Geflügelpest: Jetzt betriebliche Biosicherheit prüfen und verstärken

In seiner aktuellen Risikoeinschätzung stuft das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) das Risiko des Aufflammens der Geflügelpest in der Wildvogelpopulation sowie des Wiedereintrags des Virus durch den herbstlichen Vogelzug als hoch ein. Auch das Risiko einer Ausbreitung des Virus in der Wildvogel- und Wasservogelpopulation schätzt das Institut als hoch ein. Darauf macht das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz aufmerksam. In seiner letzten Risikoeinschätzung im Juni hatte das FLI das Risiko der Ausbreitung des Geflügelpest-Virus in der Wasservogelpopulation noch als gering bis mäßig eingestuft. Mit der Verbreitung von Geflügelpest-Viren bei Wildvögeln steigt auch die Gefahr einer Einschleppung in Hausgeflügelbestände. Geflügelhalter sollten daher jetzt die betriebliche Biosicherheit prüfen, optimieren und konsequent umsetzen. Auch Hobby-Geflügelhalter, z.B. Rassegeflügelzüchter, sollten erhöhte Vorsicht walten lassen. Es gilt, den direkten und indirekten Kontakt von Haus- und Wildvögeln unbedingt zu vermeiden. Auch beim Zukauf von Geflügel bei reisenden Händlern sollte darauf geachtet werden, ausschließlich gesunde Tiere zu erwerben.

Von Ende Oktober 2020 bis April 2021 war Deutschland vom bisher stärksten Geflügelpest-Seuchenzug betroffen. Ein Schwerpunkt des Seuchenzuges lag mit 71 Ausbrüchen der Geflügelpest beim Hausgeflügel in Niedersachsen, dem geflügelstärksten Land in Deutschland. Der letzte Ausbruch der Geflügelpest in Deutschland wurde im Juni 2021 in einer kleinen Geflügelhaltung im Landkreis Osnabrück festgestellt.

Anders als in der Vergangenheit ist in diesem Sommer das Virus der Geflügelpest nicht aus der Wildvogelpopulation in Europa verschwunden.

Das Virus wurde über die Sommermonate mehrfach bei Wasser- und Greifvögeln in den nordeuropäischen Ländern nachgewiesen. Auch in Niedersachsen wurde das Geflügelpest-Virus im Juni und Juli vereinzelt bei Wildvögeln festgestellt. Ausbrüche der Geflügelpest gab es in den Sommermonaten auch beim Hausgeflügel: Am 24. August wurde die Geflügelpest bei gehaltenen Vögeln in den Niederlanden und am 2. September bei gehaltenen Vögeln in Belgien nachgewiesen. Ein Ausbruch der Geflügelpest in einer kleinen Geflügelhaltung in Luxemburg steht in Zusammenhang mit dem Ausbruch in Belgien und wurde vermutlich durch Handelsaktivitäten verursacht. Außerdem lassen Nachweise der Geflügelpest im westlichen Teil Russlands und Fälle bei Wildvögeln in der Nähe der Grenze zu Nordkasachstan befürchten, dass sich Geflügelpest-Viren im Zusammenhang mit dem Herbstzug von Wasservögeln wie im vergangenen Jahr erneut nach Europa ausbreiten.

Weitere aktuelle Informationen zur Geflügelpest und zu Biosicherheitsmaßnahmen sind ebenso wie die aktuelle Risikoeinschätzung des FLI auf der Seite www.tierseucheninfo.niedersachsen.de verfügbar.

Hintergrund:

Die hochpathogene aviäre Influenza (HPAI, Geflügelpest) wird durch hochpathogene aviäre Influenzaviren vom Subtyp H5 oder H7 (HPAIV H5 oder H7) verursacht. Eine Infektion führt zu einer akut verlaufenden Erkrankung, die sich sehr schnell über größere Gebiete ausbreiten kann.

Als natürliches Reservoir für HPAIV gelten Wildvögel, insbesondere Wasservögel. Die Geflügelpest kann während des Vogelzugs über weite Strecken verbreitet werden. Die Geflügelpest-Viren sind sehr stark an Vögel angepasst, daher kommen Infektionen anderer Tierarten und von Menschen selten vor. Bei sehr intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel können sich in seltenen Fällen Menschen und andere Säugetiere anstecken und erkranken. Daher sollte der direkte Kontakt mit erkrankten oder toten Wildvögeln vermieden werden.

Quelle: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

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