Bundestierärztekammer kritisiert TÄHAV: Viel Bürokratie ohne Mehrwert

Am 2. Februar hat der Bundesrat einer zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken zugestimmt. Ziel der Verordnung ist die Reduktion von Antibiotikaresistenzen. Geplant ist, dass Tierärzte noch intensiver daran mitwirken müssen, die Wirksamkeit von besonders wichtigen Antibiotika zu erhalten, z. B. durch zusätzliche Labortests (Erregernachweis und Resistenztest). Dazu erklärte Dr. Uwe Tiedemann, Präsident der Bundestierärztekammer (BTK):

 „Die Tierärzteschaft unterstützt das Ziel, Antibiotikaresistenzen zu minimieren, uneingeschränkt“. Nicht ohne Grund hat die BTK schon im Jahre 2000 freiwillige Leitlinien zum sorgfältigen Umgang mit Antibiotika entwickelt. Auch vor dem Hintergrund, dass die Menge der in der Tiermedizin verwendeten Antibiotika in den letzten Jahren um mehr als die Hälfte gesunken ist, bedeutet die nun getroffene Regelung eine so nicht notwendige bürokratische Belastung für Tierärzte und eine finanzielle Belastung für Tierbesitzer.“

Kranke Tiere müssten behandelt werden, das gebiete der Tierschutz. Die Wirksamkeit einiger Wirkstoffe gegen manche dieser Krankheiten habe  in den letzten Jahren in bedenklichem Ausmaß nachgelassen, schreibt die Kammer. Um dem Resistenzproblem entgegenzuwirken, sei es unerlässlich, dass künftig weniger Krankheiten auftreten, die einer Behandlung mit Antibiotika bedürfen. Mensch und Tier müssten gesünder werden.

Die Tierärzte empfehlen vor allem vorbeugende Maßnahmen wie Impfungen, gutes Futter, gute Haltungsbedingungen und tierärztliche Beratung – z. B. im Rahmen der tierärztlichen Bestandsbetreuung.

Die Zustimmung des Bundesrates zur Empfehlung des Ausschusses, eine Entschließung zu verabschieden, kommentiert Tiedemann mit den Worten: „Die dort angesprochene Möglichkeit der Rabattierung wurde gerade vom Ministerium durch das sog. Rabattgutachten überprüft, mit dem Ergebnis, dass Rabatte nicht dafür verantwortlich sind, ob Tiere mehr oder weniger oft behandelt werden. Auch die im Entschließungsantrag geforderte Auflistung der antibiotischen Wirkstoffe, die ausschließlich der Behandlung des Menschen vorbehalten sein sollen, ist nicht zielführend. Gerade die Einschränkungen bei der Anwendung bestimmter Antibiotika durch Tierärzte sind wesentlicher Inhalt der geänderten TÄHAV. Mit der in der Entschließung gewünschten Vorgehensweise würde man sie ad absurdum führen, die Behandlung von Tieren unmöglich machen und der Bekämpfung von Resistenzen noch nicht einmal nützen.“

Quelle: BTK

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