Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD haben beschlossen, eine Fraktionsinitiative auf den Weg zu bringen, die noch in diesem Jahr die Übergangsfrist bis zum vollständigen Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration um zwei Jahre verlängern soll.
Für eine Verlängerung der betäubungslosen Ferkelkastration um zwei Jahre besteht aus wissenschaftlicher und ethischer Sicht keinerlei vertretbare Begründung. Sie ist mit dem grundgesetzlich fixierten Staatsziel „Tierschutz“ nicht vereinbar, denn es stehen umsetzbare Alternativen zur Verfügung. Neben der Durchführung des Einsatzes einer Narkose bei der Kastration sind auch die Jungebermast und die Impfung gegen den Ebergeruch durchaus praxisreif. Letzteres ist die nachgewiesen tierschonendste Methode und das Fleisch der geimpften Tiere ist für den Verbraucher vollkommen unbedenklich. Dies wurde erst kürzlich vom Friedrich-Loeffler-Institut durch die Aussage: „…die Impfung gegen den Ebergeruch ist tierschutzfachlich der beste Weg“ erhärtet.
Den Ängsten der Landwirte, der Einzelhandel werde statt Fleisch von deutschen Schweinen Fleisch von mit Lokalanästhesie kastrierten Schweinen aus dem Ausland anbieten wird, muss man ernst nehmen. Diesen verständlichen Ängsten jedoch mit einer Fristverlängerung, die weiter Schmerzen für die Tiere bedeutet, zu begegnen, ist der falsche Weg. Vielmehr muss die Politik durch eine Aufklärungskampagne bei den Verbrauchern den Einzelhandel unterstützen und von ihm die Akzeptanz dieser tierschonendsten Methode einfordern.
Bundestierärztekammer e.V. (BTK)
Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. (TVT)
Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft e.V. (DVG)