruppe „Schlachten und Töten“ der „Niedersächsischen Nutztierstrategie – Tierschutzplan 4.0″ hat ein neues Merkblatt veröffentlicht. Im Mittelpunkt steht Material, das in Schulungen mit dem Ziel der Sachkunde in Bezug auf das Töten von moribunden (also verendenden) Tieren im landwirtschaftlichen Betrieb verwendet wird. Die Zusammenstellung umfasst Mindeststandards für Schulungsinhalte hinsichtlich des Nottötens von landwirtschaftlichen Nutztieren. Die Dokumente beinhalten Rechtsgrundlagen sowie tierartübergreifende und tierartspezifische Inhalte zur Ruhigstellung und Betäubung von Rindern, Schweinen und Geflügel. Die Übersicht kann vor allem für Schulungsanbieter, aber auch für Tierhalter und deren Mitarbeiter in landwirtschaftlichen Betrieben sowie für Hoftierärzte und landwirtschaftliche Berater eine Hilfestellung sein.

Auch die „Arbeitsgruppe Schwein“ der „Niedersächsischen Nutztierstrategie – Tierschutzplan 4.0″ hat sich intensiv mit der Frage des tierschutzgerechten Umgangs mit erkrankten und verletzten Schweinen beschäftigt und einen Leitfaden für einen tierschutzgerechten Umgang mit erkrankten und verletzten Schweinen erstellt. Erfahrungen aus der Praxis und Erkenntnisse aus der Wissenschaft zeigen, dass der tierschutzgerechte Umgang mit erkrankten und verletzten Schweinen für Tierhalter eine Herausforderung darstellt.

Der Leitfaden bietet sowohl Tierhaltern als auch zuständigen Behörden eine Hilfestellung, indem er Mindestanforderungen, zum Beispiel an die Tierbeobachtung und Tierbetreuung, aber auch an die Ausgestaltung und das Management von Krankenbuchten formuliert. Er stellt damit eine wichtige Ergänzung zu den Schulungsmaterialien eines vom Landwirtschaftsministerium geförderten Projektes für den korrekten Umgang mit schwer erkrankten und verletzten Schweinen in Bezug auf den richtigen Zeitpunkt für eine Nottötung der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover dar.
Ein im Leitfaden enthaltener Entscheidungswegweiser beschreibt dabei das Vorgehen, anhand dessen entschieden wird, ob und wann die Unterbringung des Tieres in einer Krankenbucht, die medizinische Behandlung und ggf. die unverzügliche Tötung des Tieres erforderlich ist. Darüber hinaus wird anhand von Bildern im Rahmen einer Ampeltabelle beispielhaft gezeigt, welche Maßnahmen der Tierhalter im konkreten Einzelfall zu ergreifen hat.

Beide Dokumente sind online abrufbar: Merkblatt und Leitfaden

Quelle: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

ASP im Emsland: Ferkel dürfen in der Sperrzone verbracht werden

Landwirtschaftsministerium konkretisiert Ausnahmen – Eintragsursache des Virus weiter unklar

Im Zusammenhang mit dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Landkreis Emsland macht das Landwirtschaftsministerium (ML) darauf aufmerksam, dass das Verbringen von Ferkeln aus der Überwachungszone in andere Betriebe innerhalb der Überwachungszone mit behördlicher Genehmigung möglich ist. Einen entsprechenden Erlass hat das ML an die Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim übermittelt. Wöchentlich erlangen dort zirka 3.000 Ferkel die Marktreife. Der Erlass konkretisiert, dass unter Beachtung bestimmter tierseuchenrechtlicher Anforderungen Ausnahmen vom grundsätzlichen Verbringungsverbot möglich sind. So können Transporte von Schweinen zwecks Durchlaufen des Produktionszyklus aus einem Betrieb in der Überwachungszone in einen anderen Betrieb in der Überwachungszone von der zuständigen Behörde genehmigt werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass sich der Bestimmungsbetrieb innerhalb derselben Lieferkette befindet.

