TVT fordert obligatorische Videoüberwachung auf allen Schlachthöfen

Aktuell waren im Fernsehen wieder Bilder zu sehen, die gravierende Tierschutzverstöße auf einem Schlachthof zeigten. Die Filmaufnahmen stammten von Videokameras, welche illegal in den sensiblen Bereichen der Anlieferung, des Zutriebs in die Betäubungsanlagen und bei der Betäubung installiert waren. Solche Bilder können beim Verbraucher den Eindruck erwecken, dass auf allen Schlachtbetrieben ein gewaltbetonter und gesetzeswidriger Umgang mit den Tieren vorherrscht. Dem ist in der Regel nicht so. Anlässlich dieser Bilder ist jedoch eine deutlich verbesserte Transparenz und Überwachung der Praktiken im Schlachtbetrieb notwendig. Einige deutsche Schlachthöfe setzen dazu bereits eine Videoüberwachung ein, in anderen Ländern ist dies schon gesetzlich vorgeschrieben. Die TVT fordert deshalb eine obligatorische Videoüberwachung auf allen deutschen Schlachtbetrieben.

„Dies kann jedoch weder intensive Schulungen der Mitarbeiter noch Kontrollen vor Ort durch Tierschutzbeauftragte und Behörde ersetzen, sondern stellt lediglich ein ergänzendes Instrument dar“, so Prof. Thomas Blaha, Vorsitzender der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V.

Aber eine Installation von Kameras in den sensiblen Bereichen eines Betriebes kann den Tierschutz-beauftragten vor Ort und auch die zuständige Überwachungsbehörde bei ihrer Arbeit unterstützen.

Videokameras ermöglichen eine übergeordnete Kontrolle auch zu Zeiten, in denen dafür zuständige Personen gerade nicht vor Ort sind. Videoaufzeichnungen lassen sich zudem speichern und können im Falle von Streitigkeiten eine unabhängige Befunderhebung gewährleisten.

Für den Schlachthof bietet sich z.B. die Möglichkeit, die Ausführung der Arbeitsabläufe im Betrieb zu analysieren und Videosequenzen zum Zwecke der Schulung oder zur Verdeutlichung von Arbeitsanweisungen insbesondere bei Verständnisschwierigkeiten bei nicht deutschsprechenden oder -verstehenden Mitarbeitern zu nutzen.

Eine stichprobenartige oder Verdachtskontrolle des Videomaterials kann dem Betrieb und der Behörde helfen, Verstöße zu erkennen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten.

Allerdings bedarf es eines gewissen Zeitaufwandes, die Videos zu sichten und auszuwerten und die eingesetzte Technik muss zur Überwachung geeignet sein (z.B. entsprechende Bildauflösung). Außerdem muss gewährleistet sein, dass die Technik sicher vor Missbrauch geschützt ist.

Auch als Werkzeug der Betriebe selbst, um im Rahmen ihres Eigenkontrollsystems Arbeitsabläufe zu verbessern oder einen vermuteten tierschutzwidrigen Umgang mit Tieren zu unterbinden, ist die Videoüberwachung ein geeignetes Mittel.

Quelle: TVT

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