Förderung für regionale Schlachtstätten wird ausgeweitet
Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, hat mit den Bundesländern vereinbart, dass kleine und mittlere regionale Schlachtbetriebe stärker gefördert werden. Ab sofort können die Länder entsprechende Programme anbieten, die vom Bund mit 60 Prozent co-finanziert werden. Ziel ist es, dezentrale Strukturen auszubauen, um die Transportstrecken für die Tiere zu verkürzen.
Julia Klöckner: „Ich bin klar der Auffassung, dass wir eine Regionalisierung der Schlachtstruktur brauchen. Es muss wieder mehr dezentrale Betriebe geben. Das können wir zukünftig besser unterstützen – ein guter und wichtiger Schritt. Denn eine Entzerrung entspricht dem gesellschaftlichen Wunsch nach regionaler Erzeugung. Vor allem dient sie aber der Verbesserung des Tierwohls, wenn sich dadurch Transportwege deutlich verkürzen.“
Bislang erstreckte sich die Förderung nur auf kleine und Kleinstunternehmen. Mit der Erweiterung der Fördermöglichkeiten können nun beispielsweise auch regionale Schlachtstätten gefördert werden, die im Verbund mit landwirtschaftlichen Erzeugern und Landmetzgern betrieben werden und zuvor wegen ihrer Größe nicht förderfähig waren.
Damit sichergestellt ist, dass die Förderung zielgerichtet erfolgt, können sie nur mittlere Schlachtbetriebe in Anspruch nehmen, die konkrete Auflagen einhalten: Unter anderem muss dargelegt werden, dass das Vorhaben vorrangig einer regional ausgerichteten Wertschöpfungskette und der Verkürzung von Tiertransportzeiten dient und bestehende Schlachtungs- und Fleischverarbeitungsunternehmen nicht verdrängt oder signifikant geschwächt werden.
Hintergrund:
Das wichtigste nationale Förderinstrument der Land- und Forstwirtschaft, für den Küstenschutz und die Entwicklung ländlicher Gebiete ist die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Im Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) beschließen der Bund und die Länder über die Ausgestaltung dieses nationalen Förderinstruments. Die Durchführung der Fördermaßnahmen erfolgt durch die Länder. Der Bund beteiligt sich an den Förderprogrammen finanziell, in dem er den Ländern 60 Prozent ihrer Ausgaben erstattet.
Weitere Fördermaßnahmen
Der PLANAK hat zudem weitere Fördermaßnahmen als Nachtrag zum aktuellen Rahmenplan 2021 bis 2024 beschlossen (Förderbereich 2A):
• Neu ist, dass Investitionen, die zwar wirtschaftlich keinen Mehrwert haben, sich aber durch hohe Beiträge zum Umwelt- und Klimaschutz auszeichnen, mit bis zu 100 Prozent gefördert werden können (z. B. Abluftreinigungsanlagen). Weitere Maßnahmen sind mit bis zu 40 Prozent förderbar, z. B. Lagerstätten für flüssige Wirtschaftsdünger in Verbindung mit Stallbauten, die zu einer deutlichen Emissionsminderung führen.
• Damit landwirtschaftliche Betriebe klimawandelbedingten Extremwetterereignissen besser begegnen können, wird im Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) der Zuschuss für Investitionen zur Vorbeugung von Schäden durch Naturkatastrophen gleichzusetzende widrige Witterungsverhältnisse von 20 auf 40 Prozent erhöht. Damit können z. B. Investitionen in Hagelschutznetze im Obst-, Wein- und Gemüsebau stärker gefördert werden.
• Für die Kälberhaltung schreibt die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung künftig einen weichen oder elastisch verformbaren Liegebereich vor. Damit diese Anforderung schon möglichst frühzeitig vor Ende der Übergangsfrist von möglichst vielen Betrieben erfüllt wird, werden Investitionen in diesem Bereich über die AFP-Modernisierungsförderung befristet bis zum Ende der Übergangsfrist mit einem um bis zu 10 Prozentpunkte erhöhten Regelsatz gefördert.
Quelle: BMEL