TÄHAV-Entscheidung: Teuer für Tierhalter – unsicher für Tierärzte

Am Freitag entscheidet der Bundesrat über das Schicksal der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV). Das federführende Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) schlägt u. a. vor, dass künftig beim Einsatz von wichtigen Antibiotika bei Tieren zusätzliche Antibiogramme angefertigt und eine umfangreiche Dokumentation des Tierarztes erfolgen müssen. Die dafür anfallenden Kosten – im Einzelfall ca. 80 Euro – müssen Landwirte, Kleintier- und Pferdehalter zusätzlich zu den bisherigen Behandlungskosten tragen.

Der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) unterstützt zwar grundsätzlich das Erstellen von Antibiogrammen, damit konkret festgestellt werden kann, gegen welche Antibiotika ein bestimmter bakterieller Krankheitserreger resistent bzw. sensibel ist. Doch ist das ursprünglich beabsichtigte Ziel der TÄHAV-Novellierung, nämlich den sorgsamen Umgang der Tierärzte mit Antibiotika zu stärken und damit der Entstehung von Antibiotikaresistenzen entgegenzuwirken, von der Realität längst überholt worden. Bekanntermaßen haben sich die Antibiotikaabgabemengen an Tierärzte im Zeitraum 2011 bis 2016 um mehr als 50 % reduziert. Auch bei den sogenannten kritischen Antibiotika ist ein kontinuierlicher Rückgang festzustellen. Eine Antibiotikaminimierung hat also auch ohne TÄHAV-Novelle längst stattgefunden, sodass die Verordnung kaum einen zusätzlichen Nutzen für die Verbesserung der Gesundheit von Tieren und Menschen hätte – außer die Kosten für die Tierhalter in die Höhe zu treiben. „Im Verordnungstext wäre deshalb zwingend zu erläutern, warum die jetzt vorgesehenen Maßnahmen der TÄHAV erforderlich und verhältnismäßig sind“, folgert bpt-Präsident Dr. Siegfried Moder, „denn das BMEL begründet das bislang nicht.“

Der Verordnungsentwurf basiert überdies nicht nur auf einer falschen Kalkulation des Erfüllungsaufwands für Landwirtschaft und Tierhalter, er enthält auch nach wie vor rechtlich ungeklärte Fragen. „Das ist der Politik wohlbekannt. Doch statt die Beschlussfassung zu vertagen, bis alles Hand und Fuß hat, soll die unausgereifte Verordnung jetzt durch den Bundesrat gepeitscht werden. Das ist nicht nachvollziehbar“, kritisiert Moder.

Der bpt hat deshalb den Ministerpräsidenten vorgeschlagen, die Entscheidung am Freitag zu vertagen, um die Verordnung noch einmal sorgfältig zu diskutieren. „Am vernünftigsten wäre es sogar mit der Entscheidung bis nach dem Bericht der Bundesregierung zur Evaluierung der 16. AMG-Novelle im April 2019 zu warten“, so Moder. Denn nur so kann auf fachlich-wissenschaftlicher Grundlage letztendlich ein vernünftiger Schluss gezogen werden, ob und inwiefern die in 2013 neu eingeführten Minimierungsmaßnahmen (§ 58 a – g AMG) erfolgreich waren und ob weitere Maßnahmen überhaupt notwendig sind.

Quelle: Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V.

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