Routine führt zum Erfolg in der Geflügelhaltung

Dr. Anja Kruschwitz, Geflügelgesundheitsdienst der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg

In der modernen Geflügelhaltung ist die Entwicklung und Ausübung reproduzierbarer Arbeitsabläufe von existenzieller Bedeutung für die Gesunderhaltung der Herde und letztlich für den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens.

Zudem bestehen durch regulatorische Anforderungen weitreichende Pflichten, Routinearbeiten im Stall durchzuführen und diese zu dokumentieren. Diese ergeben sich einerseits durch Gesetze und Verordnungen (z.B. Geflügel-Salmonellen-Verordnung), zum anderen durch Haltungsvereinbarungen wie sie für Mastputen durch die Bundeseinheitlichen Eckwerte vorliegen.

Weiterhin kommen auf die geflügelhaltenden Betriebe zusätzlich neue Tätigkeiten und Dokumentationspflichten durch die Teilnahme an diversen Herkunfts- und Prüfsystemen wie z. B. durch QS und KAT zu.

Gute Vorbereitung ist der halbe Erfolg
Für einen erfolgreichen Mast- oder Legedurchgang ist die Vorbereitung des Stalls essentiell. Bereits während der Ausstallung der vorherigen Herde kann hierfür der Grundstein gelegt werden, indem die Erfahrungen und Probleme mit dieser Herde in die Vorbereitung des neuen Durchgangs mit einfließen.

So sollte zeitnah zur Ausstallung eine Bekämpfung von Parasiten (Käfer, Rote Vogelmilbe) mit geeigneten Präparaten erfolgen, da diese sich im kühler werdenden Stall in schlecht zugängliche Ritzen und Fugen zurückziehen und bei einer späteren Behandlung gegebenenfalls nicht mehr wirkungsvoll erreicht werden können.

Der Stall und die Einrichtungsgegenstände sind in der Serviceperiode gründlich zu reinigen und mit geeigneten Desinfektionsmitteln (z.B. DVG-gelistet) zu desinfizieren. Hierbei dürfen auch sämtliche Gerätschaften, Maschinen, Schutzkleidung inklusive Gummistiefel (Sohlen!), Kadavertonnen und alle weiteren Gegenstände, die Kontakt zur Herde hatten nicht vergessen werden.

Nach der vollständig durchgeführten Reinigung und Desinfektion ist auch der geeignete Zeitpunkt für die Durchführung einer Desinfektionskontrolle wie sie z. B. nach einem positiven Salmonellenbefund nach der Geflügel-Salmonellen-Verordnung erforderlich ist.
Die gesamte Stalleinrichtung muss vor Einstallung einer neuen Herde einer Funktionsprüfung unterzogen werden. Hierbei ist sowohl an Alarmanlage, Notstromaggregat und Lüftungsanlagen, als auch an die Stalleinrichtung wie Tränke- und Futtersysteme und Legenester zu denken. Im Stall eingesetzte Leuchtmittel sollten auf vollständige Funktionsfähigkeit und ihre Flackerfreiheit überprüft werden. Hinsichtlich der Vermeidung von Unruhe sollten im Stall keine Lichtflecken oder Kegel durch die Ausleuchtung entstehen.

Bei häufig wiederkehrenden Erkrankungen (z.B. Eileiter-Bauchfellentzündungen bei Legehennen oder ORT-Infektionen bei Puten) besteht die Möglichkeit den folgenden Durchgang dagegen zu impfen. Dies sollte rechtzeitig mit dem betreuenden Tierarzt abgestimmt werden, da die Herstellung von bestandsspezifischen Impfstoffen mehrere Wochen in Anspruch nimmt. Bei Junghennen können Schutzimpfungen z.B. gegen Salmonellen, IB, ND, Mykoplasmen, aber auch E. coli und weitere Erreger vor Legebeginn als Nadelimpfungen durchgeführt werden.

Der Stall muss rechtzeitig vor Einstallung der neuen Herde gemäß den Anforderungen der Tiere aufgeheizt, eingestreut und ggf. Futter auf Futterpapier oder -höcker (bei Küken) aufgebracht werden. Das Spülen der Tränken unmittelbar vor der Einstallung entfernt in der Leitung stehendes warmes Wasser und reduziert so den Keimdruck (z.B. durch wärmeliebende Pseudomonaden).

Die Tiere sind da – was tun?
Grundsätzlich ist zum Zeitpunkt der Einstallung die Entnahme einer Probe zur Untersuchung auf Salmonellen zur eigenen Absicherung empfehlenswert. Geeignete Proben sind Küken, Kükenwindeln oder Kotproben, wobei die Entnahme bereits vom Transportbehältnis und nicht erst im Stall erfolgen sollte. …


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