Unterdessen laufen die Ermittlungen weiter, um die Eintragsursache zu finden. Die Ursache ist noch unbekannt. Das Ergebnis der so genannten Genomsequenzierung des in Emsbüren gefundenen ASP-Erregers steht noch aus.

Das ML führt derzeit Gespräche mit der Schlachtbranche sowie mit Verbänden, Verarbeitern, Landvolk und ISN. Ziel ist es, für die Dauer der Sperre bis 14. Oktober 2022 den Tierschutz sicher zu stellen. In den beiden von der Sperrung der EU-Kommission betroffenen Zonen befinden sich rund 200.000 Schweine, die in den kommenden Wochen Schlachtreife erlangen werden. Rechtlich stehen die Voraussetzungen fest: Sofern sich die Tierhalter und die Schlachtbetriebe über die Umsetzung der Rahmenbedingungen verständigt haben (wirtschaftsseitige Absprache) kann unmittelbar mit dem Verbringen begonnen werden. In den Gesprächen wird derzeit erörtert, welche Schlachthöfe in Frage kommen und wie eine mögliche weitere Verarbeitung des Fleisches aussehen kann. Dazu die Erläuterung: Das Fleisch muss laut Verordnung vor dem Inverkehrbringen hitzebehandelt werden. Alternativ sind auch noch andere Verfahren wie Salzen und Reifen unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Nach der risikomindernden Behandlung ist eine uneingeschränkte Vermarktung nach EU-Recht möglich.

Hintergrund:
Die Infektion mit ASP führt sowohl bei Haus- als auch bei Wildschweinen zu einer schweren Erkrankung, die fast immer tödlich ist. Eine Impfung der Schweine gegen die Afrikanische Schweinepest ist derzeit noch nicht möglich. Seit 2007 hatte sich die ASP in Osteuropa verbreitet. 2020 wurden kranken Wildschweine erstmals auch in Deutschland festgestellt. Mitte Juli 2021 wurde die Krankheit erstmals auch in einem Schweinemastbetrieb in Deutschland registriert. Fälle bei Haus- und Wildschweinen sind bislang in Brandenburg, Baden-Württemberg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen aufgetreten. In Niedersachsen arbeiten die kommunalen Veterinärbehörden (Veterinärämter auf Landkreisebene), die Task-Force Veterinärwesen des LAVES und das Landwirtschaftsministerium in der Prävention sowie bei der Bekämpfung des aktuellen Ausbruchs ASP-Ausbruch eng zusammen.

Quelle: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Neuregelung im EU-Tiergesundheitsrecht führt zur erweiterten Aufzeichnungspflicht für Tierhalter

Halter von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen betroffen

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) macht auf Folgendes aufmerksam: Die Vorschriften des EU-Tiergesundheitsrechts wurden geändert und sehen nun erweiterte Anforderungen zur Identifizierung, Registrierung sowie Rückverfolgbarkeit von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen vor. Diese erweiterten Anforderungen wirken sich auch auf die Cross Compliance-Verpflichtungen im Rahmen der EU-Agrarförderung aus.

Wer ist betroffen?
Die erweiterten Anforderungen gelten für Halter von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen.

Was ändert sich?
Die Neuregelungen betreffen die Anforderungen an die Aufzeichnungspflichten in den Betrieben. Künftig müssen auch die Ergebnisse von Tiergesundheitsbesuchen durch Tierärzte sowie Testergebnisse von untersuchten Tieren dokumentiert werden. Die Dokumentation ist auf Papier oder in elektronischer Form möglich.

Ab wann gelten die neuen Anforderungen?
Die Änderungen im EU-Tiergesundheitsrecht sind bereits in Kraft, die neuen Anforderungen gelten somit bereits. Weitere Auskünfte erteilen die nach Landesrecht zuständigen Behörden.

