Klein heißt nicht automatisch fein: Auch Hühner aus Hobbyhaltung können krank werden

Von Luisa Watzer, Amtliche Tierärztin, Landkreis Grafschaft Bentheim

Die Medien und besonders selbsternannte Tierschützer schimpfen regelmäßig über die böse „Massentierhaltung“ und das alle Probleme der Nutzgeflügelhaltung daraus gründen. Doch ist dem wirklich so? Ist in der Privathaltung alles besser und es bestehen gar keine Probleme? In Wahrheit sind viele Thematiken im Bereich der Intensivtierhaltung deutlich besser behandelt und weniger problembehaftet.

Relevante Tierseuchen treten in der Hobbyhaltung ebenso, oder sogar häufiger, als in der kommerziellen Haltung auf. Am bekanntesten dürfte die Klassische Geflügelpest sein, da sie besonders in den letzten Jahren häufig für Schlagzeilen gesorgt hat. Das Virus der Klassischen Geflügelpest, oder Aviären Influenza (AI) kann zuverlässig in der Wildwasservogel-Population gefunden werden. Mit Ausnahme von einigen Stämmen und besonders anfälligen Jungtieren, sind Wasservögel im Allgemeinen gut auf das Virus angepasst und erleiden bei Infektion meistens einen milden Verlauf. Anders sieht es jedoch mit Hühnern oder gar Puten aus, die sehr starke Reaktionen auf die Infektion zeigen, was innerhalb kürzester Zeit zum vollständigen Versterben der gesamten Herde führen kann. Übertragen wird das hochansteckende Virus über Körperflüssigkeiten, wie zum Beispiel den Kot. Erste Anzeichen einer Infektion sind Stille im Stall, Schnupfen, ein starker Rückgang der Futter- und Wasseraufnahme, sowie der Legeleistung. Die Tiere verenden qualvoll an Atemnot, hervorgerufen durch eine bauschaumartige Flüssigkeit in der Lunge und der Luftröhre.

Eine nachgewiesene Infektion führt bisweilen unweigerlich zur Tötung des Bestandes und Einrichtung von Schutzzonen, in denen der Transport von lebendem Geflügel eingeschränkt, oder vollständig untersagt ist. Eine Impfung gegen das AI-Virus ist in verschiedenen Drittländern verfügbar, die rechtliche Grundlage ist in Deutschland allerdings bisher noch nicht geschaffen, um eine Impfung durchführen zu können. Zum aktuellen Zeitpunkt ist die Impfung über die Geflügelpestschutzverordnung untersagt, ein neues Gesetz ist allerdings auf dem Weg von der Europäischen Kommission verabschiedet zu werden. Welche Konsequenzen die Einführung einer Impfung hat ist jedoch noch nicht geklärt. Dabei spielt nicht nur eine Rolle, welche Tierarten für eine (Nadel-)Impfung überhaupt in Frage kommen, sondern auch wie sich die Impfung auf die aktuelle Art der Tierseuchenbekämpfung (aktuell Eradikation) auswirken wird.

Was kann ich nun als Hobbyhalter tun, um eine Infektion zu verhindern, oder zumindest das Risiko stark zu senken? Grundsätzlich sollte darauf geachtet werden, dass Wassergeflügel nicht im selben Stall/Auslauf wie sonstiges Geflügel gehalten wird. Ställe sollten gegen Wildvögel, sowie Schadnager gesichert sein. Ausläufe sollten idealer Weise überdacht sein, oder mit einer Plane überzogen, um herabfallenden Kot aus Ausläufen fern zu halten. Zusätzlich sollte auf die eigene Hygiene besonders geachtet werden. Im Idealfall wechselt auch der Kleine Hobbyhalter sein Schuhwerk und seine Klamotten beim Betreten von seinem Geflügelstall und Auslauf. Bei der getrennten Haltung von Wassergeflügel und sonstigem Geflügel sollte jeweils individuelle Kleidung und Schuhwerk getragen werden.


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