Die Vereinigung der Deutschen Landesschafzuchtverbände (VDL) sieht in dem Antrag der Länder Niedersachsen, Sachsen und Brandenburg einen guten Vorstoß, in der konkrete Anliegen deutlich benannt werden. Die VDL erkennt darin viele Forderungen wieder, die von den Schafhaltern bereits seit Jahren erhoben werden.
Ein wichtiger Punkt sei die Aufforderung an die Bundesregierung, endlich das Bundesnaturschutzgesetz an das anzupassen, was die FFH-Richtlinie bereits ermöglicht. Damit käme man zumindest schon mal einen Schritt weiter.
Trotzdem müsse die Bundesregierung weiterhin aufgefordert werden, auch den Antrag der Schweiz zu unterstützen, die eine Änderung der Berner Konvention fordert, mit der der Wolf von „streng geschützt“ in „geschützt“ eingestuft werden soll. Ebenso sei auf europäischer Ebene eine Änderung der FFH-Richtlinie anzustreben. Es müsse die Voraussetzung geschaffen werden, um echte Obergrenzen in den Mitgliedstaaten einzuführen.
VDL-Vorsitzender Jürgen Lückhoff: „Der Bundesratsantrag ist in vielen Punkten konsequenter als der Beschluss des Bundestages von diesem Sommer „Herausforderungen durch die Rückkehr des Wolfes bewältigen und den Schutz von Weidetieren durch ein bundesweit abgestimmtes Wolfsmanagement gewährleisten.“
Mit dem Beschluss ist der Bundestag ja noch hinter der eigenen Koalitionsvereinbarung zurückgeblieben.“
Die Schafhaltung in Deutschland sei von der Ausbreitung des Wolfes in so starkem Maße betroffen, dass etliche Betriebe an Aufgabe denken. Die wirtschaftliche Situation der deutschen Schafhaltung sei mehr als angespannt. Sie verliere ihre Perspektive völlig, wenn das Management rund um den Wolf als eines der Sorgen der Schafzüchter und –halter nicht umgehend verbessert werde.
„Es wird Zeit, dass einige Leute endlich einsehen, dass es keine flächendeckende hundertprozentige Sicherheit geben wird“ so Lückhoff. „Ich hoffe sehr, dass der Antrag im Umweltausschuss des Bundesrates nicht so verwässert wird, dass er das gedruckte Papier nicht mehr wert ist und dass die Bundeskanzlerin nicht erst bei der Halbzeitbilanz der Koalition feststellt, dass der Koalitionsvertrag in diesem Punkt nicht umgesetzt wurde.“
Quelle: Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände e.V.