Tierschutzkontrollen in Niedersachsen

Im Juni diesen Jahres richteten die „Grünen“ im niedersächsischen Landtag eine Kleine Anfrage an die Landesregierung zu „Tierschutzkontrollen in der Landwirtschaft“. Vor allem ging es hier um die Häufigkeit von Kontrollen.

In seiner Antwort verweist das Landwirtschaftsministerium auf die Regelungen der EU-Kontroll-Verordnung VO (EU) 2017/625, welche „risikobasierte Kontrollplanungen sowie – über compliance hinaus – die Wirksamkeit und Eignung von Kontrollen und Kontroll-systemen“ fordert.

„Dies wird nicht nur im Sinne eines ständigen Verbesserungsprozesses in jeder zuständigen Behörde selbst laufend überwacht, sondern auch durch ein landesweites System interner Audits jährlich überprüft. Damit kann nachweislich festgestellt werden, dass die Ziele der EU-Kontroll-Verordnung in niedersächsischen Behörden des gesundheitlichen Verbraucher-schutzes erfüllt sind. Seit europaweiter Einführung dieses ganzheitlichen Ansatzes spielt die Anzahl von Kontrollen eine nachgeordnete Rolle. Es geht vielmehr um die geeignete, risikobasierte Auswahl sowie die Qualität von Kontrollen, die durch landesweit vereinbarte Standard-Abläufe, geeignete Ausstattung und Schulung sowie ständige Überprüfung der Wirksamkeit gewährleistet wird“ heißt es weiter in der Antwort.

die Landesregierung berichtet von Schwierigkeiten, geeignete Bewerberinnen und Bewerber für den amtstierärztlichen Dienst zu gewinnen und plant deshalb, die Zahl der Referendars-Stellen für die Vorbereitung auf den amtstierärztlichen Dienst ab 2019 um 50 % zu er-höhen. „Ferner plant die Landesregierung die Einführung des Berufsbildes der Veterinär-assistentin/des Veterinärassistenten, um zusätzliches qualifiziertes Personal zur Unter-stützung der Amtstierärztinnen und Amtstierärzte in Niedersachsen einsetzen zu können.“

Von 2013 bis 2018 stieg die Zahl der amtstierärztlichen Stellen in Niedersachsen von 205,11 auf 237,79 (+15,9%).

Vergleicht man die Anzahl der niedersächsischen Betriebe, die rechnerisch jeder Tierarzt zu betreuen hat, so waren dies im Jahr 2013 484 Betriebe und 2017 nur noch 376 (-28,7%). Die Kontrollquote wird für 2013 mit 6,1% (insges. 6.071 Kontrollen) und für 2017 mit 5,2% (insges. 4.487 Kontrollen) ausgewiesen.

Beanstandungen wurden insgesamt festgehalten in:
24,9% der Kälberhaltungen
37,7% der Schweinehaltungen
35,4% Rinderhaltungen
9,8 % der Legehennenhaltungen

Häufig kam es zu Beanstandungen der Gebäude (Kälber 65,9%, Schweine 30,3%, Rinder 58,9%, Legehennen 33,3 %) und der Mindestbeleuchtung (Kälber 24,5%, Schweine 41,1%, Legehennen 19,0 %). Auch bei „Fütterung/Tränke und beigefügten Stoffen“ traten häufiger Mängel auf (Kälber 49,0 %, Schweine 22,9%, Rinder 37,5%, Legehennen 42,9 %). Mangelnde Bewegungsfreiheit wurde bei Kälbern in 14,9% der Fälle moniert und bei Rindern 13,9%, dagegen bei Schweinen nur in 5,4% und bei Legehennen 9,5% der Fälle.

Quelle: Niedersächsische Landesregierung

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