Wie wirkt sich die Neuregelung auf Cross Compliance im Rahmen der EU-Agrarförderung aus?
Im Rahmen der Cross Compliance wird auch kontrolliert, ob Zahlungsempfänger von EU-Agrarförderung, die Rinder (einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel), Schweine, Schafe und Ziegen halten, die erweiterten Anforderungen beachten. Ausgenommen sind Unternehmen, die an der Kleinerzeugerregelung teilnehmen. Verletzungen der Aufzeichnungspflichten können dazu führen, dass Zahlungen gekürzt werden.

Quelle: BMEL

Wieso ist Influenza so schwer in den Griff zu bekommen?

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Schweineinfluenzaviren (SIV) sind bereits seit Mitte der 1970iger Jahre in Europa bekannt. Vorher waren sie nur in Nordamerika endemisch, mittlerweile findet man sie weltweit in den Schweinebeständen. Die Atemwegserkrankung wird durch das Influenza-A-Virus verursacht. Die beiden jeweils in verschiedenen Ausprägungen vorkommenden Oberflächenantigene H (Hämagglutinin) und N (Neuraminidase) sind die Basis für verschiedene Subtypen. Bisher sind 18 HA und 11 NA Subtypen bekannt. Bis 2009 zirkulierten vorrangig drei Subtypen (H1avN1, H1huN2 und H3huN2) mit nur wenigen unterschiedlichen Genotypen. Das Kürzel av steht hier für ein Virus aviären Ursprungs, das Kürzel hu für humanen also menschlichen Ursprung. Heute detektiert man in Europa mit dem Eintrag der H1pdmN1pdm-Stämme nun eine Vielzahl von Subtypen, so dass neueste Daten 31 unterschiedliche SIV-Genotypen aufzählen, die in Europa zirkulieren. Das Kürzel pdm steht für ein pandemisches Virus. Generell gelten die pandemischen Stämme als krankmachender als die saisonal auftretenden H1N1-Stämme. Besonders in schweinedichten Regionen können häufig auch mehrere Stämme gleichzeitig auf einem Betrieb zirkulieren. Innerhalb dieser Subtypen, die unterschiedliche Virulenzen aufweisen, sind wechselseitige Infektionen zwischen Mensch, Schwein und Vogel möglich, was das Virus so gefährlich macht.

Durch viele Erreger neben dem Influenzavirus, die ein ähnliches Krankheitsbild verursachen, sowie dadurch, dass gleichzeitig mehrere Stämme auf einem Betrieb zirkulieren können, ist die Diagnose der Influenza schwierig und nur mittels Analysen im Labor möglich. Bei der Beprobung für den direkten Erregernachweis ist zu beachten, dass die erkrankten Tiere das Virus meistens nur über einen Zeitraum von 5 bis 7 Tagen nach Infektion ausscheiden. Nach 9 Tagen ist das Virus zumeist schon nicht mehr in der Lunge nachweisbar. Deswegen ist der Beprobungszeitpunkt wichtig.

Viruszirkulation zwingt zu Mutationen
In den letzten zwanzig Jahren gab es erhebliche Veränderungen in der Schweinehaltung. Vor allem wuchs die Größe der Tierbestände und die Betriebe spezialisierten sich. Das brachte auch eine neue Situation für die Influenzaviren mit sich. In Sauenbetrieben entsteht eine Herde mit sehr unterschiedlicher Immunität: Einige ältere Tiere sind immun, weil sie bereits an Influenza erkrankt waren. Sie übertragen diese Immunität über maternale Antikörper in der Biestmilch an ihre Ferkel. Die Ferkel sind so zuerst geschützt, werden aber spätestens nach dem Verlust dieser maternalen Immunität im Alter von 8 bis 12 Wochen wieder voll empfänglich für Influenzavirusinfektionen. So stehen immer wieder voll empfängliche Tiere im Betrieb für das Virus zur Verfügung, was zur Folge hat, dass das Influenzavirus über viele Monate und auch Jahre im Betrieb zirkuliert. Immer häufiger führt dies nicht zu schweren Erkrankungen, oft gibt es nur bei den Absatzferkeln Atemwegsprobleme oder aber die Sauen zeigen Fruchtbarkeitsstörungen. Problematisch ist diese Situation, da sich so eine Bestandsimmunität aufbaut, die das Virus zwingt zu mutieren, um weiterhin einen Wirt zu finden. Solche „escape“-Varianten bilden die Folgegeneration von Influenzaviren dieses Bestandes, die sich solange verbreitet bis wiederum die variantenspezifische Bestandsimmunität einen ausreichend hohen Selektionsdruck erreicht hat, um neuerlichen „escape“-Mutanten einen Vorteil zu bieten. Diese Situation immer neuer Influenzaviren machte es schwierig, einen gemeinsamen Impfstoff zu finden, der alle diese Varianten abdecken könnte, obwohl allgemein akzeptiert ist, dass die Impfung eine sehr gute Möglichkeit zur Vorbeugung einer schweren Influenzainfektion ist.

