Schafzuchtverband fordert Änderung der Berner Konvention zum Wolf

Die Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL) hat Bundesumwelt-ministerin Svenja Schulze aufgefordert, einen Antrag der Schweiz auf eine Umstufung des Wolfes im Rahmen der Berner Konvention zu unterstützen.

Die Schweiz hat am 16.08.2018 bei der Berner Konvention des Europarates eine Rückstufung des Wolfes von Anhang II „streng geschützt“ in Anhang III „geschützt“ beantragt. Nach Anhang II dürfen Tiere weder gestört und gefangen, getötet oder gehandelt werden. Anhang III enthält solche Tierarten, die zwar schutzbedürftig sind, aber im Ausnahmefall bejagt oder in anderer Weise genutzt werden dürfen. Der Ständige Ausschuss der Berner Konvention wird den Antrag voraussichtlich in seiner jährlichen Sitzung im November beraten.

Zur Begründung des Antrages wird u. a. ausgeführt: „Auch mit der Rückstufung bliebe der Wolf ein geschütztes Tier. Die Vertragsstaaten wären weiterhin verpflichtet, Schutz und Interventionsmaßnahmen im nationalen Recht zu regeln und mittels nationalen Programmen zu überwachen.“

Aus Sicht der VDL entspricht der Schweizer Antrag der Intention der Formulierung in der Koalitionsvereinbarung der Bundesregierung, in der es heißt: „Wir werden die EU-Kommission auffordern, den Schutzstatus des Wolfs abhängig von seinem Erhaltungszustand zu überprüfen, um die notwendige Bestandsreduktion herbeiführen zu können.“

2006 war die Schweiz mit einem solchen Antrag gescheitert. Inzwischen haben sich die Voraussetzungen deutlich verändert.

VDL-Vorsitzender Jürgen Lückhoff: „Nicht nur in der Schweiz hat sich seitdem die Wolfspopulation stark erhöht. Gleiches gilt für Deutschland und weitere europäische Staaten.“ Die Berner Konvention ist am 01.04.1985 in Deutschland in Kraft getreten.

Die Ausbreitung des Wolfes in Deutschland sorgt für erhebliche Konflikte und Gefährdungen bei der Weidetierhaltung. Insbesondere die Schafhaltung ist davon seit Jahren in so starkem Maße betroffen, dass etliche Betriebe ans Aufgeben denken. Belange und Interessen der Schafhalter werden bislang unzureichend berücksichtigt. Die flächendeckende Ausbreitung und das rasante Wachstum der Wolfspopulation stellt die Weidehaltung von Schafen und Ziegen, aber auch von Rindern, Pferden und landwirtschaftlichen Wildhaltern im Grundsatz in Frage. Die Ausbreitung des Wolfes darf nach Ansicht der VDL nicht uneingeschränkt und um jeden Preis geduldet werden.

Quelle Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände e.V.

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