Schweine gelten als „Viren-Mischgefäß“
Influenzaviren betreffen nicht nur Schweine, auch das Geflügel ist stark betroffen, wie die mittlerweile fast jährlich im Winter ausbrechende Geflügelpest zeigt. Und die menschliche Influenza ist ebenfalls allseits bekannt. Das Schwein nimmt hierbei eine zentrale Stellung ein, man spricht vom „mixed vessel“. Im Schwein können neue Virusvarianten entstehen, die die Artenbarriere durchbrechen und Infektionen bei Menschen hervorrufen können, wie zuletzt im Jahr 2009 geschehen. Damals infizierten sich weltweit viele Menschen mit einer neuen H1N1-Influenza-Variante, die eine Mischform aus zwei Influenzaviren war, die beide zuvor bereits in Schweinepopulationen zirkuliert waren. Die Erkrankung wurde als Pandemie H1N1 2009/10 oder Schweinegrippe, Neue Grippe, Amerikagrippe oder Mexikanische Grippe bezeichnet. Aber Menschen können auch Schweine infizieren, was zeigt, wie komplex die Situation rund um die Influenza ist.

Quelle: Dr. Heike Engels

Dieser Text ist zuerst erschinen im E-Magazin „Der Hoftierarzt“ 2/2022. Jetzt kostenfrei registrieren und keine Ausgabe mehr verpassen:

Darmgesundheit beim Jungschwein

Ein gesunder Darm ist der Schlüssel zu gesunden Schweinebeständen. In den vergangenen Jahren sind der Darm und die intestinale Kommensalflora verstärkt in den Fokus der Forschung gerückt. Und das aus gutem Grund. So gilt der Darm wegen seiner vielfältigen Funktionen – auch für das Immunsystem – als Organ der Superlative.

Ein gesunder Darm wirkt weit über eine effektive Verdauung, eine hohe Futtereffizienz und gute Leistungen der Tiere hinaus. Die Darmgesundheit beruht zu guten Teilen auf einer gesunden Darmflora als Teil eines leistungsstarken Immunsystems. Sie weist eine hohe Diversität und im Magen-Darm-Trakt von Säuge-tieren etwa 1014 Bakterien auf. Diese leisten u. a. Beiträge zur Verdauung, die der Wirtsorganismus selbst nicht leisten kann. Zudem bilden Darmflora und Darmschleimhaut eine wichtige Barriere gegen Krankheitserreger.

Die Basis für die Darmgesundheit von Ferkeln wird früh gelegt – mit der ausreichenden Versorgung mit Kolostrum. Das fördert die Wachstumsleistung und sorgt für kräftige, widerstandsfähige Tiere. Neben dem ausreichend späten Absetzen sind auch genug frisches Wasser, gutes Stallklima und einwandfreie Hygieneverhältnisse wichtige Voraussetzungen für die Aufzucht gesunder Ferkel.

Vorbeugen ist besser!
Eine wirksame Gesundheitsvorsorge greift aber weiter: Dazu gehört u. a., die für Ferkel sehr sensible Übergangsphase von der Muttermilch auf Festfutter möglichst verträglich zu gestalten. Es hat sich bewährt, bei reduziertem Eiweißgehalt und entsprechen-dem Rohfaseranteil auf die optimale Verdaulichkeit der Ration zu setzen. Zusätzlich bedarf es der Aufzucht von Saug- und Absetzferkeln aber einer konsequenten, mit dem Tierarzt abgestimmten Impf-prophylaxe. Das entsprechende vorbeugende Gesundheitsmanagement erlaubt mehr Tierwohl, ist aber auch eine Voraussetzung für wirtschaftlichen Erfolg.

„Schluckimpfung ist süß“ …
Eine akute Ileitis führt zu plötzlichen Tierverlusten, während mildere Verläufe sich in Durchfall und Kümmern zeigen. Die häufigste Form ist jedoch die subklinische Ileitis, bei der keine Anzeichen wie Durchfall auftreten, sich aber gravierende Leistungsverluste mit entsprechenden wirtschaftlichen Einbußen ergeben. Erreger sind Lawsonien, die mit Kot über das Maul aufgenommen und 2 bis 3 Wochen später bis zu 6 Wochen lang mit dem Kot wieder ausgeschieden werden.

Ein oraler Impfstoff sorgt hier für Abhilfe: Er wird den Ferkeln im Alter von 6 bis 7 Wochen „über den Trog“ verabreicht und kommt inzwischen fast flächendeckend zur Anwendung. Neben der guten Wirkung gegen Ileitis beobachten Tierärzte bei geimpften Tieren auch einen geringeren Antibiotika-Einsatz; hier treten Salmonellen-Probleme deutlich seltener auf. Ebenso gehören höhere Tageszunahmen und eine bessere Futterverwertung zu den positiven Effekten der Impfung.

Widerstandsfähigkeit konsequent sichern
Kombinierbare bzw. Mehrfachimpfstoffe bieten heute einen wirkungsvollen Ansatz für Impfstrategien, die mit dem Tierarzt für die betriebliche Situation abgestimmt wurden. So lässt sich über Muttertierimpfungen schon ein unmittelbarer Schutz der Ferkel gegen Clostridien und toxinbildende E.coli-Stämme erreichen. Aber auch während der Mast bleiben Coli-Durchfälle ein Thema: Über einen entsprechenden Impfschutz lassen sich E.-coli-assoziierte Erkrankungen von Absetzferkeln wie Diarrhoe und Ödemkrankheit wirkungsvoll vermeiden. Damit erspart eine gezielte Impfstrategie die sonst oft erforderlichen intensiven Antibiotikatherapien.

Quelle: BfT

ASP-Leitfaden für wirksame Biosicherheitsmaßnahmen in der Schweinehaltung veröffentlicht

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Nachdem in einem Bestand mit Hausschweinen im südlichen Landkreis Emsland (Niedersachsen) der Erreger der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nachgewiesen wurde, werden nun die Maßnahmen zur Eindämmung der Seuche umgesetzt. Damit die für Menschen ungefährliche, aber für Tiere tödliche Erkrankung lokal begrenzt werden und entsprechende Reglementierungen zeitnah wieder aufgehoben werden können, seien wirksame Biosicherheitsmaßnahmen wichtiger denn je, teilt der Landvolk-Pressedienst mit.

So wurde nun der Leitfaden „Biosicherheit in schweinehaltenden Betrieben nach dem Tiergesundheitsrechtsakt der EU“ inklusive Checklisten veröffentlich. Von der Universität Vechta haben Dr. med. vet. Maria Gellermann und Dr. Barbara Grabkowsky am Leitfaden federführend mitgearbeitet. Bereits Ende November 2021 gründete sich die Arbeitsgruppe „Biosicherheit in Schweinehaltungen“ aus Experten unterschiedlicher Institutionen. In dieser AG wurde der neue Leitfaden entwickelt und nun veröffentlicht.

Oberstes Gebot für Schweinehalterinnen und Schweinehalter bleibt die strikte Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen, um den Eintrag des Virus in ihre Betriebe zu verhindern, so der Appell des Landvolks. Der Leitfaden beziehe sich auf die aktuellen Rechtsvorschriften. Im Einzelfall könnten weitergehende Maßnahmen angeordnet werden.

Der Leitfaden kann hier heruntergeladen werden.

Darüber hinaus bietet die ASP-Risikoampel der Universität Vechta als Online-Tool schnelle Unterstützung bei der Einschätzung zum Risikostatus des eigenen Betriebs.

Quelle: Uni Vechta

FLI aktualisiert die Risikoeinschätzung zur Ausbreitung von HPAI-H5

Das Risiko der Aus- und Weiterverbreitung der HPAI-H5-Viren in Wasservogelpopulationen wird als hoch eingestuft.

Das Risiko der Aus- und Weiterverbreitung der HPAI-H5-Viren in Wasservogelpopulationen im Zusammenhang mit der hohen Dichte in Brutkolonien oder eines zu erwartenden Wasservogelbesatzes an Mauser- und Sammelplätzen innerhalb Deutschlands, vor allem aber an den Küstenregionen, wird als hoch eingestuft. Das Risiko eines Eintrags in Geflügelhaltungen und Vogelbestände wird in diesen Regionen als hoch, ansonsten als gering eingestuft.

Deutschland und Europa erlebten zwischen Oktober 2020 und April 2021 die bisher schwerste Geflügelpest-Epizootie, und sie ist bis heute nicht erloschen. Seit dem 6. Januar 2022 wurden in Deutschland 934 HPAIV-H5N1-infizierte Wildvögel und 31 Ausbrüche bei Geflügel und gehaltenen Vögeln gemeldet. Trotz eines deutlichen Rückgangs im Laufe des Frühjahrs 2022 erfolgen nach wie vor Nachweise von HPAIV H5N1 an den Küsten Deutschlands und Europas mit existenziell bedrohlichen Populationseinbrüchen bei koloniebrütenden Seevögeln. Ein weiteres Zirkulieren könnte zu einer enzootischen Situation und somit zu einem ganzjährigen Infektionsrisiko für Wildvögel, Geflügel und Säugetiere führen.

In den nächsten Wochen wird wieder eine vermehrte Bewegung durch Wasservögel und Ansammlungen von Mauservögeln an Sammelplätzen erfolgen. Klein- bis mittelräumige Bewegungen von Wasservogel-, Möwen- oder Watvogelarten finden vor allem im Küstenbereich statt; Viren können sich in den Wasservogelpopulationen gut verbreiten und in andere Populationen eingetragen werden, so dass es zu einem Austausch der Viren innerhalb verschiedener Populationen kommen kann.

Seit April 2022 sind die Ausbrüche bei Geflügel stark rückläufig, der letzte Ausbruch bei Hausgeflügel in Deutschland wurde am 03.06.2022 gemeldet. Es ist derzeit von einem geringen Eintragsrisiko durch Verschleppung des Virus zwischen Haltungen (Sekundärausbrüche) innerhalb Deutschlands auszugehen.

Allerdings treten weiterhin Ausbrüche in anderen EU-Staaten auf. Das innergemeinschaftliche Verbringen von Geflügel aus Ländern mit ausgeprägtem Geschehen stellt einen besonderen Risikofaktor dar. Daher wird das Risiko eines Eintrags durch Verschleppung des Virus, z. B. durch Verbringen von Geflügel, aus betroffenen Ländern als mäßig eingeschätzt. In diesem Zusammenhang wird das Risiko des unerkannten Zirkulierens von HPAI-H5-Viren in Wassergeflügelhaltungen und demzufolge auch der Verbreitung zwischen Geflügelbeständen als mäßig eingeschätzt.

Daher hat der Schutz des Geflügels vor einem Eintrag und der möglichen weiteren Verbreitung von HPAIV-Infektionen weiterhin oberste Priorität. Hierzu müssen die einschlägig empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen und Überwachungs- bzw. Abklärungsuntersuchungen überprüft und unbedingt konsequent eingehalten werden.

Die Risikoeinschätzung steht auf der Internetseite des FLI zur Verfügung.

Quelle: Friedrich-Loeffler-Institut